Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0406 Sonderschulen

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1 Bis zu 180/180/180 Lehrer können vorübergehend bei Kap aus Kap eingesetzt werden. Bis zu insgesamt 50/50/50 Lehrer aus Kap können vorübergehend bei Kap und 0408 eingesetzt werden. Lehrer von öffentlichen Schulen bei den Kap können ohne Erstattung der anteiligen Bezüge wie folgt eingesetzt werden: - beim Landesschulzentrum für Umwelterziehung am Staatlichen Aufbaugymnasium Adelsheim (Kap. 0416) mit vollem Deputat (bis zur Dauer von 10 Jahren) oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung im Umfang von bis zu 118 Wochenstunden. Vgl. Erläuterungen bei Kap Tit.Gr bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen (Kap. 0447) mit vollem Deputat (in der Regel bis zur Dauer von zehn Jahren) oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung zur pädagogischen Betreuung der Lehrgänge bis zu insgesamt 17/17/17 Deputaten. - bei den Regierungspräsidien als obere Schulaufsichtsbehörden Kap bis 0307, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 7/9/9 Lehrern nicht überschreitet. - beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 0/8/8 Lehrern nicht übersteigt. - für Tätigkeiten in Medienzentren im Umfang von bis zu 40/40/40 Deputaten (Die bisherige Regelung in Teil C, Ziffer 3.6 der Verwaltungsvorschrift über die Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen für die Kreisbildstellen wurde zum Ende des Schuljahres 2003/2004 ersatzlos aufgehoben). - beim Landesinstitut für Schulentwicklung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 38/36/36 Deputaten nicht überschreitet. - bei Kap ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 12/15/15 Lehrern nicht übersteigt. Lehrer von öffentlichen Schulen bei den Kap können im Umfang von bis zu 200/105/105 Deputaten im Rahmen der Weiterbildungskonzeption der Landesregierung (sog. Lehrerprogramm) für Tätigkeiten an Einrichtungen der Weiterbildung gegen einen Kostenersatz i. H. v. 50 v.h. beurlaubt werden (s. auch Vermerk und Erläuterungen bei Kap Tit ). Insgesamt bis zu 55/55/55 Turn- und Sportlehrer aus Kap. 0406, 0405, 0410, 0415 und 0420 sind neben ihrem Lehrauftrag an den öffentlichen Schulen bei Turn- und Sportvereinen in den Stadt- und Landkreisen oder für sonstige Belange des Sports tätig. Neben der maximalen Lehrerzahl bilden die bei Kap Tit Erläuterungsziffer 1 veranschlagten Mittel die Obergrenze für den Einsatz von Lehrkräften bei Turn- und Sportvereinen bzw. für sonstige Belange des Sports. Insgesamt bis zu 35/40/50 Lehrer aus Kap. 0406, 0405, 0407, 0408, 0410, 0415 und 0420 können vorübergehend, zur Vermeidung einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, in der Schulverwaltung eingesetzt werden. Insgesamt bis zu 28/28/27 Lehrer aus Kap. 0406, 0405, 0410, 0415 und 0420 können ohne Erstattung der Dienstbezüge im Rahmen des Programms zur Entsendung deutscher Lehrer nach Mittel- und Osteuropa beurlaubt werden. Veranschlagte Schulleiterhebungen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen nach Vorbemerkung Nr. 3 zu den Landesbesoldungsordnungen A, B und R (Anlage zu 2 LBesG) erfüllt sind. 302

2 Stellenplan für Beamte Zum Ausgleich unterschiedlicher Beförderungsverhältnisse bei den Fachlehrern können mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde Planstellen der A9, A10, A11 und A11 +Amtszulage der Kap. 0406, 0405, 0408, 0410, 0415 und 0420 vorübergehend gegenseitig in Anspruch genommen werden. Vorübergehend dürfen Stellen für wissenschaftliche Lehrer mit Fachlehrern besetzt werden. Insgesamt bis zu 25/25/25 Stelleninhaber der A12 bis A14 aus Kap. 0406, 0405, 0410, 0415 und 0420 erhalten als Akademiereferenten an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen nach Maßgabe von 1 Abs. 8 der Lehrkräftezulagenverordnung eine Zulage von monatlich 76,69 EUR. Insgesamt bis zu 0/47/47 Stelleninhaber aus Kap. 0406, 0405, 0410, 0415 und 0420 erhalten als Fachleiter an den Pädagogischen Fachseminaren eine Stellenzulage von 76,69 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom in der jeweils geltenden Fassung unter der Voraussetzung, dass die Änderung der Lehrkräftezulagenverordnung hierfür die Rechtsgrundlage schafft. Insgesamt bis zu 0/37/37 Stelleninhaber aus Kap. 0406, 0405, 0410, 0415 und 0420 erhalten als Lehrbeauftragte an den Pädagogischen Fachseminaren eine Stellenzulage von 37,26 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom in der jeweils geltenden Fassung unter der Voraussetzung, dass die Änderung der Lehrkräftezulagenverordnung hierfür die Rechtsgrundlage schafft. 119/119/119 Stelleninhaber erhalten als Fachberater in der Aus- und Fortbildung für Sonderschulen eine Stellenzulage von 37,26 EUR nach 1 Abs. 2 der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April Zu A15, A14 +Amtszulage, A14, A13 +Amtszulage, A13 und A12 +Amtszulage: -Rektoren- bei Kap. 0405, 0406 und 0410 je Tit /280/280 Stelleninhaber erhalten als Geschäftsführende Schulleiter im Sinne des 43 des Schulgesetzes eine Stellenzulage von 76,69 EUR nach Vorbemerkung Nr.12 zu den Landesbesoldungsordnungen. Zu A15 bis A9: -Rektoren und Konrektoren, Hauptlehrer, Realschullehrer und Sonderschullehrer, Lehrer an allgemein bildenden Schulen und Oberlehrerinnen HHT und Hauptlehrerinnen HHT, Fachoberlehrer und Fachlehrer bei Kap. 0406, 0405, 0407, 0408, 0410, 0415 und 0416 je Tit eine Stellenzulage für Fachberater(innen) von 37,26 EUR nach 1 Abs. 2 der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 erhalten 1078/1078/1078 Fachberater(innen) als Leiter(innen) von Seminaren und Arbeitsgemeinschaften in der Lehrerfortbildung. Zu A15 bis A13: 160/160/160 Stelleninhaber erhalten als Lehrer an Ausbildungsklassen der Pädagogischen Hochschulen (hier Fachbereich Sonderpädagogik der PH Ludwigsburg und Heidelberg) eine Stellenzulage von 76,69 EUR nach 1 Abs. 1 der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April Zu Bes. Gr. A13: - 34/34/34 Stelleninhaber erhalten als Fachleiter an Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung eine Stellenzulage von 76,69 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 in der jeweils geltenden Fassung. - 27/27/27 Stelleninhaber erhalten als Lehrbeauftragte an Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung eine Stellenzulage von 37,26 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 in der jeweils geltenden Fassung. 303

3 a) Planstellen für Beamte A 15 Sonderschulrektor als Leiter einer Sonderschule 107,0 107,0 107,0 -für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern -für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern A 14 Sonderschulrektor als Leiter einer Sonderschule 184,0 186,0 186,0 -für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern -für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern + Amtszulage A 14 Sonderschulkonrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer 112,0 110,0 110,0 Sonderschule -für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern -für sonstige Sonderschulen mit mehr als 90 Schülern + Amtszulage Die bisherigen Fachschuldirektoren behalten für ihre Person diese Amtsbezeichnung. A 14 Sonderschulrektor als Leiter einer Sonderschule 137,0 135,0 135,0 -für Lernbehinderte mit bis zu 90 Schülern -für sonstige Sonderschulen mit bis zu 45 Schülern A 14 Sonderschulkonrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer 166,0 169,0 169,0 Sonderschule -für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern -für sonstige Sonderschulen mit mehr als 45 bis 90 Schülern Die bisherigen Fachschuldirektoren behalten für ihre Person diese Amtsbezeichnung. A 14 Oberstudienrat 1,0 1,0 1,0 A 13 Sonderschullehrer, Realschullehrer 3.298, , ,0 Die bisherigen Fachschulräte an Sonderschulen, Oberlehrer an Sonderschulen und Sonderschuloberlehrer behalten für ihre Person die bisherige Amtsbezeichnung. 130/130/130 Stelleninhaber erhalten eine Amtszulage 1/1/1 Stelleninhaber erhält für seine Person die Bezüge der A13 und die Amtsbezeichnung Fachschulrat sowie eine ruhegehaltsfähige Stellenzulage von 37,26 EUR. 13/13/13 Stellen sind ab zur Refinanzierung des Projekts Schulverwaltung am Netz (SVN) gesperrt. 304

4 kw * 1,0 * 1,0 * 1,0 kw zum * 40,0 * 40,0 * 40,0 kw zum * 40,0 * 40,0 * 40,0 kw zum * 40,0 * 40,0 * 40,0 kw zum wegen SVN * 13,0 * 13,0 * 13,0 kw zum * 90,0 * 90,0 * 90,0 kw zum * 130,0 * 130,0 * 130,0 kw zum * 40,0 * 40,0 * 40,0 A 12 Technischer Oberlehrer an einer Sonderschule für Geistigbehinderte 17,0 17,0 17,0 als Stufenleiter der Werkstufe A 12 Lehrer an allgemein bildenden Schulen, Oberlehrerin für Hauswirtschaft, 730,0 715,0 700,0 Handarbeit und Turnen Auf diesen Stellen werden auch Hauptlehrerinnen für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen der A11 geführt. A 11 Fachoberlehrer 171,0 171,0 171,0 - als Fachbetreuer - an einer Sonderschule für Geistigbehinderte oder an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter-, Mittel oder Oberstufe + Amtszulage A 11 Fachoberlehrer 1) 343,0 341,0 341,0 A 11 Technischer Oberlehrer an einer Sonderschule 32,0 51,0 51,0 A 10 Fachoberlehrer 1) 206,0 224,0 224,0 A 10 Technischer Lehrer an einer Sonderschule 48,0 49,0 49,0 A 9 Fachlehrer 1) 685,0 694,0 694,0 Summe a) Planstellen für Beamte 6.237, , ,0 Summe kw * 394,0 * 394,0 * 394,0 1) Davon insgesamt 70/95/95 Stellen für Fachlehrer/ Fachoberlehrer an Schulkindergärten. 305

5 Veränderungsnachweis Zugang Abgang Zugang Abgang A 15 A 15 ( So-Rektor Lernb. 181; Sonstige 91 ) von A 14 + Amtszulage (Sonderschulrektor) 2, ( So-Rektor Lernb. 181; Sonstige 91 ) nach A 14 + Amtszulage (Sonderschulrektor) - 2,0 - - A 14 ( So-Rektor LernB ; Sonstige ) + Amtszulage - von A 15 (Sonderschulrektor) 2, A 14 ( So-Rektor LernB ; Sonstige ) + Amtszulage - von A 14 (Sonderschulrektor) 5, A 14 ( So-Rektor LernB ; Sonstige ) + Amtszulage - nach A 15 (Sonderschulrektor) - 2,0 - - A 14 ( So-Rektor LernB ; Sonstige ) + Amtszulage - nach A 14 (Sonderschulrektor) - 3,0 - - A 14 ( So-Konrektor Lernb. 181; Sonstige 91 ) + Amtszulage - von A 14 (Sonderschulkonrektor) 2, A 14 ( So-Konrektor Lernb. 181; Sonstige 91 ) + Amtszulage - nach A 14 (Sonderschulkonrektor) - 4,0 - - A 14 A 14 A 14 ( So-Rektor LernB. bis 90; Sonstige bis 45 ) von A 14 + Amtszulage (Sonderschulrektor) 3, ( So-Rektor LernB. bis 90; Sonstige bis 45 ) nach A 14 + Amtszulage (Sonderschulrektor) - 5,0 - - ( So-KonR Lernb ; Sonstige ) von A 14 + Amtszulage (Sonderschulkonrektor) 4, A 14 ( So-KonR Lernb ; Sonstige ) von A 13 (Sonderschullehrer) 6, A 14 ( So-KonR Lernb ; Sonstige ) nach A 14 + Amtszulage (Sonderschulkonrektor) - 2,0 - - A 14 ( So-KonR Lernb ; Sonstige ) nach A 13 (Sonderschullehrer) - 5,0 - - A 13 ( Sonderschullehrer, Realschullehrer ) von A 14 (Sonderschulkonrektor) 5, A 13 ( Sonderschullehrer, Realschullehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei b) Stellenübersichten für Beamte zur Anstellung, A 13 (Sonderschullehrer z.a.) 50, A 13 ( Sonderschullehrer, Realschullehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei A 12 (Lehrer an allgemein bildenden Schulen) 15, A 13 ( Sonderschullehrer, Realschullehrer ) nach A 14 (Sonderschulkonrektor) - 6,0 - - A 12 ( Lehrer an allg. Schulen; OberL HHT A12 ) Wegfall; vgl. Zugang bei A 13 (Sonderschullehrer) - 15,0 - - A 11 ( Fachoberlehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei Tit , Ziffer 2. Schulkindergärten, IVb/IVa BAT 8, A 11 ( Fachoberlehrer ) Wegfall; vgl. Zugang bei A 11 (Technischer Oberlehrer an einer Sonderschule) - 10,0 - - A 11 ( Tech-OL an SoSch A11 ) Zugang; vgl. Wegfall bei Tit , Ziffer 1 Sonderschulen, Vb/IVb/IVa BAT 7, A 11 ( Tech-OL an SoSch A11 ) Zugang; vgl. Wegfall bei A 11 (Fachoberlehrer) 10, A 11 ( Tech-OL an SoSch A11 ) übertragen von Kap Tit ,

6 A 10 ( Fachoberlehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei Tit , Ziffer 2. Schulkindergärten, IVb/IVa BAT 8, A 10 ( Fachoberlehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei A 10 (Technischer Lehrer an einer Sonderschule) 10, A 10 A 10 ( Technischer Lehrer an einer Sonderschule ) Zugang; vgl. Wegfall bei Tit , Ziffer 1 Sonderschulen, Vb/IVb/IVa BAT 13, ( Technischer Lehrer an einer Sonderschule ) Wegfall; vgl. Zugang bei A 10 (Fachoberlehrer) - 10,0 - - A 10 ( Technischer Lehrer an einer Sonderschule ) übertragen nach Kap Tit ,0 - - A 9 A 13 ( Fachlehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei Tit , Ziffer 2. Schulkindergärten, IVb/IVa BAT 9, ( Sonderschullehrer, Realschullehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei b) Stellenübersichten für Beamte zur Anstellung, A 13 (Sonderschullehrer z.a.) ,0 - A 13 ( Sonderschullehrer, Realschullehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei A 12 (Lehrer an allgemein bildenden Schulen) ,0 - A 12 ( Lehrer an allg. Schulen; OberL HHT A12 ) Wegfall; vgl. Zugang bei A 13 (Sonderschullehrer) ,0 zus. a) Planstellen für Beamte 161,0 66,0 45,0 15,0 bleiben 95,0 0,0 30,0 0,0 b) Stellenübersichten für Beamte zur Anstellung A 13 Sonderschullehrer z.a., Realschullehrer z.a. 2) 3) 122,0 102,0 77,0 A 10 Technische Lehrer z.a. 2) 8,0 8,0 8,0 A 9 Fachlehrer z.a. 1)2) 256,0 256,0 256,0 Summe b) Stellenübersichten für Beamte z.a. 386,0 366,0 341,0 1) Davon 10/10/10 Stellen für Fachlehrer z.a. an Schulkindergärten. 2) Zur Inanspruchnahme weiterer Stellen vgl. Kap. 0436, Stellenübersichten für die beamteten Hilfskräfte, Fußnote 4. 3) Die in 2005 neu zugehenden 30 Stellen dürfen ab und die in 2006 neu zugehenden 5 Stellen dürfen ab besetzt werden. 307

7 Veränderungsnachweis Zugang Abgang Zugang Abgang A 13 ( SoLehrer z.a., RLehrer z.a. ) Zugang von Lehrerstellen 30, A 13 ( SoLehrer z.a., RLehrer z.a. ) Wegfall; vgl. Zugang bei a) Planstellen für Beamte, A 13 (Sonderschullehrer) - 50,0 - - A 13 ( SoLehrer z.a., RLehrer z.a. ) Zugang von Lehrerstellen - - 5,0 - A 13 ( SoLehrer z.a., RLehrer z.a. ) Wegfall; vgl. Zugang bei a) Planstellen für Beamte, A 13 (Sonderschullehrer) ,0 zus. b) Stellenübersichten für Beamte z.a. 30,0 50,0 5,0 30,0 bleiben 0,0 20,0 0,0 25,0 Summe Stellenplan für Beamte (ohne Leerstellen und Stellen für abgeordnete Beamte) 6.623, , ,0 Summe kw * 394,0 * 394,0 * 394, Stellenübersicht für Angestellte BAT c) Tarifliche Angestellte Gleichwertige Stellen können zwischen Ziffer 1 -Sonderschulen- und Ziffer 2 -Schulkindergärten- vorübergehend gegenseitig in Anspruch genommen werden. 1. Sonderschulen III/IIa Wissenschaftlicher Lehrer 17,0 17,0 17,0 IVa/III Wissenschaftlicher Lehrer 11,0 11,0 11,0 IVb/IVa Jugendleiterinnen mit staatlicher Prüfung, Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung je mit überwiegender Lehrtätigkeit 17,0 6,0 6,0 ku 17/6/6 nach Vb/IVb/IVa BAT (Technischer Lehrer) Vb/IVb Vb/IVb/IVa Technische Lehrer 1) 42,0 33,0 33,0 Vb/IVb Vb/IVb/IVa Fachlehrer 1,0 1,0 1,0 Vc/Vb Vb/IVb mit Zusatzausbildung Erzieher(innen) mit staatlicher Anerkennung mit überwiegender Lehrtätigkeit an Sonderschulen für Geistigbehinderte und an Sonderschulen für Körperbehinderte mit einer Abt. Geistigbehinderte, Krankengymnasten und Beschäftigungstherapeuten mit überwiegender Lehrtätigkeit an Sonderschulen für Körperbehinderte und Geistigbehinderte 53,0 53,0 53,0 kw * 1,0 * 1,0 * 1,0 Summe 1. Sonderschulen 141,0 121,0 121,0 Summe kw * 1,0 * 1,0 * 1,0 1) Diese Stellen können auch mit Lehrern im Angestelltenverhältnis anderer Fachrichtungen besetzt werden. 308

8 Veränderungsnachweis Zugang Abgang Zugang Abgang IVb/IVa Vb/IVb ( Jugendleiter überwiegende Lehrtätigkeit ) nach Vb/IVb/IVa BAT (Technische Lehrer) in Vollzug des ku- Vermerks - 11,0 - - ( Vb/IVb/IVa Technische Lehrer ) von IVb/IVa BAT (Jugendleiterinnen) in Vollzug des ku-vermerks 11, Vb/IVb ( Vb/IVb/IVa Technische Lehrer ) Wegfall; vgl. Zugang bei Tit , a) Planstellen für Beamte, A 11 (Technischer Oberlehrer) - 7,0 - - Vb/IVb ( Vb/IVb/IVa Technische Lehrer ) Wegfall; vgl. Zugang bei Tit , a) Planstellen für Beamte, A 10 (Technischer Lehrer) - 13,0 - - zus. 1. Sonderschulen 11,0 31,0 - - bleiben 0,0 20,0 0,0 0,0 2. Schulkindergärten nach 20 SchG IVb/IVa Jugendleiterinnen, Sozialpädagogen als Leiterinnen 76,0 51,0 51,0 Vc/Vb Vb/IVb mit Zusatzausbildung Erzieher(innen), Krankengymnasten und Beschäftigungstherapeuten in Schulkindergärten für Körperbehinderte und Geistigbehinderte 181,0 181,0 181,0 Vc/Vb Erzieher(innen) 3,0 3,0 3,0 Summe 2. Schulkindergärten nach 20 SchG 260,0 235,0 235,0 Veränderungsnachweis Zugang Abgang Zugang Abgang IVb/IVa ( Jugendleiterinnen, Soz.päd. Leiterinnen ) Wegfall; vgl. Zugang bei Tit , a) Planstellen für Beamte, A 11 (Fachoberlehrer) - 8,0 - - IVb/IVa ( Jugendleiterinnen, Soz.päd. Leiterinnen ) Wegfall; vgl. Zugang bei Tit , a) Planstellen für Beamte, A 10 (Fachoberlehrer) - 8,0 - - IVb/IVa ( Jugendleiterinnen, Soz.päd. Leiterinnen ) Wegfall; vgl. Zugang bei Tit , a) Planstellen für Beamte, A 9 (Fachlehrer) - 9,0 - - zus. 2. Schulkindergärten nach 20 SchG - 25,0 - - bleiben 0,0 25,0 0,0 0,0 Summe c) Tarifliche Angestellte 401,0 356,0 356,0 Summe kw * 1,0 * 1,0 * 1,0 Summe Stellenübersicht für Angestellte 401,0 356,0 356,0 Summe kw * 1,0 * 1,0 * 1,0 Summe Sonderschulen (ohne Leerstellen und Stellen für abgeordnete Beamte) 7.024, , ,0 Summe kw * 395,0 * 395,0 * 395,0 309

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