750-Jahre-Konradsreuth

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1 Bürger-Nachrichten Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth Konradsreuth mit den Ortsteilen Ahornberg, Föhrenreuth, Martinsreuth, Modlitz, Ober- u. Unterpferdt, Reuthlas, Silberbach, Weißlenreuth u. Wölbersbach Jahrgang 33 Freitag, den 2. September 2016 Nummer Jahre-Konradsreuth Großer Jubiläumsball des Bürgerverein Konradsreuth am Samstag, den , Beginn: Uhr Für die musikalische Unterhaltung sorgen Pina Colada! Karten für den Ball sind im Vorverkauf im Kartenshop auf der Vereinshomepage des Bürgervereins und bei Schreibwaren Höntsch erhältlich.

2 Konradsreuth Nr. 35/16 Bürgerverein Konradsreuth Jubiläumsball 750 Jahre Konradsreuth am 17. September 2016 Anlässlich des 750-jährigen Ortsjubiläums von Konradsreuth veranstaltet der Bürgerverein am Samstag, den 17. September 2016, einen Jubiläumsball. Die Konradsreuther und ihre Gäste dürfen sich auf einen geselligen und unterhaltsamen Tanzabend in der Schulturnhalle freuen. Los geht s ab 19:00 Uhr mit einem Sektempfang. Die Gläser mit dem Jubiläumslogo der Gemeinde können die Gäste zur Erinnerung mitnehmen. Um 19:30 Uhr beginnt dann ein kleiner Festakt zum Ortsjubiläum, in dem der bekannte Theaterschauspieler und Konradsreuther Peter Kampschulte die Gäste mit auf einen kurzweiligen Streifzug durch 750 Jahre Konradsreuth nehmen wird. Dabei wird auch die neue Ortschronik zum Jubiläum von Siegfried Schörner vorgestellt. Musikalisch wird der Festakt von der Band Pina Colada umrahmt, die hierbei Unterstützung von Konradsreuther Kindern bekommt. Nach dem Festakt spielt dann Pina Colada zum Tanz auf. Die bekannte Band hat bereits beim letzten Goldenen Konrad 2013 für beste Stimmung in der Schulturnhalle gesorgt. Die Ballgäste erwartet wieder eine abwechslungsreiche Musikshow in perfektem Tempo und mit begeisterndem Sound, bei der alle auf ihre Kosten kommen. Die Tanzbeine dürfen dann bis tief in die Nacht geschwungen werden. Zum Essen bietet der Bürgerverein einen reichhaltigen Teller mit Jubiläumsschmankerl an. Wir bitten um Beachtung, dass der Schmankerl-Teller mit dem Kauf der Eintrittskarte vorzubestellen ist. Wer ihn möchte, bekommt eine Eintrittskarte, die einen Bon für den Schmankerl-Teller beinhaltet. Auch für Getränke ist bestens gesorgt: Die Bar, bekannt von den Festabenden zum Goldenen Konrad, wird wieder geöffnet. Und wer später vom Tanzen noch einmal Hunger bekommt, kann sich dann Gyrossuppe schmecken lassen. Die Ballgäste können sich ferner zur Erinnerung an diesen Abend fotografieren und/oder von einer Schnellzeichnerin porträtieren lassen. Und für die Gäste, die sich mal ein Bild vom Ulricus de Cunradsrute, dem wir das Ortsjubiläum zu verdanken haben, machen möchten, hat der Bürgerverein auch noch eine Überraschung parat Eine Eintrittskarte zum Jubiläumsball kostet 15 Euro (2 x 750 Cent) inklusive Sektempfang und Schmankerl-Teller. Wer sich den Teller entgehen lassen möchte, zahlt für eine Eintrittskarte 7,50 Euro. Mitglieder des Bürgervereins bekommen eine Ermäßigung. Karten für den Ball sind im Kartenshop auf der Vereinshomepage des Bürgervereins und bei Schreibwaren Höntsch erhältlich. Freizeitanlage Steinberg Freizeitanlage Steinberg Kiosk Biergarten Unsere Öffnungszeiten: Montag Sonntag von Uhr Uhr - Bei schlechtem Wetter geschlossen! Sie erreichen uns: in der Freizeitanlage: / Privat: / 6538 und Mobil: 0175 / oder per karlheinz.lochner@t-online.de Die Biergarten-Saison 2016 in der Freizeitanlage geht am Freitag, den 30. September, zu Ende. Auf diesem Wege wollen wir uns schon vorab ganz herzlich bei allen Besuchern und treuen Gästen bedanken! Eine kleine Abschiedsparty mit einigen kulinarischen Highlights ist für Ende September geplant. Das genaue Datum wird auf unserer Homepage noch bekannt gegeben. Wir freuen uns schon auf das neue Biergartenjahr. Insofern würden wir uns freuen, wenn wir Euch alle am 1. Mai 2017 wieder gesund und munter in der Freizeitanlage willkommen heißen dürfen. Bis dahin alles Gute! Karl-Heinz u. Brigitte Lochner mit TeamB Goldene Hochzeit in Konradsreuth Der Bürgerverein freut sich darauf, mit Ihnen einen schönen Tanzabend zu verbringen. Der Vereinsvorstand lädt Sie herzlich zum Jubiläumsball am ein! Auf dem Bild (von links) Tina und Jürgen Fischer, Ilse und Siegfried Fischer und Matthias Döhla. Foto: Marion Geupel Anfang August feierten Ilse und Siegfried Fischer in Konradsreuth das Fest der Goldenen Hochzeit. Der fröhlichen Runde schloss sich Bürgermeister Matthias Döhla an und überbrachte die Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Vor 50 Jahren war das Wetter genauso schön wie heute, sagte der Jubilar und erzählte, dass sie damals Pfarrer Diebel in Konradsreuth getraut hatte. Kennengelernt haben sie sich in einer Konradsreuther Gaststätte, er stammt aus Lipperts, sie aus dem Ort. Das Paar hat zwei Kinder. Der gelernte Kraft-

3 Konradsreuth Nr. 35/16 fahrzeugmechaniker und die Weberin und Hausfrau haben gemeinsam über zwanzig Jahre lang die Frankenpost ausgetragen; in ihrer Freizeit zog es sie in die Berge zum Wandern. Text: FP 91. Geburtstag in Konradsreuth Werner Koschemann konnte kürzlich seinen 91. Geburtstag feiern. Dankbar blickt der Jubilar auf sein Leben zurück: Denn einfach war es nicht. Geboren in der Nähe von Breslau wurde er mit 17 Jahren eingezogen, kämpfte in Russland und kam in amerikanische und englische Gefangenschaft. Damals war alles Zufall. Wir hatten nur wenige Informationen, es gab kein Handy oder Internet, das können sich meine Enkel und Urenkel gar nicht vorstellen, erzählt er. Vom Roten Kreuz habe er erfahren, wo seine Familie nach der Vertreibung durch die Polen eine neue Bleibe gefunden hat: In Konradsreuth. So bin ich 1948 nach der Kriegsgefangenschaft nach Konradsreuth gekommen. Bürgermeister Matthias Döhla überreichte einen Blumenstrauß und ein Geschenk der Gemeinde, und auch Dagmar Dressel und Michael Jaenisch vom Schützenverein Konradsreuth gratulierten. Pfarrerin Daniela Herrmann bat um Gottes Schutz und Segen. - ACHTUNG! onrad sagt... Am 13. September ist Schulanfang! Autofahrer - Fuß vom Gas! Fahrt vorsichtigt und nehmt Rücksicht auf die Schulkinder! Tipps und Termine für Senioren Fragebogen Generation 60plus Liebe Seniorinnnen und Senioren, mit dem Gemeindeblatt Ausgabe Juli wurde auch ein Fragebogen zum Thema Lebensqualität der Generation 60+ an alle Haushalte verteilt. Leider sind erst einige wenige Fragebogen ausgefüllt wieder bei der Gemeinde abgegeben worden. Auf dem Foto (von links): Ingeborg Krupke (Schwester), Pfarrerin Daniela Herrmann, 1. Bürgermeister Matthias Döhla, Gerhard Koschemann (Sohn) zusammen mit dem Jubilar Werner Koschemann und dessen Lebensgefährtin Edit Rohark aus Konradsreuth. Text und Foto: Hanni Schmidt (FP) Eichhörnchen-Aufzuchtstation sucht auch in diesem Jahr wieder dringend Nüsse für sein Schützlinge! Wer neue geschlossene Hasel- oder Walnüsse hat, (keine Mandeln) und diese abgeben möchte, möge sich bitte unter Tel.Nr / melden! Familienanzeigen! Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und Bürgerzeitung mit einfach bequem ONLINE BUCHEN: Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und werfen ihn bis spätestens 12. September 2016 im Briefkasten am Rathaus Konradsreuth ein. Sie helfen uns damit sehr, die aktuelle Situation im Ort für unsere Senioren festzustellen und wenn nötig, zu verbessern. Im Rathaus liegen weitere Fragebogen zur Abholung bereit, sollten Sie Ihren Fragebogen nicht mehr zur Hand haben. Die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Kommunales Kinderkino Kommunales Kinderkino startet in neue Kino-Saison Das Kommunale Kinderkino zeigt am Mittwoch, den 21. September 2016 um 15 Uhr im Saal des Kreisjugendrings den Film Mister Twister - Eine Klasse macht Camping. Eine Woche Zeltlager! Der junge Referendar Herr Kees und seine Sechstklässler freuen sich auf eine lustige Klassenfahrt. Die Sache hat nur einen Haken: Die strenge Schulleiterin Frau

4 Konradsreuth Nr. 35/16 Dreus ist mit von der Partie und hat einen exakten Zeitplan ausgeklügelt, um die Kinder von morgens bis abends auf Trab zu halten. Als sie bereits am ersten Tag durch einen Hexenschuss außer Gefecht gesetzt wird, ist Herr Kees auf sich allein gestellt. Der unerbittliche Zeitplan der Direktorin sitzt ihm und den Kindern fest im Nacken. Doch mit viel Fantasie und der Schusseligkeit von Herrn Kees wird auch das ein großes Vergnügen. Geografie lässt sich auch am Strand gut betreiben und Gruselgeschichten sind ja auch Literatur. Die Klasse amüsiert sich köstlich, doch Tobias grübelt viel über den Tod seines Vaters nach. Als Tobias eines morgens verschwunden ist, beginnt Kees an seinen Fähigkeiten als Lehrer zu zweifeln Der Film dauert 73 Minuten und ist empfohlen für Kinder ab 6 Jahren. Das KKK-Team freut sich auf viele kleine Gäste, aber auch Eltern bzw. Großeltern sind herzlich willkommen. Für Getränke, Popcorn und andere Naschereien ist gesorgt. Nach dem Film wird wieder fleißig gebastelt! Zum Kindergeburtstag ins Kinderkino? Kein Problem. Bitte vorher anmelden. Vorschau für Oktober: Kinderkino Mittwoch, 12. Oktober 2016 Der kleine Rabe Socke 2 - Das große Rennen Jugendkino Samstag, 15. Oktober 2016 Ostwind 2 Wir freuen uns auf Euch! Das Kinderkino-Team 5. Verein Heimat : Geselliges Beisammensein mit Förderung des Gesanges; 45 Mitgl. 6. Gesellschaft Frohsinn : Gesellige Zusammenkunft, gemütliche Unterhaltung; 120 Mitgl. 7. Kreuzbrüderbund: Unterstützung armer Kinder, Pflege der Geselligkeit, Spenden in eine Kasse zur Verteilung weihnachtlicher Gaben an würdige Arme, 96 Mitgl. 8. Obstbauverein: Ausbreitung und Vervollkommnung der Obstbaumzucht: 40 Mitgl. 9. Consumverein: Beschaffung besserer und billiger Lebensund Verbrauchsmittel; Vermittlung billiger Wohnungen. 58 Mitgl. 10. Weberverein (Weberleichenkasse): Unterstützung Hinterbliebener zu christlichen Bestattungen; 390 Mitglieder, gegr Ortsleichenkasse: Beihilfe zu anständigen Begräbnissen; 300 Mitgl. 12. Freiwillige Feuerwehr: Geordnete Hilfe bei Feuersgefahr; gegr. 19. Mai 1869: 215 Mitgl. 13. Schützenverein: nach einer Notiz vom seit mehreren Jahren aufgelöst. Später wiedergegründet. 14. Orchesterverein: Pflege instrumentaler Tonkunst sowohl weltlicher als auch geistlicher Musik; gesellige Unterhaltung; 52 Mitglieder. 15. Theater- und Dilettantenverein: aufgelöst 29. April Später kamen noch hinzu: 16. Bienenzüchter- oder Imkerverein: Hebung und Ausbreitung der Bienenzucht, gegründet 30. September Naturheilverein: Billige Hilfe in Krankheitsfällen; gegr Arbeiterturnerbund: Pflege des Turnens, gegr Historisches von Siegfried Schörner Das Vereinswesen in Konradsreuth im Jahre 1893 Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in Konradsreuth (wie auch in allen anderen Orten) zahlreiche Vereine und Gesellschaften. Es gab Zusammenschlüsse von Bürgern mit gleichen Interessen auf kulturellem, sportlichem, gesellschaftlichem, ökonomischem und auch berufsspezifischem Gebiet. Eine besondere Gruppe bilden dabei die Geselligkeitsvereine, auch Stammtische genannt, deren Vielzahl sich schon damals abzeichnete, die aber meist keinen langen Bestand hatten. Die Mitgliederzahlen der örtlichen Vereine lagen damals zwischen 40 und 390 Mitgliedern, letztere hohe Mitgliederzahl wies der damalige Weberverein auf, was bei der Erwerbsstruktur des früheren Weberdorfes keineswegs verwunderlich erscheint. Der im Folgenden mitgenannte Vereinszweck geht auf Formulierungen in der jeweiligen Vereinssatzung zurück. 1. Gesellschaft Harmonie: Gesellige Unterhaltung; 56 Mitglieder. Hervorgegangen aus der Gesellschaft Erholung, gegründet Gesangverein: Gemeinsame Fortbildung im Gesang und Erholung durch denselben. 160 Mitgl., gegr Veteranen- und Kriegerverein: Erstarkung des nationalen Prinzips, Liebe zu Kaiser, König und Vaterland, echten militärischen Geist auch im bürgerlichen Leben fortzupflanzen (!), Unterstützung hilfsbedürftiger Kameraden. 110 Mitgl. 4. Turnverein: Stärkung des Körpers und Geistes, Anleitung zu Leibesübungen, 50 Mitglieder, gegr Der Gesangverein bei der Fahnenweihe 1895 im Garten des damaligen Bürgermeisters Müller, Weberstraße (auf dem Platz steht heute das Gebäude der Sparkasse) Mitteilung des Landratsamtes Hof - Hinweise zur Schülerbeförderung Am 13. September beginnt das neue Schuljahr. Viele Schülerinnen und Schüler können sich nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges dann wieder kostenlos befördern lassen. Die nachstehenden Hinweise gelten für die Beförderung zu weiterführenden Schulen einschließlich der M-Klassen an einer Hauptschule außerhalb des Schulsprengels bzw. Mittelschulverbandssprengels. Dabei gelten zwei wichtige Grundsätze: Nur wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist, wird ganz oder teilweise kostenfrei befördert. Die kostenfreie Beförderung erfolgt grundsätzlich nur mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs.

5 Konradsreuth Nr. 35/16 Ausnahmen, beispielsweise die Beförderung mit Privat-PKW, sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Der Landkreis setzt dort eigene Schulbusse ein, wo kein zeitgerechtes öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist. Im kommenden Schuljahr wird dies auf folgenden Strecken geschehen: Schübelhammer Schwarzenbach am Wald Götzmannsgrün Schwarzenbach an der Saale Edlendorf Schotteneinzel Münchberg - Sauerhof Wer mit Bus oder Bahn zur Schule fährt, braucht eine Schülerfahrkarte. Vollzeitschüler der Jahrgangsstufe 5 und Neuanmeldungen der Jahrgangsstufen 6 bis 10mit Anspruch auf kostenlose Beförderung erhalten die Fahrkarte aufgrund der von ihnen bereits ausgefüllten Anträge am ersten Schultag über die Schule (die öffentlichen Verkehrsmittel können am ersten Schultag bei der Hinfahrt ohne Vorzeigen eines Fahrscheines benützt werden). Vollzeitschüler der Jahrgangsstufe 6 bis einschließlich Jahrgangsstufe 10mit Anspruch auf kostenlose Beförderung erhalten die Fahrkarte teilweise schon vor Ferienbeginn über die Schule ausgehändigt. Sollten die Fahrkarten erst zu Schulbeginn ausgegeben werden, können die öffentlichen Verkehrsmittel auch hier am ersten Schultag bei der Hinfahrt ohne Vorzeigen eines Fahrscheines benützt werden. Vollzeitschüler ab Jahrgangsstufe 11 sowie Teilzeitschüler haben einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung der von ihnen verauslagten Fahrtkosten. Dies gilt allerdings n u r, wenn die Familienbelastungsgrenze von derzeit 420 Euro überschritten wird und nur für den diese Grenze übersteigenden Betrag. Eine volle Rückerstattung kann erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass die Eltern im Monat August vor Unterrichtsbeginn Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder hatten oder aber ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II) oder vergleichbare Leistungen bestand. Eine teilweise Rückerstattung ist möglich, wenn diese Voraussetzungen ab einem späteren Zeitpunkt vorlagen. Diese Schüler müssen, wenn sie anspruchsberechtigt sind, für die Benutzung der notwendigen öffentlichen Verkehrsmittel die Fahrkarten selbst kaufen. Dabei ist ganz wichtig, darauf zu achten, dass jeweils die kostengünstigste Fahrkarte (z.b. Schülermonats- bzw. wochenkarte, Mehrfahrtenkarte, Bahn-Card.) gekauft wird. N a c h Schuljahresende (bis spätestens 31. Oktober) können diese Schüler unter Vorlage der Fahrkarten beim Landratsamt einen Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen. In Ausnahmefällen kann auch auf besonderen Antrag, wenn die Familienbelastung von derzeit 420 Euro nicht angerechnet werden muss, bereits zum Schuljahresbeginn eine für den/die Schüler/ in kostenfreie Fahrkarte ausgehändigt werden (gilt nicht für alle Schulformen und klassen). Wer im Landkreis Hof wohnt, kann sich für weitere Informationen gern an Frau Köppel (Zimmer 228, Tel /57-253) oder Herrn Gottwald (Zimmer 228, Tel /57-252) wenden. Eltern und Schüler, die in der kreisfreien Stadt Hof wohnen, wenden sich bei Fragen bitte an die Stadtverwaltung, Herrn Wellhöfer (Tel / ). Landratsamt Hof, Pressestelle Hof, Mitteilung des Landratsamtes Hof - Stichtag 1. Oktober: Abfallgebühren fällig! Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Hof, die ihre Abfallgebühren noch bar oder durch Einzelüberweisungen zahlen, ist der 1. Oktober ein wichtiger Termin: Spätestens dann wird nämlich die Gebühr für das zweite Halbjahr 2016 fällig. Das Landratsamt Hof bittet deshalb alle Selbstzahler um Beachtung dieses Stichtages, um sich und der Verwaltung ein Mahnverfahren zu ersparen. Damit es dazu gar nicht erst kommen kann, ist der Gebühreneinzug mittels Lastschrift zu empfehlen. Die meisten Gebührenzahler praktizieren dies bereits seit Jahren. Ein Risiko besteht nicht, die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Der Vorteil des Lastschriftverfahrens liegt dagegen auf der Hand: Zahlungstermine für Abfallgebühren können nicht mehr vergessen oder übersehen werden. Formulare für die Einzugsermächtigung gibt es bei der Kreiskasse im Landratsamt Hof (Telefon-Durchwahl 09281/ oder ). Bitte unbedingt beachten: Wer am Abbuchungsverfahren teilnimmt, muss Änderungen beim Konto, einen eventuellen Wechsel der Bank oder auch Eigentümerwechsel bis spätestens 16. September 2016 mitteilen. EAPl.Nr. 636/30 - Verlegung der Müllabfuhr wegen Tag der Deutschen Einheit am Montag, den Im Hinblick auf den Feiertag Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober 2016 wird die Müllabfuhr im Landkreis Hof wie folgt geändert: Tag der Deutschen Einheit, : Die Müllabfuhr in der Woche von Montag, , bis Freitag, , erfolgt jeweils einen Werktag später. Wir bitten, von der Änderung Kenntnis zu nehmen und entsprechend vorzumerken. Konradsreuth, den I.A. Hellfritzsch Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe Gz.Nr. 941/2 SG 2 Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe für das Haushaltsjahr 2016 Bekanntmachung: Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe hat in öffentlicher Sitzung vom die Haushaltssatzung 2016 beschlossen. Nach Mitteilung Landratsamtes Hof vom enthält die Haushaltssatzung 2016 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung wurde sodann am 19. Juli 2016 ausgefertigt. Gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und 25 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung vom 10. Juli 2012 wurde die Haushaltssatzung durch Abdruck in vollem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Hof amtlich bekannt gemacht; die

6 Konradsreuth Nr. 35/16 Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe des Kreisamtsblattes vom 10. August 2016, Nr. 8/2016. Die Haushaltssatzung ist dadurch am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Unter Hinweis auf 25 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung 2016 vom 19. Juli 2016 ergänzend in vollem Wortlaut im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Konradsreuth abgedruckt; der Abdruck erfolgt im Anschluss an diese Bekanntmachung. Konradsreuth, den Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe Matthias Döhla Verbandsvorsitzender (Siegel) Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe (Landkreis Hof) für das Haushaltsjahr 2016 Vom 19. Juli 2016 Gz.Nr. 8631/2.2 SG 1 Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe (BGS-WAS) Bekanntmachung: Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe hat in öffentlicher Sitzung vom den Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe beschlossen. Für diese Satzung besteht keine rechtsaufsichtliche Genehmigungspflicht; sie wurde sodann am 27. Juni 2016 ausgefertigt. Gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und 25 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung vom 10. Juli 2012 wurde die genannte Satzung durch Abdruck in vollem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Hof amtlich bekannt gemacht; die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe des Kreisamtsblattes vom 10. August 2016, Nr. 8/2016. Die Satzung ist dadurch mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Auf Grund der 20 und 21 der Verbandssatzung und Art. 40 und Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.v. mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in diesem Haushaltsjahr keine Kreditaufnahmen festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Eine Investitionskostenumlage und eine Betriebskostenumlage werden nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf ,00. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Konradsreuth, den 19. Juli 2016 Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe gez. Matthias Döhla Matthias Döhla Verbandsvorsitzender (Siegel) Unter Hinweis auf 25 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung wird die betreffende Satzung vom 27. Juni 2016 ergänzend in vollem Wortlaut im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Konradsreuth abgedruckt; der Abdruck erfolgt im Anschluss an diese Bekanntmachung. Konradsreuth, den Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe Matthias Döhla Verbandsvorsitzender (Siegel) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe (BGS-WAS) Vom 27. Juni 2016 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: 1 Beitragserhebung Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet a) der Gemeindeteile Ahornberg, Modlitz, Reuthlas, Weißlenreuth und Wölbersbach samt den dazugehörigen Einöden Helmbrechtser Straße 29, Erbweg 12, Gottschalk 1, Reuthlas 17, Weißlenreuth 32 und des Weilers Neuberg, bestehend aus den Anwesen Almbranzer Straße 15 bis 18, 21,22, 24, 27 und 28 sowie der Einöden Almbranzer Straße 20, Birkenhof 1 und Im Grund 1 der Gemeinde Konradsreuth, b) der Gemeindeteile Almbranz, Edlendorf, Günthersdorf, Steinmühle sowie des Weilers Absang und der Einöden Almbranz Hs.Nrn. 26 und 28, Jägersruh 1 der Stadt Helmbrechts, c) des Gemeindeteiles Schotteneinzel mit den Anwesen Hs.Nrn. 23, 27 und 31 der Stadt Münchberg und d) der Gemeindeteile Adlanz, Loh und Pinzig der Stadt Schauenstein einen Beitrag.

7 Konradsreuth Nr. 35/16 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für 1. bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder 2. tatsächlich angeschlossene Grundstücke. 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die zusätzliche Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens m 2 Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten - bei bebauten Grundstücken auf das dreifache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch m 2, - bei unbebauten Grundstücken ebenfalls auf m 2 begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1, Alternative 1. - im Fall der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Fall des Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errechnende zusätzliche Grundstücksfläche, - im Fall der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinn des 5 Abs. 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen. (5) Wird ein unbebautes, aber bebaubares Grundstück, für das ein Beitrag nach Abs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, wird der Beitrag nach Abzug der nach Abs. 3 berücksichtigten Geschossflächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten Grundstücksflächen neu berechnet. Dieser Betrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenüberstellung ein Weniger an Geschossflächen, ist für die Berechnung des Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet worden ist. (6) Bei einem Grundstück, für das ein Herstellungsbeitrag, jedoch weder eine Kostenerstattung noch ein Beitragsanteil für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßengrund geleistet worden ist, wird im Fall einer nachträglichen Bebauung für die bereits veranlagten Grundstücks- und Geschossflächen ein zusätzlicher Beitrag entsprechend der in 6 Abs. 3 bestimmten Abstufung erhoben 6 Beitragssatz (1) Der Beitrag beträgt a) pro m 2 Grundstücksfläche 0,80, b) pro m 2 Geschossfläche 5,50. (2) Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstücksanschluss im Sinn von 3 WAS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen a) pro m 2 Grundstücksfläche 0,64, b) pro m 2 Geschossfläche 4,40. (3) In den Nacherhebungsfällen einer nachträglichen Bebauung beträgt der zusätzliche Beitrag: a) pro m 2 Grundstücksfläche 0,12, b) pro m 2 Geschossfläche 0,82. 7 Fälligkeit Der Beitrag bzw. die Vorauszahlung wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. 7 a Beitragsablösung Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. (4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere - im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine Beiträge geleistet worden sind, 8 Erstattung des Aufwandes für Grundstücksanschlüsse (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse im Sinn des 3 WAS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten.

8 Konradsreuth Nr. 35/16 (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner. 7 gilt entsprechend. (3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 9 Gebührenerhebung Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren ( 9 a) und Verbrauchsgebühren ( 10). 9 a Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchlass (Q 3 ) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 4 m 3 /h 90,00 /Jahr, bis 10 m 3 /h 90,00 /Jahr, bis 16 m 3 /h 120,00 /Jahr. 10 Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,85 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. 12 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Gebührenschuld sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels von neunzig vom Hundert (90 %) der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest. 14 Mehrwertsteuer Zu den Beiträgen, Kostenerstattungsansprüchen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben. 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Zweckverband für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. 16 Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2016 in Kraft. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist vom Zweckverband zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichenwasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 1,85 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 5. Dezember 2002, zuletzt geändert mit Satzung vom 20. Juli 2012, außer Kraft. Konradsreuth, den 27. Juni 2016 Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe gez. Döhla Matthias Döhla Verbandsvorsitzender (Siegel) 11 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebühr entsteht mit der Wasserentnahme. (2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebührenschuld mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu.

9 Konradsreuth Nr. 35/16 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Konradsreuth Montag...von 8.00 Uhr bis Uhr Dienstag...von 8.00 Uhr bis Uhr Mittwoch...von 8.00 Uhr bis Uhr Donnerstag...von 8.00 Uhr bis Uhr und...von Uhr bis Uhr Freitag...von 8.00 Uhr bis Uhr Mitteilung der Meldebehörde Veränderungen im Monat August 2016 Geburten: 3 Sterbefälle: 2 Zuzüge: 19 Wegzüge: 9 Gesamteinwohnerzahl: (Stand: ) Selbverständlich besteht die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren, wir sind für die Anliegen der Bürger da. Die Gemeinde ist allgemein wie folgt erreichbar: Rufnummer: / Telefax: / Gemeindebauhof: / gemeinde@konradsreuth. de Homepage: Nächster Termin für eine öffentliche Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Konradsreuth findet am Mittwoch, den , um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Konradsreuth, Hofer Straße 8 in Konradsreuth, statt. Einzelheiten zur Tagesordnung sind am Montag vor dem Termin der örtlichen Tagespresse, den gemeindlichen Aushangkästen sowie der Homepage der Gemeinde Konradsreuth, Rubrik Amtliche Bekanntmachungen zu entnehmen. Nächster Redaktionstermin Montag, den ! Bitte geben sie bis dahin Ihre Mitteilungen und Anzeigen im Rathaus ab. Erscheinungstermin: Freitag, Gemeindebücherei während der Ferien geschlossen! Die Gemeindebücherei bleibt während der Sommerferien bis zum 11. September 2016 geschlossen! Am Montag den 12. September sind wir wieder für Sie da! Wir nehmen auch weiterhin Bücherspenden entgegen. Wir wünschen allen unseren Lesern eine schöne Sommerzeit. Ihr Büchereiteam Beate und Karin Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei, Friedhofstraße 17, ist jeweils montags von Uhr bis Uhr geöffnet. Während der Öffnungszeiten ist die Bücherei unter der Tel.Nr.: / erreichbar. Öffnungszeiten Das Gemeindearchiv, Friedhofstraße 17, ist über die Gemeindeverwaltung erreichbar. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Frau Poschert, Tel.Nr / , jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr und am Donnerstag des Weiteren von Uhr bis Uhr. Nächster Sprechtag der Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Frau Opel Dienstag, , von Uhr bis Uhr im Rathaus, Zimmer Nr. 3, Hofer Straße 8, Konradsreuth. Ö f f e n t l i c h e liebesbotschaften: w w w.wittich.de Standesamtliche Mitteilungen Personenstandsfälle, die im Standesamt Konradsreuth beurkundet wurden: Eheschließungen: Cornelia Helga Biewald und Manfred Biewald, Konradsreuth Julia Heike Schwittai-Günther und Alexander Günther, Fürth.

10 Konradsreuth Nr. 35/16 Geburtstage Altersjubilare Knüpfer, Anni Kuhrock, Erika Hofmann, Rudolf Krause, Adolfine Peter, Roswitha Temmen, Wilhelm Ahornberg Ludwig, Inge Schinzel, Wolfgang Ahornberg Wild, Maria Schwittai, Renate Lehmann, Christine Ahornberg Eckstein, Heidemarie Ahornberg Stengel, Willy Püttner, Heidi Ahornberg Popp, Waltraud Ahornberg Roiger, Marie Hafenrichter, Marta Weißlenreuth Rößler, Gusta Ahornberg Bauer, Gerhard Ahornberg Detzer, Hans-Alfred Gebhardt, Edgar Ahornberg Pöhlmann, Christian Oberpferdt Eckardt, Hilmar Sommer, Marlies Klatz, Helga Raithel, Elfriede Wölbersbach Meyer, Heinz Kleinlein, Wolfgang Ahornberg Schaller, Willy Röthel, Regine Wendler, Christa Ahornberg Kynast Gerhard Oberpferdt Vocks, Heidi Lerchenberg Rudorf, Gustav Reuthlas Tröger, Lieselotte-Elsa Walburgisreuth Söllner, Helga Schmidt, Brunhilde Ahornberg Sack, Fritz Gereke, Horst Schobert, Renate Unterpferdt Kunow, Monika Zeller, Sigrid Süßmann, Gisela Schultheiß, Günter Weißlenreuth Söllner, Richard Achatz, Kurt Schricker, Lisbeth Weißlenreuth Seidel, Elfriede Schödel, Ernst Oberpferdt Unglaub, Frieda Woitscheck, Kurt Gemeinhardt, Erna Weißlenreuth Eckardt, Johanna Busch, Lisa Schwittai, Baldur Puchta, Christian Leupold, Gerdi Reuthlas Seifert, Kurt Roth, Paul Dressel, Dagmar Jähnel, Horst Kießling, Gisela Wölbersbach Wir gratulieren recht herzlich! Termine und Veranstaltungen im Monat September 2016! VERANSTALTUNGEN: und Scheunenfest in Wölbersbach Chorfreunde Sang & Klang Schupfenweinfest in Wölbersbach Landjugend Reuthlas Froschburgrock bis Froschburgkärwa in der Froschburg Gesangverein 1860 Konradsreuth Jubiläumsball in der Schulturnhalle Beginn: Uhr Bürgerverein Konradsreuth KinderKinoKonradsreuth Mister Twister - eine Klasse macht Camping Beginn: Uhr empfohlen ab 6 Jahre Kreisjugendring Konradsreuth Gemeinderatsitzung im Sitzungssaal, Rathaus Beginn: Uhr Kartoffelfest in Silberbach Beginn: ab Uhr Vorankündigung: Erntedankfest auf dem Gelände der Lebenshilfe in Martinsreuth Lebenshilfe Martinsreuth Offener Abend Beginn: Uhr Square Dance Club Weaving Twins MOBILE WERTSTOFFSAMMLUNG: jeweils im OT Ahornberg von Uhr i. d. St.-Martin-Straße und in Konradsreuth von Uhr am Platz hinter dem alten Feuerwehrhaus PROBLEMMÜLL-ABFUHR: Platz vor dem alten Feuerwehrhaus in der Friedhofstraße n u r in der Zeit von Uhr

11 Konradsreuth Nr. 35/16 Notfall-Rufnummer für Störungen in der Wasserversorgung außerhalb der Sprechzeiten im Rathaus! Für das gesamte Gemeindegebiet Konradsreuth und das Gebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr / NOTRUFNUMMERN Polizei: Feuerwehr / Rettungsdienst: einheitliche Behördennummer: ärztlicher Bereitschaftsdienst: Weitere Notrufe Telefonseelsorge: Evangelisch / Katholisch / Frauenhaus Selb / Diakonie Hof / Frauenbeauftragte Hof / Familienhilfe Hof / Frauennotruf Hof / Außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten (Mittwochnachmittag, Freitagabend sowie an den Wochenenden und Feiertagen) wenden Sie sich bitte an die Ärztliche Bereitschaftspraxis Hof, Eppenreuther Straße 9, im Sana-Klinikum (Haupteingang - Beschilderung folgen!), Tel.Nr / Arzt für Allgemeinmedizin Praxis Dr. med. Martin Steingrüber, Arzt für Allgemeinmedizin, Marktplatz 1, Konradsreuth, Tel.Nr / Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sollte ein Arzt nicht erreichbar sein, so rufen Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der einheitlichen Tel.Nr ! Zahnärzte Dr. med. dent. Gertlov Hartung, Zahnarzt, und Dr. med. dent. Thomas Schaller, Zahnarzt, Silberbacher Str. 9, Konradsreuth, Tel.Nr / Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst kann jeweils samstags aus den Tageszeitungen entnommen werden. Apothekendienst Conrads-Apotheke Weberstraße 1, Konradsreuth Tel.Nr / Die Regelungen der Dienstbereitschaft sind am Eingang der Conrads-Apotheke vermerkt bzw. in den Tageszeitungen veröffentlicht. Tierarzt Dr. Peter Kanzler Hofer Straße 7, Konradsreuth, Tel.Nr / Seniorenhaus Konradsreuth Am Wiesengrund 19-25, Konradsreuth Tel.Nr / Evang.-Luth. Pfarramt Konradsreuth Monatsspruch September 2016 Gott spricht: Ich habe dich je und je geliebt, darum habe ich dich zu mir gezogen aus lauter Güte. Jer 31,3 Gottesdienste: Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrkirche Uhr Gottesdienst mit AM im SELA Seniorenhaus (beide mit Pfarrer i.r. Hühnlein) Sonntag, Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche Uhr Gottesdienst im SELA Seniorenhaus (beide mit Pfarrer Matthias Westerhoff) Dienstag, Uhr Schulanfangsgottesdienst, Pfarrkirche (mit Pfarrerin Daniela Herrmann) Sonntag, Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche (mit Pfarrer Glas) Uhr Gottesdienst im SELA Seniorenhaus (mit Lektor Dr. Frisch) Sonntag, Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche Uhr Gottesdienst im SELA Seniorenhaus, SELA Seniorenhaus (beide mit Pfarrerin Daniela Herrmann) Sonntag, Uhr Erntedankgottesdienst mit Abendmahl, Pfarrkirche Uhr Gottesdienst mit AM im SELA Seniorenhaus (beide mit Pfarrerin Daniela Herrmann) Sonntag, Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche Uhr Gottesdienst im SELA Seniorenhaus (beide mit Vikar Dominik Rittweg)

12 Konradsreuth Nr. 35/16 Der Kindergottesdienst beginnt am 18. September um 9 Uhr wieder! Wir beginnen in der Pfarrkirche und gehen dann in den Gemeindesaal. Kinder ab 4 Jahren sind hierzu ganz herzlich eingeladen! Öffnungszeiten im Pfarramt Konradsreuth: Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch:... geschlossen! Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Tel. Nr /91028 FAX: pfarramt.konradsreuth@elkb.de Homepage: Regelmäßige Veranstaltungen im September: ab montags: Uhr Posaunenchorprobe, Gemeindesaal mit Wolfgang Fränkel Mittwoch: Uhr Mini-Club, Altes Pfarrhaus ab mittwochs: Uhr Kirchenchorprobe, Gemeindesaal mit Michaela Kerz Sonstige Termine: Donnerstag, Uhr Bibelstunde LKG, Gemeindesaal Donnerstag, Uhr Frauentreff, für Frauen ab 60, Gemeindesaal Donnerstag, Uhr Bibelstunde LKG, Gemeindesaal Donnerstag, Uhr Feierabendkreis, Gemeindesaal Donnerstag, Uhr Bibelstunde LKG, Gemeindesaal Konfirmation 2018 Der nächste Konfirmandenkurs bekommt ein neues Konzept: Ohne Präparandenjahr und ohne lange Sommerpause läuft er vom Frühjahr 2017 bis zur Konfirmation Zur Anmeldung werden wir Sie in der Fastenzeit 2017 anschreiben. Erntedank - Spenden für den Erntealtar Wer zur festlichen Gestaltung des Erntealtars Blumen, Obst, Gemüse oder Lebensmittel spenden will, kann die Gaben am Freitag, den 30. September zwischen 9.00 und Uhr in der Pfarrkircheabgeben! Die Spenden kommen bedürftigen Menschen zugute. Muckturnier - Die Kerng muckt auf! Unter diesem Motto veranstaltet die Evangelische Kirchengemeinde am Freitag, 30. September 2016 ihr erstes Muckturnier im Gemeindesaal. Beginn ist um Uhr. Es winken wertvolle Preise für die Sieger, aber auch die letzten Plätze gehen nicht ohne Preis nach Hause. Da die Plätze begrenzt sind empfiehlt sich eine Voranmeldung, ab dem 29. August im Pfarramt unter Tel / Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Evang.-Luth. Pfarramt Ahornberg Gottesdienste Sonntag Gottesdienst zum Chorscheunenfest in der Festscheune Wölbersbach Pfr. Hillermeier Sonntag Sonntag nach Trinitatis mit Abendmahlsfeier Pfr. Hillermeier Sonntag Sonntag nach Trinitatis Kirche mit Kindern, anschließend Kirchenkaffee Pfr. Hillermeier Sonntag Sonntag nach Trinitatis Kirche mit Kindern Pfr. Hillermeier Sonntag Erntedankfest Kirche mit Kindern mit Abendmahlsfeier Pfr. Hillermeier Kindergottesdienst findet ab 18. September wieder jeweils zur gleichen Zeit statt. Die Kinder treffen sich vorne in der Kirche und gehen nach dem Eingangslied ins Gemeindehaus. Erntedankfest Zum Schmücken der Kirche am Erntedankfest, 2. Oktober, bitten wir wieder um Erntegaben. Sie können am Samstag vor dem Erntedankfest nachmittags ab Uhr (nach der Trauung) in die Kirche gebracht werden. Sollten Sie zu einem anderen Zeitpunkt etwas bringen wollen, sprechen Sie es bitte mit der Mesnerin, Frau Dettke ab (Tel / 1769). Kath. Pfarramt St. Konrad Gottesdienste: Sonntag, Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Sonntag, Uhr Eucharistiefeier in Konradsreuth Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Eine-Welt-Verkauf, anschl. Weißwurstfrühstück Samstag, Uhr Firmung in St. Konrad durch Erzbischof Dr. Ludwig Schick

13 Konradsreuth Nr. 35/16 Sonntag, Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Uhr Familiengottesdienst in St. Pius Sonntag, Uhr Eucharistiefeier / Erntedank in Konradsreuth Familiengottesdienst mit Chor Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Sonntag, Uhr EF Familiengottesdienst in St. Konrad Termine: Dienstag, Uhr Senioren St. Pius Mit Schwung in den Herbst Samstag, Uhr KDFB Studienfahrt zum Klosterdorf Speinshart Sonntag, Uhr Weißwurstfrühstück in St. Konrad Mittwoch, Uhr Senioren St. Konrad Spielenachmittag Uhr Senioren Konradsreuth Ausflug Bleilochtalsperre Freitag, Uhr Probe für Firmung in St. Konrad Mittwoch, Uhr Senioren St. Konrad Sagen aus dem Fichtelgebirge u. seinem Umland Uhr KEB Who is Islam? In St. Konrad Saal Samstag, Uhr KDFB Frauenfrühstück, in St. Konrad Saal Mehr Mut zum Leben Die neun Facetten des Mutes; Ref. Dr. Andrea. M. Friedrich Uhr bis Uhr St. Pius - Familiengottesdienstfortbildung Änderungen bleiben vorbehalten! Der Höhepunkt dieses Kindergartenjahres war für die Vorschulkinder die Übernachtung im Kindergarten. Nachdem alle Kinder das Nachtlager aufgebaut und sich von ihren Eltern verabschiedet hatten, gab es Pizza zum Abendessen. Anschließend machten sich die Kinder und Erzieherinnen auf den Weg zur Feuerwehr in Konradsreuth. Dort angekommen durften sie das Feuerwehrhaus und die Gerätschaften erkunden. Herr Koch und Frau Reinhard erklärten anschaulich die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr. Vielen Dank für die schönen Erklärungen und die Vorführungen. Bei einem Abendspaziergang durften die Kinder ihre Leuchtstäbe ausprobieren. Mit einem Bilderrückblich vom Kindergartenjahr ließen alle den gemeinsamen Abend ausklingen. Am nächsten Morgen wurden die Kinder nach einen ausgiebigen Frühstück von ihren Eltern wieder abgeholt. Besuch auf dem Bauernhof Martin-Luther-Kindergarten Übernachtungsfest Der diesjährige Jahresausflug aller Kindergartenkinder ging zum Bauernhof der Familie Müller. Mit Bollerwägen und Rucksäcken beladen wanderten die Kinder nach Martinsreuth. Dort angekommen führte sie Herr Müller über den Bauernhof, zeigte den Kindern die Tiere, den Stall und die Fahrzeuge, die ein Landwirt zum Bewirtschaften braucht. Sehr interessant war der Melkroboter. Das Füttern und Streicheln der Tiere bereitete den Kindern großen Spaß. Das Highlight für viele Kinder war dann das Sitzen auf einem echten Traktor. Jedes Kind bekam zum Abschluss noch ein Malbuch und Stifte, sowie ein Bild von sich auf dem Traktor. Ein herzliches Dankeschön an Familie Müller, die uns einen erlebnisreichen und tollen Tag auf dem Bauernhof ermöglicht haben. Es war superschön bei Euch! Trau-Dich-Kurs Zu einem Trau-Dich-Lehrgang kam Herr Beier zu unseren Vorschulkindern in den Kindergarten. Bei ihrem ersten Erste Hilfe Kurs lernten die Kinder unter anderem die stabile Seitenlage, wie sie mit verletzten Personen richtig umgehen und wie diese versorgt werden.

14 Konradsreuth Nr. 35/16 Wilhelm-Löhe-Kindergarten Ausflug in den Hofer Kleintierzoo Zum Abschluss des Kindergartenjahres machten sich alle Kindergartenkinder und Krippenkinder auf den Weg nach Hof in den Kleintierzoo! Das gegenseitig Verarzten, wie z.b. Verband für Arme, Beine anlegen, Wunden richtig verpflastern etc., hat allen Kinder sehr gut gefallen. Im Anschluss an den Kurs hat jedes Vorschulkind einen Erste-Hilfe-Ausweis erhalten. Vielen lieben Dank an Herrn Manfred Beier vom BRK für diesen tollen Nachmittag! Gartenfest der kleinen Strolche Die Krippenkinder, die von ihren Eltern in den Zoo gebracht wurden, erkundeten auf eigene Faust die Tierwelt, machten gemeinsam Picknick auf der Wiese im Zoo und wurden danach mit vielen schönen Eindrücken von den Eltern wieder abgeholt! Für viele Kindergartenkinder war schon das erste Highlight des Tages die Busfahrt. Im Zoo angekommen, übernahm Frau Ulrike Kolb die Führung durch das Gelände! Zum Abschluss des Krippenjahres 2015/2016 feierten die kleinen Strolche ein Gartenfest. An diesem Nachmittag waren alle Krippeneltern herzlich eingeladen. Nach einer Stärkung mit Kaffee und Kuchen gab es verschiedenste Beschäftigungen für groß und klein. Am Ende einen tollen nachmittags wurden die großen Krippenkinder in den Kindergarten und unsere Franzi verabschiedet. Die Kinder durften sich in der Versorgungsstation umsehen, konnten bei der Fütterung der Tiere zusehen und auch selbst füttern, die Tiere streicheln und erleben! Dabei erzählte Frau Kolb viel Interessantes über die Tiere! Mit einer gemeinsamen Brotzeit und der Heimfahrt im Bus ging ein sehr eindrucksvoller und schöner Vormittag zu Ende!

15 Konradsreuth Nr. 35/16 Neues Schuljahr 2016 / 2017: Schulbeginn: DIENSTAG, 13. September 2016, 8.00 Uhr Abfahrtszeiten der Schulbusse Kotschenreuther: 6.50 Uhr - Wölbersbach 6.53 Uhr - Modlitz 6.55 Uhr - Reuthlas 6.58 Uhr - Ahornberg 7.04 Uhr - Weißlenreuth 7.15 Uhr - Konradsreuth (VS) Oberkotzau (VS) 7.20 Uhr - Silberbach 7.23 Uhr - Oberpferdt Dies waren, zusammen mit Förderlehrerin Katja Niebler, von links nach rechts: Tessa Stengel, Lea Haag, Felix Wiedemann, Linus Knoll, Mila Preuß, Jannik Wunsiedler und Luis Zenkel. Schulnachrichten der Grundschule am Schlosspark Sommer - Bundesjugendspiele Rückfahrt Oberkotzau (VS) Konradsreuth (VS) 7.33 Uhr - Oberpferdt 7.36 Uhr - Silberbach Gemeinhardt: Uhr - Waldlust Uhr - Martinsreuth Uhr - Glänzlamühle Konradsreuth, Schule Uhr - Föhrenreuth Verkehrsbedingt sind Abweichungen möglich. Die Schüler sollen bitte rechtzeitig an den Bushaltestellen sein. Schulbeginn für unsere Erstklässler Für alle Schulanfänger beginnt der 1. Schultag am Dienstag, , um 9.00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Evangelischen Pfarrkirche. Anschließend um ca Uhr werden alle Schulanfänger in einer kleinen Feierstunde herzlich in die Schulfamilie aufgenommen. Unterrichtsende ist ungefähr um Uhr, danach werden noch Klassenfotos gemacht. Der Förderkreis wird in der Aula eine Cafeteria vorbereiten. Abgabe der Zuckertüten! Die Zuckertüten, mit Namen versehen, bitte am MON- TAG, den , zwischen und Uhr in der Schule beim Hausmeister abgeben! Nachdem der angesetzte Sportfesttermin ins Wasser gefallen war, fanden die Bundesjugendspiele am nächsten trockenen Vormittag statt. Die Schulkinder zeigten ihr Können im 50m-Lauf, im Weitsprung und im Schlagballwerfen. Bei den Mädchen erreichte Tessa Stengel die meisten Punkte, bei den Jungen David Steingrüber. Kreisentscheid in der Leichtathletik: 1. Platz für die Grundschule am Schlosspark! Die besten Leichtathleten unserer Schule zeigten im Vergleichskampf mit anderen Grundschulen in Schauenstein souveräne Leistungen und erkämpften den 1. Platz. Als Sieger wurden sie mit einem T-Shirt belohnt. Es nahmen daran teil: Noah Demel, Julian Mehringer, Leon Müller, Elias Primus, David Steingrüber, Milena Oelschlegel, Melissa Palla, Lucie Rekus, Daniela Ried und Tessa Stengel. Schulnachrichten der Grundschule am Schlosspark Noch mehr Urkunden Nicht nur sportliche Leistungen wurden am Ende des Schuljahres gewürdigt. Auch die Schülerinnen und Schüler, die bei den web-basierten Programmen Antolin (zur Leseförderung) und Mathepirat die meisten Punkte sammeln konnten, erhielten eine Urkunde. Mit auf dem Foto von links der Schauensteiner Bürgermeister Peter Geiser, Begleitperson Milena Strootmann, Sportbeauftragte Uschi Hildebrand, Schulrat Stefan Stadelmann und der Fachberater für Sport, Karlheinz Edelmann.

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