Fördermöglichkeiten für altersgerechte Quartiersentwicklungen in NRW
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- Katja Meissner
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Gemeinsam im altersgerechten Quartier Fachpoltische Tagung in der Landesvertretung NRW am in Berlin Rainer Janssen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW - - 1
2 Demografischer Wandel - Ausgangslage Weniger Älter Bunter 2
3 Wohnen im Quartier Der Wohnstandort definiert die Quartierszugehörigkeit hier fühle ich mich zu Hause hier ist meine Heimat 3
4 Wohnen im Quartier Altersgerechte Quartiere Für Jung und Alt Für Singles und Familien Für Reich und Arm etc. Freie Wahl der Quartiere setzt bezahlbaren Wohnraum voraus!!!! 4
5 Die soziale Wohnraumförderung Förderziel: Günstige Mieten für Geringverdienende 5
6 Die soziale Wohnraumförderung Die wohnberechtigten Haushalte ca. 40 % der Haushalte sind in den Einkommensgrenzen über 80 % der Älteren sind in den Einkommensgrenzen ca. 4 Mio. Haushalte sind in den Einkommensgrenzen (40 % Erwerbstätige, 40 % Rentner, 20% Erwerbslose) 6
7 Die soziale Wohnraumförderung Zinsgünstige Darlehen gegen Mietpreisbindung und Belegungsbindung 7
8 Die soziale Wohnraumförderung Kaltmieten im Neubau 2014 von 4,25 /m² bis zu 7,15 /m² Darlehen im Neubau 2014: von 500 /m² bis zu /m² Wohnfläche + Zusatzdarlehen + Tilgungsnachlässe (bis zu 50%) 8
9 Die soziale Wohnraumförderung Weitere Zusatzdarlehen für: Brachflächenaufbereitung / Sicherungsmaßnahmen / Beseitigung umweltgefährdender Stoffe / Hochwasserschutz Abbrucharbeiten Lärmschutzaufwändungen städtebaulicher / denkmalpflegerischer Mehraufwand Aufzüge, Liegendtransportaufzüge Pflegebäder, Sinnesgärten Passivhausstandard Erstellung von Quartierskonzepten (sozialplanerische Untersuchungen, Bewohnerbeteiligungen, Befragungen, WFB, Nr. 4.2a) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnumfeld 9
10 Die soziale Wohnraumförderung Zins- / Tilgungskonditionen 2014 Mietwohnungsneubau Zins 0,5 % p. a. (M3 + M4 10 Jahre 0,0%) Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p. a. plus einmaliger VKB 0,4 % Tilgung 1 % p. a. Konditionen 15 oder 20 Jahre fest (M3 + M4 auf Wunsch auch 25 Jahre fest) Tilgungsnachlässe von bis zu 50% (Zusatzdarlehen) entspricht dem Belegungsbindungszeitraum 10
11 Die soziale Wohnraumförderung Jährliches Fördervolumen Mio. 150 Mio. Mietwohnungsneubau Bestandsmaßnahmen 80 Mio. Eigentumsförderung 70 Mio. Quartiersentwicklungen 50 Mio. Studentisches Wohnen 800 Mio. Fördervolumen p./a. 11
12 Die soziale Wohnraumförderung Herausforderungen im Wohnungsbau Neubau Bestand Abbau von Barrieren Bauliche Anpassung von Pflegeeinrichtungen Verbesserung der Energieeffizienz etc. 12
13 Demografischer Wandel Ziele der Wohnraumförderung in NRW 1. Bezahlbare Wohn- und Pflegeangebote für ältere Menschen ermöglichen 2. Ausdifferenzierung der Wohnungs- und Pflegeangebote (neue Wohnformen) 3. Umstrukturierung bestehender Siedlungen / Quartiere Schaffung neuer altersgerechter Quartiere 4. Integrierte kleinteilige Pflegeangebote im Quartier Quartiersentwicklungen /-ergänzungen 5. Stärkung der ambulanten Wohn- und Versorgungsangebote 6. Reduzierung finanzieller Belastungen kommunaler Haushalte 13
14 Förderangebote in der sozialen Wohnraumförderung (Neubau) Differenzierte Fördermöglichkeiten in der sozialen Wohnraumförderung in NRW für altersgerechte Quartiersentwicklungen Die barrierefreie Normalwohnung Kombinationsmöglichkeit mit Betreuung Gemeinschaftsräume Gruppenwohnungen (ambulant) Pflegewohnplätze / Pflegeinseln (stationär) im Zusammenhang mit Mietwohnungen 14
15 Barrierefreiheit Grundvoraussetzung für einen demografiefesten Wohnungsbau und altersgerechte Quartiersentwicklungen Barrierefreiheit ist Fördervoraussetzung für alle geförderten Mietwohnungen in NRW!!!! 15
16 Barrierefreiheit In NRW werden im Mittel pro Jahr 5000 neue barrierefreie und bezahlbare Mietwohnungen gefördert. Insgesamt wurden ca barrierefreie und bezahlbare Mietwohnungen in NRW gefördert. Im Bereich Abbau von Barrieren im Bestand werden gut 500 Wohnungen pro Jahr gefördert. 16
17 Barrierefreiheit Quelle: ADAC Motorwelt 17
18 Gemeinschaftliche Wohnformen Gemeinschaftsräume (Anlage/ Quartier) in Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohnungen, zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur - für die Hausgemeinschaft - für die Bewohner des Quartiers* - für einen gemeinnützigen Verein / Gesellschaft* - Rückumwandelbarkeit in eine Wohnung ist nachzuweisen - Räume zur gewerblichen Nutzung werden nicht gefördert - *Nutzungskonzept ist mit dem Ministerium abzustimmen (Wohnraumförderungsbestimmungen WFB, Punkt 2.1.1) 18
19 Gruppenwohnungen Gruppenwohnung / Appartementlösung Kombination von kleinen, selbstständigen Wohnungen (Zimmer, Küche, Bad) mit einem Gemeinschaftsbereich Zielgruppe: Fitte ältere Menschen mit geringem Betreuungs- oder Pflegebedarf Gruppenwohnung / Wohn- Schlafraumlösung Kombination von mehreren Wohn-/ Schlafräumen (Zimmer, ggfs. ohne eigene Küche und Bad) in einer großen Wohnung mit einem Gemeinschaftsbereich Zielgruppe: Ältere Menschen mit erhöhtem Betreuungs- oder Pflegebedarf 19
20 Anforderungen an geförderte Gruppenwohnungen (WFB 2.7 und Anlage 1, Nummer 1.3.2) Wohnangebot für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen Integration in normalen Mietwohnungsbau, traditioneller Zuschnitt bis zu 8 Personen pro Gruppenwohnung, max. 24 Personen pro Haus Kombination von Individual- und Gemeinschaftsflächen, unmittelbare Zuordnung der Gemeinschafts- und Individualräume bis zu 50 m² pro Person Individualwohnfläche und anteilige Gemeinschaftsfläche (freie Wahl des Verhältnisses) möglichst zentral gelegene, qualitätvolle Gemeinschaftsräume (Wohnküche, beidseitige Belüftung /Belichtung, Terrasse, Balkon) 20
21 Gruppenwohnungen Nordwalde 21
22 Gruppenwohnungen Lüdenscheid 22
23 Gruppenwohnungen Laer 23
24 Gruppenwohnungen Mönchengladbach 24
25 Gruppenwohnungen Förderübersicht Gruppenwohnungen Jahr Zimmer/ Appartements Anzahl Gruppenwohnungen Mittelwert , , , , , , , * , * , * ,26 Summe: ,72 25
26 Pflegewohnplätze Stationäre kleine Wohn- und Pflegeeinheiten mit Gemeinschaftsraum - max. 12 Personen - max. 25% der Wohnbebauung - max. 50 m² Wohnfläche pro Person Verbleib in der gewohnten Umgebung auch bei erhöhtem Pflegebedarf Quartiersergänzungen (auch im Bestand) 26
27 Stationäre Pflegewohnplätze Straelen Förderung: pro Platz SCHMUTZW m² WC 3.77 m² FLUR m ² ABSTR m² FLUR 3.75 m² WÄSCHE SCHMUTZIG m² BAD 4.48 m² BAD 4.48 m² EZ m² EZ m² BAD 4.48 m² BAD 4.48 m² EZ m² Anreiz für kleine Einheiten bis zu 24 Plätze pro Platz Zusatzdarlehen (WFB, Nummer 3.4) BAD 4.48 m² BAD 4.48 m² DIENSTPL m² WOHNEN m² FLU R m ² BAD 4.48 m² BAD 4.48 m² HWR 5.36 m² EZ m² EZ m² VORRAT 6.14 m² VORRAT 7.74 m² EZ m² EZ m² BAD 4.48 m² BAD 4.48 m² DIENSTPL m² WOHNEN m² FLU R m² BAD 4.48 m² BAD 4.48 m² HWR 5.36 m² EZ m² EZ m² VORRAT 6.14 m² BALKON 2.98 m² BAD 4.49 m² BAD 4.49 m² BAD 4.49 m² BAD 4.49 m² BAD 4.49 m² BAD 4.49 m² BAD 4.49 m² EZ EZ EZ EZ EZ EZ m² m² m² m² m² m² EZ m² WG 3 27
28 Beispiel: Stolberg, Eulenhof 28
29 Beispiel: Stolberg, Eulenhof Prospekt Mietpreise Gruppenwohnung: ca. 200 Miete 29
30 Beispiel: Stolberg, Eulenhof 30
31 Beispiel: Bochum, Hiltroper Landwehr 31
32 Beispiel: Bochum, Hiltroper Landwehr 32
33 Beispiel: Bochum, Hiltroper Landwehr 33
34 Beispiel: Bochum, Hiltroper Landwehr 34
35 Beispiel: Bochum, Hiltroper Landwehr 35
36 Beispiel: Bochum, Hiltroper Landwehr Ambient Assisted Living (AAL) 36
37 Beispiel: Neuss, Südliche Furth 37
38 Beispiel: Neuss, südliche Furth 38
39 Beispiel: Neuss, Südliche Furth 39
40 Beispiel: Gruppenwohnung (A) Neuss, südliche Furth 40
41 Beispiel: Gruppenwohnung (WSR) Neuss, südliche Furth 41
42 Beispiel: Neuss, Südliche Furth 42
43 Beispiel: Neuss, Südliche Furth 43
44 Hinweise 44
45 Veröffentlichungen des Ministeriums Wohnen ohne Barrieren Komfort für alle Beispielhafte Lösungen für Neubau und Bestand 45
46 Veröffentlichungen des Ministeriums Wohnen im Alter Neue Wohnmodelle in Nordrhein-Westfalen 46
47 Veröffentlichungen des Ministeriums Gruppenwohnungen für Seniorinnen und Senioren Mehr als eine Wohnung 47
48 Veröffentlichungen des Ministeriums ANKÜNDIGUNG: Zuhause im Quartier ab Herbst 2014 im Internet 48
49 Kontakt Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Referat IV Düsseldorf Besucher- und Lieferanschrift: Jürgensplatz 1, Düsseldorf Telefon: 0211 / Telefax: 0211 / rainer.janssen@mbwsv.nrw.de 49
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