Preis- und Leistungsverzeichnis. Fassung 1. April 2015

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

2 Das Preis- und Leistungsverzeichnis beinhaltet Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden und Geschäftskunden sowie Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung, der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Privatkunden und Geschäftskunden, ergänzend zum Preisaushang oder anderen Aushängen. Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. INHALT I. Inhaltsverzeichnis 2 II. Abkürzungsverzeichnis 3 III. Erläuterungen zu verwendeten Begriffen 4 1. Allgemeine Informationen 4 2. Sparkonto Allgemeine Entgelte Wertstellungen 6 3. Privat- und Geschäftsgirokonto Kontoführung Kontoauszug Sonstige Entgelte Wertstellungen 8 4. Erbringen von Zahlungsdiensten für Privatund Geschäftskunden Annahmefrist Geschäftstag Lastschriftverkehr Sparkasse als Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen Sparkasse als Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb von Deutschland Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes Grenzüberschreitende Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Drittstaaten) Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro in die Schweiz und nach Monaco Kartengestützter Zahlungsverkehr Debitkarten GeldKarten Kreditkarten Ausführungsfristen bei Debit- und Kreditkarten Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Wertstellungen im Scheckverkehr innerhalb Deutschlands Reiseschecks Kontoüberziehungen Kredite und Darlehen Grundpfandrechtlich gesicherte Kredite und Darlehen Sonstige Entgelte Auskünfte Safes/Verwahrstücke Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Handel (An- und Verkauf) Weitere Entgelte im Handel Verwahrung und Verwaltung Einlösung / Einzug Lieferung Optionen und Futures Sonstige Entgelte Auslandsgeschäft Auslandsschecks Scheckeinreichungen (Exportschecks) Gutschrift E. v. ( Eingang vorbehalten ) Gutschrift n. E. ( nach Eingang ) Scheckbelastungen (Importschecks) Ausstellung eines Bank-Orderschecks Sonstige Entgelte Währungskonten Sorten Dokumentengeschäfte Inkassi Exportinkassi (Inkassi in das Ausland) Importinkassi (Inkassi aus dem Ausland) Akkreditive Exportakkreditive Importakkreditive Garantien Sonstige Entgelte Sonstiges Edelmetalle Zweitschrift einer Steuerbescheinigung Außergerichtliche Streitschlichtung Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privat- und Geschäftskunden 21

3 II. Abkürzungsverzeichnis BIC Bank / Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl / Bank-Identifikationsnummer) BGB Bürgerliches Gesetzbuch BLZ Bankleitzahl bzw. beziehungsweise EAPS Euro Alliance of Payment Schemes EDV Elektronische Datenverarbeitung ELV Elektronisches Lastschriftverfahren etc. et cetera ETF Exchange Traded Funds EU Europäische Union EUR Euro EUREX European Exchange E. v. Eingang vorbehalten evtl. eventuell EWR Europäischer Wirtschaftsraum GS Geschäftsstelle HBCI Home Banking Computer Interface HRA Handelsregister Abteilung A IBAN International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer) i. d. R. in der Regel IHS Inhaberschuldverschreibung inkl. inklusive lfd. laufende ISIN International Securities Identification Number max. maximal mind. MwSt. Mehrwertsteuer n. E. nach Eingang Nr. Nummer p. a. per annum PIN Personal Identification Number SEPA Single Euro Payments Area SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst) SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication TARGET Trans-European Automated Realtime Gross Settlement Express Transfer System USD US-Dollar z. B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April

4 III. Erläuterungen zu verwendeten Begriffen In diesem Preis- und Leistungsverzeichnis gelten soweit nicht im speziellen Zusammenhang anders definiert die folgenden Begriffsbestimmungen: Drittstaaten Drittstaatenwährung Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) EWR-Währung Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb der EU und des EWR. Eine Drittstaatenwährung ist die Währung eines Staates außerhalb der EU / des EWR (z. B. US-Dollar, Japanischer YEN, Australischer Dollar). Mitgliedstaaten des EWR sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Eine EWR-Währung ist die Währung eines Staates innerhalb der EU / des EWR. EWR-Währungen sind derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 1. Allgemeine Informationen 1 Name und Anschrift Stadtsparkasse München Anstalt des öffentlichen Rechts Postanschrift: Stadtsparkasse München München Zentrale: Sparkassenstraße München Verwaltungszentrum: Ungererstraße München Telefon: Telefax: Internet: kontakt@sskm.de BLZ: BIC / SWIFT: SSKM DE MM Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind nur die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das TelefonBanking zulässig. Einwendungen und Widerrufe sind nur in der jeweils vereinbarten Form (i. d. R. Schriftform) zulässig. 1 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Bank ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 4 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

5 Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Sparkasse Vorstand: Ralf Fleischer (Vorstandsvorsitzender) Dr. Thomas Grützemacher (Vorstandsmitglied, stv. Vorstandsvorsitzender) Joachim Ebener (Vorstandsmitglied) Marlies Mirbeth (Vorstandsmitglied) Dr. Bernd Hochberger (Vorstandsmitglied) Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Kaiserstr Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Stadtsparkasse München Anstalt des öffentlichen Rechts Amtsgericht München HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. Einlagensicherung Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen Haftungsverbund gesichert. Dieser wird durch die Gemeinschaft der Sparkassen-Finanzgruppe getragen. Die Mitglieder stehen füreinander ein und sichern den Bestand der Institute. Die Einlagen der Kunden sind ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Das Einlagensicherungssystem umfasst zudem von der Stadtsparkasse München emittierte Inhaberschuldverschreibungen. Allgemeiner Hinweis Für die in den nachfolgenden Kapiteln aufgeführten Tätigkeiten wird die Sparkasse ein Entgelt nur berechnen, wenn sie zu ihrer Erbringung nicht bereits gesetzlich oder auf Grund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist und wenn sie die Tätigkeit nicht im eigenen Interesse erbringt. Etwas anderes gilt nur, wenn die Erhebung eines Entgeltes gesetzlich zulässig ist und das Entgelt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben wird (Nr. 17 Abs. 4 AGB). Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April

6 2. Sparkonto 2.1 Allgemeine Entgelte Verfügen über eigene Sparformen (bonusschädlich, vorzeitig)² Vormerkung einer Kündigung Vormerkung einer Verpfändung zugunsten des Vermieters bei Mietkautionen Vormerkung oder Änderung einer Kontosperre / Verfügungsbeschränkung - auf Kundenwunsch - von amtlichen Stellen veranlasst Reklamationen, Nachforschungen und Berichtigungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände veranlasst) Einrichten eines Vertrages zugunsten Dritter Geringfügigkeitsverfahren bei Urkundenverlust durchführen - bis 500,00 EUR Guthaben - ab 500,00 EUR Guthaben Aufgebotsverfahren bei Urkundenverlust durchführen Berichtigung von Kapitalertragsteuer 3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches pro Jahr - soweit als Kreditsicherheit Sparguthaben einziehen - durch organisationseigene Institute - durch organisationsfremde Institute Sparbucheinzüge (außerhalb des S-Umzugsservice) Kontoauszugs-Zweitschrifterstellung - Bereitstellung über OnlineBanking für Privatkunden - per ServiceTerminal - in der Geschäftsstelle per EDV (pro Auszugsnummer) - manuell anhand Archiv (pro Monat) 8,50 EUR 8,50 EUR zzgl. fremder Entgelte 20,00 EUR 30,00 EUR 17,79 EUR 20,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 1,00 EUR 4,00 EUR 2.2 Wertstellungen Bareinzahlung Barauszahlung am Tag der Einzahlung am Tag der Auszahlung 3. Privat- und Geschäftsgirokonto 3.1 Kontoführung Privatgirokonto Classic Grundpreis pro Monat - für Schüler, Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre 4,95 EUR Überweisung Online beauftragt Überweisung beauftragt am Schalter 0,75 EUR Überweisung beauftragt per TelefonBanking oder ServiceTerminal Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Löschung) am Schalter Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Löschung) per TelefonBanking, OnlineBanking oder ServiceTerminal Barauszahlungen am Schalter bzw. an der Kasse Barauszahlung am Geldautomat Bareinzahlung von Banknoten am Schalter bzw. an der Kasse Bareinzahlung von Banknoten am Geldautomat bzw. SB-Gerät Bareinzahlung von Münzen an der Kasse (Safebag) - für Schüler, Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre Bareinzahlung von Münzen am Münzeinzahlungsgerät (ab der 2. Einzahlung pro Kalendermonat) - für Schüler, Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre 5,00 EUR 1,50 EUR 2 Bei Abhebungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist werden Vorschusszinsen in Höhe von ½ des zu vergütenden Habenzinses berechnet. Bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist für 90 Tage, Berechnungsgrundlage ist der Betrag, der 2.000,00 Euro pro Kalendermonat übersteigt. Bei sonstigen Spareinlagen für den vorzeitig verfügten Betrag für die Dauer der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. 3 nur bei Kundenverschulden (z. B. verspätete Vorlage einer NV-Bescheinigung) 6 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

7 Privatgirokonto Direkt (gültig für Vertragsabschlüsse bis ) Grundpreis pro Monat - bei einem Durchschnittsguthaben ab EUR im Monat 2,30 EUR Überweisung Online beauftragt Überweisung beauftragt am Schalter 1,00 EUR Überweisung beauftragt per TelefonBanking oder ServiceTerminal 1,00 EUR Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung) per OnlineBanking Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung) per Beleg, per TelefonBanking 1,00 EUR oder per ServiceTerminal Daueraufträge löschen Barauszahlung am Schalter bzw. an der Kasse (ab der 6. Barauszahlung im Monat) 1,00 EUR Barauszahlung am Geldautomat Bareinzahlung von Banknoten am Schalter bzw. an der Kasse Bareinzahlung von Banknoten am Geldautomat bzw. SB-Gerät Bareinzahlung von Münzen an der Kasse (Safebag) 5,00 EUR Bareinzahlung von Münzen am Münzeinzahlungsgerät 1,50 EUR (ab der 2. Einzahlung pro Kalendermonat) Privatgirokonto Direkt (gültig für Vertragsabschlüsse ab dem ) Grundpreis pro Monat - bei einem Geldeingang ab EUR im Monat 2,30 EUR Überweisung Online beauftragt Überweisung beauftragt per ServiceTerminal 1,00 EUR Überweisung beauftragt am Schalter oder per TelefonBanking 2,50 EUR Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung, Löschung) per OnlineBanking Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung) per ServiceTerminal 1,00 EUR Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung) am Schalter oder per 2,50 EUR TelefonBanking Daueraufträge löschen (am Schalter, per ServiceTerminal oder per TelefonBanking) Barauszahlung am Geldautomat Barauszahlung am Schalter bzw. an der Kasse (ab der 5. Barauszahlung im Monat) 2,50 EUR Bareinzahlung von Banknoten am Geldautomat bzw. SB-Gerät 1,00 EUR Bareinzahlung von Banknoten am Schalter bzw. an der Kasse 2,50 EUR (ab der 2. Bareinzahlung im Monat) Bareinzahlung von Münzen am Münzeinzahlungsgerät (ab der 2. Bareinzahlung im Monat) 1,50 EUR Bareinzahlung von Münzen an der Kasse (Safebag) 5,00 EUR Einreichung von Schecks am Schalter (pro Stück) 2,50 EUR Service Gebühr pro Buchungsposten beim An- und Verkauf von Sorten, Edelmetallen 2,50 EUR und Reiseschecks Geschäftsgirokonto Grundpreis pro Monat 10,00 EUR Buchungsposten 4 0,50 EUR Online-Auftrag (Überweisungen und Lastschrift-Einreichungen) 0,05 EUR Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung / Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Barauszahlung am Schalter bzw. an der Kasse 0,50 EUR Barauszahlung am Geldautomat 0,50 EUR Bareinzahlung von Banknoten am Schalter bzw. an der Kasse 2,50 EUR Bareinzahlung von Banknoten am Geldautomat bzw. SB-Gerät 1,00 EUR (ab der 5. Einzahlung pro Kalendermonat) Bareinzahlung von Münzen an der Kasse (Safebag) 5,00 EUR Bareinzahlung von Münzen am Münzeinzahlungsgerät 1,50 EUR Nachttresoreinzahlungen (pro Kassette) 11,00 EUR Hinweis: Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und wurde eine Umsatzsteuerberechnung vereinbart, gelten die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April

8 3.2 Kontoauszug Ausdruck am Kontoauszugsdrucker Bereitstellung zur Selbstabholung (pro Auszug) Bereitstellung über OnlineBanking für Privatkunden Monatsauszug Tages- und Wochenauszug - bei Privatgirokonto (Classic und Direkt) - bei Geschäftsgirokonto Abholfach Zusendung - von Tages-, Wochen- oder Monatsauszügen - der am Kontoauszugsdrucker (nach 35 Tagen oder über 100 Buchungen) nicht abgerufenen Kontoauszüge Kontoauszugs-Zweitschrifterstellung - Bereitstellung über OnlineBanking für Privatkunden - per ServiceTerminal (pro Auszugsnummer) - in der Geschäftsstelle per EDV (pro Auszugsnummer) - manuell anhand Archiv (pro Monat) 0,75 EUR 0,26 EUR 0,75 EUR Porto Porto 1,00 EUR 4,00 EUR 3.3 Sonstige Entgelte Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) Vormerkung oder Änderung einer Kontosperre / Verfügungsbeschränkung - auf Kundenwunsch - von amtlichen Stellen veranlasst 3,00 EUR 8,50 EUR Zinsstaffel (auf Kundenwunsch) - erstellt per EDV - manuell erstellt durch GS (nach Aufwand) Bestätigungen und Bescheinigungen (soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben kostenfrei zu erstellen) Überweisungen gegen Bareinzahlung am Schalter (per Zahlschein) 5 (es gelten die unter Punkt 4.4 dieses Verzeichnisses genannten Ausführungsfristen) - auf ein Konto der Stadtsparkasse München - auf ein Konto bei anderen Kreditinstituten HBCI-Chipkarte (Erstausstattung) 1,02 EUR 50,00 EUR / Stunde, 25,56 EUR 8,50 EUR 10,00 EUR 12,00 EUR Bereitstellung von smstan - je smstan 0,09 EUR Kontowecker - Benachrichtigung per - Benachrichtigung per Push-Nachricht (ab der 6. Nachricht im Kalendermonat) Bereitstellung von elektronischen Kontoinformationen über Servicerechenzentren (S-RZ) Freigabe von über Servicerechenzentren (S-RZ) übermittelte Aufträgen mittels Fax-Begleitzettel 0,05 EUR pro Nachricht 5,00 EUR pro Konto / Kalendermonat 7,50 EUR pro Vorgang zzgl. Buchungspostenentgelt Hinweis: Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und wurde eine Umsatzsteuerberechnung vereinbart, gelten die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.4 Wertstellungen Bareinzahlung und Barauszahlungen werden mit Wertstellung am Tag der Einzahlung bzw. am Tag der Auszahlung gutgeschrieben bzw. belastet. Die Gutschrifts- bzw. Belastungsbuchung erfolgt grundsätzlich an einem Geschäftstag (siehe Kapitel 4.2). 5 Wird beim Kreditinstitut der Überweisungsbetrag in bar ausbezahlt, können dort weitere Entgelte anfallen. 8 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

9 4. Erbringen von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Annahmefrist Für die Berechnung der Ausführungsfristen ist die Annahmefrist des jeweiligen Geschäftstages maßgeblich. Die Annahmefrist für Zahlungsaufträge läuft an allen Geschäftstagen der Sparkasse für Zahlungsaufträge bis Uhr. Für Aufträge, die danach eingereicht werden, gilt für die Berechnung der Ausführungsfristen der darauffolgende Geschäftstag als Annahmetag. 4.2 Geschäftstag Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme: Samstage sowie 24. und 31. Dezember. 4.3 Lastschriftverkehr Dieses Kapitel gilt für folgenden Lastschriftverkehr: - SEPA-Express-Lastschrift (SEPA COR 1) - SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) - SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Sparkasse als Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen Ausführungsfristen Art der Lastschrift SEPA-Express-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmenlastschrift Eingang des Lastschriftsbetrages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am Fälligkeitstag am Fälligkeitstag am Fälligkeitstag Geschäftstag Kapitel 4.2 dieses Verzeichnisses. Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer - SEPA-Express-Lastschrift 2,50 EUR - SEPA-Basis-Lastschrift / SEPA-Firmenlastschrift 2,50 EUR Zweitschrift eines Belegs (pro Beleg) 3,00 EUR Adressanfrage von Händlern bei Rücklastschriften im ELV-Verfahren 30,00 EUR (wird dem anfragenden Händler in Rechnung gestellt) Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April

10 4.3.2 Sparkasse als Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Einreichungsfrist Für die SEPA-Express-Lastschrift (SEPA COR1) gelten folgende Einreichungsfristen: - Bei der Erst-, Einmal- und Folgelastschrift beträgt die Frist frühestens 14 Kalendertage, spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der Lastschrift Für die SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) gelten folgende Einreichungsfristen: - Bei der Erst- bzw. Einmallastschrift beträgt die Frist frühestens 14 Kalendertage, spätestens 6 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der Lastschrift. - Bei der Folgelastschrift frühestens 14 Kalendertage, spätestens 3 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift. Für die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit) gelten folgende Einreichungsfristen: - Bei der Erst-, Einmal- und Folgelastschrift beträgt die Frist frühestens 14 Kalendertage, spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der Lastschrift. Erfolgt die Einreichung von SEPA-Express-Lastschriften/SEPA-Basis-Lastschriften/SEPA Firmenlastschriften nach der vereinbarten Ein reichungsfrist, so dass die Ausführung zum angegebenen Fälligkeitstermin nicht gewährleistet werden kann, ist das Institut berechtigt, das Fälligkeitsdatum im Datensatz auf den nächstmöglichen, noch erreichbaren Fälligkeitstag zu setzen. Eine dahingehende Verpflichtung seitens der Sparkasse besteht jedoch nicht. Geschäftstag Kapitel 4.2 dieses Verzeichnisses. 4.4 Überweisungsverkehr Dieses Kapitel gilt für folgenden Überweisungsverkehr: - Überweisungen innerhalb von Deutschland - Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes - Grenzüberschreitende Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Drittstaaten) - Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro in die Schweiz und nach Monaco Annahmefrist Es gilt die unter Punkt 4.1 genannte Annahmefrist. Ausführungsfristen (gelten nicht für Zahlungen in Drittstaaten) Frist zur Bearbeitung und Annahme eines Zahlungsvorgangs, der innerhalb der Annahmefrist der Sparkasse zugegangen ist. 1 0 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

11 Überweisungen in Euro Elektronisch übermittelter Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag Zugangstag plus max. ein Geschäftstag (unter Beachtung der Annahmefrist) Zugangstag plus max. zwei Geschäftstage (unter Beachtung der Annahmefrist) Überweisungen in anderen EWR-Währungen Elektronisch übermittelter Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag Zugangstag plus max. drei Geschäftstage (unter Beachtung der Annahmefrist) Zugangstag plus max. vier Geschäftstage (unter Beachtung der Annahmefrist) Überweisungen in Drittstaatenwährung sowie Überweisungen in Drittstaaten werden baldmöglichst bewirkt. Geschäftstag Kapitel 4.2 dieses Verzeichnisses Überweisungen innerhalb von Deutschland Dieses Kapitel gilt für Überweisungen an einen Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb von Deutschland oder für Überweisungen von einem Zahlungsdienstleister innerhalb Deutschlands zugunsten eines Zahlungsempfängers bei der Stadtsparkasse München. Ausführungsfristen Es gelten die unter Punkt 4.4 genannten Ausführungsfristen. Entgelte bei Überweisungsausgängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Bei Überweisungen in Euro oder in einer EWR-Währung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahlungsempfänger und Überweisender die von ihrem jeweiligen Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE-Überweisung). Für Überweisungen, die mit einer Währungsumrechnung verbunden sind oder die weder auf Euro noch auf eine andere EWR-Währung lauten, sind folgende, abweichende Vereinbarungen möglich: OUR-Überweisung BEN-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (das von der Sparkasse in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 6 Überweisungsauftrag per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April

12 Höhe der Entgelte bei Überweisungsausgängen Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung 7 per Dauerauftrag bei formloser Erteilung 8 je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich Überweisungen innerhalb Deutschlands mit Kontonummer/IBAN und Bankleitzahl /BIC in Euro Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.3 Überweisungen innerhalb Deutschlands mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung (ohne Euro), bei der keine Währungsumrechnung stattfindet Punkt 12.2 Punkt 12.2 Punkt 12.2 Punkt 12.2 Nicht möglich Überweisungen innerhalb Deutschlands mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung, bei der eine Währungsumrechnung stattfindet Nicht möglich Überweisung innerhalb Deutschlands in Drittstaatenwährung 7,50 EUR, da - rüber Nicht möglich Entgelte bei Überweisungseingängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung OUR-Überweisung BEN-Überweisung Zahlungsempfänger trägt Entgelte bei seiner Sparkasse Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungseingängen Überweisung innerhalb Deutschlands mit Kontonummer /IBAN und Bankleitzahl / BIC in Euro Überweisungen innerhalb Deutschlands mit IBAN und BIC in einer EWR- Währung (ohne Euro), bei der keine Währungsumrechnung stattfindet Überweisungen innerhalb Deutschlands mit IBAN und BIC in einer EWR- Währung, bei der eine Währungsrechnung stattfindet Überweisung innerhalb Deutschlands in Drittstaatenwährung Punkt 3.1 Punkt ,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR 0,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR 7 Überweisung per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 8 z. B. Faxauftrag, soweit im Einzelfall akzeptiert (bei zugrunde liegender Vereinbarung 1 2 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

13 Sonstige Entgelte Überweisungsrückruf (nur bei Überweisungen in Euro mit Kontonummer / Bankleitzahl bzw. IBAN / BIC) Unterrichtung über die sachlich gerechtfertigte Ablehnung der Ausführung einer Überweisung oder eines Dauerauftrages - aufgrund fehlender oder ungenügender Angaben - mangels Deckung Clearingprovision (fällt an, wenn weder der nationale Bankcode dieser ist i. d. R. in der IBAN enthalten noch der BIC der Bank des Begünstigten angegeben werden) Ausführung zusätzlicher Weisungen des Kunden Entgelt bei Ausführungsart Eilig (hierunter fallen auch Aufträge, die Weisungen enthalten, die erkennbar eine kurzfristigere bzw. eine unmittelbare Ausführung vorsehen, auch wenn sie keine ausdrückliche Eiligweisung enthalten (z. B. Ausführung per TARGET, gleichtägige Valuta, Zahlung direkt an die endbegünstigte Bank etc.) Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) Fremdkostenpauschale bei OUR-Überweisung 10,00 EUR zzgl. fremder Entgelte 3,00 EUR 6,00 EUR 7,50 EUR 7,50 EUR 3,00 EUR 35,00 EUR Ausstellung eines Bank-Orderschecks Punkt Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes Dieses Kapitel gilt für Überweisungen, bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bzw. des Überweisenden innerhalb des EWR ansässig ist. Ausführungsfristen Es gelten die unter Punkt 4.4 genannten Ausführungsfristen. Entgelte bei Überweisungsausgängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Bei Überweisungen in Euro oder in einer EWR-Währung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahlungsempfänger und Überweisender die von ihrem jeweiligen Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE-Überweisung). Für Überweisungen, die mit einer Währungsumrechnung verbunden sind oder die weder auf Euro noch auf eine andere EWR-Währung lauten, sind folgende, abweichende Vereinbarungen möglich: OUR-Überweisung BEN-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (das von der Sparkasse in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April

14 Höhe der Entgelte bei Überweisungsausgängen Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung 9 per Dauerauftrag bei formloser Erteilung 10 je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in Euro Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.1 Nicht möglich Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung (ohne Euro), bei der keine Währungsumrechnung stattfindet Punkt 12.2 Punkt 12.2 Punkt 12.2 Punkt 12.2 Nicht möglich Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung, bei der eine Währungsumrechnung stattfindet Nicht möglich Überweisungen innerhalb des EWR in Drittstaatenwährung Nicht möglich Entgelte bei Überweisungseingängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung OUR-Überweisung BEN-Überweisung Zahlungsempfänger trägt Entgelte bei seiner Sparkasse Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungseingängen Überweisung innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in Euro Punkt 3.1 Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung (ohne Euro), bei der keine Währungsumrechnung stattfindet Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung, bei der eine Währungsumrechnung stattfindet Überweisungen innerhalb des EWR in Drittstaatenwährung Punkt ,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR 0,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR 9 Überweisung per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 10 z. B. Faxauftrag, soweit im Einzelfall akzeptiert (bei zugrunde liegender Vereinbarung) 1 4 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

15 Sonstige Entgelte Überweisungsrückruf / SEPA-Recall (nur bei Überweisungen in Euro mit Kontonummer / Bankleitzahl bzw. IBAN / BIC) Unterrichtung über die sachlich gerechtfertigte Ablehnung der Ausführung einer Überweisung oder eines Dauerauftrages - aufgrund fehlender oder ungenügender Angaben - mangels Deckung Clearingprovision (fällt an, wenn weder der nationale Bankcode dieser ist i.d.r. in der IBAN enthalten noch der BIC der Bank des Begünstigten angegeben werden) Ausführung zusätzlicher Weisungen des Kunden Entgelt bei Ausführungsart Eilig (hierunter fallen auch Aufträge, die Weisungen enthalten, die erkennbar eine kurzfristigere bzw. eine unmittelbare Ausführung vorsehen, auch wenn sie keine ausdrückliche Eiligweisung enthalten (z. B. Ausführung per TARGET, gleichtägige Valuta, Zahlung direkt an die endbegünstigte Bank etc.) Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) Fremdkostenpauschale bei OUR-Überweisung 10,00 EUR zzgl. fremde Entgelte 3,00 EUR 6,00 EUR 7,50 EUR 7,50 EUR 3,00 EUR 35,00 EUR Ausstellung eines Bank-Orderschecks Punkt Grenzüberschreitende Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Drittstaaten) Entgelte bei Überweisungsausgängen Bei einer konventionellen Auslandsüberweisung trägt der Auftraggeber die Entgelte bei seiner Sparkasse und der Begünstigte die übrigen Entgelte (=SHARE-Regelung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung BEN-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungsausgängen Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung 11 per Dauerauftrag bei formloser Erteilung 12 je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich Überweisungen in Drittstaaten in allen Währungen Nicht möglich 11 Überweisung per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 12 z. B. Faxauftrag, soweit im Einzelfall akzeptiert (bei zugrunde liegender Vereinbarung) Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April

16 Entgelte bei Überweisungseingängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung OUR-Überweisung BEN-Überweisung Zahlungsempfänger trägt Entgelte bei seiner Sparkasse Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungseingängen Überweisungen aus Drittstaaten in allen Währungen 0,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR Sonstige Entgelte Unterrichtung über die sachlich gerechtfertigte Ablehnung der Ausführung einer Überweisung oder eines Dauerauftrages - aufgrund fehlender oder ungenügender Angaben - mangels Deckung Clearingprovision (fällt an, wenn weder der nationale Bankcode dieser ist i. d. R. in der IBAN enthalten noch der BIC der Bank des Begünstigten angegeben werden) Ausführung zusätzlicher Weisungen des Kunden Avis an begünstigte Bank Avis an Zahlungsempfänger Entgelt bei Ausführungsart Eilig (hierunter fallen auch Aufträge, die Weisungen enthalten, die erkennbar eine kurzfristigere bzw. eine unmittelbare Ausführung vorsehen, auch wenn sie keine ausdrückliche Eiligweisung enthalten (z. B. Ausführung per TARGET, gleichtägige Valuta, Zahlung direkt an die endbegünstigte Bank etc.) Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) 3,00 EUR 6,00 EUR 7,50 EUR 7,50 EUR 10,00 EUR 3,00 EUR Fremdkostenpauschale bei OUR-Überweisung 35,00 EUR Ausstellung eines Bank-Orderschecks Punkt Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

17 4.4.4 Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro in die Schweiz und nach Monaco Ausführungsfristen Es gelten die unter 4.4 genannten Ausführungsfristen. Entgelte bei Überweisungsausgängen Folgende Vereinbarung ist möglich: SHARE-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte bei seiner Sparkasse und Begünstigter trägt alle übrigen Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungsausgängen Überweisungsart Überweisungen in die Schweiz und nach Monaco in Euro mit IBAN und BIC Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung 13 per Dauerauftrag bei formloser Erteilung 14 je Überweisung per Zahlschein Nicht möglich als Eilüberweisung zusätzlich Sonstige Entgelte Überweisungsrückruf / SEPA-Recall (nur bei Überweisungen in Euro mit Kontonummer / Bankleitzahl bzw. IBAN / BIC) Unterrichtung über die sachlich gerechtfertigte Ablehnung der Ausführung einer Überweisung oder eines Dauerauftrages - aufgrund fehlender oder ungenügender Angaben - mangels Deckung Entgelt bei Ausführungsart Eilig (hierunter fallen auch Aufträge, die Weisungen enthalten, die erkennbar eine kurzfristigere bzw. eine unmittelbare Ausführung vorsehen, auch wenn sie keine ausdrückliche Eiligweisung enthalten (z. B. Ausführung per TARGET, gleichtägige Valuta, Zahlung direkt an die endbegünstigte Bank etc.) Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) 10,00 EUR zzgl. fremder Entgelte 3,00 EUR 6,00 EUR 3,00 EUR Hinweis: Alle übrigen Entgelte ergeben sich aus Punkt dieses Verzeichnisses. 13 Überweisung per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 14 z. B. Faxauftrag, soweit im Einzelfall akzeptiert (bei zugrunde liegender Vereinbarung) Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April

18 4.5 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debitkarten SparkassenCard für Privatkunden SparkassenCard für Firmenkunden (pro Karte und Jahr) - bei Umtausch der SparkassenCard in SparkassenCard mit Sondermotiv und bei einem Motivwechsel Botenkarte für Firmenkunden (einmalig bei Kartenantrag) Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) für SparkassenCards mit Standardmotiv oder SparCards Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) für SparkassenCards mit Sondermotiv Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit der SparkassenCard am Geldautomaten - bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt 15 erheben: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt 16 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS und Maestro/Cirrus in Euro - bei ZD außerhalb des EWR im Maestro/Cirrus-System Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR in Euro - im EWR bei Zahlung in Fremdwährung - bei Zahlungen in einem Land außerhalb des EWR unentgeltlich 5,00 EUR 9,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 9,00 EUR unentgeltlich unentgeltlich 1,00 % des Auszahlungsbetrages, 5,50 EUR 1,00 % des Auszahlungsbetrages, 5,50 EUR 1,00 % des Auszahlungsbetrages, 5,50 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet unentgeltlich 1,00 % des Kaufbetrages, mind. 0,80 EUR, maximal 4,00 EUR 1,00 % des Kaufbetrages, mind. 0,80 EUR, maximal 4,00 EUR Umrechnung von Debitkartenumsätzen in fremder Währung Kapitel 6 dieses Verzeichnisses. Verfügungsobergrenzen mit der SparkassenCard Täglicher Verfügungsrahmen 17 (soweit nichts anderes vereinbart wurde) - Abheben von Bargeld an eigenen / fremden 18 Geldautomaten - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen bis EUR bis EUR Verfügungsobergrenzen mit der Sparkassen-Kundenkarte Täglicher Verfügungsrahmen (soweit nichts anderes vereinbart wurde) - Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten bis EUR 15 Die Höhe des direkten Kundenentgeltes vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 16 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 17 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene SparkassenCard. Änderungen des Verfügungsrahmens durch die Sparkasse werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine oder Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 18 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 1 8 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

19 4.5.2 GeldKarten Taschenkartenlesegerät Aufladen unserer GeldKarten - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken - an Ladeterminals sonstiger Dienstleistungen - an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 6,97 EUR unentgeltlich Kreditkarten Jahrespreise für Privatkarte Basis Kreditkarte Basis Kreditkarte ausgestattet mit Bild aus Galerie oder individuelles Motiv MasterCard X-TENSION MasterCard X-TENSION ausgestattet mit Bild aus Galerie oder individuelles Motiv MasterCard Standard - Zusatzkarte - für Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- oder Zivildienstleistende bis zum 27. Lebensjahr (gilt nur bis zum beantragte Karten) MasterCard Gold - Zusatzkarte Betragsstaffel für die (Teil-) Erstattung des Jahrespreises der MasterCard Gold (jeweils nach Ablauf von 12 Monaten) - bei Jahresumsatz ab EUR - bei Jahresumsatz ab EUR - bei Jahresumsatz ab EUR MasterCard Platinum (inkl. Bonusprogramm Miles&More) - Zusatzkarte Visa Card - Zusatzkarte Visa Card ohne Versicherungsschutz - Zusatzkarte Jahrespreise für Privatkarten im Doppelpack (MasterCard und Visa Card) Paket MasterCard Standard und Visa Card - Zusatzkarte Paket MasterCard Gold und Visa Card - Zusatzkarte Jahrespreise für Firmenkarten Business Card Business Card Gold 20,00 EUR 25,00 EUR 17,00 EUR 21,00 EUR 16,00 EUR 6,00 EUR 66,50 EUR 61,50 EUR 25% des Jahrespreises 50% des Jahrespreises 100% des Jahrespreises 250,00 EUR 100,00 EUR 20,45 EUR 15,34 EUR 19,43 EUR 14,32 EUR 36,34 EUR 31,34 EUR 81,84 EUR 76,84 EUR 25,00 EUR 70,00 EUR Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April

20 Sonstige Entgelte Zusatzfunktion Miles&More (MasterCard und Visa Card) - für Privatkarten - für Business Card / Business Card Gold Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) mit und ohne Ersatz eines PIN-Briefes Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 19 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug Unberechtigte Zahlungsreklamation Kurierkosten Einsatz der Kreditkarte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raumes Barauszahlung mit Kreditkarte (MasterCard/VISA Card) am Schalter - im Inland und Ausland 20,04 EUR 30,00 EUR 20,45 EUR Portokosten 8,50 EUR 8,50 EUR 1,75 % des Umsatzes 1,75% des Umsatzes 3% des Auszahlungsbetrages, 5,11 EUR Barauszahlung mit Kreditkarte (MasterCard/VISA Card) am Geldautomaten 2% des Auszahlungsbetrages, - im Inland und Ausland 20 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. Umrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder Währung Kapitel 6 dieses Verzeichnisses. Barverfügungsobergrenzen für Kreditkarten Kartenart Deutschland Ausland MasterCard Standard und Visa Card Standard 500 Euro pro Tag Euro in 29 Tagen MasterCard X-TENSION 500 Euro pro Tag Euro in 29 Tagen MasterCard Gold und MasterCard Platinum Euro pro Tag Euro in 29 Tagen Business Card und Business Card Gold Euro pro Tag Euro in 29 Tagen Geschäftstag Kapitel 4.2 dieses Verzeichnisses Ausführungsfristen bei Debit- und Kreditkarten Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen in Euro im EWR Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. 19 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 20 Für Auslandsverfügungen mittels MasterCard X-TENSION fällt unser Entgelt nicht an. 2 0 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 1. April 2015

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