Flugplatzleitermeeting 2016
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1 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Flugplatzleitermeeting 2016 Christian Hegner, Direktor 24. November 2016 Flugplatzleitermeeting 2016 Christian Hegner,
2 Begrüssung Flugplatzleitermeeting Flugplatzleitermeeting 2016 Christian Hegner,
3 Herausforderung für die Zukunft Flugplatzleitermeeting 2016 Christian Hegner,
4 Herausforderung für die Zukunft Flugplatzleitermeeting 2016 Christian Hegner,
5 Herausforderung für die Zukunft Flugplatzleitermeeting 2016 Christian Hegner,
6 Search & Rescue SAR
7 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Search & Rescue SAR: Vermeidung von Overdueund ELT-Alarmen J. Thurnheer Stv. Leiter Sektion Flugsicherung; Fachverantwortlicher SAR
8 Aerorevue 10/2016 Search & Rescue SAR
9 ARCC Zürich Schweiz Seit betrieben durch die Kantonspolizei Zürich in der Einsatzzentrale am Flughafen Zürich-Kloten Ersatzstandort Zürich Stadt / Kaserne Search & Rescue SAR
10 KONTAKT ARCC Search & Rescue SAR
11 Pflichten Pilot (VFR RAC 1-2-9) ATC Flugpläne durch PIC zu schliessen TEL: 0800 IFR VFR ( ) / Overdue APP Ausnahme: TWR auf kontrollierten Flugplätzen während Betriebszeiten Verspätungen > 30 Minuten melden EET nicht zu knapp festlegen ATC Flugpläne annullieren wenn Flug nicht stattfindet Start und Landemeldung sicherstellen, insbesondere bei Landungen auf dem Alternate -> FIC Search & Rescue SAR
12 421 Overdues im Jahr 2015! Search & Rescue SAR
13 SAR (Fehl-) Alarme 2016 Search & Rescue SAR
14 «Prevent Overdue» APP (gratis) Search & Rescue SAR
15 INCERFA ( OVERDUE) Uncertainty phase (INCERFA) : -> a situation wherein uncertainty exists as to the safety of an aircraft and its occupants. (ICAO Annex 12) Startzeit & EET & 30 Min = Alarmauslösung wenn der Flugplan bis dahin nicht geschlossen wurde die EET bei der Flugsicherung (ACC oder FIC) nicht verlängert wurde. Search & Rescue SAR
16 Pflichten des Piloten Pflichten des Piloten Der Pilot muss Verspätungen von mehr als 30 Minuten sowie Änderungen der Flugplandaten melden. (z.b. neuer Zielflughafen, anpassung der Flugzeit, Wechsel der Flugstrecke etc.) Sicherstellen, dass eine Abflugsmeldung für jeden Flugplan übermittelt wird. Jeden Flugplan schliessen. Vermeiden Sie Falschalarme Informieren die die Flugsicherung (FIC) über Änderungen Schliessen Sie Ihren Flugplan immer. Search & Rescue SAR
17 Unterstützung durch Flugplatzleiter TEL: 0800 IFR VFR ( ) Sticker auf Skybriefing PC C-Büro / Awareness / Kontrolle Kontrolle bei Flügen ex Ausland; ausl. registrierte AC; Flüge ex Genf Keine Übernahme von Pflichten der Piloten VFR RAC Search & Rescue SAR
18 Vermeidung von ELT- Alarmen Keine Tests mit 406 MHz ELT s, GEOSAR nimmt jedes Signal sofort auf Nach Flugbetrieb / vor Verlassen Flugplatz Kontrolle auf 121,5 MHz, ob ein ELT sendet Monitoring 121,5 MHz auf separatem Funkgerät Meldung von bekannten Fehlalarmen an RCC Zürich (KAPO ZH) Tel Search & Rescue SAR
19 Search & Rescue SAR
20 AeroRevueNr. Das Schweizer Aviatik-Magazin 10/2016 Fr AeroRevue 10/ 2016 Gordon Bennett 2016 Schweizer Gasballon-Piloten fahren allen davon Urs Frischknecht im Porträt Profi am Fallschirm und im Cockpit SAR Search and Rescue Die Suchmaschinerie
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22 SAR Search and Rescue Cover Story Die Suchmaschinerie Auch bei vorbildlichster Airmanship lässt sich nicht gänzlich ausschliessen, dass der Suchund Rettungsdienst SAR («search and rescue») irgendwann einmal in Anspruch genommen werden muss. Ist es soweit, beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit. Gut, wenn man als Pilot schon vorher dafür gesorgt hat, nicht zu einer «Nadel» in einem gigantischen «Heuhaufen» zu werden. Text: Tim Boin SAR-Super Puma der Luftwaffe. SAR steht für Search and Rescue. Dass selbst das unscheinbare Wort in der Mitte seinen eigenen Grossbuchstaben in der Abkürzung bekommt, unterstreicht dessen Bedeutung. Dieses «and» ist eine logische Verknüpfung und impliziert in einem Vermisstenfall die Abhängigkeit einer erfolgreichen Rettung von einer erfolgreichen Suche. Die Menschen hinter diesem Dienst wünschen sich nichts mehr, als dass wir Piloten ihnen die Arbeit so leicht wie möglich machen. Nicht weil sie bequem sind, sondern weil sie genau wissen, dass bei einer Such- und Rettungsaktion jede Minute zählen kann, dass ein Wettrennen gegen die Zeit bei der Suche entschieden wird. Emergency Locator Transmitter Wir lernen in unserer Ausbildung sehr gewissenhaft, wie wir eine mögliche Inanspruchnahme von SAR weiträumigst «umfliegen»: mit fundiertem Wissen, Können, Übung, klarem Menschenverstand, Checklisten, Gesetzen, redundanten Systemen, Wartung und vielem mehr. Dennoch sind auch in der Luft «human factors» und Murphy s Law unsere ständigen Begleiter. Ein kleiner signalfarbener Kasten im Flugzeug sollte uns vor jedem Flug daran erinnern: der Emergency Locator Transmitter, kurz ELT. Seit 2005 ist eine neue Generation dieser Geräte, die mit 406 Mhz sendet, in der Schweiz obligatorisch und beim BAZL registrierungspflichtig. Die ELTs senden auch noch auf der alten Frequenz von Mhz. Diese Signale werden jedoch seit 2009 vom SAR-unterstützenden Satellitensystem Cospas Sarsat nicht mehr verarbeitet. Für eine Peilung ist diese Transmission jedoch unabdingbar. Höchstwahrscheinlich wird ein ELT immer unabsichtlich ausgelöst. Entweder durch unsachgemässe Behandlung, wie bei einer sehr harten Landung, beim Testen, Transportieren oder Entsorgen. Oder tatsächlich im Falle einer Notlandung oder eines Absturzes. In allen Fällen schickt der Sender einen «initial burst» ab. Geostationäre und die Erde umkreisende Satelliten empfangen dieses Notsignal und übermitteln es an die Leitstelle in Toulouse, wo anhand eines Ländercodes im Signal das ELT sofort der Schweiz zugeordnet werden kann, wohin das Signal weiterleitet wird. Wenn die Suche losgeht Die ICAO-Mitgliedstaaten verpflichten sich gemäss Annex 12 zum Unterhalt eines 24-Stunden- SAR-Dienstes. In der Schweiz liegt die Verantwortung dafür beim BAZL, das dabei von zuverlässigen Partnern unterstützt wird. Bei der Kantonspolizei Zürich, die das Rescue Coordination Center (RCC) während 24 Stunden betreibt, löst das Signal in diesem Moment den Alarm aus, nur Sekundenbruchteile nach dem Zwischenfall. Dem funkenden ELT können sofort seine Registrierungsdaten entnommen werden. Vorausgesetzt, das ELT wurde richtig an- oder umgemeldet, was gerade bei einem Besitzerwechsel immer wieder versäumt wird. Das RCC hat somit im Normalfall direkt Zugriff auf die Telefonnummer des Flugzeugbesitzers und eine Notfallnummer und kann damit im Handumdrehen prüfen, ob es sich um einen Fehlalarm handelt. Gleichzeitig wird geprüft, dass die Maschine oder die Personen an Bord vermisst werden oder ob für den Flug ein Flugplan aufgegeben wurde. In kürzester Zeit werden alle verfügbaren Informationen über das Flugzeug und seine Insassen gesammelt. Und solange es keine absolute Sicherheit darüber gibt, ob das ELT aus Versehen ausgelöst wurde, gehen die SAR-Dienste von einem Notfall aus. Ist ein ELT mit einem GPS ausgestattet oder gekoppelt, kann das Gerät deutlich schneller und genauer geortet werden. Sind im Flugzeug dagegen beide Apparate voneinander getrennt, wird das Suchgebiet deutlich grösser und es kann bis zu 90 Minuten dauern, bis ein Satellit auf seiner Umlaufbahn das Signal erfasst, durch Dopplermessung das ELT lokalisiert und die Daten weiterleitet wertvolle Zeit für alle Bild: VBS AeroRevue 10/
23 Coverstory SAR Search and Rescue Beteiligten, insbesondere bei Dämmerung und kritischen Temperaturen. Muss das RCC von einem Notfall ausgehen, alarmiert es umgehend den SDO, den Senior Duty Officer der Luftwaffe, der sofort den SAR Super Puma losschickt. Sollte dennoch eine unvorhergesehene Zeitverzögerung entstehen, treten sofort die Alternativen wie etwa REGA, AAA, der Heli der Kantonspolizei Zürich oder ein privates Helikopterunternehmen auf den Plan. Oberstes Ziel ist es jetzt, so schnell wie möglich im Suchgebiet zu sein und dessen Dimension durch alle erdenklichen Informationen so weit wie möglich zu reduzieren. Satelliten geben dafür wichtige Daten; mitunter auch das BAKOM, das mit Kreuzpeilungen die ELT-Signale auf MHz orten kann. Doch stützt sich die Suche des SAR-Dienstes auf alle Spuren, die Flugzeug und Insassen zurückgelassen haben, wie beispielsweise ein Flugplan, der allerhand Rückschlüsse auf Route, Zeitpunkte und Spritmenge zulässt. Wie auch Positionsmeldungen, Funkkontakte, Transponder, Augen- und Ohrenzeugen. Auch FLARM, als SAR-Partner im weiteren Sinne, kann wertvolle Informationen liefern. Die Auswertung der kleinen Kollisionswarngeräte in Flugzeugen, die in Verbindung mit der vermissten Maschine gewesen sein könnten, kann für die Suche aufschlussreiche Informationen liefern. Ausgestattet mit FLIR, einem Forward Looking Infrared (Wärmebildkamera), mit Suchscheinwerfer und Peilinstrumenten sucht die Mannschaft im Super Puma nun das Gebiet ab, in dem sich, basierend auf allen vorhandenen Informationen, das Fluggerät befinden müsste. Bei Bedarf steht auch ein Handy-Ortungssystem der Kantonspolizei Zürich oder der Bundeskriminalpolizei zur Verfügung, um ein bekanntes Mobilfunkgerät an Bord des verunglückten Flugzeugs zu orten. Da die Schweiz ein Abkommen mit allen Nachbarstaaten abgeschlossen hat, kann der hiesige SAR-Dienst jederzeit auch ausländische Hilfe anfordern. Eine Partnerschaft, die jedes Jahr mit diversen Übungen, sogenannten SAREX (SAR exercise), gefestigt und ausgebaut wird. Flugpläne immer schliessen! Wer von den Einsatzkräften das vermisste Luftfahrzeug findet, gibt dessen Koordinaten sofort an die REGA weiter. Die Besatzung eines Super Pumas oder die Crew des Polizeihelikopters kann zwar Erste Hilfe leisten, für die notärztliche Versorgung ist die REGA aber am besten ausgerüstet. Das BAZL richtet im Moment der Lokalisierung eine restricted area um den Fundort herum ein. Ein ELT setzt also einen riesigen Apparat in Bewegung, der hochspezialisiert und hocheffizient der Rettung von Menschenleben nachgeht. Doch ein Alarm wird nicht immer nur von Notfallsendern provoziert. Auch ein Overdue sorgt beim SAR für höchste Alarmbereitschaft. Auslösen kann ihn jeder, der glaubt, ein Flugzeug und seine Crew seien überfällig. Und natürlich ein nicht geschlossener Flugplan. Wurde er um Aktivierungszeit plus EET plus 30 Minuten nicht deaktiviert oder geändert, löst Skyguide beim RCC einen Alarm aus, wo derselbe Prozess in Gang gebracht wird, den ein ELT initiiert. Ungefähr 1100 Overdues sind es pro Jahr in der Schweiz bis auf sehr wenige Ausnahmen alles Fehlalarme. Wegen eines banalen Versäumnisses: dem des Schliessens oder Verlängerns des Flugplans. Diese unnötige Menge an Unachtsamkeiten macht das Herausfiltern der wirklich wichtigen Fälle schwierig und bindet wichtige Kapazitäten der RCC-Dienste. Ausreden für einen unabsichtlich nicht geschlossenen Flugplan gibt es nicht. Als Piloten haben wir daran zu denken. Und wir müssen wissen, auf welchen Flugplätzen uns dies automatisch abgenommen wird und vor allem: wo nicht. «Airfield in sight» ist kein Funkspruch, der einen Flugplan schliesst. Auch das muss jedem klar sein. Bei genauerem Hinsehen entdeckt man an jedem Flugplatz Gedächtnisstützen in Form von Schildern und Aufklebern. Und neuerdings gibt es sogar eine kostenlose App «Prevent Overdue» des BAZL. Eine Art Wecker, der uns nach der Landung an unsere Pflicht erinnert. 20 AeroRevue 10/2016
24 SAR Search and Rescue Cover Story Bild: Wilfried Haferland / alpinestock.com Die Profis des RCC und des SAR-Dienstes sind hervorragende Fährtenleser. Doch müssen Piloten ihnen auch welche legen. Spuren in Form von Informationen hinterlassen Egal, ob wir mit oder ohne Flugplan unterwegs sind: Wir müssen uns des Risikos bewusst sein, dass wir auf jedem Flug zur «Nadel» in einem gigantischen «Heuhaufen» werden können. Verantwortungsbewusstsein, Vernunft und schlussendlich gute Airmanship gebieten uns, uns nicht nur auf unsere fliegerischen Fähigkeiten zu verlassen. Es ist allen gedient den Piloten, den Passagieren, den Angehörigen, den SAR- Diensten, wenn wir auf unseren Flügen Spuren hinterlassen. Wenn wir also Informationen verbreiten, die deutlich machen, was wir vorhaben, wann wir wo sein wollen, wann wir wo sind, ob wir dort angekommen sind, wie man uns erreicht usw. Die Profis des RCC und SAR sind hervorragende Fährtenleser. Doch müssen wir ihnen auch welche legen. Regelmässig mit einem FIC Funkkontakt aufnehmen beispielsweise, Transponder und/oder FLARM anschalten, den Flugplatzleiter und Vereinskollegen über die Pläne informieren, Telefonnummern hinterlassen, das Handy mit ausreichend Akkuladung angeschaltet mitnehmen und besonders wichtig: Plötzliche Routenänderungen per Funk kommunizieren. Gerade dann, wenn mit einem Flugplan ein bestimmtes Routing festgelegt wurde. Selbstverständlich sollte man sich vergewissern, dass das ELT im Flugzeug einwandfrei funktioniert. Richtig bedient, kontrolliert ein Bild: VBS Die Kantonspolizei Zürich betreibt seit diesem Jahr das Rescue Coordination Center (RCC). interner Testmodus den Zustand des Geräts, ohne einen «initial burst» abzuschicken. Zu prüfen ist auch, ob die Registrierungsdaten des ELT zum Flugzeug passen und aktuell sind. «Ein kleiner Handspiegel und eine Rettungsdecke passen selbst in ein Segelflugzeug und sind hervorragende Signalgeber und Reflektoren, egal ob für Sonnenlicht oder einen Suchscheinwerfer», empfiehlt beispielsweise Daniel Ponzini. Der SAR-Experte beim BAZL betont damit auch die Wichtigkeit von geradezu banalen Utensilien im Gepäck, die der eigenen Sichtbarmachung dienen, wenn ein Hubschrauber das Terrain absucht. Als Piloten werden wir nicht ausschliessen können, je einen SAR-Dienst in Anspruch nehmen zu müssen. Darum sollten wir auf jedem Flug ein Maximum an Spuren hinterlassen, die bei einem Zwischenfall exakt und eindeutig zu uns führen. Und selbstverständlich sollten wir verstärkt mithelfen, die Zahl der «falschen» Overdues zu minimieren. Alle SAR-Beteiligten freuen sich schliesslich über einen geschlossenen Flugplan. Kontaktdaten: rcczurich@kapo.zh.ch / elt@bazl.admin.ch / Bild: Kapo Zürich Studie der SUST zum SAR In den vergangenen Jahren ereigneten sich wiederholt Unfälle mit Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt, bei denen Besatzung und Luftfahrzeug nur mit erheblicher Verzögerung gefunden und geborgen werden konnten. Im Rahmen der Untersuchung dieser Unfälle durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat diese verschiedentlich festgestellt, dass die am Such- und Rettungsdienst (Search and Rescue SAR) beteiligten Organisationen nicht in der Lage waren, eine rasche Suche und Rettung sicherzustellen. Es habe sich auch gezeigt, dass selbst viele Fachleute und Nutzer der Zivilluftfahrt nur unzureichende Kenntnisse des SAR und seiner Eigenheiten aufwiesen, schreibt die SUST. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Verkehrskreisen hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle eine umfassende Studie zu diesem Thema durchgeführt und wird zusätzlich eine Broschüre mit den wesentlichsten Erkenntnissen publizieren. Die folgenden Ziele wurden dabei verfolgt: einen umfassenden Überblick über die Normen und Grundlagen des SAR zu liefern; Aufbau und Organisation sowie Arbeitsweise des SAR allgemein zu erklären und anhand von konkreten Beispielen zu illustrieren; eine sachliche und neutrale Analyse der Wirksamkeit des SAR zu liefern; sowohl den Leistungserbringern als auch den Leistungsbezügern Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirksamkeit des SAR aufzuzeigen. Studie und Broschüre werden im November 2016 publiziert und können kostenlos unter anderem auf der Webseite der SUST heruntergeladen werden: AeroRevue 10/
25 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Infrastruktur Flugplätze und Luftfahrthindernisse E-Learning Tool für Flugplatzleiter Christophe Ladon 24. November 2016
26 Agenda Ausgangssituation E-Learning Tool und Inhalt Administrativer Ablauf Weiteres Vorgehen Vorführung Fragen E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 2
27 Verordnung Infrastruktur Luftfahrt E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 3
28 Flugplatzleiterverordnung E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 4
29 Neue Flugplatzleiter: Ablauf bisher Dossier Genehmigung Einführungstag E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 5
30 Verschiedene Konzepte Orts- und Zeitunabhängig 3 Landessprachen Tiefe Kosten E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 6
31 Bisherige Arbeiten Evaluierung Konzept Start Erarbeitung Inhalte Heute Start Entwicklung E-Learning Tool Test und Implementierung der Rückmeldungen JAN 14 JUL 15 JAN 16 MAY 16 E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 7
32 Inhalt E-Learning Tool Winterdienst Infrastruktur Heli Ops Notfallplan & RFF Bau & Unterhalt Luftfahrthindernisse Luftfahrtpublikationen Betankung Rechtliche Grundlagen Occurrence Reporting E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 8
33 Aufbau Modul Einführung Inhaltsübersicht Lernziele Rechtliche Grundlagen Verantwortung des Flugplatzleiters Zusammenfassung Test E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 9
34 Zusatzfunktionen an Experten PDF erstellen Drucken E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 10
35 Ablauf Neue Flugplatzleiter Ernennung Flugplatzleiter und Einreichung Dossier Prüfung Dossier Aufgebot E-Learning Tool & Einladung Einführungstag Bearbeitung Inhalt und Test Einführungstag Neuer Ausweis, 5 Jahre gültig E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 11
36 Ablauf Bestehende Flugplatzleiter Aufgebot für Bearbeitung E-Learning Tool Bearbeitung Inhalt und Test Verlängerter Ausweis, 5 Jahre gültig E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 12
37 Kosten E-Learning Tool + Ausweis / Jahre gültig E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 13
38 Weiteres Vorgehen Abschluss Entwicklungsarbeiten Heute Ablauf Ausweis DEC 16: Freiwillige Bearbeitung Neue Flugplatzleiter: Obligatorische Bearbeitung Restliche: Freiwillige Bearbeitung Obligatorisch bei Erneuerung Ausweis DEC 16 JAN 17 JUN 17 Rev. VIL E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 14
39 Weiteres Vorgehen «Lebendiges» Tool Inhalt für alle zugänglich E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 15
40 Vorführung Vorführung E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 16
41 Fragen? E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 17
42 Danke - Merci - Grazie E-Learning Tool Flugplatzleiter Präsentation Flugplatzleitermeeting 24. November 2016 Christophe Ladon 18
43 Flugplatzleitermeeting 2016 Wildtiermanagement auf Flughäfen
44 Wildtiermanagement auf schweizerischen Flughäfen Eine Herausfodrung die gemäss Flugplatzgrösse angepasst werden sollte!
45 BTEE SA : Wer sind wir? Wildtierrisiko : eine kleine Wiederholung Wildtiermanagement : methodische Grundsätze Risiko auf schweizerischen Flughäfen Beispiel Flughafen Genf Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
46 BTEE SA Wer sind wir?
47 BTEE SA : 3 Abteilungen UMWELT FLUGHAFEN SICHERHEIT Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
48 BTEE SA «multidisziplinäre» Aktivitäten Abteilung UMWELT Natürliche Lebensräume Planung Umweltverträglichkeitsprüfungen Tierwelt und Flora spezifische Studien Flughafen Genf: Frachthalle Abfallesammelstelle Bewirtschaftung Abfallbewirtschaftung Materialverwertung Umweltgeneralunternehmung Abteilung SICHERHEIT Führung Handbuch Notfallplan Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Brand, Radon und Asbestgutachten Sicherheitsaudit und BCP Krisenmanagement SAN Ausbildung Abteilung FLUGHAFEN Gutachten, Betreuung und Unterstützung Management, Sicherheits und Umweltaudits Wildtiermanagement Ausbildung: Sicherheit, Management, Umwelt Wildtiermanagement Flughafen Genf Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
49 Betriebliche Organisation Generaldirektion 1933 SEMBRANCHER Betrieb 1211 Genève Betrieb 1530 Payerne Geschäftssitz 4180 Comblain La Tour Betrieb 7910 Anvaing Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
50 Organisation der Abteilung Flughafen Wildtiermanagement Notfallplan Flughafen Genf Umwelt Safety Office (Sicherheit und Gesundheit Brandschutz Zertifizierung usw) Verschiedene Aktivitäten in den Operationen Verantwortlicher für das Wildtiermanagemet Emergency Plan Sion Airport Safety Office (Sicherheit und Gesundheit Brandschutz Zertifizierung usw) Verschiedene Aktivitäten in den Operationen Flugplatzleiter Mitarbeiter BTEE SA Ausserhalb der Schweiz : 160 Flugplätze Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
51 Ausbildungorganisation St Yan (aéroport) EFORSA, Auch (Gers) Flughafen Sitten Flughafen Genf Flughafen Payerne Flughafen Lomé Auch auf Ihrem Flughafen Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
52 Wildtierrisiko: eine kleine Wiederholung
53 Geschichte des Wildtiermanagements Schon seit die ersten Menschen geflogen sind, waren Tiere - im Speziellen die Vögel - ein bekanntes Risiko für Luftfahrzeuge. Heute ist in der Zivilluftfahrt das Wildtierrisiko die zweit wichtigste Vorfallursache und die fünfte Unfallursache. Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
54 Erste bekannte Tierkollision 1. Unfall mit einem Hund 25. Juli 1909 Kanalüberflug bei Louis Blériot (Calais Dover) Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
55 Erste bekannte Vogelschläge Ab dem ersten Flug fanden die ersten Unfälle statt Damals waren die Schäden gering, da die Geschwindigkeit auch niedriger war 1. Vogelschlag: 7. Juli 1905 Kollision des Orville Wrights Flugzeuges oberhalb eines Maisfeldes in Ohio Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
56 Erster bekannter tödliche Vogelschlag 1912, Long Beach, California Mr Cal Rodgers, erster Pilot, der die USA überquert hat (1911), ist am 3. April 1912 im Ozean abgestürzt, nachdem er von Möwen getroffen wurde. Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
57 Internationale Kollisionstatistik Seit 1908 wurde der Vogelschlag für die Luftfahrt zu einer wichtigen Gefahr. Globales Netzwerk Zivilluftfahrt: Nur ungefähr 25% den Kollisionen werden gezählt Nur ca Kollisionen werden jährlich registriert Geschätzt werden jährlich Kollisionen 97 Kollisionen / Tag Ca. 900 Motore sind jährlich betroffen, beschädigt oder zerstört Mehr als 50 tödliche Unfälle ( ) Mehr als 100 zivile Flugzeuge zerstört ( ) Mehr als 300 Tote ( ) Kosten : mehr als 1,5 Milliarden $ werden jährlich für Ersatzteile aufgewendet Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
58 Verteilung der Kollisionen in den Flugphasen 66 % Take-off Approach - Landing Other 90 % der Kollisionen finden auf und in der Nähe von Flugplätzen statt! Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
59 Die am stärksten betroffene Teile an Flugzeugen 1 % - Leitwerk / Seitenruder 31 % Radom 8 % - Rumpf 11 % - Vorflügel Eintrittskante 7 % Fahrwerk 39 % Triebwerk Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
60 Zunahme der Risikofaktoren Technische Anpassungen an Flugzeugen Zunahme des Flugverkehrs (Anzahl Bewegungen) Zunahme des Wildes (vorallem Vögel) Zunahme der Risikofaktoren auf und in der Nähe von Flugplätzen Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
61 15. Januar 2009: Crash auf dem Hudson Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
62 15. Januar 2009: Crash auf dem Hudson Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
63 Flughafenbetreiber - Verantwortlichkeiten Dieses Phänomen verdient besondere Aufmerksamkeit der Flughafenbetreiber und alle die irgendwie im Management des Risikos beteiligt sind. Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
64 Vorschriften und Normen
65 Normative Änderungen ab 2012 ICAO Doc 9173 : Airport Services Manual, Part 3, Wildlife Control and Reduction, 2012 EASA Regulation (EC) No 1108/2009 Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
66 Normative Änderungen ab 2012 Zusammenfassung der Änderungen Ein Verantworlicher für das Wildtiermanagement sollte nominiert werden; Das Wildtierrisiko sollte analysiert werden (wissenschaftlich geprüfte Methodik), inklusiv Datenmonitoring; Der Bereich von 13 km um den Flughafen sollte auf den Einfluss des Wildtierrisikos analysiert werden; Prozess und Verfahren sollten in einem Wildtiermanagementkonzept formalisiert werden. Das Konzept sollte auch ein Flughafenumweltmanagementplan enthalten. Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
67 Wildtiermanagement: BTEE SA methodische Grundsätze
68 Wildtierrisikomanagement Methodik Mehr als 25 Jahre Erfahrung; Mit der Natur arbeiten, nicht gegen sie! Bewährte Praktiken Von BAZL unterstützt Um den Flughäfen zu helfen! Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
69 Wildtiermanagement Methodik Flughafen Verantwortlichkeit Bereich Analyse und Verantwortlichkeit Perimeter des Flughafens Vereinbarung und Kartografie in besonders : Nachbach Perimeter (3 km) Erweitert Perimeter (13 km) Normative Verantwortlichkeit des Flugplatzbetreiber : 500 feet Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
70 Wildtiermanagement Methodik Anstellung einer Wildtierrisiko Verantwortlicher Wildtiermanagement organisieren : Begründung und Organisation einen Wildtiermanagementstelle Begründung und Organisation einen Wildtiermanagement Lokalkomitee Prozess Wildtiermanagement : Teilnehmer Aufträge und Verantwortlichkeiten Beschreibung Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
71 Wildtiermanagement Methodik Natürliche und menschliche Lebensräume beurteilen Biologischer Wert den natürlichen Lebensräumen Flughafen Umweltdiagnose und Umweltänderungenmonitoring im Verantworlichkeit Perimeter feststellen Anziehungsfaktoren beurteilen und lokalisieren Natürliche und menschliche Lebensräume, sowie Hotspots kartieren Flughafen Umweltänderungen verfolgen Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
72 Wildtiermanagement Methodik Faunadatenbank einsehen Spezies Bestandsaufnahme erstellen Flughafen und Umgebung Wildtierdiagnose realisieren, Wildtierbevölkerung analysieren im Verantwortlichkeit und Nachbar Perimeter Für jede Spezies die Bevölkerung zählen Bevölkerungen lokalisieren Potenzialle Nistmöglichkeiten identifizieren Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
73 Wildtiermanagement Methodik Sofort und Mittelfristigmassnahmen durch den Flughafen Umweltänderungsplan vereinbaren Flughafen Umweltänderungsplan erstellen und passive Präventionmassnahmen vereinbaren Passive Präventionmassnahmen erstellen Flughagen Umweltbewirtschaftungsplan erstellen Unterhaltarbeiten Durchsetzungskonzept entwickeln Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
74 Wildtiermanagement Methodik Einsatz Methodik und Verfahren erstellen Active Präventionmassnahmen Durchsetzung : Active Prävention Stundenplan vereinbaren Einsatzmittel beurteilen und kaufen (optisch, pyrotechnisch, akustisch, chemisch, ) Schutz des Einsatzpersonales gewährleisten Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
75 Wildtiermanagement Methodik Datenerhebung organisieren Datenerhebung und statistik Analyse entwickeln Développer le concept de récolte des données et d analyse statistique (manuell oder durch Informatik) : Datenverwaltung Statistik Veröffentlichung Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
76 Wildtiermanagement Methodik Vorläufige Wildtierrisikoniveau auf dem Verantwortlichkeitsperimeter beurteilen Flughafen Wildtierrisiko analysieren : Flughafen Wildtierrisiko Auswirkungsniveau auf dem erweiterten Perimeter analysieren Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
77 Wildtiermanagement Methodik Ausbildungsplan erstellen Ausbildungsplan des Wildtiermanagementpersonales erstellen Eine Grundbildung den Wildtiermanagementpersonal vermitteln Fort und Weiterbildungkurse erstellen Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
78 Wildtiermanagement Methodik Flughafen Wildtiermanagementskonzept erstellen : Vollständige Dokument, inkl. Konzept, Risikoanalyse, Verfahrensammlung, Umweltsbewirtschaftung splan Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
79 Wildtiermanagement Methodik Flughafen Wildtiermanagement Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
80 Wildtiermanagement, eine besondere grosse Herausforderung...für die kleinen Flugplätze
81 Faktoren, die das Wildtierrisiko beeinflussen Bestehende Tierwelt (Gefahr): Tiergrösse Tiergewicht = Anzahl Bewegungen: Fluggeschwindigkeit F AKTION mv 2r 2 REAKTION F = Schlagkraft [N] r = Durchmesser Vogel [m] v = Flugzeuggeschwind.[m/s] Das Risikoniveau wird mehr durch die Flugzeuggeschwindigkeit und die bestehende Tierwelt als durch die Flugplatzgrösse beeinflusst. Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
82 Risiko gemäss Gefahr und Abfluggeschwindigkeit Art Flugzeug Abfluggeschwindigkeit C172 : 65 kt CJ2+: 100 kt A320: 135 kt B747: 160 kt Stockente 1.25 kg 160 kg 375 kg 685 kg 990 kg Kollision mit einer Cessna 172 oder Cessna Citation Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
83 Risiko gemäss Gefahr und Abfluggeschwindigkeit Kollisionen mit einem Zivilen- oder Militärhubschrauber Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
84 Risiko gemäss Gefahr und Abfluggeschwindigkeit Gewicht Kollision Gewicht Kollision Schwer B747 (160kt) Mittel A320 (135kt) Leicht C172 (65kt) Rabenkrähe 500 g 355 kg 640 kg 245 kg Graureiher 1.8 kg 445 kg 60 kg 100 kg Kollision mit einem mittleren Flugzeug (A320) Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
85 Startrisiko Verstärktes Risiko beim Abflug Flughafenverantwortlichkeit bis 500 ft Höhe (152.4 m) Am meisten fliegen die Vögel unter 100 m, aussgenommen die Zugvögel Für das Wildtiermanagementskonzept muss ein erweiterter Perimeter von 13 km betrachtet werden 13 km 500 ft min 2.5% min Höhe auf 13 km Distanz bis Höhe von 500ft ½ Piste Flughafen 281 m ~7.9 km 1950 m Genève 295 m ~7.3 km 1395 m Payerne 305 m ~6.9 km 1000 m Sion 308 m ~6.8 km 865 m Bern 312 m ~6.6 km 710 m Lugano 318 m ~6.4 km 500 m Grenchen Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
86 Landerisiko Flughafenverantwortlichkeit bis 500 ft Höhe (152.4 m) Am meisten fliegen die Vögel unter 100 m, aussergenommen die Zugvögel Für das Wildtiermanagementskonzept muss ein erweiterter Perimeter von 13 km betrachtet werden 5.24% min (GP 3 ) 500 ft min 1000 ft min 1500 ft min 13 km Flughafen ½ Piste Distanz auf 500ft Distanz auf 1000ft Distanz auf 1500ft Höhe auf 13km Genève 1950 m 4.6 km ~7.5 km ~10.4 km 594 m Payerne 1395 m 4 km ~7 km ~9.9 km 623 m Sion 1000 m 3.6 km ~6.5 km ~9.5 km 644 m Bern 865 m 3.5 km ~6.4 km ~9.3 km 651 m Lugano 710 m 3.3 km ~6.3 km ~9.2 km 659 m Grenchen 500 m 3.1 km ~6 km ~8.9 km 670 m Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
87 Beispiele Freizeit und allgemeine Luftfahrt 12. Dezember 1973, Norfolk, England, Notlandung nach Kollision mit Möven beim Start 20. Januar 1995, Paris-Le Bourget, Killision mit Kiebitze beim Start Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
88 Beispiele Gewerbsmässige Luftfahrt 25. Mai 2008, Flughafen Bruxelles, Leistungsverlust nach Vogelkollision beim Start 10. November 2008, Rome Ciampino, Massenkollision mit Staren Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
89 Beispiele Gewerbsmässige Luftfahrt Verschiedene Vorfälle Kollision mit Schwarzmilan Startabbruch Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
90 Risikozulässigkeit Risikomanagment - Grunsatz Grosse Flughäfen Kleine Flugplätze Nicht tragbar Passive Massnahmen erstellen und Restrisiko durch aktive Massnahmen umsetzen Tragbar Risikotoleranz bis minimum Niveau niedrig Passive Massnahmen erstellen und in einigen Fällen das Restrisiko akzeptieren Akzeptabel Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
91 Ein Blick nach
92 Flughafen Genf - Organisation Mehr Effizienz durch Partnerschaft! Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
93 Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
94 Aufgabe der Dienststelle «PPA» Die erste Priorität bleibt immer der Schutz der Piste. Vielen andere Tätigkeiten werden auch durch die Dienststelle PPA durchgeführt: Entlaufe Tiere Wespen, Hornissenneste Tiere im Flughafengebäude Ausbildung durch «airtrace» Vogelgrippe (H5N1) Grünflächenbewirtschaftung Neophyten Bewirtschaftung Verschiedene Zusammenarbeit Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
95 Laufende Risikoanalyse Airport Wildlife Hazard Management Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
96 Herkunft der statistischen Daten (Kollisionen) Bird strike internationales Formular für Piloten ca. 20 % ausgefüllte Berichte Flughafen Genf spezifische Berichte Vogelarten Piste im Einsatz Teile des Flugzeuges Flugphase Zeit Wetter usw. Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
97 Kollisionsatz für Bewegungen (Start und Landungen) Kategorie Wahrscheinlichkeit (W) Kollisionsatz für 10'000 Bewegungen A Très fréquent > 6 B Fréquent Entre 4 et 6 C Occasionnel Entre 2.5 et 4 D Peu fréquent Entre 1 et 2.5 E Rare Moins de 1 Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
98 Nach den Kontrollverfahren Tägliche Beobachtungen, Vogelanwesenheit, Wetterverhältnis, Lage, Neste, Reaktionen zur Vergrämungsmassnahmen, Kollisionen, usw Passive Massnahmen Regelmässige Analyse der gesammelten Daten Tägliche Datenerfassung Aktive Massnahmen Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
99 Umwelt passive Massnahmen Grasflächen Bewirtschaftungsplan; Risiko begrenzende Schnittarbeiten; Keine Bäume oder Sträuche in der Nähe der Piste; Begrenzung der Nestmöglichkeiten in der Nähe von Bewegungsflächen; Aufhebung von Feuchtgebieten und nasser Böden, Entwässerung; Mitwirkung an der Konzeptphase neuer Infrastrukturen, um die Attraktivität der Wildtiere zu begrenzen. Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
100 Umwelt passive Massnahmen Wildtiermanagement Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
101 Aktive Vergrämungsmassnahmen Regelmässige Inspektionen der Piste mit einem spezifischen Fahrzeug, Beobachtungen mit Ferngläsern, Eingreifen mit : 34 fernbedienten Lärmgeneratoren Schüsse mit Knallpatron Schüsse mit Pfeiffpatronen Weitreichende Raketeschüsse Zwingende Fälle : Fang oder Abschuss einiger Arten Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
102 Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA Neue Vegrämungsmittel : Laserstrahl
103 Spezifisches Material für denflughafen Genf durch BTEE SA in der Schweiz entwickelt Teilnahme an der Entwicklung eines neues Lärmgenerators für Flughäfen : Efbitech 300W Flughafen Genf : 34 Einheiten im Einsatz Datenbank mit mehreren tausend Vogelschreie stehen zur Verfügung, damit der Lärmgenerator spezifisch für jeden Flughafen entsprechend angepasst werden kann. Flugplatzleitermeeting 2016 BTEE SA
104 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
105 SEMBRANCHER Entre Ciel et Terre 1 CH 1933 Sembrancher
106 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Infrastruktur / Standardisierung und Sanktionswesen LFG 1+ Stand der Dinge 24. November 2016
107 LFG 1+ - Stand der Dinge (1) Themen u.a.: Infrastrukturtypen, Flugsicherungspflicht Landestellen zur Hilfeleistung (Spitallandeplätze) Festlegung von An- und Abflugverfahren Schnittstellen bei ziviler und militärischer Nutzung von Infrastrukturen Luftfahrthindernisse English Voice als einzige Radiotelefoniesprache Flexiblere Verwendung der Mittel aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr (Änderung Mineralölsteuerverwendungsgesetz) LFG 1+ / Stand der Dinge Daniel Born 2
108 LFG 1+ - Stand der Dinge (2) Botschaft / Gesetzesentwurf am 31. August 2016 verabschiedet LFG 1+ / Stand der Dinge Daniel Born 3
109 LFG 1+ - Stand der Dinge (3) Vorberatende Kommission NR Vorberatende Kommission SR Plenum NR: 14. Dezember 2016 Plenum SR: Session März 2017 LFG 1+ / Stand der Dinge Daniel Born 4
110 LFG 1+ - Stand der Dinge (4) Weiteres Vorgehen Verordnungsrevisionen zu LFG 1+: - Ausarbeiten der ausführenden Verordnungen - Ämterkonsultation und Stakeholder Involvement im Verlauf Vorgesehenes Inkrafttreten gemäss aktuellem Zeitplan: April 2018 LFG 1+ / Stand der Dinge Daniel Born 5
111 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, Senior Jurist, Fürsprecher, SISS
112 Meldepflicht Flugplatzleiter heute Das Referat behandelt die Aspekte der Meldepflicht für die Flugplatzleiter aufgrund der nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen. Stand heute (weitere Präzisierungen zur EU-Vo 376/2014 sind vorbehalten). Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
113 Meldepflicht Flugplatzleiter nach VIL Der Flugplatzleiter hat eine Meldepflicht gegenüber dem BAZL nach Art. 29f der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR ): Er teilt dem BAZL dauernde oder vorübergehende Änderungen der Betriebsbereitschaft des Flugplatzes unverzüglich schriftlich mit. Er meldet dem BAZL ohne Verzug ausserordentliche Vorkommnisse sowie sicherheitsrelevante Vorfälle, welche einen Unterbruch oder eine Einschränkung des Betriebs zur Folge haben. Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
114 Meldepflicht Flugplatzleiter nach VIL Präzisierungen/Klarstellungen zur Meldepflicht der Flugplatzleiter nach VIL finden sich in der Flugplatzleiterverordnung (SR ): Art. 7: Publikations- und Meldepflichten bestehen genau gleich, wenn der Flugplatz gemäss AIP ein PPR (Prior Permission Required) hat. Art. 9: Flugunfälle und schwere Vorfälle sind der zuständigen Stelle (alt: Büro für Flugunfalluntersuchungen; heute: Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle [SUST]) zu melden. An die zuständigen Stellen ist ebenfalls zu melden, wenn ein Luftfahrzeug überfällig ist oder angenommen werden muss, dass es verunfallt ist. Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
115 Neu: EU-Verordnung (Vo) 376/2014 Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
116 Meldepflicht nach EU-Vo 376/2014 Meldesystem nach EU-Vo 376/2014: Art. 4 Art. 5 Meldepflicht (Mandatory Occ. Rep.) Ereignisse, die ein erhebliches Risiko für die Flugsicherheit darstellen können Personen, die in Art. 4 Abs. 6 aufgeführt sind Freiwillige Meldungen (Voluntary Occ. Rep.) Ereignisse, die nicht unter die meldepflichtigen Ereignisse fallen Alle möglichen Personen Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
117 Meldepflicht - Ereignisse I. Meldepflichtige Ereignisse (Faktor 1) Meldepflichtige Ereignisse (im Zusammenhang mit): A) Betrieb Luftfahrzeug B) Wartung, Instandsetzung Luftfahrzeug C) Flugsicherungsdiensten und -einrichtungen D) Flugplätzen und Bodendiensten Meldepflicht Flugplatzleiter 7 Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov. 2016
118 Meldepflicht - Personen II. Meldepflichtige Personen (Faktor 2) Meldepflichtige Personen nach Art. 4 Abs. 6 EU-Vo 376/2014 Für Flugplatzleiter relevant: Bst. e : Personen, die eine Funktion im Zusammenhang mit dem Sicherheitsmanagementsystem (SMS) eines Flughafens ausüben Bst. g : Personen, die eine Funktion im Zusammenhang mit der Bodenabfertigung von Luftfahrzeugen ausüben (inkl. u.a. Betankung, Beladen, Enteisen und Schleppen) Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
119 Meldepflicht - Liste der Ereignisse Liste zur Einstufung von Ereignissen in Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018: «( ) damit die in der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 benannten Personen feststellen können, welche Ereignisse sie jeweils zu melden haben.» Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
120 Meldepflicht - Bsp.e für Ereignisse Anhang IV der EU-Vo 1018/2015: Ereignisse im Zusammenhang mit Flugplätzen und Bodendiensten 1. Sicherheitsmanagement eines Flugplatzes usw. Meldepflicht Flugplatzleiter 10 Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov. 2016
121 Meldepflicht - Bsp.e für Ereignisse 2. Bodenabfertigung eines Luftfahrzeugs (Bsp.e) usw. Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
122 Meldepflichtige Ereignisse - Generalklauseln Achtung: Trotz langen Listen jeweils identische Generalklauseln in allen Anhängen der Durchführungs-Vo 2015/1018: «( ) Diese Darstellung ist jedoch nicht so zu verstehen, dass Ereignisse nicht gemeldet werden müssen, wenn sie ausserhalb der Kategorien von Tätigkeiten auftreten, mit denen sie in der Liste verknüpft sind.» Fazit: Jede nach Art. 4 Abs. 6 EU-Vo 376/2014 meldepflichtige Person muss ALLES melden, was als Ereignis gelten kann. Zeitrahmen: Meldung innerhalb von 72 Stunden seit Kenntnisnahme (Art. 4 Abs. 7) Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
123 Freiwillige Meldungen Art. 5 Abs. 1 und 2 EU-Vo 376/2014: Jede in einem Mitgliedstaat ansässige Organisation und jeder Mitgliedstaat (CH: BAZL) richtet ein System für freiwillige Meldungen ein, für a) Ereignisse, die nicht unter die Meldepflicht fallen b) andere sicherheitsbezogene Informationen, die vom Meldenden als Gefahr für die Flugsicherheit betrachtet werden Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
124 Meldesystem - Einheitsportal Für die Meldungen der Ereignisse nach EU-Vo 376/2014 besteht ein einheitliches Meldeportal: Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
125 Straffreiheit bei Meldungen Zweck des Austauschs von Informationen über Ereignisse soll sein, Unfälle und Störungen in der Luftfahrt zu verhindern. Es soll dabei nicht um Schuld- oder Haftungsfragen gehen. Deshalb besteht gemäss EU-Vo 376/2014 bei allen Meldungen eine Straffreiheit in zweierlei Hinsicht: 1. Für den/die Meldenden 2. Auch für Dritte, die in der Meldung genannt sind Achtung: Die Straffreiheit gilt nach Art. 16 Abs. 10 EU-Vo 376/2014 nicht bei Ereignissen, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
126 Information EU zur Straffreiheit Die Informationsbroschüre der EU dazu: Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
127 Fragen/Abschluss Haben Sie noch Fragen? Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Meldepflicht Flugplatzleiter Christian Kindler, BAZL/SISS, 24. Nov
128 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Luftfahrzeuge der Sonderkategorie Stationierung in der Schweiz
129 Kategorien Luftfahrzeuge (LFZ) LFZ der Standardkategorie nach ICAO Annex 8 PA28, C172, DA20, A320, LFZ der Sonderkategorie (nicht ICAO Annex 8 konform) Ultralight, Microlight, Gyrocopter, LFZ besonderer Kategorien (VLK; SR ) Hängegleiter, Modellflugzeuge, Fesselballone Flugplatzleiter-Konferenz 2 David Liechti, STSS Ittigen, 24. November 2016
130 Ausländische LFZ der Sonderkategorie Benutzung des Schweizerischen Luftraums ist bewilligungspflichtig ECAC Empfehlung («homebuilt») sowie AIC («micro-light» sowie «gyrocopter») regelt für gewisse LFZ die Benutzung des Schweizer Luftraums, eine Stationierung wird im AIC jeweils ausgeschlossen Andere LFZ müssen beim BAZL Luftfahrzeug-Register um eine Einzelgenehmigung ersuchen Flugplatzleiter-Konferenz 3 David Liechti, STSS Ittigen, 24. November 2016
131 Ausländische LFZ der Sonderkategorie Flugplatzleiter-Konferenz 4 David Liechti, STSS Ittigen, 24. November 2016
132 Feststellung durch das BAZL Vermehrte Stationierung von LFZ in der Schweiz, welche gemäss AIC nur gelegentlich in den Schweizer Luftraum einfliegen dürften. Inverkehrsetzung von LFZ ohne Sondergenehmigung für den Schweizer Luftraum, welche nicht im HB-Register zulassungsfähig sind. Umgehung von nationalen Rechtsvorschriften und Aufsicht. (z.b. Gyrocopter) Generell Zunahme von ausländischen LFZ in der Schweiz Flugplatzleiter-Konferenz 5 David Liechti, STSS Ittigen, 24. November 2016
133 Vorgehen BAZL Bestandsaufnahme der Situation in der Schweiz sowie Massnahmenvorschlag an die Amtsleitung (falls notwendig) Prüfung einer erhöhten Aufsicht der betroffenen LFZ Abgleich der verzollten ausländischen LFZ in Zusammenarbeit mit der Oberzolldirektion (OZD) Information und Sensibilisierung Flugplatzleiter sowie Bestandsaufnahme (Brief und Umfrage folgt 2017) Bei Fragen: Flugplatzleiter-Konferenz 6 David Liechti, STSS Ittigen, 24. November 2016
134 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Notfallcheckliste auf Flugplätzen BAZL Flugplatzleitertag, 24. November 2016 Jorge V. Pardo, VSF
135 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Ausgangslage 20. Oktober 2010: Erlass der VERORDNUNG (EU) Nr. 996/2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt 1. Februar 2015: Inkrafttreten Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV, SR ) Inhalte: Terminologie/Definitionen Stellung und Aufgaben der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) Meldepflichten an die SUST Verfahrensbestimmungen bei sog. Untersuchungsverfahren der SUST 26. November 2015: Vortrag W. Hefel: Flugfeld Sitterdorf - Sicherheit und Krisenmanagement 2
136 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Projekt: Notfallcheckliste für Flugplätze Idee: Eine einfache, kompakte Notfallcheckliste für die kleineren Flugplätze könnte wertvoll sein! Frage: Wo sind die Spezialisten in Sachen Notfallmanagement auf Flugplätzen? 3
137 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Produkt: 4
138 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Aufbau: 5
139 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Teil «rot» 6
140 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Teil «blau» 7
141 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Teil «grün» 8
142 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Anhang: «Glossar» 9
143 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Anhang: «Kontakte» 10
144 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Anhang: «Ereignis-Journal» 11
145 VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA Weiteres Vorgehen Die Version 1.4 der «Aerodrome Emergency Guide and Checklist» liegt vor. Notfallcheckliste = «lebendiges» Dokument Die Publikation der «Aerodrome Emergency Guide and Checklist» elektronisch und in Hardcopy ist vorgesehen. Die Zustellung an die Mitglieder des VSF von Hardcopies der Kurz- und der Langversion der «Aerodrome Emergency Guide and Checklist» wird im Frühjahr 2017 erfolgen. Aber: Wir sind auf das Feedback der Flugplätze angewiesen! Vorschlag: Bitte melden Sie uns Ihre Verbesserungsvorschläge zur vorliegenden Version der «Aerodrome Emergency Guide and Checklist» bis am 31. Januar 2017: per Telefon oder per oder brieflich 12
146 Fragen? Bemerkungen? Anregungen? VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE VSF ASSOCIATION SUISSE DES AERODROMES ASA SWISS AERODROMES ASSOCIATION - SAA 13
147 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Framework Briefing Adrian Nützi Sektion Sachplan und Anlagen
148 Problemstellung Fehlende Abstimmung festgestellt Genehmigung von An- und Abflugverfahren (neue / geänderte) Inhalt der Betriebsreglemente der Flugplätze Festlegung der Luftraum-Struktur Technische Prüfung von Flugverfahren Freigabe der Luftfahrt-Publikationen Flugplatzleitermeeting 2016: Framework Briefing Adrian Nützi, BAZL Sektion LESA, 24. November
149 Unser Ansatz Flugplatzleitermeeting 2016: Framework Briefing Adrian Nützi, BAZL Sektion LESA, 24. November
150 Gegenstand des Framework Briefing An- und Abflugverfahren IFR und VFR Anpassungen von Luftfahrt-Publikationen, z. B. VAC, AD-Charts, Einfluss auf die Boden-Installationen und den Betrieb, z. B. PAPI, Hindernisse Änderungen der Luftraum-Struktur Der FB Fragebogen ersetzt nicht das Gesuch um Genehmigung! (FB Dossier 0 für Flugplätze) Flugplatzleitermeeting 2016: Framework Briefing Adrian Nützi, BAZL Sektion LESA, 24. November
151 Ablauf a. Auslösen eines Vorprojekts z. B. durch Flugplatz b. Fragebogen an BAZL/Sektion LESA senden c. Vorprüfung durch BAZL-Experten d. Rückmeldung an Projektanten e. Nach Bedarf Erarbeitung des Gesuchs (Dossier) und Einreichung beim BAZL f. Genehmigungsverfahren bzw. Prozess zur Anpassung der Luftraum-Struktur g. Entscheid (Verfügung BAZL) h. Luftfahrt-Publikation (LIFS-Prozess) Flugplatzleitermeeting 2016: Framework Briefing Adrian Nützi, BAZL Sektion LESA, 24. November
152 Erste Erfahrungen 2015/16 Fragebogen erhalten resp. FB durchgeführt für die Projekte: LSZI Run-up Position RWY 07 LSPF Volte für E-UL LSZK Anpassung Publikation und Volten LSZN Versetzung Pistenschwelle LSZS GNSS IFR-Approach Reporting Points HEL LSZA LOC only Approach Verbesserung des IGS Anflugs LSME RNAV Approach Kantonsspital Luzern LSZH Neukonzeption der TMA Projekt KitePower LSPV Abflug Piste 26 und VAC Flugplatzleitermeeting 2016: Framework Briefing Adrian Nützi, BAZL Sektion LESA, 24. November
153 Flugplatzleitermeeting 2016: Framework Briefing Adrian Nützi, BAZL Sektion LESA, 24. November
154 Flugplatz Zweisimmen Flugplatz St. Stephan Betrieb und Aufsicht 24. November 2016 Hans Rudolf Schläppi, Flugplatzleiter
155 Flugplatz Zweisimmen Flugplatz St. Stephan Flugplatz Zweisimmen Piste 900 x 40 m
156 Flugplatz Zweisimmen Flugplatz St. Stephan Flugplatz Zweisimmen Piste 652 x 40 m
157 Flugplatz Zweisimmen Flugplatz St. Stephan Flugplatz Zweisimmen - Termine 1943 Bau des Militärflugplatzes 1963 Beginn der zivilen Mitbenutzung 2003 SIL Koordinationsprotokoll 2010 Genehmigung der Umnutzung zum Zivilflugplatz und Erhalt der neuen Betriebsbewilligung 2011 Kauf der Flugplatzanlage ca m2
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