Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln
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1 Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Beitrag im Rahmen des Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt Köln München, 5. Dezember 2014 Foto: Freunde des Kölnischen Stadtmuseums e. V.
2 Gemischte Quartiere Nutzungskonflikte Eigene Darstellung
3 Situation Einwohner Einwohner Entwicklung der Einwohnerzahlen Köln ( ) wohnberechtigte Bevölkerung Hauptwohnung Quelle: Stadt Köln Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
4 Situation Bevölkerungsprognose Prognose der Bevölkerungszahlen Köln (Basisjahr 2010, Stand 2013) Quelle: Stadt Köln
5 Situation Wohnungsbau Durchschnitt geplante und fertig gestellte Wohnungen in Köln seit Quelle: Stadt Köln Baugenehmigungen Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Bauaufsichtsamt Baufertigstellungen
6 Situation Wohnungsbau aktuelle Projekte & Potenziale (Stand März 2014) Quelle: Stadt Köln
7 Situation Gewerbelärm Gewerbelärm die TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift bildet die Grundlage für die Beurteilung von Gewerbelärm außerhalb von Gebäuden, und zwar 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten von dem zu beurteilenden Gewerbelärm betroffenen schutzbedürftigen Raumes => aktiver Schallschutz Passive Schallschutzmaßnahmen sind keine zulässige Bewältigung des Konfliktes zwischen Wohnen und Gewerbelärm [siehe Urteil 4C 8/11 des BVerwG vom ] => das BVerwG hat die jahrelange bei der Stadt Köln bestehende Praxis des Umgangs mit der TA Lärm im Bebauungsplanverfahren bestätigt
8 Situation Gewerbelärm Festsetzungskanon Festsetzungen entsprechend dem Trennungsgrundsatz des 50 BImSchG: Gliederung des Gewerbegebietes nach 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nach der Abstandsliste zum Abstandserlass NRW Gliederung des an ein Gewerbegebiet angrenzenden Mischgebietes, d.h. Ausschluss der Wohnnutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zum GE Aktive Schallschutzmaßnahmen: Lärmschutz Einhausung von emittierenden Anlagenteilen des Gewerbebetriebes Maßnahmen an den Wohngebäuden zur Vermeidung eines Immissionsortes im Sinne der TA Lärm [keine echten passiven Schallschutzmaßnahmen]: Lärmschutzgrundrisse, d.h. Ausschluss schutzbedürftiger Räume im Sinne der DIN 4109 zur Lärmquelle hin Ausschluss notwendiger Fenster in schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zur Lärmquelle hin [erfordert notwendiges Fenster zur lärmabgewandten Seite] kalte Wintergärten, verglaste Laubengänge mit künstlicher schallgedämmter Belüftung vorgehängte Glasfassaden
9 Projekt 1 Güterbahnhof Ehrenfeld Quelle: Stadt Köln
10 Projekt 1 Ausgangslage: an das Plangebiet grenzt südlich ein Industrie- und Gewerbegebiet an Festsetzung: Lärmschutzwand mit einer Höhe von 11,0 m über dem Gelände Herausforderung: Zusicherung einer belastbaren Lösung des Lärmkonfliktes im Quartier durch ein langfristige Regelung der Instandhaltung der Lärmschutzwand Gestalterische Integration der Schallschutzwand in den städtebaulichen Entwurf Güterbahnhof Ehrenfeld Festsetzungen Lärm
11 Projekt 1 Güterbahnhof Ehrenfeld Werkstattverfahren Entwurf: Lorenzen/Becht Quelle: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
12 Projekt 1 Alternativer Lösungsvorschlag : Bewohnbare Schallschutzmauer Güterbahnhof Ehrenfeld Werkstattverfahren Entwurf: Tint/Kreuter + Lill/Sparla Quelle: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
13 Projekt 1 Güterbahnhof Ehrenfeld Werkstattverfahren Zusammenführung Quelle: aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
14 Projekt 2 Mülheimer Süden inkl. Hafen Euroforum Quelle: Stadt Köln
15 Projekt 2 Ausgangslage: Das Plangebiet wurde bis ca gewerblich bzw. industriell genutzt und liegt seit den Folgejahren brach. In einigen Gebäuden haben sich mittlerweile gewerblich/kulturelle Einrichtungen niedergelassen. Es liegt zwischen dem Messegelände und der Wohnsiedlung Stegerwald. Festsetzung: Das bestehende Gewerbe wird gem. 1 Abs. 4Satz 1 Nr. 2 BauNVO als Gewerbegebiet festgesetzt auf der Grundlage der Abstandsliste NRW Mülheimer Süden inkl. Hafen Euroforum Nord Festsetzungen Lärm Herausforderung: Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen in den alten industriellen Hallen bedingte Festsetzung gemäß 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB, dass Lärmschutzwand bzw. Gebäuderiegel zeitlich vor der dahinterliegenden Wohnbebauung zu errichten ist
16 Projekt 2 EUROFORUM Mülheimer Süden inkl. Hafen Werkstattverfahren Entwurf: Bollen + Wilson & ksg architekten und stadtplaner Quelle: Stadt Köln
17 Projekt 2 Mülheimer Süden inkl. Hafen Euroforum Nord Bebauungsplanentwurf Quelle: Stadt Köln
18 Projekt 3 Vulkan Quartier Revitalisierung eines Industriedenkmals Stadtbezirk Ehrenfeld Quelle: Stadt Köln
19 Projekt 3 Ausgangslage: Durch die Planungen wird ein altes Industriegebiet durch ein Mischgebiet ersetzt. Gegenüber der Nordwestgrenze des Plangebietes steht die Vulkanhalle, wo abendliche Musikveranstaltungen für bis zu 800 Besucher stattfinden Festsetzung: von besonderen Lärmschutzgrundrissen und Wandhöhen einer bestimmten, zeitlichen Baureihenfolge durch aufschiebende Bedingungen Vulkan Quartier + Mischgebiet Grüner Weg Stadtbezirk Ehrenfeld Herausforderung: Klage gegen nachbarliche Baugenehmigung; Beendigung durch gerichtlichen Vergleich durch folgende Ergänzungen: Einhaltung der Richtwerte der TA-Lärm werden Bestandteil der Baugenehmigung Aufnahme der zeitlichen Baureihenfolge in die Baugenehmigung
20 STADT KÖLN Projekt 3 Vulkan Quartier Revitalisierung eines Industriedenkmals Stadtbezirk Ehrenfeld Quelle: Vulkan Grundstücksgesellschaft mbh und Co. KG
21 Projekt 3 Mischgebiet Grüner Weg Bebauungsplan Quelle: Stadt Köln
22 Erfahrungen und Anforderungen Privilegierung des Straßen- und Schienenverkehrs gegenüber dem Gewerbe, da hier auch passive Schallschutzmaßnahmen [16. BImSchV und DIN 18005] zulässig sind, da die Beurteilungspegel der 16. BImSchV, die in den jeweiligen Baugebieten einzuhalten sind, in der Regel um 5 db(a) über denen der TA-Lärm liegen Angleichung der unterschiedlichen Regelwerke für die Lärmberechnung, besser Schaffung eines einheitlichen Regelwerkes für sämtliche Lärmarten sinnvoll und erforderlich Lärmkonflikte sollten soweit wie möglich in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gelöst werden; Regelungen in städtebaulichen Verträgen können diese ergänzen, z.b. im Bereich der Unterhaltung von Lärmschutzwänden [Vertragsstrafe] Lärmschutzmaßnahmen in textlichen Festsetzungen können über Baugenehmigung ordnungsbehördlich von der Bauaufsicht durchgesetzt werden; demgegenüber erfordert Durchsetzung der Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen über Bürgschaften oder Vertragsstrafen ein wirksames Monitoring und somit ausreichende personelle Ressourcen eine sach- und interessengerechte Lösung von Lärmkonflikten auf der Ebene der Bauleitplanung erfordert eine intensive städtebauliche Auseinandersetzung mit der konkreten Planungsaufgabe sowie eine nachvollziehbare Abwägung der widerstreitenden Belange
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