AMTSBLATT. Jahrgang 26 Nordhausen, den Nr. 17/2016

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1 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 26 Nordhausen, den Nr. 17/2016 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 46: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen Nr. 47: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen (Kommunalaufsicht) zur Bestimmung des Wahltermins für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Heringen/Helme Nr. 48: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland, Nordhausen: Amtliche Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung und der Eingangsbestätigung Nr. 49: Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes "Bode - Wipper": Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes "Bode - Wipper" für das Wirtschaftsjahr 2017 Nr. 50: Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 Nr. 51: Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Beschlüsse der 45. Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nordhausen Nr. 52: Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Wahlbekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen Nr. 46 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen Präambel Auf Grundlage der 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S. 183) und dem Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22) und der 3 und 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schule (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 258), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. November 2015 (GVBl. S. 151) und dem 23 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 522) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 2015 (GVBl. S. 121) und den 4 und 5 des Thüringer Reisekostengesetzes (ThürRKG) vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 06. November 2015 (GVBl. S. 152) und dem 2 Abs. 6 des Thüringer Förderschulgesetzes (ThürFSG) vom 30. April 2003 (GVBl. S. 233), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S 22) hat der Kreistag in seiner Sitzung am die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen beschlossen. Artikel 1 2 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht. Artikel 2 2 Absatz 11 letzter Satz wird wie folgt geändert: Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.

2 Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 17/ , S. 2 Artikel 3 3 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Der Landkreis Nordhausen beteiligt bei der Beförderung der Schüler ab Klassenstufe 11 die Eltern bzw. bei volljährigen Schülern die Schüler selbst an den Kosten der Schülerbeförderung nach 2. Der Selbstkostenanteil beträgt pro Monat 19,00. Darüber hinausgehende Fahrtkosten werden auf Antrag vom Landkreis Nordhausen nach Vorlage der Fahrscheine erstattet. Artikel 4 Inkrafttreten Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreises Nordhausen tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nordhausen, d Jendricke Landrat Ausfertigungsvermerk Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Kreistages des Landkreises Nordhausen sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens wurden bekundet. Nordhausen, d Jendricke Landrat Nr. 47 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen (Kommunalaufsicht) zur Bestimmung des Wahltermins für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Heringen/Helme Hiermit gibt das Landratsamt Nordhausen bekannt: Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Heringen/Helme wurde durch das Landratsamt Nordhausen als Wahltermin Sonntag, der 26. Februar 2017 bestimmt. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 12. März 2017 statt. Nordhausen, den Jendricke Landrat Nr. 48 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland, Nordhausen: Amtliche Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung und der Eingangsbestätigung (A) Text der Verbandssatzung: 3. Änderung der 2. Neufassung der Verbandssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland Präambel Die Verbandsversammlung des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland hat in ihrer Sitzung am 30. August 2016 aufgrund des 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) in Verbindung mit 68 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) und 17 und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 23. Juli 2013 (GVBl. S.

3 Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 17/ , S ) folgende 3. Satzung zur Änderung der 2. Neufassung der Verbandssatzung vom (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am 30. April 2014) in der Fassung der 1. Änderung der 2. Neufassung der Verbandssatzung vom (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am 4. Februar 2015), in der Fassung der 2. Änderung der 2. Neufassung der Verbandssatzung vom , (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am 2. September 2015) beschlossen: Artikel 1 13 Abs. 2 Öffentliche Bekanntmachung wird wie folgt neu gefasst: Alle übrigen Bekanntmachungen werden in der Nordhäuser Wochenchronik (Herausgeber Härting & Lechte GmbH, Bahnhofstraße 15, Nordhausen) veröffentlicht. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nordhausen, d Dr. Klaus Zeh Verbandsvorsitzender gez. Klaus Zeh (B) Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde: Den Eingang der vorstehenden, von der Verbandsversammlung des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorland am beschlossenen, 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen durch Schreiben vom (Az. 30/ /2016) bestätigt und die Bekanntmachung vor Ablauf eines Monats zugelassen. Bekanntmachungshinweis: Gemäß 21 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. V. m. 23 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) ist die Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften mit Ausnahme solcher, welche die Genehmigung bzw. Eingangsbestätigung oder Bekanntmachung der Satzung betreffen unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Darlegung des Sachverhaltes schriftlich geltend gemacht worden sind. Nordhausen, den gez. Jendricke Landrat Nr. 49 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes "Bode - Wipper": Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes "Bode - Wipper" für das Wirtschaftsjahr 2017 Auf der Grundlage der 20, 23 und 36 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. Nr. 8, S. 290) zuletzt geändert durch Gesetze vom (GVBl.S.194) in Verbindung mit 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom ( GVBl.S. 82, ber. S. 154) und der 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom (GVBl. S. 642) erlässt der Abwasserzweckverband folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich EUR 1. im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen

4 Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 17/ , S im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsföderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf festgesetzt. 4 Eine allgemeine Deckungsumlage wird vom Verband im Bedarfsfall erhoben, wenn bei Feststellung der Jahresrechnung Verluste auftreten, die nach der Eigenbetriebsverordnung sowie dem Thüringer Kommunalabgabengesetz durch die Mitgliedsgemeinden zu decken sind. Die Umlage soll im Bedarfsfall nach dem Ursprung der Verluste auf die Einwohnerwerte berechnet und erhoben werden. 5 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft. Bleicherode, den gez. Rostek Zweckverbandsvorsitzender Siegel Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Bode-Wipper" sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Beschluss- und Genehmigungsvermerk: Mit Beschluss Nr. 03/2016-VV vom 07. November 2016 hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Bode-Wipper" die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2017 beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht. Auslegungsvermerk: Sie tritt mit Beginn des Haushaltsjahres 2017 in Kraft und liegt für den Zeitraum von einem Monat, beginnend einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz, in der Geschäftsstelle des Verbandes, Kehmstedter Weg 44, Bleicherode, zu den öffentlichen Geschäftszeiten (dienstags und donnerstags) aus. Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" Bleicherode, den gez. F. Rostek Verbandsvorsitzender Siegel Rechtsaufsichtliche Genehmigung: Die Haushaltssatzung wurde mit Bescheid vom , AZ: 30/Hat von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen rechtsaufsichtlich genehmigt.

5 Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 17/ , S. 5 Nr. 50 Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss zum wird mit einer Bilanzsumme von ,79 Euro und einem Jahresgewinn in Höhe von ,97 Euro festgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von ,97 Euro wird wie folgt verwendet: Es erfolgt eine Brutto - Ausschüttung an die Mitglieder in Höhe von insgesamt ,24 Euro. Der Ausschüttungsbetrag setzt sich aus einer Ausschüttung an die Mitglieder in Höhe von netto ,00 Euro sowie der Abführung von Ertragsteuern an das Finanzamt in Höhe von ,24 Euro zusammen. Die Verteilung auf die einzelnen Mitglieder sowie auf das Finanzamt erfolgt gemäß der Anlage zum Beschluss. Der verbleibende Gewinn in Höhe von ,73 Euro wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Auszahlung an die Mitglieder in Höhe von ,00 Euro erfolgt am 09. Dezember Jahresabschluss und Lagebericht wurden durch die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erfurt geprüft und mit folgendem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Wasserverband Nordhausen, Nordhausen für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzungen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 53 HGrG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Wasserverbandes Nordhausen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Wasserverbandes Nordhausen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Erfurt, 09. September S i e g e l - WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bernhardt Wirtschaftsprüfer Nitzsche-Lezoch Wirtschaftsprüfer

6 Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 17/ , S. 6 Auslegungshinweis Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom bis zum zur Einsicht im Wasserverband Nordhausen in der Halleschen Straße 132 im Sekretariat der Geschäftsführerin während der Geschäftszeiten aus. gez. Rostek Verbandsvorsitzender Nr. 51 Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Beschlüsse der 45. Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nordhausen Gemäß 40 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung gibt der Wasserverband Nordhausen die in der öffentlichen Verbandsversammlung vom gefassten Beschlüsse bekannt: Beschluss VV 01/16 Genehmigung des Protokolls der 44. Verbandsversammlung Ja Stimmen: 34 Stimmenthaltungen: 4 Beschluss VV 02/16 Grundsatzbeschluss zur Gewinnausschüttung an die Verbandsmitglieder Ja Stimmen: 37 Nein Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss VV 03/16 Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2015 Ja Stimmen: 37 Stimmenthaltungen: 1 Beschluss VV 04/16 Entlastung des Vorstandes, des Vorsitzenden, des Geschäftsführers und Geschäftsleiters Ja Stimmen: 37 Stimmenthaltungen: 1 Beschluss VV 05/16 Fortschreibung des Investitionsplanes 2016 Ja Stimmen: 38 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss VV 06/16 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2017 inklusive Finanzplan 2017 und Investitionsprogramm Ja Stimmen: 37 Stimmenthaltungen: 1 Beschluss VV 07/16 Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2017 und 2018 Ja Stimmen: 38 Stimmenthaltungen: 0

7 Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 17/ , S. 7 Beschluss VV 08/16 Neufassung Gebührensatzung Ja Stimmen: 38 Stimmenthaltungen: 0 Die gefassten Beschlüsse sowie deren Anlagen können zu den Sprechzeiten des Wasserverbandes Nordhausen, Hallesche Straße 132 in Nordhausen eingesehen werden. Nordhausen, den gez. F. Rostek Verbandsvorsitzender Nr. 52 Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Wahlbekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen In der 45. Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nordhausen am wurde folgende Person als neues Mitglied des Verbandsausschusses gewählt: Herr Daniel Braun, Bürgermeister der Gemeinde Wolkramshausen Nordhausen, den gez. C. Lis Geschäftsleiterin gez. M. Spieß Wahlleiterin

8 Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 17/ , S. 8 Impressum Für den Inhalt der Bekanntmachungen sind die jeweils zuständigen Körperschaften bzw. Ämter und Einrichtungen verantwortlich. Das nächste Amtsblatt wird voraussichtlich am erscheinen. Herausgeber: Landkreis Nordhausen; Redaktion: Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23, Nordhausen; Telefon: ( ) , Telefax: ( ) ; pressestelle@lrandh.thueringen.de, Internet: Bezugsmöglichkeiten/-bedingungen: Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal monatlich, in der Regel am letzten Mittwoch des Monats. Es ist über das Landratsamt Nordhausen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grimmelallee 23, Nordhausen, im Jahresabonnement, als Einzelausgabe oder online kostenlos erhältlich. Ein vollständiger oder teilweiser Abdruck dieses Amtsblattes erfolgt zur Information der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordhausen zusätzlich zur Herausgabe dieser "Amtsausgabe" des Amtsblattes im Allgemeinen Anzeiger, Ausgabe Nordhausen/ Sondershausen. Rechtsverbindlichen Charakter hat ausschließlich der Inhalt des beim Landratsamt erhältlichen Druckerzeugnisses (Amtsausgabe).

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