ELTERNSEMINAR 2015/2016 KLASSENSTUFE 5
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- Waltraud Grosser
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1 ELTERNSEMINAR 2015/2016 KLASSENSTUFE 5 Formen der Leistungsfeststellung in schriftlichen und nicht schriftlichen Fächern: Klassenarbeiten Lernerfolgskontrollen andere Schülerleistungen Zeugnisnoten und Versetzung Übergänge (Gym GemS / GemS Gym) 1
2 Gliederung der Unterrichtsfächer Schriftliche Fächer De, erste, zweite und dritte Fremdsprache (En, Fr, It), Ma, Ph nicht-schriftliche Fächer: Rk/Re/Et, Ge, Po/So, Ek, NW (Bi), Ch, Ph, Mu, Bk, Sp; 2
3 Leistungsfeststellung in schriftl. Fächern Klassenarbeiten Lernerfolgskontrollen und Schülerleistungen 3
4 Klassenarbeiten nur in schriftlichen Fächern (Hauptfächern): De, Ma, Fr, En, It, Ph Ankündigung des genauen Termins: spätestens eine Woche vorher Rückgabe: nach spätestens 3 Schulwochen; - mit Bewertung und Notenspiegel - Kenntnisnahme von Note und Notenspiegel durch Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 4
5 Anzahl der Klassenarbeiten (1) Fach Anzahl der Klassenarbeiten Kl. 5 bis 10 Stufe Deutsch FS 6 a 6 a 5 a 5 a 5 a 4 2. FS - 5 a 5 a 5 a 5 a 4 3. FS a 5 a 4 Weitere FS (ab Kl. 10) Mathematik Physik
6 Anzahl der Klassenarbeiten (2) Anmerkungen: a) An die Stelle einer dieser Klassenarbeiten können Formen mündlicher Leistungsmessung treten. 6
7 Lernerfolgskontrollen und Schülerleistungen (1): [in schriftl. Fächern] Erledigung der Hausaufgaben Führung des Haushefts Referat zu selbst gewähltem oder gestelltem Thema Anfertigen eines Protokolls Bearbeitung und Präsentation eines Halbjahresthemas 7
8 Lernerfolgskontrollen und Schülerleistungen (2): [in schriftl. Fächern] Beitrag zu einem Projekt/Experiment oder einer Präsentation Erfolgreiche Teilnahme an einem Schülerwettbewerb Mündlicher Bericht über den Stoff der vorangegangenen Stunde Schriftliche Wiedergabe von Inhalten, die in der letzten Unterrichtsstunde erarbeitet wurden (maximal 10 Minuten) [ schriftl. Hausaufgabenkontrolle / HÜ ] 8
9 Lernerfolgskontrollen und Schülerleistungen (3): [in schriftl. Fächern] In Deutsch und den modernen Fremdsprachen darüber hinaus möglich: Vortrag eines auswendig gelernten Textes Vorlesewettbewerb in der Klasse Mitwirkung bei Sketch/Rollenspiel Mitarbeit bei Hörspielprojekt/Videoclip Sprechen eines Textes auf Tonträger Kurzvortrag Interview mit Mitschüler oder Mitschülerin Versprachlichung von Bildimpulsen 9
10 Leistungsfeststellung in nicht schriftlichen Fächern Alle Lernerfolgskontrollen und Schülerleistungen wie in schriftlichen Fächern (vgl. S. 7 und 8) Durchführung und Präsentation eines Schülerex- perimentes Qualität einer künstlerischen Arbeit Sportliche Leistungen Leistungen bei einer schriftlichen Überprüfung ( SÜ ) 10
11 Schriftliche Überprüfungen ( Test ) Klassenstufen 5 bis 6: nicht zulässig Klassenstufe 7 bis 9: sollen 1x im Halbjahr pro Fach (außer Sport) durchgeführt werden Klassenstufe 10: müssen 1x im Halbjahr pro Fach (außer Sport) durchgeführt werden Inhalt: überschaubarer, in sich zusammenhängender Unterrichtsstoff über nicht mehr als die letzten 6 Unterrichtsstunden / Kl. 10: 8 Unt.std. Dauer: max. 30 Minuten / Kl. 10 max 45 Minuten Ankündigung: genauer Termin spätestens 1 Woche vorher Rückgabe: innerhalb von 8 Unterrichtstagen 11
12 Klassenarbeiten und Schriftl. Überprüfungen - Grundsätze (1) Zweck und Bedeutung: Lernzielkontrolle Feststellung des Lernerfolgs Verteilung: gleichmäßig über das ganze Schuljahr an einem Tag nur eine Klassenarbeit oder eine schriftliche Überprüfung ( Test ) in einer Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten und eine schriftliche Überprüfung 12
13 Klassenarbeiten und Schriftl. Überprüfungen - Grundsätze (2) Bewertung: Sek I: Punktsystem: Punkte (neu!) Sek II: Punktsystem: Punkte im Fach Deutsch und bei thematischer Aufgabenstellung: Schriftliche Begründung der Note Angabe des Notenspiegels Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 13
14 Klassenarbeiten und Schriftl. Überprüfungen - Grundsätze (3) Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und äußere Form: Sprachrichtigkeit: Rechtschreibung / Grammatik äußeres Erscheinungsbild: Schrift, Gliederung, Sauberkeit, Gesamteindruck bei schwerwiegenden Vergehen: Minderung der Note (des Ergebnisses): bis zu einer Notenstufe (3 Punkte) 14
15 Klassenarbeiten und Schriftl. Überprüfungen - Grundsätze (4) Wiederholung einer Klassenarbeit: mehr als ein Drittel der an der Arbeit teilnehmenden Schüler schlechtere Note als ausreichend ( Drittelgrenze ) Überprüfung des Anforderungsniveaus; ggf. Wertung der Arbeit oder Wiederholung [Entscheidung trifft Schulleitung] bei Wiederholung: gute Leistungen aus der nicht gewerteten Arbeit zugunsten des Schülers bewerten 15
16 Klassenarbeiten und Schriftl. Überprüfungen - Grundsätze (5) Nichtteilnahme an Klassenarbeiten und schriftlichen Überprüfungen Gründe: Krankheit, familiäre Gründe Anordnung einer Wiederholung durch Fachlehrer: wenn die sonstigen Lernerfolgskontrollen und Schülerleistungen keine hinreichende Beurteilung zulassen Kein Anrecht des Schülers bzw. Schülerin auf eigenen Termin zur Wiederholung!! 16
17 Zeugnisnote - in schriftlichen Fächern (1) Bestandteile: Klassenarbeiten Qualität der Mitarbeit im Unterricht maßgeblichen Einfluss besondere Gewichtung der mündlichen Leistung in Deutsch und mod. Fremdsprachen Ergebnisse anderer Lernerfolgskontrollen und Schülerleistungen 17
18 Zeugnisnote - in schriftlichen Fächern (2) Grundsatz zur Bedeutung der Zeugnisnote: wertende, fachlich-pädagogische Gesamt- beurteilung darf nicht einfach aus dem Mittelwert der Klassenarbeiten errechnet werden anteilsmäßige Bewertung der mündlichen Leistung ( BML ) 18
19 Zeugnisnote - in nicht schriftlichen Fächern Bestandteile: Schriftliche Überprüfungen Qualität mündlicher Leistungen und Hausaufgaben Qualität der übrigen vielfältigen Lernerfolgs- kontrollen und Schülerleistungen Grundsatz: Bildung der Zeugnisnote unter Berücksichtigung aller Leistungen im Fach! 19
20 Versetzung Grundsätze: Versetzungen / Nichtversetzungen sind pädagogische Entscheidungen der Klassenkonferenz Kriterium: erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Schuljahr Nichtversetzung: zwei Hauptfächer mangelhaft (03-01) oder drei Nebenfächer mangelhaft (03-01) ungenügend (00) = 2x mangelhaft (03-01) Benachrichtigung: Bemerkungen auf dem Halbjahreszeugnis Blaue Briefe 20
21 Übergang Gemeinschaftsschule während Klassenstufe 5 und 6 bei schwachen Leistungen Übergang in die Klasse 5 bzw. 6 der GemS bei Nichtversetzung am Ende der Kl.stufe 5 Übergang in Kl. 6 der GemS Wiederholung Kl. 5 an GemS auf Antrag der Eltern Überweisung in Kl. 6 der GemS: 2/3 Mehrheit der Klassenkonferenz (Gymnasium) ständige Überforderung Vorheriges Gespräch mit Eltern! 21
22 Übergang Gemeinschaftsschule Bei Nichtversetzung am Ende der Kl.stufe 6 Übergang in Kl. 7 der GemS Schulleiter GemS: Entscheidung über Zweig Überweisung in Kl. 7 der GemS: 2/3 Mehrheit der Klassenkonferenz (Gymnasium) ständige Überforderung vorheriges Elterngespräch Schulleiter GemS: Entscheidung über Zweig 22
23 Übergang Gemeinschaftsschule bei Versetzung in Klasse 7 schwache Leistungen in allen Fächern Empfehlung der Klassenkonferenz (Gymnasium): Im Interesse des Schülers wird der Übergang in eine Gemeinschaftsschule empfohlen. Übergang in Klasse 7 der GemS: Zweig: mittlerer Bildungsabschluss 23
24 Übergang von GemS zum Gymnasium Bei erfolgreicher mittlerer Reife Eintritt in Kl. 10 des Gymnasiums 13 (bzw. 9) Jahre bis zum Abitur Voraussetzungen: De, Ma, 1. FS und 2. FS = Ø Noten: 2,5 [dabei keine Note unter ausreichend ] alle anderen Fächer = Ø Noten: 2,75 [max. 1 x mangelhaft ] Vermerk betr. Übergangsberechtigung auf dem Zeugnis der Gemeinschaftsschule 24
25 Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit! 25
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