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1 228 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierenden Reproduktion an Ehegatten durch das Land Sachsen-Anhalt und den Bund RdErl. des MS vom Fundstelle: MBl. LSA 204, S. 0. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck Das Land Sachsen-Anhalt gewährt gemeinsam mit dem Bund Zuwendungen zu gleichen Teilen für die nach Nummer 2 genannten Maßnahmen nach Maßgabe a) dieser Richtlinie in Verbindung mit 2 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom (GVBl. LSA S. 5), zuletzt geändert durch Artikel 0 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 52, 54), und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (VV-LHO, RdErl. des MF vom.2.200, MBl. LSA S. 24, zuletzt geändert durch RdErl. vom , MBl. LSA S. 7), sowie b) der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom in den jeweils geltenden Fassungen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Landesmittel werden nur gewährt, sofern Bundesmittel in gleicher Höhe zur Verfügung stehen. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden In-Vitro-Fertilisations- (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektions- Behandlungen (ICSI) im ersten bis dritten Behandlungszyklus.. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Ehegatten, die sich einer unter Nummer 2 genannten Behandlung unterziehen.

2 4. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn a) die Ehegatten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, b) die Ehegatten die Voraussetzungen des 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung vom (BGBl. I S. 2477, 2482), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom (BGBl. I S. 08) erfüllen und c) die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen zu den Buchstaben b und c Ausnahmen zulassen. 5. Art, Umfang und Höhe der Förderung 5. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. 5.2 Die Zuwendung beträgt für den ersten bis dritten Behandlungszyklus 50 v. H. des den Ehegatten nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils, höchstens jedoch a) bei einer IVF-Behandlung bis zu 800 Euro des Eigenanteils und b) bei einer ICSI-Behandlung bis zu 900 Euro des Eigenanteils. 5. Der Umfang der Förderung schließt die Rechnungen für Labor und Anästhesie und Apotheke ein. 6. Anweisungen zum Verfahren 6. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. 6.2 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu 44 LHO. 6. Die Zuwendungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und für die Dauer eines Haushaltsjahres bewilligt.

3 6.4 Jede Maßnahme der assistierten Reproduktion ist gesondert bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. 6.5 Ehegatten, die der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören, stellen nach Erhalt des durch die GKV genehmigten Behandlungs- und Kostenplans für Maßnahmen der assistierten Reproduktion gemäß 27a SGB V einen Antrag (Anlage ) auf Gewährung der Zuwendung bei der Bewilligungsbehörde. Der Kostenplan muss auch etwaige satzungsmäßige Erstattungsleistungen der GKV ausweisen. Der Behandlungsplan und die Erklärung der Ärztin oder des Arztes zur Notwendigkeit der Durchführung einer ersten bis dritten Maßnahme der assistierten Reproduktion sind Bestandteile des Antrages. 6.6 Ehegatten, die einen Leistungsanspruch gegenüber der Beihilfestelle und eines privaten Versicherungsunternehmen haben (PKV), stellen nach Erhalt a) des von der Ärztin oder dem Arzt ausgestellten Behandlungs- und Kostenplans und b) der Kostenübernahmeerklärungen der Beihilfestelle und der PKV einen Antrag (Anlage ) auf Gewährung der Zuwendung bei der Bewilligungsbehörde. Der Behandlungs- und Kostenplan, die Kostenübernahmeerklärung und die Erklärung der Ärztin oder des Arztes zur Notwendigkeit der Durchführung einer Maßnahme der assistierten Reproduktion sind Bestandteile des Antrages. Besteht für Privatkrankenversicherte kein Leistungsanspruch gegenüber der PKV für Maßnahmen der assistierten Reproduktion gemäß 27a SGB V, so ist eine von der PKV ausgestellte Bestätigung vorzulegen. 6.7 Die Maßnahme ist zuwendungsfähig, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Die Erstellung des Behandlungsplans sowie die Kostenübernahmeerklärung durch die GKV, der Beihilfe oder der PKV gelten im Sinne dieser Richtlinie nicht als Maßnahmebeginn. Maßnahmebeginn ist der Abschluss des Behandlungsvertrags oder die Abgabe einer Patientenerklärung zwischen der Ärztin oder dem Arzt und der Patientin oder dem Patienten für den jeweiligen Behandlungszyklus. Mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags oder der Patientenerklärung ist der Maßnahmebeginn festgelegt. Erst wenn den Antragstellenden der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugegangen ist, kann mit der Behandlung begonnen werden. 6.8 Nach Beendigung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist die von der medizinischen Reproduktionseinrichtung ausgestellte Rechnung einer IVF- oder ICSI- Be-

4 handlung, zuzüglich der Rechnungen für Labor, Anästhesie und Apotheke gemäß Auszahlungsantrag (Anlage 2) bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Privatkrankenversicherte Zuwendungsempfänger legen im Original den Nachweis über die gewährte Erstattung von der PKV vor. Beihilfeberechtigte legen darüber hinaus im Original den Nachweis über die gewährte Erstattung vor. 6.9 Der Nachweis der zweckgerechten Verwendung ist durch Vorlage der Rechnungen im Original gemäß Behandlungsplan gegenüber der Bewilligungsbehörde zu erbringen. Die Vorlage des vollständigen Auszahlungsantrages (Anlage 2) wird im Sinne dieser Richtlinie als Sachbericht verstanden sowie die genannten Rechnungen - unter Ausweisung von etwaigen Erstattungsleistungen - als zahlenmäßiger Nachweis. Mit der Vorlage des vollständigen Auszahlungsantrags ist die zweckgerechte Verwendung der Zuwendung erbracht. 7. Inkrafttreten Dieser RdErl. tritt am in Kraft.

5 Anlage (zu Nummern 6.5 und 6.6) Antrag für Ehegatten auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für die In-Vitro-Fertilisations- (IVF) oder die Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlung (ICSI) im ersten, zweiten oder dritten Behandlungszyklus durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt Erstmalige Antragstellung Folgeantrag zum Aktenzeichen 2 :. Antragsteller Ehefrau Familienname, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer -Adresse gesetzlich krankenversichert: privat krankenversichert: beihilfeberechtigt/heilfürsorge 4 : Ehemann Familienname, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer -Adresse Krankenkasse: Versicherungsnummer: Krankenkasse: Versicherungsnummer: Beihilfestelle: Personalnummer: beihilfeberechtigt in Höhe von 50 v. H. 70 v. H. 2 4 Zutreffendes bitte ankreuzen. Aktenzeichen bitte eintragen, falls bekannt. Diese Angabe ist freiwillig. Gilt nur für Privatkrankenversicherte und spezielle Beamtengruppen.

6 gesetzlich krankenversichert: privat krankenversichert: beihilfeberechtigt/heilfürsorge 4 : Krankenkasse Versicherungsnummer Krankenkasse Versicherungsnummer Beihilfestelle Personalnummer beihilfeberechtigt in Höhe von 50 v. H. 70 v. H. 2. Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für: IVF-Behandlung: ICSI-Behandlung: erster Behandlungszyklus: zweiter Behandlungszyklus: dritter Behandlungszyklus: oder oder Der Behandlungsplan (bei gesetzlich krankenversicherten Personen der durch die Krankenversicherung bestätigte Behandlungsplan) mit den voraussichtlich entstehenden Behandlungskosten einschließlich der im Zusammenhang damit verordneten Arzneimittel liegt dem Antrag bei. ja nein wegen Nichterstattung Negativbescheid (bei Nichterstattung) liegt dem Antrag bei. Die Kostenübernahmeerklärung der Privatkrankenversicherung, die die Höhe der Erstattung ausweist, liegt dem Antrag bei. ja nein wegen Nichterstattung Negativbescheid (bei Nichterstattung) liegt dem Antrag bei. Die Kostenübernahmeerklärung der Beihilfestelle (Heilfürsorge), die die Höhe der Erstattung ausweist, liegt dem Antrag bei. ja nein wegen Nichterstattung Negativbescheid (bei Nichterstattung) liegt dem Antrag bei.. Zuwendungsvoraussetzungen. Nachweis über den Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt 5 : Ehefrau ja nein Ehemann ja nein 5 Bitte Meldebestätigung beilegen oder eine lesbare Ablichtung des Personalausweises.

7 .2 Die Antragsteller sind miteinander verheiratet, seit (Datum der Eheschließung). Alter der Ehefrau: Alter des Ehemanns: Jahre Jahre. Die Behandlung erfolgt in der Reproduktionseinrichtung in: 4. Finanzierungsplan Tragen Sie die Gesamtkosten der Behandlung in Zeile ein. Gesetzlich Krankenversicherte füllen die Zeilen 2 und aus. In Spalte ist die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzutragen, die diese als sogenannte Satzungsleistungen neben der Regelleistung nach 27a Abs. SGB V übernimmt. Bitte bei der GKV erfragen. Privatkrankenversicherte und Beihilfeberechtigte oder Berechtigte für Leistungen der Heilfürsorge füllen die entsprechenden Zeilen 4 und 5 aus. Der sich ergebende Eigenanteil in Zeile 6 wird aufgeteilt zwischen Antragsteller und Zuwendungsgeber 6. Zeile Erstattete Leistungen und Eigenanteile Gesamtkosten der IVF-Behandlung davon: 2 Gesetzliche Krankenversicherung Betrag in Euro Erstattete Leistungen und Eigenanteile Gesamtkosten der ICSI-Behandlung davon: Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der gesetzlichen Regelleistung nach 27a SGB V Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der gesetzlichen Regelleistung nach 27a SGB V 4 Privatkrankenversicherung Privatkrankenversicherung 5 Beihilfe oder Heilfürsorge Beihilfe oder Heilfürsorge 6 Eigenanteil Der Eigenanteil soll gedeckt werden: Eigenanteil Der Eigenanteil soll gedeckt werden: 7 Mittel der Antragsteller Mittel der Antragsteller 8 Beantragte Zuwendung Beantragte Zuwendung 9 insgesamt: insgesamt: Betrag in Euro 6 Nummer 5.2: Die Zuwendung beträgt für den ersten bis dritten Behandlungszyklus 50 v. H. des den Ehegatten nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils, höchstens jedoch a) bei einer IVF-Behandlung bis zu 800 Euro des Eigenanteils und b) bei einer ICSI-Behandlung bis zu 900 Euro des Eigenanteils.

8 5. Erklärungen der Antragsteller 5. Einwilligung zur Datenerhebung und Datenweitergabe Wir sind darauf hingewiesen worden, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung unserer Antragsdaten für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang und an wen eine Fördergeldleistung zu zahlen ist, erforderlich ist. Zudem sollen unsere personenbezogenen Daten mittels elektronischer Verarbeitung statistisch ausgewertet und an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln, in anonymisierter Form übermittelt werden. Hierzu erklären wir gemäß 4 Abs. des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt unsere Einwilligung. Auf das Recht und die Folgen einer Verweigerung der Einwilligung sind wir hingewiesen worden. 5.2 Erklärung der Antragsteller Hiermit bestätigen wir, dass mit der Behandlung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmebeginn gilt der Abschluss des Behandlungsvertrags zwischen der Ärztin oder dem Arzt und der Patientin oder dem Patienten für den jeweiligen Behandlungszyklus (erster, zweiter oder dritter Behandlungszyklus) sowie das Einlösen von Rezepten. WICHTIG: Erst wenn den Antragstellern der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugestellt wurde, kann mit der Behandlung begonnen werden. Ort, Datum Unterschrift der Ehegatten

9 Anlage 2 (zu Nummern 6.8 und 6.9) Auszahlungsantrag für Ehegatten für eine nicht rückzahlbare Zuwendung einer im ersten, zweiten oder dritten Behandlungszyklus durchgeführten IVF- oder ICSI-Behandlung Auszahlungsantrag zum Aktenzeichen :. Antragsteller Ehefrau Familienname, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer 2 -Adresse 2 Ehemann Familienname, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer 2 -Adresse 2 2. Zuwendungszweck IVF-Behandlung ICSI-Behandlung erster Behandlungszyklus: zweiter Behandlungszyklus: dritter Behandlungszyklus: oder oder. Nachweise für die Auszahlung der Zuwendung vom Land Sachsen-Anhalt und dem Bund Die Ablichtungen der Rechnung der medizinischen Reproduktionseinrichtung, Apotheke, ggf. des Labors und der Anästhesie liegen diesem Antrag bei. Der Behandlungsvertrag zwischen der Ärztin oder dem Arzt und der Patientin oder dem Patienten für den jeweiligen Behandlungszyklus liegt dem Antrag bei Hinweis Die Rechnung oder anderweitige Nachweise müssen folgende Angaben enthalten: a) die Behandlungsmethode und das Rechnungsdatum sowie b) die Unterschrift der Ärztin oder des Arztes (entbehrlich bei Erstellung durch ein Abrechnungsunternehmen). 2 Das Aktenzeichen (aus dem Bewilligungsbescheid) bitte unbedingt angeben. Diese Angabe ist freiwillig. Zutreffendes bitte ankreuzen.

10 Der Behandlungsvertrag muss das Datum des Vertragsabschlusses enthalten. Hiermit erklären wir, dass die Behandlung antragsgemäß durchgeführt wurde. Die Ausgaben des Eigenanteils wurden bei der Antragstellung im Finanzierungsplan dargestellt und haben sich nicht verändert verändert Veränderungen im Finanzierungsplan sind nachfolgend darzustellen. Darstellung der Abweichung zum eingereichten Finanzierungsplan: Erstattete Leistungen und Eigenanteile Gesamtkosten der IVF-Behandlung davon: Gesetzliche Krankenversicherung Betrag in Euro Erstattete Leistungen und Eigenanteile Gesamtkosten der ICSI-Behandlung davon: Betrag in Euro Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der gesetzlichen Regelleistung nach 27a SGB V Privatkrankenversicherung Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der gesetzlichen Regelleistung nach 27a SGB V Privatkrankenversicherung Beihilfe oder Heilfürsorge Beihilfe oder Heilfürsorge Eigenanteil Der Eigenanteil soll gedeckt werden: - wird von der Bewilligungsbehörde ausgefüllt - Mittel der Antragsteller Eigenanteil Der Eigenanteil soll gedeckt werden: - wird von der Bewilligungsbehörde ausgefüllt - Mittel der Antragsteller Zuwendung des Landes Zuwendung des Landes Zuwendung des Bundes Zuwendung des Bundes insgesamt: insgesamt: 4. Bankdaten Kontoinhaber Kreditinstitut BIC IBAN Ort, Datum Unterschrift der Ehegatten

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