Die Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB"

Transkript

1 Die Bedeutung der Abnahme für den Auftraggeber nach VOB Vortrag an der Universität Kassel von Rainer K. Schöffel (Prof. Dipl.-Ing.)

2 INHALT Seite 1. Ablauf eines Bauauftrages 3 2. Der Abnahmebegriff nach BGB und VOB 4 3. Die wichtigsten Rechtsfolgen einer Abnahme 5 4. Abnahmeformen 6 5. Abnahmeprotokoll 7 6. VOB/B 12 Abnahme 8 7. Literatur 9 8. Anhang 10

3 1. Ablauf eines Bauauftrages Planung Vorbereitung Ausführung Abnahme Gewährleistung

4 2. Der Abnahmebegriff nach BGB und VOB Die Abnahme beim Werkvertrag beinhaltet nicht nur die körperliche Entgegennahme des Leistungsgegenstandes als Erfüllung, sondern zugleich auch die ausdrücklich oder stillschweigend erklärte Billigung als der Hauptsache nach vertragsgemäße Leistungserfüllung. Der Abnahmebegriff der VOB, insbesondere in Teil B 12, ist im Allgemeinen rechtlich der Gleiche wie im Werkvertragsrecht nach BGB; die Regelungen in Teil B 12 ergänzen 640 BGB. Auch beim Bauvertrag nach VOB besteht demnach im Allgemeinen die Abnahme aus der körperlichen Übernahme und der Billigung durch den Auftraggeber. (Ingenstau/Korbion, 2001:VOB-Kommentar zu Teil A und B; DIN 1960/1961 (Fassung 2001), 14. Auflage. Werner-Verlag. Düsseldorf. B 12 Rdn. 6.) Oder mit eigenen Worten: Die Abnahme = die Übergabe der vertragsgemäßen Leistung vom AN an den AG und die Billigung der Vertragserfüllung durch den AG AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber

5 3. Die wichtigsten Rechtsfolgen einer Abnahme 1. Ende des Erfüllungsstadiums/ Ende der Vorleistungspflicht des AN 2. Umkehr der Beweislast 3. Gefahrübertragung 4. Fälligkeit der Schlusszahlung 5. Verfall einer Vertragsstrafe ohne Vorbehalt 6. Beginn der Gewährleistungspflicht

6 4. Abnahmeformen 1. Die förmliche Abnahme nach schriftlicher oder mündlicher Vereinbarung 2. Stillschweigende (konkludente) Abnahme durch schlüssiges Verhalten des AG 3. Die fiktive Abnahme Hierbei handelt es sich um eine Abnahmeform, die vom Willen des AG unabhängig ist; einer ausdrücklich oder stillschweigend erklärten Billigungerklärung bedarf es nicht. Es gibt vier Fälle von Abnahmefiktion: 3.1. nach schriftlicher Fertigstellungsmitteilung (Teil B 12 Nr. 5 Abs. 1) 3.2. nach Inbenutzungnahme (Teil B 12 Nr. 5 Abs. 2) 3.3. nach erfolgloser Fristsetzung durch den AN (gem. 641 Abs. 1 Satz 3 BGB) 3.4. durch gutachterliche Fertigstellungsbescheinigung (gem. 641 BGB) Für 3.3. und 3.4. gilt: Das Werk muss vertragsgemäß hergestellt sein und darf allenfalls mit unwesentlichen Mängeln behaftet sein; sonst ist der AG zur Abnahme nicht verpflichtet. Außerdem muss der AN den AG zur Abnahme auffordern und dem AG eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. 5. Abnahmeprotokoll

7 Name und Anschrift des AG Abnahmeprotokoll 1. Bauvorhaben: Gebäude/Bauwerk: Auftragnehmer: Am heutigen Tage wurden folgende Leistungen abgenommen: Die Ausführung der abgenommenen Leistung wurde am... begonnen und am... beendet. 6. Bei der Abnahme wurden folgende Mängel gemäß Anlage 1 festgestellt. Diese Mängel sind unverzüglich, spätestens bis zum... zu beseitigen. Sofern der Auftragnehmer nicht innerhalb der vorgenannten Frist die Mängel beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängelbeseitigung vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen. Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz bleiben unberührt. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, die vereinbarte Vertragsstrafe geltend zu machen. 8. Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen endet am......, den... (Ort) (Datum) (Unterschrift des Auftraggebers) (Unterschrift des Auftragnehmers) Der Auftragnehmer hat einen Durchschlag des Abnahmeprotokolls erhalten. 6. VOB/B 12 Abnahme

8 Die VOB ist für alle öffentlichen Auftraggeber verbindlich vorgeschrieben. Sie wird empfohlen für alle sonstigen Bauverträge. VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung Abnahme 1. Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. 2. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen. 3. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. 4. (1) Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung. (2) Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Auftragnehmers stattfinden, wenn der Termin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist dazu eingeladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen. 5. (1) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. (2) Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. (3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Auftraggeber spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen. 6. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, soweit er sie nicht schon nach 7 trägt.

9 7. Literaturnachweis: Frikell/Hofmann: Baurechts-Report. Speziell für die Praktiker am Bau. Alle Rechtsfälle übersichtlich auf CD-Rom. E.Vögel-Verlag. Stamsried 2001 Ingenstau, Heinz; Korbion, Hermann: 2001:VOB-Kommentar zu Teil A und B; DIN 1960/1961 (Fassung 2001), 14. Auflage. Werner-Verlag. Düsseldorf 2001 DIN (Hrsg.): VOB, Verdingungsordnung für Bauleistungen. Beuth-V. Berlin; Wien; Zürich 2000 Heiermann W.; Linke, L.: VOB Musterbriefe für Auftraggeber. 4. Auflage. Bauverlag. Wiesbaden; Berlin 2000 Lehr, Richard: Taschenbuch für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Blackwell Wissenschaftsverlag. Berlin 2000 Niesel, Alfred (Hrsg.): Bauen mit Grün. Die Bau- und Vegetationstechnik des Landschafts- und Sportplatzbaues. Parey-V. Berlin 2002

10 Anhang I Kriterienliste für die Erreichung eines abnahmefähigen Zustands bei Pflanzarbeiten gemäß Manuskript zur DIN II Die Zitrone des Monats aus: Neue Landschaft 3/95 III Handschriftliche Abschrift zu einer Ausschreibung II. Begleitgrün gemäß LOS II

Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.

Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen. Musterbriefe zur VOB/B 12 Abnahme 12 Abs. 1 VOB/B Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist die Abnahme der Leistung, so hat sie

Mehr

5. Welche Fristen sind bei der Abnahme zu beachten?

5. Welche Fristen sind bei der Abnahme zu beachten? Welche Fristen sind bei der Abnahme zu beachten? 5. Welche Fristen sind bei der Abnahme zu beachten? Autoren: Dr. Christian Voit, Martin Loderer Die Abnahme ist der wichtigste formelle Akt bei der Abwicklung

Mehr

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Rechtssichere Abnahme der Werkleistung Rechtsanwälte Schilling Dr. Schmidt SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln-Frankfurt Stand

Mehr

Abnahme von Architektenleistungen

Abnahme von Architektenleistungen Abnahme von Architektenleistungen Abnahmeprotokoll mit ergänzenden Hinweisen Wenn ein Handwerker seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht hat, möchte er diese vom Bauherrn abgenommen haben. Üblicherweise

Mehr

Seminar. Die Abnahme -Dreh- und Angelpunkt am Bau-

Seminar. Die Abnahme -Dreh- und Angelpunkt am Bau- Seminar Die Abnahme -Dreh- und Angelpunkt am Bau- Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Abnahme Rechtsgeschäftliche Vorschriften in BGB und VOB Welche Bedeutung hat die Abnahme Abnahmeformen Abnahmearten

Mehr

Vortrag. Gewährleistungsabgrenzung bei Umrüstungen von Einäscherungsanlagen

Vortrag. Gewährleistungsabgrenzung bei Umrüstungen von Einäscherungsanlagen Vortrag Gewährleistungsabgrenzung bei Umrüstungen von Einäscherungsanlagen Inhaltsübersicht 1. Einleitung und Vorstellung 2. Schuldenrechtsform und die neue VOB(B) 2.1 VOB(B) 12 Abnahme 2.2 Rechtsfolgen

Mehr

Muster Abnahmeprotokoll

Muster Abnahmeprotokoll M-Abnahmeprotokoll Seite 1 von 6 Seiten Muster Abnahmeprotokoll Datum: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr Bauvorhaben: Auftrag von: Baukunden: Auftragnehmer: Architekt Bauvertrag vom: Leistungsverzeichnis vom: Beginn

Mehr

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Fliesen NGT Liststr. 5 70180 Stuttgart Tel.: 0157 70753839 Mail: mailto:kontakt@fliesen-verleger.de 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden

Mehr

Verzeichnisse. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis. 1.2 Herausgeber 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Premium-Ausgabe

Verzeichnisse. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis. 1.2 Herausgeber 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Premium-Ausgabe Seite 1 1 Verzeichnisse 1.2 Herausgeber 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Premium-Ausgabe 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Die Grundkonzeption des BGB zu Leistungs störungen 2. Leistungsstörungen des BGB 2.1.2 Schadensersatz

Mehr

Die Abnahme von Bauleistungen

Die Abnahme von Bauleistungen Die Abnahme von Bauleistungen Vorbereitung, Durchführung und Rechtsfolgen bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B Von Dr,Thomas Hildebrandt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hamburg

Mehr

Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme

Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme Bauabnahme für diverse Gewerke z.b.: Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Klinker, Rohbau, Fassade, Immenputzarbeiten, Estrich, Bodenbelagsarbeiten, Zwischenabnahmen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle:

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle: Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist Quelle: www.n24.de Quelle: www.dachmurks.de Quelle: dachmurks.de Vorbereitung und Durchführung einer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung in das private Baurecht... 1

Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung in das private Baurecht... 1 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in das private Baurecht... 1 1.1 Privates Baurecht... 2 1.1.1 BGB-Werkvertragsrecht... 2 1.1.2 Die Regelungen der VOB... 2 1.1.3 HOAI... 3 1.2 Öffentliches Baurecht... 3

Mehr

Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Literaturverzeichnis

Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Literaturverzeichnis sübersicht Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Literaturverzeichnis V VII XV Teil I Die Abnahme von Bauleistungen 1 Kapitel 1 Einleitung 3 Kapitel 2 Gesetzliche Grundlagen 4 Kapitel

Mehr

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung

Mehr

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Mängel und Gewährleistung am Bau. Ansprüche nach VOB/B rechtssicher durchsetzen. DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Mängel und Gewährleistung am Bau. Ansprüche nach VOB/B rechtssicher durchsetzen. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DIN Hermann Rothfuchs Mängel und Gewährleistung am Bau Ansprüche nach VOB/B rechtssicher durchsetzen 1. Auflage 2007 ~~'\.Q.lJ.s~~b~'\., DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Beuth Verlag GmbH Berlin.

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure Bearbeitet von RA Prof. Wolfgang Heiermann, RAin Liane Linke, RA Matthias Hilka 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2014.

Mehr

Die Abnahme im Architektenrecht

Die Abnahme im Architektenrecht Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI

Mehr

Neuerung des Rechts der Abnahme. Prof. Dr. Florian Jacoby

Neuerung des Rechts der Abnahme. Prof. Dr. Florian Jacoby Neuerung des Rechts der Abnahme Prof. Dr. Florian Jacoby 640 Abs. 2 S. 1 BGB (Abnahmefiktion) (3) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 12/2005

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 12/2005 Rundschreiben / Ausgabe 12/2005 Thema: Die Abnahme, der Dreh- und Angelpunkt am Bau/Baurecht 1. Einleitung Die Abnahme ist der baurechtliche Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauvertrags. Anders als bei

Mehr

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der

Mehr

Häufige Fragen im Baurecht

Häufige Fragen im Baurecht Häufige Fragen im Baurecht Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Was ist der Unterschied zwischen BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag? 3. Welche Vollmachten hat ein Architekt? 4. Wie wird ein Bauvertrag

Mehr

VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer

VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer Musterbriefe und Verträge Praxistipps zu allen Themen der VOB 2016 und des BGB 1. Auflage Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 3372 3 schnell und

Mehr

Fallen im privaten Baurecht

Fallen im privaten Baurecht VRiOLG Dr. Heinrich Merl Fallen im privaten Baurecht Nach aktueller Rechtsprechung Mit Fallbeispielen und Praxishinweisen Mängelhaftung Abnahme au Werk DeutscherAnwaltVerlag 1 Grundlagen des Mängelhaftungsrechts

Mehr

VOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung

VOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung VOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung So nutzen Sie die VOB zu Ihren Gunsten: die WEKA-VOB für Ihr Gewerk mit CD-ROM! Alle Teile der VOB kommentiert! Bearbeitet von Dr. Axel Olowson,

Mehr

Die Bedeutung der Abnahme im Baurecht

Die Bedeutung der Abnahme im Baurecht Die Bedeutung der Abnahme im Baurecht Prof. Jürgen, Schwerte Vorsitzender Richter am Landgericht a.d. Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Dortmund Grundlagen Definition der Abnahme

Mehr

Die Abnahme. VSVI Hessen e.v. Friedberg, am Dr. Birgit Franz, Köln Rechtsanwältin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Die Abnahme. VSVI Hessen e.v. Friedberg, am Dr. Birgit Franz, Köln Rechtsanwältin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht VSVI Hessen e.v. Friedberg, am 15.02.2017 Die Abnahme Dr. Birgit Franz, Köln Rechtsanwältin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Berlin Düsseldorf Frankfurt Hamburg Köln München Seite 1 Gliederung

Mehr

Neues Bauvertragsrecht - erste praktische Ergebnisse?

Neues Bauvertragsrecht - erste praktische Ergebnisse? Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am LG a.d. Leiter der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Südwestfalen Neues Bauvertragsrecht

Mehr

Rolf Dierbach, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dietrich Ditten, Richter am Oberlandesgericht. Handbuch VOB/B

Rolf Dierbach, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dietrich Ditten, Richter am Oberlandesgericht. Handbuch VOB/B Edition Rolf Dierbach, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dietrich Ditten, Richter am Oberlandesgericht Handbuch VOB/B Der Bauvertrag nach BGB und VOB Mit dem vollständigen Text der VOB/B und allen

Mehr

Bauvertragsrecht nach VOB

Bauvertragsrecht nach VOB Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag

Mehr

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 11

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 11 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 11 2. Was der Bauleiter über den Abschluss von Vereinbarungen wissen muss 13 2.1 Wie lange besteht die Bindung an ein Vertragsangebot? 13 2.1.1 Mündliches Angebot

Mehr

Baumängel an Wohnanlagen. RAe Dr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Baumängel an Wohnanlagen. RAe Dr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Baumängel an Wohnanlagen RAe Dr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Grundlagen Abschluss eines Bauträgervertrags zwischen den Sondereigentümern und dem

Mehr

Kapitel 3 Was gehört in einen Bauvertrag?

Kapitel 3 Was gehört in einen Bauvertrag? Kapitel 3 Was gehört in einen? Aussagen im Bemerkungen Der sichere Einen absolut sichereren, der jegliche Unklarheiten und Streitigkeiten ausschließt, gibt es nicht. Ein solcher wäre nicht praktikabel.

Mehr

VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen

VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Rolf Theißen VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Ein Leitfaden für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber. Mit neuer VOB/B und 80 Bau-Musterformularen.

Mehr

Mit neuer Rechtslage nach BGB ab 2018! 1. Was ist die Abnahme und warum ist die so wichtig?

Mit neuer Rechtslage nach BGB ab 2018! 1. Was ist die Abnahme und warum ist die so wichtig? Stand November 2017 Die Abnahme Mit neuer Rechtslage nach BGB ab 2018! 1. Was ist die Abnahme und warum ist die so wichtig? Mit der Abnahme entscheidet sich für den Auftragnehmer nach Fertigstellung des

Mehr

Übersicht Werkvertrag. Kündigung Sicherheiten Seit : eigenständiger Bauvertrag, 650a - 650v

Übersicht Werkvertrag. Kündigung Sicherheiten Seit : eigenständiger Bauvertrag, 650a - 650v Übersicht Werkvertrag Abnahme - Fälligkeit des Werklohns - Anwendbarkeit der Mängelrechte (NJW 2017, 1604, 1607) Mangel: funktionaler Mangelbegriff Mängelrechte - spezifisch: 637 BGB, insbesondere Vorschuss

Mehr

Gute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte?

Gute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte? Intensivseminar 16.02.2009 Gute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte? Die VOB heute - Was man wissen sollte Wann ist ein Mangel ein Mangel? Richtiges Verhalten

Mehr

III. Besondere Vertragsbedingungen

III. Besondere Vertragsbedingungen Beschaffung von Überlandniederflurlinienbussen mit Dieselmotoren für den öffentlichen Verkehr durch die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (Vergabestelle) Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen

Mehr

Abnahmeprotokoll. über die Neuausstattung eines Fachraumes für den Computereinsatz. Auftraggeber (vertreten durch): Auftragnehmer (vertreten durch):

Abnahmeprotokoll. über die Neuausstattung eines Fachraumes für den Computereinsatz. Auftraggeber (vertreten durch): Auftragnehmer (vertreten durch): über die Neuausstattung eines Fachraumes für den Computereinsatz (Schule) Auftraggeber (vertreten durch): Auftragnehmer (vertreten durch): Tag der Abnahme: Basis der Abnahme ist die erbrachte Leistung

Mehr

Abnahme im Bauwesen nach Ansprüchen

Abnahme im Bauwesen nach Ansprüchen Bau- und Architektenrecht nach Ansprüchen Christian Zanner Jana Henning Abnahme im Bauwesen nach Ansprüchen Entscheidungshilfen für Auftraggeber und Auftragnehmer für die Abnahme von Bauleistungen, Planung,

Mehr

Vom Plan zum Bauwerk Die Qualität

Vom Plan zum Bauwerk Die Qualität Die Alle Leistungen der Architekten/innen, die notwendig werden, das geplantebauvorhaben in die Realität umzusetzen. Ein Flug vom Werkplan, über die Ausschreibung, der Vergabe bis zur Bauleitung. 1. Einleitung

Mehr

Rechnungslegung und Forderungsdurchsetzung

Rechnungslegung und Forderungsdurchsetzung www.galabau.expert RA Rainer Schilling RA Dr. Andreas Schmidt Rechnungslegung und Forderungsdurchsetzung Zahlungseingänge sichern und beschleunigen www.galabau.expert fundiertes und aktuelles Wissen zum

Mehr

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn

Mehr

Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit??

Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Detailausführung Baupraxis in der Praxis: wärmebrückenfrei und luftdicht? Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Dr. Merl 1 Detailausführung in der Praxis Baupraxis Unsachgemäße Ausführung!

Mehr

Abnahmeprotokoll. Objekt / Baumaßnahme: Kauf- / Bauvertrag vom: Käufer / Auftraggeber: Teilnehmer für den Käufer / Auftraggeber:

Abnahmeprotokoll. Objekt / Baumaßnahme: Kauf- / Bauvertrag vom: Käufer / Auftraggeber: Teilnehmer für den Käufer / Auftraggeber: Abnahmeprotokoll Bei zutreffendem Text sind die Kästchen angekreuzt Protokollverfasser: Dipl.-Ing. Thomas Neitzel 64546 Mörfelden Walldorf, Frankfurter Landstraße 17 Mobiltel.: 0170/3829027, Tel.: 06105/74857,

Mehr

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Mit VOB/B ist es besser, weil. Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich

Mehr

Besondere Vertragsbedingungen

Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Offenes Verfahren Beschaffung von Niederflurbussen mit Anhängern für Stadtverkehr Emden GmbH Datum: 14. März 2017 Seite 2 von 5 1. Vereinbarte Beschaffenheit Die vereinbarte

Mehr

Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber

Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber 1 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI Lph 8: 8.10 Kostenfeststellung nach DIN 276 8.11 Antrag auf behördliche Abnahme und Teilabnahme

Mehr

Materialien für DGRI Vertragsrechtsausschuß, Beitrag J. Schneider, ergänzend zu den Folien

Materialien für DGRI Vertragsrechtsausschuß, Beitrag J. Schneider, ergänzend zu den Folien Materialien für DGRI Vertragsrechtsausschuß, 8.12.2017 Beitrag J. Schneider, ergänzend zu den Folien Auswirkungen der BGB-Bauvertrags-rechts-Reform auf IT-Verträge - Neuerungen für IT-Verträge Vorschriften

Mehr

Auswirkungen des neuen Baurechts auf das IT-Recht FLORIAN MEDER

Auswirkungen des neuen Baurechts auf das IT-Recht FLORIAN MEDER Auswirkungen des neuen Baurechts auf das IT-Recht FLORIAN MEDER 22.01.19 Gliederung 1. Einleitung 2. Änderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung 3. Änderungen im Werkvertragsrechts i. Abschlagszahlungen

Mehr

FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123.

FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123. FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com VOB und BGB am Bau Herausgeber: Ulricke Gantert, Helmut Aschenbrenner,

Mehr

Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen. ABZ Mellendorf

Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen. ABZ Mellendorf Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen ABZ Mellendorf 25.02.2016 Lasst uns was zusammen machen Der Auftrag Was ist das gemeinsame Ziel? Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, mit dem sich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B&K GartenbauGbR Inh. R.Bönsch & F.Klose

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B&K GartenbauGbR Inh. R.Bönsch & F.Klose Gauting den 22.03.2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B&K GartenbauGbR Inh. R.Bönsch & F.Klose Angebot 1. Die Firma B&K Gartenbau GbR hält sich an das Angebot 4 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

Mehr

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis Handbuch und CD

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis Handbuch und CD Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis Handbuch und CD Bearbeitet von Dominik Krause, Oliver Vogt Grundwerk mit Ergänzungslieferungen 0. Loseblattwerk inkl. Online-Nutzung.

Mehr

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts Allgemeines AKG Frühjahrstreffen April 2018

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts Allgemeines AKG Frühjahrstreffen April 2018 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Hamburg Berlin Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts 2018 - Allgemeines AKG Frühjahrstreffen April 2018 Ziele der Reform: Verbesserung einer interessengerechten und

Mehr

3 Werkvertragsrecht. 3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter Auftrag an Handwerker

3 Werkvertragsrecht. 3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter Auftrag an Handwerker 3 Werkvertragsrecht 3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter 3.1.1 Auftrag an Handwerker WICHTIG Sie müssen das zugrunde liegende Angebot möglichst genau und vor allem vollständig bezeichnen. Zuvor sollten

Mehr

Die Abnahme als Dreh- und Angelpunkt. Gewährleistung und Garantie Konfliktfelder. Die Abnahme...

Die Abnahme als Dreh- und Angelpunkt. Gewährleistung und Garantie Konfliktfelder. Die Abnahme... Konfliktfelder Dr. H.-M. Dimanski Fachverband SHK Thüringen Sanitär-Heizung-Klima Die Abnahme... Die Abnahme als Dreh- und Angelpunkt Abnahme bedeutet Billigung der Leistung des AN als der Hauptsache nach

Mehr

Bauvertragsrechtsreform und IT. Praxisupdate IT-Recht, München, 28. Juni 2018 Martin Schweinoch

Bauvertragsrechtsreform und IT. Praxisupdate IT-Recht, München, 28. Juni 2018 Martin Schweinoch Bauvertragsrechtsreform und IT Praxisupdate IT-Recht, München, 28. Juni 2018 Martin Schweinoch Agenda 01 04 Der Ein- und Ausbau (Kauf) Die Vergütungsfälligkeit 02 05 Die Abschlagszahlung Die Teilkündigung

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.

Mehr

- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.

- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen. - 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung

Mehr

Systematisierte Abnahme von Bauleistungen nach VOB.

Systematisierte Abnahme von Bauleistungen nach VOB. Systematisierte Abnahme von Bauleistungen nach VOB. Mit CD-ROM (über 200 Checklisten). Rationalisierung der Abnahmeleistung und frühen Mängelfeststellung. Bearbeitet von Institut für Bauforschung e.v.

Mehr

5. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B

5. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 5. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 1 Störungen im Bauablauf 2 5.1 Vollmachten des Architekten Auftraggeber (gemäß VOB) Besteller (gemäß BGB) Auftragnehmer Auftragnehmer (gemäß Auftragnehmer VOB) BGB)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, Oberstdorf. 1. Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, Oberstdorf. 1. Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, 87561 Oberstdorf 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Gitarrenbaumeister Florian Jäger

Mehr

4. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B

4. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 4. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 1 Störungen im Bauablauf 2 4.1 Vollmachten des Architekten Auftraggeber (gemäß VOB) Besteller (gemäß BGB) Auftragnehm Auftragnehm er Auftragnehmer er (gemäß VOB) BGB)

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Die Abnahme von Bauleistungen

Die Abnahme von Bauleistungen Die Abnahme von Bauleistungen Vorbereitung, Durchführung und Rechtsfolgen bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B Von Dr. Thomas Hildebrandt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hamburg

Mehr

Inhalt. Vorwort. I Die Abnahme von Bauleistungen 1. 1 Einleitung 1. 2 Gesetzliche Grundlagen 1

Inhalt. Vorwort. I Die Abnahme von Bauleistungen 1. 1 Einleitung 1. 2 Gesetzliche Grundlagen 1 Vorwort V I Die Abnahme von Bauleistungen 1 1 Einleitung 1 2 Gesetzliche Grundlagen 1 3 Vertragliche Grundlagen 3 3.1 Anwendung von 12 VOB/B und Ausschluss von 640 BGB. 4 3.2 Wirksame und unwirksame vertragliche

Mehr

Die Tücken der Abnahme

Die Tücken der Abnahme VHV Versicherungen Die Tücken der Abnahme RA Marcel Brockmann Gebietsleiter Bau GD Kiel Hans-Peter Schadow Underwriter Bauleistung Hannover Die Tücken der Abnahme Welches Werkzeug ist bei der bauvertraglichen

Mehr

Das Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht Das Werkvertragsrecht Änderung des Werkvertragsrechts zum 01.01.2018 Zum 01.01.2018 sind gravierende Änderungen und Neuregelungen im Werkvertragsrecht in Kraft getreten. Sie gelten für ab diesem Zeitpunkt

Mehr

Sicherheit für den Auftragnehmer

Sicherheit für den Auftragnehmer Sicherheit für den Auftragnehmer Bauhandwerkersicherheit nach 648 a BGB Zeitpunkt: Jederzeit nach Vertragsabschluss in Höhe des ausstehenden Vergütungsanspruchs (einschließlich eventueller Nachtragsforderungen)

Mehr

Instandhaltungsvertrag

Instandhaltungsvertrag Instandhaltungsvertrag zwischen der elme sicherheitssysteme & metallbau GmbH, Gutstedtstraße 15, 15086, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer und - nachfolgend: Auftragnehmerin

Mehr

Wirksame und unwirksame Klauseln im VOB-Vertrag

Wirksame und unwirksame Klauseln im VOB-Vertrag Uwe Diehr (Hrsg.) Michael Knipper (Hrsg.) Wirksame und unwirksame Klauseln im VOB-Vertrag Nachschlagewerk zum Aufstellen und Priifen von Vertragsbedingungen Bearbeitet von: Dr. Uwe Diehr Enrico Klingbeil

Mehr

Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Ostfildern

Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Ostfildern Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Seite 1, den 20.09.2017 GDF Fachseminar Qualität statt Mängel Neues Bauvertragsrecht - 01.01.2018 Werkvertrag Bauvertrag Verbraucherbauvertrag

Mehr

Vorwort...5. Vorwort zur ersten Auflage...6. Eine wahre Geschichte... 13

Vorwort...5. Vorwort zur ersten Auflage...6. Eine wahre Geschichte... 13 Vorwort...5 Vorwort zur ersten Auflage...6 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 15 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag...

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

Sicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c)

Sicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c) ARBEITSBLATT Nr. 20 Stand: April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Postanschrift: Postfach 20 05 55 56005 Koblenz vob-stelle@add.rlp.de Ansprechpartner(/in)

Mehr

Vertragsrecht III. Werkvertrag

Vertragsrecht III. Werkvertrag Vertragsrecht III Werkvertrag Abgrenzung Werkvertrag Dienstvertrag maßgebend: Wille der Parteien es kommt darauf an, ob eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird

Mehr

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:

Mehr

Besonderheiten des Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B

Besonderheiten des Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B Fachtag Baurecht der Handwerkskammer Dresden im Rahmen der Messe HAUS 2012 01. März 2012 Besonderheiten des Bauvertragsrecht nach Rechtsanwalt Dr. Rico Kauerhof D.E.A. (Paris 1 - Sorbonne) Fachanwalt für

Mehr

VOB/B Basiswissen für Baufachleute

VOB/B Basiswissen für Baufachleute Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Katrin Rohr-Suchalla VOB/B Basiswissen für Baufachleute 2., überarbeitete Aufl. 2012, 164 S., 32 Abb., Tab., Gebunden ISBN 978-3-8167-8675-7 ISBN 978-3-8167-8774-7

Mehr

Seminar. VOB/B-Kompass

Seminar. VOB/B-Kompass Seminar VOB/B-Kompass - Wegweiser für Bauleiter - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Unterschiede BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag Rechtsquellen BGB und VOB/B Zusammenfassung in Leitsätzen 3.

Mehr

Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.

Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbh Baumaßnahme Urban Living Briesestraße Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.

Mehr

Zweithaar Mangel oder Kaufreue?

Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung

Mehr

Rundschreiben 10/2015. Thema: Verjährung, ein Haftungsrisiko des Architekten / Baurecht

Rundschreiben 10/2015. Thema: Verjährung, ein Haftungsrisiko des Architekten / Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:

Mehr

2.3 Aufforderung zur Beseitigung des Mangels und Androhung der Auftragsentziehung

2.3 Aufforderung zur Beseitigung des Mangels und Androhung der Auftragsentziehung Gliederung: Einleitung I. Wirksamkeit von 4 Abs. 7 S. 3, 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B 1. Gesetzliches Leitbild: 281, 323 BGB 2. Abweichung vom gesetzlichen Leitbild 2.1 Rechte des AG vor Fälligkeit 2.2 Mangelhafte/vertragswidrige

Mehr

1. Allgemeines. 2. Rechte des Auftraggebers. 3. Probebetrieb. 4. Abnahme. 5. Mängelansprüche. 6. Verletzung von Schutzrechten. 7.

1. Allgemeines. 2. Rechte des Auftraggebers. 3. Probebetrieb. 4. Abnahme. 5. Mängelansprüche. 6. Verletzung von Schutzrechten. 7. 1. Allgemeines 2. Rechte des Auftraggebers 3. Probebetrieb 4. Abnahme 5. Mängelansprüche 6. Verletzung von Schutzrechten 7. Programmpflege 8. Vertragsdauer und Kündigung 1 1. Allgemeines Diese Bedingungen

Mehr

BOORBERG. Anschlussauftrag Nr. KEV 339 (N) AnschlAtr Anschlussauftrag. Wartung. Bauleistung. Zeitvertrag. Vergabe-/Projekt Nr.:

BOORBERG. Anschlussauftrag Nr. KEV 339 (N) AnschlAtr Anschlussauftrag. Wartung. Bauleistung. Zeitvertrag. Vergabe-/Projekt Nr.: 1. Fertigung für Auftragnehmer 60.600/176.0 Seite 1-3 / 60.600/176.A Seite 1 - Januar 2011 - Nr. für Baumaßnahme: in: Hauptauftrag Leistung: Bauleistung Angebot für: Anlagen 1fach: entspr. Angebot für

Mehr

Bauvertragsrecht. Grundwissen. 6. Auflage Vygen Wirth Schmidt

Bauvertragsrecht. Grundwissen. 6. Auflage Vygen Wirth Schmidt Vygen Wirth Schmidt Bauvertragsrecht Grundwissen von VRiOLG a. D. Prof. Dr. Klaus Vygen, Düsseldorf t Prof. Dr. iur. Axel Wirth, Ordinarius für Deutsches und Internationales Öffentliches und Privates Baurecht

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr