1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator
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1 Sicherheitsdatenblatt vom 26/7/2012, version 1 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator Handelsname: DATACOL Handelscode: Z Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Schmiermittel Verwendung von Konsumgütern, verwendet professionelle 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant: Datacol Austria GmbH Josef-Wilbergerstraße Innsbruck AT 1.4 Notrufnummer Datacol Austria GmbH 0512/ Vergiftungszentrale MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Kriterien der Richtlinien 67/548/EG, 99/45/EG und nachfolgender Änderungen: Eigenschaften / Symbole: F+ Hochentzündlich Xi Reizend N Umweltgefährlich R Sätze: R12 Hoch entzündlich. R38 Reizt die Haut. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen: weiteren Risiken 2.2 Kennzeichnungselemente Symbole: F+ Hochentzündlich Xi Reizend N Umweltgefährlich Seite Nr. 1 von 9
2 R Sätze: R12 Hoch entzündlich. R38 Reizt die Haut. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. S Sätze: S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). S29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. S64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn der Verunfallte bei Bewusstsein ist). S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Spezielle Vorschriften: Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 C schützen. Selbst nach Gebrauch nicht anbohren oder verbrennen. Das Produkt wird mit Leichtigkeit auch bei Temperaturen unter 10 C entzünden Das Produkt, wenn in Kontakt mit der Haut gebracht, verursacht es erheblichen Entzündungen, mit Hautrötungen, Schorf und Ödeme. Warnung: Das Einatmen der Dämpfe kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Das wiederholte Einatmen der Dämpfe kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Die Aerosol-Behälter kann platzen und heiß, um mit Gewalt weg geworfen werden und auftreten Gefährliche Mechanismus der Ausbreitung des Feuers. Das Produkt ist schädlich für die Umwelt, da es sehr giftig für Wasserorganismen ist nach der Exposition akut. Das Produkt kann längerfristig schädliche Wirkungen in Gewässern verursachen, als biologisch leicht abbaubar und / oder bioakkumulativ 2.3 Sonstige Gefahren vpvb-stoffe: - PBT-Stoffe: Weitere Risiken: weiteren Risiken 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.1 Stoffe 3.2 Gemische Gefährliche Bestandteile gemäß der RL 67/548/EWG und gemäß der CLP VO, und dazugehörige Einstufung: 66.7 % Kohlenwasserstoffe, C3-4 Index-Nummer: , CAS: , EC: F+; R Press. Gas H280 Seite Nr. 2 von 9
3 2.2/1 Flam. Gas 1 H /1B Carc. 1B H /1B Muta. 1B H % n-heptan Index-Nummer: , CAS: , EC: F,Xn,Xi,N; R / /2 Flam. Liq. 2 H /1 Asp. Tox. 1 H /2 Skin Irrit. 2 H /3 STOT SE 3 H /A1 Aquatic Acute 1 H /C1 Aquatic Chronic 1 H % 1,2-Dichlorpropan Index-Nummer: , CAS: , EC: F,Xn; R11-20/22 2.6/2 Flam. Liq. 2 H /4/Oral Acute Tox. 4 H /4/Inhal Acute Tox. 4 H ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Körperbereiche, die mit dem Produkt in Kontakt getreten sind, bzw. bei denen dieser Verdacht besteht, müssen sofort mit viel fließendem Wasser und möglichst mit Seife gewaschen werden. Den Körper vollständig waschen (Dusche oder Bad). Die kontaminierten Kleidungsstücke sofort ablegen und sie auf sichere Weise entsorgen. Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Nach Verschlucken: Auf keinen Fall Erbrechen herbeiführen. SOFORT ARZT ZUZIEHEN. Nach Einatmen: Den Verletzten ins Freie bringen, ihn ausruhen lassen und warm halten. Im Falle von Hautkontakt sofort mit reichlich Wasser und Seife waschen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Seite Nr. 3 von 9
4 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Im Falle eines Unfalls bzw. bei Unwohlsein sofort einen Arzt konsultieren (wenn möglich, die Bedienungsanleitung bzw. das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Behandlung: 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: CO2 oder Pulverlöscher. Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen: besonderen Einschränkungen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die Explosions- bzw. Verbrennungsgase nicht einatmen. Durch die Verbrennung entsteht ein dichter Rauch. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Geeignete Atemgeräte verwenden. Das kontaminierte Löschwasser getrennt auffangen. Nicht in der Abwasserleitung entsorgen. Wenn im Rahmen der Sicherheit möglich, die unbeschädigten Behälter aus der unmittelbaren Gefahrenzone entfernen. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällenanzuwendende Verfahren Die persönliche Schutzausrüstung tragen. Alle Entzündungsquellen entfernen. Die Personen an einen sicheren Ort bringen. Die in Punkt 7 und 8 aufgeführten Schutzmaßnahmen beachten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Das Eindringen in den Boden/Unterboden verhindern. Das Abfließen in das Grundwasser oder in die Kanalisation verhindern. Das kontaminierte Waschwasser auffangen und entsorgen. Bei Austritt von Gas oder bei Eintritt in Wasserläufe, den Boden oder die Kanalisation die zuständigen Behörden informieren. Geeignetes material zum Auffangen: absorbierende oder organische Materialien, Sand 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit reichlich Wasser waschen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch die Abschnitte 8 und HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Handhabung und Lagerung: Haut- und Augenkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen vermeiden. leeren Behälter verwenden, bevor diese nicht gereinigt wurden. Vor dem Umfüllen sicherstellen, dass sich in den Behältern keine Reste inkompatibler Stoffe befinden. Kontaminierte Kleidungsstücke müssen vor dem Eintritt in Speiseräume gewechselt werden. Während der Arbeit nicht essen oder trinken. Für die empfohlenen Schutzausrüstungen wird auf Abschnitt 8 verwiesen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Immer in gut gelüfteten Räumen lagern. Vor offenen Flammen, Zündfunken und Wärmequellen fern halten. r direkten Sonneneinstrahlung aussetzen. Maßnahmen gegen die Ansammlung elektrostatischer Aufladung treffen. Seite Nr. 4 von 9
5 Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung fern halten. Unverträgliche Werkstoffe: Kein spezifischer. Angaben zu den Lagerräumen: Kühl und ausreichend belüftet. Elektrische Anlage in Sicherheitsausführung. 7.3 Spezifische Endanwendungen Kein besonderer Verwendungszweck 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1 Kontrollparameter n-heptan - CAS: VLE 8h: ppm 500 mg/m TLV TWA: ppm 400 TLV STEL: ppm 500 1,2-Dichlorpropan - CAS: TLV TWA: ppm 75 A4 TLV STEL: ppm 110 A4 8.2 Expositionskontrollen Augenschutz: Bei normaler Verwendung nicht notwendig. In jedem Fall nach den gängigen Arbeitsrichtlinien arbeiten. Hautschutz: Bei normaler Verwendung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nicht notwendig. Handschutz: Schutzhandschuhe tragen, die einen vollständigen Schutz garantieren, z.b. aus PVC, Neopren oder Gummi. Atemschutz: Einen angemessenen Atemschutz verwenden, z.b. CEN/FFP-2 oder CEN/FFP-3. Wärmerisiken: Kontrollen der Umweltexposition: 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Physikalische und chemische Eigenschaften Aussehen und Farbe: Weiße Flüssigkeit unter Druck (Aerosol) Geruch: Charakteristisch für Lösungsmittel Geruchsschwelle: ph: Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: <-100 C Unterer Siedepunkt und Siedeintervall: >-42 C Entzündbarkeit Festkörper/Gas: Oberer/unterer Flamm- bzw. Explosionspunkt: Dampfdichte: > 2 (Treibmittel) Flammpunkt: <-80 C Verdampfungsgeschwindigkeit: Dampfdruck: 3,2 Bar bei 20 C Dichtezahl: 0,64 Kg/l Wasserlöslichkeit: Unbedeutend Löslichkeit in Fett: vollständig in üblichen organischen Lösungsmitteln Partitionskoeffizient (n-oktanol/wasser): N.A Selbstentzündungstemperatur: 400 C (Treibmittel) Zerfalltemperatur: Seite Nr. 5 von 9
6 Viskosität: Explosionsgrenzen: Limit min. 1,8% - max 9,5% (Treibmittel) Brennvermögen: 9.2 Weitere Informationen Mischbarkeit: Fettlöslichkeit: Leitfähigkeit: Typische Eigenschaften der Stoffgruppen 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität Kann gefährliche Reaktionen verursachen (siehe folgende Abschnitte) 10.2 Chemische Stabilität Kann gefährliche Reaktionen verursachen (siehe folgende Abschnitte) 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen: Elektrostatische Aufladung vermeiden Unverträgliche Materialien: Jede Berührung mit brennbaren Stoffen vermeiden: Brandgefahr Gefährliche Zerfallsprodukte:. 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE 11.1 Informationen zu toxikologischen Effekten. Es sind keine toxikologischen Daten über die Mischung verfügbar. Für die Erwägung der toxikologischen Auswirkungen durch die Mischungsexposition muss daher die Konzentration der einzelnen Substanzen berücksichtigt werden. Nachfolgend sind die toxikologischen Angaben über die wichtigsten Substanzen in der Mischung angeführt: 1,2-Dichlorpropan - CAS: LD50 (RABBIT) SKIN: 8750 MG/KG 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE 12.1 Toxizität Im Einklang mit der GLP verwenden, nicht herumliegen lassen. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Potential der Bioakkumulation 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Resultate der Einordnungen PBT und vpvb Liste der für die Umwelt gefährlichen enthaltenen Substanzen und entsprechende Klassifikation: 22.2 % n-heptan CAS: Seite Nr. 6 von 9
7 R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. vpvb-stoffe: - PBT-Stoffe: 12.6 Andere schädliche Wirkungen 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Nach Möglichkeit wiederverwerten. Behördlich zugelassenen Deponien oder Verbrennungsanlagen zuführen. Entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen Bestimmungen vorgehen. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.1 UN-Nummer: ADR-UN Number: 1950 IATA-UN Number: 1950 IMDG-UN Number: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: ADR-Shipping Name: 1950-III IATA-Shipping Name: 1950-III IMDG-Shipping Name: 1950-III 14.3 Transportklassen und -gefahren: ADR-Straßentransport: 2 ADR-Etikett: AEROSOL brennbar IATA-Klasse: 2.1 IMDG-Klasse: 2.1 IMDG-Klasse: Verpackungsgruppe: ADR-Packing Group: III IATA-Packing group: III IMDG-Packing group: III 14.5 Umweltgefahren Meeresschadstoff: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender IMDG-EMS: F-D, S-U 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Umweltbelastung: Nein 15. VORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch RL 67/548/EWG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe). RL 99/45/EWG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen). RL 98/24/EG (Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit). RL 2000/39/EG (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte); RL 2006/8/EG. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (1. ATP CLP), Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (Annex I). Wo möglich auf die folgenden Normen Bezug nehmen: EWG Richtlinie 2003/105/EEC ('Aktivitäten, bei denen es zu gefährlichen Unfällen kommen kann') und nachfolgende Ergänzungen. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien). Ministerialerlass 1999/13/EG (FOV Richtlinie) Seite Nr. 7 von 9
8 15.2 Einschätzung der chemischen Sicherheit Nein 16. SONSTIGE ANGABEN Text der Sätze aus Punkt 3: R11 Leicht entzündlich. R12 Hoch entzündlich. R20/22 Gesundheitsschädlich bei Einatmen und Verschlucken. R38 Reizt die Haut. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H220 Extrem entzündbares Gas. H350 Kann Krebs erzeugen. H340 Kann genetische Defekte verursachen. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde vollständig gemäß Verordnung 453/2010/EU angepasst. Diese Unterlagen wurden von einem Fachmann mit entsprechender Ausbildung abgefasst. Hauptsächliche Literatur: ECDIN - Daten- und Informationsnetz über umweltrelevante Chemikalien - Vereinigtes Forschungszentrum, Kommission der Europäischen Gemeinschaft SAX's GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN VON INDUSTRIELLEN SUBSTANZEN - Achte Auflage - Van Nostrand Reinold CCNL - Anlage 1 "TLV für " Weitere konsultierte Bibliografie einfügen Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie gelten nur für das angegebene Produkt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Es obliegt dem Anwender die Zuständigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben für seine spezifische Anwendung zu kontrollieren. Dieses Datenblatt ersetzt alle früheren Ausgaben. ADR: CAS: CLP: DNEL: EINECS: GefStoffVO: GHS: IATA: IATA-DGR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Chemical Abstracts Service (Abteilung der American Chemical Society). Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau (DNEL) Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe Gefahrstoffverordnung. Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Internationale Flug-Transport-Vereinigung (IATA). Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter der Internationalen Seite Nr. 8 von 9
9 ICAO: ICAO-TI: IMDG: INCI: KSt: LC50: LD50: PNEC: RID: STEL: STOT: TLV: TWATLV: WGK: Flug-Transport-Vereinigung (IATA). Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) Technische Anleitungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code) Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) Explosions-Koeffizient. Letale Konzentration für 50 Prozent der Testpopulation. Letale Dosis für 50 Prozent der Testpopulation. Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC-Wert) Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr Grenzwert für Kurzzeitexposition Zielorgan-Toxizität Arbeitsplatzgrenzwert Schwellenwert für zeitgemittelzen 8-Stunden-Zag (TWATLV) (ACGIH-Standard). Wassergefährdungsklasse Seite Nr. 9 von 9
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