Arbeitsprogramm der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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1 Arbeitsprogramm 2016 der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

2 Arbeitsprogramm Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS) ist die berufsstandsunabhängige Aufsicht über Abschlussprüfer in Deutschland. Durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wurde die APAS zum 17. Juni 2016 mit Dienstsitz in Berlin eingerichtet. Weitere Standorte werden in Düsseldorf sowie am Sitz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn unterhalten. Die APAS ist eine Behörde im funktionalen Sinne. Organisatorisch ist die APAS in das BAFA integriert. Die APAS erledigt die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben auf dem Gebiet der Abschlussprüferaufsicht in eigener Zuständigkeit. Über die in der Zuständigkeit der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) liegenden Aufgaben übt die APAS die öffentliche fachbezogene Aufsicht im Sinne einer Letztverantwortung aus. Entsprechend ihren Aufgabenbereichen untergliedert sich die APAS in zwei Unterabteilungen. Die Unterabteilung Inspektionen und Qualitätskontrolle führt ohne besonderen Anlass Inspektionen bei Praxen durch, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach 319a Abs. 1 S. 1 HGB ( 319a HGB- Unternehmen) durchführen. Daneben obliegt ihr die Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle bei der WPK. Die Unterabteilung Berufsaufsicht und Grundsatz ermittelt anlassbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für Berufspflichtverletzungen bei Abschlussprüfungen von 319a HGB-Unternehmen. Sie nimmt darüber hinaus die Fachaufsicht über in der Zuständigkeit der WPK liegende Aufgaben wahr und überwacht die Entwicklung auf dem Markt für Abschlussprüfungen bei 319a HGB-Unternehmen. Der Unterabteilung ist zudem das Referat für Grundsatzfragen und für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüferaufsicht zugeordnet. Mit der vorliegenden Mitteilung informiert die APAS die betroffenen Praxen und die Öffentlichkeit über die Arbeitsschwerpunkte im Jahr ihrer Einrichtung. Aufbau der Abschlussprüferaufsichtsstelle Die Einrichtung der APAS zum 17. Juni 2016 und die Übertragung der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer erfordern die Weiterentwicklung der verfahrensrechtlichen, organisatorischen, personellen und technischen Grundlagen. Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen wird die APAS sowohl innerhalb des BAFA als auch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt. Erste Aufgaben waren die Verabschiedung einer Geschäftsordnung und die Erarbeitung einer Verfahrensordnung für die Durchführung der Inspektionen und der anlassbezogenen berufsrechtlichen Ermittlungen. Die Geschäftsordnung regelt u. a. Unabhängigkeit und Integrität der Mitarbeiter, die Arbeit der Beschlusskammern, in denen die Entscheidungsfindung der APAS erfolgt, sowie die Tätigkeit des Fachbeirates. Sie kann auf der Homepage des BAFA eingesehen werden ( Der Übergang von bei der Abschlussprüferaufsichtskommission bzw. der WPK noch nicht abgeschlossenen Verfahren auf die APAS wurde im APAReG gesetzlich geregelt. Inspektionen Die nach 66a Abs. 6 S. 1 Nr. 1, 62b WPO durchzuführenden Inspektionen erstrecken sich nach Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auf eine Bewertung des Aufbaus des internen Qualitätssicherungssystems der Praxis, eine angemessene Prüfung der Einhaltung der Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Verfahren und eine Überprüfung der Prüfungsunterlagen von Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Ermittlung der Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems, eine unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Inspektion vorgenommene Bewertung des Inhalts des aktuellsten von der Praxis veröffentlichten jährlichen Transparenzberichts. Die Inspektionen werden risikoorientiert unter Berücksichtigung von Umfang und Komplexität der Tätigkeit der Praxis vorgenommen. Zum Zweck der Ermittlung der Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems werden ausgewählte Verfahren und einzelne Aufträge über gesetzliche Abschlussprüfungen bei 319a HGB-Mandanten inspiziert. Der Inspektion des Qualitätssicherungssystems wird die in der European Audit Inspection Group (EAIG) von

3 Arbeitsprogramm europäischen Prüferaufsichten entwickelte Common Audit Inspection Methodology (CAIM) zugrunde gelegt. Die CAIM-Untersuchungsprogramme sind auf der Website der EAIG einsehbar ( Bei der Inspektion werden die Ergebnisse der letzten durchgeführten Qualitätskontrolle berücksichtigt. Das Inspektionsprogramm für einzelne Prüfungsaufträge wird risikoorientiert auf Grundlage der geprüften Jahres- und Konzernabschlüsse sowie weiterer verfügbarer Informationen festgelegt. Ausgangspunkt jeder Inspektion ist daneben die Beurteilung der Fehlerrisiken und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems durch den Abschlussprüfer. Aufgrund des risikoorientierten Inspektionsansatzes können danach insbesondere Prüffelder von Relevanz sein, denen ein hohes Maß an Ermessen der gesetzlichen Vertreter des geprüften Unternehmens innewohnt. Dies können unter anderem sein: Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern), Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, Finanzinstrumente, Unternehmenserwerbe sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Darüber hinaus können insbesondere folgende Prüffelder Gegenstand der Inspektion sein: Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter besonderer Berück-sichtigung bedeutsamer Risiken aus der Umsatzrealisierung sowie Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen alleine zur Gewinnung hinreichender Sicherheit nicht ausreichend sind (Massentransaktionen), Rückstellungen für Pensionen, insbesondere die Bewertung im HGB-Einzelabschluss vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, Organisation der Konzernabschlussprüfung, insbesondere Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Tätigkeit der Teilbereichsprüfer, (Konzern-)Lagebericht, insbesondere Risiko- und Prognoseberichterstattung. Bei Kreditinstituten und Versicherungen werden darüber hinaus die Prüfung der Adressenausfallrisiken und des Kreditgeschäfts sowie die Bewertung von Finanzinstrumenten von Bedeutung sein. Daneben werden die Auswirkungen der gestiegenen regulatorischen Anforderungen und der aktuellen Finanzmarkt-Konditionen einen Schwerpunkt bilden. Anlassbezogene Berufsaufsicht Die APAS ermittelt bei konkreten Anhaltspunkten (Anfangsverdacht) für das Vorliegen einer Pflichtverletzung durch Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände sowie Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei 319a HGB-Unternehmen durchgeführt haben und durchführen. Die anlassbezogene Berufsaufsicht erhält entsprechende Anhaltspunkte insbesondere aus Inspektionen, aus Mitteilungen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.v. (DPR), aus öffentlich zugänglichen Informationen sowie aus Beschwerden. Die anlassbezogene Berufsaufsicht kann in ihrer Ermittlungstätigkeit auf bewährte Verfahren und Prozesse zurückgreifen. Neben der laufenden Ermittlungsarbeit wird der Schwerpunkt im zweiten Halbjahr 2016 im Aufbau des Systems zur Beschlussfassung liegen. Fachaufsicht über die WPK Qualitätskontrolle Durch das APAReG wurde die Qualitätskontrolle neu geordnet. An die Stelle der Teilnahmebescheinigung tritt die Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer. Veränderte Anforderungen ergeben sich zudem insbesondere hinsichtlich der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle, des Gegenstands und der Berichterstattung über die Qualitätskontrolle sowie der Qualitätskontrolle bei sogenannten gemischten Praxen, die sowohl der Qualitätskontrolle

4 Arbeitsprogramm als auch den Inspektionen unterliegen. Die Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle wurde der bei der WPK eingerichteten Kommission für Qualitätskontrolle übertragen. Die WPK verfolgt eine Reihe von Projekten, um ihre Verfahren und Prozesse für die Qualitätskontrolle an die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Der Schwerpunkt der Fachaufsicht Qualitätskontrolle im zweiten Halbjahr 2016 wird darin bestehen, die Projekte der WPK zu begleiten und dabei ein System der Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle zu etablieren. Berufsaufsicht und Marktbeobachtung Der APAS obliegt die öffentliche fachbezogene Aufsicht im Sinne einer Letztverantwortung über den der WPK zugeordneten Teil der Berufsaufsicht sowie weitere Aufgabenbereiche der WPK. Diese weiteren Aufgabenbereiche umfassen unter anderem die Prüfung, Zulassung und Registrierung von Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie den Erlass von Berufsausübungsregelungen. Die APAS wird für ihre Aufsichtstätigkeit in diesen Bereichen Verfahren etablieren, die in das Gesamtaufsichtssystem für die WPK eingebettet werden. Daneben beobachtet die APAS regelmäßig die Entwicklungen auf dem Markt für Abschlussprüfungsleistungen für 319a HGB-Unternehmen insbesondere im Hinblick auf deren Auswirkungen auf die Qualität von Abschlussprüfungen, sowie die Tätigkeit der Prüfungsausschüsse von 319a HGB-Unternehmen. Internationale Zusammenarbeit und Kooperation Auf europäischer Ebene hat der Leiter der APAS, Herr WP/StB Ralf Bose, den Vorsitz des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsstellen (CEAOB) übernommen und wird somit maßgeblich die Zusammenarbeit der Prüferaufsichten auf europäischer Ebene mitgestalten. Darüber hinaus wird die APAS im Internationalen Forum der unabhängigen Prüferaufsichten (IFIAR) vertreten sein und dort aktiv in maßgeblichen Arbeitsgruppen mitwirken. Einen weiteren Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit bildet der Abschluss einer neuen Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), der US-amerikanischen Abschlussprüferaufsicht. Für das zweite Halbjahr 2016 ist eine weitere gemeinsame Inspektion (Joint Inspection) mit dem PCAOB geplant.

5 Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Str Eschborn Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung, verliehen. Referat: XYZ Tel.: Fax: +49(0) XYZ +49(0) XYZ Stand Juli 2016 Bildnachweis Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit " des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

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