Bescheinigung zur Vorlage bei der deutschen Steuerbehörde für Zwecke der Steuerentlastung gemäß 32 Absatz 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
|
|
- Heiko Dittmar
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bescheinigung zur Vorlage bei deutschen für Zwecke Steuerentlastung gemäß Absatz 5 Antragstellerin (Teil ) Name Gesellschaft: Adresse: Steuernummer/ID-Nr.: Steuerjahr: Hiermit wird bescheinigt, dass die oben genannte Gesellschaft I. ihren Sitz in (und) den Ort Geschäftsleitung in hat und II. nach unbeschränkten Besteuerung des Einkommens und Vermögens in unterliegt ohne von dieser befreit zu sein sowie III. tatsächlich Empfängerin in den Anlagen aufgeführten Kapitalerträge ist und diese für steuerliche Zwecke keiner anen Person zugerechnet werden. Zutreffendes bitte ankreuzen. Bitte den entsprechenden Staat eintragen. Bitte die nationale Norm für die Besteuerung des Einkommens und Vermögens Antragstellerin angeben.
2 Bescheinigung zur Vorlage bei deutschen für Zwecke Steuerentlastung gemäß Absatz 5 Antragstellerin (Teil ) Name Gesellschaft: Adresse: Steuernummer/ID-Nr.: Steuerjahr: Hiermit wird für die in Tabelle aufgeführten Kapitalerträge bescheinigt, dass bei oben genannten Gesellschaft o bei folgenden an dieser unmittelbar o mittelbar beteiligten Gesellschaftern, die in steuerlich ansässig sind, die deutsche Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in nachfolgend genannte Höhe - auf die Steuerschuld vom Einkommen und Vermögen angerechnet, - bei Ermittlung steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen o - im Rahmen eines Anrechnungsvortrags in ane Besteuerungszeiträume vorgetragen wurde. lfd. Nr. ISIN / WKNR Stückzahl Art des Kapitalvermögens; Name und Sitz des Schuldners Zeitpunkt des Zuflusses Erträge Bruttozufluss Bescheinigte Kapitalertragsteuer; bescheinigter Solidaritätszuschlag Davon angerechnet, abgezogen o vorgetragen 4 5 Bitte den entsprechenden Staat eintragen. Für unmittelbar o mittelbar an Gesellschaft beteiligte Gesellschafter, die in einem anen Staat als die Antragstellerin steuerlich ansässig sind, ist eine gesonte Bescheinigung (Bescheinigung zur Vorlage bei deutschen - Beteiligter im anen Staat -) vorzulegen. vgl. Tabellenspalte davon angerechnet, abgezogen o vorgetragen Bitte beachten Sie die Begriffsdefinitionen.
3 Erläuterungen: Die Bescheinigung zur Vorlage bei deutschen Antragstellerin (Teil ) ist auf maximal fünf Dividendenzuflüsse pro Kalenjahr beschränkt. Sollten mehr als fünf Ertragszuflüsse bescheinigt werden, ist eine weitere Bescheinigung zur Vorlage bei deutschen Antragstellerin (Teil ) auszufüllen und zu siegeln. Begriffsdefinitionen: Anrechnung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/o Solidaritätszuschlag bei Festsetzung nationalen Steuer vom Einkommen und Vermögen im Ansässigkeitsstaat in voller o auch nur anteiliger Höhe steuerminnd berücksichtigt werden. Abziehen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/o Solidaritätszuschlag bereits im Rahmen steuerlichen Einkünfteermittlung im Ansässigkeitsstaat in voller o auch nur anteiliger Höhe berücksichtigt werden. Vortragen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/o Solidaritätszuschlag für eine spätere steuerminnde Anrechnung auf die nationale Steuer vom Einkommen und Vermögen im Ansässigkeitsstaat festgestellt und in voller o auch nur anteiliger Höhe vorgetragen werden darf.
4 Bescheinigung zur Vorlage bei deutschen für Zwecke Steuerentlastung gemäß Absatz 5 unmittelbar o mittelbar Beteiligter im anen Staat Tatsächliche Empfängerin für das Steuerjahr unten aufgeführten Kapitalerträgen ist die folgende Gesellschaft: An dieser Gesellschaft ist nachfolgende Beteiligte unmittelbar / mittelbar beteiligt: Name: Adresse: Steuer-/ID-Nr.: Hiermit wird bescheinigt, dass für die in Tabelle aufgeführten Kapitalerträge bei dem oben genannten Beteiligten die deutsche Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in nachfolgend genannte Höhe - auf die Steuerschuld vom Einkommen und Vermögen angerechnet, - bei Ermittlung steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen o - im Rahmen eines Anrechnungsvortrags in ane Besteuerungszeiträume vorgetragen wurde. lfd. Nr. ISIN / WKNR Stückzahl Art des Kapitalvermögens; Name und Sitz des Schuldners Zeitpunkt des Zuflusses Erträge Bruttozufluss Bescheinigte Kapitalertragsteuer; bescheinigter Solidaritätszuschlag Davon angerechnet, abgezogen o vorgetragen 4 5 Bitte Name und Anschrift Antragstellerin eintragen. Unzutreffendes bitte streichen. vgl. Tabellenspalte davon angerechnet, abgezogen o vorgetragen
5 Erläuterungen: Die Bescheinigung zur Vorlage bei deutschen unmittelbar o mittelbar Beteiligter im anen Staat ist auf maximal fünf Dividendenzuflüsse pro Kalenjahr beschränkt. Sollten mehr als fünf Ertragszuflüsse bescheinigt werden, ist eine weitere Bescheinigung zur Vorlage bei deutschen unmittelbar o mittelbar Beteiligter im anen Staat auszufüllen und zu siegeln. Begriffsdefinitionen: Anrechnung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/o Solidaritätszuschlag bei Festsetzung nationalen Steuer vom Einkommen und Vermögen im Ansässigkeitsstaat in voller o auch nur anteiliger Höhe steuerminnd berücksichtigt werden. Abziehen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/o Solidaritätszuschlag bereits im Rahmen steuerlichen Einkünfteermittlung im Ansässigkeitsstaat in voller o auch nur anteiliger Höhe berücksichtigt werden. Vortragen von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Sinne dieser Bescheinigung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer und/o Solidaritätszuschlag für eine spätere steuerminnde Anrechnung auf die nationale Steuer vom Einkommen und Vermögen im Ansässigkeitsstaat festgestellt und in voller o auch nur anteiliger Höhe vorgetragen werden darf.
Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrMerkblatt. 1. Abkommensberechtigung nach Art. 21 DBA JPN
Merkblatt zur Entlastungsberechtigung nach Art. 21 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan (DBA JPN) und 50d Abs. 3 EStG bei Anträgen nach 50d Abs. 1 und 2 EStG auf Entlastung (Freistellung/Erstattung)
Mehr1. Angaben zur ausländischen Gesellschaft (nachfolgend vereinfachend als Zwischengesellschaft bezeichnet) Name, Firma 1
Finanzamt Eingangsstempel Anlage ASt 1 C-1 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG für das Feststellungsjahr
MehrMuster I. Steuerbescheinigung
Muster I...... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle / des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder depots Verlustbescheinigung im Sinne
MehrÄnderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrMuster I Stand (Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge) Steuerbescheinigung
...... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge) Muster I Stand 18.11.2009 Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und/oder -depots Verlustbescheinigung
MehrNur per . Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Schellingsstraße Berlin
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Bundesverband der
MehrErläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I
TARGOBANK AG & Co. KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung
MehrI. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG
Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG über die Zurechnung des Einkommens einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG
Mehr14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern
400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem
MehrMuster II. Steuerbescheinigung
Muster (Bezeichnung des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-nvestmentfonds
MehrArbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017
Fall 7 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2015 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,
MehrFür die Beantragung, Ausstellung und Verwendung der Sammel-Steuerbescheinigung gilt Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
Mehr(Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge) Steuerbescheinigung
Muster I Stand 16.01.2013 (BMF-Schreiben vom 20.12.2012) (Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und/oder
MehrANGABEN IM SINNE DES 5 ABS. 1 SATZ 1 NR. 1 UND 2 InvStG DES KANAM GRUNDINVEST FONDS ÜBER DIE ZWISCHENAUSSCHÜTTUNG AM 22. JUNI 2016
KanAm grundinest Fonds Ausschüttungsanzeige Der KanAm grundinvest Fonds WKN 679 180/ISIN DE0006791809 schüttet am 22. Juni 2016 entsprechend dem Ausschüttungsbeschluss vom 17. Juni 2016 2,00 je Anteil
MehrArbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014
Fall 3 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2010 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2010 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Name Bereich Information V.-Datum
Mehrund keinen Wohnsitz/Sitz,
I. II. III. IV. 5) V. VI. Antrag auf rstattung der deutschen Abzugsteuern auf Kapitalerträge Die Niederlande nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und... 1) gemäß
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
Formulierungshilfe Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20 Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 A Problem und Ziel Mit seinem Urteil vom 20 Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
MehrItzehoer Aktien Club GbR
Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999
MehrVorlesung Internationales Steuerrecht I
Vorlesung Internationales Steuerrecht I Außensteuerrecht Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. Wintersemester 2016/2017 Wichtige DBA-Bestimmungen zu den Vorlesungsfällen Stand: 28.09.2016 Singapur DBA 1972/1998/2004
MehrMuster I. Steuerbescheinigung
Muster (Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und/oder -depots Verlustbescheinigung im Sinne des 43a
MehrIm Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) wie folgt geändert:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
MehrIX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
50d EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG
MehrBotschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen
1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
MehrSparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene
Sparbrief Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Bürger Sparbriefsumme Zinsen Rückzahlung Bank Finanzierung Projektgesellschaft 1 Details rein schuldrechtliches
MehrMuster I. Steuerbescheinigung
'6/ Muster I... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle / des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots Verlustbescheinigung im Sinne
MehrJahressteuerbescheinigung
1 Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots 1 Steuerbescheinigung für alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten je kapitalertragsteuerpflichtigen
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 4 - Ethik Aktien
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 4 - Ethik Aktien Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die
MehrI M N A M E N D E R R E P U B L I K!
Verwaltungsgerichtshof Zl. 2004/14/0078-24 (früher 99/14/0164) I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Steiner und die Hofräte Mag.
MehrChina Asset Management (Hong Kong) Limited. Hong Kong
China Asset Management (Hong Kong) Limited Hong Kong Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für ChinaAMC CSI 300 Index ETF (ISIN: HK0000110269) für den Zeitraum vom 11.06.2012 bis 31.12.2012
MehrCrédit Mutuel CIC Asset Management
Veröffentlichungen betreffend Kapitalanlagen und Unternehmensübernahmen Besteuerungsgrundlagen Elektronischer Bundesanzeiger Veröffentlichungsdatum: 31.07.2006 Veröffentlichungstext: Crédit Mutuel CIC
MehrCM - CIC EURO ACTIONS, FCP
CM - CIC EURO ACTIONS, FCP Frankreich Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG CM-CIC EURO ACTIONS Anteilklasse C Thesaurierung ISIN : FR0010359331 Privat- Betriebs- Betriebs-
MehrDie auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de
MehrVeröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für. BMO Investments (Ireland) PLC
(alle Angaben je 1 Anteil und in EUR) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für BMO Investments (Ireland) PLC Pyrford Global Total Return (Euro) Fund Anteilklasse Class A Euro Acc
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0)
STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0) für das Fondsgeschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 01.12.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode
MehrPioneer Investments Austria GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG
Besteuerungsgrundlagen gemäß 1 und Nr. 2 Ex-Tag der Ausschüttung: 11.06.2010 Valuta: 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im : 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im (Datum des Ausschüttungsbeschlusses): 01.06.2010
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 11.12.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 Ex-Tag der Ausschüttung: 15.12.2014 Valuta: 15.12.2014
MehrZwischenausschüttung
China Asset Management (Hong Kong) Limited Hong Kong Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für ChinaAMC CSI 300 Index ETF Anteilklasse RMB Counter (ISIN: HK0000110269) für den Zeitraum
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 3 GZ. RV/0254-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Europa Treuhand Ernst & Young, gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrItzehoer Aktien Club GbR
Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999
MehrI. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG
Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG 1) der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG für das Feststellungsjahr
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo European Equity
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo European Equity Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum
MehrDie auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: wwwbundesanzeigerde
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11)
STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11) für das Fondsgeschäftsjahr 01.04.2015 bis 31.03.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 29.07.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -0,7006-0,7006-0,7006-0,7006
MehrName Bereich Information V.-Datum Market Vectors ETF Trust New York / USA
Page 1 of 10 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Market Vectors ETF Trust New York / USA Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 Market Vectors ETF
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 3 - Ethik
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 3 - Ethik Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
MehrChinaAMC Fund. Luxembourg
ChinaAMC Fund Luxembourg (alle Angaben je 1 Anteil und in USD) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für ChinaAMC Fund - China Opportunities Anteilklasse A USD Accumulation (ISIN:
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrHerstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung
Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 5 Jahresberichten. HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
Ohne Gewähr. Allein verbindlich sind die Angaben aus den jeweiligen Bescheinigung vom 16.09.2015 Seite 1 von 5 Jahresberichten. HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs.
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 24.03.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 Ex-Tag der (Zwischen)Ausschüttung: 17.02.2014 Valuta:
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 27.01.2014 Seite 1 von 4 KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 Ex-Tag
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 27.01.2014 Seite 1 von 4 KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis 31.10.2013 Ex-Tag
MehrCommerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg
Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) für den Zeitraum vom
MehrWas ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 0.2.205 bis 30..206 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.207 Valuta: 5.03.207 Datum
MehrAnlage 1 (Teil I) Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r),
Anlage 1 (Teil I) Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandssachverhalten dem für Sie zuständigen Finanzamt
Mehrhttps://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...
Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /
MehrBundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite Erste Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung FNA:
Bundesgesetzblatt 553 Teil I G 5702 2013 Ausgegeben zu Bonn am 28. März 2013 Nr. 15 Tag Inhalt Seite 21. 3.2013 Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter
MehrErklärung zur Einhaltung der KMU-Definition
Erklärung zur Einhaltung der KMU-Definition Antragstellerin: Vorhabensbezeichnung: Anlage zum Antrag vom: 1. Unternehmenstyp Bitte ankreuzen, welche Aussage auf das antragstellende Unternehmen zutrifft.
MehrCM-CIC Euro Actions, FCP
CM-CIC Euro Actions, FCP Frankreich Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG CM-CIC EURO ACTIONS Anteilklasse C Thesaurierung ISIN : FR0010359331 WKN : A0Q693 Privat-
Mehrbetreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017
STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 Inhaltsverzeichnis
MehrItzehoer Aktien Club GbR
Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Invest Austria - GF Euro Rent
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Invest Austria - GF Euro Rent Seite 1 ISIN: AT0000857008 Kupon-Nr. 34 Ex-Tag: 13.12.2017 Pos. Beschreibung Anleger mit 1. Fondsergebnis der Meldeperiode
MehrSteuerliche Behandlung je Thesaurierungssanteil mit KESt-Abzug des Pioneer Funds Austria - GEM Garantie 7/2017 USD
Steuerliche Behandlung je Thesaurierungssanteil mit KESt-Abzug des Pioneer Funds Austria - GEM Garantie 7/2017 USD Seite 1 ISIN: AT0000A0HP82 Kupon-Nr. 0 Ex-Tag: 27.07.2017 Pos. Beschreibung Privatanleger
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent Seite 1 ISIN: AT0000856125 Kupon-Nr. 34 Ex-Tag: 13.12.2016 Pos. Beschreibung Anleger mit 1. Fondsergebnis der
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0305-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch Dr. Herbert Pochieser, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 2-4/2/23,
MehrSo minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast
EINKOMMENSTEUER So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast Die Globalisierung bringt es mit sich. Immer mehr deutsche Steuerzahler erzielen im Ausland Einkünfte und
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrErläuterung zu den Formularen
Erläuterung zu den Formularen Jahreskontoauszug für Bausparverträge Ihre Anschrift Bitte prüfen Sie Ihre persönlichen Angaben und informieren Sie uns, wenn sich Ihre Anschrift oder Name geändert hat. Bei
MehrSteuerliche Hinweise. Optionsscheine. A. Allgemeines
Steuerliche Hinweise Optionsscheine A. Allgemeines Die folgende Darstellung enthält Angaben zum deutschen Steuerrecht, die für einen Anleger von Bedeutung sein können, der in der Bundesrepublik Deutschland
Mehr5. Verluste aus Kapitalanlagen
47 5. Verluste aus Kapitalanlagen Es ist nichts Neues, das mit Kapitalanlagen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielt werden können. Die Verlustverrechnung ist daher für jeden Steuerpflichtigen
MehrCommerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 LUXEMBOURG
Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 LUXEMBOURG Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - Komfort Invest traditionell
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - Komfort Invest traditionell Seite 1 ISIN: AT0000822382 Kupon-Nr. 20 Ex-Tag: 28.07.2017 Pos. Beschreibung Privatanleger mit Privatanleger
MehrBescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH
Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] Übersetzung 1 Protokoll zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1989 Ausgegeben am 10. Jänner 1989 6. Stück 12. Protokoll zwischen der Republik Österreich
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: KEPLER Vorsorge Mixfonds (A) ISIN: AT0000969787 Zeitraum (Fonds-GJ): 01.11.2011
MehrKlausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen
Universität Freiburg Institut für Finanzwissenschaft II Prof. Dr. Wolfgang Eggert Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen Dienstag, 27.07.2010, 13:00-14:30 Uhr Hörsaal: 1010
MehrSchwarzenbergplatz Wien/Österreich. Aquila 29. Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht)
Schwarzenbergplatz 16 1010 Wien/Österreich Aquila 29 Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz für den
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des FarSighted Moderate PortFolio (bis Apollo Selection Balanced)
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des FarSighted Moderate PortFolio (bis 30.9.2017 Apollo Selection Balanced) Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen
Mehr