Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung
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- Edith Biermann
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1 Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss am 07. Oktober 2011 in Frankfurt am Main Dr. Beate Kramer Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk
2 Begriff und Bedeutung der Externenprüfung ZWH 2011 Externenprüfung = Zulassung von Personen in besonderen Fällen als externe Teilnehmer zur regulären Abschluss-/ Gesellenprüfung. Das heißt, ohne klassische Ausbildung im dualen System, meist mit längerer, einschlägiger Berufserfahrung. Bedeutung: Das deutsche Berufsbildungsrecht bietet mit der Externenprüfung die Möglichkeit, informell erworbene berufliche Kompetenzen in einer öffentlichrechtlichen Prüfung zu dokumentieren. Teilnahme bisher vergleichsweise gering: Rund Teilnehmer in 2009, d. h. 6,4 % der erfolgten Abschlussprüfungen, Bestehensquote 80 % (vgl. BIBB 2011: Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011, S. 177 f.)
3 Rechtsgrundlage der Externenprüfung ZWH 2011 Entscheidung über die Zulassung zur Externenprüfung durch die zuständige Stelle ( 46 BBIG) bzw. durch den Prüfungsausschussvorsitzenden ( 37 a HwO) Voraussetzungen für die Zulassung nach 45 Abs. 2 BBiG bzw. 37 Abs. 2 HwO Zuzulassen ist beim Nachweis einer Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung erfolgen soll, von mindestens dem 1,5-fachen der vorgeschriebenen Ausbildungszeit (Rechtsanspruch) ca. 70 % 1 Zugelassen werden kann, wer durch Zeugnisse oder auf andere Weise den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit glaubhaft macht, der eine Prüfungszulassung rechtfertigt. Zu berücksichtigen sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland (Ermessen) ca. 30 % 1 1 Quelle: Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011, S. 178
4 Ziele des Begleitprojektes ZWH 2011 Erhöhung der Transparenz bei der Zulassung zur Externenprüfung Unterstützung der regionalen Projekte bei Fragen an der Schnittstelle der abschlussbezogenen Nachqualifizierung und der Zulassung zur Externenprüfung bei den zuständigen Stellen Herausstellen von Kriterien für die Zulassung, deren Beachtung die Chancen für eine erfolgreiche Prüfung deutlich verbessern (Best practice) Unterstützung eines vergleichbaren Vorgehens der zuständigen Stellen bei der Anerkennung von Qualifikationen für die Zulassung zur Externenprüfung
5 Arbeitsschwerpunkte und Ergebnisse im Begleitprojekt 1. Phase: Analyse des Zulassungsprozesses zur Externenprüfung bei 50 Kammern in den Projektregionen Ergebnisse Bericht: Zulassung zur Externenprüfung 2. Phase: Erarbeiten von Handreichungen und Empfehlungen in 5 Expertenworkshops mit Vertretern aus HWKn, IHKn, dem ZDH und dem DIHK sowie einer externen wissenschaftlichen Expertise Download unter 1. Empfehlungen an Kammern: für mehr Transparenz im Zulassungsprozess 2. Handreichung für regionale Projekte: Hinweise und Anregungen zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung 3. Bericht: Eignung von Kompetenzfeststellungsverfahren in der beruflichen Nachqualifizierung
6 Erkenntnisse zur Externenprüfung Chancen der Externenprüfung sind zu wenig bekannt. Zuständige Stelle beraten meist intensiv über Zulassungsvoraussetzungen vor der Antragstellung und vermeiden dadurch Ablehnungen. Bisher bestehen noch z.t. Unterschiede bei der Berücksichtigung von Nachweisen zur geforderten Mindestzeit der Berufstätigkeit. Hier sollen die Empfehlungen zum Zulassungsprozess zu einem überregional vergleichbaren Vorgehen in den zuständigen Stellen führen. Wenn die Zeitnachweise nicht ausreichen legen die Kammern dennoch besonderen Wert auf eine praktische Berufserfahrung, ggf. hinreichende Praxisanteile bei theoretischen Maßnahmen.
7 Kompetenzfeststellung im Zulassungsprozess Bei den zuständigen Stellen: 1.Erfassung vorhandener Kompetenzen anhand von Nachweisen hinsichtlich Zeit und Berufstätigkeit: qualifizierte Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Bescheinigungen, Referenzen 2.Erfassen vorhandener Kompetenzen, wenn Nachweise zeitlich nicht ausreichen, bzw. nicht aussagefähig oder gar nicht vorhanden sind: Zertifikate aus beruflichen Bildungsmaßnahmen, Anfordern weiterer Angaben von bisherigen Arbeitgebern, seltener Fachgespräch und/oder Arbeitsprobe Ziel: Es muss für die zuständige Stelle bzw. den Prüfungsausschussvorsitzenden das Vorliegen der beruflichen Handlungsfähigkeit in einer Form erkennbar sein, die eine positive Prognose über das Bestehen der Prüfung erlaubt.
8 ZWH 2011 Abgrenzung: Kompetenzfeststellung Prüfung Kompetenzfeststellung kann sehr vielfältig sein Unterschiede bestehen meist bezüglich der Ausrichtung und Zielsetzung, des Referenzbezuges, der grundlegenden Verfahren und spezifischen Formen, der Durchführenden und der Dokumentation. Prüfung ist eine besondere Form der Kompetenzfeststellung Wesentliche Kennzeichen der Abschlussprüfung: Referenzbezug ist der Beruf, rechtlich geregelt in der Ausbildungsordnung, Ziel die Feststellung der dort in den Prüfungsanforderungen festgelegten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem vorgegebenen Termin, Fremdbewertung durch einen Prüfungsausschuss nach den in der Verordnung festgelegten Prüfungsformen, Dokumentation der Ergebnisse in einem Prüfungszeugnis.
9 Durchführung der Kompetenzfeststellung Folgende Fragen müssen geklärt werden: Welche Ziele liegen der Kompetenzfeststellung zugrunde und welche Kompetenzen sollen erfasst werden? Welche Verfahren und Instrumente eignen sich für die Feststellung (besonders informell) erworbener Kompetenzen? Welche berufsspezifischen Anforderungen werden ggf. an die Verfahren gestellt? Anhand welcher Kriterien erfolgt die Bewertung der festgestellten Kompetenzen? ZWH 2011 Welche Formen der Dokumentation der Verfahren und der Ergebnisse erscheinen geeignet? Welche Voraussetzungen sind zur Durchführung der Verfahren (personell, materiell) notwendig?
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Beate Kramer, Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk
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