10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg"

Transkript

1 10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg Geringfügige Beschäftigungen Was ist aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht durch Arbeitgeber zu beachten?

2 Geringfügige Beschäftigungen Zwei Erscheinungsformen: - Geringe Höhe des Arbeitsentgeltes - geringfügig entlohnte Beschäftigung - Kurze Dauer - kurzfristige Beschäftigung - Schriftformerfordernis bei beiden - sind sozialversicherungsfrei

3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400,- Euro/ Monat nicht übersteigt Gelegentliches und nichtvorhersehbares Überschreiten (bis 2 Monate im Zeitjahr) Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats? Einmalzahlungen sind anzurechnen, allerdings nur soweit sie auch zufließen Steuerfreie Zuschläge (SFN- 25,- -Grenze) und steuerfreie Aufwandsentschädigung grundsätzlich nicht

4 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Finanzielle Belastung des Arbeitgebers durch Abführung von Pauschalbeiträgen: Pauschalbeitrag für Krankenkasse 13 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15 % pauschale Lohnsteuer von 2 % (nur wenn vereinbart) oder nach Lohnsteuerkarte

5 Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit Schriftlich gegenüber Arbeitgeber zu erklären (Aufbewahrungspflicht beim AG) Durchgängige Wirkung (alle geringfügige Beschäftigungen Zeitpunkt?, Unterbrechung bis zu 2 Monaten) Folgen falscher Angaben des AN ( Bekanntgabe der Feststellung durch Einzugsstelle)

6 Beitragsbemessung bei Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit 19,9 % RV-Beitrag (AG zahlt 15 % Beitrag AN trägt 4,9 %) Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 155,-, d.h. Mindestbeitrag 30,85 Unter Mindestbeitragsbemesssungsgrundlage keine hälftige Verteilung mehr, AN muss Differenz allein tragen Zusammenrechnung mehrer Minijobs, wenn insgesamt unter 400,- und Beitragsveranlagung

7 Mehrfachbeschäftigungen Mehrere geringfügige Beschäftigungen ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung sind zusammen zu rechnen Wird hierbei insgesamt die Grenze von 400 nicht überschritten, bleiben beide bzw. mehrere Beschäftigungen sozialversicherungsfrei. Keine Zusammenrechnung von geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungs

8 Mini-Job neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung Arbeitnehmer, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, können nebenher noch einem 400,- -Job nachgehen, der sozialversicherungsfrei bleibt. bei zusätzlich mehreren Mini-Jobs bleibt nur der erste (zeitlich) anrechnungsfrei überschreitet das regelmäßige monatliche Monatsentgelt die 400,- Euro-Grenze, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, gilt nicht für gelegentliches und nicht geplantes Überschreiten ( d.h. 2 Monate innerhalb eines Jahres )

9 Beurteilung der geringfügigen Beschäftigung Bestehen eines einheitliches Beschäftigungsverhältnisses Gleichzeitig mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber (ja) Beschäftigung und selbständige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber/Auftraggeber (beides möglich) Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern mit besonderen Verpflechtungen (nein)

10 Kurzfristige Beschäftigung nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt, darf während eines Kalenderjahres 2 Monate ( bei 5 AT je Woche) oder insgesamt 50 einzelne Arbeitstage nicht überschreiten. Die Höhe des erzielten Arbeitsentgeltes ist unerheblich weiterhin sozialversicherungsfrei.

11 Kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden (bis 400 im Monat keine Prüfung erforderlich) Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn * das erzielte Entgelt den Lebensunterhalt überwiegend deckt oder * so wesentlich ist, dass die wirtschaftliche Stellung des Beschäftigten zu einem wesentlichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht. Die kurzfristige Beschäftigung ist nicht steuerfrei. (Pauschalbesteuerung durch Arbeitgeber möglich)

12 Beurteilung der Berufsmäßigkeit Keine Berufsmäßigkeit: *Nur gelegentlich ausgeübte Beschäftigungen (z.b. zwischen Schulabschluss u. Studium) *kurzfristige Besch. neben selbständiger Tätigkeit Berufsmäßigkeit liegt vor: *Beschäftigungslose *Während Wehrpflicht neben bezahlter Dienstpflicht Achtung: bei ausländischen Saison-AK - Zeiten in anderen EU- Staaten und der Schweiz u. Norwegen anrechnen

13 Prüfung Kurzfristigkeit Bei Rahmenarbeitsvertrag von längerer Dauer als 12 Monaten keine Kurzfristigkeit gegeben, auch wenn nur 50 Arbeitstage Beschäftigung im Kalenderjahr

14 Sonstige Umlagen durch den Arbeitgeber Minijobzentrale zieht die Insolvenzgeldumlage für geringfügig Beschäftigte ein - Umlagesatz 2010: 0,41 % des Arbeitsentgeltes U1 ( Entgeltzahlung bei Arbeitsunfähigkeit) 0,6 % bei erstattungssatz von 80 %- bei kurzfristigen nur, wenn Beschäftigung länger als 4 Wochen U2 ( Mutterschaftsleistungen) 0,07 %

15 Beim AG zu führende Entgeltunterlagen Nachweis über monatliches Arbeitsentgelt, Beschäftigungsdauer, geleistete Arbeitszeit Erklärungen des AN über weitere Beschäftigungen Arbeitsvertrag mit Hinweis auf Möglichkeit des Verzichts auf Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung Erklärung des AN über Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit Bei kurzfristigen Beschäftigungen zusätzlich: Erklärungen über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr Angaben zum Status des AN (z.b. Rentner, Hausfrau, Schüler o.a.)

16 Prüfung und Feststellung der Versicherungspflicht Bei Feststellung durch SV-Träger im Nachhinein - bei Bekanntgabe der Feststellung durch Einzugsstelle oder RV- Träger gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AG bei versicherungsrechtlicher Beurteilung des Arbeitsverhältnisses

17 Urlaubsanspruch von geringfügig Beschäftigten Bei Arbeit an allen Arbeitstagen der Woche Urlaubsanspruch ebenso viele Urlaubstage wie Vollbeschäftigte Weniger Arbeitstage als Vollbeschäftigte - Urlaubstage Vollzeitkraft x AT /Woche Teilzeitkraft geteilt durch AT / Woche der Vollzeitkraft

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Minijobs nach Hartz II Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Schaffung

Mehr

Vorwort 13. Einleitung Die neuen Regelungen im Überblick Geringfügig entlohnte Beschäftigung 23

Vorwort 13. Einleitung Die neuen Regelungen im Überblick Geringfügig entlohnte Beschäftigung 23 Vorwort 13 Einleitung 15 1 Die neuen Regelungen im Überblick 19 1.1 Anhebung der Entgeltgrenzen 19 1.2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 19 1.3 Gleitzonenformel und Übergangsbestimmungen 20

Mehr

Hartz in der Praxis. Geringfügige Beschäftigung und mehr

Hartz in der Praxis. Geringfügige Beschäftigung und mehr 613 4 0 733 Hartz in der Praxis Geringfügige Beschäftigung und mehr Mini-Jobs Gleitzone Ich-AG und Uberbrückungsgeld Scheinselbstständigkeit Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht Die Reihe BDAktuell

Mehr

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden

Mehr

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte Anwender-Dokumentation Stand: 23.06.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855

Mehr

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Überschreiten der Entgeltgrenze in einer geringfügigen Beschäftigung Das Arbeitsentgelt in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschreitet

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone

Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone Geschäftspartner Steuern, Recht & gesetzliche Rente Januar 2016 Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Minijobs zum Beispiel im Verkauf,

Mehr

Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Fallstricke bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen

Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Fallstricke bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Fallstricke bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen Referent: E. Hack Steuerberater Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse Worauf müssen Arbeitgeber achten?

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen 305022 01/2017 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen 305022 01/2018V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 IN HÄLT TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 I. GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG 11 1. Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts 12 a. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung, Prüfung der Berufsmäßigkeit

Kurzfristige Beschäftigung, Prüfung der Berufsmäßigkeit TK Lexikon Arbeitsrecht Kurzfristige Beschäftigung, Prüfung der Berufsmäßigkeit Kurzfristige Beschäftigung, Prüfung der Berufsmäßigkeit HI946448 Kurzbeschreibung HI946448.1 Eine Voraussetzung für eine

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen, 20. April 2016 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) SECURVITA INFORMIERT 01.01.2016 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig

Mehr

MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN)

MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN) MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN) Stand: November 2015 Eine Beschäftigung kann zum einen wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) und zum anderen wegen ihrer

Mehr

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage 450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen Allgemein Das heutige Seminar erfolgt auf Basis der im August 2017 gültigen Rechtslage. Es handelt sich bei unserem Seminar lediglich um eine Informationsveranstaltung, die

Mehr

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen

Mehr

Welche Abgaben entfallen auf geringfügig Beschäftigte? Im Bereich der sog. Grundzone, also bei Arbeitsverdiensten bis zu EUR 400,-, sind die Beschäfti

Welche Abgaben entfallen auf geringfügig Beschäftigte? Im Bereich der sog. Grundzone, also bei Arbeitsverdiensten bis zu EUR 400,-, sind die Beschäfti Die Neuregelung für sog. Minijobs Nachdem sich das Bundeskabinett und der Bundesrat am 7. bzw. 29.11.2002 mit den Entwürfen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt befasst hatten, sind

Mehr

Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte

Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte W E R E I N E N O T E R B L I C K T U N D W A R T E T, B I S E R U M H I L F E G E B E T E N W I R D, I S T E B E N S O S C H L E C H T, A L S O

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind nicht vom Arbeitnehmer auszufüllen)

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind nicht vom Arbeitnehmer auszufüllen) Persönliche Angaben: Familienname Vorname Straße und Hausnummer (inkl. Anschriftenzusatz) Geburtsdatum PLZ, Ort Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer (gem. Sozialvers.Ausweis) Staatsangehörigkeit

Mehr

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS) Inhaltsverzeichnis 1. Präsentation Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug 2. Anlagen - Geringfügigkeitsrichtlinie vom 12.11.2014 - Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht

Mehr

Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9. Was jeder wissen sollte 11. Klarheit im Versicherungsrecht 29

Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9. Was jeder wissen sollte 11. Klarheit im Versicherungsrecht 29 Schnellübersicht Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9 Was jeder wissen sollte 11 larheit im Versicherungsrecht 29 larheit im Beitragsrecht 69 Mini-Jobs in Privathaushalten 85 Der

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte 1 Mandant: Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Wohnort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Rentenversicherungsnummer gem.

Mehr

Hinweise zur Bearbeitung von "geringfügig Beschäftigten" ab

Hinweise zur Bearbeitung von geringfügig Beschäftigten ab DZ IV 46 Hinweise zur Bearbeitung von "geringfügig Beschäftigten" ab 01.04.2003 Erstellt von: Frau Pniok überarbeitet März 2005 Stand 03/2005 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTS037 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand Geburtsdatum, Geburtsname: Rentenversicherungsnummer:

Mehr

Geringfügige Beschäftigung NEIN Kurzfristige Beschäftigung NEIN Zutreffendes bitte ankreuzen

Geringfügige Beschäftigung NEIN Kurzfristige Beschäftigung NEIN Zutreffendes bitte ankreuzen Geringfügige Beschäftigung NEIN Kurzfristige Beschäftigung NEIN Zutreffendes bitte ankreuzen Personalfragebogen JA JA Angaben zur Person: Name Vorname Straße PLZ / Ort Beginn Befristet bis Staatsangehörigkeit

Mehr

13. Geringfügig Beschäftigte

13. Geringfügig Beschäftigte Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen, 13. Oktober 2015 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung

Mehr

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen)

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Personal - Aushilfen Stand: 10.06.2014 A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Name: Vorname: Geb.-Name: Geb.-Datum: Geb.-Ort: Geb.-Land: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: / Familienstand: /

Mehr

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter ERFASSUNGBOGEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Arbeitgeber: Vorname: Nachname: Geburtsname: Anschrift: PLZ: Ort: Straße: Haus-Nr.: Identifikationsnummer:

Mehr

Grundlagenseminar der Handelskrankenkasse. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht geringfügiger Beschäftigungen

Grundlagenseminar der Handelskrankenkasse. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht geringfügiger Beschäftigungen Grundlagenseminar der Handelskrankenkasse Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht geringfügiger Beschäftigungen September/Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis SEITE 1. GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN...4 1. GESETZLICHE

Mehr

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Durch das Zweite Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 ( Hartz II ) ist die seit vier Jahren geltende

Mehr

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1 Arbeitgeber persönliche Daten Arbeitnehmer Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Familienstand Schwerbehindert JA / NEIN Anschrift: Straße PLZ

Mehr

Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn:

Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn: ANGABEN ZUR ABRECHNUNG VON AUSHILFSTÄTIGKEIT (von OT auszufüllen) Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn: Vorzulegende Unterlagen: Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung Immatrikulationsbescheinigung

Mehr

Personalerfassungsbogen. Firma/ Anschrift: Teil A: Vom Mitarbeiter auszufüllen. 1. Persönliche Angaben:

Personalerfassungsbogen. Firma/ Anschrift: Teil A: Vom Mitarbeiter auszufüllen. 1. Persönliche Angaben: Personalerfassungsbogen für geringfügig/kurzfristig Arbeitsverhältnisse (für reguläre Arbeitnehmer bitte gesonderten Personalerfassungsbogen verwenden) Firma/ Anschrift: Teil A: Vom Mitarbeiter auszufüllen

Mehr

Bundestierärztekammer e. V.

Bundestierärztekammer e. V. Bundestierärztekammer e. V. Stand: Juli 2013 Muster Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten Vorbemerkung: (darin sind die ab 1. Januar 2013 geltenden Änderungen eingearbeitet) Arbeitsverträge mit

Mehr

Informationsdienst. Geringfügige Beschäftigungen Letzte Aktualisierung: Juni 2008 Inhaltsverzeichnis

Informationsdienst. Geringfügige Beschäftigungen Letzte Aktualisierung: Juni 2008 Inhaltsverzeichnis Geringfügige Beschäftigungen Letzte Aktualisierung: Juni 2008 Inhaltsverzeichnis A B Allgemeines Versicherungsrecht 1 Allgemeines 2 Geringfügige Beschäftigungen 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Mehr

Personalstammblatt geringfügig / kurzfristig Beschäftigte (bis 450 EUR/Monat)

Personalstammblatt geringfügig / kurzfristig Beschäftigte (bis 450 EUR/Monat) Personalstammblatt geringfügig / kurzfristig Beschäftigte (bis 450 EUR/Monat) Version: I 04/2015 1. Angaben Arbeitgeber: Arbeitgeber: Kundennummer (falls bekannt): 2. Angaben Arbeitnehmer: (* Pflichtangaben

Mehr

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Neuerungen SV Recht 2016 Veranstaltungsort: 8. Dezember 2015 in München Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder SV-Recht AZAV,

Mehr

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten Mandanten-Info überreicht durch Beckmann Vereidigter BuchprUfer Steuerberater Minijobs I Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2013 beachten Mandanten-Info Minijobs Inhalt 1. Einleitung...

Mehr

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten.

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten. Information Geringfügige Beschäftigung / Niedriglohngleitzone oder Minijobs und Midijobs Wirtschaft und Recht A. Geringfügig entlohnte Beschäftigung Minijob Aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung in den

Mehr

Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Stand: September 2009 1. Definitionen Geringfügige Beschäftigungen unterliegen besonderen Regelungen für Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht: die sog. geringfügig

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Fragebogen für Arbeitnehmer 1. persönliche Angaben Bitte füllt den Bogen vollständig und leserlich aus!!! Name: Vorname: Doppelname: Straße / Nr.: Postleitzahl / Stadt: Bundesland: Familienstand: Geburtsdatum/-Ort:

Mehr

Inhaltsübersicht. Stolpersteine - Aushilfen. 1. Allgemeines 2. Berufsmäßigkeit 2.1 Bedeutung 2.2 Zuordnungstabelle

Inhaltsübersicht. Stolpersteine - Aushilfen. 1. Allgemeines 2. Berufsmäßigkeit 2.1 Bedeutung 2.2 Zuordnungstabelle Stolpersteine - Aushilfen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Berufsmäßigkeit 2.1 Bedeutung 2.2 Zuordnungstabelle 3. Dauer der Aushilfsbeschäftigung 4. Neue Zeitgrenzen 5. Krankheits- und Mutterschaftsgeldumlage,

Mehr

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Füllen Sie bitte diese Erklärung vollständig aus und senden Sie diese möglichst bald an die Kirchenkreisverwaltung des Ev. Luth. Kirchenkreises Nordfriesland Abteilung II Personal Postfach 1140, 25911

Mehr

Geringfügige Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung

Geringfügige Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung Geringfügige Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung 1. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, wenn seine auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung

Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Teilzeitbeschäftigung und

Mehr

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung Informationen für die Praxis Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung Stand: Januar 2012 Inhalt: 1. Definitionen... 1 1.1. "Kurzfristige Beschäftigung... 1 1.2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Job)...

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung TK Lexikon Arbeitsrecht Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung HI521625 Zusammenfassung LI1919416 Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein

Mehr

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.

Mehr

Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb. André Fasel 4. Oktober 2016

Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb. André Fasel 4. Oktober 2016 Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb André Fasel 4. Oktober 2016 Referent André Fasel 1985 1993 seit 1993 seit 1995 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft

Mehr

Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten

Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben am 23. November 2016 ein überarbeitetes gemeinsames

Mehr

2 Beschäftigte Pensionäre

2 Beschäftigte Pensionäre TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Info Stand: 01/2013 Merkblatt zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung ab 01.01.2013 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012

Mehr

Personalstammblatt für geringfügig Beschäftigte

Personalstammblatt für geringfügig Beschäftigte Personalstammblatt für geringfügig Beschäftigte Bitte VOLLSTÄNDIG ausfüllen! Firma Firma/Anschrift Persönliche Daten Name des Arbeitnehmers Vorname des Arbeitnehmers Geburtsname des Arbeitnehmers Telefonnummer

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Personalfragebogen für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Beginn der Beschäftigung: Wochenarbeitsstunden: Beschäftigt als: 1. Persönliche Angaben: Name, Vorname: Straße: PLZ / Ort: Telefon:

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Fragebogen für Arbeitnehmer Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand: Geburtsdatum,

Mehr

SVprofi Schnell und sicher durch die Sozialversicherung. Minijobs und Gleitzone

SVprofi Schnell und sicher durch die Sozialversicherung. Minijobs und Gleitzone SVprofi 2017 Schnell und sicher durch die Sozialversicherung Minijobs und Gleitzone Vorwort In der Bundesrepublik Deutschland sind Personen, die gegen Entgelt beschäftigt werden, grundsätzlich gesetzlich

Mehr

Minijobs geringfügige Beschäftigungen. Nr. 140/15

Minijobs geringfügige Beschäftigungen. Nr. 140/15 Minijobs geringfügige Beschäftigungen Nr. 140/15 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax:

Mehr

Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung. - gültig ab 1. April

Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung. - gültig ab 1. April Aktualisierte Auflage Stand März 2003 Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung - gültig ab 1. April 2003 - Inhaltsübersicht: 1. Einleitung 2. Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs bis 400 2.1 Geringfügig

Mehr

Arbeitgeber: Name: Vorname: Geb.-Datum. Anschrift: Kostenstelle: Geschlecht: weiblich ( ) männlich ( )

Arbeitgeber: Name: Vorname: Geb.-Datum. Anschrift: Kostenstelle: Geschlecht: weiblich ( ) männlich ( ) Mandanten-Nr.: Checkliste und Erklärung bei einer geringfügigen Beschäftigung ab 2015 (bitte vollständig ausfüllen!) Arbeitgeber: Allgemeine Angaben Arbeitnehmer Name: Vorname: Geb.-Datum Anschrift: Kostenstelle:

Mehr

» MINIJOBS UND GLEITZONE»

» MINIJOBS UND GLEITZONE» » MINIJOBS UND GLEITZONE» SVprofi 2018 Schnell und sicher durch die Sozialversicherung VORWORT In der Bundesrepublik Deutschland sind Personen, die gegen Entgelt beschäftigt werden, grundsätzlich gesetzlich

Mehr

Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes

Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern Mini-Jobs und kurzfristige Beschäftigung Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Januar 2013 1. Definitionen 1.1.

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) und kurzfristig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) und kurzfristig Beschäftigte zurück an: Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) und kurzfristig Beschäftigte I. Name des Arbeitgebers:.................................................. II. Persönliche Angaben des Arbeitnehmers

Mehr

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen: Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende

Mehr

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen: Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende

Mehr

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Personal-Nr... Konfession:. Geburtsdatum: Identifikationsnummer (falls über Lohnsteuerkarte

Mehr

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben) D II 2-220 216/28... 0 18 88 Datum 681-1949 1. April 2003 Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden nachrichtlich:

Mehr

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium.

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Studenten Studium & Job 2014 Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz

Mehr

Sie stehen seit dem... in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Deutscher Musikrat g. Projekt GmbH.

Sie stehen seit dem... in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Deutscher Musikrat g. Projekt GmbH. Prüfung der Sozialversicherungspflicht Anlagen Sehr geehrte/r Frau/Herr, Sie stehen seit dem... in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Deutscher Musikrat g. Projekt GmbH. Um prüfen zu können, ob Ihre

Mehr

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab 01.01.2013 (Mini-Job) Angaben zur Person: Name, Vorname Geschlecht Rentenversicherungsnummer

Mehr

Fragebogen zur personellen Erfassung neuer Mitarbeiter Seite 1. Persönliche Daten. Bankverbindung. Beruf / Ausbildungsstand

Fragebogen zur personellen Erfassung neuer Mitarbeiter Seite 1. Persönliche Daten. Bankverbindung. Beruf / Ausbildungsstand Fragebogen zur personellen Erfassung neuer Mitarbeiter Seite 1 Persönliche Daten Vorname: Geschlecht: weiblich / männlich (Streichung vornehmen) Staatsangehörigkeit: Geburtsname: Geburtstag: PLZ / Wohnort:

Mehr

Minijobs und Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. André Fasel 7. Februar 2018

Minijobs und Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. André Fasel 7. Februar 2018 Minijobs und Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen André Fasel 7. Februar 2018 Referent André Fasel Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 seit 1993 seit 1995 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten

Mehr

Mini-, Midi-, Aushilfsjobs

Mini-, Midi-, Aushilfsjobs Mini-, Midi-, Aushilfsjobs Ein rechtlicher Leitfaden für Unternehmen Bearbeitet von Jürgen Heidenreich 1. Auflage 2010. Buch. 160 S. Hardcover ISBN 978 3 89699 392 2 Recht > Arbeitsrecht > Arbeitsvertrag,

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte Persönliche Angaben Familienname, ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer, inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Versicherungsnummer, gem. Sozialvers.Ausweis Geschlecht Familienstand weiblich

Mehr

Vorwort 13. Einleitung 15

Vorwort 13. Einleitung 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 Einleitung 15 1 Die neuen RegelungenimÜberblick 19 1.1 Anhebung der Entgeltgrenzen 19 1.2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 19 1.3 Gleitzonenformel und Übergangsbestimmungen

Mehr

Minijobs. Mandanten-Info. Minijobs

Minijobs. Mandanten-Info. Minijobs Mandanten-Info Minijobs 2 1 Einleitung 2 Geringfügige Beschäftigungen 2.1 Allgemein 2.2 Minijobs im Privathaushalt 3 Minijobs im Sozialversicherungsrecht 3.1 Der 450 Euro-Minijob 3.2 Rentenversicherungspflicht

Mehr

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird

Mehr

Wimmer & Schlieper Arbeitnehmer-Neueintritt (Minijob bis 450 ) Seite 1 von 6 Steuerberater

Wimmer & Schlieper Arbeitnehmer-Neueintritt (Minijob bis 450 ) Seite 1 von 6 Steuerberater Wimmer & Schlieper Arbeitnehmer-Neueintritt (Minijob bis 450 ) Seite 1 von 6 Arbeitgeber Persönliche Angaben Familienname Vorname Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

SVcompact. Schnell und sicher durch die Sozialversicherung. Geringfügige Beschäftigung & Beschäftigung in der Gleitzone

SVcompact. Schnell und sicher durch die Sozialversicherung. Geringfügige Beschäftigung & Beschäftigung in der Gleitzone SVcompact Schnell und sicher durch die Sozialversicherung Geringfügige Beschäftigung & Beschäftigung in der Gleitzone SVcompact Schnell und sicher durch die Sozialversicherung Geringfügige Beschäftigung

Mehr

Personalfragebogen Minijob- (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)

Personalfragebogen Minijob- (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen) Personalfragebogen Minijob- (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen) Firma: Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ,

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Personalfragebogen für kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind nicht vom Arbeitnehmer auszufüllen)

Personalfragebogen für kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind nicht vom Arbeitnehmer auszufüllen) (grau hinterlegte Felder sind nicht vom Arbeitnehmer auszufüllen) Firma Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht

Mehr

Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage

Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Das Aufwendungsausgleichgesetz besagt, dass Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen,

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 02.06.2016

IHK-Merkblatt Stand: 02.06.2016 IHK-Merkblatt Stand: 02.06.2016 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr