Soziale Sicherung I. Sommersemester Vorlesung Grundsicherung in Deutschland

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1 Soziale Sicherung I Sommersemester Vorlesung Grundsicherung in Deutschland Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Strengmann@wiwi.uni-frankfurt.de 1

2 7.3 Grundsicherung in Deutschland Historische Entwicklung, Allgemeines, Grundprinzipien Hilfearten in der Sozialhilfe Sozialhilfe und andere Grundsicherungen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Empirische Ergebnisse 2

3 Historische Entwicklung 1962: Einführung der Sozialhilfe durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Ersatz der Sozialfürsorge für alle Bevölkerungsgruppen (Ausnahme: Auszubildende und Studierende BAföG und Ausbildungsbeihilfe) seit : bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (im Folgenden: BG) seit : - BG und Sozialhilfe SGB XII - Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige SGB II - Sozialgeld für Angehörige von Erwerbsfähigen (vor allem Kinder) SGB II 3

4 Allgemeines Im Grundsatz haben alle Bevölkerungsgruppen (auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft) Anspruch auf Sozialhilfe unabhängig davon, ob die Notlage selbst verschuldet ist oder nicht es besteht ein rechtlicher Anspruch Sozialhilfe wird nicht nur auf Antrag gewährt, sondern Sozialämter müssen aktiv werden, wenn sie von einer Notlage erfahren. Die Sozialhilfe wird nachrangig gewährt (Subsidiaritätsprinzip) letztes Netz, gedacht für (Ausnahme-)Fälle bei denen, die Absicherung durch vorgelagerte Sicherungssysteme nicht ausreicht 4

5 Allgemeines [Die Leistung orientiert sich an der individuellen Bedarfslage (Individualisierungsprinzip) ] Abdeckung eines sozio-kulturellen Existenzminimums ( Würde des Menschen ) Sozialhilfe setzt bei Beginn einer Notlage ein, keine rückwirkenden Zahlungen zeitlich unbefristeter Anspruch, aber Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe 5

6 Hilfearten der Sozialhilfe (SGB XII) a) Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) b) bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit c) Hilfen zur Gesundheit d) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen e) Hilfe zur Pflege f) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten g) Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe, Blindenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen, Bestattungskosten) c-g: bisherige Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) 6

7 Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) eigentliche Grundsicherungsleistung der Sozialhilfe bis Ende 2002 für alle Bevölkerungsgruppen (Ausnahme: Auszubildende und Studierende BAFöG und Ausbildungsbeihilfe) seit : bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (seit im SGB XII) seit : Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige Sozialgeld HLU nur noch für nicht dauerhaft Erwerbsunfähige, die nicht mit Erwerbsfähigen zusammenleben weniger als Fälle 7

8 Berechtigung, Arten der Grundsicherung bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei EU ab 65. Lebensjahr oder ab 18, voll erwerbsgemindert im Sinne des 43 SGB 6 und unwahrscheinlich, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann Arbeitslosengeld II ab 15, voll erwerbsfähig Sozialgeld nicht erwerbsfähig, Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eines Erwerbsfähigen und kein Anspruch auf Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder bei EU Sozialhilfe sonstige (außer Studierende und Personen in Ausbildung) 8

9 Arten der Grundsicherung Bedarfsgemeinschaft unter 15 Jahre 15-64, erwerbsfähig 15-64, nicht erwerbsfähig aber kein Anspruch auf BG mit Erwerbsfähigen Sozialgeld Arbeitslosengeld II Sozialgeld ohne Erwerbsfähige Sozialhilfe - Sozialhilfe 18-64, Anspruch auf BG ab 65 bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (BG) 9

10 Merkmale der Grundsicherung in Deutschland Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, BG: 1. an bedürftige Bedarfsgemeinschaften 2. nachrangige Leistung: nur nach Prüfung (fast) aller Einkommensquellen und von Vermögen 3. Arbeitsmarktbedingung: nur an Personen, die - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen brauchen (Alte, Kinder, Alleinerziehende mit kleinen Kindern) oder - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können (Erwerbsunfähige) 10

11 Berechtigung geringes Einkommen und Vermögen Einkommen unterhalb dem notwendigen Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen wessen Einkommen und Vermögen? das eigene plus das der Partnerin bzw. des Partners (auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften) plus bei Minderjährigen das Einkommen der Eltern, wenn sie mit ihnen zusammenleben (mittlerweile auch bei bis zu 25-Jährigen) 11

12 Einkommen Nachrangigkeitsprinzip grundsätzlich werden alle Einkommen der Bedarfsgemeinschaft auf die Sozialhilfe angerechnet Nettoeinkommen abzüglich Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten Ausnahmen: Mindestelterngeld (300 ) Grundrente aus der Kriegsopferversorgung Freibetrag beim Erwerbseinkommen 12

13 Vermögensgrenzen Sozialhilfe bzw. bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) im Grunde das gesamte Vermögen, außer Altersvorsorgevermögen (Riesterrente) angemessener eigener Wohnraum besondere Familien- und Erbstücke kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte (1.600 bzw für Personen über 60 J., 614 für die Partnerin bzw. den Partner) Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (SGB II) 150 pro Lebensjahr (max ) Ausnahmen ähnlich wie bei Sozialhilfe ein Unterschied: ein KFZ pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird nicht berücksichtigt 13

14 Höhe Regelbedarf/ Regelleistung + Wohnkosten + Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Bedarf: Mehrbedarfe einmalige Bedarfe (seit nur 3 Ausnahmen) zusätzliche Leistungen beim Arbeitslosengeld II: Beiträge zur Rentenversicherung befristeter Zuschlag nach Auslaufen des Arbeitslosengeld I Kindergeldzuschlag 14

15 Höhe Regelbedarf/ Regelleistung (Sozialhilfe, bis ) Einpersonenhaushalt Eckregelsatz ca. 300 für jede weitere erwachsene Person: 80% davon für Kinder unter 7 Jahren: 50% des Eckregelsatzes Kinder von Alleinerziehenden unter 7 Jahren: 55% des Eckregelsatzes Kinder von 7 bis unter 14 Jahren: 65% Kinder über 14 Jahre: 90% 15

16 Höhe Regelbedarf/ Regelleistung (Arbeitslosengeld 2) Einpersonenhaushalt 345 Eckregelsatz zwei erwachsene Personen: je 90% davon erwerbsfähige Person unter 18 Jahre: 80% des Eckregelsatzes Sozialgeld: unter 14 Jahre: 60 % ab 14 Jahre: 80% Sozialhilfe, bedarfsorientierte Grundsicherung: identische Höhe (Regelsatzverordnung) 16

17 Einmalige Bedarfe seit dem : Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt mehrtägige Klassenfahrten vorher: sämtliche unregelmäßigen Bedarfe nicht genannte Bedarfe müssen seit dem aus den Regelleistungen gedeckt werden! deshalb Erhöhung der Regelleistungen um ca. 16% (bisheriger Durchschnittsbetrag der einmaligen Leistungen) 17

18 Mehrbedarfszuschläge (in % des Regelsatzes) Alleinerziehende ein Kind unter 7 zwei Kinder unter 16 oder: pro Kind über 65 oder EU und gehbehindert werdende Mütter ab der 12. Schwangerschaftswoche Behinderte, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und Eingliederungshilfe zur Schul-, Aus-oder Fortbildung beziehen Kranke, Genesende, Behinderte oder von einer Krankheit oder Behinderung Bedrohte, die einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen Alt (bis ) Neu (ab ) 40% 36% 40% 36% - 12% 20% 17% 20% 17% 40% 35% in angemessener Höhe 18

19 Modellberechnung der Bedarfsniveaus von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach Haushaltstypen, alte Bundesländer Regelsätze Mehrbedarf Brutto- Warmmiete Gesamtbedarf Kaltmiete 2) 3) Alleinlebende/r Ehepaar ohne Kinder Ehepaar mit - 1 Kind 1) Kindern 1) Kindern 1) Kindern 1) Alleinerziehende mit - 1 Kind, 6 Jahre Kindern, 10 und 15 Jahre ) Berechnet mit dem Mittelwert bei der Alterszusammensetzung, das entspricht einem Regelsatzanteil/einer Äquivalenzquote je Kind von 70 %. 2) Durchschnittlich anerkannte Bruttokaltmiete (in NRW), nach: Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe: Fachserie 13, Reihe 2.1, Wiesbaden ) Kaltmiete zuzüglich Heizkostenaufschlag von 20 %. Quelle: Bäcker, Gerhard: Arbeitslosengeld II-Grundsicherung für Arbeitsuchende, 19

20 Vergleich Arbeitslosengeld II und EU-Armutsgrenze Single Paar ohne K. Paar, 1K. Paar 2K. ALG II EU-Armutsgrenze

21 Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nach Auslaufen des Arbeitslosengeld 1 in den ersten zwei Jahren nach Auslaufen des Arbeitslosengeld I im ersten Jahr zwei Drittel der Differenz aus Arbeitslosengeld I plus Wohngeld und Arbeitslosengeld II (maximal 160 für Alleinstehende und 320 für Paare) im zweiten Jahr die Hälfte des Zuschusses im ersten Jahr wenn es wegen fehlender Bedürftigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II gibt, entfällt auch die Berechtigung für den Zuschlag 21

22 Zuschlag zum Kindergeld Ziel: Verhinderung, dass Bedarfsgemeinschaften nur aufgrund von Kindern Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Zuschlag zum Kindergeld von maximal 140 Erwerbseinkommen der Eltern, das deren Existenzminimum übersteigt, wird zu 70% auf diesen Zuschlag angerechnet Berechtigt sind Personen und Paare, bei denen das eigene Einkommen über deren Existenzminimum, aber das gesamte Einkommen inkl. Kindergeld unter dem Existenzminimum der Familie liegt Der Zuschlag wird nur befristet für maximal 36 Monate gezahlt Der befristete Zuschuss nach Auslaufen des Arbeitslosengelds entfällt 22

23 Freibetrag beim Erwerbseinkommen alte Regelung (Sozialhilfe): 25% des Eckregelsatzes (ca. 75 Euro) 15% des darüber hinaus gehenden Betrages maximal 50% des Eckregelsatzes darüber hinaus gehendes Erwerbseinkommen wird vollständig auf die Sozialhilfe angerechnet seit (Arbeitslosengeld II : 15% bis 400 (max. 60 ) zusätzlich 30% vom Lohn zwischen 400 und 900 (max. 150 ) zusätzlich 15% vom Lohn zwischen 900 und 1500 (max. 90 ) nochmal geändert: 100 bis 100 Lohn, +20% 100 bis 800 (max. 140 ), +10% 800 bis 1500 (max. 70 ) Summe: max

24 Freibetrag für Erwerbstätige Sozialhilfe ALG2 ALG2 neu

25 Auslaufender Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bei Erwerbstätigkeit, alte Bundesländer 2005, in Euro Single Paar ohne Paar Paar Paar Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder Bruttoarbeitseinkommen entspricht Entgeltsätzen je Stunde 7,47 10,40 9,59 11,82 12,31./. Lohnsteuer /. Sozialversicherungsbeiträge = Nettoarbeitseinkommen Kindergeld Wohngeld = verfügbares Einkommen /. Freibetrag vom Nettoarbeitseinkommen = anzurechnendes Einkommen Grundsicherungsbedarfsniveau Aufstockende Leistung ArbeitslosengeldII/ Sozialgeld Quelle: Bäcker, Gerhard: Arbeitslosengeld II-Grundsicherung für Arbeitsuchende, 25

26 vorher: Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II für Arbeitslose zwei steuerfinanzierte Leistungen von zwei Behörden Arbeitslosenhilfe alleine häufig unter dem Existenzminimum sinnvoll, da: Hilfe aus einer Hand Bekämpfung von verdeckter Armut von Arbeitslosen verschiedene Optionen zur Zusammenlegung 26

27 Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Sozialhilfe Arbeitslosengeld II Subjekt Individuum Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaft Höhe 57% bzw. 53% des vorherigen Arbeitseinkommen Abhängig vom Bedarf der Bedarfsgemeinschaft Abhängig vom Bedarf der Bedarfsgemeinschaft Bedürftigkeitsprüfung - Vermögen oberhalb altersabhängiger Freibeträge - Eigenes Einkommen - Einkommen des Partners oberhalb eines bestimmten Freibetrags - gesamtes Vermögen (außer Schonvermögen und angemessener eigener Wohnraum) - Gesamtes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (Freibeträge beim Erwerbseinkommen) - Vermögen oberhalb altersabhängiger Freibeträge - Gesamtes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (Freibeträge beim Erwerbseinkommen) 27

28 Eine Alternative zur tatsächlichen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Arbeitslosenhilfe Sozialhilfe Arbeitslosengeld II (Alternativ-Vorschlag) Subjekt Individuum Bedarfsgemeinschaft Individuum Höhe 57% bzw. 53% des vorherigen Arbeitseinkommen Abhängig vom Bedarf der Bedarfsgemeinschaft Existenzminimum eines Alleinstehenden (645 ) Bedürftigkeitsprüfung - Vermögen oberhalb altersabhängiger Freibeträge - Eigenes Einkommen - Einkommen des Partners oberhalb eines bestimmten Freibetrags - gesamtes Vermögen (außer Schonvermögen und angemessener eigener Wohnraum) - Gesamtes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (Freibeträge beim Erwerbseinkommen) - Vermögen oberhalb altersabhängiger Freibeträge (- Eigenes Einkommen) (- Einkommen des Partners oberhalb eines bestimmten Freibetrags) 28

29 Auswirkungen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Arbeitslose Erwerbstätige 29

30 Wirkungen des Arbeitslosengeld II für bisherige ArbeitslosenhilfebezieherInnen Sozialhilfemodell ohne Zuschlag Sozialhilfemodell mit Zuschlag Arbeitslosenhilfe Arbeitslosenhilfe Alle unter 600 Euro 600 Euro und mehr Alle Unter 600 Euro 600 Euro und mehr Gewinn 12,6 16,9 [3,9] 18,0 23,7 6,5 Gleich 6,2 8,0 [2,6] 5,2 7,0 [1,5] Verlust 81,1 75,0 93,5 76,7 69,3 92,0 geringere Leistung 48,6 40,4 65,3 57,7 49,1 75,2 keine Leistung mehr 32,5 34,6 28,2 19,0 20,2 16,8 Datenbasis: SOEP 2001, BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe, eigene Berechnungen, [ ]: Fallzahl unter 10 30

31 Auswirkungen der Einführung des ALG II für alle Arbeitslose Verschlechterung keine Änderung bzw. max. +/- 10% Verbesserung gesamt Arbeitslosenhilfe 48,1% 26,4% 25,5% 34,8% 860 Tsd. 470 Tsd. 460 Tsd Tsd. Arbeitslosengeld - 91,0% 9,0% 38,2% Tsd. 180 Tsd Tsd. weder noch 100% (?) 27,0% -? Tsd Tsd. gesamt 16,7% 71,0% 12,3% 100,0% Quelle: SOEP 2003, eigene Berechnungen 860 Tsd Tsd. 640 Tsd Tsd. 31

32 Arbeitslose Für ca Arbeitslose sinkt das Einkommen im Vergleich zu vorher, vermutlich zu einem großen Teil unter die Armutsgrenze Abmilderung durch Zuschlag nach Auslaufen des Arbeitslosengeld I, allerdings höchstens 160 (Alleinstehende) bzw. 320 (Paare) im ersten Jahr im zweiten Jahr die Hälfte verdeckte Armut von Arbeitlosen: - sinkt, aber Verbesserungen unterhalb der EU-Armutsgrenze - Verringerung der Armutslücke (poverty gap) Kinder- und Familienarmut bei Arbeitslosigkeit: erhöht sich vermutlich der Kinderzuschlags hilft nur einer Teilgruppe Armut von Arbeitslosen steigt wahrscheinlich an 32

33 Höhe des Einkommens von Erwerbstätigen im Vergleich zum Arbeitslosengeld II (unter Berücksichtigung des Freibetrags) über ALG2 +/- 10% unter ALG2 gesamt Vollzeit 92,5 % 5,1% 2,4% 70,1% 22,0 Mio. 1,2 Mio. 570 Tsd. 23,8 Mio. sonstige 82,0% 8,9% 9,2 % 29,9% 8,3Mio. 0,9 Mio. 930 Tsd. 10,1 Mio. gesamt 89,4% 6,2% 4,4% 100,0% 30,4 Mio. 2,1 Mio. 1,5 Mio. 34,0 Mio. Quelle: SOEP 2003, eigene Berechnungen 33

34 Erwerbstätige mindestens 1,5 Millionen Erwerbstätige haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II durch den Freibetrag könnte die Differenz zwischen ALG II und Armutsgrenze zu einem großen Teil überwunden werden werden gleichzeitiger Bezug des Kinderzuschlags möglich, wenn das Einkommen der Eltern knapp unter der ALG II-Grenze liegt Arbeitslosengeld II könnte einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut trotz Erwerbstätigkeit leisten aber: Inanspruchnahmequote dürfte gering sein 34

35 Einige empirische Daten Entwicklung der Anzahl der EmpfängerInnen und der Sozialhilfequoten Struktur der SozialhilfeempfängerInnen nach Alter und Haushaltstyp Erwerbsstatus der SozialhilfeempfängerInnen Anzahl und Quoten von SGB II-Leistungen Erwerbstatus im Alg II Berechtigte (inkl. verdeckte Armut) 35

36 36

37 37

38 38

39 39

40 40

41 41

42 42

43 43

44 Bevölkerung unter der ALG II-Grenze Simulierte Berechtigung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Berechnungen von Irene Becker) inkl. verdeckte Armut Datenbasis: Sozio-Ökonomisches Panel 2004 Anzahl der Berechtigten und Berechtigungs- Quoten Struktur nach Erwerbsbeteiligung der Bedarfsgemeinschaft 44

45 Bevölkerung unterhalb der Alg II-Grenze (SOEP 2004, nur SGB II-Zielgruppe) alte Bundesländer neue Bundesländer Bedürftige in Mio. 10,1 7,6 2,5 Gesamtdeutschland Bedürftigkeitsquote 16,3% 14,8% 23,0% 45

46 Bedürftigkeitsquoten (SGB II-Zielgruppe) nach der Erwerbsbeteiligung in der Bedarfsgemeinschaft 70.0% 66.6% 60.0% 50.0% 40.0% 30.0% 20.0% 34.6% 22.7% 10.0% 0.0% 7.8% Vz-Ew Tz-Ew Al Newt 46

47 Struktur der Bedürftigen (SGB II-Zielgruppe) nach der Erwerbsbeteiligung in der Bedarfsgemeinschaft 12% 36% 32% 20% Vz-Ew Tz-Ew Al Newt 47

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