Zeitschrift für Architektur und Technik. Mediadaten

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1 Zeitschrift für Architektur und Technik Mediadaten 2013

2 Inhaltsverzeichnis Seite AMF Terminübersicht 2 Titel Portrait 3 1 Auflagen und Verbreitungsanalyse 5 2 Themen und Terminplan 6 T Preisliste 8 P Formate und Technische Angaben 11 F Allgemeine Geschäftsbedingungen 17 Kontaktdaten 20 Ausgabe Thema Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagen xia 1-3 (82) Buildingperformance & TGA Montag, Freitag, Freitag, Messeausgabe zur ISH xia 4-6 (83) Tageslicht / Kunstlicht, Solares Bauen Montag, Freitag, Freitag, Messeausgabe zur Intersolar, Consense xia 7-9 (84) Gebäudehülle / Dach Montag, Freitag, Freitag, xia (85) Gebäudeautomation, Brandschutz, Gebäudesicherheit Montag, Freitag, Freitag, Messeausgabe zur BAU 2 Zeitschrift für Architektur und Technik

3 Titel-Porträt 1. Titel: xia Intelligente Architektur 2. Kurzcharakteristik: xia ist die Zeitschrift für innovative Architektur. Anhand beispielhafter Neubau- und sanierter Bestandsprojekte werden Gebäudehülle, Tragwerk, Klima- und Energiekonzept, TGA und Nutzerkomfort dargestellt. Begriffe wie Ressourcen- und Energieeffizienz, Materialität, Nachhaltigkeit und Zertifizierung werden ebenso thematisiert wie die Gestaltqualität eines Gebäudes. Die technologischen Aspekte einer intelligenter gemachten Architektur werden in speziellen Themenreports aufbereitet. Kennzeichnend für xia ist, dass Architekten, planende Ingenieure und produzierende Unternehmen als gleichrangige Partner im Bauprozess angesehen werden. Um aktuellen Entwicklungen zeitnah Rechnung zu tragen, wurden die Informationen von vier in Deutschland führenden Institutionen aus den xia- Themenfeldern in ständigen Rubriken etabliert: DGNB INFORMATIONEN Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.v., Stuttgart INTELLIGENTES BAUEN Fraunhofer-Allianz Bau I Bauforschung, Valley / Oberlaindern CLIMADESIGN INFORMATIONEN ClimaDesign e.v., TU München Ift ROSENHEIM INFORMATIONEN ZUR GEBÄUDE- HÜLLE Institut für Fenstertechnik e.v., Rosenheim 1 3. Zielgruppe: Architekten, Ingenieure, Investoren, Betreiber von Gebäuden, Bau- / Planungsabteilungen. 4. Erscheinungsweise: 4 Ausgaben jährlich Mindestauflage Stück 5. Heftformat: 235 mm breit x 310 mm hoch 6. Jahrgang: 20. Jahrgang Bezugspreis: Jahresabonnement inkl. MWSt. und Porto Inland 50,00 Jahresabonnement Ausland 54,00 Einzelverkaufspreis 12,50 8. Organ: - 9. Mitgliedschaft: IVW Media-Datenbank der Deutschen Fachpresse 10. Verlag: Verlagsanstalt Alexander Koch GmbH Fasanenweg Leinfelden-Echterdingen Telefon: Telefax: Internet: Herausgeber: Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Weinbrenner Dipl.-Kfm. Claudia Weinbrenner-Seibt 3

4 12. Anzeigen: Dipl.-Des. Joachim Naujoks (Anzeigen- & Marketingleitung) Telefon: Judith Hageloch (Anzeigenleitung) Telefon: Redaktion: Dr.-Ing. Dietmar Danner (verantwortlich) Dipl.-Ing. Friedrich H. Dassler (Ressortleitung) Dieter Zaiser (Schlussredaktion) Dipl.-Wirt.-Ing. Monika Stahl (Produkte & Report) Telefon: Telefax: Inhalts-Analyse des Redaktionsteils: Gesamtumfang: 100,00 % Forum: Aktuelles Architekturgeschehen 8,13 % Architektur & Technik: Objekt- und Grundsatzbetrachtungen 41,59 % Bautechnik, Bauklimatik: Technische Gebäudeausrüstung Facility Management 26,87 % Markt, Messen, Produkte: 18,26 % Sonstiges: 5,15 % 14. Umfangs-Analyse: 4 Ausgaben (1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012) Gesamtumfang: 336,00 Seiten = 100,00 % Redaktionsteil: 288,76 Seiten = 85,94 % Anzeigenteil: 47,24 Seiten = 14,06 % davon: Stellen- und Gelegenheitsanzeigen: 0,25 Seiten = 0,53 % Verlagseigene Anzeigen: 5,00 Seiten = 10,58 % Einhefter: 4,00 Seiten = 8,47 % Beilagen: 5 Stück 4 Zeitschrift für Architektur und Technik

5 Auflagen- und Verbreitungsanalyse 2 1. Auflagenkontrolle: IVW 2. Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt (1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012) Verbreitung nach Postleitzonen: PLZ Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage Druckauflage: Tatsächlich verbreitete Auflage (tva): davon Ausland: Verkaufte Auflage: davon Ausland: Abonnierte Exemplare: Einzelverkauf: 312 Sonstiger Verkauf: 701 Freistücke: Rest-, Beleg- und Archivexemplare: Geografische Verbreitungs-Analyse: Wirtschaftsraum Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage % Exemplare Inland 78, Ausland 21, davon Schweiz 28, davon Österreich 37, Tatsächlich verbreitete Auflage 100, % Exemplare Postleitzone 0 4, Postleitzone 1 6, Postleitzone 2 8, Postleitzone 3 11, Postleitzone 4 12, Postleitzone 5 10, Postleitzone 6 10, Postleitzone 7 13, Postleitzone 8 13, Postleitzone 9 7, Tatsächlich verbreitete Auflage 100, Kurzfassung der Erhebungsmethode 1. Methode: Empfänger-Struktur-Analyse durch Dateiauswertung - Totalerhebung 2. Grundgesamtheit: tva Inland = 100 %, in der Untersuchung nicht erfasst = 21,56 % 3. Stichprobe: Totalerhebung 4. Zielperson: Die in der Datei erfassten persönlichen Empfänger und Institutionen 5. Zeitraum: 1. Juli 2011 bis 30. Juni Durchführung: Verlagsanstalt Alexander Koch GmbH 5

6 Ausgabe & Termine Themen Themenspektrum Messen & Ausstellungen 2013 (unter Vorbehalt) xia 1 3 (82) Januar März Erscheinungstermin: Montag, Anzeigenschluss: Freitag, Druckunterlagen: Freitag, Elektro-, Sanitär-, Heizung-, Raumlufttechnik Messeausgabe zur ISH Report: Die Performance eines Gebäudes wird durch das Zusammenspiel all seiner Komponenten gebildet. Dabei greifen die Bauteile der TGA, der Konstruktion, der Gebäudehülle und des Ausbaus gewerkeübergreifend ineinander. Dies planerisch und mit intelligenten Produkten effizient und ökologisch vertretbar zu bewältigen ist die Herausforderung. > Building Performance > Bus-Technik > Digitales Bauen > Dynamischer Wärmeschutz > Energieeffizientes Bauen > Facility Management > Gebäudesystemtechnik > Heizungssysteme > Niedrigenergietechnik > Rationelle Bausysteme > Umwelttechnik BAU, München AUSBAU, Hannover KLIMAHOUSE, Bozen HAUS & ENERGIE, Sindelfingen bauen + wohnen, Hannover Bauen+Wohnen, Salzburg BAUExpo, Giessen arena design, Posen INTERNORGA, Hamburg ISH, Frankfurt SAIESPRING, Bologna Bauen & Wohnen, Münster fensterbau frontale, Nürnberg BauMesse NRW, Dortmund xia 4 6 (83) April Juni Erscheinungstermin: Montag, Anzeigenschluss: Freitag, Druckunterlagen: Freitag, Tageslicht / Kunstlicht, Solares Bauen Messeausgabe zur Intersolar, Consense Report: Die vermehrte Nutzung von Tageslicht ist eine Herausforderung an zeitgemäße Gebäudekonzepte. Blendfreie Tageslichtlenkung und intelligente Licht- Management-Systeme sparen Energie, schaffen Komfort im Raum und gestalten Fenster und Fassaden. Report: Mit der Sonne bauen ist das Leitthema zeitgenössischer Architektur. > Dachelemente > Doppelfassaden, Klimafassaden > Funktionsgläser > Gebäudehülle > Gebäudetechnik > Komfort > Lichtlenkung > Ressourcensparendes Bauen > Solartechnik > Stille Kühlung > Wärmerückgewinnung Salone Internazionale del Mobile, Mailand Consense, Stuttgart Intersolar, München xia 7 9 (84) Juli September Erscheinungstermin: Montag, Anzeigenschluss: Freitag, Druckunterlagen: Freitag, Gebäudehülle / Dach Messeausgabe zur glastec Report: Energetisch betrachtet ist die Gebäudehülle maßgebend für alle Komponenten eines Hauses. Innovative Fassadentechnik und Dachsysteme sind damit die Schlüsseldisziplinen nachhaltigen Bauens. > Abluftfassade, Fassadentechnik > Dachelemente > Gebäudesystemtechnik > Lichtmanagement > Natürliche Lüftung > Passivhaustechnik > Raumlufttechnik > Schließsysteme > Sonnenschutz > Tageslichtlenkung > Überwachen 100% Design, London Cersaie, Bologna REHACARE, Düsseldorf Dutch Design Week, Eindhoven Zeitschrift für Architektur und Technik

7 Themen und Terminplan T Ausgabe & Termine Themen Themenspektrum Messen & Ausstellungen 2013 (unter Vorbehalt) xia (85) Oktober Dezember Erscheinungstermin: Montag, Anzeigenschluss: Freitag, Druckunterlagen: Freitag, Gebäudeautomation, Brandschutz, Gebäudesicherheit Messeausgabe zur DEUBAU, Swissbau Report: Gebäudeautomation bildet die Intelligenz eines Gebäudes im Betrieb ab und stellt damit eine entscheidende Schnittstelle zwischen Gebäude und Nutzer her. Report: Baulicher u. Gebäudetechnischer Brandschutz bleiben zentrale Themen der Sicherheit im Gebäude. Dabei sind vorbeugende Überwachungsfunktionen ebenso wie eine sichere Entrauchung im Brandfall zu gewährleisten. > Brandschutz > Gebäudeautomation > Gebäudesicherheit > Installationssysteme > Klimawerkzeuge > Lichtmanagement > Regeltechnik, MSR > Robotik > Technische Gebäudeausrüstung > Überwachen > Variable, steuerbare Verglasungen VITRUM, Mailand viscom, Frankfurt xia 1 3 (86) Januar März Erscheinungstermin: Montag, Anzeigenschluss: Freitag, Druckunterlagen: Freitag, Buildingperformance & TGA Messeausgabe zur light + building, fernsterbau frontale Report: Die Performance eines Gebäudes wird durch das Zusammenspiel aller Komponenten gebildet. Dabei greifen die einzelnen Bauteile gewerkeübergreifend ineinander. Dies planerisch und mit intelligenten Produkten effizient und ökologisch vertretbar zu bewältigen ist die Herausforderung. > Building Performance > Bus-Technik > Digitales Bauen > Dynamischer Wärmeschutz > Energieeffizientes Bauen > Facility Management > Gebäudesystemtechnik > Heizungssysteme > Niedrigenergietechnik > Rationelle Bausysteme > Umwelttechnik BAU, München DEUBAU, Essen swissbau, Basel bautec, Berlin Es gibt keinen langfristig vorgefassten Themenplan, da in jeder Ausgabe aktuelle Planungen und Realisierungen vorgestellt werden. Mit speziellen Themenreports setzt jede Ausgabe einen Schwerpunkt innerhalb des vorgenannten Themenspektrums. 7

8 1. Anzeigenpreise und Formate: Formate Satzspiegel Breite x Höhe Anschnitt Breite x Höhe zzgl. 3 mm Beschnitt s/w 4 - farbig Grundpreis (ISO - Norm) Anschnittzuschlag 10 % vom Grundpreis 1/1 Seite 212 x 280 mm 235 x 310 mm 4.410, ,00 609,5 2/1 Seite 424 x 280 mm 470 x 310 mm 8.820, , ,00 2/3 Seite hoch quer 140 x 280 mm 152 x 310 mm 2.940, ,00 481,00 1/2 Seite hoch quer 104 x 280 mm 212 x 136 mm 115 x 310 mm 235 x 155 mm 2.210, ,00 416,50 1/3 Seite hoch quer 68 x 280 mm 212 x 90 mm 78 x 310 mm 235 x 103 mm 1.470, ,00 352,00 1/4 Seite hoch 2-spaltig quer 1/8 Seite hoch 2-spaltig quer 50 x 280 mm 104 x 136 mm 212 x 66 mm 50 x 136 mm 104 x 66 mm 212 x 32 mm 59 x 310 mm 115 x 146 mm 235 x 86 mm 61 x 146 mm 115 x 76 mm 235 x 39 mm 1.110, ,00 319,50 550, ,00 271,50 Juniorpage 140 x 184 mm 152 x 200 mm 3.030, ,00 498,50 NEU Weitere Formate auf Anfrage. Zuschläge für Farbe und Anschnitt sind rabattierbar. 8 Preisliste Nr. 20, gültig ab 01. Oktober 2012

9 Preisliste 2. Zuschläge: Platzierung: 4. Umschlagseite 2.045,00 (rabattfähig) 2. und 3. Umschlagseite 1.365,00 bindende Platzierungen 820,00 Im vorderen Heftteil sind nur großformatige Anzeigen möglich (nicht rabattierbar). Farbe: Zuschlag je Sonderfarben 920,00 (rabattfähig) Mehrerer Sonderfarben sowie Metall- und Leuchtfarben auf Anfrage. Sonderfarben sind alle Pantone und HKS-Farben, außer HKS 3, HKS 25 und HKS Rabatte: xia Premiumkunde Bevorzugte Unterstützung durch Veröffentlichung Ihrer Unternehmens-Informationen in Absprache mit der Redaktion. Ein ganzes Jahr Präsenz in xia durch 4 Anzeigenschaltungen hintereinander. Gleichbleibende Sonderplatzierung Ihrer Anzeigen ohne Platzierungszuschlag und Motivwechsel möglich bei gleichbleibendem Format. Sonderkonditionen für die Anzeigen zum Festpreis über die gesamte Laufzeit: P 4. Rubriken: mm-preis, pro Spalte, 50 mm breit Stellenangebote 4c 3,70 Stellengesuche 4c 1,85 Chiffregebühr inkl. Offertenporto 16,00 Verlängerung der Onlineanzeige/ Monat 250,00 Texte werden gemäß Ihren Vorlagen gesetzt. Nachträgliche Änderungen werden nach Aufwand berechnet. Die Bezahlung von Stellengesuchen erfolgt über Bankeinzug mit 3% Skonto. 5. Sonderwerbeformen: Einhefter: Umfang (rabattfähig) 2-seitig 4.575,00 4-seitig 8.230,00 6-seitig ,00 8-seitig ,00 Einhefter mit Klappe, Leporello-Einhefter, Preis auf Anfrage. In allen anderen Fällen muss ein Erschwerniszuschlag berechnet werden. Die Preise gelten für alle Einhefter, die ohne zusätzlichen Zeitaufwand (maschinell) verarbeitet werden können, z. B. Einhefter ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder Warenmuster. Die Rabattierung erfolgt nach der Mengenstaffel (1 Blatt = 1 Anzeigenseite). Beispielpreise pro Schaltung: 1/1 Seite, 4-farbig: 5.030,00 1/2 Seite, 4-farbig: 3.436,00 Weitere Preise auf Anfrage Farb-, Anschnitt- und Platzierungszuschläge werden rabattiert. Auf Beilagen und Einkleber können keine Nachlässe gewährt werden. Mittlervergütung: 15 % (auch Ausland) bei Anlieferung druckfertiger Anzeigenvorlagen. Alle angegebenen Preise sind in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 9

10 Beilagen: Gewicht der Beilage je Stück Stück bis 25 g 250, ,00 bis 30 g 275, ,50 bis 35 g 300, ,00 je weitere 5 g mehr plus 25,00 plus 350,00 Teilbeilage, pauschal 250,00 Beilage manuell beilegen 100, ,00 Materialprobe als Beilage ist möglich, Preis auf Anfrage. Die Postgebühren übernehmen wir für Sie. nicht rabattfähig 6. Kontakt: Beratung: Abwicklung: Judith Hageloch (Anzeigenleitung) Telefon: jhageloch@ait-online.de Björn Bechtel (Anzeigenverwaltung) Telefon: bbechtel@ait-online.de 7. Zahlungen: Allgemeine Zahlungsfrist 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto, innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto, bei Bankeinzug 3% Skonto. Beikleber: Gewicht des Beiklebers je Stück Stück bis 25 g 130, ,00 bis 30 g 155, ,00 bis 35 g 180, ,00 je weitere 5 g mehr plus 25,00 plus 350,00 Beikleber manuell montieren 195, ,00 Die Postgebühren übernehmen wir für Sie. nicht rabattfähig 8. Bankverbindung: Baden-Württembergische Bank Konto BLZ IBAN DE BIC SOLADEST Stuttgarter Volksbank eg Konto BLZ IBAN DE BIC VOBADESS UST-ID DE Preisliste Nr. 20, gültig ab 01. Oktober 2012

11 Formate und technische Angaben 1. Format: 235 mm breit x 310 mm hoch unbeschnitten: 241 mm breit x 316 mm hoch Satzspiegel: 212 mm breit x 280 mm hoch Spalten: 4 Spalten à 50 mm Breite 3 Spalten à 68 mm Breite 2. Druck: Bogenoffset Der Druck erfolgt auf 115 g mattgestrichenem Offsetpapier/Bilderdruckpapier. Bindeverfahren: Klebebindung 3. Datenübermittlung: Judith Hageloch (Anzeigenleitung) jhageloch@ait-online.de Datenträger: FTP: ftp.weinbrenner.de Die Zugangsdaten unseres FTP-Servers senden wir Ihnen bei Bedarf gerne zu. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bechtel zur Verfügung. CD-ROM, DVD, USB-Stick 4. Datenformate: Bitte liefern Sie Ihre Anzeigen als höchauflösende PDF-Datei im CMYK-Modus mit mindestens 300 dpi Auflösung und eingebundenen Schriften. Bei offenen Dateien können wir nicht garantieren, systembedingte Fehler zu entdecken. Da wir nicht wissen wie Ihre Produktionsrechner eingerichtet sind kann die Wiedergabe auf unseren Systemen differieren. Tiff- oder EPS-Dateien sind in Originalgröße anzulegen und mit den verwendeten Postscriptschriften, Bildern und Grafiken komplett in den Datenordner zu speichern. F 5. Farben: Druckfarben (CMYK) nach ISO (PSO), Sonderfarben sind in Absprache möglich. 6. Proof: Zur Kontrolle wird ein 1:1 Ausdruck benötigt, bei Farbanzeigen ein farbverbindliches Proof mit Referenz-Skala oder ein Andruck. Liegt kein Ausdruck, Proof, bzw. Andruck vor, wird die Datei ohne Endkontrolle an die Druckerei weitergegeben und wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Belichtungen. 7. Datenarchivierung: Daten werden archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Regel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen. 8. Gewährleistung: Bei Anlieferung von unvollständigen oder abweichenden Daten (Texte, Farben, Abbildungen) übernehmen wir keine Haftung für das Druckergebnis. Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden berechnet. Dies gilt auch für zusätzliche Satz- oder Reproarbeiten sowie für die Erstellung fehlerhafter Proofs. 11

12 3 mm Beschnitt spaltiger Teil (Anzeigen) 3-spaltig = 212 mm 2-spaltig = 140 mm 2/1 Seiten, über Bund Satzspiegel: 424 x 280 2/1 Seiten, angeschnitten, über Bund angeschnittenes Format: 470 x 310 zu lieferndes Format: 482 x mm Beschnitt / Fräsrand 1-spaltig 68 mm 4-spaltiger Teil (Kleinanzeigen/Stellenanzeigen) 4-spaltig = 212 mm 3-spaltig = 158 mm 3 mm Beschnitt / Fräsrand 280 mm Satzspiegel 310 mm angeschnitten (Zeitschriftenformat) 316 mm unbeschnitten anzulieferndes Format 1/1 Seite Satzspiegel: 212 x 280 1/1 Seite angeschn. Format: 235 x 310 zu liefernd. Format: 241 x 316 1/2 Seite, hoch Satzspiegel: 104 x 280 1/2 Seiten, angesch. angeschn. Format: 115 x 310 zu liefernd. Format: 118 x spaltig = 104 mm 1-spaltig 50 mm /2 Seite, quer 1/2 Seiten, angesch. Satzspiegel: 212 x 136 angeschn. Format: 235 x 155 zu liefernd. Format: 241 x 158 Zeitschriftenformat: 1/4 Seiten, angesch. angeschn. Format: 59 x 310 zu liefernd. Format: 62 x 316 1/4 Seiten, angesch. angeschn. Format: 235 x 86 zu liefernd. Format: 241 x 89 3 mm Beschnitt 212 mm Satzspiegel 235 mm angeschnitten (Zeitschriftenformat) 241 mm unbeschnitten anzulieferndes Format Satzspiegel: angeschnitten: Beschnittzugabe: Fräsrand im Bund: 212 mm breit x 280 mm hoch 235 mm breit x 310 mm hoch je Anschnittkante 3 mm 3 mm 12 Zeitschrift für Architektur und Technik

13 Formate und technische Angaben F Einhefter: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist ein verbindliches Muster, notfalls ein Blindmuster mit Größen- und Gewichtsangabe vorzulegen. Einhefter müssen so gestaltet werden, dass sie als Werbung erkennbar sind, nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können und dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungstreibenden werben. Die Platzierung von Einheftern ist abhängig von den technischen Möglichkeiten. Einhefter, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach vorheriger, vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post angenommen werden. Beschnittzugabe: Fräsrand im Bund: Kennzeichnung: Kopfbeschnitt: 5 mm Fußbeschnitt: 5 mm 3 mm Außenkante: 3 mm Mehrblättrige Einhefter müssen gefalzt angeliefert werden. 2 Blatt = 4 Seiten 3 Blatt = 6 Seiten Andere Formate auf Anfrage. Bei Einheftern bitte Vorderseite genau bezeichnen. Formate: Alle Einhefter im unbeschnittenen Format anliefern. 241 mm breit x 320 mm hoch, 1 Blatt = 2 Seiten mm mm mm mm 115 mm mm mm 3 Bundseite 310 mm Einhefter 2-seitig 1 Blatt 310 mm Einhefter 4-seitig 2 Blatt Bund Bundseite 310 mm Einhefter 2-seitig + Klappe 1 1/2 Blatt 310 mm Bund Einhefter 4-seitig + Klappe 2 1/2 Blatt Falz Falz mm breit x 320 mm hoch (anzulieferndes Format) 482 mm breit x 320 mm hoch (anzulieferndes Format) 348 mm breit x 320 mm hoch (anzulieferndes Format) 587 mm breit x 320 mm hoch (anzulieferndes Format) 13

14 Technische Angaben: In der Art und Ausführung müssen Einhefter so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung nicht erforderlich ist. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei mehrblättrigen Beiheftern muss der Beihefter zum Bund, also in Einsteckrichtung geschlossen sein. In allen anderen Fällen muss ein Erschwerniszuschlag berechnet werden. Druckservice: Wir erleichtern Ihnen die Abwicklung bei Einhefterund Beilagen-Produktionen. Gerne erhalten Sie ein Angebot zu günstigen Konditionen. Bitte fordern Sie Ihr Angebot bei Herrn Müller an: Telefon: Telefax: Benötigte Menge: Exemplare Da die Druckauflage steigen kann erfragen Sie bitte die genaue Liefermenge bei Frau Judith Hageloch. Telefon: Anlieferung: Lose auf Palette gesetzt, transportsicher und frei Haus. Anlieferungstermin: Ist der Druckunterlagenschluss der jeweiligen Ausgabe. Liefervermerk: Die Begleitpapiere müssen Angaben über die Stückzahl, Zeitschriftentitel und Heft-Nr. enthalten. An jeder Verpackungseinheit sollte sichtbar ein Muster angebracht werden. Versandanschrift: Bosch-Druck GmbH Herr Anton Müller Festplatzstraße Ergolding 14 Zeitschrift für Architektur und Technik 14

15 Formate und technische Angaben F Beilagen: Beilagen sind Drucksachen, Prospekte, Broschüren, die lose in die AIT/ABIT eingelegt werden. Materialprobe als Beilage ist möglich, Preis auf Anfrage. Bedingung für die Auftragsannahme ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, siehe Beilagenmuster. Anlieferungstermin: Liefervermerk: Ist der Druckunterlagenschluss der jeweiligen Ausgabe. Die Begleitpapiere müssen Angaben über die Stückzahl, Zeitschriftentitel und Heft-Nr. enthalten. An jeder Verpackungseinheit sollte sichtbar ein Muster angebracht werden. Formate: Maximale Größe: 230 mm breit x 305 mm hoch. Sie müssen so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Bearbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Arbeiten (z. B. falzen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Versandanschrift: Bosch-Druck GmbH Herr Anton Müller Festplatzstraße Ergolding Beilagenmuster: Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen- und Gewichtsangabe. Beilagenhinweis: Ein Beilagenhinweis wird kostenlos in der Zeitschrift veröffentlicht. Benötigte Menge: Exemplare Da die Druckauflage steigen kann erfragen Sie bitte die genaue Liefermenge bei Frau Judith Hageloch. Telefon: Anlieferung: Lose auf Palette gesetzt, transportsicher und frei Haus. 15

16 Beikleber: Aufgeklebte Postkarten. Weitere Werbemittel (Warenmuster, CD/DVD etc.) werden als Beilage berechnet. Klebekosten auf Anfrage mit Vorlage eines verbindlichen Musters. Formate: Mindestformat: 90 mm breit x 140 mm lang Maximalformat: 125 mm breit x 235 mm lang Flächengewicht: 50 bis 200 g/m 2 Höhere Gewichte auf Anfrage Stand: Für die maschinelle Verarbeitung muss die Klebekante der Postkarte zum Bund hin mind. 2 cm betragen, max. 5 cm und parallel verlaufen. In anderen Fällen, auch bei schräger Platzierung der Postkarte, ist ein manuelles Aufkleben erforderlich. Preis auf Anfrage. Anlieferungstermin: Liefervermerk: Versandanschrift: Ist der Druckunterlagenschluss der jeweiligen Ausgabe. Die Begleitpapiere müssen Angaben über die Stückzahl, Zeitschriftentitel und Heft-Nr. enthalten. An jeder Verpackungseinheit sollte sichtbar ein Muster angebracht werden. Bosch-Druck GmbH Herr Anton Müller Festplatzstraße Ergolding Muster: Kennzeichnung: Benötigte Menge: Anlieferung: Bedingung für die Auftragsannahme und Bestätigung durch den Verlag ist eine Vorlage des Trägermotivs mit Einkleber (Original, notfalls Blindmuster) als Standmuster. Bei Einklebern bitte Vorderseite genau bezeichnen Exemplare Da die Druckauflage steigen kann erfragen Sie bitte die genaue Liefermenge bei Frau Judith Hageloch. Telefon: Lose auf Palette gesetzt, transportsicher und frei Haus. 16 Zeitschrift für Architektur und Technik

17 AGB Ziffer 1 Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als Anzeigen bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als Werbungtreibende bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. Ziffer 2 Ein Abschluss ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Ziffer 3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. Ziffer 4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Ziffer 5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Ziffer 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Ziffer 7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. Ziffer 9 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. Ziffer 10 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut Unsere Geschäftsbedingungen 17

18 nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Ziffer 13 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ziffer 15 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Ziffer 16a Aus einer Auflagenminderung kann vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16b nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu Exemplaren mindestens 10 v. H., bei einer Garantieauflge über Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Ziffer 16b (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen). Abweichend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu Exemplaren 10 v.h. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über Exemplaren 5 v.h. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist 18 Zeitschrift für Architektur und Technik

19 AGB als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens Euro beträgt. Ziffer 17 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Ziffer 18 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Ziffer 19 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Ziffer 20 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Ziffer 22 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online- Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Ziffer 23 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht Ziffer 21 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Unsere Geschäftsbedingungen 19

20 Baden-Württemberg Peter Mayer Bayern Wangener Weg 22 Berlin Ostfildern Brandenburg Telefon: Bremen Telefax: Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Münster Niedersachsen-Süd Ostwestfalen Sachsen-Anhalt Nord Schleswig-Hollstein Europa ohne Italien Hessen MD Medien Dienste GmbH Nordrhein-Westfalen Rainer Karpenfeld Rheinland-Pfalz Baumweg 19 Saarland Frankfurt a. M. Sachsen Telefon: Sachsen-Anhalt Süd Telefax: Thüringen Italien Alle anderen Casiraghi Pubblicità Internazionale Cesare Casiraghi Via Cardano Como Telefon: Telefax: Verlagsanstalt Alexander Koch GmbH Dipl.-Des. Joachim Naujoks (Anzeigen- & Marketingleitung) Fasanenweg Leinfelden-Echterdingen Telefon: Telefax: Preisliste Nr. 20, gültig ab 01. Oktober 2012 :: Verlagsanstalt Alexander Koch GmbH, jonas 09/2012

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