Berufsethische Lehrgänge (BEL)

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1 Berufsethische Lehrgänge (BEL) Berufsethische Lehrgänge befassen sich explizit mit berufsethischen Themen sowie mit Themen, die einen unmittelbaren Berufsbezug haben. Teilnehmerkreis 1 Berufsethische Lehrgänge richten sich an Polizeivollzugsbeamte und Verwaltungsbeamte. In Ausnahmefällen können Tarifbeschäftigte teilnehmen. Familienmitglieder können an Veranstaltungen teilnehmen, bei denen dieses ausdrücklich vorgesehen ist. Deren Kosten trägt die Evangelische Seelsorge in Bundespolizei aus Kirchensteuermitteln, abgesehen von dem jeweils angegebenen Eigenbeitrag. Es handelt sich bei diesem Angebot um eine dienstliche Fortbildungsveranstaltung. Ausschreibung und Anmeldung Die Durchführung von berufsethischen Lehrgängen wird durch das Bundespolizeipräsidium bzw. die Bundespolizeidirektionen koordiniert. Die Ausschreibung erfolgt durch den zuständigen Pfarrer und durch das Evangelische Dekanat der Bundespolizei. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen / Erfordernisse nach Prüfung der Abkömmlichkeit. Die schriftliche Anmeldung (mit dem Formblatt für die Anmeldung) erfolgt über die zuständige Dienststelle an den zuständigen Pfarrer. Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer, insbesondere bei einem bundesweit ausgeschriebenen Lehrgang, sind in der Ausschreibung bekannt gegeben. Das Bundespolizeipräsidium / die Bundespolizeidirektionen ordnen die Dienstreisen an. Nach Prüfung der Verfügbarkeit von Dienstfahrzeugen durch die Dienststellen sind die Teilnehmer im Sammeltransport unentgeltlich zu befördern, soweit wirtschaftliche bzw. andere Gründe dem nicht entgegenstehen. Erfolgt die Hin und Rückreise der Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei zu/von den Veranstaltungsorten mit Dienst Kfz im Sammeltransport, so können freie Plätze von Familienmitgliedern unentgeltlich genutzt werden. Zusätzliche Transportkapazität darf dadurch jedoch nicht in Anspruch genommen werden. Art und Kapazität des Transportmittels haben sich ausschließlich nach der Zahl der teilnehmenden Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei zu richten. Die Fahrer sollen möglichst aus dem Teilnehmerkreis benannt werden. Soweit Teilnehmer aus mehreren Dienststellen eine Fortbildung besuchen, ordnet jede Stammdienststelle die Dienstreise für die eigenen Mitarbeiter an. Alle Teilnehmer werden für die Dauer der Teilnahme an den berufsethischen Veranstaltungen abgeordnet und erhalten während dieser Zeit amtlich unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. 1 Für eine bessere Lesbarkeit wird die männliche Form als neutrale Form eingesetzt, wenn beide Geschlechter angesprochen werden.

2 Die Abfindungen richten sich nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der jeweils gültigen Fassung. Bei den Lehrgängen wird das Tragen von Zivilkleidung ohne Kostenerstattung freigestellt, sofern keine andere Anordnung besteht. Sofern Familienmitglieder teilnehmen, werden die in der Ausschreibung genannten Eigenleistungen (notwendige Eigenbeiträge) im jeweiligen Tagungshaus in bar erhoben. Ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten besteht nicht. Ablauf und Zeitplan werden den Teilnehmern bekannt gegeben.

3 Seminare mit berufsethischem Charakter (SbC) SbC werden von Dienststellen der Bundespolizei durchgeführt und von Theologen der Seelsorge in der Bundespolizei begleitet. Teilnehmerkreis Seminare mit berufsethischem Charakter richten sich an Polizeivollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte sowie an Tarifbeschäftige. Es handelt sich bei diesem Angebot um eine dienstliche Fortbildungsveranstaltung. Ausschreibung und Anmeldung: Die Durchführung von Seminaren mit berufsethischem Charakter wird im Rahmen der hierfür durch das Bundespolizeipräsidium zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel durch das Bundespolizeipräsidium und die Bundespolizeidirektionen koordiniert. Die Ausschreibung erfolgt durch das Bundespolizeipräsidium / die Bundespolizeidirektionen. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen / Erfordernisse nach Prüfung der Abkömmlichkeit. Die schriftliche Anmeldung (mit dem Formblatt für Anmeldung) erfolgt über die zuständige Dienststelle an den zuständigen Pfarrer. Das Bundespolizeipräsidium / die Bundespolizeidirektionen ordnen die jeweiligen Dienstreisen an. Die beteiligten Dienststellen setzen grundsätzlich Dienst Kfz ein. Die Möglichkeit der Befreiung vom Sammeltransport unter Verzicht auf Wegstreckenentschädigung ist ggf. möglich. Die Fahrer der Dienst Kfz sollten möglichst aus dem Teilnehmerkreis benannt werden. Soweit Teilnehmer aus mehreren Dienststellen eine Fortbildung besuchen, ordnet jede zuständige Dienststelle die Dienstreise für die eigenen Mitarbeiter an. Alle Teilnehmer werden für die Dauer der Teilnahme an den berufsethischen Veranstaltungen abgeordnet und erhalten während dieser Zeit amtlich unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Die Abfindungen richten sich nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der jeweils gültigen Fassung.

4 Kirchliche Tagungen (KT) Kirchliche Tagungen behandeln berufsbezogene Themen. Christliche und religiöse Elemente werden dabei in ihrer Relevanz für die Ausübung des Polizeiberufs explizit mit einbezogen. Teilnehmerkreis Kirchliche Tagungen richten sich an Polizeivollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte sowie an Tarifbeschäftigte. Sofern dieses ausdrücklich vorgesehen ist, können Familienmitglieder an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen. Es handelt sich um eine Veranstaltung im dienstlichen Interesse. Polizeivollzugsbeamten sowie Verwaltungsbeamten kann Sonderurlaub (bis zu sechs Arbeitstage pro Kalenderjahr) gemäß 9 (2) der Vereinbarung über die Seelsorge in der Bundespolizei gewährt werden. Soweit ein zwingend dienstliches Interesse an der Teilnahme von Tarifbeschäftigten besteht, kann Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung gewährt werden (vgl. 5 TVÖD) oder es kann Erholungsurlaub bzw. Mehrarbeitsabbau oder Arbeitsbefreiung unter Verzicht auf Entgelt beantragt werden. Ausschreibung und Anmeldung Die Ausschreibung erfolgt durch den zuständigen Pfarrer und durch das Evangelische Dekanat der Bundespolizei. Die Anmeldung ist nach Klärung der (mit dem Formblatt für die Anmeldung) an den zuständigen Pfarrer zu richten. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Eine Anmeldebestätigung wird zugesandt. Sofern Dienst Kfz durch die Dienststellen zur Verfügung gestellt werden können, werden die Teilnehmer im Sammeltransport unentgeltlich befördert. Erfolgt die Hin und Rückreise zu/von den Veranstaltungsorten mit Dienst Kfz im Sammeltransport, so können freie Plätze von Familienmitgliedern unentgeltlich genutzt werden. Zusätzliche Transportkapazität darf dadurch jedoch nicht in Anspruch genommen werden. Für die Teilnehmer kann keine Dienstreise angeordnet werden. Dienstunfallschutz gem. 31 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenversorgungsgesetz besteht. Anspruch auf Reisekostenerstattung besteht nicht. Die Fahrer sollten möglichst aus dem Teilnehmerkreis benannt werden. Für sie sind die erforderlichen Dienstreisen anzuordnen. Die Teilnehmer erhalten unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung gem. der Ausschreibung. Der von der Seelsorge in der Ausschreibung benannte Eigenanteil wird am jeweiligen Tagungsort in bar erhoben oder unbar im Vorfeld der Veranstaltung mittels Überweisung durch die Teilnehmer beglichen.

5 Ablauf und Zeitplan werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Kirchliche Tagungen werden überwiegend aus Kirchensteuermitteln finanziert. Den Teilnehmern stehen keine Abfindungen und Aufwandsentschädigungen zu.

6 Kirchliches Bildungsangebot (KBA) Kirchliche Bildungsangebote behandeln kirchliche/religiöse Thematiken. Ein Berufsbezug soll gegeben sein. Teilnehmerkreis Kirchliche Bildungsangebote richten sich an Polizeivollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte, Tarifbeschäftigte sowie Pensionäre der Bundespolizei und Hinterbliebene von Angehörigen der Bundespolizei. Familienmitglieder können sich für dieses Angebot anmelden. Für die Teilnahme von Beschäftigten der Bundespolizei an Kirchlichen Bildungsangeboten muss, sofern Dienst / Arbeitszeiten betroffen sind, Erholungsurlaub oder Mehrarbeitsausgleich beantragt werden. Ausschreibung und Anmeldung Die Ausschreibung erfolgt durch den zuständigen Pfarrer und durch das Evangelische Dekanat der Bundespolizei. Die Anmeldung ist an den zuständigen Pfarrer zu richten. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Eine Anmeldebestätigung wird zugesandt. Den Teilnehmern stehen keine Abfindungen und Aufwandsentschädigungen zu. Für Kirchliche Bildungsangebote kann ein Zuschuss aus Mitteln des kirchlichen Sonderhaushaltes der evangelischen Seelsorge in der Bundespolizei gegeben werden.

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