Windenergie im Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz
|
|
- Emma Hertz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 im Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen 03. Juli 2012 Bildnachweis:
2 Exkurs Artenschutzregime Netz Natura BNatSchG ff. Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000 : FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete Gebietsschutz Windenergieerlass NRW 2011: FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete Tabu einschließlich von Funktionsräumen, um eine Verriegelung des Gebietes und eine Barrierewirkung bei Flugbewegungen zu vermeiden Repowering u.u. möglich Schutzzweck, Erhaltungsziele Besondere Bestimmungen zum Artenschutz 44 BNatSchG ff. Physischer Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensstätten flächendeckend, unabhängig vom Gebietsschutz. Folie 2 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
3 Besonderer Artenschutz 44 BNatSchG ff. Artenschutzkategorien Besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie) Europäische Vogelarten VS-RL Anhang I (europäische Schutzkategorie) Streng geschützte Arten (national) inklusive der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch) Die national geschützten Arten sind von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt ( 44 (5) Satz 5 BNatSchG). Quelle: LANUV Folie 3 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
4 FFH-Anhang IV Folie 4 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
5 Vogelschutz-RL Anhang I Folie 5 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
6 Besonderer Artenschutz 44 BNatSchG ff. LANUV FIS Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Folie 6 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
7 Besonderer Artenschutz 44 BNatSchG ff. LANUV FIS Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Windenergiesensible (flugfähige) Arten mit Vorkommen in NRW Vogelschutz-RL mind. 15 Vogelarten (Weißstorch, Schwarzstorch, Rotmilan, Schwarzmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe, Baumfalke, Wespenbussard, Uhu, Wachtelkönig, Kolkrabe, Brachvogel, Grauammer; Rastvögel: Blässgans, Saatgans) FFH-Anhang IV mind. 7 Fledermausarten (Großer/kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zweifarbfledermaus, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus) Rotmilan Bildnachweis: Folie 7 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
8 Besonderer Artenschutz 44 BNatSchG ff. Verbotstatbestände: Zugriffsverbote Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Fortpflanzungsoder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot). Tiere während der Fortpflanzungs-, Überwinterungs- und Wanderzeiten so erheblich zu stören, das sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (Störungsverbot). Artenschutz ist Populationsschutz nicht Individuenschutz! Tötungsverbot erfordert signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos Störungsverbot Ermessen der Fachbehörde unter Berücksichtigung der kartierten Raumnutzung sowie entsprechender Abstände LAG- VSW Abstandsregelungen für Windenergieanlagen. Folie 8 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
9 Folie 9 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
10 Besonderer Artenschutz 44 BNatSchG ff. Unzulässigkeit einer Wind-Konzentrationszone/eines Windparks Ergibt die Prüfung, dass einer der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden könnte, ist das Vorhaben unzulässig. Sonderregelungen 44 (5) BNatSchG Vermeidung (Standortwahl, Abschaltszenarien ) Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, sog. CEF-Maßnahmen continuous ecological functionality-measures Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (Verbesserung von Nahrungshabitaten, Schaffen neuer Lebensräume) Risikomanagement, Monitoring Folie 10 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
11 Besonderer Artenschutz 44 BNatSchG ff. Ausnahme 45 (7) BNatSchG 1. Vorliegen zwingender Gründe des öffentlichen Interesses, 2. Fehlen einer zumutbaren Alternative und 3. Der Erhaltungszustand der Population verschlechtert sich nicht; bei FFH- Anhang IV-Arten muss er günstig bleiben. Befreiung 67 (2) BNatSchG Die untere Landschaftsbehörde kann eine Befreiung erteilen, wenn im Einzelfall eine unzumutbare Belastung zu konstatieren wäre; nur im Zusammenhang mit privaten Gründen i.d.r. für die Windenergie nicht anwendbar. Folie 11 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
12 Exkurs Artenschutzregime Forderung, bspw. über Landesregelungen Erleichterungen einzuräumen rechtlich nicht möglich! Artenschutz EU-Recht BNatSchG verbindliche Vollregelung, Auslegung durch Ländergesetze nicht möglich. Für das Repowering gelten die gleichen planungs-/naturschutzrechtlichen Anforderungen wie für die Neuerrichtung von WEA. Altanlagen haben Bestandsschutz. Mit dem Rückbau der Altanlagen erlischt dieser. Hat sich zwischenzeitlich das Planungsrecht/das Naturschutzrecht geändert am Standort der Altanlage ist u.u. die Errichtung einer neuen Anlage nicht mehr zulässig. Folie 12 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
13 Exkurs Bau-/Planungsrecht WEA bis 10 m Anlagengesamthöhe sind (außer in Wohn- und Mischgebieten) genehmigungsfrei ( 65 BauO NRW) Die materiell-rechtlichen Anforderungen des Baurechts und der Fachgesetze sind einzuhalten; deren Einhaltung liegt in der Verantwortung des Betreibers ohne behördliche Vorabkontrolle. WEA bis 50 m Anlagengesamthöhe bedürfen der Baugenehmigung WEA mit einer Gesamthöhe > 50 bedürfen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 19 BImSchG Förmliches Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG UVP-Pflicht Folie 13 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
14 Exkurs Bau-/Planungsrecht Für die Zulässigkeit sind die Vorschriften des 35 BauGB maßgeblich: (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und (5) wenn es der [ ] Nutzung der Windenergie dient. WEA sind im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben, d.h. öffentliche Belange können nur begrenzt entgegengehalten werden. Planvorbehalt / Ausschlusswirkung 35 (3) Satz 3 BauGB Durch Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie im Regionalplan / im Flächennutzungsplan können WEA auf bestimmte Flächen im Gemeindegebiet beschränkt werden. Folie 14 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
15 Konzentrationsplanung Status quo in NRW Regionalplan: nur RP Münsterland Windenergie-Eignungsbereiche Die planungsrechtliche Zulassung von WEA wird in NRW durch die Kommunen gesteuert. Münster Detmold Flächennutzungsplan: mehr als 90 % der NRW-Kommunen Windenergie-Konzentrationszonen Düsseldorf Köln Arnsberg Folie 15 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
16 Bau-/Planungsrecht & Artenschutzregime Auswirkungen auf die kommunale Bauleitplanung Für Windkonzentrationszonen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ( 35 (3) Satz 3 BauGB mit Ausschlusswirkung) gilt: Die Darstellungen des FNP schlagen unmittelbar auf die Vorhabenzulassung durch und regeln Inhalt und Schranken des Eigentums. Der FNP erfüllt eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion. Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote ( 44 (1) BNatSchG) gelten für tatsächliche Handlungen und finden daher in der Bauleitplanung i.d.r. keine Anwendung, aber Dauerhafte Vollzugshindernisse können die Erforderlichkeit eines Bauleitplans entfallen lassen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind in der Bauleitplanung zu prüfen. Folie 16 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
17 Bau-/Planungsrecht & Artenschutzregime Auswirkungen auf die kommunale Bauleitplanung Ausweisung von Windkonzentrationszonen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ( 35 (3) Satz 3 BauGB mit Ausschlusswirkung) vollständige artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erforderlich. Handlungsempfehlung Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben vom VV-Artenschutz vom Der Artenschutz ist striktes Recht und unterliegt nicht der gemeindlichen Abwägung. Grundsatzurteil OVG Münster, D 11/08.NE Folie 17 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
18 Artenschutzprüfung (ASP) 3-stufiges Prüfverfahren I. Vorprüfung Können Zugriffsverbote ausgelöst werden? II. Vertiefende Prüfung Kommt es zum Verstoß gegen Verbote, denen durch Sonderregelungen nicht abgeholfen werden kann? III. Ausnahmeprüfung Zwingende Gründe des öffentlichen Interesses? Fehlen zumutbare Alternative und Erhaltungszustand der Population? Folie 18 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
19 im Spannungsfeld zw. Klima- und Artenschutz Warum konfligieren Klimaschutz und Artenschutz? De facto! Windenergieanlagen können wild lebende Tierarten erheblich beeinträchtigen. De jure! Normenhierarchie das Recht mit dem größeren Geltungsbereich bricht das Recht mit dem kleineren Geltungsbereich. Folie 19 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
20 im Spannungsfeld zw. Klima- und Artenschutz Auswirkungen von Windenergieanlagen Infolge des Betriebs von WEA können flugfähige Arten erheblich beeinträchtigt werden. Auswirkungen durch den Betrieb von WEA Kollisionsgefahr Rotorblätter, Druckunterschiede Störeffekte Schall, visuelle Störungen, Silhouettenwirkung Verdrängungs-/Barriereeffekte im Bereich von Flugkorridoren Großer Abendsegler Bildnachweis: Auswirkungen eines Repowerings? Folie 20 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
21 im Spannungsfeld zw. Klima- und Artenschutz Normenhierarchie Folie 21 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
22 im Spannungsfeld zw. Klima- und Artenschutz Wie lässt sich der Konflikt lösen? Sorgsame Standortplanung Verantwortung der Kommunen Auswirkungen auf geschützte Arten lassen sich durch eine sorgsame Standortplanung vermeiden oder minimieren. Chance Repowering Verantwortung der Kommunen Repowering bietet die Möglichkeit der Nachbesserung weniger geeigneter Standorte. Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren Verantwortung der Genehmigungsbehörde, untere Landschaftsbehörde Betriebseinschränkungen, CEF-Maßnahmen, Monitoring Forschungsbedarf (insbesondere Tierartengruppe Fledermäuse) Politik, Verbände, Hochschulen Folie 22 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
23 Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Fazit Konflikte lassen sich durch ein entsprechendes Problembewusstsein und vorausschauende Planung lösen. Bildnachweis: Bundesverband Windenergie Rotmilan Folie 23 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
24 Bildnachweis: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Anja Aster EnergieAgentur.NRW Folie 24 Windenergie Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Anja Aster M.Sc.
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung
MehrAspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:
MehrVorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz
Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrArtenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016
BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende
MehrWindenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz
Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung - Problemstellung - rechtliche
MehrÜberblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am
MehrSpannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung
MehrAblauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung (ASP)
P. Schütz Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung (ASP) 16./17.10.2017 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000, Klimaschutz und Naturschutz,
MehrArtenschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen des Landes NRW (Obere Immissionsschutzbehörden und Höhere Landschaftsbehörden) per Email 17.01.2011 Seite 1 von 5
MehrWer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes
Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014
MehrKlimaschutz und Windenergie
Bildnachweis: Bundesverband Windenergie www.wind-energie.de Klimaschutz und Windenergie Stadt Porta Westfalica 18. Januar 2013 EnergieAgentur.NRW Neutrale, unabhängige Einrichtung des Landes Ansprechpartner
MehrDer Windenergie-Erlass vom
Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes
MehrArten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)
Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de
MehrLeitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen
Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz
MehrP. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW
P. Schütz Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW 03.09.2013 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz,
MehrWindenergienutzung und Artenschutz in NRW
Windenergienutzung und Artenschutz in NRW Workshop Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu und Co. Gefährdet der Windkraftausbau den Vogelschutz? 02. März 2016 NABU-Landesverband NRW Andreas Urban MKULNV, Referat
MehrWindenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW
Windenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW Maßgebliche NRW-spezifische Empfehlungen: Windenergie-Erlass, 11.07.2011 Leitfaden Rahmenbedingungen für Energieanlagen auf Waldflächen, 2012 Potentialstudie,
MehrWindkraftanlagen und Naturschutz in Hessen
Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen Bewertung des neuen Leitfadens der Landesregierung Gießen, 29. Mai 2013 Joachim Wierlemann Bundesverband Windenergie e.v., Landesvorsitzender Hessen Gemeinsames
MehrP. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität -
P. Schütz Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - 03.04.2014 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop-
MehrNeubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.
Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrArtenschutz bei der Gewässerunterhaltung
Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen
MehrWelche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen
Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld
MehrGenehmigungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Kleinwindanlagen in NRW
Genehmigungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Kleinwindanlagen in NRW _ Windkraft zur Eigenstromerzeugung in der Landwirtschaft Bildnachweis: Wolf Birke (2013) Vertikalachswindkraft, Fa. Eovent
MehrWindkraft und Artenschutz
RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer
MehrPer an: Betr.: Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie in der Stadt Minden (219. Änderung des FNP) - B
BUND Barenhorststr.9a 32339 Espelkamp Stadt Minden Bereich 5.2 Stadtplanung und Umwelt Postfach 30 80 32387 Minden KG-Sprecher: Dieter Rosenbohm Fon-BUND: 01 60 95 00 67 79 Fon-Privat: 0 57 43 92 03 30
MehrArtenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß
Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrLandkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrSeminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen
Seminar Windkraftanlagen Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen dietrich.kratsch@rpt.bwl.de Windkraft und Naturschutzrecht Berührte Rechtsbereiche: Landschaftsplanung
MehrVERMEIDUNGSMAßNAHMEN BEI DER PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN
VERMEIDUNGSMAßNAHMEN BEI DER PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN Workshop: Vermeidungsmaßnahmen für windenergieanlagensensible Vogel- und Fledermausarten TU Berlin: Biehl/Bulling/Schuster FA
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
MehrRohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer
Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrGesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford
1 Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung Stand: August 2012
MehrArtenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren
Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung
MehrWindenergieanlagen am Kartenspielerweg Beteiligung der Betroffenen
Windenergieanlagen am Kartenspielerweg Beteiligung der Betroffenen Bürgerhaus Kranenburg, 17. September 2013 Stefan Blome Landwirtschaftskammer NRW Fachbereich 51 Energie Inhalt Planungswille der Gemeinde
MehrEuropäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung
P. Schütz Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000,
MehrVortrag: Spezielles Artenschutzrecht in der Bauleitplanung. Ort und Datum: Potsdam, den Referent: Dipl.-Ing. R.
Vortrag: Ort und Datum: Potsdam, den 05.11.2011 Referent: Dipl.-Ing. R. Meinecke Spezielles Artenschutzrecht in der Bauleitplanung Abbildung 1 0. Aufbau Aufbau des Vortrages: Rechtliche Aspekte Artenschutz
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
Mehr!"#$ $+, +, -.+,./ )40 $&5$$ &1. Juli 2014 ' */).7.& %",++9:5-9;<",++9:5+9+
" " %&'$()*& $+, +, -.+,./ 01 2 3)40 $&5$$ $$ &1. Juli 2014 0 5!*6!*63 3 ' */) *378.7.& %",++9:5-9;*3) !?% 7 ' 7 + )$4;@$$ A + : /) )$#$ 7 + : 0 9 ; $&$A&9 77 /B077. ' 7+ - 315=C =C 7
MehrGrundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -
2311 Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X A 1-901.34
MehrDie bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg
Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich
MehrWindkraft- und Photovoltaikanlagen aus Sicht der Genehmigungsbehörde
Windkraft- und Photovoltaikanlagen aus Sicht der Genehmigungsbehörde Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm Telefon: 08441 27-0 Fax: 08441 27-271 E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de
MehrArtenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Fachdialog Artenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die baurechtliche Zulassung von Vorhaben
MehrSteuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich
Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich I. Allgemeine Anforderungen und Möglichkeiten der Flächennutzungsplanung 1. Hintergrund Gemeinden können die Zulässigkeit von Windenergieanlagen
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrArtenschutz und Windenergienutzung
P. Schütz Artenschutz und Windenergienutzung 16./17.10.2017 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000, Klimaschutz und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)
Mehraufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den
ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim
Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS
MehrDemokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe?
Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? Der Windenergieerlass NRW und seine Möglichkeiten für Energiegenossenschaften. Aufbauseminar Windenergie vom 5.-7. März 2014, BEW Essen Bürgerwindparks
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am
HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt
MehrPerspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie
Windpark in Sachsen-Anhalt Windpark Druiberg Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Innovationsforum Energielandschaft Münsterland 18. November 2015 Gut Havichhorst bei Münster EnergieDialog.NRW
MehrAKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN Spreewindtage 2017, Warnemünde Jenny Kirschey 8. November 2017 2 Einleitung GLIEDERUNG 1. Einleitung 2. Immissionsschutz (Verfahren
MehrAlt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)
Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht
MehrWindenergie für Weinheim
Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung
MehrÜberblick über die Rechtsprechung
Gefährdet der Windkraftausbau den Vogelschutz Workshop NABU NRW / NWO vom 02.03.2016, Düsseldorf Dipl. Finw. (FH) Patrick Habor Fachanwalt für Verwaltungsrecht Göttingen Quelle: Juris Entscheidungen gesamt
MehrHubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz
Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung
MehrSteuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012
Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012 Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn Fon: 0228
MehrDie 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern
Die 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern 3 Die kommunale Planungshoheit - Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) Erlangen im Maßstab 1:10.000 Informelle, vorbereitende Planung, Behördenverbindlich Landschafts-
MehrAbstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten
G. Peacock Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten Peter Herkenrath, Vogelschutzwarte, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Inhalt Wozu Abstandsempfehlungen?
MehrAblauf und Inhalte einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)
P. Schütz Ablauf und Inhalte einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000, Klimaschutz und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)
MehrArbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen
Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien
MehrHansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
Hansjochen Dürr/Manfred Aschke Baurecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Rdnr. I. Allgemeines 1-7 1. Funktion des Baurechts 1 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 2, 3 3. Gesetzgebungszuständigkeit 4,
MehrProf. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, Veranstaltung Windenergie beim Landkreis Oldenburg. am 22. August 2017
1 Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, 28.08.2017 Veranstaltung Windenergie beim Landkreis Oldenburg am 22. August 2017 - Thesen zum Referat Planungsrecht - Im Vordergrund der planungsrechtlichen Fragen im Landkreis
MehrAufgaben der Eingriffsregelung im Kontext der Anforderungen des Artenschutzrechts und des Umweltschadensgesetzes
planen beraten forschen Aufgaben der Eingriffsregelung im Kontext der Anforderungen des Artenschutzrechts und des Umweltschadensgesetzes Gründungsveranstaltung der BBN Landesgruppe NRW am 13.03.2009 in
MehrRadverkehr versus Naturschutz?
Radverkehr versus Naturschutz? 14.05.2013 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz) ernst-friedrich.kiel@mkulnv.nrw.de
MehrWindenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung
MehrDagmar Stiefel, Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Institut für Vogelkunde
Welche Einflüsse von Windenergieanlagen sind auf die Population von windkraftsensiblen Vögeln sind zu erwarten? Ist die Arterhaltung das maßgebende Kriterium für die Einstufung als windkraftsensibel oder
MehrBekanntmachung der Stadt Bad Berleburg
Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen
MehrWindenergie - Rechtsfragen
Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:
MehrDas neue Artenschutzrecht Die Verwaltungsvorschrift zur Artenschutzprüfung
Das neue Artenschutzrecht Die Verwaltungsvorschrift zur Artenschutzprüfung Impressum Herausgeber Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40 48147 Münster Telefon 0251/2376-0 Fax 0251/2376-521
MehrTeil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die
MehrVogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch
Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes
MehrGesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005
Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere
MehrOrts- und Landschaftsbild bei der Planung und Umsetzung von Windenergie-/Repowering-Projekten
Windpark in Sachsen-Anhalt Windpark Druiberg Orts- und Landschaftsbild bei der Planung und Umsetzung von Windenergie-/Repowering-Projekten Windenergie und Repowering: aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten
MehrVon den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen
Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet
MehrWindkraft im Hürtgenwald?
Windkraft im Hürtgenwald? Anlass und Ziel der Planung Ziel der Landesregierung: Anteil der Windenergie von 3 % im Jahr 2010 auf 15% im Jahr 2020 zu steigern. Ziel der Gemeinde: Gewinnbeteiligung Gewerbesteuer
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrWindkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald
Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Zielsetzung der 10-H-Regelung Erhöhung der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbauten
MehrLändliche Neuordnung und Naturschutz. Berücksichtigung von ökologischen Belangen im Rahmen von Verfahren nach dem FlurbG
Ländliche Neuordnung und Naturschutz Berücksichtigung von ökologischen Belangen im Rahmen von Verfahren nach dem FlurbG Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
MehrWindenergienutzung und Naturschutz ein Widerspruch?
Windenergienutzung und Naturschutz ein Widerspruch? 4. Fachtagung Mittelhessen ist voller Energie am 16. September 2015 in Buseck Quelle: Archiv Vogelschutzwarte HE/RP/SL Dr. Ivo Gerhards Regierungspräsidium
MehrII. Teil Planungsrecht
II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan
MehrArtenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV
Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV 3. Ökologisches Kolloquium Artenschutz in der Praxis Erfahrungen mit Ersatzquartieren und der Umsiedlung von streng geschützten
MehrRegierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis
Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit
MehrWindenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis
Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg
MehrRote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste)
Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) Stand: Mai 2012 Zutreffendes bitte ausfüllen bzw.
MehrArtenschutz in der FFH-Richtlinie Umgang mit Arten des Anhang IV
Artenschutz in der FFH-Richtlinie Umgang mit Arten des Anhang IV Im Gegensatz zu den Regelungen über die Gebietsausweisung nach der FFH-RL sind die artenschutzrechtlichen Regelungen der FFH-RL bisher kaum
MehrWindkraft und Naturschutz Was wird beim Teilregionalplan berücksichtigt?
Windkraft und Naturschutz Was wird beim Teilregionalplan berücksichtigt? Vortrag am 07. Oktober 2015 in Limburg Quelle: Archiv Vogelschutzwarte HE/RP/SL Claudia Bröcker Regierungspräsidium Gießen Dezernat
MehrWorkshop Beteiligungs-Know-how Windenergie
Workshop Beteiligungs-Know-how Windenergie Freiburg 19.10.2013 Grundlagen des Natur- und Artenschutzes Dipl.-Ing. Anke Uhlig Projektleiterin Erneuerbare Energien uhlig@bhmp.de fon: 07251-98198-111 LANDESPOLITIK
MehrUnterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte
Information Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte 13.07.2015 Einführung in das Thema Dr. Detlef Wilcke Landkreis Osnabrück
MehrKlima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen
Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension
MehrDie Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen
Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. Einleitung 2. (Teil-)Flächenutzungspläne als Steuerungsinstrument von Windkraftanlagen
MehrNeubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss
Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss - Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 - Auftraggeber Neusser Bauverein AG Am Zollhafen 1 41460 Neuss Projektbearbeitung M.Sc. Landschaftsökologin Verena Schwarz
Mehr