Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016

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1 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni

2 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Anwendungsbereich 1.2 Wesen und Vergleich zur Bilanzierung 1.3 Zu- und Abflussprinzip - 11 EStG 1.4 Betriebseinnahmen und -ausgaben 2. Rechnungsstellung 2.1 Allgemeines 2.2 Pflichtangaben 2.3 Kleinbetragsrechnung 2

3 } Sachlich: Gewinneinkunftsarten gemäß 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG } Persönlich: - Land- und Forstwirte (ggf. Ausnahme) - Gewerbetreibende - Freiberufler/Selbständige } Einschränkungen der Anwendung: - Beim freiwilligen Führen der Bücher (=Bilanzierung) - Bei Gewerbetreibenden = Überschreiten der Grenzen der 140, 141 der Abgabenordnung Umsatz ab oder Gewinn ab (Eintritt der Buchführungspflicht) 3

4 } Ermittlung: Gegenüberstellung der zugeflossenen Betriebseinnahmen (BE) und Betriebsausgaben (BA) } Grundlage: keine klassische Buchführung sondern Aufzeichnungen (GoBD beachten!) } Gemeinsamkeiten mit Bilanzierung: - Begriffe der BE und BA - Totalgewinn } Unterschiede: - zeitliche Erfassung der BE und der BA - Wertschwankungen des Betriebsvermögens wirken sich nur bei Bilanzierung aus 4

5 } Steuerlich relevante Einnahmen gelten innerhalb des Kj. als bezogen, in dem sie zugeflossen sind } Ausgaben sind für das Kj. anzusetzen, in dem sie geleistet wurden } Das Kj. der wirtschaftlichen Zugehörigkeit ist grds. ohne Bedeutung außer bei der sog. 10 Tages-Regelung 5

6 } Beispiel 1: Ein Steuerberater berät seinen Mandanten Ende 01. Die Abrechnung erfolgt in 02. Der Mandant zahlt in 03. Lösung: Erst in 03 ist beim StB als BE anzusetzen } Beispiel 2: A hat versehentlich eine Handwerksrechnung vom nicht bezahlt. Am nimmt er eine elektronische Überweisung vor. Die Belastung auf seinem Konto wird am vorgenommen. Die Bank schreibt den Betrag dem Handwerker am gut. Lösung: Abfluss bei A bei Übergabe des Auftrags an die Bank, also am

7 } Betriebseinnahmen Alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zufließen - Entgelte aus Lieferungen und Leistungen - Hilfs- und Nebengeschäften (Verkauf Anlagevermögen) - Zinseinnahmen aus betrieblichen Guthaben und Forderungen } Betriebsausgaben Alle durch den Betrieb veranlasste Ausgaben } Behandlung von Entnahmen/Einlagen Keine Auswirkung auf das Ergebnis der Gewinnermittlung 7

8 } Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet. } Ausstellungspflicht innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung: - Bei Werklieferung oder sonst. Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück - bei jeglicher Lieferung oder Leistung an einen Unternehmer } (Ausnahmen beachten = (z.b. 14a Abs. 3 UStG)) } Gutschrift = Rechnung zu Gunsten des Leistenden, ausgestellt vom Leistungsempfänger, nach vorheriger Absprache zu unterscheiden von } Gutschrift = Umkehr der Rechnung, z.b. aufgrund Warenrückgabe (korrekt = Storno) 8

9 } Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers } Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung } Den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung } Das Entgelt für die Lieferung oder der sonstigen Leistung } Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung } Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer } Ausstellungsdatum } Fortlaufende Rechnungsnummer } Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung } Steuersatz 9

10 } Definition: Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer maximal 150,00 Euro } Pflichtangaben/Mindestanforderungen - Name und Anschrift des leistenden Unternehmers - Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung - Das Entgelt für die Lieferung oder der sonstigen Leistung und der Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag) - Ausstellungsdatum - Steuersatz (7%, 19%) - Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung 10

11 Steuerberaterkammer Berlin Wichmannstraße Berlin Tel Fax info@stbk-berlin.de Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e. V. Littenstraße Berlin Tel Fax info@stbverband-berlin-bb.de

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