Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern,
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- Bärbel Geisler
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1 Ausführungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Berufsfachschullehrerin oder -lehrer für den berufskundlichen Unterricht im Nebenberuf (BFSL BKU NB) der Pädagogischen Hochschule Luzern vom 1. Dezember 2014 (Stand 1. Februar 2016) Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern, gestützt auf Art. 15 Abs. 2 des Studienreglements über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) vom 14. Februar , beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Die Ausführungsbestimmungen gelten für den Diplomstudiengang Berufsfachschullehrerin oder -lehrer für den berufskundlichen Unterricht im Nebenberuf (im Folgenden: BFSL BKU NB) an der Pädagogischen Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern). Art. 2 Umfang des Diplomstudiengangs Der Diplomstudiengang BFSL BKU NB umfasst 10 ECTS-Punkte. Art. 3 Ziele Die Studierenden werden befähigt a. Lernveranstaltungen mit Lernenden an Berufsfachschulen durchzuführen, b. fachdidaktisch zu handeln und Lernende an Berufsfachschulen zu fördern. 1 SRL Nr. 516c 1
2 II. Aufnahme in den Diplomstudiengang Art. 4 Aufnahmevoraussetzungen 1 Die Aufnahme in den Diplomstudiengang BFSL BKU NB setzt einen der folgenden Abschlüsse in den zu unterrichtenden Fachrichtungen voraus: a. Bachelor-, Master- oder Lizentiatsabschluss einer Hochschule oder b. Diplom einer Höheren Fachschule oder c. eidgenössischer Fachausweis oder d. eidgenössisches Diplom und e. mindestens sechs Monate betriebliche Erfahrung. * 2 Bewerberinnen und Bewerber ohne vorausgesetzten Abschluss können sur dossier aufgenommen werden, wenn sie einen vergleichbaren und zertifizierten Abschluss vorweisen. 3 Die Aufnahme zum Studium im Diplomstudiengang BFSL BKU NB setzt eine Bestätigung über eine Unterrichtstätigkeit oder eine Absichtserklärung über eine ab Studienbeginn geplante Unterrichtstätigkeit an Berufsfachschulen für die Dauer des Studiums im Umfang von mindestens 25 Stunden voraus. Art. 5 Studienplatzbeschränkung 1 Die Anzahl Studienplätze im Diplomstudiengang BFSL BKU NB ist beschränkt. 2 Haben sich mehr Personen angemeldet als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird die Auswahl der Teilnehmenden, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen getroffen. III. Studienleistungen Art. 6 * Anerkennung von Vorleistungen 1 Vorleistungen können auf Gesuch hin an den Diplomstudiengang BFSL BKU NB angerechnet werden. Mindestens 7 ECTS-Punkte müssen an der PH Luzern erbracht werden. 2 Studierende, die den Nachweis eines SVEB-Zertifikats oder eines Didaktikkurses DIK I + II vorlegen, müssen mindestens 3 ECTS-Punkte an der PH Luzern erbringen. Art. 7 Pflichtmodule und Umfang 1 Für den angestrebten Abschluss BFSL BKU NB müssen folgende Pflichtmodule absolviert werden: a. Modul 1: Lernveranstaltungen mit Lernenden an Berufsfachschulen durchführen. * b. Zusatzmodul: Fachdidaktisch handeln und Lernende an Berufsfachschulen fördern. * 2 Für den erfolgreichen Abschluss des Moduls 1 werden 7 ECTS-Punkte und für den erfolgreichen Abschluss des Zusatzmoduls werden 3 ECTS-Punkte vergeben. * 2
3 Art. 8 Inhalt und Lehrveranstaltungsformen eines Moduls Der Inhalt und die Lehrveranstaltungsformen der beiden Module sind in den Modulbeschreibungen im Anhang festgelegt. Art. 9 * Leistungsnachweise 1 Im Modul 1 sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: a. schriftlicher Lernbericht mit Reflexion des persönlichen Lernprozesses auf der Basis vorgegebener Leitfragen, b. dokumentierte Praxisdemonstration und schriftliche Beurteilung von Planung und Durchführung sowie Reflexion. 2 Im Zusatzmodul sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: a. schriftlicher Lernbericht mit Reflexion des persönlichen Lernprozesses auf der Basis vorgegebener Leitfragen, b. Diplomprüfung: - schriftliche Planung einer videodokumentierten Unterrichtslektion für Lernende an einer Berufsfachschule und * - videodokumentierte Praxisdemonstration der geplanten Unterrichtslektion. Art. 10 Leistungsbewertung Leistungsnachweise werden mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Art. 11 Präsenzpflicht und Absenzen 1 Für die Kontaktveranstaltungen besteht eine Präsenzpflicht von 80% pro Modul. 2 Wer die Präsenzpflicht aus wichtigen Gründen nicht einhalten kann, hat die Studiengruppenleiterin oder den Studiengruppenleiter umgehend zu informieren und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen (beispielsweise durch ein Arztzeugnis). Liegt ein wichtiger Grund vor, muss die Abwesenheit durch eine Kompensationsleistung ausgeglichen werden. * 3 Besteht kein wichtiger Grund für das Nichteinhalten der Präsenzpflicht, gilt das Modul als nicht bestanden. Art. 12 Titel Der verliehene Titel lautet: Diplomierte Berufsfachschullehrerin / Diplomierter Berufsfachschullehrer. 3
4 IV. Schlussbestimmungen Art. 13 Inkrafttreten Die Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft. 4
5 Anhang * Header Modultitel Modulabkürzung Modul 1: Lernveranstaltungen mit Lernenden an Berufsfachschulen durchführen BFSL BKU NB M1 ECTS-Credits Verantwortliche Ansprechperson Zielgruppe 7 ECTS Donatus Berlinger, PH Luzern Der BFSL BKU NB richtet sich an Berufsfachschullehrpersonen für den berufskundlichen Unterricht im Nebenberuf (bis 49%), welche auch in erwachsenenbildnerischen Settings tätig sind oder sein wollen. Modultyp X Pflichtmodul O Wahlmodul O Wahlpflichtmodul Anrechnung an Modul 1 SJ1 eidg. Fachausweise Ausbildner/in Modul 1 SJ1 dipl. Dozent/in an Höheren Fachschulen im Hauptberuf Modul 1 SJ1 dipl. Berufsfachschullehrer/in für den berufskundlichen Unterricht oder die Berufsmatura im Hauptberuf SVEB-Zertifikat Dik I und Dik II Besondere Aufnahmevoraussetzungen Lernstunden (h) Siehe Aufnahmevoraussetzungen Präsenzunterricht: 120 Stunden (15 Präsenztage) Qualifikationsverfahren: 25h Begleitete Praxis 40h (davon 20h Unterrichtspraxis mit Lernenden an Berufsfachschulen) Selbststudium: 30h Total Lernstunden: 215h Kompetenzziele / Lernziele Die Studierenden können Lernveranstaltungen mit Lernenden an Berufsfachschulen durchführen. Lerninhalte Lehr- und Lernmethoden Lernverständnis, Lernen Jugendlicher und Erwachsener, didaktische Feinplanung, Durchführung von Lernsituationen, Medieneinsatz, Qualifikationsverfahren, Kommunikation, Gesprächsleitung, Umgang mit Störungen, Ausbildungstraining, Kursauswertung. X Vorlesung X Gruppenarbeit X Rollenspiel Planspiel X Fallstudie X E-Learning Andere: Unterlagen / Pflichtliteratur Leistungsnachweis Begleitskript und spezifische Unterlagen Schriftlicher Lernbericht mit Reflexion des persönlichen Lernprozesses auf der 5
6 Basis vorgegebener Leitfragen. Praxisdemonstration: Planung, Durchführung und Reflexion einer Ausbildungssequenz in der Studiengruppe. Bemerkungen 6
7 Header Modultitel Modulabkürzung Zusatzmodul: Fachdidaktisches Handeln und Fördern Lernender an Berufsfachschulen BFSL BKU NB ZM ECTS-Credits Verantwortliche Ansprechperson Zielgruppe 3 ECTS Donatus Berlinger, PH Luzern Der BFSL BKU NB richtet sich an Berufsfachschullehrer/innen im Nebenberuf (bis 49%), welche auch in andragogischen Settings tätig sind oder sein wollen. Modultyp X Pflichtmodul O Wahlmodul O Wahlpflichtmodul Anrechnung an Besondere Aufnahmevoraussetzungen Lernstunden (h) Siehe Aufnahmevoraussetzungen Präsenzunterricht: 28 Stunden (3.5 Präsenztage) Qualifikationsverfahren: 25h Begleitete Praxis 22h (davon 5h Unterrichtspraxis mit Lernenden an Berufsfachschulen) Selbststudium: 10h Total Lernstunden: 85h Kompetenzziele / Lernziele Lerninhalte Lehr- und Lernmethoden Die Studierenden können fachdidaktisch handeln und Lernende an Berufsfachschulen fördern. Fachdidaktik und Förderkonzepte / Beurteilungsformen an Berufsfachschulen, Reflexion der eigenen Rolle, X Vorlesung X Gruppenarbeit X Rollenspiel Planspiel X Fallstudie X E-Learning Andere: Gegenseitiger Praxisbesuch Unterlagen / Pflichtliteratur Leistungsnachweis Unterlagen Schriftlicher Lernbericht mit Reflexion des persönlichen Lernprozesses auf der Basis vorgegebener Leitfragen. Diplomprüfung: schriftliche Planung der videodokumentierten Unterrichtslektion für Lernende an Berufsfachschulen und videodokumentierte Praxisdemonstration der geplanten Unterrichtslektion 7
8 Bemerkungen 8
9 Änderungstabelle Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Erlass Erstfassung rückwirkend Art. 4 Abs. 1; Art. 7 geändert Abs. 1a und 1b; Art. 9; Art. 11 Abs. 2; Anhang Art. 6; Art. 7 Abs. 2; Art. 9 Abs. 2b; Anhang geändert 9
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