Der ATVler. Satzung. 16. Dezember :30 Uhr außerordentliche Mitgliederversammlung DIE

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1 16. Dezember :30 Uhr außerordentliche Mitgliederversammlung Ausgabe 4/2014 vom 2.Novenber 2014 (Nov bis Jan. 2015) Der ATVler DIE 2. Satzung Allgemeiner Turn-Verein zu Berlin 1861 e. V. Allgemeiner Turn-Verein zu Berlin 1861 e. V. Mitglied im Berliner Turn- und Freizeitsport - Bund im Deutschen Turnerbund und Berliner Schwimmverband, im Deutschen Schwimmverband und Landes Sportbund Berlin

2 IMPRESSUM Herausgeber: Allgemeiner Turn-Verein zu Berlin 1861 e. V. Vor dem Schlesischen Tor Berlin Redaktion: Mike Hoffmann Thomas Oschlies info@atv-berlin.de Internet: Gestaltung: Mike Hoffmann Druck: Allgemeiner Turn-Verein zu Berlin 1861 e. V. Aus der Geschäftsstelle: Liebe Mitglieder, Das Jahr geht zu Ende. Mit dem treten die neuen Beiträge in Kraft. Wer seine Beitragszahlweise noch ändern möchte meldet sich bitte in der Geschäftsstelle. Die Beiträge findet ihr wie immer weiter hinten im Heft. Wer seinen Beitrag noch nicht entrichtet hat, den bitten wir es nun zu tun. Die Mahnungen sind auch schon unterwegs. Wer seinen Beitrag Bar oder per EC-Karte entrichten möchte, kann das in der Geschäftsstelle gerne tun. Viele Grüße Die Geschäftsstelle Einsendeschluss nächstes Heft: 26. Januar 2015 Rechtliche Hinweise: Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers und Textautors. Für die Inhalte der Texte sind die Autoren selbst verantwortlich. Sie spiegeln zu keiner Zeit die Gesamtm e i n u n g d e s Ve r e i n s wieder. 2

3 EDITORIAL des Vorstandes Liebe Mitglieder, wegen eines Formfehlers in der Einladung der letzten Mitgliederversammlung findet am 16. Dezember 2014 um 18:30 Uhr, erneut eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einladung findet ihr hier im Heft. Zum einem wird es um die in diesem ATVler abgedruckte Neufassung der Satzung gehen. Zum anderen um den Antrag, für die nächsten fünf Jahre Ausbildungsplätze zu schaffen. Dies ist nach Ansicht des Vorstandes die derzeit einzig praktikable Möglichkeit, zukünftige Trainer/innen für den Verein zu finden, die mit Herzblut bei der Sache sind, da es schwer ist, Trainerausfälle durch die jetzigen Helfer, Übungsleiter und Angestellten zu kompensieren oder durch externe Kräfte. In der Mitgliederversammlung vom wurden noch einmal die Mitgliedsbeiträge für Familien- und Eltern-Kind-Plus-Mitgliedschaften geändert. Leider waren lediglich 21 Mitglieder bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung. Wir hoffen, dass am 16. Dezember 2014 mehr Mitglieder anwesend sind. INHALT Impressum" 2 Geschäftsstelle 2 Vorstand" 3 Schwimmen 5 Kinder-Jugend- Turnen 6 Neujahrsempfang 9 Vereinskleidung " " 11 Weihnachtsfahrt 12 Einladung zur Mitgliederversammlung 13 Antrag auf Neufassung der Satzungs 14 Festwartin 28 Brunch"" Geburtstag 31 Halloween/Erste Hilfe " 32 Benimmregeln 34 Sportkleidung 35 Beiträge 36 Trainingszeitenund Orte 38 Ansprechpartner" 40 Erfreulicherweise war unser Brunch am 19. Oktober 2014 ein großer Erfolg, zu dem fast 100 Mitglieder gekommen sind und sich gut unterhalten haben. 3

4 Die Weihnachtszeit steht vor der Tür, dies feiern wir mit dem traditionellen Weihnachtsausflug am 6. Dezember 2014, diesmal nach Celle, sowie der großen Kinderweihnachtsfeier am 13. Dezember 2014, hier hatte sich im l e t z t e n A T V l e r e i n F e h l e r eingeschlichen, dort war der 14. Dezember abgedruckt. Wir danken allen fleißigen Helfern, Übungsleitern, Trainern und Angestellten für Ihre tätige Mithilfe dieses Jahr. Viele Grüße Mike und Thomas Für beide Veranstaltungen müsst Ihr Euch anmelden, die Formulare findet Ihr in diesem Heft oder bei Euren Trainern. WIR TRAUERN UM WERNER TREMPLER Leider ist unser Turnbruder Werner Trempler für immer von uns gegangen. Noch letztes Jahr hat er am Skatermarathon erfolgreich teilgenommen, sein Herz schlug immer für den Sport. Wir wünschen auf diesem Wege der Familie und seinen Freunden viel Kraft. In stiller Trauer Der Vorstand 4

5 Erwachsenen Schwimmen Nun geht es langsam zum Jahresende zu und bald stehen wieder die Feiertage mit unseren Schließzeiten vor der Tür, die ihr wie jedes Jahr rechtzeitig im Aushang des Schaukastens einsehen könnt oder in der Geschäftsstelle des ATV erfragen könnt. Bis dieses dann geschieht, habt ihr noch die Möglichkeit wieder mit dem Verein an der Jährlichen Adventsfahrt teilzunehmen die am stattfindet. Wer Lust und Laune hat, der meldet sich bitte in der Geschäftsstelle, um sich anzumelden. Des Weiteren werden wie jedes Jahr wieder viele helfende Hände für die Kinderweihnachtsfeier benötigt. Diese findet am statt. Bitte seid so nett und unterstützt uns mit eurer Hilfe beim Auf- und Abbau sowie zwischendurch. Ich bedanke mich schon jetzt bei den fleißigen Helfern. Wer Interesse am Schwimmen hat: Schreibt eine an Dienstags von 20:00-21:00 Uhr Holzmarktstr51, Berlin Zwischen Jannowitzbrücke und Ostbahnhof damit ich weiß, dass ich Euch in die Halle hineinlasse, denn ohne Einlasskontrolle kommst Du leider nicht in die Halle. Dann kannst du es drei Dienstage hintereinander ausprobieren und dann entscheiden, ob du Mitglied werden möchtest.nehmt euch die Zeit und probiert es einfach mal ganz in Ruhe aus. Ich wünsche allen schon jetzt viel Spaß, Gruß Birgit 5

6 Bericht Kinderund Jugendturnen Hallo liebe Leserinnen/er da bin ich wieder mit einem aktuellen Bericht von den Nord Deutschen Meisterschaften in der Disziplin Schüler Gruppen -Turngruppen Wettstreit. Also ran an den Wettstreit und eine kurze Erklärung. Angetreten und geturnt wird grundsätzlich in einer Gruppe je nach Klasse mit 16 bzw. 12 Teilnehmern die sich aus acht Disziplinen vier auswählen. Es sind vier kreative nicht messbare und vier messbare Disziplinen. Diese Veranstaltung wird im Nord Deutschen Bereich jedes Jahr von einem wechselnden Nord Deutschen Bundesland ausgerichtet. In diesem Jahr waren die Berliner wieder dran. Schon im Vorfeld der Planung war die Kreativität von Mike, der für den Bereich Ballwurf zuständig war, voll gefordert. Eine Sportart in der die soziale Bindung und die gemeinschaftliche Leistung zum Erfolg führen. Was hat der ATV damit zu tun? Nun in der Vergangenheit hat der ATV einschlägige Erfahrungen sammeln können und wird diese Sportart in der Vielfalt des ATV- Angebotes wieder aufnehmen. 6

7 Unter der Leitung von Mike Hoffmann in der Vergangenheit mit großen Erfolgen durchgeführt, wird in Zukunft unsere Alice Ouano wieder hoffen, mit einer neuen Mannschaft an die Erfolge der Vergangenheit anzuknüpfen. Liebe Fans meiner Worte, ich musste so weit ausholen, um auf die wichtige Aufgabe des ATV`s in der vielseitigen Palette des Berliner Sports hinzuweisen!! Also dieser Wettstreit fand am bei sehr gemischten Wetter in Charlottenburg statt. Früh morgens (7:00Uhr) standen die vielen ehrenamtlichen junge wie auch ältere Helfer/innen des ATV`s bereit. In der Leichtathletik-Anlagen im Wurf und Lauf: Dieter, Steffi und Jean, Monika, Isabell, Julia,Freya, Celina und Micha. Im Bereich Speisen Getränke für Helfer und Kampfrichter: Alice, Franz und Barbara, Klaus- Peter und seine Frau Karin und Birgit, Lars, Samantha und Sarah. Für die gesamte Koordination und das Kampfrichterwesen war Mike zuständig. 7

8 Ihr seht also das Ehrenamt lebt noch und ohne den ATV läuft nischt. Vielleicht seid ihr das nächste mal auch dabei?!! Es war zwar ein anstrengendes Wochenende, aber wir hätten es auch nicht missen wollen. Vielen,vielen Dank an alle, ihr habt euren Job prima gemacht. Doch will ich speziell Moni und Dieter für ihren Sonntagseinsatz in ihrer Eigenschaft als Stadtbekannte Saubermänner und -frau danken. Es gab eine Undichtigkeit des Kommunikationssystems im Schulbereich zu entfernen - habt ihr spitzenmäßig hingekriegt!!! Und was wären unsere Helfer und Karis ohne die unermüdlichen Gänge von unseren Nahrungsstrategen gewesen? Lars, Samantha und Sarah, unsere Jüngsten unterstützt von den alten Hasen, haben das auch prima hingekriegt Ja, was gibt es noch? Eine neue Übungsleiterin im Bereich Kinderturnen allgemein mit dem Namen Caro. Willkommen und viel Spaß bei uns. Unsere ersten jungen Damen Isabell, Julia, Freya und Celina haben sich zur Mitarbeit im Verein entschieden. Sie werden an drei Wochenenden im November beim BTB zu Übungsleiter Assistentinnen ausgebildet um dann tatkräftig mit Unterstützung von Kirstin in ihrem Amt tätig zu sein. Na, dann lernt mal schön und viel Erfolg für die Zukunft - wir warten auf euch. Frohes Fest und guten Rutsch falls ich keinen weiteren Bericht mehr absetzen kann. Euer Fachwart für KI/Ju Turnen allgemein: Der liebe Micha -Danke-! Abschlußsatz : Wer da noch sagt es geht mit dem ATV bergab, der liegt vollkommen daneben!! 8

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10 Vereinskleidung und mehr... Jeder der mag, kann sich gerne ein ATV-T-Shirt für 7,50 Euro kaufen. Der Namensaufdruck kostet 1,50 Euro zusätzlich. Es gibt das Normale T- Shirt-Modell und ein Lady- Shirt-Modell. Die Bestellung mit Namensaufdruck dauert in der Regel 3 Wochen. Wir freuen uns auf euren Besuch Die Geschäftsstelle. Es gibt nicht nur T-Shirt s sondern auch Pullover, Trinkflaschen, ATV- Kugelschreiber und Polo- Shirt s. Die Sachen können in der Geschäftsstelle erworben und bestellt werden. Ihr Schreib- und Spielwarenfachgeschäft Alle ATV - Mitglieder bekommen 5% Rabatt bei Vorzeigen ihres Mitgliedsausweises! in der Karl-Kunger-Str Berlin Tel: 030/ info@meinespielwelt.de Öffnungszeiten: Mo-Fr. 13:00-19:00 Uhr und Sa. 9:00-14:00 Uhr 10

11 Fachwart Turnen 50+ Liebe Turn und Sportfreunde, wieder einmal stehen wir an der Schwelle eines neuen Jahres. Leider ist die Gewinnung von Mitgliedern im 50 Plus-Bereich nicht so erfolgreich gelaufen. Es liegt natürlich an den vielseitigen Angeboten auch im Bereich der Älteren. Unsere Mitglieder gehen gerne zum Volleyball oder zum Badminton. Eine Sportstunde mit einer Gymnastik mit oder ohne Kleingeräte - Fitness an den Geräten- Spiel und Spaß am Ende der Stunde sind nicht mehr so gefragt. den Turn-betrieb der Älteren zu verbessern. Ich habe viele Veranstaltungen besucht um neue Mitglieder zu gewinnen, sei es im Jobcenter bei der BSR u.s.w. Leider fehlt es aber auch an geeigneten Übungsleitern im ATV. Wie können wir im ATV die vielen älteren Menschen zum Sport begeistern? Für Vorschläge wäre ich sehr dankbar. Ich wünsche allen Mitgliedern ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Dieter Pischning Dabei haben wir viele Jahre erfolgreiche Stunden im 50 Plus- Bereich gehabt. Das gesellige Beisammensein im Clubraum und die viele Wanderungen und Fahrten und Reisen waren immer ein Erlebnis. Wir haben dieses Jahr alles versucht 11

12 Ausflug zum Weihnachtsmarkt Celle Wir wollen mit Euch am Samstag, den 06. Dez einen Tagesausflug nach Celle machen, dazu haben wir einen Reisebus gechartert. In Celle erfolgt eine Stadtrundgang und anschliessend geht es auf den Weihnachtsmarkt. Die Abfahrt ist um 9:00 Uhr. Die Rückfahrt ist gegen 20:00 Uhr geplant, so dass wir gegen 23:30Uhr wieder in Berlin ankommen. Quelle: Abfahrts- und Ankunftsort:!!!!! Flatow Sporthalle / ATV - Geschäftsstelle " " " " Vor dem Schlesischen Tor 1 " " " " Berlin. Preis: Mitglieder:!!! Erwachsene!! 22,00!!!! für das erste Kind! " " " " jedes weitere Kind! 5,00 Nichtmitglieder:!!!!! 30,00 Teilnehmer/in unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder mit schriftlicher Erlaubnis in Obhut eines Trainer/ in(soweit möglich!)! Voranmeldungen bitte bis zum 21. November 2014, bei den Übungsleitern/innen mit dem verbindlichen Anmeldebogen. Bei späterer Anmeldung fallen 3 Euro Zusatzgebühr pro Teilnehmer/in an. Storno nur bis zum 18. November 2014 kostenfrei, danach 80% der Kosten als Stornogebühr. Mit lieben sportlichen Grüßen Der Vorstand 12

13 Verbindliches Anmeldeformular Ausflug Weihnachtsmarkt Celle Für den Ausflug nach Celle, am Samstag, den 6. Dezember 2014, vom Allgemeinen Turn-Verein zu Berlin 1861 e.v. Hiermit melde ich verbindlich und kostenpflichtig für den Ausflug wie folgt an: Vorname Name: " Anschrift:" " " " " Telefon:" " Anzahl Kategorien Einzelpreis Gesamt Erwachsene Mitglieder 22,00 Erstes Kind 10,00 Weitere Kinder 5,00 Nichtmitglieder 30,00 Namentliche Meldung: Kategorien Erwachsene Mitglieder Erstes Kind Weitere Kinder Nichtmitglieder Berlin, den.. " " " " " " " Unterschrift 13

14 Einladung zur Mitgliederversammlung Sehr geehrtes Mitglied, hiermit laden wir Dich recht herzlich zur Mitgliederversammlung am 16. Dezember 2014 um 18:30 Uhr im Clubraum in der Flatow Sporthalle, Vor dem Schlesischen Tor 1; Berlin ein. Tagesordnung 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Feststellung der Stimmberechtigten 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 5. Antrag auf Neufassung der Satzung 6. Antrag auf die jährlich wiederkehrende Schaffung eines Ausbildungsplatzes zur Sport- und Fitnesskaufmann/frau im Verein für die nächsten fünf Jahre. 7. Termine 8. Verschiedenes Hinweis: Laut Satzung: 12 Mitgliederversammlung V. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens sechs Wochen vorher vorliegen. Anträge auf Satzungsänderung müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschriften in die Einladung zur Mitgliederversammlung wörtlich mitgeteilt werden. 15 Stimmrecht und Wählbarkeit I. Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, sofern sie dem Verein mindestens sechs Kalendermonate ununterbrochen angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. Damit alle Mitglieder an der Versammlung teilnehmen können, ruht an diesem Abend der Sportbetrieb. Mit freund- und sportlichen Grüßen Mike Hoffmann Vorsitzender 14

15 ANTRAG AUF NEUFASSUNG DER SATZUNG Allgemeiner Turn-Verein zu Berlin 1861 e.v. ZUR AUSSERORDENTLICHEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM Name, Sitz und Rechtsfähigkeit I." Der unter dem Namen Allgemeiner Turn-Verein zu Berlin 1861 e.v. (ATV 1861) am 22. Juni 1947 im Sitz in Berlin gegründete Verein ist von den Mitgliedern der ehemaligen Vereine Jahn Verein 1859 e.v. Vereinigter Akademischer und Askanischer Turnverein 1860 e.v. Turnverein Gutsmuths 1861 e.v. Turnverein Nord West 1903 e.v. gebildet worden. Er wurde in das Vereinsregister eingetragen und besitzt damit Rechtsfähigkeit (eingetragener Verein). II." Der Verein ist Mitglied des Deutschen Turnerbundes e.v. (DTB) und weiterer Sportverbände. Der Verein erkennt deren Satzungen und Ordnungen an. III." Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze I." Der Verein übt aus und fördert den Kinder-, Jugend.- Erwachsenen-, Senioren-, Breiten-, Wettkampfs- und Gesundheitssport, insbesondere die Sportarten Turnen, Schwimmen, Volleyball, Badminton, Tischtennis, Kegeln, Tennis, Gymnastik, Kung Fu, Trampolinturnen und Tanzen. Die Mitglieder sind berechtigt, am regelmäßigen Training und an Wettkämpfen teilzunehmen. II." Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports. 15

16 III." Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke IV." Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Beim Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins erhalten die Mitglieder nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Aufgaben des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. V." Der Verein räumt den Angehörigen aller Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz parteipolitischer, religiöser und weltanschaulicher Toleranz und Neutralität. VI."Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. 3 Gliederung Die im Verein vertretenen Sportarten werden durch die zuständigen Fachwarte über das Vorstandsmitglied für Sport im Vorstand vertreten, sofern kein Fachwart zuständig ist oder eine Fachwartsposition nicht besetzt ist, wird diese direkt durch das Vorstandsmitglied für Sport wahrgenommen. Die Fachwarte/innen regeln ihre sportliche Angelegenheiten selbst, soweit das Gesamtinteresse des Vereines nicht betroffen ist. Die finanziellen Angelegenheiten regelt der Vorstand. 16

17 4 Mitgliedschaft Der Verein besteht aus den - ordentlichen Mitgliedern nach Vollendung des 18. Lebensjahres - ordentlichen Mitgliedern vor Vollendung des 18. Lebensjahres - fördernden Mitgliedern - Ehrenmitgliedern. 5 Erwerb der Mitgliedschaft I." Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Den Aufnahmeantrag nehmen die Geschäftsstelle, der Vorstand oder die Fachwarte/Fachwartinnen entgegen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. II." Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend. III." Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist. 6 Beendigung der Mitgliedschaft und Maßregelungen I." Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. II." Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist für unter 18jährige unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende, für Erwachsene und Eltern-Kind- Mitgliedschaften unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. 17

18 III." Gegen Mitglieder - ausgenommen Ehrenmitglieder - können vom Vorstand Maßregelungen beschlossen werden: a) wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen bzw. Verstoßes gegen Ordnungen und Beschlüsse b) wegen vereinsschädigenden Verhaltens, eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens c) wegen unehrenhafter Handlungen d) wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Verbot von Gewalt entsprechend 2. VI. IV." Maßregelungen sind: a) Verweis b) befristetes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb sowie an Veranstaltungen des Vereins c) Ausschluss aus dem Verein V." In den Fällen des Absatz III. ist vor der Entscheidung dem betroffenen Mitglied die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern und zur Anrufung des Ehrenausschusses. Das Mitglied ist zu der Verhandlung des Vorstandes über die Maßregelung unter Einhaltung einer Mindestfrist von 14 Tagen schriftlich per Einschreiben zu laden. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Absendung. Der schriftlich begründete Vorstandsbeschluss über die Maßregelung ist dem Betroffenen durch Einschreiben zu zustellen. Sofern der Ehrenausschuss eingeschaltet wurde, hat dieser einen eigenen Beschluss zu treffen und per Einschreiben zu zustellen. Endgültig entscheidet die Mitgliederversammlung, wenn Vorstand und Ehrenausschuss in ihren Beschlüssen nicht übereinstimmen. Bis zur Klärung ruht die Mitgliedschaft. Das Recht auf gerichtliche Nachprüfung der Entscheidungen bleibt unberührt. VI."Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einen Halbjahresbeitrag im Rückstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand frühestens zwei Wochen nach Absendung der 18

19 zweiten Mahnung, die die Androhung des Vereinsausschlusses beinhalten muss, beschlossen werden. VII. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begründet werden, ansonsten verfallen sie. 7 Rechte und Pflichten I." Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. II." Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet. III. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, ob und in welchen Umfang die Mitglieder zu der Ableistung von Arbeitsstunden für den Verein verpflichtet werden können bzw. die Höhe eines ersatzweise zu zahlenden Geldbetrages beschließen. 8 Beiträge Zur Deckung der Vereinsausgaben wird von jedem Mitglied ein Beitrag erhoben. Bei Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die gesetzlichen Vertreter haften für minderjährige Mitglieder. Bei erheblichen Beitragsrückständen und zweimaliger Mahnung wird der Vorstand die rechtlichen Schritte einleiten. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Sie beschließt auch über Sonderbeiträge. Beitragsbefreiungen werden nach Prüfung des schriftlichen Antrages durch den Vorstand entschieden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. 19

20 Der Vorstand wird ermächtigt, Beiträge auf begründeten Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. 9 Haftung Für den Verein besteht keinerlei Haft- und Ersatzpflicht, auch nicht für abhanden gekommene oder gestohlene Kleidungsstücke, Wertsachen oder sonstige Sachen des persönlichen Eigentums in Sporthallen, Übungsstätten, Schwimmhallen und/oder auf Sportplätzen oder für ausgefallene oder verlegte Sportangebote. 10 Organe Die Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung ( 12), 2. der Vorstand ( 11), 3. der Hauptausschuss ( 17), 4. die Vereinsausschüsse ( 18). 11 Vorstand I. " Der Vorstand besteht aus: - dem/der Vorsitzenden - dem/der stellvertretenden Vorsitzenden - dem Vorstandsmitglied für Finanzen - dem Vorstandsmitglied für Sport - dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit - dem Vorstandsmitglied für überfachliche Jugendarbeit - dem/der Beisitzer/Beisitzerin für Personal Der Vorstand kann den Beisitzer/Beisitzerin für Personal und bis zu zwei weitere Beisitzer / Beisitzerinnen bei Bedarf für besondere A u f g a b e n v o r s c h l a g e n. D i e s e m ü s s e n v o n d e r Mitgliederversammlung gewählt werden. II." Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden, bei dessen/deren Abwesenheit die seines/ihres Vertreters. Der 20

21 Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeiten der Sportgruppen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten. III." Vorstand im Sinne des 26 BGB sind: - - der/die Vorsitzende - - der/die stellvertretende Vorsitzende - - das Vorstandsmitglied für Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Zahlungen an den Verein gilt die Unterschrift des Vorstandsmitglieds für Finanzen als Quittung. IV." Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein mindestens 6 Monate angehören. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. V." Der Vorstand gemäß 26 BGB kann sich einer Geschäftsstelle bedienen und einen/eine Geschäftsführer/in bestellen. VI." Der Vorstand kann eine Arbeitsgruppe Personal, für die Anbahnung, Einstellung, Änderung und Beendigung von abhängigen Beschäftigungsverhältnissen bestimmen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus bis zu drei Mitgliedern des Vereins, nämlich dem Beisitzer für Personal, wenn dieser Posten besetzt ist und den weiteren zu benennenden Mitgliedern zusammen. Diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes im Sinne des 11 Abs. III. der Satzung oder des Prüfungsausschusses sein. Der Arbeitsgruppe steht der Beisitzer für Personal vor, ist dieser Posten nicht besetzt, wählt sie einen Vorsteher. Die Arbeitsgruppe hat dem Vorstand bei anstehenden Personalentscheidungen und Differenzen zwischen dem Vorstand und Personal schriftliche 21

22 unabhängige Empfehlungen zu geben. Sie hat das Recht, die Beteiligten getrennt voneinander anzuhören. Sie kann der Mitgliederversammlung einen Bericht über ihre Tätigkeit unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der beteiligten Personen geben. 12 Mitgliederversammlung I. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. II." Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich innerhalb des I. Quartals statt. Die ordnungsgemäße Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende in den Vereinsmitteilungen, mindestens zwei Wochen vor dem Termin. III." Auf Beschluss des Vorstandes können außerordentliche Mitgliederversammlungen durchgeführt werden. IV." Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn 1/3 der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt. V. Die Frist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beträgt mindestens zwei Wochen und erfolgt durch Bekanntgabe in den Vereinsmitteilungen, dazu kann eine außerplanmäßige Sonderausgabe der Vereinsmitteilungen veröffentlicht werden. VI." Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens zwölf Wochen vorher schriftlich in dem Vorstand vorliegen. Anträge auf Neufassung der Satzung und Satzungsänderungen müssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung wörtlich mitgeteilt werden. Satzungsänderungen müssen zu dem unter Benennung der a b z u ä n d e r n d e n V o r s c h r i f t i n d e r E i n l a d u n g z u r Mitgliederversammlung wörtlich mitgeteilt werden. 22

23 Mit Ausnahme von Satzungsänderung- und Auflösungsanträgen können nach Bekanntgabe der Tagesordnung beim Vorstand bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung mit schriftlicher Begründung Dringlichkeitsanträge eingereicht werden. Als Dringlichkeitsanträge sind nur solche Anträge zulässig, die innerhalb der Fristen nicht eingereicht werden konnten und für den Verein von solcher Bedeutung sind, dass eine Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet vor Feststellung der Tagesordnung mit drei Vierteln Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, ob ein Antrag dringlich und erforderlich ist. Wird diese Mehrheit erreicht, wird der Antrag Teil der zu beschließenden Tagesordnung. 13 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung ist zuständig für die - E n t g e g e n n a h m e d e r B e r i c h t e d e s Vo r s t a n d e s u n d Hauptausschusses - Entgegennahme des Berichtes des Prüfungsausschusses - Entlastung und Wahl des Vorstandes - Wahl der Ausschussmitglieder - Festsetzung von Beiträgen und Umlagen und deren Fälligkeit - Genehmigung des Haushaltsplans - Satzungsänderungen - Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen - Ernennung von Ehrenmitgliedern - Beschlussfassung über Anträge - Auflösung des Vereins. 14 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen I." Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 23

24 II." Die Mitgliederversammlung ist, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen, beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Versammlungsleitung den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Abstimmungen finden grundsätzlich offen statt. Eine geheime Abstimmung findet nur auf Antrag statt; dazu genügt die Stimme eines/einer anwesenden Stimmberechtigten. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Über Anträge auf Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie zwölf Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim dem/der Vorsitzenden des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden sind. 15 Stimmrecht und Wählbarkeit I." Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, sofern sie dem Verein mindestens sechs Kalendermonate ununterbrochen angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. II." Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein mindestens sechs Kalendermonate ununterbrochen angehören. 16 Ernennung von Ehrenmitgliedern Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. 24

25 17 Hauptausschuss I."Der Hauptausschuss besteht aus: den/fachwarten/fachwartinnen für: - Eltern- Kindturnen - Kleinkinderturnen - Kitaturnen - Kinder- und Jugendturnen,-tanzen und -sport - Erwachsenenturnen - Volleyball - Badminton - sonstige Ballsportarten - Anfängerschwimmen - Kinderschwimmen - Erwachsenenschwimmen - Erwachsenen-/Gesundheits-/Rehasport - dem Gerätewart/der Gerätewartin -dem Festwart/der Festwartin. Dem Hauptausschuss obliegt die Vorbereitung und Durchführung aller vom Vorstand genehmigten sportlichen Aufgaben und Veranstaltungen. II." Jedes Mitglied des Hauptausschusses ist berechtigt eine Arbeitsgruppe zu gründen und deren Mitglieder zu benennen. Die Berufung der Arbeitsgruppenmitglieder erfolgt durch den Vorstand. III."Über ihre Tätigkeit haben die Mitglieder des Hauptausschusses der Mitgliederversammlung zu berichten. 18 Vereinsausschüsse I." Ausschuss für Finanzen: Der Ausschuss für Finanzen besteht aus dem Vorstand nach 11. Die Leitung des Finanzausschusses hat das Vorstandsmitglied für Finanzen. Der Finanzausschuss regelt die Belange aller Kassenund Wirtschaftsangelegenheiten des Vereins. Ferner bereitet er den Haushaltsplan vor. Die Beschlüsse des Finanzausschusses bedürfen der Vorlage und Genehmigung des Vorstandes und Hauptausschusses. 25

26 II." Ehrenausschuss Der Ehrenausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die unter sich einen Obmann benennen. Er hat Streitigkeiten innerhalb des Vereins zu schlichten. Er kann von sich aus oder auf Weisung des Vorstandes in Tätigkeit treten, aber auch von den Mitgliedern angerufen werden. Ferner schlägt er dem Vorstand die Verleihung von Ehrungen für Mitglieder entsprechend der Ehrungsordnung vor. III. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei zu wählenden Mitgliedern des Vereins zusammen. Diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes oder eines anderen Ausschusses sein. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Prüfungsausschuss hat die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens zweimal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Er erstattet der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstandsmitglieds für Finanzen und der übrigen Vorstandsmitglieder. IV."D i e M i t g l i e d e r d e r A u s s c h ü s s e w e r d e n v o n d e r Mitgliederversammlung gewählt. 19 Ordnungen Zur Durchführung der Satzung hat der Vorstand eine Geschäftsordnung und eine Finanz- und Wirtschaftsordnung zu erstellen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen. 26

27 20 Protokollierung von Beschlüssen Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes oder der Ausschüsse ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleitung zu unterschreiben. 21 Auflösung des Vereins I." Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder. II." Anträge auf Auflösung des Vereins müssen von mindestens 2/3 der ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder schriftlich gestellt werden. Sie sind beim Vorsitzenden/bei der Vorsitzenden anzumelden. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitglieder in der einzuberufenden außerordentlichen Mitglieder-versammlung. III."Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Landessportbund Berlin e.v., der es ausschließlich für die Förderung des Sportes gemäß 52 Abs. 2, Ziffer 21 der Abgabenordnung zu verwenden hat. 22 Inkrafttreten Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 16. Dezember 2014 beschlossen worden. Sie tritt nach der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. 27

28 Festwartin Ein erfolgreiches Jahr im geselligen Bereich liegt hinter uns. Sei bei der Fahrrad-Tour nach Mahlow, oder vielen geselligen Veranstaltungen. Der Höhepunkt am Sonntag, d. 19. Oktober war unser Brunch im ATV- Casino mit über 80 Teilnehmern. Alle Kinder und Erwachsene hatten viel Spaß und Freude an den Veranstaltungen. Am Samstag, d. 24. Januar 2014 findet unser Neujahrsempfang um 19.Uhr 30 im ATV-Casino statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Wir wollen eine schöne Party gestalten mit Musik und Tanz- Kommt macht alle mit! Allen Mitgliedern ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr Monika Pischning Ein Dank an alle Helfer die mich unterstützt haben. Das Büffet war mehr als gelungen. Leider war beim Skatturnier die Teilnahme sehr gering. Am Samstag, d. 6. Dezember findet unser Tagesausflug zu Weihnachtsmarkt nach Celle statt. Die Abfahrt ist um 9.00 in der Geschäftsstelle, Preis für Mitglieder 22 Euro - für Kinder 10- Euro Meldungen bis 21. November in der Geschäftsstelle. 28

29 ATV-Brunch Es war wieder einmal soweit, Einladung zum Brunch, am Sonntag, den 19. Oktober Gegen Uhr war das Casino schon ganz gut besucht mit ATVern aller Altersgruppen. Das Buffet, welches Monika mit vielen fleißigen Helfern hergerichtet hat, war reich bestückt. Ein paar ganz Eilige oder Ausgehungerte bedienten sich bereits, bevor Mike seine Begrüßung ausgesprochen und das Buffet eröffnet hatte. Für jeden Geschmack war etwas dabei: Brot und Brötchen mit diversen süßen und herzhaftem Belag und Aufstrichen, frisch zubereitetes Rührei, eine Käseplatte, eine Fischplatte, Müsli, Salate und vieles mehr. Später kam dann noch Chili Con Carne, 29

30 Prager Schinken, Mousse au Chocolait, rote Grütze mit Vanille-soße und verschiedene Kuchen dazu. Mike stand unermüdlich an der Kaffeemaschine, aber es gab natürlich auch Tee, Säfte, Milch etc. Für jeden Geschmack war etwas dabei. Gegen Mittag verließen die ersten, meist Eltern mit kleineren Kindern, die Runde und als sich gegen Uhr dann die restlichen Bruncher verabschiedeten, war das Buffet noch derart gut bestückt, dass sich mancher noch etwas davon einpackte. Es war ein gelungener Sonntagvormittag mit gutem Essen und Trinken und netter Unterhaltung. Barbara Pawlofsky Einen ganz grossen Dank an Monika und die vielen fleißigen Helfer, die schon Tage vorher mit Einkäufen und Vorbereitungen beschäftigt waren und auch anschließend noch mit den Aufräumungsarbeiten zu tun hatten. 30

31 Herzlichen Glückwunsch zum 100 Geburtstag!!! Unser Ehrenmitglied des ATV - Marthel Stolz feiert am 25. November 2014 ihren 100. Geburtstag. Marthel ist seit über 80 Jahren Mitglied im ATV. Du hast sehr viele Ämter mit großen Erfolg ausgeführt. Sei es als Abteilungsleiterin und als Schriftwartin. Im Hauptverein warst Du Frauenwartin, Beisitzerin und Wanderwartin. Wir werden die schöne Zeit nie vergessen. Die ganze Familie Stolz hat hervorragende Arbeit im ATV geleistet. Marthels Ehemann war 3 Jahre unserer 1. Vorsitzender. Marthels Sohn Ingo war viele Jahre unser Wanderwart. Der Allgemeine Turn-Verein zu Berlin 1861 ev, wünscht Dir von ganzen Herzen Gesundheit und alles erdenklich Gute. W i r w o l l e n a b e r n i c h t n u r gratulieren, sondern Dank sagen für Deine unermüdliche ehrenamtliche Tätigkeiten im ATV. Im ATV warst Du aber auch immer sportlich aktiv. Sei es beim Gerätturnen, Prellball oder Gymnastik. Unser größter Wunsch : Bleib uns noch viele Jahre bei bester Gesundheit erhalten. Deine Mitglieder und der Vorstand des ATV Dieter Pischning 31

32 Halloweenfeier und Erste Hilfe Fortbildung Hallo ihr Lieben, die ihr nie genug an Nachrichten kriegen könnt,hier kriegt ihr noch ein paar in Kurzform: Erste Hilfe Am 01. und , quetschte sich für euch alle, aus vielen Aktionsbereichen, eine gestandene Gruppe Ehrenamtlicher noch mal auf die Schulbank um sich über Halloween im ATV und mit Erfolg das größte Monster: Na ratet mal wer das ist? 32

33 kleine Unfälle (Überforder-ung des Nervensys-tems bis hin zum Kratzer am Im-age) oder Herzstillstand und deren Erstbehandlung schulen zu lassen. Die Erkennung von Symptomen bis hin zur HLW (Übersetzung für Laien: Herz Lungen W i e d e r b e l e b u n g ) wurde von allen Teilnehmern mit Bravour Bestanden (wobei einige ihre B e a t m u n g s t e c h n i k noch verbessern könnten -reicht teilweise nur zum Ballon aufblasen!!) Spaß bei Seite, der Erste Tag war voll Theorie.Wir können uns jetzt alle perfekt in die stabile Seitenlage begeben und andere Betroffene unter Strom setzen ( Defi)!! In diesem Sinne allzeit unfallfreies Training Euer Fachwart Micha Schon wieder son Scherz. Also, ihr alle die ihr aktiv seid, für weitere zwei Jahre gibt es wieder genügend Ersthelfer und danach müssen wir weiter sehen. 33

34 Wo: Kegelerheim, Mareschstr. 6, Berlin Treffpunkt: Vor dem Keglerheim Anmeldung: Oder: ATV Geschäftsstelle, Vor dem Schlesischen Tor 1, Berlin Datum: Uhrzeit: 34

35 Sportbekleidung Es gibt Vorschriften für Sportbekleidung, besonders beim Schuhwerk. Grundsätzlich heisst es, die Sportkleidung sollte der sportlichen Aktivität angemessen sein. Dieses lässt nun viel Spiel für eigene Meinungen. Wir haben es nun für die Kindersportangebote (u.a. Kitasport) definiert. Die Teilnehmer haben ein T-Shirt (bitte nicht zu weit/groß) und eine eng anliegende Sporthose zu tragen. Socken sind nicht statthaft, da sie keinen Halt für den Fuß bieten. Das heisst, jegliche Art von Socken ohne Schläppchen ode Schuhen sind nicht gestattet. Wir weisen explizit darauf hin, dass wir seit dem Jahr 2013 die Teilnehmer/innnen vom aktiven Sport ausschliessen, bis sie mit angemessener Kleidung und Schuhwerk teilnehmen. Dieses hat nicht nur versicherungstechnische Gründe, sondern wir haben für die Sicherheit und Gesundheit aller Teilnehmer/innen zu sorgen. Weiterhin viel Spaß beim Sport Der Vorstand Entweder wird barfuss oder in Turnschuhen mit hellen Sohlen an unseren Angeboten teilgenommen, am besten Turnschläppchen mit rutschfester Vollgummisohle. 35

36 Mitgliedsbeiträge bis Beitragsart monatlich 1/4 jährlich jährlich Kinder 6-13 Jahre Jugendliche Jahre Auszubildende/ Studenten/innen mit Nachweis Eltern und Kind ein Elternteil und alle Kinder bis 5 Jahren Erwachsene ab 18 Jahren Familie Eltern und alle Kinder bis 17 Jahren 8,50 24,75 96,00 9,50 27,75 108,00 9,50 27,75 108,00 13,50 39,75 156,00 12,50 36,75 144,00 22,50 66,75 264,00 Passiv 9,50 27,75 108,00 Kita-Verein 8,00 23,25 90,00 Eltern und Kind plus Eltern und Kind Beitrag inkl. Kita-Verein Beitrag 17,50 51,75 204,00 Für den Gesellschaftstanz wird bei jedem erwachsenen Mitglied (über 18 Jahre) ein Zusatzbeitrag von 5,00 Euro pro Monat erhoben, für Mitglieder unter 18 Jahren ist die Teilnahme ohne Zusatzbeitrag. Die Kursgebühren werden pro Kurs gesondert vom Vorstand festgelegt. 36

37 Mitgliedsbeiträge ab Beitragsart monatlich 1/4 jährlich jährlich Kinder 6-13 Jahre Jugendliche Jahre Auszubildende/ Studenten/innen mit Nachweis Eltern und Kind ein Elternteil und alle Kinder bis 5 Jahren Erwachsene ab 18 Jahren Familie Eltern und alle Kinder bis 17 Jahren 10,00 27,00 102,00 11,00 30,00 114,00 11,00 30,00 114,00 15,50 43,50 168,00 14,00 39,00 150,00 26,00 75,00 318,00 Passiv 10,50 28,50 108,00 Kita-Verein 9,00 24,00 90,00 Eltern und Kind plus Eltern und Kind Beitrag inkl. Kita-Verein Beitrag 20,50 58,50 213,00 Für den Gesellschaftstanz wird bei jedem erwachsenen Mitglied (über 18 Jahre) ein Zusatzbeitrag von 5,00 Euro pro Monat erhoben, für Mitglieder unter 18 Jahren ist die Teilnahme ohne Zusatzbeitrag. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 14,00 Euro. Die Kursgebühren werden pro Kurs gesondert vom Vorstand festgelegt. 37

38 Trainingszeiten und Orte Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Aerobic/Fitness/Gymnastik G Badminton Z Fitness Kin. und Ju. (ab 6-18J.) T Fitness Kinder (ab 7.J.) 18:00-19:00F B Kung Fu B B Kung Fu Kinder 6-10 Jahre Kung Fu Jugendliche J B B Schwimmen - Anfänger 2-3 J. Schwimmen - Anfänger 3-4 J. Schwimmen - Anfänger ab 5 J H 17:45-18:30H 18: H H H H Schwimmen - Anfänger Erw H H Schwimmen - Erwachsene H Schwimmen - Ki. & Ju. Tanzen (ab 10J.) Tischtennis Trampolin - Einsteiger :45H 17:45-18:30H :30T :30T F :00H 18:00-19:00H Trampolin - Fortgeschrittene F 16: F Turnen Babys 14:00-15:00B Turnen - Eltern-Kind (bis 2J.) F 15:00-16:00B F Turnen - Eltern-Kind (bis 3,5J.) F B F T T Turnen - Eltern-Kind (bis 6J.) T B Turnen Kleinkinder (3,5-6 J.) F B F T Turnen - Kinder (ab 6 J.) F F Turnen - Jugend F F Volleyball - Einsteiger F G 38

39 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Volleyball - Fortgeschrittene F Volleyball - Freizeit F Wirbelsäulengymnastik Zumba F F F Kursangebote Für Kurse werden Sondergebühren erhoben und man muss sich vorher anmelden. Anmeldungen und Gebühreninformationen können sie im Internet und in der Geschäftsstelle bekommen. Pilates Montag Dienstag Mittwoch Donnerst Pilates (Kursangebot*) F F ag Warm-Wasser Montag Dienstag Mittwoch Donnerst Schwimmen für Babys 16:00-16:30K ag 16: K Schwimmen Anfänger 2-3 J :45K 17: K Schwimmen Anfänger 2-3 J :45K 17: K Wassergymnastik K Fit im Wasser Freitag Freitag Hinweise und Erklärungen zur Trainingszeitentabelle Sportstätten: B= Sportzentrum Baruther Straße 20 F= Flatow-Sporthalle Vor dem Schlesischen Tor 1 G= Turnhalle Görlitzer Ufer 2 H= Schwimmbad Holzmarktstr. 51 K = Therapiebad Kohlfurter Str. 22 T=Thalia Grundschule Alt Stralau 34 Z= Turnhalle Zeughofstr Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 39

40 Vorstand: Vorsitzender: Mike Hoffmann Stellvertretender Vorsitzender: Thomas Oschlies Vorstandsmitglied für Finanzen: Karsten Schönebeck Vorstandsmitglied für Sport: Andreas Hoffmann Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit: Hamid Beheschti Vorstandsmitglied für überfachliche Jugendarbeit: Stephanie Drewes ANSPRECHPARTNER Fachwarte/innen: Eltern-Kindturnen: nicht besetzt Kleinkinderturnen: nicht besetzt KITA-Turnen: Kathrin Bischoff Kinder- & Jugendturnen: Michael Dechau Fachwart 50+: Dieter.Pischning Volleyball: Hannelore Willeken Badminton: Axel Walter Tischtennis: Andreas Knöpke Kegeln: Jean Weser Tennis: nicht besetzt Anfängerschwimmen: Ute Trautvetter Kinderschwimmen: Christiana Kasten Erwachsenenschwimmen: Birgit Kasten Gesundheitssport: nicht besetzt Fitness und Aerobic: nicht besetzt Festwartin: Monika Pischning Gerätewart: Ingo Neumann Geschäftsstelle: Vor dem Schlesischen Tor 1, Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ Internet: Öffnungszeiten: Mo. und Do.: 14:30Uhr - 19:00Uhr Fr.:" 09:00Uhr - 12:00Uhr oder nach Vereinbarung. Bankverbindung: Allgemeiner Turn-Verein zu Berlin 1861 e. V. Deutsche Bank IBAN: DE " BIC: DEUT DE DBBER 40

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