Leistungsbeschreibung zu den allgemeinen Pflegeleistungen

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1 Anlage 1 Seite 1 Zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Leistungsbeschreibung zu den allgemeinen Pflegeleistungen 1. Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören: a) Hilfen bei der Körperpflege (1) Ziele der Körperpflege: Die körperliche Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten des Bewohners unter Beachtung der Intimsphäre. Die Pflegekraft unterstützt den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Ausscheiden/Ausscheidungen. (2) Die Körperpflege umfasst: - das Waschen, Duschen und Baden; dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transport zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, das Haarewaschen und -trocknen, Hautpflege, Pneumonieund Dekubitusprophylaxe sowie bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege und zum Friseur; - die Zahnpflege; diese umfasst insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenversorgung, die Mundhygiene, Soor- und Parotitisprophylaxe; - das Kämmen, einschließlich das Herrichten der Tagesfrisur;- das Rasieren, einschließlich der Gesichtspflege; - Darm- oder Blasenentleerung, einschließlich der Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung sowie Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung, Kontinenztraining, Obstpationsprophylaxe, Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, ggf. Wechseln der Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegekraft eine ärztliche Abklärung an. b) Hilfe bei der Ernährung (1) Der Bewohner wird bei der Essens- und Getränkeauswahl sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme beraten. Zur selbständigen Nahrungsaufnahme wird der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln gefördert und zu seinem Gebrauch angeleitet. (2) Die Ernährung umfasst eine ausgewogene Ernährung (einschließlich notwendiger Diätkost). Ferner - das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck, - Hygienemaßnahmen wie z. B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung.

2 Anlage 1 Seite 2 Zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus c) Hilfe bei der Mobilität (1) Ziel der Mobilität ist u. a. die Förderung der Beweglichkeit, der Abbau von überschießendem Bewegungsdrang sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel dient dem Ausgleich von Bewegungsdefiziten. Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse angemessen zu berücksichtigen und störende Einflüsse möglichst zu reduzieren oder zu beseitigen. (2) Die Mobilität umfasst: - das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern; - das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken wie Prothesen. Das Betten und Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Bewohner das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen, Sekundarerkrankungen wie Kontraktur vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen. Dazu gehört auch der Gebrauch sachgerechter Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel; - das Gehen-, Stehen-, Treppensteigen; Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Bewohnern zum Aufstehen und sich bewegen, z. B. im Zimmer, in den Gemeinschaftsräumen und im Außengelände; - das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung; dabei sind solche Verrichtungen außerhalb des Pflegeheimes zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig sind und das persönliche Erscheinen des Bewohners erfordern (z. B. Organisieren und Planen des Zahnarztbesuches); - das An- und Auskleiden; dies umfasst auch ein An- und Ausziehtraining. d) Hilfen bei der persönlichen Lebensführung Ziel der Hilfe ist, dem Bewohner trotz des durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Hilfebedarfs die Führung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Dieser Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung wird ausgeglichen, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld geschehen kann, z. B. durch Angehörige und Betreuer. Ziel der Hilfen ist es insbesondere, Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität zu vermeiden und dadurch einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. die bestehende Pflegebedürftigkeit zu mindern. In diesem Sinne dienen Hilfen bei der persönlichen Lebensführung der Orientierung zur Zeit, zum Ort und zur Person, zur Gestaltung des persönlichen Alltags und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen sowie der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten.

3 Anlage 1 Seite 3 Zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus e) Leistungen der sozialen Betreuung Das Ziel der sozialen Betreuung ist die Sicherung der persönlichen Lebensgestaltung im Pflegeheim, welche an der Erhaltung der Selbständigkeit des Bewohners orientiert ist, soziale Integration anstrebt und die jeweiligen Aktivierungspotentiale ausschöpft. Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Erhebung der Sozialanamnese zur Vorbereitung des Einzugs, Beratung in persönlichen Angelegenheiten, bei Behörden- und Ämterkontakten (z. B. Organisieren und Planen der Ämterbesuche). Ferner umfasst die soziale Betreuung im Einzelfall die Koordination der Kontakte zu Angehörigen und gesetzlichen Betreuern, die gemeinwesenorientierte Vernetzung der Einrichtung, Koordinationsaufgaben zu korrespondierenden Diensten und Institutionen, die Begleitung ehrenamtlicher Helfer sowie die Erschließung wirtschaftlicher Hilfen. f) Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (1) Die Behandlungspflege umfasst die nachfolgenden pflegerischen Hilfen zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung (soweit nicht vom Arzt selbst erbracht): Verbandswechsel Injektionen Kathetherwechsel, Blaseninstillation, Blasenspülung Dekubitusbehandlung Einlauf / Darmentleerung spezielle Krankenbeobachtung und -überwachung (Messung von Körpertemperatur, Blutdruck, Puls, Blutzucker) Einreibungen, Wickel Medikamentenüberwachung und -verabreichung Bronchialtoilette, Trachealkanülenpflege Verabreichung von Sonderernährung bei liegender Sonde Verabreichung von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang (2) Die Maßnahmen der Behandlungspflege werden vom behandelnden Arzt schriftlich angeordnet und verantwortet. Der Arzt trägt einzeln die erforderlichen Maßnahmen sowie das Datum der Anordnung und sein Namenszeichen in die für den einzelnen Bewohner vom Pflegeheim geführte Pflegedokumentation ein. (3) Die Verantwortung für die Durchführung der ärztlich angeordneten Maßnahmen liegt beim Träger des Pflegeheimes. 2. Für die Erbringung der allgemeinen Pflegeleistungen ist der jeweils gültige Rahmenvertrag nach 75 SGB I maßgeblich, den die Landesverbände der Pflegekassen mit den Trägervereinigungen stationärer Pflegeeinrichtungen schließen.

4 Anlage 2 Zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Informationsblatt über das Leistungsangebot und die Ausstattung der Einrichtung (Stand: ) Besondere Pflegekonzepte Leistungsangebot und Ausstattung Kulturelle Angebote 1. Gerontopsychiatrische Tagesgruppe Musikveranstaltungen 2. Tagesstrukturierung in den Wohnbereichen Dia- und Filmvorträge Angebote im sozialpflegerischen Bereich Seelsorgerische Angebote 5. Beschäftigungstherapie Gottesdienste 6. Gedächtnistraining Andachten 7. Basteln, Hand- und Werkarbeiten Bibelgesprächskreise 8. Singen, Spielen und Musizieren 9. Sitztanz, Gymnastik 10. Kochen und Backen Sonstige Angebote 11. Vorlesestunden Besuchsdienst 12. Ausflüge Angehörigenarbeit 14. Feste und Feiern Unterkunft Unterkunft und Verpflegung Infrastruktur 15. Einzelzimmer (Anteil an Gesamtplätzen in %) 65 Zentrale Lage 16. Doppelzimmer (Anteil an Gesamtplätzen in %) 35 Ruhige Lage 17. Mehrbettzimmer (Anteil an Gesamtplätzen in %) 0 Baujahr Eigene Nasszelle (Anteil an Gesamtplätzen in %) 100 Jahr der letzten Generalsanierung Gemeinschaftliche Nasszelle (Anteil an Gesamtplätzen in %) Direkte Anbindung an Nahverkehr 20. Grundfläche der Bewohnerzimmer (qm je Platz) 15 Einkaufsmöglichkeiten 21. Nettogrundfläche (qm je Platz) 61 Cafeteria 22. Telefonanschluss 23. TV-Anschluss 24. Verpflegung Möblierung 25. Wahlmenü an mind. 5 Tagen/Woche Bewohnerzimmer 26. Sonderkostformen 27. Zwischenmahlzeit 28. Frühstücksbüffet Gemeinschaftsräume

5 Anlage 3 Zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Leistungs- und Entgeltverzeichnis über die angebotenen Zusatzleistungen (Stand: ) Die Einrichtung bietet folgende Zusatzleistungen gegen zusätzliches Entgelt an: 1. Unterkunft Vermietung von Zusatzmöbeln (Fernsehkommoden, Beistellschränke) 2. Wäscheversorgung Näh- und Flickarbeiten Wäschekennzeichnung 3. Umzug, Ein- und Auszugsservice Durchführung von Ein- und Auszügen und Umzügen im Haus 4. Technische Dienste Reparaturen von privaten Gegenständen 5. persönliche Dienstleistungen Fahr- und Transportdienst (nicht notwendige Einkaufs- und Besorgungsfahrten) 6. sonstige Dienstleistungen Organisation von Familienfeiern (Eindecken, Dekoration, Kaffee, Abdecken, Spülen, Endreinigung, Raummiete) 7. Miete für Räumlichkeiten zur privaten Nutzung Speisesaal Vortrags- und Bibelstundenraum Vortrags- und Bibelstundenraum Tagungsraum Übernachtung in der Gästewohnung in der Egerstr.21 Übernachtung im Gästezimmer in der Egerstr Nächte 4-14Nächte 5-29 Nächte ab 30 Nächten 1-3 Nächte 4-14Nächte 5-29 Nächte ab 30 Nächten Küchenbenutzung 4 je Monat 35 je Stunde 35 je Stunde 35 je Stunde 35 je Stunde 35 je Stunde 2 je Gedeck 100 je Nutzung 60 je Nutzung pro Tag 40 je Nutzung bis zu 3 Std. 15 je Nutzung 25 je Person und 22 Nacht ,5 je Person und Nacht

6 Anlage 4 Zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Erklärung zum Datenschutz und zur Schweigepflicht Hiermit erkläre ich... (Name des Bewohners), dass ich damit einverstanden bin, dass meine Versicherten- und Leistungsdaten über die in der Einrichtung erbrachten Pflegeleistungen im Rahmen der in 104 SGB I genannten Zwecke verarbeitet und genutzt werden. Ferner entbinde ich die Einrichtung und ihre Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht, soweit für meine Versorgung notwendige Angaben gegenüber meiner Pflegekasse, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und meinem behandelnden Arzt erforderlich sind. Außerdem entbinde ich meinen behandelnden Arzt gegenüber den Mitarbeitern der Einrichtung von seiner Schweigepflicht, soweit es sich um für meine Pflege erforderliche Informationen handelt Ort, Datum Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers

7 Anlage 5 Zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Schuldbeitritt Vertragliche Regelung zwischen dem Elias-Schrenk-Haus Vertreten durch die Heimleitung Herrn Andreas Schmiedel - Einrichtung - und... Name... Anschrift - Schuldübernehmer - Der Bewohner... schuldet der Einrichtung Heimentgelt gemäß dem Heimvertrag vom... Die Zahlungsverpflichtung beschränkt sich auf Kosten, die nicht durch die öffentlichen Kostenträger, wie Pflegeversicherung und Sozialamt, übernommen werden. Der Schuldübernehmer verpflichtet sich hiermit gegenüber der Einrichtung zur Zahlung des Heimentgeltes als Gesamtschuldner neben dem Bewohner.... Ort, Datum Unterschrift Schuldübernehmer Unterschrift Einrichtung

8 Anlage 6 Zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g Hiermit ermächtige ich das Elias-Schrenk-Haus in Tuttlingen, die Heimkosten für... (Name des Bewohners)... (geb. am) monatlich vom Girokonto Nr.... lautend auf (Kontoinhaber)... bei der (Kreditinstitut)... BLZ... einzuziehen.... Ort, Datum... Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers

9 Anlage 7 Seite 1 zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Informationen über die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten der Bewohner des Elias-Schrenk-Hauses Mit dem Abschluss des Heimvertrages entstehen wechselseitige Rechte und Pflichten zwischen dem Heimbewohner und der Einrichtung. Diese können überwiegend dem Heimvertrag selbst entnommen werden. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich zudem direkt aus dem Heimgesetz, das in erster Linie ein Schutzgesetz zugunsten der Heimbewohner ist. Ein Exemplar des Gesetzes können Sie bei in der Verwaltung einsehen. Weitere Informationen können Sie beispielsweise der Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ihre Rechte als Heimbewohner entnehmen. Diese kann unter der Telefonnummer (0180) oder schriftlich unter Postfach , Bonn kostenlos bezogen werden. Das Heimgesetz sieht in 5 Abs. 10 Heimgesetz vor, dass alle Bewohner auf bestimmte Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen werden. Dieser Verpflichtung folgen wir gerne und erteilen Ihnen folgende Hinweise: 1. Beratungsmöglichkeiten der Bewohner Wenn Sie Fragen haben, so können Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter oder an die Heimleitung wenden. Kraft Gesetz sind folgende Behörden und Institutionen außerhalb unserer Einrichtung zu Ihrer Information und Beratung verpflichtet: - die Heimaufsicht (Landratsamt Tuttlingen, Kreisordnungsamt Herr Radzuweit, Bahnhofstr. 100, Tuttlingen Tel.: 07461/ ) - die Arbeitsgemeinschaft nach 20 Abs. 5 Heimgesetz, die gemeinsam von der Heimaufsicht, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Sozialhilfeträgern gebildet wird. (erreichbar ebenfalls über die Heimaufsicht). Insbesondere bei Leistungsfragen können ebenfalls Ansprechpartner sein: - Ihre Pflegeversicherung nach 7 SGB I - der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden Württemberg, Königstr. 7, Tuttlingen, Tel.: 07461/9341-0) 2. Beschwerdemöglichkeiten Wenn Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind oder vielleicht Anregungen haben, dann wenden Sie sich entweder an einen Mitarbeiter Ihres Vertrauens oder direkt an die Heimleitung. Ihre Hinweise sind uns wichtig. (Wollen Sie eine Beschwerde gegen die Heimleitung selbst richten, so steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, sich direkt beim Träger [Herr Günter Runow, 1. Vorsitzender des Trägervereins, Rubensweg 5, Tuttlingen, Tel.: 07461/77228] zu beschweren.)

10 Anlage 7 Seite 2 zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Es besteht die Möglichkeit, für Beschwerden und Anregungen den Hausbriefkasten zu nutzen, der täglich geleert wird. Zusätzlich stehen Ihnen die folgenden, bereits oben bei den Beratungsmöglichkeiten genannten, externen Behörden und Institutionen zur Verfügung: - die Heimaufsicht - die Arbeitsgemeinschaft nach 20 Abs. 5 Heimgesetz, die gemeinsam von der Heimaufsicht, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Sozialhilfeträgern gebildet wird. 3. Heimbeirat /Heimfürsprecher Weitere Ansprechpartner in der Einrichtung sind für Sie die Heimfürsprecher. Da im Elias- Schrenk-Haus kein Heimbeirat mehr gewählt werden konnte, wurden mit Wirkung vom zwei Heimfürsprecher bestellt. 1. Frau Maria Schaz, Leutenbergstr. 12, Tuttlingen Tel.: 07461/ Frau Ursula Steinau, Tannhalde 3, Wurmlingen Tel.: 07461/72690 Über den Heimfürsprecher können die Heimbewohner bei verschiedenen Angelegenheiten des Heimes mitwirken. Die Bewohner haben ein Recht auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Heimfürsprecher. Die Zusammenarbeit soll von dem Bemühen um gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zwischen Bewohnern, Leitung und Träger bestimmt sein. Die Heimfürsprecher wirken bei Entscheidungen der Leitung oder des Trägers in folgenden Angelegenheiten mit: 1. Aufstellung oder Änderung der Heimverträge oder der Heimordnung, 2. Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, 3. Planung oder Durchführung von Veranstaltungen, 4. Alltagsgestaltung und Freizeitgestaltung, 5. Unterkunft, Betreuung und Verpflegung, 6. Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes, 7. Zusammenschluss mit einem anderem Heim, 8. Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile, 9. umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen des Heims, 10. Sicherung und Weiterentwicklung einer angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege, 11.Leistungs- Vergütungs-, Qualitäts-, und Prüfungsvereinbarungen. Das Wahlverfahren für den Heimbeirat sowie die Anzahl der Heimbeiräte bzw. das Verfahren zur Bestellung eines Heimfürsprechers ist in der Heimmitwirkungsverordnung geregelt. Diese kann auf Wunsch in der Verwaltung eingesehen werden.

11 Anlage 8 zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Stand: Informationsblatt über den Kostenanteil, welcher vom Bewohner zu tragen ist vollstationäre Pflege / Platz im Doppelzimmer Pflegeklasse Pflege U. u. V. IK Summe Monatlich Kassenant. Zuzahlung Pflegeklasse K 23,06 21,16 7,10 51, , ,26 Pflegeklasse G 34,33 21,16 7,10 62, , ,00 Pflegeklasse 1 48,54 21,16 7,10 76, , , ,40 Pflegeklasse 2 63,46 21,16 7,10 91, , , ,46 Pflegeklasse 3 80,31 21,16 7,10 108, , , ,39 vollstationäre Pflege / Platz im Einzelzimmer Pflegeklasse Pflege U. u. V. IK Summe Monatlich Kassenant. Zuzahlung Pflegeklasse K 23,06 21,16 11,40 55, , ,41 Pflegeklasse G 34,33 21,16 11,40 66, , ,15 Pflegeklasse 1 48,54 21,16 11,40 81, , , ,55 Pflegeklasse 2 63,46 21,16 11,40 96, , , ,61 Pflegeklasse 3 80,31 21,16 11,40 112, , , ,54 Pflegeklasse: Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen Pflege: Bestandteil des Heimentgelts für Pflege U. u. V. Bestandteil des Heimentgelts für Unterkunft u. Verpflegung IK: Bestandteil des Heimentgelts für Investitionskosten Summe: Summe des täglich zu entrichtenden Heimentgelts Monatlich: Summe des monatlich zu entrichtenden Heimentgelts bei 30,5 Tagen Pflegekasse: Monatliche Zahlung der Pflegekassen Zuzahlung: Verbleibender Eigenanteil Das Entgelt für Pflege beeinhaltet 0,73 /Tag für die Ausbildungsumlage

12 Anlage 9 zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Informationen über Ansprechpartner im Elias-Schrenk-Haus für Bewohner, Angehörige und Betreuer Funktion Name Tel: 07461/ Ansprechpartner für Heimleitung Andreas Schmiedel Heimaufnahme (Stellvertr. Fr. Griem u. Vertragsgestaltung Hr. Storch) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pflegedienstleitung Margrit Griem Aufnahme Tagespflege (Stellvertr. Hr. Assing) Informationen über Pflegeorganisation Verwaltungsleitung Peter Storch Heimkostenabrechnung Finanzierung der Heimkosten Hauswirtschaftsleitung Irmtraud Limmer (Stellvertr. Fr. Wach) Hauswirtschaftliche Versorgung Küche Wäsche Reinigung Sozialdienst/Therapie Angela Köhler, Beschäftigungsangebote Angela Ketterer Begleitung Ehrenamtlicher Haustechnik Hartmut Schüler Reparaturen Umzüge Fahrdienst Wohnbereichsleitung I Brigitte Schulte bewohnerbezogene Auskünfte Wohnbereichsleitung II Gisela Baumeister bewohnerbezogene Auskünfte Wohnbereichsleitung III Hans Assing bewohnerbezogene Auskünfte Verwaltung Gabi Erler, Taschengeld Michaela Dreher Bestellung von Wäschenamen Einzug ins Heim Wäscheversorgung Gunhild Klees Fehlende Kleidungstücke Kennzeichnung von Wäsche Tagespflege Gisela Fai Informationen über Tagespflegeorganisation

13 Anlage 10 Seite 1 zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus Präambel: Hausordnung Elias-Schrenk-Haus Bewohner und Mitarbeiter des Elias-Schrenk-Hauses bilden eine Hausgemeinschaft, die nur auf dem Boden des Vertrauens, der Toleranz und der Geduld wachsen kann. Diese Hausordnung will nicht als ein Katalog von Einschränkungen verstanden werden. Sie will eine für das Zusammenleben in einer Gemeinschaft notwendige Regelung wesentlicher Fragen des täglichen Lebens sein. Wo viele Menschen nahe beieinander wohnen, ist Freundlichkeit im Umgang miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme für eine gute Atmosphäre notwendig. 1. Zimmer Ihr Zimmer soll Ihre private Welt sein. Die Privatsphäre jedes Bewohners soll gewahrt werden. Wir wünschen uns, dass Sie im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten ihr Zimmer mit möglichst viel eigenen Möbeln und Bildern einrichten. Dadurch fällt es Ihnen leichter, sich hier einzugewöhnen und zu Hause zu fühlen. Bitte sprechen Sie bei Fragen diesbezüglich unseren Haustechniker an (Durchwahl ) Die Ausstattung der Zimmer mit Teppichen ist grundsätzlich unerwünscht. Die Zimmer sind generell ausgestattet mit Pflegebett, Pflegenachttisch, Kleiderschrank, Garderobe, Tisch und Stühlen. Auf Wunsch können Sie für Ihren Kleiderschrank ein abschließbares Wertfach erhalten. Für eine Monatsmiete von 3 können wir Ihnen darüber hinaus auch Beistellschränke und Fernsehkommoden zur Verfügung stellen. Unsere Mitarbeiter betreten Ihr Zimmer in Ihrer Abwesenheit nur, um notwendige Verrichtungen wie Lüften, Heizen, Reinigen, Blumengießen, Reparaturen u.ä. vorzunehmen. 2. Schlüssel Auf Wunsch erhält jeder Bewohner einen Schlüssel für sein Zimmer. Bei Verlust des Schlüssels unterrichten Sie bitte unverzüglich die Heimleitung. 3. Sauberkeit Die Reinigung der Zimmer einschließlich Nasszelle wird von den Mitarbeiterinnen unserer Reinigungsfirma vorgenommen. Bitte gehen Sie nicht über frisch geputzte Flächen, hier besteht Rutschgefahr. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf die gelben Warnschilder, die rutschige Flächen signalisieren. Lebensmittelreste oder andere Gegenstände dürfen nicht aus dem Fenster geworfen werden. Für den Abfall stehen Behälter bereit.

14 Anlage 11 Seite 2 zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus 4. Gemeinschaftsräume Diese Räume können von allen Bewohnern benutzt werden. Helfen Sie bitte mit, die Räume sauber zu halten. Nehmen Sie bitte auf die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten Ihrer Mitbewohner Rücksicht. Sie können in den Gemeinschaftsräumen auch Familienfeste feiern. Bitte sprechen Sie dazu mit der Hauswirtschaftsleitung (Tel.: ). 5. Mahlzeiten Wir bitten Sie, die Mahlzeiten in den dafür vorgesehenen Räumen einzunehmen. In Krankheits- und Pflegezeiten wird Ihnen das Essen selbstverständlich ohne Aufpreis im Zimmer serviert. Die Mahlzeiten können während der angegebenen Zeiten eingenommen werden: Uhr bis Uhr Frühstück im Speisesaal Uhr bis Uhr Frühstück im Aufenthaltsbereich der Wohnbereiche Uhr Mittagessen im Aufenthaltsbereich der Wohnbereiche Uhr Mittagessen im Speisesaal Uhr Nachmittagskaffee Uhr Abendessen (nicht im Speisesaal) 6. Brandschutz Bitte verständigen Sie bei Brandgeruch oder Feuer sofort einen Mitarbeiter des Hauses. Die Fluchtwege sind gekennzeichnet. Vermeiden Sie bitte unter allen Umständen offenes Feuer wie brennende Kerzen oder Rauchen im Bett und legen Sie auch keine Zeitschriften oder Deckchen auf Ihren Fernseher. Die Benutzung von Kochgeräten ist grundsätzlich untersagt. Auf jedem Wohnbereich stehen Teeküchen zur Verfügung, wo Sie sich kleine Mahlzeiten, oder heiße Getränke zubereiten können. Wir verweisen Sie auch auf unser Hauskaffee, wo wir Sie montags, mittwochs und freitags mit Kaffee und Kuchen verwöhnen wollen. Bitte achten Sie bei elektrischen Geräten auf deren Sicherheit und setzen Sie sich bei Defekten wie z.b. schadhaften Kabeln mit dem Haustechniker in Verbindung (Tel.: ). Das Benutzen von Heizdecken oder Heizkissen ist im Haus nicht erlaubt. Auf die Brandschutzordnung des Hauses, die für jeden sichtbar aushängt wird verwiesen. 7. Radio- und Fernsehen: Bitte benutzen Sie Radio- und Fernsehapparate, sowie andere elektronische Geräte nur in Zimmerlautstärke. Notfalls empfehlen wir aus Rücksicht auf Ihre Mitbewohner dringend Kopfhöhrer zu benutzen. Sollten Sie in Gemeinschaft fernsehen wollen steht dafür auf der Brücke, dem Verbindungsgang zwischen Haupt- und Nebengebäude, ein Fernseher zur Verfügung. Sollten Sie Probleme mit dem Anschluß oder der Einstellung der Geräte haben, sprechen Sie bitte unseren Haustechniker daraufhin an (Tel.: ).

15 Anlage 11 Seite 3 zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus 8. Tiere Die Haltung von Hunden und Katzen, sowie anderen großen Tieren ist im Elias-Schrenk- Haus grundsätzlich nicht gestattet. Der Haltung von Kleintieren muss die Heimleitung zustimmen, wobei generell vorausgesetzt wird, dass die Versorgung der Tiere gewährleistet ist. 9. Wäscheversorgung Wäsche kann nur gewaschen werden, wenn diese mit dem Namen des Bewohners und der Einrichtung gekennzeichnet ist. Wir verweisen dazu auf das Merkblatt der Wäscherei, dem Sie die wichtigsten Regelungen entnehmen können. Bitte denken Sie daran, dass genügend Wäsche vorhanden ist, und dass es bis zu 2 Wochen dauern kann, bis Wäsche aus der Wäscherei zurückkommt. Kleinere Näh- und Flickarbeiten übernimmt unsere Mitarbeiterin in der Waschküche, bei der Sie sich auch über vermisste Kleidungsstücke informieren können. (Tel.: ). 10. Abwesenheit Bitte sagen Sie uns in jedem Fall Bescheid, wenn Sie das Haus verlassen. Wenn Sie verreisen, oder mehrere Tage außer Haus sind, hinterlassen Sie bitte die Adresse Ihres Aufenthaltsortes in der Verwaltung. 11. Infotafeln In jedem Stockwerk des Hauses finden Sie in der Nähe des Aufzuges eine Infotafel mit dem Speiseplan, den wöchentlich und täglich stattfindenden Beschäftigungsprogrammen, sowie andere Informationen, die Sie betreffen. 12. Heimfürsprecher Die beiden Heimfürsprecher ersetzen den gewählten Heimbeirat. Die Kontaktadresse können Sie dem Informationsblatt Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten der Bewohner (Anlage 07 zum Heimvertrag) entnehmen. 13. Weitere Hinweise Sie können jederzeit Besuch empfangen. Ihre Lebensgewohnheiten werden soweit wie möglich berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter Ihres Wohnbereichs. Freie Arztwahl ist gewährleistet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arzt im Elias- Schrenk-Haus Hausbesuche macht. In jedem Zimmer sind Anschlüsse für Kabelfernsehen vorhanden. Wegen eines Telefonanschlusses wenden Sie sich bitte direkt an die Telekom, die die Leitung in Ihr Zimmer freischaltet. Ein Münzfernsprecher befindet sich in der Eingangshalle. Der Friseursalon im Haus ist montags und donnerstags am Vormittag geöffnet. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Heim- und Pflegedienstleitung, sowie die Heimfürsprecher zur Verfügung.

16 Anlage 11 Seite 4 zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner im Elias-Schrenk-Haus 14. Bestandteil des Heimvertrags Die Hausordnung ist Bestandteil des Heimvertrags. Änderungen bleiben dem Träger des Hauses im Einvernehmen mit den Heimfürsprechern vorbehalten. 15. Inkrafttreten Diese Hausordnung tritt nach der Beratung mit den Heimfürsprechern und der Information der Bewohner und Angehörigen am in Kraft.

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