Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung
|
|
- Martha Engel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung in leichter Sprache und mit bildlichen Erklärungen für alle Werkstatträte, die dem BeB angehören Band 2 Wahlen
2 Impressum Herausgeber: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. Postfach , Berlin Tel.: Fax: Internet: In geringen Stückzahlen kann die Handreichung kostenlos beim BeB bestellt werden. Das Dokument steht außerdem als kostenloser Download zur Verfügung unter und jeweils in der Rubrik Fachthemen und unter in der Rubrik Aktuelles. Text: Bilder: Layout: Gesamtherstellung: Arbeitsausschuss Heim- und Werkstatträte des BeB Christian Bob Born, Freiburg Udo Dahlmann, Nordhausen verbum Druck- und Verlagsgesellschaft mbh Gedruckt mit freundlicher Unterstützung der Aktion Mensch. BeB Berlin, im März 2009
3 Was steht in der Diakonie- Werkstättenmitwirkungsverordnung? Seite 3 Band 2 (Wahlen) Seite Vorwort Wer kann wählen? Wer kann gewählt werden? Wann wird gewählt? 15 Wer darf wählen? 16 Wer darf Werkstattrat werden? 17 Wann wird gewählt? Wie wird der Werkstattrat gewählt? Was ist ein Wahlvorstand? Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand? 18 Wie ist das Wahlverfahren? 19 Wann muss der Wahlvorstand anfangen? 20 Was macht der Wahlvorstand? 21 Die Namen der Wahlberechtigten werden aufgeschrieben 22 Die Namen der Wahlberechtigten werden in der Werkstatt bekannt gegeben 23 Das kann man tun, wenn in der Liste der Wahlberechtigten Fehler sind 24 Die Wahl wird ausgeschrieben Das Wahlausschreiben 25 Welche Namen kommen auf den Stimmzettel Die Wahlvorschläge 26 Wie werden die Bewerberinnen / die Bewerber bekannt gemacht?
4 Seite 4 Wie wird die Wahl des Werkstattrates durchgeführt? 27 Wie wird gewählt? 28 Wichtiges für die Wahl 29 Wer gewinnt die Wahl? 30 Möchten die Gewinnerinnen / die Gewinner auch wirklich im Werkstattrat sein? 31 Wie werden die neu gewählten Werkstatträte bekannt gemacht? 32 Wie lange werden die Wahlpapiere aufgehoben? 33 Es kann Fehler bei der Wahl geben Die Wahlanfechtung 34 Darf jemand die Wahl behindern? Wer bezahlt die Wahl? Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf das Ausschreiben der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Gemeint sind immer Männer und Frauen.
5 Vorwort Seite 5 Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung gilt seit dem 1. Juli 2004 und enthält verbindliche Aussagen für die Mitbestimmung und Mitwirkung von Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Verordnung ist wichtig für alle behinderten und nicht behinderten Personen in den Diakonischen Werkstätten, weil die Mitbestimmung und die Mitwirkung neue Aufgaben mit sich bringt und neue Anforderungen an den Werkstattrat stellt. Der Arbeitsausschuss Heim- und Werkstatträte des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe hat diese Arbeitshilfen zur Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung entwickelt. Wir danken dem Netzwerk Mensch zuerst für die aktive Unterstützung dieses Vorhaben. Wir hoffen, dass durch diese Erläuterungen in leichter Sprache Werkstatträte ihre Rechte und Pflichten bei der Mitbestimmung und der Mitwirkung in den Werkstätten für behinderte Menschen besser wahrnehmen können. Die Arbeitshilfen sind nicht nur für Werkstatträte gedacht, sondern sollen auch als Hilfe für eine gute Zusammenarbeit zwischen Werkstattrat und Werkstattleitung dienen. Nur gemeinsam kann man eine erfolgreiche Umsetzung der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung erreichen. Der Arbeitsausschuss Heim und Werkstatträte Fulda, Herbst 2007
6 Abschnitt 2: Unterabschnitt 1: Wahl des Werkstattrates Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen Seite 6 15 Wer darf wählen? Alle Werkstattbeschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt wählen den Werkstattrat. Die Personen, die wählen dürfen, nennt man Wahlberechtigte. Wer in einer Werkstatt beschäftigt ist, ist wahlberechtigt. Das Personal der Werkstatt darf bei der Wahl des Werkstattrates nicht wählen. Das Personal wählt die Mitarbeitervertretung.
7 16 Wer darf Werkstattrat werden? Seite 7 Nur Werkstattbeschäftigte können als Werkstattrat gewählt werden. Die Beschäftigten müssen mindestens sechs Monate in der Werkstatt beschäftigt sein. Zu diesen sechs Monaten zählen auch die Zeiten im Eingangsbereich und in der Berufsbildung. Wenn es die Werkstatt bei der Wahlausschreibung noch nicht länger als sechs Monate gibt, sind alle Beschäftigten wählbar. 17 Wann wird gewählt? (1) Alle vier Jahre wird der Werkstattrat neu gewählt. Die Wahl findet immer in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November statt.
8 Seite 8 (2) Findet eine Wahl zu einer anderen Zeit statt, muss sie in der nächsten allgemeinen Wahlzeit wiederholt werden. Wenn ein Werkstattrat am 30. November im Jahr der regelmäßigen Wahl kürzer als ein Jahr im Amt ist, muss er nicht neu gewählt werden. Die Amtszeit verlängert sich dann um die nächste regelmäßige Amtszeit. (3) Außerhalb der allgemeinen Wahlzeit muss der Werkstattrat neu gewählt werden: 1. wenn der alte Werkstattrat nicht mehr genügend Mitglieder hat, 2. wenn die meisten Mitglieder des alten Werkstattrats gleichzeitig zurücktreten, 3. wenn bei der Wahl etwas falsch gemacht worden ist, 4. wenn es bisher noch keinen Werkstattrat gegeben hat. Unterabschnitt 2 Wahlverfahren und Vorbereitung der Wahl 18 Wie wird gewählt Die Mitglieder des Werkstattrates werden in gleicher, freier, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Jeder wählt den Beschäftigten, von dem er vertreten werden möchte.
9 19 Bestellung des Wahlvorstandes Seite 9 (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Werkstattrat einen Wahlvorstand aus drei Wahlberechtigten oder sonstigen der Werkstatt angehörigen Personen und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Wahlvorstand besteht aus 3 Personen (2) Wenn es keinen Werkstattrat gibt, wird der Wahlvorstand in einer Versammlung der Wahlberechtigten gewählt.
10 20 Was macht der Wahlvorstand? Seite 10 (1) Der Wahlvorstand bereitet die Wahl vor. Der Wahlvorstand macht alles, was für die Durchführung der Wahl notwendig ist. Manchmal braucht der Wahlvorstand Unterstützung. Dafür darf sich der Wahlvorstand eine Person aus dem Fachpersonal aussuchen. Diese Person nennt man Vertrauensperson des Wahlvorstandes. Diese Vertrauensperson unterstützt den Wahlvorstand bei seiner Arbeit. Die Werkstattleitung muss der Vertrauensperson frei geben, so dass sie den Wahlvorstand unterstützen kann. Die Werkstattleitung darf der Vertrauensperson nicht sagen, was sie machen muss.
11 Seite 11 Der Wahlvorstand darf sich zusätzlich noch Werkstattbeschäftigte aussuchen, die bei der Wahl helfen. Diese Personen nennt man Wahlhelfer. Die Wahlhelfer unterstützen den Wahlvorstand. Zum Beispiel: Sie helfen dem Wahlvorstand am Wahltag, wenn die Stimmen abgegeben werden. Sie helfen dem Wahlvorstand, wenn die Stimmzettel gezählt werden. Für Wahlvorstand, Vertrauensperson des Wahlvorstandes und Wahlhelfer gilt der 43 DWMV auch: Sie haben die gleichen persönlichen Rechte und Pflichten wie der Werkstattrat. (2) Der Wahlvorstand muss Dinge für die Wahl entscheiden und darüber abstimmen. Es wird das getan, wozu die meisten Mitglieder des Wahlvorstandes zustimmen. Das ist dann ein Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen. Der Wahlvorstand muss alle wichtigen Dinge aufschreiben.
12 Seite 12 Das nennt man ein Protokoll. Folgendes ist bei einem Protokoll wichtig: Es muss alles aufgeschrieben werden, was entschieden wurde. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes muss das Protokoll unterschreiben. Ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes oder die Vertrauensperson müssen auch unterschreiben. (3) Der Wahlvorstand muss so arbeiten, dass rechtzeitig gewählt werden kann. Die Wahl soll spätestens eine Woche vor Ende der Amtszeit des alten Werkstattrats sein. (4) Die Werkstattleitung muss dem Wahlvorstand helfen. Das muss die Werkstattleitung zum Beispiel tun: Die Werkstattleitung muss dem Wahlvorstand die Namen aller Wahlberechtigten nach 15 und aller Wählbaren nach 16 geben. Die Werkstattleitung muss dem Wahlvorstand alle Informationen und Unterlagen geben, die er für die Wahl braucht.
13 Seite Die Namen der Wahlberechtigten und der Wählbaren werden aufgeschrieben Menschen, die wählen dürfen, nennt man Wahlberechtigte. Menschen, die gewählt werden können, nennt man Wählbare. Der Wahlvorstand macht zwei Namenslisten: 1. Eine Namensliste der Wahlberechtigten. Auf dieser Liste müssen alle Werkstattbeschäftigten stehen, die wählen dürfen. 2. Eine Namensliste der Wählbaren. Auf dieser Liste müssen alle Werkstattbeschäftigten stehen, die in den Werkstattrat gewählt werden dürfen. Die Listen müssen so aussehen: Die Nachnamen müssen nach dem ABC geordnet sein: Der Nachname steht vorne. Dann kommt der Vorname. Wenn es mehrere Personen mit dem gleichen Nachnamen und Vornamen gibt, muss auch noch das Geburtsdatum neben die Namen geschrieben werden.
14 Seite Die Namenslisten werden in der Werkstatt bekannt gegeben Die Namensliste der Wahlberechtigten und die Namensliste der Wählbaren müssen offen in der Werkstatt aushängen. Die Namenslisten müssen an einem Platz hängen, an dem sie alle Werkstattbeschäftigten sehen können. Die Liste muss bis zum Ende der Wahl hängen bleiben.
15 Seite Das kann man tun, wenn in den Namenslisten Fehler sind (1) Manchmal kann in der Namensliste der Wahlberechtigten und in der Namensliste der Wählbaren auch ein Fehler sein. Wahlberechtigte und andere Beschäftigte können den Fehler dem Wahlvorstand sagen oder aufschreiben. Es gibt einen festgelegten Zeitraum, in dem man die Fehler dem Wahlvorstand mitteilen kann. Diesen Zeitraum nennt man Einspruchsfrist. Die Einspruchsfrist beginnt an dem Tag, an dem das Wahlausschreiben am Schwarzen Brett aufgehängt wurde. Die Einspruchsfrist dauert dann zwei Wochen. (2) Wenn Werkstattbeschäftigte dem Wahlvorstand einen Fehler in den Namenslisten mitteilen, muss der Wahlvorstand das sofort prüfen. Wenn es wirklich ein Fehler war, muss der Wahlvorstand den Fehler verbessern und dies den Werkstattbeschäftigten mitteilen.
16 Seite 16 (3) Nach der Einspruchsfrist schaut sich der Wahlvorstand die Namensliste der Wahlberechtigten und der Wählbaren noch einmal genau an. Fehler müssen verbessert werden. Manchmal kommen neue Werkstattbeschäftigte vor einer Wahl in die Werkstatt. Dann müssen die Namen der neuen Werkstattbeschäftigten noch in die Namensliste der Wahlberechtigten eingetragen werden. Manchmal verlassen Werkstattbeschäftigte vor der Wahl die Werkstatt. Dann müssen ihre Namen von der Namensliste der Wahlberechtigten und Wählbaren gestrichen werden. Die Namenslisten können noch bis zum letzten Tag vor der Wahl verändert werden.
17 24 Die Wahl wird ausgeschrieben Das Wahlausschreiben Seite 17 (1) Der Wahlvorstand muss die Wahl ausschreiben. Der Wahlvorstand muss dafür alle wichtigen Informationen über die Wahl aufschreiben, dieses Schreiben nennt man dann das Wahlausschreiben. Der Wahlvorstand muss das spätestens 6 Wochen vor der Wahl machen. Auf dem Wahlausschreiben müssen zum Beispiel diese wichtigen Sachen und Regeln stehen: 1. Der Tag, an dem das Wahlausschreiben gilt und in der Werkstatt am schwarzen Brett aufgehängt wird. 2. Die Namen und Fotos der Mitglieder im Wahlvorstand.
18 Seite Die Regeln müssen erklärt werden, wer Werkstattrat werden darf. 4. Der Ort in der Werkstatt muss genannt werden, wo man sich die Namensliste der Wahlberechtigten anschauen kann. 5. Werkstattbeschäftigte dürfen nur wählen, wenn sie auf der Namensliste der Wahlberechtigten stehen. Fehler in der Namensliste kann man nur in den ersten 2 Wochen melden, nachdem das Wahlausschreiben aufgehängt wurde. Die Fehler muss man dem Wahlvorstand melden. Der letzte Tag, an dem man Fehler melden kann, muss auf dem Wahlausschreiben stehen. 6. Jede Person, die für die Wahl zum Werkstattrat vorgeschlagen wird, muss von mindestens 3 Wahlberechtigten unterstützt werden.
19 Seite 19 So könnte ein Wahlvorschlag aussehen: 7. Die Wahlvorschläge müssen richtig und pünktlich gemacht werden. Dann wird die Person, die gewählt werden möchte, erst zum Bewerber für den Werkstattrat. 8. Der Ort in der Werkstatt, an dem die Liste der Bewerber hängen wird, muss genannt werden
20 Seite Es muss genannt werden: Der Tag, an dem die Wahl sein wird. Der Ort in der Werkstatt, an dem man wählen kann. Die Zeit, in der man wählen kann. 10. Es muss genannt werden: Der Ort in der Werkstatt, an dem die Stimmen der Wahl ausgezählt werden. Die Zeit, in der die Stimmen der Wahl ausgezählt werden. Die Zeit, in der der Wahlvorstand zu einer Sitzung zusammenkommt, um festzustellen, wie die Wahl ausgegangen ist. 11. Der Ort, an dem man den Wahlvorstand treffen kann oder wo man dem Wahlvorstand Dinge hinlegen kann, muss auch genannt werden.
21 Seite 21 Der Vorsitzende und ein 2. Mitglied des Wahlvorstandes müssen das Wahlausschreiben unterschreiben. (2) Der Wahlvorstand muss das Wahlausschreiben in der Werkstatt aufhängen. Das Wahlausschreiben muss an einem Ort hängen, an dem es alle gut sehen können. Man kann das Wahlausschreiben auch an mehreren Plätzen aufhängen.
22 Seite Welche Namen kommen auf den Stimmzettel die Wahlvorschläge Die Wahlberechtigten können Personen für den Werkstattrat vorschlagen. Das nennt man Wahlvorschläge machen. Das heißt, die Wahlberechtigten können sagen, wen sie gerne als Werkstattrat haben möchten. Die Wahlberechtigten müssen die Vorschläge in den ersten 2 Wochen machen, nachdem das Wahlausschreiben aufgehängt wurde. Die vorgeschlagene Person muss sagen, ob sie Werkstattrat werden möchte. Der Wahlvorstand entscheidet, ob die vorgeschlagene Person auf den Stimmzettel kommen kann. Es gilt, dass der Wahlvorstand prüfen muss, ob der Wahlvorschlag richtig ist. Wenn er fehlerhaft ist, muss dies der Wahlvorstand der Person sagen, die als Erste den Wahlvorschlag unterschrieben hat.
23 26 Wie werden die Bewerber bekannt gemacht? Seite 23 Der Wahlvorstand muss die Bewerber bekannt machen. Dazu muss er die Namen der Personen auf eine Namensliste schreiben. Die Nachnamen der Bewerber müssen nach dem ABC geordnet sein. Von jedem Bewerber muss auch ein Foto auf der Liste sein. Der Wahlvorstand muss diese Namensliste spätestens 1 Woche vor der Wahl in der Werkstatt aufhängen. Die Namensliste muss an einem Platz hängen, an dem sie alle gut sehen können. Die Namensliste muss bis zum Ende der Wahl hängen bleiben.
24 27 Wie wird gewählt? Seite 24 (1) Die Wahl muss geheim sein. Keiner darf sehen, wen man wählt. Man wählt Beschäftigte. Das heißt man sucht sich die Beschäftigten aus, denen man vertraut. Diesen Beschäftigten gibt man seine Stimme. Die Beschäftigten, die die meisten Stimmen bekommen, kommen in den Werkstattrat. (2) Bei der Wahl wählt man einzelne Beschäftigte. Es dürfen nur Beschäftigte gewählt werden, die auf den Stimmzettel stehen. Es dürfen nur Wahlberechtigte wählen. Jeder Wahlberechtigte hat nur eine bestimmte Zahl von Stimmen. Die Zahl von Stimmen hängt von der Größe des Werkstattrats ab. Zum Beispiel: Wenn der Werkstattrat 3 Mitglieder hat, hat man 3 Stimmen. Wenn der Werkstattrat 5 Mitglieder hat, hat man 5 Stimmen. Wenn der Werkstattrat 7 Mitglieder hat, hat man 7 Stimmen. Auf jedem Stimmzettel muss genau stehen, wie viele Stimmen man hat. Man darf für jeden Bewerber nur 1 Stimme abgeben. Man kann auch weniger Stimmen vergeben.
25 Seite 25 Zum Beispiel: Wenn der Werkstattrat 7 Mitglieder hat, ist ein Stimmzettel auch mit 3 oder 4 Stimmen gültig. (3) Der Nachname und der Vorname aller Bewerber müssen auf einem Stimmzettel stehen. Die Nachnamen müssen nach dem ABC geordnet sein. Der Nachname muss immer als erster stehen, dann kommt der Vorname. Gibt es mehrere Bewerber mit gleichen Nachnamen, muss das Geburtsdatum neben dem Namen stehen. Von jedem Bewerber muss ebenfalls ein Foto neben dem richtigen Namen sein. So müssen die Stimmzettel aussehen: Alle Stimmzettel müssen gleich groß sein. Alle Stimmzettel müssen die gleiche Farbe haben. Alle Stimmzettel müssen sich gleich anfühlen. Auf allen Stimmzetteln muss das Gleiche stehen. Wenn man gewählt hat, muss jeder Stimmzettel in einen Umschlag gesteckt werden. Es darf immer nur ein Stimmzettel in einem Umschlag sein. Alle Umschläge müssen gleich sein.
26 Seite 26 (4) Bei den Namen und Fotos der Bewerber muss eine Stelle zum Ankreuzen sein. Nur dort darf man sein Wahlkreuz machen. Wenn ein Beschäftigter mehr Wahlkreuze macht als er darf, ist der Stimmzettel ungültig. Wenn jemand ungenaue Wahlkreuze auf den Stimmzettel macht, kann man nicht sehen, für wen die Stimmen sind. Dann gilt der Stimmzettel auch nicht. (5) Wenn es in einer Werkstatt viele Wahlberechtigte gibt, die nicht selbst ihre Stimmzettel ausfüllen können, darf man die Wahl auch auf eine andere Art durchführen. Der Wahlvorstand muss sich dann überlegen, wie man die Wahl in seiner Werkstatt leichter machen kann.
27 28 Wichtiges für die Wahl Seite 27 (1) Für die Wahl muss es einen Wahlraum geben. Der Wahlvorstand muss sich um einen geeigneten Wahlraum kümmern. Dort muss es Plätze geben, wo man wählen kann. Diese Plätze müssen so sein, dass andere nicht hineinsehen können. Solche Plätze nennt man Wahlkabinen. Um diese Wahlkabinen muss sich der Wahlvorstand kümmern. Im Wahlraum muss ein Kasten stehen, in diesen Kasten kommen die Umschläge mit den Stimmzetteln. Diesen Kasten nennt man Wahlurne. Um diese Wahlurne muss sich ebenfalls der Wahlvorstand kümmern. Die Wahlurne muss so sein das man während der Wahl keine Umschläge herausnehmen kann. Die Wahlurne muss bis die Wahl vorbei ist geschlossen bleiben. Deshalb müssen alle Unschläge bis zum Ende der Wahl in der Wahlurne bleiben. (2) Wenn gewählt wird, müssen immer 2 Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahlraum sein, oder ein Mitglied des Wahlvorstandes und ein Wahlhelfer.
28 Seite 28 (3) Jeder Stimmzettel muss in einen Umschlag, und der Unschlag wird in die Wahlurne geworfen. Wenn ein Beschäftigter gewählt hat, muss sein Name in der Namensliste der Wahlberechtigten ausgestrichen werden. Dann weiß man, wer schon gewählt hat. So können Beschäftigte nicht öfter wählen. (4) Wahlberechtigte, die ihre Stimmzettel nicht allein ausfüllen können, können Unterstützung bekommen. Sie suchen sich einen Helfer zu dem sie Vertrauen haben. Bevor diese Wahlberechtigten wählen, müssen sie dem Wahlvorstand sagen, dass sie Unterstützung bekommen. Sie müssen auch sagen wer sie unterstützt. Es gibt Personen in der Werkstatt, die nicht helfen dürfen.
29 Seite 29 Folgende dürfen nicht: die Bewerber die Mitglieder des Wahlvorstandes die Wahlhelfer die Vertrauensperson des Wahlvorstandes. Ein Helfer der jemanden beim Wählen unterstützt, darf mit in die Wahlkabine gehen. Der Helfer der jemanden beim Wählen unterstützt, darf nur helfen. Er darf nicht bestimmen, wer gewählt werden soll. Er darf anderen auch nicht erzählen, wer gewählt wurde. (5) Wenn die Stimmzettel nicht sofort nach der Wahl ausgezählt werden, muss die Wahlurne versiegelt werden. Das heißt, dass ein Papier über die Öffnung der Wahlurne geklebt wird 29 Wer gewinnt die Wahl? (1) Nach dem Ende der Wahl werden die Stimmzettel ausgezählt. Das heißt, es wird geschaut, wer die Wahl gewonnen hat. Der Wahlvorstand muss die Stimmzettel auszählen. Alle die wollen, dürfen dabei zuschauen. (2) Die Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben, haben gewonnen. Wenn 2 Bewerber gleich viele Stimmen haben, aber nur 1 Platz im Werkstattrat frei ist, wird gelost. Den Platz im Werkstattrat gewinnt der Beschäftigte, dessen Los gezogen wird. (3) Der Wahlvorstand muss das Ergebnis der Wahl aufschreiben.
30 Seite 30 Der Wahlvorstand muss diese Sachen aufschreiben: Wie viele Stimmzettel waren richtig ausgefüllt, d.h.: wie viele Stimmzettel waren gültig? Wie viele Stimmzettel waren falsch ausgefüllt, d.h.: wie viele Stimmzettel waren ungültig? Wie viele Stimmen hat jeder einzelne Bewerber bekommen? Wer hat die Wahl gewonnen: die Namen der Gewinner. 30 Möchten die Gewinner auch wirklich im Werkstattrat sein? (1) Der Wahlvorstand muss den Gewinnern so schnell wie möglich sagen, dass sie gewählt worden sind. Die Gewinner haben 3 Arbeitstage Zeit, sich zu überlegen, ob sie wirklich im Werkstattrat mitarbeiten wollen.
31 Seite 31 Wenn ein Gewählter innerhalb von 3 Tagen nicht Nein sagt, ist er Werkstattrat. Der Beschäftigte hat die Wahl angenommen. (2) Wenn ein Gewählter Nein sagt, ist er nicht im Werkstattrat. Der Beschäftigte hat die Wahl abgelehnt. Dann kommt der Beschäftigte in den Werkstattrat, der die nächst höhere Stimmenzahl hat. 31 Wie werden die neu gewählten Werkstatträte bekannt gemacht? Der Wahlvorstand muss die neu gewählten Werkstatträte bekannt machen. Er kann das erst tun, wenn klar ist, wer die Wahl annimmt. Der Wahlvorstand muss die Namen der neu gewählten Werkstatträte aufschreiben. Der Wahlvorstand muss diese Namenliste 2 Wochen lang in der Werkstatt aushängen. Das Papier muss an einen Platz hängen, an dem es alle gut sehen können. Der Wahlvorstand muss die Namensliste auch der Werkstattleitung geben.
32 32 Wie lange werden die Wahlpapiere aufgehoben? Seite 32 Alle wichtigen Wahlpapiere müssen aufgehoben werden. Wichtige Wahlpapiere sind: alle Protokolle, die der Wahlvorstand gemacht hat, alle Papiere, die der Wahlvorstand in der Werkstatt aufgehängt hat, die Stimmzettel aus den Wahlurnen. Der Werkstattrat muss diese Papiere bis zur nächsten Wahl aufheben. 33 Es kann Fehler bei der Wahl geben Die Wahlanfechtung (1) Wenn man meint, dass bei der Wahl Fehler gemacht worden sind, und diese Fehler das Wahlergebnis verändern, muss man das sagen. Man beschwert sich beim Kirchengericht über Fehler bei der Wahl. Das Kirchengericht kümmert sich um den Fehler. Vorher muss folgendes gemacht werden: Mindestens 3 Wahlberechtigte müssen den Fehler schriftlich melden. Oder die Werkstattleitung muss den Fehler schriftlich melden. (2) Stellt das Kirchengericht einen Fehler fest, ordnet es eine Neuwahl an.
33 Seite Darf jemand die Wahl behindern? Wer bezahlt die Wahl? (1) Niemand darf die Wahl des Werkstattrates behindern. Die Werkstattbeschäftigten dürfen nicht gestört werden, wenn sie wählen wollen. (2) Niemand darf die Wahl des Werkstattrats beeinflussen. Kein Beschäftigter darf, weil er wählt, schlechter oder besser behandelt werden. Kein Beschäftigter darf, weil er gewählt werden kann, schlechter oder besser behandelt werden. (3) Die Werkstattleitung muss die Wahl bezahlen.
34 Seite 34 Zum Beispiel: Die Werkstattleitung muss die Stimmzettel bezahlen. Außerdem gibt es noch diese Regeln, die auch mit Geld zu tun haben: Wer in der Arbeitszeit wählen geht, darf deshalb nicht weniger Lohn bekommen. Wer im Wahlvorstand ist und deshalb nicht arbeiten kann, darf nicht weniger Lohn bekommen. Wer Wahlhelfer ist und deshalb nicht arbeiten kann, darf nicht weniger Lohn bekommen.
35 Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung in leichter Sprache und mit bildlichen Erklärungen wird vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) herausgegeben. Die Werkstatträte der diakonischen Werkstätten für behinderte Menschen bekommen die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung in leichter Sprache und mit bildlichen Erklärungen vom Verband zur Verfügung gestellt. Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung kann beim Bundesverband evangelische Behindertenhilfe Postfach Berlin Fon: Mail: bestellt werden. Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung in leichter Sprache wurde von dem Arbeitsausschuss Heim- und Werkstatträte des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe im Rahmen seiner Arbeitssitzungen erarbeitet. Im Ausschuss arbeiteten mit: Anton Bals, prowerk, Bielefeld Christoph Beck, Karlsruhe (Federführung) Udo Dahlmann, Nordthüringer Lebenshilfe, Nordhausen Annette Hövel, Diakonie-Werkstätten, Bad Kreuznach Marianne Münz, Diakonie-Werkstätten, Bad Kreuznach Günter Ritter, Werkstatt für behinderte Menschen, Hephata-Treysa Jürgen Schirmbeck, Osnabrücker Werkstätten, Osnabrück Hans Schwarzwälder, Katharina-Zell-Haus, Mannheim Dieter Siegmann, Osnabrücker Werkstätten, Osnabrück Josef Ströbl, Mensch zuerst, Kassel Die Bilder wurden von Christian Bob Born, Freiburg gezeichnet. Udo Dahlmann, Nordthüringer Lebenshilfe Nordhausen hat die Bilder in den Text eingearbeitet. Für die Unterstützung bei der Arbeit bedanken wir uns beim Netzwerk Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e. V., Kassel. Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
36
Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 2: Die Wahl vom Werkstatt-Rat
Deutschland Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 2: Die Wahl vom Werkstatt-Rat Diakonie für Menschen Heft mit Änderungen vom 15. September 2017 Vorwort Seit dem 1. Juli
MehrArbeitshilfen für den Wahlvorstand
Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Anträge Listen Zusammengestellt vom: Beirat für Menschen mit Behinderung und / oder psychischer Erkrankung Seite 2 Die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung...
MehrWerkstattratswahlen. Arbeitshilfen für den Wahlvorstand. Mustervorschläge Anträge Listen
Werkstattratswahlen Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Anträge Listen Zusammengestellt vom: Beirat für Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung Seite 2 Inhaltsverzeichnis
MehrWerkstattratswahlen. Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Listen Anträge
Werkstattratswahlen Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Listen Anträge Zusammengestellt vom Beirat für Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung In der Diakonie Werkstättenmitwirkungsverordnung
MehrWahlen vom Werkstattrat
Urne zur Wahl vom Werkstattrat 2017 Wahlen vom Werkstattrat Arbeitshilfen für den Wahlvorstand in einfacher Sprache Muster Anträge Formulare zusammengestellt im September 2017 vom: Seite 2 Inhaltsverzeichnis
MehrWahl der Frauen beauftragten
Arbeits hilfen für den Wahl vorstand Wahl der Frauen beauftragten Unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg Die Bilder sind von: Lebenshilfe
MehrSo wählen wir die Frauen-Beauftragte
So wählen wir die Frauen-Beauftragte Was steht in der neuen Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung? In Leichter Sprache Seite 2 Werkstatt-Räte Deutschland Die Wahl der Frauen-Beauftragten Seite 3 Das können
MehrSo wählen wir die Frauen-Beauftragte
So wählen wir die Frauen-Beauftragte Was steht in der neuen Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung? In Leichter Sprache Seite 2 Werkstatt-Räte Deutschland Die Wahl der Frauen-Beauftragten Seite 3 Das können
MehrWahlen von Frauenbeauftragten in Werkstätten der Diakonie. Arbeitshilfen für den Wahlvorstand in einfacher Sprache. Muster Anträge Formulare
Urne zur Wahl von Frauenbeauftragten 2017 Wahlen von Frauenbeauftragten in Werkstätten der Diakonie Arbeitshilfen für den Wahlvorstand in einfacher Sprache Muster Anträge Formulare zusammengestellt im
MehrDiakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 1: Regeln für den Werkstatt-Rat Diakonie für Menschen
Deutschland Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 1: Regeln für den Werkstatt-Rat Diakonie für Menschen Vorwort Seit dem 1. Juli 2004 gilt für die diakonischen Werkstätten
MehrDiakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 3: Die Frauen-Beauftragte Diakonie für Menschen
Deutschland Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 3: Die Frauen-Beauftragte Diakonie für Menschen Vorwort Seit dem 1. Juli 2004 gilt für die diakonischen Werkstätten für
MehrGeschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache -
Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Was steht auf welcher Seite? Ein paar Infos zum Text... 2 Paragraf 1: Welche Gesetze gelten für die Mitglieder
MehrDie Wahl zum Werkstatt-Rat. Check-Liste für die Wahl. Vor der Wahl Die Wahl selbst Nach der Wahl. In Leichter Sprache. Seite 1
Die Wahl zum Werkstatt-Rat Check-Liste für die Wahl Vor der Wahl Die Wahl selbst Nach der Wahl In Leichter Sprache Seite 1 Check-Liste für die Wahl Vor der Wahl Es geht los Der alte Werkstatt-Rat muss
MehrDie Frauen-Beauftragte
Die Frauen-Beauftragte Was steht in der neuen Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung? Mit Tipps und Erklärungen von Werkstatt-Räte Deutschland In Leichter Sprache Seite 2 Frauen-Beauftragte Werkstatt-Räte
MehrInformation zu Werkstattratwahl Von Jörg Denne BVWR
Information zu Werkstattratwahl 2013 Von Jörg Denne BVWR Allgemeines zur Werkstatt Die WfbM dient der Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung
MehrKAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN
MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN Der WAHLVORSTAND......, den... WAHLAUSSCHREIBEN 1 Für die MitarbeiterInnen des/ der... ist gemäß 1 MAVG eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Diese Mitarbeitervertretung besteht
MehrDie Frauen-Beauftragte. Check-Liste für die Wahl. Vor der Wahl Die Wahl selbst Nach der Wahl. In Leichter Sprache. Seite 1
Die Frauen-Beauftragte Check-Liste für die Wahl Vor der Wahl Die Wahl selbst Nach der Wahl In Leichter Sprache Seite 1 Check-Liste für die Wahl Vor der Wahl Anfang Die Werkstatt lädt zu einer Versammlung
MehrLeichte Sprache WAHL HILFE. Einfach wählen gehen! Kommunal wahl 2019 Was man wissen muss zur Kommunal wahl 26. Mai
Leichte Sprache WAHL HILFE Einfach wählen gehen! Kommunal wahl 2019 Was man wissen muss zur Kommunal wahl 26. Mai 2019 Seite 2 Über das Heft Jeder kann Politik machen. Zum Beispiel bei der Kommunal wahl.
MehrVerordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit
Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit In der Fassung vom 8. November 2005 (GBl. S. 685) 1 Verfahrensgrundsatz Der Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit
MehrBeauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen
Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Impressum Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung
MehrBeauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen
Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Impressum Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Seite
MehrGeschäftsordnung Inklusionsbeirat der Stadt Schwäbisch Gmünd. Dieser Text ist nur in männlicher Sprache geschrieben.
Regeln für den Inklusions beirat der Stadt Schwäbisch Gmünd Dieser Text ist eine Übertragung in Leichte Sprache. Es gibt diese Regeln auch in schwerer Sprache. In schwerer Sprache heißen sie: Geschäftsordnung
MehrBericht zum Aktions-Plan in Leichter Sprache
Bericht zum Aktions-Plan in Leichter Sprache Durch das Mit-machen fühlen sich Menschen mit Behinderung stark. Und sie trauen sich etwas zu. (Udo Dahlmann, Mitglied der Begleitgruppe und Vorsitzender des
MehrWahl zum Behinderten-Beirat von der Stadt Fulda am 23. August 2017
Wahl zum Behinderten-Beirat von der Stadt Fulda am 23. August 2017 In Leichter Sprache Worum geht es in diesem Text? Am 23. August 2017 wird ein neuer Behinderten-Beirat für die Stadt Fulda gewählt. Folgende
MehrKonzept OBA-Beirat Passau
Konzept OBA-Beirat Passau Gliederung 1. OBA-Beirat Passau 1.1 Aufgaben des OBA-Beirats Passau 1.2 Sitzungen des OBA-Beirats Passau 1.3 Unterstützung des OBA-Beirats 2. Die Wahl des OBA-Beirats Passau 2.1
MehrDas Positions-Papier zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache. Wer sind wir?
Das Positions-Papier zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Dies ist ein Positions-Papier. Das bedeutet: Wir schreiben hier unsere Meinung auf. Wir haben hier unsere Meinung
MehrWahl-Ordnung vom Beirat der Menschenn mit Behinderung oder psychischer Erkrankung
der Menschenn mit Behinderung oder psychischer Erkrankung IMPRESSUM Impressum ist ein lateinisches Wort. So spricht man das: Im-präs-sum. In einem Impressum steht, von wem das Heft gemacht wurde. Wer hat
MehrBekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005
MehrBekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005
MehrBekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005
MehrWahl. zum Inklusions-Beirat. in der Stadt Wipperfürth. Am 30. August August
Wahl zum Inklusions-Beirat in der Stadt Wipperfürth Am 30. August 2018 30. August Worum geht es in diesem Text: Was ist der Inklusions-Beirat? Wer gehört zum Inklusions-Beirat? Wer darf den Inklusions-Beirat
MehrSatzung: Lebenshilfe Braunschweig e.v. Erklärung in Leichter Sprache
Satzung: Lebenshilfe Braunschweig e.v. Erklärung in Leichter Sprache 1 Dieser Text ist in Leichter Sprache Alle sollen den Text verstehen! Deshalb ist der Text in Leichter Sprache. Sehr schwere Wörter
MehrTerminplan für die Mitarbeitervertretungswahl
Terminplan für die Mitarbeitervertretungswahl Nr Aufgaben Hinweise Termine. Spätestens drei Monate vor Ablauf Ablauf der Amtszeit 1 Bestellung des der Amtszeit der MAV durch MAV am... Wahlvorstandes Mitarbeiterversammlung
MehrDer BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Menschen mit Behinderungen sollen mitten in der Gesellschaft leben. So ist es jetzt:
Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Menschen mit Behinderungen sollen mitten in der Gesellschaft leben. So ist es jetzt: Deutschland hat im Jahr 2009 die UN-Konvention unterschrieben. Die UN-Konvention
MehrWahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am
Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit
MehrWahlordnung. Revision: 1 Stand:
1 Wahlordnung 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Ermächtigungsgrundlage 2 Geltungsbereich 3 Wahlvorstand 4 Amtsperiode 5 Aufgaben des Wahlvorstands 6 Wahlvorschläge 7 Wahl abwesender Kandidaten 8 Wahlberechtigung
MehrSatzung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache -
Satzung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Was steht auf welcher Seite? Ein paar Infos zum Text... 2 Paragraf 1: Was macht der Behinderten-Beirat?... 2 Paragraf
MehrWie wähle ich Vorbereitung für die Landtagswahl 2014
Landtagswahl Brandenburg 2014 Wie wähle ich Vorbereitung für die Landtagswahl 2014 Wahlratgeber in einfacher Sprache Wahlratgeber Landtagswahl 2014 1 Grußwort Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
MehrDie Regeln für die Mitglieder-Versammlung von der Lebenshilfe in Leichter Sprache
Die Regeln für die Mitglieder-Versammlung von der Lebenshilfe in Leichter Sprache Die Geschäfts-Ordnung regelt die Mitglieder-Versammlung. Daran müssen sich alle Mitglieder halten. Alle sollen die Geschäfts-Ordnung
MehrInfos zur Wahl vom. Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung vom BeB
Infos zur Wahl vom Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung vom BeB 1. Wer ist der BeB? Der Bundes-Verband evangelische Behinderten-Hilfe ist ein Verein. Das kurze Wort dafür ist:
Mehr3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).
Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 220b). 3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag
MehrQual der Wahl. So soll eine Wahl auf Ortsebene ablaufen!
Qual der Wahl So soll eine Wahl auf Ortsebene ablaufen! Wahlen sind eine demokratische Grundlage in unserem Verband. Damit Wahlen auf Ortsebene korrekt ablaufen, wurde diese Checkliste entwickelt. Sie
MehrVerordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretungen (Wahlordnung zum MVG)* * Bayerische Regelung
Verordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretungen (Wahlordnung zum MVG)* * Bayerische Regelung 1 Aufgaben und Zusammensetzung des Wahlvorstandes (1) Die Wahl der Mitarbeitervertretung wird von einem Wahlvorstand
MehrRADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v.
RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v. Seite 1 RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite 1 Geltungsbereich
MehrW A H L O R D N U N G
W A H L O R D N U N G für die Wahl der Vertreter bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Vertreterversammlung Herausgegeben vom GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft e.v., Köln Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis
MehrW A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3
W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch
MehrWahl vom BeB-Beirat der Menschen mit Behinderung
Wahl vom BeB-Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung An die Räte von den Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in den Mitglieds-Einrichtungen vom BeB Wie können Sie
MehrSchulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012
1 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 2 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2.Der Wahlvorstand 3.Das Wahlausschreiben 4.Das Wählerverzeichnis 5.Wahlvorschläge 6.Durchführung der Wahl
MehrWahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft
Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft eg (Fassung Januar 2014) Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit 5 Wahlbezirke
MehrWAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg
WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung
MehrSatzung. Lebenshilfe Lüdenscheid e.v. Leichte Sprache
Lüdenscheid Satzung Lebenshilfe Lüdenscheid e.v. Leichte Sprache Lebenshilfe Lüdenscheid e.v. Wehberger Straße 4 B 58507 Lüdenscheid Tel.: 0 23 51 / 66 80-0 Fax: 0 23 51 / 66 80-170 E-Mail: info@lebenshilfe-luedenscheid.de
MehrFrauenbeauftragte in WfbM
Frauenbeauftragte in WfbM Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung Das Gesetz in leichter Sprache 1 von 15 Aufgaben Die Frauen-Beauftragte vertritt die Interessen von Frauen in ihrer Werkstatt. Sie setzt sich
MehrRenate Hendricks Ihre Kandidatin für den Landtag Nordrhein-Westfalen. SelbstAktiv in der Bonner SPD
Renate Hendricks Ihre Kandidatin für den Landtag Nordrhein-Westfalen SelbstAktiv in der Bonner SPD Wahlratgeber Am 13. Mai 2012 ist Landtagswahl Liebe Wählerinnen und Wähler. Am 13. Mai wird ein neuer
MehrWOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit
MehrGrundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen
Grundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen Gliederung Hilfen und Material von ver.di Gesetzliche Grundlage Wozu Schwerbehindertenvertretungen? Wahltermine und Voraussetzungen Wahlverfahren Wahlberechtigte
MehrKommunal-Wahl so geht das!
www.thueringen.de Kommunal-Wahl so geht das! Die Kommunal-Wahlen in Thüringen am 25. Mai 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen! Text
MehrWahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz
Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz vom 22.11.2010, geändert durch Beschluss des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen
MehrWahlordnung. für die Wahl der Vertreter. der Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eg. Geschäftsräume: Köln-Zollstock, Ferdinand-Schmitz-Straße 4
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eg Geschäftsräume: Köln-Zollstock, Ferdinand-Schmitz-Straße 4 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vertreterzahl 2 2 Wahlberechtigung 2
MehrWahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung
Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am 308.2011 beschlossenen Fassung 1 Zweck der Wahlordnung Zweck der Wahlordnung ist die geordnete Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
MehrWahlhilfe zur MAV-Wahl 2018
Wahlhilfe zur MAV-Wahl 2018 1 Phasen der Wahlvorbereitung für den Wahlvorstand Inhaltsübersicht: Seite: 1. Wahlvorstand 3 2. Terminplan für die Wahl der MAV 2018 4 kann gerne auf A 3-Format kopiert und
MehrDer Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung
Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus Herrn Bernhard Busch Frau Anja Utscheid Herrn Helmut Neuerburg Herrn Eugen Klein hat gemäß 23 SGG am 13.12.2016
MehrBeauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen
Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Impressum Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Seite
MehrLeichte Sprache WAHL HILFE. Einfach wählen gehen! Europa wahl 2019 Was man wissen muss zur Europa wahl 26. Mai
Leichte Sprache WAHL HILFE Einfach wählen gehen! Europa wahl 2019 Was man wissen muss zur Europa wahl 26. Mai 2019 Seite 2 Über das Heft Jeder kann Politik machen. Zum Beispiel bei der Europa wahl. Sie
MehrElternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg
Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg ebgs1@mnet-online.de Wahlordnung für den Elternbeirat Der Elternbeirat der Grundschule Neufahrn am Jahnweg, Jahnweg 18, 85375 Neufahrn, erlässt gem. Artikel 68 BayEUG
MehrWahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz
Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Präambel Bei dem Landessozialgericht und bei jedem Sozialgericht wird ein Ausschuss
MehrWie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.
Wie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie
MehrWas ändert sich für den Werkstatt-Rat?
Ltte Infos zur DWMV vom Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB Was ändert sich für den Werkstatt-Rat? Berlin, im September 2017 1 Was ist die DWMV? Die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-
MehrWie man wählt: Bundestagswahl. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Präsentiert von.
Wie man wählt: Bundestagswahl Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie
MehrWahlordnung. Volksbank eg
Die Wahlordnung Wahlordnung d e r V o l k s b a n k e G Volksbank eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank eg, Villingen (Listenwahl) Fassung nach Beschluss der Vertreterversammlung vom 23. Mai
MehrWahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen
Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz MVWO 621 Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen vom 9. Dezember 1993 (KABl. S. 18) geändert durch Beschluss der
MehrWahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden
MehrWarum Wahlen? Anleitung für Wahlen in den Ortsverbänden. etwa ein Jahr vor Wahlen. Einberufung
Anleitung für Wahlen in den Ortsverbänden Grundlage ist die Satzung und Wahlordnung des Landesverbandes Warum Wahlen? lt. Satzung alle 4 Jahre neuer Vorstand und Kassenprüfer (Ergänzungswahlen auch zwischendurch)
MehrSatzung Über die Wahl des Jugendgemeinderats (4.3)
Satzung Über die Wahl des Jugendgemeinderats (4.3) Neu-/Erstfassung Beschlussvorlage: P 1809 Beschlussfassung im Gemeinderat: 15.10.2013 Bekanntmachung: 26.10.2013 Inkrafttreten: 01.11.2013 1. Änderungssatzung
Mehr1 Geltungsbereich und Grundlagen
Ordnung für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften des DRK Landesverband Sachsen e. V. (Wahlordnung) 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften
MehrI. Vorbereitung der Wahl
Aufgrund der 4 und 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Pforzheim am 15.05.2018 folgende Satzung über die Wahl des Jugendgemeinderats
MehrWahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz *
Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz * 1 Geltungsbereich, Wahlberechtigung (1) Diese Wahlordnung gilt für sämtliche Wahlen im Bayerischen Roten Kreuz. (2) Die Wahlberechtigung im Bayerischen Roten
MehrLandtags-Wahl so geht das!
www.thueringen.de Landtags-Wahl so geht das! Die Landtags-Wahl in Thüringen am 14. September 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen!
MehrDie Bundes-Tags-Wahl 2017
Wie geht wählen? - In Leichter Sprache Die Bundes-Tags-Wahl 2017 Wählen ist wichtig! Bei der Bundes-Tags-Wahl geht es um Sie. Es geht darum: Was Sie wollen. o Mehr Kindergarten-Plätze für Ihre Kinder.
MehrReform-Katalog der LAG:WR 14 Vorschläge an das Sozial-Ministerium
Formular WR US 23.08.2012 Telefon: 0 57 21 70 03 96 Mobil: 01 74 6 79 83 25 E-Mail: s.bachmann@paritaetische-lebenshilfe.de Reform-Katalog der 14 Vorschläge an das Sozial-Ministerium 1. Alle in den Werkstätten
MehrWAHLORDNUNG. für die Vertreter und ihre Ersatzvertreter. 1 Wahlvorstand
WAHLORDNUNG für die Vertreter und ihre Ersatzvertreter 1 Wahlvorstand 1 1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden
MehrWahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont
Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt
MehrWahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern
MehrBremen wählt. Die Bürgerschafts-Wahl 2011 in Bremen
Bremen wählt Die Bürgerschafts-Wahl 2011 in Bremen Seite 2 Was steht auf welcher Seite? Was steht in diesem Heft?... 4 Das neue Wahl-Recht... 5 Die Bürgerschafts-Wahl 2011 in Bremen... 6 Die Parteien in
MehrInformationen zur neuen Werkstätten mitwirkungs verordnung in Leichter Sprache.
Informationen zur neuen Werkstätten mitwirkungs verordnung in Leichter Sprache. In diesem Text informieren wir über die neue Werkstätten mitwirkungs verordnung in Leichter Sprache. Manchmal stehen aber
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 01.10.2009 Laufende Nummer: 08/2009 Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin
MehrGemeinsame Erklärung für ein Bundes- Teilhabe-Gesetz von den Beiräten vom BeB
Gemeinsame Erklärung für ein Bundes- Teilhabe-Gesetz von den Beiräten vom BeB Im Sommer 2012 hat die Bundes-Regierung erklärt: In den nächsten 4 Jahren soll es ein neues Gesetz geben. Darin geht es um
MehrRegeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek
Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek Die Bezirks-Versammlung Wandsbek hat für ihre Arbeit Regeln gemacht. Diese Regeln heißen Geschäfts-Ordnung. Die Geschäfts-Ordnung hat mehrere Teile. Wie in einem
MehrLandtags-Wahl so geht das!
www.thueringen.de Landtags-Wahl so geht das! Die Landtags-Wahl in Thüringen am 14. September 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen!
MehrTipps und Infos zur Wahl Landtags-Wahl 2014
Landtagswahl Brandenburg 2014 Tipps und Infos zur Wahl Landtags-Wahl 2014 Wahlratgeber in Leichter Sprache Wahlratgeber Landtagswahl 2014 1 Grußwort Sehr geehrte Leserin, Sehr geehrter Leser, Am 14. September
Mehr2 Aufgaben des Wahlvorstandes
WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.
MehrSo arbeitet das Netzwerk Leichte Sprache. So arbeitet das Netzwerk Leichte Sprache
So arbeitet das Netzwerk Leichte Sprache 1. März 2014 1 Wer ist im Verein Netzwerk Leichte Sprache? Im Netzwerk Leichte Sprache arbeiten Menschen mit und ohne Lern-Schwierigkeiten zusammen. Die Mitglieder
MehrGrundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl
Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung 09.06.2016 TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung
MehrWie man wählt: Landtagswahl Thüringen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Präsentiert von.
Wie man wählt: Landtagswahl Thüringen Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Diese Wahlhilfebroschüre entstand durch die Kooperation folgender
MehrSatzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen im Landkreis Jerichower Land
Satzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen im Landkreis Jerichower Land vom 14. Mai 2014 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 12 vom 5. Juni 2014) Gemäß 19 des Gesetzes zur Förderung
Mehr7 Forderungen an die Politiker für die Bundestags-Wahl 2017 vom Bundes-Verband Caritas Behinderten-Hilfe und Psychiatrie e.v.
7 Forderungen an die Politiker für die Bundestags-Wahl 2017 vom Bundes-Verband Caritas Behinderten-Hilfe und Psychiatrie e.v. Informationen über diesen Text Der CBP hat diesen Text geschrieben. CBP ist
Mehr