NRW braucht einen Mindestlohn ohne Ausnahmen

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1 NRW braucht einen Mindestlohn ohne Ausnahmen Sprechzettel von Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW Prof. Dr. Gerhard Bosch, Direktor des Instituts Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen Es gilt das gesprochene Wort. Andreas Meyer-Lauber: Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, heute bei der Landespressekonferenz zu Gast zu sein und begrüßen Sie ganz herzlich. Ab dem 1. Januar 2015 wird in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Für die Gewerkschaften ist das ein großer Erfolg, unser jahrelanges Engagement zahlt sich damit endlich aus. Wir sind überzeugt, dass ein klug eingeführter und kontrollierter Mindestlohn ein existenzsicherndes Einkommen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichert und ein hohes Beschäftigungsniveau garantiert. Allerdings werden nun Stimmen laut, die verschiedene Gruppen von Beschäftigten vom Mindestlohn ausschließen möchten. Hier sind zum Beispiel Minijobber, so genannte Saisonarbeitskräfte und junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Diskussion. Eine solche Politik würde die positiven Effekte des Mindestlohns konterkarieren. Ich freue mich sehr, dass Herr Professor Dr. Gerhard Bosch, Direktor des Instituts Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen, sich bereit erklärt hat, uns heute seine Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen des Mindestlohns in Nordrhein-Westfalen vorzustellen. Er wird darstellen, wie viele Menschen in NRW vom Mindestlohn profitieren, wenn er ohne Ausnahmen eingeführt wird. Und er wird aufzeigen, welche negativen Konsequenzen es hätte, einzelne Beschäftigtengruppen außen vor zu lassen. Deutscher Gewerkschaftsbund NRW Friedrich-Ebert-Straße Düsseldorf Telefon Fax

2 Seite 2 von 8 Prof. Dr. Gerhard Bosch: Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich begrüße Sie ganz herzlich. Der vereinbarte Mindestlohn von 8,50 Euro ab dem wird sich spürbar auf die Löhne der Beschäftigten in NRW auswirken. Nach Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation verdienten 2012 in der Bundesrepublik 6,6 Millionen Beschäftigte weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Fast jeder Fünfte von ihnen lebt in Nordrhein-Westfalen. Das sind in absoluten Zahlen 1,3 Millionen Beschäftigte, mehr als in jedem anderen Bundesland. Diese Zahlen schließen alle abhängig Beschäftigten ohne Ausnahmen ein. Auszubildende sind in unseren Berechnungen allerdings wegen ihres besonderen Status nicht enthalten. Die Koalitionsparteien sind sich offensichtlich auch einig, Auszubildende wegen des hohen Lernanteils nicht in den Mindestlohn einzubeziehen. Da eine verbindliche Lohnuntergrenze bisher fehlte, ist der deutsche Niedriglohnsektor stark nach unten ausgefranst. So erhalten etwa Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen weniger als 6,00 Euro und weniger als 7,00 Euro die Stunde. Solche Minilöhne sind in unseren Nachbarländern Belgien und den Niederlanden mit ihren Mindestlöhnen undenkbar. Wir wissen inzwischen, dass der expandierende deutsche Niedriglohnsektor die Beschäftigungschancen der Geringqualifizierten in den vergangenen Jahren nicht verbessert hat. Über 70 Prozent der Niedriglöhner in NRW haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen Hochschulabschluss. Der Anteil der Qualifizierten am Niedriglohnsektor ist in den letzten 20 Jahren stetig gewachsen. Die hohe Arbeitslosigkeit der gering Qualifizierten lässt sich also nicht mit Lohnsenkungen bekämpfen, sondern nur mit einer besseren Bildungspolitik. Die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro ist angesichts der tiefen Erosion des deutschen Lohnsystems eine der größten Sozialreformen der Nachkriegszeit. Durch den Mindestlohn werden die Löhne im unteren Bereich zum Teil prozentual stark steigen. Dieser Anstieg ist notwendig, da die Geringverdienerinnen und Geringverdiener in Deutschland jahrelang von den üblichen Lohnsteigerungen abgekoppelt waren. Mit dem Mindestlohn erhalten sie endlich wieder Anschluss an die Lohnentwicklung. Der Mindestlohn ist für einige Branchen und Beschäftigungsgruppen von besonderer Bedeutung. Dies kann man an der Verteilung der Niedriglohnbeschäftigten (= Stundenlohn von weniger als einem Drittel des mittleren Lohnes) erkennen. Besonders hohe Anteile niedriger Löhne finden sich in NRW im Gastgewerbe, hier arbeiten 58 Prozent der Beschäftigten

3 Seite 3 von 8 im Niedriglohnbereich, bei den Dienstleistungen für Unternehmen einschließlich der Leiharbeit (39%) und im Einzelhandel (34%). In Nordrhein-Westfalen sind erheblich mehr Frauen (30,6%) Geringverdiener als Männer (16,6%). Ebenso ist der Frauenanteil bei den ganz niedrigen Löhnen (unter 7,00 ) höher als der der Männer. Der Mindestlohn wird also auch die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen etwas vermindern. Besonders betroffen von schlechter Bezahlung sind zudem jüngere Beschäftigte (= 24 Jahre und jünger), die häufig als billige Arbeitskraft eingesetzt werden. In NRW erhalten 71,8 Prozent von ihnen einen Niedriglohn. Den höchsten Niedriglohnanteil bei allen Beschäftigungsformen findet man bei Minijobs. In NRW sind 81,9 Prozent aller Minijobberinnen und Minijobber Niedriglöhner. Sie machen mit 44,9 Prozent fast die Hälfte aller Niedriglöhner in NRW aus. Aus vielen Untersuchungen wissen wir, dass entgegen dem gesetzlichen Gleichbehandlungsgebot Minijobberinnen und Minijobber für die gleiche Arbeit oft geringere Stundenlöhne erhalten als sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte und ihnen meistens Urlaubs-, Feier- und Krankheitstage nicht bezahlt werden. Negative Auswirkungen auf die Beschäftigung sind durch die Einführung des Mindestlohns nicht zu erwarten. Die neuere Mindestlohnforschung in den USA, Großbritannien und Deutschland konnte überwiegend keine negativen Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen feststellen. Dies galt auch für die zum Teil deutlich über 8,50 Euro liegenden Branchenmindestlöhne in Deutschland. Die Aussage der Mehrheit des Sachverständigenrates im letzten Jahresgutachten, dass die Wirkungen von Mindestlöhnen tendenziell negativ seien, gibt den Stand der Forschung daher nicht angemessen wieder. Neutrale Beschäftigungseffekte bedeuten aber nicht, dass jeder Arbeitsplatz bestehen bleibt. Geschäftsmodelle, die bislang im Wesentlichen auf Lohndumping setzten, werden mit einem gesetzlichen Mindestlohn nicht mehr funktionieren. Wenn diese Unternehmen sich nicht anpassen und ihre Effizienz erhöhen, wird sich die Nachfrage auf andere Unternehmen verlagern, wo die Beschäftigung dann entsprechend ansteigt. Die Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass die Unternehmen schnell ihren Frieden mit einem Mindestlohn schließen, wenn sie wissen, dass auch die Konkurrenten ihn bezahlen müssen. Ebenso wie Steuerehrlichkeit muss Mindestlohnehrlichkeit selbstverständlich werden. Ich rate davon ab, Ausnahmen vom Mindestlohn zuzulassen, wie sie derzeit im Gespräch sind. Erstens sehe ich aus arbeitswissenschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit. Und zweitens erleichtert ein Mindestlohn mit vielen Ausnahmen die

4 Seite 4 von 8 Umgehung des Mindestlohnes und erschwert Kontrollen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass ein einheitlicher Mindestlohn den Selbstverstärkungseffekt (self-enforcing-effekt) erhöht. Er wird also leichter zur unmissverständlichen Norm, die jeder Beschäftigte und jeder Unternehmer kennt und akzeptiert. Andreas Meyer-Lauber: Die Ausführungen von Professor Bosch zeigen, dass in Nordrhein-Westfalen rund 1,3 Millionen Beschäftigte von einem flächendeckenden Mindestlohn profitieren können. Es geht hier also keineswegs um Peanuts. Ausnahmen würden diese Zahl erheblich reduzieren und zum Beispiel im Fall der Minijobs hunderttausende Beschäftigte um einen gerechteren Lohn bringen. Eine solche Politik wäre aus Sicht des DGB NRW ungerecht und gegenüber den Betroffenen nicht zu rechtfertigen. Ein Stundenlohn von 8,50 Euro ist natürlich kein üppiger Verdienst, gut leben kann man davon auf keinen Fall. Der Mindestlohn von 8,50 Euro gewährleistet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber, dass sie ohne Hilfe des Sozialamtes über die Runden kommen, wenn sie Vollzeit arbeiten. Der Mindestlohn stellt daher für über eine Millionen Menschen in NRW die Würde in der Arbeitswelt wieder her. Auch aus wirtschaftspolitischer Sicht ist die Einführung des Mindestlohns sinnvoll. Ein lückenloser Mindestlohn fördert die Binnennachfrage und die Kaufkraft der Beschäftigten. Und auch der Staat profitiert, weil weniger Sozialleistungen an sogenannte Aufstocker gezahlt werden müssen. Gleichzeitig werden die Sozialsysteme durch erhöhte Beiträge gestärkt. Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird sich der Mindestlohn als wertvolle Entlastung erweisen. Die Gewerkschaften fühlen sich durch die Einführung des Mindestlohns in ihrer Tarifpolitik unterstützt. Schon jetzt stellen wir fest, dass durch den Mindestlohn neue Tarifverträge abgeschlossenen wurden, zum Beispiel in der Schlacht- und Zerlegeindustrie. Unser Ziel ist es, die Tarifbindung insgesamt wieder zu erhöhen. Der Mindestlohn hat dabei die Funktion, eine Absicherung nach unten zu sein, die Minilöhne verhindert. Ich möchte ihnen zwei weitere Argumente nennen, warum der Mindestlohn ohne Ausnahmen eingeführt werden muss. Ausnahmen führen dazu, dass ein Wettbewerb zwischen den Beschäftigungsgruppen mit und ohne Mindestlohn entfacht wird. Werden zum Beispiel Minijobs vom Mindestlohn ausgenommen, können wir damit rechnen, dass die Anzahl der

5 Seite 5 von 8 Minijobs explodiert. Konsequenz ist dann die Etablierung eines neuen Niedriglohnsektors. Außerdem ist mit einem löchrigen Mindestlohn die Kontrolle erheblich erschwert. Wenn jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer weiß, dass nur Stundenlöhne ab 8,50 Euro rechtmäßig sind, kann er das selber leicht auf seinem Gehaltszettel kontrollieren. Werden einzelne Personengruppen oder Branchen ausgeschlossen, ergibt sich ein unübersichtlicher Flickenteppich, dessen Kontrolle wesentlich mehr personelle und finanzielle staatlicher Ressourcen auf Kosten des Steuerzahlers bedarf. Auch der Vorschlag, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 18 Jahren vom Mindestlohn auszunehmen, führt aus unserer Sicht ins Leere. Eine solche Ausnahme würde eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Junge Menschen sind ja nicht weniger produktiv als ältere Arbeitnehmer. Die Bundesarbeitsministerin behauptet, dass der Mindestlohn junge Menschen davon abhalten könne, eine Ausbildung zu beginnen. Dieses Argument ist nicht stichhaltig, denn schon immer können junge Menschen, die ungelernt eine Tätigkeit aufnehmen, deutlich mehr verdienen als in der Ausbildung. Dennoch entscheiden sich fast 100 Prozent von ihnen für eine Ausbildung oder ein Studium. Das zeigt: Junge Menschen sind nicht dumm. Sie wissen, dass sie ohne abgeschlossene Ausbildung meist nur prekäre Beschäftigungsverhältnisse bekommen und planen daher langfristig. Sehr geehrte Damen und Herren, aus den aufgeführten Gründen, appellieren der DGB und seine Gewerkschaften an die Bundesregierung, den Mindestlohn von 8,50 Euro ohne Ausnahmen einzuführen. Es gibt lediglich drei Gruppen von Beschäftigten, bei denen wir davon absehen würden. Das sind erstens Auszubildende, zweitens Praktikanten, die sich noch in der Ausbildung (Schule oder Studium) befinden und drittens Ehrenamtliche. Darüber hinaus muss jede und jeder, egal ob jung oder alt, mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag und egal in welcher Branche tätig, einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro beziehen. Und noch etwas möchten wir der Bundesregierung mit auf den Weg geben. Ein Gesetz ist immer nur so gut wie seine Umsetzung. Es wird daher unerlässlich sein, den eingeführten Mindestlohn durch ein funktionierendes Kontrollverfahren zu begleiten. Wie bereits gesagt, ist das bei einem lückenlosen Mindestlohn nicht kompliziert, dennoch müssen die Verfahren von Anfang an bereitstehen. Dafür brauchen wir zum einen eine Informations- und Beschwerde-Hotline. Unter dieser Telefonnummer können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über ihre Rechte informieren. Und sie können auf Missstände aufmerksam machen, die entweder sie selber oder ein anderes Unternehmen betreffen. So gewährleisten wir auch, dass Betriebe vor schmutziger Konkurrenz geschützt werden. Diese Hotline muss jeweils ortsnah angesiedelt und

6 Seite 6 von 8 eng mit den Sozialversicherungen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbunden sein, um wirksam arbeiten zu können. Wir sehen die Landesregierung in der Pflicht, sich um die Einrichtung mehrerer Servicestellen in NRW zu kümmern. Die Gewerkschaften unterstützen selbstverständlich die Aufklärungsarbeit um den Mindestlohn mit einem eigenen Service. Klar ist aber, dass wir lediglich unsere Mitglieder beraten dürfen. Daher muss es ein paralleles staatliches Angebot geben. Wir sind ganz nah dran, einen Meilenstein in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik auf den Weg zu bringen. Das darf die Bundesregierung nicht vermasseln. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro würde nicht nur 1,3 Millionen Menschen in NRW helfen, sondern auch unsere Wirtschaft ankurbeln und den Staat entlasten. Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass dieses gute Projekt ins Straucheln gerät, weil Beschäftigtengruppen ausgeschlossen werden oder es an angemessenen Kontrollmechanismen hapert. Ich freue mich auf Ihre Nachfragen, herzlichen Dank.

7 Seite 7 von 8 Anhang: Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) Zahl und Anteil der abhängig Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 (gepoolte Daten ) 1) Bundesland Beschäftigtenzahl mit Stundenlöhnen unter 8,50 im Jahresdurchschnitt (in 1.000) Anteil mit Stundenlöhnen unter 8,50 Hamburg 75 11,6% Baden-Württemberg ,0% Hessen ,2% Bayern ,0% Niedersachsen ,2% Nordrhein-Westfalen ,3% Bremen 52 18,6% Schleswig-Holstein ,9% Rheinland-Pfalz, Saarland ,9% Berlin ,3% Brandenburg ,7% Mecklenburg-Vorpommern ,9% Sachsen ,1% Sachsen-Anhalt ,0% Thüringen ,9% Deutschland gesamt ,2% 1) Aufgrund kleiner Fallzahlen in einzelnen Bundesländern werden die Daten über 4 Jahre gepoolt. Damit werden Zufallsschwankungen ausgeschaltet. Die Bundeszahlen sind dadurch etwas höher als für Für NRW ist der Unterschied marginal. Quelle: SOEP v29, Auswertungen des IAQ

8 Seite 8 von 8 Zahl und Anzahl der Beschäftigten nach Stundenlohnstufen in West-Deutschland und in NRW (gepoolte Daten) 1) Stundenlohn NRW Absolut in Millionen Anteil Westdeutschland Absolut in Millionen < , ,7 < , ,1 Anteil < , ,7 < , ,2 8 bis 8, , ,6 1) Aufgrund kleiner Fallzahlen in NRW werden die Daten über 4 Jahre gepoolt. Damit werden Zufallsschwankungen ausgeschaltet Quelle: Sozioökonomisches Panel (Sonderauswertung des IAQ) Niedriglohnrisiko und Anteil an allen Niedriglohnbeschäftigten in NRW und Westdeutschland in Prozent (gepoolte Daten) 1 1) Aufgrund kleiner Fallzahlen in NRW werden die Daten über 4 Jahre gepoolt. Damit werden Zufallsschwankungen ausgeschaltet. Quelle: Sozioökonomisches Panel (Sonderauswertung des IAQ) Niedriglohnrisiko (Anteil der Niedriglöhner in der betreffenden Gruppe) Anteil an allen Niedriglohnbeschäftigten in % NRW West NRW West Männer 16,6 15,6 37,5 33,9 Frauen 30,6 31,6 62,5 66,1 Keine Berufsbildung 44,5 43,9 28,4 25,5 Berufsausbildung 21,3 22,5 64,6 65,6 Hochschule FH 7,6 9,5 7,0 8,9 < 24 Jahre 71,8 60,4 18,3 17, ,0 24,3 21,6 20, ,4 18,0 19,4 20, ,2 17,0 18,8 20, ,5 26,4 21,9 21,2 Deutsche 22,4 22,2 86,2 85,2 Ausländer 30,2 34,4 13,8 14,8 Vollzeit 12,0 12,7 32,9 35,3 svpf. Teilzeit 22,3 24,1 22,1 22,8 Minijobs 81,9 79,5 44,9 41,9

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