Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung

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1 Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung

2 Menschen mit Behinderung eine unterschätzte Arbeitnehmergruppe Der Dortmunder Arbeitsmarkt hat viele hervorragend qualifizierte und hoch motivierte Menschen mit Schwerbehinderung zu bieten. Viele Schwerbehinderungen haben keinen oder nur wenig Einfluss auf die Belastbarkeit am Arbeitsplatz. Schon das Vorliegen gut behandelbarer und medikamentös einstellbarer Erkrankungen wie Diabetes oder andere Stoffwechselerkrankungen, Allergien oder Herz-Kreislaufprobleme kann zu einer Schwerbehinderteneigenschaft führen. Wir, das Jobcenter Dortmund, möchten Ihnen die interessanten Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber in Bezug auf diese Arbeitnehmergruppe vorstellen. Für die Vermittlung und Förderung von behinderten und schwerbehinderten Menschen hat das Jobcenter Dortmund ein spezielles Team. Dieses unterstützt Arbeitgeber, die einen Menschen mit Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig einstellen möchten egal ob in Vollzeit oder Teilzeit, befristet oder unbefristet. Geben Sie schwerbehinderten Bewerbern eine Chance und überzeugen Sie sich persönlich von deren Leistungsfähigkeit. Seite 01

3 Fördermöglichkeiten Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für behinderte Menschen (Rehabilitanden) ( 73 SGB III) 3 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen ( 73 SGB III) 4 Zuschuss für befristete Probebeschäftigung ( 46 Absatz 1 SGB III) 5 Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen ( 90 Absatz 1 SGB III) 6 Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ( 90 Absatz 2 SGB III) 7 Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb ( 46 Absatz 2 SGB III) 9 Ansprechpartner 10 Seite 02

4 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für behinderte Menschen (Rehabilitanden) ( 73 SGB III) Förderhöhe: bis zu 60 Prozent der im letzten Jahr zu zahlenden monatlichen Ausbildungsvergütung, in Ausnahmefällen bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr Förderdauer: für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung in einem Ausbildungsberuf wenn es behinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen sonst nicht möglich ist, eine Aus- oder Weiterbildung in einem Ausbildungsberuf zu erreichen. Seite 03

5 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen ( 73 SGB III) Förderhöhe: bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung oder der vergleichbaren Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr (inklusive des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag), in Ausnahmefällen bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr Förderdauer: für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung wenn es schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen, die zur betrieblichen Aus- oder Weiterbildung in einem Ausbildungsberuf eingestellt werden, sonst nicht möglich ist eine Aus- oder Weiterbildung zu erreichen. Seite 04

6 Zuschuss für befristete Probebeschäftigung ( 46 Absatz 1 SGB III) Förderhöhe: Kostenerstattung des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung Förderdauer: bis zu 3 Monate wenn dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen verbessert oder ihre vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird. Seite 05

7 Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen ( 90 Absatz 1 SGB III) Zuschuss zu den Lohnkosten Förderhöhe: richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (inklusive des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) bei schwerbehinderten oder sonstigen behinderten Menschen Förderdauer: bis zu 24 Monate für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen Nachbeschäftigungspflicht bis zu 12 Monate Degression: entsprechend der zu erwartenden zunehmenden Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers, nach 12 Monaten um mindestens 10 Prozentpunkte je weiteres Förderjahr wenn Arbeitnehmer aufgrund von Vermittlungshemmnissen wie zum Beispiel Langzeitarbeitslosigkeit, einer Schwerbehinderung oder einer sonstigen Behinderung, wegen in ihrer Person liegender Umstände nur erschwert vermittelt werden können. Seite 06

8 Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ( 90 Absatz 2 SGB III) Zuschuss zu den Lohnkosten Förderhöhe: richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (inklusive des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) bei schwerbehinderten oder sonstigen behinderten Menschen Förderdauer: bis zu 60 Monate im Regelfall bis zu 96 Monate bei schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben bis zu 12 Monate bei Übernahme im Anschluss an eine abgeschlossene Ausoder Weiterbildung, sofern für diese Zuschüsse erbracht wurden Degression: erstmals nach 24 Monaten um 10%, danach alle 12 Monate um weitere 10 Prozentpunkte je weiteres Förderjahr nicht unter Mindestförderung von 30 Prozent Seite 07

9 wenn schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben besonders betroffen sind. langzeitarbeitslos sind ( 18 SGB III). im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder einem Integrationsprojekt eingestellt werden (Kapitel 11 SGB IX). als Teilzeitbeschäftigte eingestellt werden. in ein Arbeitsverhältnis durch den ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber übernommen werden. Förderungsbeispiel: Die hier angeführte Tabelle zeigt als Beispiel die monatlichen Kosten des Arbeitgebers bei der Förderung eines Arbeitnehmers mit Eingliederungszuschuss. Im Beispiel gewählte Parameter, wie beispielsweise Stundenlohn oder prozentuale Höhe der Förderung können je nach Förderungsfall abweichen. Arbeitnehmer 39 Jahre Stundenlohn 10 Arbeitsentgelt 1.714,29 Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung (20%) 342,86 Gesamtkosten Arbeitgeber pro Monat 2.057,15 Förderung 60% inklusive des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag Verbleibende Aufwendungen 822,86 Seite 08

10 Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb ( 46 Absatz 2 SGB III) Förderhöhe: bis zu 100 Prozent der notwendigen Kosten für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen wenn der Arbeitgeber nicht nach dem SGB IX verpflichtet ist, die Kosten für die Arbeitshilfen zu übernehmen. Seite 09

11 Kontakte und Ansprechpartner Vermittlung von Arbeitskräften Herr Lutomski Telefon: 0231 / Frau Nordhoff Telefon: 0231 / Herr Rieske Telefon: 0231 / Fax-Nummer: 0231 / Sammelrufnummer Arbeitgeber Hotline: 0231 / Internet: Jobcenter-Dortmund.Team561@jobcenter-ge.de Anschrift: Jobcenter Dortmund Südwall 5 9 Postanschrift: Jobcenter Dortmund Dortmund Dortmund Seite 010

12 Herausgeber: Jobcenter Dortmund Bereich Reha/SB Südwall Dortmund Internet: Stand: November 2013 Achtung: Änderungen können sich aufgrund von Gesetzesänderungen oder Haushaltseinschränkungen für alle Fördermöglichkeiten ergeben. Seite 011

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80

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