Anhang: Die Menschenrechte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anhang: Die Menschenrechte"

Transkript

1 Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinigten Nationen Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte verkündet. Da die Deklaration der Menschenrechte nur nummerierte Artikel aufweist, wird hier in eckigen Klammern ein Verbal-Titel in Anlehnung an Simma, Fastenrath 2004 (S. 5ff) ergänzt. Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte Resolution 217 (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 Artikel 1 [Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit] Alle Menschen sind frei geboren und haben gleiche Würde und Rechte. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen in brüderlichem Geiste miteinander leben. Artikel 2 [Verbot der Diskriminierung] Jedermann soll alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Deklaration festgelegt sind, ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder andere Überzeugung ausüben dürfen. Artikel 3 [Recht auf Leben und Freiheit] Jeder hat Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit seiner Person. Artikel 4 [Verbot der Knechtschaft und Sklaverei] Niemand darf in Sklaverei oder in Knechtschaft gehalten werden; Sklaverei oder der Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. 307

2 Artikel 5 [Verbot der Folter] Niemand darf der Folterung, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafen unterworfen werden. Artikel 6 [Anerkennung als Rechtsperson] Jedermann hat das Recht, überall seine Rechtspersönlichkeit anerkennen zu lassen. Artikel 7 [Gleichheit vor dem Gesetz] Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anrecht auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, durch welche die vorliegende Deklaration verletzt würde sowie gegen jede Aufforderung zu einer solchen. Artikel 8 [Anspruch auf Rechtsschutz] Jedermann hat das Recht, bei den zuständigen nationalen Gerichten wirksame Rechtsmittel gegen Handlungen einzulegen, welche die fundamentalen Rechte verletzen, welche ihm durch die Verfassung oder durch das Gesetz zustehen. Artikel 9 [Schutz vor Verhaftung und Ausweisung] Niemand darf willkürlich verhaftet, noch gefangen gehalten, oder ausgewiesen werden. Artikel 10 [Anspruch auf rechtliches Gehör] Jedermann hat das Recht, bei völliger Gleichberechtigung, zu verlangen, dass seine Rechtssache in gerechter Weise und öffentlich einem unabhängigen und unparteiischem Gericht vorgelegt wird,welches sowohl über seine Rechte und Pflichten, als auch über die Berechtigung der in strafrechtlicher Beziehung gegen ihn erhobenen Beschuldigungen zu entscheiden hat. Artikel 11 [Quivis censetur innocens; nulla poena sine lege] 1. Jedermann, der wegen eines Deliktes angeklagt wird, ist solange als 308

3 unschuldig zu betrachten, als seine Schuld im Verlaufe eines öffentlichen Prozesses, in welchem alle zu seiner Verteidigung notwendigen Garantien gesichert sind, gesetzlich bewiesen wird. 2. Niemand wird wegen Handlungen oder Unterlassungen verurteilt werden, welche im Zeitpunkt der Begehung nach nationalem oder internationalem Recht kein Verbrechen darstellten. Ebenso wird keine höhere Starfe auferlegt, als jene, welche zur Zeit der verbrecherischen Handlung gültig war. Artikel 12 [Freiheitssphäre des Einzelnen] Niemand soll Gegenstand willkürlicher Einmischung in Bezug auf sein Privat- und Familienleben, sein Hausrecht, oder seine Korrespondenz, sowie auf Schädigung seiner Ehre und seines guten Rufes werden. Jedermann hat das Recht auf gesetzlichen Schutz gegen derartige Einmischung und Schädigung. Artikel 13 [Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit] 1. Jedermann hat das Recht, sich frei zu bewegen, und seinen Wohnsitz im Inneren seines Staates zu wählen. 2. Jedermann hat das Recht, jedes Land zu verlassen, auch das eigene, und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 [Asylrecht] 1. Jedermann hat das Recht, vor Verhaftung Zuflucht zu suchen, und das Asylrecht anderer Länder in Anspruch zu nehmen. 2. Dieses Recht kann nicht beansprucht werden im Falle der Verfolgung wegen eines Verbrechens, nach allgemeinem Recht, noch bei Handlungen, welche den Prinzipien und Zielen der Vereinten Nationen widersprechen. Artikel 15 [Recht auf Staatsangehörigkeit] 1. Jedermann hat Anrecht auf Nationalität. 2. Niemand darf seiner Nationalität noch seines Rechts beraubt werden, die Nationalität zu wechseln. 309

4 Artikel 16 [Freiheit der Eheschließung, Schutz der Familie] 1. Vom Eintritt in das heiratsfähige Alter haben Mann und Frau ohne jede Einschränkung in Bezug auf Rasse, Nationalität oder Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben in der Ehe während der selben und nach deren Auflösung gleiche Rechte. 2. Die Ehe kann nur im freien und völligen Einverständnis der künftigen Eheleute geschlossen werden. 3. Die Familie bildet den natürlichen und fundamentalen Grundstein der menschlichen Gesellschaft und hat das Anrecht auf den Schutz durch Gesellschaft und den Staat. Artikel 17 [Gewährleistung des Eigentums] 1. Jedermann hat alleine, oder in Gemeinschaft mit anderen Anspruch auf Eigentum. 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 [Gewissens- und Religionsfreiheit] Jedermann hat das Recht auf Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit; hierin ist das Recht enthalten, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, ebenso die Freiheit, seine Religion oder Überzeugung allein oder zusammen mit anderen öffentlich oder privat durch Lehren, Ausübung, Gottesdienst, Andachtsübungen kundzutun. Artikel 19 [Meinungs- und Informationsfreiheit] Jedermann hat das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Artikel 20 [Versammlungs- und Vereinsfreiheit] 1. Jedermann hat das Recht auf friedliche Vereinigungs- und Gewerkschaftsfreiheit 2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 [Allgemeines, gleiches Wahlrecht] 1. Jedermann hat das Recht, sei es direkt oder durch Vermittlung von frei gewählten Vertretern, sich an den öffentlichen Angelegenheiten seines Landes zu beteiligen. 310

5 2. Jedermann hat Anrecht auf gleichberechtigte Teilnahme an öffentlichen Ämtern eines Landes. 3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille soll bei allgemeinem, gleichem oder geheimen Abstimmungsrecht durch ehrliche, periodisch stattfindende Wahlen zum Ausdruck gelangen, oder durch ein gleichwertiges Verfahren, durch welches eine freie Abstimmung gesichert ist. Artikel 22 [Soziale Sicherheit] Jedermann hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; diese dient zur Befriedigung der für seine Würde und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit unerlässlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ansprüche. Artikel 23 [Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit] 1. Jedermann hat bei freier Wahl seiner Arbeit Recht auf Beschäftigung zu gerechten und befriedigenden Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 2. Alle ohne Unterschied haben Anrecht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. 3. Jeder, der arbeitet, hat Anrecht auf gerechte und zufriedenstellende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine Existenz sichert, welche seiner menschlichen Würde entspricht. 4. Jeder hat das Recht, mit anderen gemeinsam Gewerkschaften zu gründen, und sich zum Schutz seiner Interessen an Gewerkschaften anzuschließen. Artikel 24 [Erholung und Freizeit] Jedermann hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Beschränkung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub. Artikel 25 [Soziale Betreuung] 1. Jedermann hat Anspruch auf Lebenshaltung, welche ihm und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden insbesondere hinsichtlich 311

6 Ernährung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Fürsorge, ebenso wie hinsichtlich der nötigen Sozialfürsorge sichert. Er hat Anspruch auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Witwenschaft, Alter oder in anderen unverschuldeten Fällen durch welche er seine Existenzgrundlage verliert. 2. Mutter und Kind haben auf besondere Hilfe und Unterstützung Anrecht. Alle Kinder eheliche wie uneheliche sollen denselben sozialen Schutz genießen. Artikel 26 [Kulturelle Betreuung, Elternrecht] 1. Jedermann hat Anspruch auf Unterricht. Der Unterricht zumindest in den Elementaren Klassen soll kostenlos sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Der technische und Fachunterricht soll verallgemeinert werden. Der Zutritt zum höheren Studium soll nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten allen gleicherweise offen stehen. 2. Die Erziehung muss die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Erhöhung der Achtung vor den Menschenrechten und den grundlegenden Freiheiten zum Ziel haben. Sie soll das Verständnis, die Toleranz und die Freundschaft zwischen allen Nationen sowie allen rassischen oder religiösen Gruppen, ferner die Entwicklung der Tätigkeit der Vereinten Nationen in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Friedens fördern. 3. Die Eltern haben das Vorrecht, die Art des ihren Kindern zu erteilenden Unterrichtes zu wählen. Artikel 27 [Freiheit des Kulturlebens] 1. Jedermann hat das Recht, freien Anteil an dem kulturellen Leben der Gemeinschaft zu nehmen, sich an den Künsten zu erfreuen sowie an den Errungenschaften der Wissenschaft und den daraus herrührenden Wohltaten teilzuhaben. 2. Jedermann hat Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, welche sich aus allen wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Arbeiten ergeben, deren Urheber er ist. 312

7 Artikel 28 [Angemessene Sozial- und Internationalordnung] Jedermann hat Anspruch darauf, dass in sozialer Hinsicht und auf internationalem Gebiet eine solche Ordnung herrscht, dass die in der vorliegenden Deklaration ausgesprochenen Rechte und Freiheiten voll zur Wirksamkeit gelangen können. Artikel 29 [Grundpflichten] 1. Der Einzelmensch hat auch Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft, innerhalb welcher allein die volle und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. 2. Bei Ausübung seiner Rechte, und beim Genuss seiner Freiheiten ist jedermann nur jenen Beschränkungen unterworfen, welche durch das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke geschaffen wurden, um die Anerkennung und Achtung der Freiheiten und der Rechte anderer zu sichern, und um den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohlstandes in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. 3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen stehen. Artikel 30 [Auslegungsvorschrift] Keine Bestimmung der vorliegenden Deklaration darf so ausgelegt werden, dass daraus für einen Staat, eine Gruppe oder für Einzelpersonen irgend ein Recht hergeleitet werden könnte, sich einer Tätigkeit hinzugeben, oder einen Akt zu vollführen, welche auf die Vernichtung der darin angegebenen Rechte und Freiheiten gerichtet sind. Literatur Österreichische Liga für die Vereinten Nationen. Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte. Schöler Buchdruckerei, Wien o. J. Simma B, Fastenrath U (2004) Menschenrechte. Deutscher Taschenbuchverlag, München 313

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Mehr

DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE.

DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen

Mehr

Anhang Menschenrechte

Anhang Menschenrechte 1 Anhang Rundenmodell Weil s gerecht ist, fairändern wir die Welt! Anhang Menschenrechte Die internationalen Menschenrechte umfassen: 1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Mehr

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Praeambel Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnende Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit,

Mehr

DIE 30 ARTIKEL DER MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG

DIE 30 ARTIKEL DER MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG ARTIKEL 1, GLEICHHEIT, BRÜDERLICHKEIT Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Mehr

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE BESTEHT AUS 30 ARTIKELN, BESCHLOSSEN VON DEN VEREINTEN NATIONEN. (RESOLUTION 217 A (III) VOM 10.12.1948) ALLGEMEINE ERKLÄRUNG

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Präambel Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit,

Mehr

ALLGEMEINEN ERKLA RUNG DER MENSCHENRECHTE

ALLGEMEINEN ERKLA RUNG DER MENSCHENRECHTE ALLGEMEINEN ERKLA RUNG DER MENSCHENRECHTE UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte

Mehr

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der

Mehr

Resolution 217 A (III) der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL

Resolution 217 A (III) der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Resolution 217 A (III) der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte

Mehr

START. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

START. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte START Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Sie wurde am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Erklärung umfasst ein Vorwort und 30 Artikel. Die bürgerlichen,

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen

Mehr

Ein Puzzle voller Menschenrechte - Anmerkungen zum Ausdruck

Ein Puzzle voller Menschenrechte - Anmerkungen zum Ausdruck Aktionskalender Respekt zeigen! Ein Puzzle voller Menschenrechte - Anmerkungen zum Ausdruck Vorlage Umriss Mensch mit Puzzleteilen (1x) Möglichst auf A3 ausdrucken. Bei der Druckeinstellung Tatsächliche

Mehr

Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräusserlichen Rechte und Grundfreiheiten.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräusserlichen Rechte und Grundfreiheiten. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräusserlichen Rechte und Grundfreiheiten. Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten. Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 Präambel Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Präambel UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder

Mehr

Dieses Heft ist ein Konglomerat einer kleinen Auswahl von einer Fülle von Bildmaterial, welche ich zu den Menschenrechten im Internet gefunden habe.

Dieses Heft ist ein Konglomerat einer kleinen Auswahl von einer Fülle von Bildmaterial, welche ich zu den Menschenrechten im Internet gefunden habe. Die aktuelle Lage Dieses Heft ist ein Konglomerat einer kleinen Auswahl von einer Fülle von Bildmaterial, welche ich zu den Menschenrechten im Internet gefunden habe. Daniela de Maddalena 2015 Allgemeine

Mehr

spiel scharade unterrichtsvorschlag spiel sozial /gemeinschaftskunde, ethik, religion spielverlauf (DaUer 45 minuten)

spiel scharade unterrichtsvorschlag spiel sozial /gemeinschaftskunde, ethik, religion spielverlauf (DaUer 45 minuten) Amnesty InternAtIonAl Briefmarathon 2016 Unterrichtsvorschlag / 1 spiel scharade unterrichtsvorschlag spiel sozial /gemeinschaftskunde, ethik, religion verfügbares material: allgemeine erklärung der menschenrechte

Mehr

ARTIKEL 2 DISKRIMINIERUNGSVERBOT ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE

ARTIKEL 2 DISKRIMINIERUNGSVERBOT ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE Wenn Kinder geboren werden, gleich, wie verschieden sie sind, sollen sie gleiche Würde und gleiche Rechte haben. Sie sollen immer gerecht behandelt werden, damit sie lernen, wie

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Liebe Leserinnen und Leser, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Rechte sind Ihre Rechte. Sie stehen ausnahmslos jedem Menschen

Mehr

Völkerrechtliche Verträge: VölkerR

Völkerrechtliche Verträge: VölkerR Beck-Texte im dtv 5031 Völkerrechtliche Verträge: VölkerR Textausgabe Bearbeitet von Prof. Dr. Oliver Dörr 14. Auflage 2016. Buch. XXII, 860 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69194 2 Format (B x L): 12,4 x

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und verkündet

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und verkündet Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und verkündet VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, am 10. Dezember 1948 genehmigte

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte From Wikisource

Mehr

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. Würde und Gerechtigkeit für uns alle

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. Würde und Gerechtigkeit für uns alle ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Würde und Gerechtigkeit für uns alle ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE 60. Jahrestag Sonderausgabe 1948-2008 3 Vorwort Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine

Mehr

Menschenrechte - Menschenpflichten

Menschenrechte - Menschenpflichten P:\ALLE\Personal\PRSMTTLG\1997\PM-97164-Human rights-responsib\pm_97164d.doc Personalmitteilung Nr. 97164 98-03-18 >>990201 KS>080128-KS Menschenrechte - Menschenpflichten Sehr geehrte Firmenangehörige,

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemein gesehen, sind die Menschenrechte grundlegende Rechte, die allen Menschen unabhängig von Herkunft, Rasse, Sprache, Staatsangehörigkeit, Religion und Geschlecht

Mehr

- klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe

- klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe - klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe Personalmitteilung Nr. 97164 Menschenrechte - Menschenpflichten - qualitativ? innovativ? leistungsbereit?

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 Es gibt kulturelle Unterschiede, aber keine zivilisatorischen. Wenn

Mehr

DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE

DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 Es gibt kulturelle Unterschiede, aber keine zivilisatorischen. WENN

Mehr

- klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe

- klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe - klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe SM 97164 Menschenrechte - Menschenpflichten ex Personalmitteilung Nr. 97164 - qualitativ? innovativ?

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 20. November 1963 1904 (XVIII). Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung Die Generalversammlung, in

Mehr

Menschenrechte Quelle:

Menschenrechte Quelle: Deutsch Übungszirkel: Menschenrechte Quelle: www.jugend-fuer-menschenrechte.de Setze für jeden Absatz die Wortzwischenräume richtig, löse den Schlangensatz auf oder schreibe unter Beachtung der Groß- und

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. United Nations Association of Germany Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die 30 Artikel in der

Mehr

Allgemeines zu den Menschenrechten

Allgemeines zu den Menschenrechten Unterrichtsfach Schulstufe Thema Fachliche Vorkenntnisse Sprachliche Kompetenzen Politische Bildung/Geschichte 9/10 (1. Klasse HAS, 2. Klasse HAK) Tetanalyse zum Thema Menschenrechte Sachteten wesentliche

Mehr

Bedürfnisse, Rechte, Verantwortung

Bedürfnisse, Rechte, Verantwortung MENSCHENE AKTIVITÄT 1 1/2 UNTERRICHTSEINHEIT Bedürfnisse, Rechte, Verantwortung ÜBERSICHT LERNZIELE Die SuS diskutieren Werte und Bedürfnisse, die für ein würdevolles Leben und für das Zusammenleben in

Mehr

Aushandeln von Menschenrechten

Aushandeln von Menschenrechten Unterrichtsfach Schulstufe Thema Fachliche Vorkenntnisse Sprachliche Kompetenzen Politische Bildung/Geschichte 9. (1. Klasse HAS, 2. Klasse HAK) Die wichtigsten Menschenrechte Kann sowohl als Einstieg

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

off ART. Platz der Menschenrechte, Wien Fritz Balthaus Juni 2017

off ART. Platz der Menschenrechte, Wien Fritz Balthaus Juni 2017 off ART. Platz der Menschenrechte, Wien Fritz Balthaus Juni 2017 1 FRITZ BALTHAUS Realisierungswettbewerb: Künstlerischen Gestaltung am Platz der Menschenrechte, Wien off ART. www.platz-der-menschenrechte.wien

Mehr

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 4. Juni 2000 (04.06) (OR. FR) CHARTE 4333/00 CONVENT 36 VERMERK DES PRÄSIDIUMS Betrifft: Entwurf

Mehr

PRESSEKONFERENZ zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember

PRESSEKONFERENZ zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember PRESSEKONFERENZ zum Tag der Menschenrechte am 1. Dezember EINSTELLUNG DER DEUTSCHEN ZU MENSCHENRECHTEN ERGEBNISSE EINER REPRÄSENTATIVEN BEFRAGUNG Ort: Hauptbahnhof Frankfurt, IC-Treff; Raum Berlin Zeit:

Mehr

(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen.

(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Menschenrechtskatalog Artikel 6 (1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen... Artikel 7 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender

Mehr

Packe dein Menschenrechtspaket! Arbeiten zum Clip: Menschenrechte Das Paket als Wundermittel (7:13min)

Packe dein Menschenrechtspaket! Arbeiten zum Clip: Menschenrechte Das Paket als Wundermittel (7:13min) Packe dein Menschenrechtspaket! Arbeiten zum Clip: Menschenrechte Das Paket als Wundermittel (7:13min) Zum Inhalt: Der Clip zeigt einen Werbefilm für die Menschenrechte, die symbolisch im Paket gekauft

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Europäische Menschenrechtskonvention www.human-rights-convention.org Am 4. November 1950 unterzeichneten zwölf Staaten einen Meilenstein des Europarats, die Europäische Menschenrechtskonvention, die seit

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Religionen der Welt

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Religionen der Welt Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Religionen der Welt Da Menschen dazu angehalten werden zu bejahen, dass es mehr gibt im Leben als das Leben selbst, durch menschliche und göttliche Inspiration;

Mehr

Artikel 3 Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 3 Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person Artikel 3 Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. C. Acworth / Handicap International Am 29. Juni 2003 ging Wahid, der in

Mehr

in der Erwägung, daß der Genuß von Rechten und Freiheiten auch die Übernahme von Pflichten mit sich bringt;

in der Erwägung, daß der Genuß von Rechten und Freiheiten auch die Übernahme von Pflichten mit sich bringt; Menschenrechtsschutz in Afrika Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (27. Juni 1981) Präambel Die afrikanischen Mitgliedstaaten der Organisation für afrikanische Einheit (OAU), Vertragsstaaten

Mehr

162 Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) zählt 162 Vertragsstaaten. 4

162 Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) zählt 162 Vertragsstaaten. 4 Menschenrechtstag 1610. Dezember Definition 1950 haben die Vereinten Nationen den 10. Dezember zum Tag der Menschenrechte erklärt (Resolution 423 (V)). Alle Völker der Erde sollten damit für die universellen

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Europäische Menschenrechtskonvention Unsere Rechte, unsere Freiheiten T-Shirts mit den 15 wichtigsten Artikeln Unsere Rechte, Unsere Freiheit Artikel 2 Recht auf Leben Die Menschenrechte gelten für alle:

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Europäische Menschenrechtskonvention Unsere Rechte, unsere Freiheiten T-Shirts mit den 15 wichtigsten Artikeln Unsere Rechte, Unsere Freiheit Die Menschenrechte gelten für alle: jeden Mann, jede Frau,

Mehr

Schutz der Menschenwürde

Schutz der Menschenwürde Schutz der Menschenwürde 30.11.2018 14.00 Uhr Stadtwerk Strubergasse 18 Foto: privat Workshop 6 Stefan Kieber, Robert Krammer Moderation: Birgit Bahtic Kunrath Foto: privat Tagung Zukunft: International

Mehr

Soll es ein Menschenrecht auf Demokratie geben?

Soll es ein Menschenrecht auf Demokratie geben? Soll es ein Menschenrecht auf Demokratie geben? ASAE Alumni Ethik-Höck im Zentrum Karl der Grosse Zürich, 8. Februar 2016 Anita Horn (anita.horn@philos.uzh.ch) 2/9/16 Page 1 Ablauf ² Demokratische Übung

Mehr

Was schützen Menschenrechte? Arbeitsblatt

Was schützen Menschenrechte? Arbeitsblatt 02 / Menschenrechte Lehrerinformation 1/11 Arbeitsauftrag Ziel Die Sch befassen sich mit der Grundidee der Menschenrechte und lernen deren grobe Unterteilung kennen. Sie befassen sich zudem mit dem Grunddokument

Mehr

Das Basis-Dokument. 1 Demokratie und Rechtsstaat

Das Basis-Dokument. 1 Demokratie und Rechtsstaat Das Basis-Dokument Wien ist eine internationale Großstadt, die von unterschiedlichen Lebensstilen, Weltanschauungen und Auffassungen geprägt ist. Junge und Alte, Frauen und Männer, Menschen unterschiedlicher

Mehr

Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern

Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern Jeder hat Rechte. Darüber hinaus haben Jungen und Mädchen unter 18 Jahren besondere Rechte. Eine Liste

Mehr

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der

Mehr

Menschenrechte im Islam

Menschenrechte im Islam : Auszüge aus islamischen und westlich-säkularen Menschenrechtserklärungen* Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN von 1948 81 Gleichberechtigung von Mann und Frau. (Präambel) Alle Menschen sind

Mehr

2. Europarat. Bereinigte Übersetzung, zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung. Fassung.

2. Europarat. Bereinigte Übersetzung, zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung. Fassung. 1051 2. Europarat a) Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 219 Vom 4. November 1950, ETS/STE Nr. 005 (BGBl. II 1952 S. 685, 953), zuletzt geändert durch Protokoll Nr.

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar KR 1 Jeder junge Mensch hat das Recht nicht in Armut

Mehr

Neuhofen Ludwigshafen am Rhein, 16. Februar 2018

Neuhofen Ludwigshafen am Rhein, 16. Februar 2018 1 Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030 227 0 Fax 03022736979 Fax 03022736878 E-Mail: mail@bundestag.de Neuhofen Ludwigshafen am Rhein, 16. Februar 2018 Petition: Aussetzung

Mehr

Zugang zu Bildung Bern, 4. Mai 2017

Zugang zu Bildung Bern, 4. Mai 2017 Zugang zu Bildung Bern, 4. Mai 2017 Dr. Constantin Hruschka Abteilungsleiter Protection Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH Mitglied der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) Aufbau Einleitung Definitionen

Mehr

Abschnitt I. Menschenrechte und Grundfreiheiten

Abschnitt I. Menschenrechte und Grundfreiheiten Artikel 1. Schutzgarantie der Vertragsstaaten Die Hohen Vertragschließenden Teile sichern allen ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Am 10. Dezember 1948 genehmigte und verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der

Mehr

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte

Mehr

Resolution der Generalversammlung. 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL

Resolution der Generalversammlung. 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Vereinte Nationen A/RES/217 A (III) Generalversammlung Verteilung: Allgemein 10. Dezember 1948 Dritte Tagung Resolution der Generalversammlung 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL

Mehr

Erklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen Beziehungen bei LEONI

Erklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen Beziehungen bei LEONI Erklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen Beziehungen bei LEONI Präambel LEONI dokumentiert mit dieser Erklärung die grundlegenden sozialen Rechte und Prinzipien. Sie sind Grundlage des Selbstverständnisses

Mehr

Factsheet Menschenrechte

Factsheet Menschenrechte Inhalt Seite Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 2-5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kinderfreundliche Fassung) 6-9 Einige Fragen und Anregungen zu den Menschenrechten (z.b. für Diskussionen)

Mehr

Ethik in der Pflege. Mitgliederversammlung und Fachtagung Mittwoch, 12. März 2014, Ansfelden

Ethik in der Pflege. Mitgliederversammlung und Fachtagung Mittwoch, 12. März 2014, Ansfelden Ethik in der Pflege Mitgliederversammlung und Fachtagung Mittwoch, 12. März 2014, Ansfelden Ethik griechisch ηθική [επιστήμη], die Sittliche [Wissenschaft], von ήθος, éthos, gewohnter Sitz; Gewohnheit,

Mehr

Frei von Furcht in Deutschland leben - kein Platz für Rechtsextremismus

Frei von Furcht in Deutschland leben - kein Platz für Rechtsextremismus Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage

Mehr

Das Zeitalter der Aufklärung

Das Zeitalter der Aufklärung Das Zeitalter der Aufklärung Im Zeitalter der Aufklärung formulierten zahlreiche Philosophen Ideen, die den Menschen in einem Staat gewissen fundamentale Rechte zugestanden und dies nicht aufgrund ihrer

Mehr

Den daschiaß i, wenn i eam dawisch!

Den daschiaß i, wenn i eam dawisch! Den daschiaß i, wenn i eam dawisch! Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Artikel 2, Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950 Wenn de Kieberer nur dirfatn, donn warat

Mehr

Menschenrechte Dokumente und Deklarationen

Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Bundeszentrale für politische Bildung 5 Inhalt Inhalt Karl Josef Partsch Der internationale Menschenrechtsschutz. Eine Einführung 11 I. Internationale Abkommen,

Mehr

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Wo stehen wir? Gefahrenabwehr Strafverfolgung Befragung Vernehmung Handeln der Polizei Art. 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,

Mehr

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 15. März 200 (16.03) (OR. fr) CHARTE 4162/00 CONTRIB 46 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Betr.: Entwurf der

Mehr

Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit

Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit Rassismus:Definition Die bewusste oder unbewusste Annahme, dass eine Rasse der andern überlegen sei. Rasse soziales Konstrukt Europa lange Geschichte

Mehr

II. Einzelne Schutzfunktionen der Grundrechte III. Soziale Grundrechte? IV. Grundpflichten?... 63

II. Einzelne Schutzfunktionen der Grundrechte III. Soziale Grundrechte? IV. Grundpflichten?... 63 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis... XXIX 1. Teil. Grundlagen 1. Abschnitt. Vom Studium der Grundrechte 1 Einführung... 1 I. Grundbegriffe... 1 II. Grundrechte in Studium

Mehr

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK)

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) UN-GV Res 44/25 vom 20.11.1989, in Kraft getreten am 2.9.1990 Artikel 16 Schutz des Privatlebens des Kindes (1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Dr. Jens Meyer-Ladewig, Ministerialdirigent a.d. Europäische Menschenrechtskonvention Handkommentar 2. Auflage Nomos Vorwort 5 Abkürzungen 11 Hinweise für den Gebrauch 13 Literaturverzeichnis 15 Einleitung

Mehr

Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem

Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem Warum eine Schule fu r alle eine menschenrechtliche Notwendigkeit ist Salzburg, 6. Juni 2013 Überblick Menschenrecht Bildung Grundprinzipien

Mehr

Die UNO-Kinderrechtskonvention

Die UNO-Kinderrechtskonvention Die UNO-Kinderrechtskonvention von Kindern neu geschrieben mit Mario Lodi Artikel 1: Alle Menschen bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder. Artikel 2: Die Staaten sollen in ihrem Land die Rechte aller Kinder

Mehr

Artikel 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte.. 50

Artikel 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte.. 50 Inhaltsübersicht Vorwort zur 4. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 15 Abkürzungen... 17 Hinweise für den Gebrauch... 19 Literaturverzeichnis... 21 Einleitung... 23 Konvention zum Schutze der Menschenrechte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Die Grundrechte

Inhaltsverzeichnis. Die Grundrechte Zehntes Hauptstück Die Grundrechte 41. Kapitel. Allgemeine Lehren... 1 I. Entwicklung der Grundrechte... 1 A. Begriff und Funktion... 1 B. Geschichtliche Entwicklung in Österreich... 5 II. Literatur und

Mehr

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention Dr. Jens Meyer-Ladewig, Ministerialdirigent a.d. EMRK Europäische Menschenrechtskonvention Handkommentar 3. Auflage 1 leibin«verlag n ^ LJULVl HLvL Vorwort zur 3. Auflage 5 Abkürzungen 13 Hinweise für

Mehr

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Jens Meyer-Ladewig Ministerialdirigent a.d. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Handkommentar Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 7 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort

Mehr

Verabschiedet am Die Generalversammlung,

Verabschiedet am Die Generalversammlung, Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen Verabschiedet

Mehr

Zusatzbogen zum Personalfragebogen (Angestellte und Arbeiter)

Zusatzbogen zum Personalfragebogen (Angestellte und Arbeiter) Name, Vorname: Zusatzbogen zum Personalfragebogen (Angestellte und Arbeiter), geboren am: Hatten Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem 3. Oktober 1990 Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. AEMR 1 Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959 RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 29. November 1959 1386 (XIV). Erklärung der Rechte des Kindes Präambel Da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte

Mehr

Das Zusammenleben in Deutschland

Das Zusammenleben in Deutschland Das Zusammenleben in Deutschland Integrationsagentur der Evang. Gemeinde zu Düren 21.10. 2016 Dipl.-Ing. Eshetu Wondafrash, interkultureller Gesundheitsmediator Themen und Begriffe Das Grundgesetz - die

Mehr

ERKLÄRUNG DIGNITATIS HUMANAE ÜBER DIE RELIGIONSFREIHEIT

ERKLÄRUNG DIGNITATIS HUMANAE ÜBER DIE RELIGIONSFREIHEIT ERKLÄRUNG DIGNITATIS HUMANAE ÜBER DIE RELIGIONSFREIHEIT DAS RECHT DER PERSON UND DER GEMEINSCHAFT AUF GESELLSCHAFTLICHE UND BÜRGERLICHE FREIHEIT IN RELIGIÖSEN BELANGEN VORWORT 1. Die Würde der menschlichen

Mehr

Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung. Prof. Christine Kaufmann, Institut für Völkerrecht

Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung. Prof. Christine Kaufmann, Institut für Völkerrecht Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung, Institut für Völkerrecht Überblick Begriff der Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit und Menschenrechte Was sind Menschenrechte und wie werden sie

Mehr

Menschenrechte kennen keine Grenzen

Menschenrechte kennen keine Grenzen Menschenrechte kennen keine Grenzen Arbeitshilfe zum Tag des Flüchtlings am 30.09.2016 Liebe Schwestern und Brüder, Menschenrechte kennen keine Grenzen lautet das Motto des Flüchtlingstages am 30. September

Mehr