Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Bildelement: Altenpflege. Betreuung / Pflege von Angehörigen.

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1 Bildelement: Altenpflege Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Bildelement: Logo

2 ELDER CARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische Begriff Elder Care bedeutet soviel wie sich um die besonderen Bedürfnisse älterer Personen kümmern, für Ältere sorgen, und umfasst damit die Versorgung, Betreuung und Pflege. Bereits heute und im Hinblick auf die demographische Entwicklung in der Zukunft noch verstärkt, haben viele Menschen ältere Angehörige, die versorgt, betreut und ggf. auch gepflegt werden müssen. Wenn Angehörige betreut werden müssen, sei es Kinder oder auch ältere Personen, sind es auch heute noch meist die Frauen, die diese Aufgaben übernehmen. Hierdurch ergeben sich jedoch immer wieder Probleme im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Entweder überlasten sich die Betreuungspersonen selbst, weil sie versuchen beides auf die Reihe zu bringen, oder sie können nur zu eingeschränkten Zeiten arbeiten, was wiederum zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen oder die Chancen auf einen Arbeitsplatz verringern kann. Der Bereich Elder Care wird immer mehr ausgebaut und es kommen neue Angebote auf den Markt. Aber auch heute schon gibt es vielerlei Unterstützungsangebote für die Betreuung hilfebedürftiger Menschen. Darüber hinaus gibt es auch Angebote, die die betreuenden Personen unterstützen und entlasten. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen können. Eine finanzielle Unterstützung für die Pflege von Angehörigen ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ansprechpartner sind die Kranken- und Pflegekassen. Aber auch Pflegedienstleister beraten und unterstützen Sie im Regelfall bei der Antragstellung.

3 Möglichkeiten der Pflege Ambulante Pflege / häusliche Pflege: die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen. Stationäre Pflege: die Aufnahme in ein Altenwohnheim / Alten- oder Pflegeheim (evtl. Spezialisierungen). Teilstationäre Pflege / Tages- oder Nachtpflege: die zeitweise Betreuung pflegebedürftiger Menschen tagsüber oder nachts in einer Einrichtung. In der übrigen Zeit erfolgt die Betreuung zu Hause. Auch als ergänzendes Angebot für kurzzeitige Hilfe wenn z. B. bei einem Teil der Pflege zu Hause private Pflegepersonen zeitweilig ausfallen. Kurzzeitpflege: eine vorübergehende Unterbringung in einem (Pflege-)Heim, um die Verhinderung (z.b. Urlaub, Krankheit) der privaten Pflegeperson zu überbrücken. Sozialstationen: Einrichtungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Auch hauswirtschaftliche Dienste werden angeboten. Ambulante Pflegedienste: Dienstleistungen wie bei den Sozialstationen aber von gewerblichen Anbietern Alltagsbegleiter: sozialbetreuerische Begleitung von älteren Menschen und Menschen mit Demenzerkrankung; dabei Unterstützung bei der Aufklärung über Krankenbilder, Verbesserung des Wohlbefindens, insbesondere alleinstehender Menschen ohne soziale Kontakte; Beschäftigungsangebote, Hilfen bei Wohnraumgestaltung u.v.m.

4 Entscheidung für die richtige Betreuung / Pflege Diese Entscheidung ist nicht immer einfach. Häufig wollen ältere Menschen nicht in einem Heim untergebracht werden, oft fehlen den Betreuenden aber die nötigen Räumlichkeiten, Fähigkeiten oder Fertigkeiten. Bei Pflegebedürftigkeit ist die Pflege durch Familienangehörige in der häuslichen familiären Umgebung in Deutschland am häufigsten. Die häusliche Pflege geschieht oft in Zusammenarbeit mit professionellen Pflegekräften, die auch die Angehörigen in Pflegetechniken anleiten, Ratschläge geben und bei der Abwicklung der Formalitäten mit dem Kostenträger helfen können. Auch Nachbarn und ehrenamtlich tätige Hilfsvereine können einbezogen sein. Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die voraussichtlich mindestens für sechs Monate in Folge in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen. Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der Grad ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit. Die Pflegekasse lässt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) den Hilfsbedarf feststellen und eine entsprechende Einstufung empfehlen. Der Gesetzgeber hat drei Pflegestufen festgelegt: Pflegestufe I - erheblich pflegebedürftig Pflegestufe II - schwer pflegebedürftig Pflegestufe III - schwerst pflegebedürftig Darüber hinaus gibt es bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand noch die Härtefallregelung. Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, haben mit Inkrafttreten der Pflegereform einen Anspruch auf einen Betreuungsbetrag. Man spricht hier von der so genannten "Pflegestufe 0". Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Die Berater sind in sog. Pflegestützpunkten angesiedelt, beraten aber auch bei Ihnen daheim.

5 element: Handshake Informationen / Beratung Grundsätzlich sind Ansprechpartner zum Thema Betreuung und Pflege die Kranken- und Pflegekassen. Diese beraten rund um das Thema Pflege, halten Informationsbroschüren bereit und bieten Schulungen für pflegende Angehörige an. Sie helfen auch bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst bzw. Pflegeplatz. Das individuelle Angebot der einzelnen Krankenkassen variiert. Informationen im Internet finden Sie u.a. unter Pflegenavigator der AOK Portal der Ersatzkassen - vdek Modellprojekt "Gerontopsychiatrische Vernetzung in der Region Main-Rhön" und Fachstellen für pflegende Angehörige Compass - die private Pflegeberatung

6 Herausgeber Agentur für Arbeit Schweinfurt Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Dezember

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