Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO.

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1 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg und die Änderungen zur Einführung der Regelungen des Tarifvertrags Sozial-und Erziehungsdienst in die AVO.

2 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Ausgangssituation: Bis 1. November 2008 Es gilt die AVVO (Arbeitsvertrags- und Vergütungsordnung) Basis der rechtlichen Regelungen ist der BAT (Bundesangestellten Tarifvertrags) April 2008; Beschluss der Bistums-KODA (Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst) AVO zum 1. November 2008 einzuführen. Gründe zur Einführung der AVO: Bund und Kommunen haben den TVöD zum 1. Oktober 2005 eingeführt. Das Land Baden-Württemberg hat zum 1. November 2006 den TVL eingeführt. Die Erzdiözese Freiburg hat sich bisher immer am Tarifrecht des Landes orientiert. BAT wurde nicht mehr weiter entwickelt. Handlungszwang für die Erzdiözese. Einführung AVO auf Basis TVL zum 1. November 2008

3 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Sommer 2009

4 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Warnstreiks der Erzieher/innen kommunaler Einrichtungen Forderung: Mehr Wertschätzung der Arbeit im Erziehungsdienst Bessere Bezahlung Verbesserung im Gesundheitsschutz Monatelange Tarifverhandlungen

5 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Ergebnis: Tarifkompromiss am 27. Juli 2009 Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst Bestandteil des TVöD Wesentliche Inhalte: Neue Entgelttabelle S-Tabelle Regelungen zum Gesundheitsschutz - Regelungen zur Überleitung

6 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Neuregelung Arbeitsentgelt: Neue Entgelttabelle S führt zu einem durchschnittlichen plus von 150 Erzieher/innen werden in S 6 eingruppiert Neu eingestellte profitieren Langjährig Beschäftigte? -> Individuelle Endstufe / Leiterinnen kleiner KiTas bis 70 Kinder Kaum/Kein Vorteil Veränderte Stufenlaufzeiten (Stufe 2 und 3 jeweils ein Jahr länger) Eingruppierungsmerkmale Tätigkeitsmerkmale des BAT bleiben im Prinzip unverändert. Eingruppierung von Kita-Leiter/innen wird dynamisiert - Unterschreitung der belegten Platzzahlen bis 5% führt nicht mehr zur Herabgruppierung - Unterschreitung aufgrund vom Arbeitgeber zu verantwortender Maßnahmen führen nicht mehr zur Rückgruppierung Organisatorische Maßnahmen aufgrund demografischer Entwicklungen sind hiervon nicht betroffen!

7 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Gesundheitsschutz individ. Anspruch auf Gefährdungsbeurteilung, Kommission die über Widersprüche der Beschäftigten berät (nicht in AVO übernommen) Gesundheitsschutz Dienstgeber/MAV regelmäßige Fortbildungen

8 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Und die Erzdiözese zese Freiburg? Zweiklassengesellschaft nach Einführung AVO (E6 und E8) Unterschiede zwischen TVöD und TVL führen zu Problemen Personalgewinnung im pädagogischen Bereich immer schwieriger Deshalb fällt die Entscheidung den Tarifvertrag S&E in AVO zu übernehmen. AVO praktisch: - TVöD + S & E gilt für pädagogisches Personal - TVL gilt für alle anderen Beschäftigten der Erzdiözese

9 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Die wichtigsten Unterschiede: S & E Entgelttabelle S Wochenarbeitszeit 39 h Leistungsentgelt (Ergänzungsentgelt) TVöD ist Leittarif Überleitung von TVL nach S & E notwendig Gültigkeit neuer Regelungen Neueinstellungen ab 1. Sept Andere ab 1. Dezember 2010 TVL Wochenarbeitszeit 39,5 h TVL ist Leittarif Bisherige Entgelttabelle Individuelle Einmalzahlung Dezember 2010 Reguläre Stufe Arbeitsverhältnis bestand Eingestellt Besondere kirchl.. Regelungen sind unterschiedlich. z.b.. Reduzierung Arbeitszeiten.

10 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TV SuE) Regelmäßige Arbeitszeit Besitzstand * Auch wenn mehrere Faktoren zusammentreffen nur 30 Minuten maximale Verkürzung

11 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Die Überleitung Individuell für jede/n Beschäftigte/n Auf Basis des November 2010 für Dezember 2010 Für alle Beschäftigten die am 31. August 2010 im Geltungsbereich der AVO gearbeitet haben

12 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Überleitungsregelungen 1. Zuordnung Entgeltgruppe SuE 2. Stufenzuordnung innerhalb dieser Entgeltgruppe Stufe / Jahr dieser Stufe 3. Entgelttabelle SuE Anhang zu der Anlage C (VKA) TVöD auch Arbeitgeberwechsel innerhalb AVO zwischen und Ermittlung des Vergleichsentgelts 18. Oktober 2010 / Seite: 12

13 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Gruppe Tätigkeitsmerkmal. KiTa = Kindertagesstätte S 16/S16Ü Leiter/in KiTa (ab 130 Plätze) /+ 7,5% Zul. S 15 Leiter/in KiTa (ab 100 Plätze) S 14 Sozialarbeiter/in S 13/S13Ü Leiter/in KiTa (ab 70 Plätze) /+ 7,5% Zul. S 12 Sozialarbeiter/in Derzeitige Entgeltgruppe: S 11 Sozialarbeiter/in 10 S 10 Leiter/in KiTa (ab 40 Plätze) S 9 Erzieher/in Koordinierende Aufgaben für mind. 3 AN in EG S8 / FGrp1 S 8 Erzieher/in Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten, z.b. Gruppen von Behinderten In Gehaltsmitteilung bei Bezüge unter TG (= Tarifgruppe) nicht belegt S 7 Leiter/in KiTa (bis 40 Plätze) 6 S 6 Erzieher/in mit staatl. Anerkennung 5 S 5 Handwerklicher Erziehungsdienst S 4 Kinderpfleger/in Schwierige fachl. Tätigkeiten S 3 Kinderpfleger/in mit staatl. Anerk. S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von KiPfl/innen mit staatl. Anerkennung 18. Oktober 2010 / Seite: 13 4 nicht belegt 3 2

14 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Einschub: Neue Dienstordnung Es gibt keine Gruppenleitung mehr in der DO Es gibt keine Zweitkraft mehr in der DO Pädagogisches Personal das in der Lage ist eine Gruppe zu leiten Somit entspricht Entgeltstruktur auch neuer DO!

15 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Stufenanpassung Stufe/im Jahr TV-L vor Überleitung Stufe/im Jahr TV SuE nach Überleitung

16 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Stufenzuordnung : Reguläre Stufe TV-L Stufe 1 1 Stufe Stufe 3 Stufe Stufe Stufe Jahre + 1 Monat = Stufe 4 /1. Jahr TV SuE Stufe 1 1 Stufe Stufe Jahre + 1 Monat zurückgelegt = Stufe 3 / 3. Jahr Stufe 4 Stufe nur 11 Monate Stufe 6 1

17 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Vergleichsentgelt Basis Tabellenentgelt oder individuelle Endstufe (hier: Beispiel Erzieherin 1 Kind Entgeltgruppe 8, Stufe 4) 30. November 2010 Tabellenentgelt 2.543,36 Garantiebetrag 0,00 Zulage 6% (GL) 86,67 Zulage 7%/7,5% (Ltg) 0, ,03 Kinderanteil Brutto 97,15 Dezember ,03 Vergleichsentgelt Nach 2,65% Erhöhung: 2.699,73 AN wurde am von AVVO in die AVO übergleitet und wird jetzt aus einer Stufe 2-5 übergeleitet AN wird nicht nach S 13Ü übergeleitet (Ltg mind. 70 Kinder + Zulage ~ EG 9) AN wird nicht nach S 16Ü übergeleitet (Ltg mind. 130 Kinder + Zulage ~ EG 10) 2.727, Oktober 2010 / Seite: 17

18 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TV SuE) Neues Entgelt / Leistungsstufen Höheres Vergleichsentgelt wird so lange gezahlt, bis durch Stufenlaufzeiten das Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt erreicht/übersteigt 2.699,73 Vergleichsentgelt niedriger: Tabellenentgelt wird gezahlt! 18. Oktober 2010 / Seite: 18

19 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Gegenüberstellung TV-L (EG 6) und TV SuE (S6) Erzieher/in 3.000,00 Entgelt 2.800, , , , TV-L 2.000, TV 1.800, Berufsjahr 18. Oktober 2010 / Seite: 19

20 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Gegenüberstellung TV-L (EG 6) und TV SuE (S6) Erzieher/in 3.000, ,00 Entgelt 2.600, TV SuE 2.400, , , , Berufsjahr 18. Oktober 2010 / Seite: TV-L 37 40

21 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Beispiele vorhandenes Personal nach Überleitung Manche gewinnen und manche erhalten fast nur ihren Besitzstand Erzieherin/Gruppenleiterin, 33 Jahre TV-L: EG 8 + VgtGrp-Zulage, Stufe 4: TV SuE: Entgeltgruppe S6, Stufe 3: 2.630, ,73 Differenz: Erzieherin/Zweitkraft, 38 Jahre TV-L: EG 6, Stufe 5: TV SuE: S6, Stufe 4: 2.423, ,72 Differenz: 167,23 Erzieherin/Gruppenleiterin, 50 Jahre TV-L: EG 8 + VgtGrp-Zulage, Stufe 6+: TV SuE: S6, Stufe 6: 2.890, ,37 Differenz: 7,75 Erzieherin/Zweitkraft, 50 Jahre TV-L: EG 8, Stufe 6+: TV SuE: S6, Stufe 6: 2.803, ,37 Differenz: 94,42 69,70 Für die Überleitung ist MAV Zustimmung erforderlich. Beteiligung durch Überleitungslisten geplant.

22 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Haben Sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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