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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen Idee und rechtliche Grundlagen...11 Voraussetzungen für Persönliches Budget...25 Budgetverfahren: 10 Schritte zur Umsetzung des Persönlichen Budgets Fallbeispiele...81 Schnellübersicht

3 Schnellübersicht 5 Muster/Vorlagen Gesetzliche Grundlagen Weiterführende Literatur Fortbildungen Stichwortverzeichnis...107

4 Idee und rechtliche Grundlagen 1 Ziele des Persönlichen Budgets...12 Abgrenzung zur traditionellen Form der Leistungsbewilligung...14 Erfahrungen im Bundesmodellprojekt.. 20 Rechtliche Grundlagen...23

5 Idee und rechtliche Grundlagen Ziele des Persönlichen Budgets Die Einführung des Persönlichen Budgets als neue Form der Leistungserbringung ist Ausdruck sozialpolitischer Reformbemühungen in Deutschland und eines grundlegenden Richtungswechsels in der Politik für Menschen mit Behinderung. Leistungsberechtigte sollen nicht länger als Objekt wohlfahrtsstaatlicher Fürsorge (mit standardisierten Leistungen) versorgt werden, vielmehr wird ein neuer Kurs verfolgt: Förderung der Subjektstellung des Einzelnen Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung Unterstützung der Eigenverantwortlichkeit für die Bewältigung von Lebenslagen Minderung bzw. Beseitigung von Ausgrenzungsrisiken Verwirklichung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben der Gesellschaft (Quelle: Begleitung und Auswertung der Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung, 2007, S. 25) Persönliches Budget als Ausdruck eines Paradigmenwechsels Persönliche Budgets werden häufig auch als zeitgemäßer Ausdruck des Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe gewertet. Die früher weit verbreitete Auffassung, Fachkräfte wissen, was für den Menschen mit Behinderung gut ist, und bringen ihm das bei, was sie als Experten für wichtig halten, wandelt sich. Zunehmend entwickelt sich bei immer mehr Angehörigen sozialer Berufe und Rehabilitationsträgern die Haltung, dass der Mensch mit Behinderung Experte in eigener Sache ist und selbst entscheiden kann, wie seine Teilhabe am Leben gestaltet werden soll. Die Möglichkeit der eigenen Entscheidung ist dabei immer auch abhängig von Art und Schwere der Behinderung. Grundsätzlich gilt aber, soweit wie möglich die individuellen Perspektiven und Wünsche des Menschen mit Behinderung in die Beratung mit einzubeziehen. 12

6 Ziele des Persönlichen Budgets Die Anerkennung der Expertenrolle eines Menschen mit Behinderung stellt auch eine erhebliche Herausforderung an professionelles Handeln von Fachkräften sozialer Berufe dar. Der Dialog ist die zentrale Grundlage für die Hilfegestaltung. Persönliche Budgets sollen die Anforderungen an eine zeitgemäße Gestaltung von Teilhabeleistungen durch personenzentrierte und bedarfsorientierte Hilfen unterstützen. Mit dem Persönlichen Budget wird behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen der Rechtsanspruch gegeben, ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung so zu decken, dass ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird. Damit sollen ihre Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume im Alltagsleben sowie ihre sozialen Teilhabechancen erhöht werden. Das Persönliche Budget wird grundsätzlich als Geldbetrag geleistet, den Menschen mit Behinderung je nach ihrem individuellen Hilfebedarf erhalten, um damit erforderliche Unterstützung zur Teilnahme am Leben der Gesellschaft in eigener Verantwortung einzukaufen bzw. zu organisieren. In begründeten Einzelfällen kann die Ausführung der Leistung auch in Form eines Gutscheines erfolgen. Dies sollte jedoch die Ausnahme darstellen, da eine Gutscheinregelung in der Praxis eine zusätzliche Hürde in der Leistungsgestaltung darstellt. Wichtig: Die Leistung der Pflegeversicherung ist durch gesetzliche Regelungen explizit auf die Erbringung durch Gutscheine beschränkt (siehe dazu S. 43 ff.). Bei einem Persönlichen Budget geht es nicht vorrangig darum, eine bereits bestehende Sachleistung in Geld umzuwandeln. Es geht vielmehr darum, Persönliche Budgets zu nutzen, um Ziele von Teilhabeleistungen selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu erreichen. Hierbei können auch neue Wege der Hilfeleistung eingeschlagen werden, die in der traditionellen Struktur von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen nicht vorgesehen sind. Wichtig: Ein Persönliches Budget ist keine neue zusätzliche eigenständige Leistung. Durch den Rechtsanspruch auf Persönliche Budwww.WALHALLA.de 13

7 Idee und rechtliche Grundlagen gets entsteht vielmehr eine neue Möglichkeit zu wählen, in welcher Form Sachleistung oder Geldleistung durch Persönliches Budget die Leistung erbracht werden soll. Abgrenzung zur traditionellen Form der Leistungsbewilligung Traditionelle Form der Leistungsbewilligung (Sachleistungsprinzip) Ein Mensch mit (drohender) Behinderung stellt einen Antrag beim Leistungsträger, beispielsweise beim Sozialamt, zur Aufnahme in ein Wohnheim. Die Behörde prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, und erstellt dann einen Verwaltungsakt in Form eines Bescheides, in dem sie die Kostenübernahme für das Wohnheim bewilligt. Zwischen der Behörde und dem Leistungserbringer, also dem Träger des Wohnheims, wurde vorher bereits eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen. Der Bewohner des Wohnheimes erhält die Leistungen, die das Sozialamt mit dem Träger des Wohnheimes für alle Bewohner vereinbart hat, als sogenannte Sachleistung. Der Leistungsträger überweist die vom Wohnheim monatlich in Rechnung gestellten Kosten direkt an den Leistungserbringer. Dieses Verfahren wird als Sachleistungsprinzip bezeichnet. Leistungsträger Geldmittel Vereinbarungen über Inhalt, Umfang, Qualität der Leistungen Anbieter Anspruch auf Leistungen Nutzer Ausführung von Sachleistungen (Quelle: Begleitung und Auswertung der Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung, 2007, S. 27) 14

8 Abgrenzung zur traditionellen Form der Leistungsbewilligung Was ist anders an der Leistungsform des Persönlichen Budgets? Geldmittel Nutzung und Bezahlung von Dienstleistungen Leistungsträger Nutzer Anbieter Zielvereinbarungen Vereinbarungen über Inhalt, Umfang, Qualität (Quelle: Begleitung und Auswertung der Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung, 2007, S. 28) Bei einem Antrag auf Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets prüft die Behörde als Leistungsträger ebenfalls die rechtlichen Voraussetzungen. Im Unterschied zur Sachleistung wird vor dem Bescheid eine Zielvereinbarung zwischen dem künftigen Budgetnehmer und der Behörde geschlossen. Bestätigt wird diese mit einem Bescheid in Form eines Verwaltungsaktes. Von zentraler Bedeutung sind die Teilhabeziele, die der behinderte Mensch mit dem Leistungsträger vereinbart hat und für deren Erreichung er sein Persönliches Budget einsetzen wird. Der Empfänger eines Budgets hat größere Gestaltungsmöglich keiten bei der Wahl seines Leistungsanbieters. So ist beispielsweise eine Kombination von Fachkräften der sozialen Arbeit und nachbarschaftlichem Engagement möglich. Das Persönliche Budget kann auch bei verschiedenen Anbietern ausgegeben werden. Die Behörde überweist dem Menschen mit Behinderung den festgelegten Budgetbetrag direkt auf sein Konto, anstatt wie in der Sachleistung an den Anbieter. Der Nutzer eines Budgets schließt mit dem Leistungsanbieter einen privatrechtlichen Vertrag und bezahlt die vereinbarten Leistungen direkt an ihn. 15

9 Idee und rechtliche Grundlagen Das Persönliche Budget wird von der Behörde monatlich, in der Regel zum Monatsanfang, überwiesen. Der Budgetnehmer kann innerhalb des Bewilligungszeitraumes in der Praxis häufig ein oder zwei Jahre sein Budget dann nutzen, wann er es für notwendig hält. Veränderung des sogenannten unschlüssigen Tauschverhältnisses In der Sozialwirtschaft gibt es häufig keine wirkliche Einheit zwischen den die Finanzierung zur Verfügung stellenden Leistungsträgern, den Nutzern des Angebotes und den Entscheidern. Diese drei Ebenen klaffen oft auseinander; es gibt keine Einheit zwischen Leistungsträger (z.b. die Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes) Nutzern (z.b. der 15-jährige Marco) und Entscheidern (z.b. Jugendamt/Allgemeiner Sozialdienst im Jugendamt) Der Anbieter (z.b. eine Jugendhilfeeinrichtung) steht mit jedem Einzelnen im Austausch. Jeder hat andere Interessen, die zu Interessenskonvergenzen führen. Das wird unschlüssiges Tauschverhältnis genannt. Durch ein Persönliches Budget gibt es kein unschlüssiges Tauschverhältnis mehr, es wird schlüssig. Der Budgetnehmer entscheidet über seine Leistung, nutzt diese und bezahlt sie. Freie Wahlmöglichkeit: Traditionelle Hilfe oder Persönliches Budget Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag des Leistungsberechtigten erbracht. Dies bedeutet, dass für den leistungsberechtigten behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen eine Wahlmöglich- 16

10 Voraussetzungen für Persönliches Budget 2 Leistungsberechtigte: Wer kann ein Persönliches Budget erhalten?...26 Leistungsträger: Wer ist zuständig für die Zahlung des Persönlichen Budgets?...30 Leistungsarten: Welche Leistungen können als Persönliches Budget gestaltet werden? Budgetbemessung, Budgetverwaltung: In welcher Höhe kann ein Persönliches Budget geleistet werden? Budgetnehmer als Kunde, Auftrags- bzw. Arbeitgeber: In welcher Form kann das Persönliche Budget vom Berechtigten verwendet werden?...54 Wandel in der Anbieterlandschaft: Wer kann Leistungserbringer sein? Qualitätssicherungsmaßnahmen: Wer überwacht die Qualität der Leistung?...63

11 Budgetverfahren: 10 Schritte zur Umsetzung des Persönlichen Budgets 3 Schritt 1: Idee, Beratung Schritt 2: Antrag mit Skizzierung der Vorstellungen...67 Schritt 3: Zuständigkeit und Voraussetzungen...69 Schritt 4: Budgetkonferenz Schritt 5: Zielvereinbarung...76 Schritt 6: Bescheid Schritt 7: Auswahl und Beauftragung des Leistungserbringers...79 Schritt 8: Vertrag zwischen Anbieter und Budgetnehmer Schritt 9: Einkauf von Leistungen Schritt 10: Qualitätssicherungsgespräche...80

12 Fallbeispiele 4 Frau Gross: Arbeit im Kindergarten statt Werkstattbesuch...82 Frau Schneider: Mit dem Persönlichen Budget zu einem unabhängigeren Leben...84 Frau Braun: Ambulante Hilfe nach Auszug aus dem Wohnheim...86 Frau Elbe: Wohnheimaufenthalt an drei Tagen die Woche...88

13 Muster/Vorlagen 5 Muster-Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget...92 Muster-Bescheid...95

14 Gesetzliche Grundlagen 6 Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern Verordnung zur Durchführung des 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung BudgetV)...102

15 Stichwortverzeichnis Alkoholabhängigkeit 27 Angebot teilstationär 88 Antrag 16, 67 Arbeitgebermodell 57 Arbeitsassistenz 38, 41, 42 Arbeitstherapie 37 Arbeitsverhältnis 56 Arbeitsvertrag 57 Arztbehandlung 36 Assistent 57 Auftragsmodell 55 Auftragsverhältnis 56 Beauftragte 33 Beauftragter 102 Bedarfsfeststellung 73, 75 Bedarfsfeststellungsverfahren 34 Bedürftigkeit 70 Begleitforschung 8 Behinderung wesentliche 70 Behinderung, Definition 26 Behinderung, geistige 26, 82 Behinderung, seelische 26, 27, 86, 88 Belastungserprobung 37 Beratung 100 Beschäftigungsverhältnis 56 Bescheid 78, 95 Betreuer, gesetzlicher 62, 67 Betreuung, sozialpädagogische 39 Blindheit 26 Budgetbemessung 48 Budgeteinteilung 51 Budgetkonferenz 71 Budgetreste 52, 93 Budgetüberschüsse 52 Budgetüberweisung 50 Budgetverordnung 23, 102 Budgetverwendung 28, 48 Budgetzahlung 50 Bundesagentur für Arbeit 30 Bundesmodellprojekt 20 Chronische psychische Erkrankung 26 Dialog 13 Dienstleistung 59 Dienstleistungserbringung 55 Dienstleistungsunternehmen 60 Eigenverantwortlichkeit 12

16 Stichwortverzeichnis Eingliederungshilfen 39 ambulante 39 stationäre 39 teilstationäre 39 Einkommensgrenzen 40 Einzugsermächtigung 51 Fahrtkosten 40, 42 Förder- und Leistungsziele, individuelle 77 Freunde 61 Frühförderung 36 Funktionstraining 42, 43 Gebärdensprachdolmetscher 39, 42, 43 Gehörlosigkeit 26 Geldbetrag 13, 17 Geldleistung 100 Geltungsdauer 92 Gemeinsame Servicestellen 31 Gesamtbudget 34 Geschäftsfähigkeit 30 Gestaltungsmöglichkeit 15 Gutschein 17, 43, 100 Gutscheinregelung 13 Haushaltshilfe 42 Haushaltsscheckverfahren 58 Heilmittel 37 Hilfebedarf 70 Hilfen, psychosoziale 37 Hilfsmittel 37, 40, 42 Honorarvertrag 56 Integrationsamt 30 Jugendhilfe, öffentliche 30 Kfz-Hilfe 42 Kinderbetreuungskosten 42 Kombinationsleistung 45 Kombinationsmöglichkeit 18 Komplexleistung 100 Koordinierung, trägerübergreifende 33 Körperbehinderung 26, 84 Kundenbegriff 54 Kündigung 19, 93 Kurzzeitpflege 40, 43 Laienhelfer 19, 61 Lebensführung, selbstbestimmte 12 Lebenssituation, aktuelle 74 Leistungen der medizinischen Rehabilitation 36 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 39 zur Teilhabe 100 zur Teilhabe am Arbeitsleben 37 zur Teilhabe nach dem Rehabilitationsrecht 35 Leistungsgruppe 31 Leistungsträger 30,

17 Stichwortverzeichnis Minijob 57 Mobilitätshilfe 40 Modellerprobung 7, 20, 35 Nachbarn 61 Nachrang 70 Nachranggrundsatz 41 Paradigmenwechsel 12 Pflege häusliche 40, 43 Nacht- 44 stationäre 43 Tages- 44 teilstationäre 40, 44 vollstationäre 40 Pflegegeld 40, 44, 45 Pflegehilfsmittel 45 Pflegesachleistung 43, 44 Pflegeversicherung 30 Qualität 63 Qualitätsprüfung 63 Qualitätssicherung 78, 93 Qualitätssicherungsgespräche 80 Qualitätssicherungsmaßnahmen 63 Querschnittslähmung 26 Rechtsanspruch 7, 13 Rechtsgrundlagen 23 Reformbemühungen, sozialpolitische 12 Regiefähigkeit 30 Rehabilitation, medizinische 36 Rehabilitationsmaßnahmen ambulante 42 stationäre 42 Rehabilitationssport 42, 43 Rehabilitationsträger 30, 100 Reisekosten 42 Rentenversicherung 30 Richtungswechsel, politischer 12 Rückforderung 53 Sachleistungsprinzip 14 Scheinselbstständigkeit 56 Schwerbehindertenrecht 41 Schwerhörigkeit 26 Sehbehinderung 26 Sollgrenze 47 Sozialhilfeträger 30 Suchterkrankung 27 Teilbudget 34 Teilhabe von Menschen mit Behinderung 12 Teilhabeleistung 13, 26 Teilhabeziel 15 Trägerübergreifendes Persönliches Budget 33, 101 Übungsleiterpauschale 61 Unfallversicherung 30 Unterkonto 50 Unterstützung 32, 100 Unterstützungsbedarf 51 Unterstützungsbedarf, Änderung

18 Stichwortverzeichnis Verfahren 102 Vermögensgrenzen 40 Verwendung, missbräuchliche 28 Verwendung, zweckwidrige 53 Verwendungsnachweise 49, 93 Werkstätten für behinderte Menschen 38 Werkvertrag 56 Wohnheim 86, 88 Wohnungshilfe 42 Ziele 92 Zielvereinbarung 76, 92, 103 Zielvereinbarung, Kündigung 20, 53 Zuständigkeit 33,

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