Landwirtschaftllich nicht genutzte Grasflächen. Lagerklasse nach VCI: GGVSE / Verpackungsgruppe: UN-Nummer: 3082

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1 Garlon 4 Wirkstoff: 480 g/l Triclopyr (als Butoxyethylester 667 g/l), Emulsionskonzentrat. Garlon 4 ist ein selektives Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern insbesondere Bärenklau und Brennnesseln auf Wiesen und Weiden sowie von Bärenklau- Arten, Brennnesseln und Laubholzgewächsen auf landwirtschaftllich nicht genutzten Grasflächen. Herbizid Nr Gefahrensymbol: Xn = gesundheitsschädlich N = umweltgefährlich Bienengefährlichkeit: nicht bienengefährlich (B4) Schutz von Wasserorganismen/Abstandsauflagen: NW 468, 262, 264, % 5 m, 75% 5 m, 90% *, m Schutz von Flora und Fauna/Abstandsauflagen NT108 Versandgebinde: 10 x 1 l, 24 x 250 ml Lagerklasse nach VCI: 3B GGVSE / Verpackungsgruppe: 9, III UN-Nummer: 3082 Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Schadorganismus/Zweckbestimmung Große Brennnessel, Wiesenbärenklau Große Brennnessel, Bärenklau-Arten, Laubholz Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Wiesen und Weiden Landwirtschaftllich nicht genutzte Grasflächen Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete gemäß 18a PflSchG Schadorganismus/Zweckbestimmung Große Brennnessel, Bärenklau-Arten, Laubholz Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Stilllegungsflächen Wirkungsweise Aufwandmenge Die Aufnahme der Wirkstoffe durch die Unkräuter erfolgt ausschließlich über die Blätter mit einer nachfolgend schnellen Verteilung in der Pflanze. Wiesen und Weiden Gegen zweikeimblättrige Unkräuter, insbesondere gegen Bärenklau: 2,0 l/ha Schnitt) oder im Spätsommer zum 3. Aufwuchs (nach dem 2. Schnitt) bis Ende des Rosettenstadiums des Bärenklau mit 2,0 l/ha angewandt. Der Bärenklau sollte möglichst viele Blätter ausgebildet haben. 1

2 Aufwandmenge Wiesen und Weiden Gegen zweikeimblättrige Unkräuter, insbesondere gegen Bärenklau: 2,0 l/ha Schnitt) oder im Spätsommer zum 3. Aufwuchs (nach dem 2. Schnitt) bis Ende des Rosettenstadiums des Bärenklau mit 2,0 l/ha angewandt. Der Bärenklau sollte möglichst viele Blätter ausgebildet haben. Gegen Brennnesseln: 1,0 l/ha Schnitt) oder im Spätsommer zum 3. Aufwuchs (nach dem 2. Schnitt) bei einer Wuchshöhe von cm der Brennnesseln mit 1,0 l/ha angewandt. Horst- und Einzelpflanzenbehandlung: 0,5%ige Lösung (50 ml/10 l Wasser) Schnitt) oder im Spätsommer, zum 3. Aufwuchs (nach dem 2. Schnitt) angewandt. (Pro Vegetationsperiode maximal 1,0 l/ha Mittelaufwand). Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen Gegen Bärenklau-Arten, Brennnesseln und Laubholzgewächse: Garlon 4 wird im Frühsommer mit 3,0 l/ha (0,3 ml/m²) in 500 l/ha als Horstoder Einzelpflanzenbehandlung angewandt. Stilllegungsflächen Gegen Große Brennnessel, Bärenklau-Arten und Laubholzgewächse: Garlon 4 wird während der Vegetationsperiode (Mai August) mit 3,0 l/ha zur Teilflächenbehandlung oder zur Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung angewandt. Anwendung Anwendungshinweise Wiesen und Weiden: Die Wasseraufwandmenge beträgt jeweils 400 l/ha. Die Anwendung erfolgt in der Zeit von Mai bis August. Maximal eine Anwendung je Vegetationsperiode. Garlon 4 wirkt am besten, wenn sich die Unkräuter zum Zeitpunkt der Behandlung in einer aktiven Wachstumsphase befinden und ausreichend Wirkstoff aufnehmen können. Bei ungünstigen Wachstumsbedingungen kann sich der Absterbeprozess der Unkräuter über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die Anwendung zum 2. Aufwuchs erbringt in der Regel etwas bessere Bekämpfungsergebnisse als die Anwendung im Frühjahr oder Spätsommer. Durch die Verlagerung des Wirkstoffs bis in die Wurzeln wird eine gute Dauerwirkung erzielt. Bei extremem Besatz, mehrjährigen Pflanzen sowie starkem Samenpotential kann im Folgejahr eine Nachbehandlung (evtl. Einzelpflanzenbehandlung) erforderlich werden. Um Neuaufwuchs aus Samen zu unterdrücken, sollten Bestandslücken nach Absterben der Unkräuter unbedingt mit Gras nachgesät werden. Bekämpfung von Bärenklau-Arten, Brennnessel-Arten und Laubholzgewächsen auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen 2

3 (Nichtkulturland): Der günstigste Anwendungstermin für eine nachhaltige Wirkung ist im Frühsommer gegeben, wenn sich die Laubgehölze und Brennnesseln in der Hauptwachstumsperiode befinden. Eine gründliche Benetzung ist Voraussetzung für einen guten Bekämpfungserfolg. Wirkungsspektrum Mit Garlon 4 sind in Wiesen und Weiden gut bekämpfbar: Bärenklau mit 2 l/ha, Brennnesseln mit 1 l/ha Nach eigenen Erfahrungen werden mit 2 l/ha ebenfalls gut bekämpft: Graugrüne Binse (Juncus inflexus), Erica-Arten (Erica spp.), Giersch (Aegopodium podagraria), Herkulesstaude bzw. Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), Hirtentäschel (Capsella bursa.pastoris), Kälberkropf (Chaerophyllum spp.), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Sauerampfer (Rumex acetosella), Storchschnabel-Arten (Geranuim spp.), Weiße Taubnessel (Lamium album), Vogelmiere (Stellaria media), Rubus- Arten (z.b. Brombeeren), Spitzblättriger Wegerich (Plantago lanceolata), Wicke-Arten (Vicia spec.), Wiesenlabkraut (Galium mollugo), Winde-Arten wie Ackerwinde (Convolvulus arvensis), Zaunwinde (Callystegia sepium), Trichterwinde (Ipomoea spp.) und verholzende Arten wie z.b. Birke (Betula spp.) und Weiden (Salix spp.). nicht ausreichend bekämpfbar: Ackerschachtelhalm (Equisetum arvense), Beinwell (Symphytum officinale), Distel-Arten (Cirsium spp., Sonchus spp.), Gänseblümchen (Bellis perennis), Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris) nicht bekämpfbar: Ehrenpreis-Arten, Gräser Mit Garlon 4 sind mit 3 l/ha (umgerechnet 0,3 ml/m 2 ) auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen bzw. Stilllegungsflächen gut bekämpfbar: Große Brennnessel (Urtica dioica ) und Laubholzarten wie Brombeeren (Rubus fruticosus), Himbeeren (Rubus idaeus), Heidelbeer-Arten (Vaccinium spp.), Hundsrose (Rosa canina), Hasel (Corylus avellana), Eichen-Arten (Quercus spp.) Gemeine Eberesche (Sorbus aucuparia), Spierstrauch (Spiraea salicifolia), Weiden-Arten (Salix spp.), Weißdorn (Crataegus oxyacantha). nicht ausreichend bekämpfbar: Esche (Fraxinus excelsior), Faulbaum (Rhamnus frangula), Geißblatt (Lonicera), Hainbuche (Carpinus betulus), Holunder (Sambucus nigra), Schlehe (Prunus spinosa). nicht bekämpfbar: Gräser 3

4 Ansetzen der Spritzbrühe, Spritztechnik und Spritzenreinigung Mischbarkeit Wartezeit Hinweise zur Schadensverhütung Hinweis Hinweise für den sicheren Umgang Tank zu 2/3 mit Wasser füllen. Umlauf bzw. Rührwerk einschalten. Garlon 4 zugeben. Tank mit Wasser auffüllen. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren lassen. Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgeräts in anderen Kulturen ist das Gerät inklusive Schläuche und Spritzgestänge sorgfältig mit Wasser zu reinigen. Die verdünnte Reinigungsflüssigkeit kann auf zuvor behandelte Flächen ausgebracht werden. Garlon 4 ist z.b. mit Starane Ranger oder MCPA mischbar. Die Wartezeit in Wiesen und Weiden beträgt 14 Tage. Unter ungünstigen Bedingungen kann es nach der Anwendung zu einer geringfügigen Aufhellung der Gräser kommen, die sich jedoch rasch wieder verwächst und keinen Einfluss auf Ertrag und die Qualität hat. Durch Staunässe oder Trockenheit geschwächte Grasbestände dürfen nicht behandelt werden. Bei Nachtfrostgefahr oder unmittelbar nach Frösten bzw. bei extrem hohen Temperaturen ist von einer Behandlung abzusehen. Schäden an der Kulturpflanze möglich. Garlon 4 ist nicht kleeschonend. Bei der Applikation von Garlon 4 ist jegliche Abdrift auf empfindliche Nachbarkulturen wie z.b. Laubhölzer, Obst- und Weinpflanzen zu vermeiden. Auflage bei Anwendung auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig ( 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Kennzeichnungsfeld Gefahrensymbol: Xn = gesundheitsschädlich N = umweltgefährlich Wirkstoff: 480 g/l Triclopyr (als Butoxyethylester 667 g/l = 61,4 %). Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizt die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche 4

5 Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Berührung mit der Haut vermeiden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Zu Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht wiederverwenden. Hinweise zum Schutz der Anwender Hinweise zum Umweltverhalten Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden, Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), Gummischürze und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen! Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen! Bienen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgesetzten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B 4). Nützlinge Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) sowie für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Algen Das Mittel ist giftig für Algen. Fische und Fischnährtiere Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. 5

6 Schutz von Flora und Fauna Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (ausgenommen Horst- oder Einzelpflanzenanwendung): Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Gewässerschutz Wasserschutzgebietsauflage: keine Schutz von Oberflächengewässern Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Wiesen und Weiden, Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% * 6

7 Entsorgung Hinweise für den Arzt (ausgenommen Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung). Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Wiesen und Weíden: 10 m (ausgenommen Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzepts PAMIRA abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder auf der Internetseite Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften abliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt gebraucht wird! Siehe Fachbuch vom Industrieverband Agrar e.v. (IVA): Wirkstoffe in Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, 2000, Seite 466. Sofortmaßnahmen: Elementarbehandlung, Dekontamination, symptomatische Behandlung. 7

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