Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule

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1 Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule vom 18. September 2007 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Trägerschaft Betreuungsinhalt Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung Betreuungszeiten und Besuch der Betreuungsgruppe Gebühren Gebührenschuldner Aufsicht, Versicherungsschutz, Haftung Anerkennung Inkrafttreten... 5

2 1 Trägerschaft Den Grundschülern der Adolf-Rehn-Schule wird eine zusätzliche Betreuung vor und nach dem Schulunterricht angeboten (Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ). Trägerin dieses Betreuungsangebotes ist die Gemeinde Altdorf. 2 Betreuungsinhalt Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler/-innen sowie an den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Den Schülern/-innen werden insbesondere sinnvolle spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Ein Unterricht oder eine Hausaufgabenbetreuung findet nicht statt. 3 Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung (1) Die Aufnahme der Kinder in die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages. Dieser wird durch den Aufnahmeantrag und die Aufnahmebestätigung (Rechnung über die Betreuungsgebühren) begründet. (2) In die Betreuungsgruppe werden Schüler/-innen aufgenommen, die die Adolf- Rehn-Schule besuchen. Eine Aufnahme erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von Alleinerziehenden und berufstätigen Eltern. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. (3) Die Kündigung des Betreuungsvertrages durch die Sorgeberechtigten ist nur zum Monatsende möglich. Hierbei ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das Betreuungsentgelt auch noch für den folgenden Kalendermonat zu entrichten. (4) Der Betreuungsvertrag kann aus wichtigem Grund vom Träger außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: a) Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes über einen längeren Zeitraum als 4 Wochen. b) Bei Zahlungsrückständen des Betreuungsentgeltes für mehr als zwei aufeinander folgende Monate nach erfolgter schriftlicher Mahnung. c) Wenn Kinder sich nicht in die Ordnung der Betreuung einfügen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der Betreuungskräfte übersteigen und eine erhebliche Belästigung und Gefährdung anderer Kinder verursachen. 2

3 d) Bei wiederholter Nichtbeachtung der in dieser Benutzungsordnung für die Sorgeberechtigten festgesetzten Verpflichtungen. (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform. 4 Betreuungszeiten und Besuch der Betreuungsgruppe Die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule findet an den Tagen, an denen Schulunterricht ist, statt. Folgende Zeiten werden abgedeckt: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Die Schüler/-innen sollen zu Beginn der Betreuungszeiten erscheinen. Änderungen sind mit der Betreuungsperson abzusprechen. 5 Gebühren (1) Für die Benutzung des Betreuungsangebotes Verlässliche Grundschule wird eine Gebühr (Elternbeitrag) erhoben. Die Gebühr wird durch den Gemeinderat für 11 Monate im Jahr festgesetzt. Der August ist beitragsfrei. (2) Die Höhe der Betreuungsgebühr beträgt für den Besuch Anzahl der Kinder in der Familie 1 Kind 2 Kinder 3 u. mehr Kinder Alleinerziehend - des kompletten Angebots 80,00 75,00 70,00 40,00 - der Frühgruppe (07.00 Uhr bis Uhr) 35,00 30,00 25,00 17,50 - der Spätgruppe bis Uhr 20,00 15,00 10,00 10,00 - der Spätgruppe bis Uhr 50,00 45,00 40,00 25,00 - des 2-Tagesblocks (Spätbetr Uhr) 20,00 15,00 10,00 10,00 - des 3-Tagesblocks (Spätbetr Uhr) 30,00 25,00 20,00 15,00 (3) Mittagstisch Bei einer Inanspruchnahme der Betreuung bis Uhr ist eine Teilnahme am Mittagstisch obligatorisch. Für die Teilnahme am Mittagstisch wird ein Essensbeitrag erhoben. Die Höhe des Essensbeitrags beträgt: - für die Teilnahme an der Spätbetreuung insgesamt 45,00 /Monat - für die Teilnahme am 2-Tagesblock insgesamt 18,00 /Monat 3

4 - für die Teilnahme am 3-Tagesblock insgesamt 27,00 /Monat Auf den Essensbeitrag werden keine Ermäßigungen gewährt. (4) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn eines jeden Monats. Dies gilt auch bei Beginn oder Beendigung der Betreuung im Laufe eines Monats und bei Unterbrechung der Betreuung durch Schulferien, durch Krankheit oder durch Fernbleiben eines Schülers bzw. einer Schülerin. 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Schülers bzw. der Schülerin sowie derjenige, der sie zur Betreuung angemeldet hat. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (1)1. Aufsichtspflicht 7 Aufsicht, Versicherungsschutz, Haftung Die Aufsichtspflicht des Trägers beginnt mit der Übernahme der Schüler/-innen durch die Betreuungskräfte. Während der Betreuungszeiten sind die Betreuungskräfte grundsätzlich für die Schüler/-innen ihrer Gruppe verantwortlich. Sie entlassen daher die Schüler/-innen unmittelbar nach Ende der Betreuung an der Tür der Einrichtung. Schüler/-innen die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht danach nicht. Für Schüler- /innen, die sich ohne Abmeldung von der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule entfernen, wird keine Verantwortung übernommen. (2)(1) Versicherungsschutz Die Schüler/-innen sind gegen Unfall versichert. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf die Teilnahme am Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und auf den Weg zwischen Wohnung und Schule. Die Betreuungskräfte können für diesen Weg keine Verantwortung übernehmen. Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind der Schulleitung unverzüglich zu melden. (3)(2) Haftung Der Träger haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler/-innen, die in die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mitgebracht werden. 4

5 8 Anerkennung Mit der Unterzeichnung der Anmeldung durch den/die Sorgeberechtigten wird diese Benutzungs- und Gebührenordnung als verbindlich anerkannt. 9 Inkrafttreten Die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule tritt zum 01. Oktober 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bestehende Gebührenordnung vom 11. Juli 2000 außer Kraft. 5

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