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1 Technische Mindestanforderungen der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen nach 6 Abs. 1 EEG 2012 (Anlagen >100 kw) (Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8

2 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Vorgaben Technisches Konzept Steuerung Messung Technische Umsetzung Einbau, Betrieb und Wartung des GPRS-Modems Ansprechpartner Anlagen Aufbau Einspeisemanagement Beschreibung der Ausgänge Abmessungen... 8 Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 2 von 8

3 1 Gesetzliche Vorgaben Die technischen Vorgaben für Betreiber von EEG-Anlagen (EEG = Erneuerbare- Energien-Gesetz) regelt 6 EEG Gemäß 6 Abs. 1 EEG 2012 müssen Anlagenbetreiber sowie Betreiber von KWK- Anlagen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit 1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und 2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Eine Unterscheidung trifft die Bestimmung des 6 EEG 2012 bei Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) in Hinblick auf die installierte Leistung der Anlage. Weist die PV- Anlage eine installierte Leistung von mehr als 100 kw auf, sind die Vorgaben des 6 Abs. 1 EEG 2012 maßgeblich, liegt die installierte Leistung unter 100 kw, richten sich die Anforderungen nach 6 Abs. 2 EEG Die Technischen Mindestanforderungen der EWF für das Einspeisemanagement von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung in Höhe von kw haben wir auf unseren Internetseiten unter veröffentlicht. Wir bitten Sie diese zu beachten. Dabei gelten mehrere PV-Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne des 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012 gemäß 6 Abs. 3 EEG 2012 als eine Anlage, wenn 1. sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und 2. innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind. PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw Gemäß 6 Abs. 1 EEG 2012 müssen Anlagenbetreiber sowie Betreiber von KWK- Anlagen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit 1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und 2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Diese Vorgaben gelten für alle PV-Anlagen, die ab dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen werden. Betreiber von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw, die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen worden sind, müssen gemäß 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 die technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 EEG 2012 ab dem 1. Juli 2012 einhalten. Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 3 von 8

4 Der Anlagenbetreiber ist zur Einhaltung der technischen Vorgaben gem. 6 EEG 2012 sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten verpflichtet. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, besteht gemäß 17 Abs. 1 EEG 2012 kein Vergütungsanspruch. Für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw sind die nachfolgenden technischen Mindestanforderungen für den Einbau eines GPRS-Modems zu beachten. 2 Technisches Konzept Im Netzgebiet der EWF wird das folgende technische Konzept angewandt: 2.1 Steuerung Die EWF stellt das Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung über eine GPRS- Datenverbindung bereit. Zur Übertragung des Signals wird das digitale Mobilfunknetz genutzt. Ein der Erzeugungsanlage zugeordnetes Empfangsrelais empfängt die Signale und steuert die Erzeugungsanlage an. Hierzu werden am Empfangsrelais drei potenzialfreie Schließerkontakte angesteuert. Diese drei Relais stellen die Leistungsstufen 60 %, 30 % und 0 % dar. Die Reduzierung bezieht sich auf die elektrisch installierte Nennleistung der Erzeugungsanlage. Dabei entsprechen 100 % vollständige und 0 % keine Einspeisung der vereinbarten Netzanschlusskapazität. Für verschiedene Erzeugungsarten sind grundsätzlich separate Empfangsrelais notwendig. 2.2 Messung Die Ist-Einspeiseleistung wird durch die Verrechnungsmesseinrichtung erfasst und bereitgestellt. Für die Übertragung stellt der Anlagenbetreiber eine registrierende Leistungsmessung und für die Abfrage durch EWF eine GPRS-Datenverbindung zur Verfügung. Für die Übertragung der in der Leistungsmessung erfassten Daten ist ein Datenprotokoll nach Maßgabe der EWF zu verwenden. Auf Wunsch des Anlagenbetreibers kann die Übertragung der Einspeiseleistung im Rahmen des Messstellenbetriebes durch EWF erfolgen. 3 Technische Umsetzung Die EWF signalisiert die Aufforderung zur Reduzierung der Einspeiseleistung über Schaltbefehle. Die Bereitstellung der Schaltbefehle bzw. Schaltzustände erfolgt stets an der Verrechnungsmesseinrichtung am Netzverknüpfungspunkt (NVP). Das GPRS-Empfangsrelais und die Messeinrichtung werden im Auftrag des Anlagenbetreibers am NVP im Zählerschrank der Verrechnungsmesseinrichtung installiert. Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 4 von 8

5 Der Anlagenbetreiber stellt eine Steuerverbindung von der Übergabeklemmleiste am Netzanschlusspunkt bis zu den Erzeugungsanlagen her und stellt die notwendige Funktionalität der 3-stufigen Leistungsreduzierung innerhalb der Anlagensteuerung sicher. Bei fehlender Steuerleitungsverbindung zwischen NVP und Erzeugungsanlagen ist bei Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem ) eine zusätzliche Bereitstellung der Schaltbefehle auch innerhalb der Einspeiseanlage möglich. Dafür ist der Einsatz zusätzlicher kostenpflichtiger Geräte erforderlich. Erhält der Anlagenbetreiber über das Empfangsgerät ein Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung, muss die Leistungsreduzierung innerhalb von 60 Sekunden erfolgen. Dieser Zeitraum bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage am Netzanschlusspunkt, unabhängig davon, aus wie viel Erzeugungseinheiten die Anlage besteht. Die EWF behält sich vor, das technische Konzept zur Umsetzung der ferngesteuerten Reduzierung von Erzeugungsanlagen - bezogen auf die Anschlussleistung bei Anlagen > 5 MW - in Einzelfällen anzupassen. 4 Einbau, Betrieb und Wartung des GPRS-Modems Die Bereitstellung des GPRS-Modems erfolgt durch die EWF. Das GPRS-Modem verbleibt im Eigentum der EWF. Die Beauftragung zu Einbau, Betrieb und Wartung erfolgt mit dem entsprechenden Auftragsformular. Die Inbetriebsetzung des Einspeisemanagements ist der EWF in Form des vollständig ausgefüllten Formulars Bestätigung des Anlagenbetreibers zur Inbetriebsetzung des Einspeisemanagements schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für die technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sind durch die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber zu tragen. Die Formulare und das Preisblatt sind im Internet unter Netz Stromeinspeisung - Einspeisemanagement EEG- und KWKG-Anlagen veröffentlicht. 5 Ansprechpartner Bodo Wischolleck Telefonnr.: / Faxnr.: / bodo.wischolleck@ewf.de Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 5 von 8

6 6 Anlagen 6.1 Aufbau Einspeisemanagement bei Neu- und Bestandsanlagen am Netzverknüpfungspunkt Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 6 von 8

7 6.2 Beschreibung der Ausgänge max. 30VAC / 60VDC Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 7 von 8

8 6.3 Abmessungen Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 8 von 8

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 9

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 9 Technische Mindestanforderungen der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) für das Einspeisemanagement von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung in Höhe von 0 100 kw nach 6 Abs. 2 EEG 2012

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