Die elektronische Gesundheitskarte (egk)

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1 Die elektronische Gesundheitskarte (egk) Ziele und Anwendungen Juli 2016 Düsseldorf IT-Beratung der KV Nordrhein

2 Inhalt Rückblick Ziele der egk? Rollout Anwendungen der egk egk und Datenschutz 2

3 Rückblick Mit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen. Ab dem 1. Oktober 2011 haben die Krankenkassen bundesweit schrittweise die elektronische Gesundheitskarte (egk) an ihre Versicherten ausgegeben. Mittlerweile haben alle Arztpraxen neue Kartenterminals, mit denen die Karten gelesen werden können. Seit 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Die Karte unterscheidet sich auf den ersten Blick nur durch das Foto von der alten Krankenversichertenkarte. Auf der Karte gespeichert sind Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus. Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC befindet sich auf der Rückseite jeder egk. 3

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5 Ziele der egk Durch die Einführung der egk und den Aufbau einer funktionierenden Telematik-Infrastruktur (TI) sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern: Steigerung der Patientenautonomie aufgrund der Möglichkeit des eigenständigen Zugriffs auf persönliche Daten, schnelle Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten, z.b. bei Arztwechsel, Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Wechselwirkungen von Medikamenten (Arzneimitteldokumentation), Verbesserung der Behandlungsqualität durch eine transparente Patientenhistorie, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung der Versorgung, Transparenz des Leistungsgeschehens, Vereinfachung von Verwaltungsabläufen, Sektorübergreifende Verfügbarmachung von medizinischen Informationen, Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Gesundheitswesen. 5

6 Ziele der egk Durch die Hinterlegung von elektronischen Zertifikaten auf der Karte wird außerdem die eindeutige Identifikation des Karteninhabers gewährleistet und so Missbrauch ausgeschlossen. Durch die eingebaute Mikroprozessortechnologie ist sicheres Speichern von Informationen gewährleistet. Die egk soll zudem verschiedene Anwendungen für Versicherte und Leistungserbringer bereitstellen: Pflichtanwendungen (verbindlich für alle Versicherten): Übermittlung von Stammdaten und Verwendung der europäischen Krankenversichertenkarte auf der Rückseite Freiwillige Anwendungen (nur mit Zustimmung des Versicherten): z.b. Notfalldatensatz, elektronischer Arztbrief, elektronische Patientenakte 6

7 Rollout Mit der egk soll ein sicherer und problemloser Austausch medizinischer Informationen möglich sein. Dafür benötigen Ärzte und Psychotherapeuten einen elektronischen Heilberufsausweis (ehba). Durch die Benutzung beider Karten der elektronischen Gesundheitskarte und dem ehba soll ein Zugriff unberechtigter Dritter auf die Patienteninformationen verhindert werden. Mit dem Online-Rollout sollen die egk-kartenterminals an die Telematik- Infrastruktur angeschlossen werden. Um die dann freigeschalteten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können, benötigen Arztpraxen einen sogenannten Konnektor, der die Möglichkeit herstellt, die Arztpraxis und die Telematik-Infrastruktur miteinander zu verbinden. 7

8 Rollout Nachdem die TI einsatzbereit ist, startet die Phase des sogenannten Online-Rollouts in zwei Stufen (ORS1 und ORS2) mit einer vorgeschalteten Testphase. In ORS1 sollen die ersten Anwendungen Versichertendatenmanagement und elektronische Arztbriefschreibung starten. Ein Austausch von Karten (egk bzw. HBA) ist nicht erforderlich. In ORS2 sollen weitere Anwendungen, wie Notfalldatenmanagement und Arzneimitteltherapiesicherheit Einzug halten. Der Austausch von HBAs wird notwendig. 8

9 Anwendungen der egk Einführung des Versichertenstammdatenmanagement Die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten sollen dabei mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten abgeglichen und aktualisiert werden. Dadurch soll es möglich werden, ungültige sowie verloren und gestohlen gemeldete Karten bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu erkennen. Die Überprüfung der Daten erfolgt beim ersten Patientenbesuch pro Quartal online, wenn die Karte eingelesen wird. Die Aktualisierung der auf der egk gespeicherten Stammdaten, wie die Adresse oder der Zuzahlungsstatus, nimmt das Kartenterminal per Onlineabgleich automatisch vor. Das Versichertenstammdatenmanagement soll ab dem innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Ärzte, die die Anwendung nutzen, erhalten einen Vergütungszuschlag. 9

10 Anwendungen der egk Einführung von elektronische Briefen Künftig soll es einen sicheren, formlosen Datenaustausch zwischen den Ärzten, etwa im Krankenhaus, der Praxis und dem Labor, geben. Elektronische Arztbriefe und elektronische Entlassbriefe sollen sicher elektronisch übermittelt werden. Praxen erhalten für die Nutzung eine Vergütung (Regelung im E-Health-Gesetz). Dokumente, wie der Arztbrief, können dann einfach als Anhang gesendet werden. Die Informationen werden geschützt übermittelt und sind schnell verfügbar. Die Möglichkeit des Datenaustausches soll in Systemen wie Praxisverwaltungsprogrammen integriert werden. Das heißt, Ärzte können dann Informationen aus der Korrespondenz direkt in die elektronische Patientendokumentation übernehmen. 10

11 Anwendungen der egk Einführung eines Notfalldatenmanagements Auf freiwilliger Basis können Versicherte notfallrelevante Informationen speichern lassen z. B. über bestehende Medikationen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten etc. Die Anschrift des behandelnden Arztes kann ebenso gespeichert werden wie die Kontaktdaten der im Notfall zu verständigenden Angehörigen. Im Notfall können diese Informationen von Ärzten bzw. Notfallsanitätern auch ohne Mitwirkung der Patienten gelesen werden, ansonsten nur mit Einverständnis des Versicherten und soweit es zur Versorgung des Versicherten erforderlich ist. Die Einführung ist ab 2018 geplant. Ärzte, die Notfalldatensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten. 11

12 Anwendungen der egk Einführung eines Datenmanagements zur Arzneimitteltherapiesicherheit Auf freiwilliger Basis können alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden. Der behandelnde Arzt bzw. der Apotheker erhalten so einen Überblick über die Arzneimittel, die der Patient einnimmt. Das Risiko, dass Medikamente verschrieben oder verkauft werden, die Wechselwirkungen zu anderen eingenommenen Arzneimitteln haben, wird so verringert. Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, haben ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, soll dieser nicht als eigene Anwendung, sondern als Vorstufe der Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit weiterentwickelt werden. Der Medikationsplan wird zunächst auf Papier erstellt, soll aber mittelfristig auch über die egk abrufbar sein. 12

13 Anwendungen der egk Einführung einer elektronischen Patientenakte Die elektronische Patientenakte soll ab 2019 als freiwillige Anwendung für die Versicherten zur Verfügung stehen. Sie soll u.a. den Notfalldatensatz, den Medikationsplan, Arztbriefe und weitere medizinische Dokumente, wie etwa den Mutterpass oder den Impfpass, enthalten. Für die Zugriffsberechtigung seitens des Arztes ist ein elektronischer Heilberufsausweis nötig. 13

14 egk und Datenschutz Da es sich bei Gesundheitsdaten um besonders sensible Daten der Versicherten handelt, wird bei der gesamten Telematik-Infrastruktur großer Wert auf die Sicherheit gelegt. Die gematik, die mit der Einführung der Gesundheitskarte und der Telematik-Infrastruktur betraut ist, arbeitet daher eng mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie zusammen. Patienten müssen darauf vertrauen können, dass ihre Diagnosen, Befunde und Behandlungsverläufe nicht in die falschen Hände geraten. Auf der egk werden schützenswerte Daten mit einem modernen Verschlüsselungsverfahren abgespeichert. Nur in der Kombination mit der sogenannten Health Professional Card des Arztes, Psychotherapeuten oder Krankenhauses (ggfs. auch mit der SMC-B z.b. beim Notfall) lassen sich die Informationen entschlüsseln. 14

15 egk und Datenschutz Das Zweikarten-Prinzip von egk und Health Professional Card verhindert, dass Dritte auf die Daten zugreifen können (Card-to-Card-Authentisierung) Zudem verlassen Daten eine Praxis oder ein Krankenhaus nur, wenn sie für die Übertragung durch die Telematik-Infrastruktur verschlüsselt wurden. Versicherte können selbst entscheiden, welche Daten sie auf der Karte speichern lassen wollen, die über die administrativen Angaben wie Name, Adresse, Krankenkasse und Versichertennummer hinausgehen. Freiwillig sind zum Beispiel die Speicherung von Diagnosen, Notfalldaten, Behandlungsberichten und Impfungen. Jeder Patient erhält darüber hinaus eine sechsstellige PIN, die er einmal eingibt, wenn er Notfalldaten auf seiner egk von einem Arzt speichern lassen möchte. Dieser benötigt dazu ebenfalls eine PIN, um die Daten zu verschlüsseln. 15

16 Haben Sie Fragen? Die IT-Beratung der KV Nordrhein informiert Sie telefonisch und in persönlichen Gesprächen. Franz Josef Eschweiler Telefon Nicole Elias Telefon Sandra Onckels Telefon Claudia Pintaric Abteilungsleitung

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