Aktuelle rechtliche Aspekte des Netzausbaus
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- Sven Gerstle
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1 Aktuelle rechtliche Aspekte des Netzausbaus Johannes Frik Referate für Energiepolitische Grundsatzfragen und Erneuerbare Energien, Energieeinsparung Kommunalkonferenz Energie innovativ kommunal Nürnberg, am
2 Gliederung: 1. Energiepolitischer Hintergrund 2. Ausbau des Übertragungsnetzes Bedarf und Ansätze zur Beschleunigung 3. Neue gesetzliche Regelungen a. Energieleitungsausbaugesetz b. Energiewirtschaftsgesetz Bedarfsplan c. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz d. Weitere Änderungen 4. Ausbau der Verteilnetze Bedarf und Ansätze zur Beschleunigung Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 1
3 Energiepolitischer Hintergrund - Bund Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von 80 % bis 2050 Energiepaket der Bundesregierung, vom Bundesrat am 8. Juli 2011 beschlossen: u. a. 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Energiewirtschaftsgesetz Netzausbaubeschleunigungsgesetz Elektrizitätsnetze Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 2
4 Energiepolitischer Hintergrund - Bayern Energiekonzept Energie innovativ am 24. Mai 2011 beschlossen Prämissen: weitgehend auf erneuerbare Energien gestützte Energieversorgung, Verzicht auf Kernenergie sichere, bezahlbare, umweltverträgliche Energieversorgung CO2-Emissionen unter 6 t/einwohner Erhalt des Industriestandorts Keine dauerhaften Importe von Strom aus Kernenergie oder fossilen Kraftwerken Wesentlicher Inhalt: Ausbau der erneuerbaren Energien: 50 % Anteil am Stromverbrauch bis 2021 Netzbausbau auf allen Spannungsebenen Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien Energieeffizienz bei Strom und Wärme Neue Gaskraftwerke zum Erhalt der Versorgungssicherheit Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 3
5 Zügiger Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes warum? Schrittweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 80 % bis Weiträumiger Transport von Windstrom in Verbrauchszentren Optimaler wirtschaftlicher Einsatz bestehender und noch zu bauender konventioneller Kraftwerke - Transport von Strom aus fossilen Kraftwerken nach Süddeutschland Intensivierung des grenzüberschreitenden Stromhandels - Europäischer Strommarkt, wirksamer Wettbewerb Dena-Netzstudien I und II: Ausbaubedarf bis 2020 deutschlandweit rd km Davon aber nur geringer Teil in Bayern Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 4
6 Übertragungsnetzausbau: Ansätze zur Beschleunigung Beschleunigung Planungs- und Genehmigungsverfahren Gleichrangigkeit Infrastrukturausbau und Umweltschutz Investitionsfreundliche Netzregulierung Koordinierung durch Netzplattform im Bundeswirtschaftsministerium Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 5
7 Übertragungsnetzausbau: neue gesetzliche Regelungen Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Netzausbaubeschleunigungsgesetz Elektrizitätsnetze (Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz NABEG sowie Änderung der Anreizregulierungsverordung - ARegV, EnWG und Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 6
8 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Vorhaben im Sinne des 43 Satz 1 EnWG mit einer Nennspannung von 380 kv oder mehr Verbindliche Festlegung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und des vordringlichen Bedarfs, der im EnLAG-Bedarfsplan ausgewiesenen Vorhaben Vorhaben der dena-netzstudie I Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde Erdverkabelung auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt bei 4 Pilotstrecken Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 7
9 Energiewirtschaftsgesetz Bedarfsplanung Bisheriger Rechtsrahmen: keine übergeordnete Bedarfsplanung Neuerung: Bedarfsplan gem. EnWG-Novelle ( 12a bis f EnWG) Der Bundesfachplanung nach NABEG ist künftig eine konkrete Bedarfsplanung für den Netzausbau vorgelagert. Wesentliche normative Planungsstufen sind: 12a: Szenariorahmen für die Netzentwicklung 12b, c: Erstellung des Netzentwicklungsplans und Bestätigung durch die BNetzA (jährlich) 12e: Bundesbedarfsplan Dabei umfassende Veröffentlichungspflichten von Planungsdaten sowie umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung auf allen Ebenen Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 8
10 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) - Anwendungsbereich Errichtung oder Änderung von länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen Neubau von Hochspannungsleitungen mit einer Spannung von mind. 110 kv sowie für Bahnstromfernleitungen, deren Leitungen zusammen mit einer Höchstspannungsleitung auf einem Mehrfachgestänge geführt werden EnLAG-Vorhaben nicht von NABEG erfasst Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 9
11 NABEG Raumordnerische Steuerung (Bundesfachplanung) Bisheriger Rechtsrahmen: Raumordnungspläne und ROV Raumverträglichkeit durch Raumordnungspläne auf Landes- und Regionalebene gewährleistet. Verbindliche Rechtswirkungen für die nachfolgenden Planungsebenen nur, wenn Trassen als Ziele der Raumordnung definiert werden. Neuerung: Bundesfachplanung Bundesfachplanung tritt künftig an die Stelle des Raumordnungsverfahrens. Bundesfachplanung baut auf dem Bundesbedarfsplan auf. Festlegung von Trassenkorridoren, Alternativendebatte, Feststellung der Raumverträglichkeit Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 10
12 NABEG - Raumordnerische Steuerung (Bundesfachplanung) Verfahren: Einleitung der Bundesfachplanung auf Antrag des verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers Öffentliche Antragskonferenz Umfassende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit enger zeitlicher Taktung jedoch keine Präklusion Erörterungstermin Bundesfachplanung innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen abzuschließen. Entscheidungsinhalt und wirkung: Ausweisung eines raumverträglichen Trassenkorridors Übergangspunkte an den Landesgrenzen Bewertung der Umweltauswirkungen Prüfungsergebnis alternativer Trassenkorridore Zehnjährige Geltungsdauer Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 11
13 NABEG Planfeststellung Bisheriger Rechtsrahmen: Planfeststellungsverfahren gem. 43 ff. EnWG - gelten weiterhin für Leitungen außerhalb des Bundesbedarfsplans. Neuer Rechtsrahmen: Planfeststellungsverfahren gem. 18 ff. NABEG Länder weiter zuständig für Planfeststellung aber: durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Übertragung der Zuständigkeit auf BNetzA möglich. Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 12
14 NABEG Planfeststellung Verfahren: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens auf Antrag des Vorhabenträgers Öffentliche Antragskonferenz Erstellung der Planunterlagen durch Vorhabenträger Umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin Vorzeitige Besitzeinweisung und vorzeitiges Enteignungsverfahren nach Abschluss des Anhörungsverfahrens Möglichkeit der Einschaltung eines Projektmanagers Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 13
15 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Elektrizitätsnetze Weitere Änderungen 110 kv: Erdkabel als Regel für neue Leitungen bis Mehrkostenfaktor von 2,75 und Möglichkeit der Planfeststellung Möglichkeit der Beauftragung eines Projektmanagers Vorzeitige Besitzeinweisung und vorzeitiges Enteignungsverfahren nach Abschluss des Anhörungsverfahrens Möglichkeit allgemeiner Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung über Ersatzmaßnahmen nach 34 BNatSchG Ausgleichsmechanismus für vom Leitungsbau betroffene Gemeinden: einmalige Zahlungen nach Vereinbarung von bis zu Euro pro km neuer 380 kv-trasse Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 14
16 Ausbau der Verteilnetze warum? Netzintegration dezentral erzeugten Stroms Ausrüstung mit Informationstechnik ( smart grids ), um Netz trotz zunehmender volatiler Einspeisung stabil zu halten Demand side management? Ausbaubedarf in Bayern: Mittelspannungsnetz bis km, Niederspannungsnetz bis km Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 15
17 Erleichterung und Beschleunigung des Verteilnetzausbaus Erneuerbares-Energien-Gesetz (EEG): Einschränkungen der Anschluss- und Ausbaupflicht sowie des Einspeisevorrangs? Berücksichtigung der Netzintegration bei der Anlagenplanung, Clusterbildung bislang kein praktikabler und mehrheitsfähiger Vorschlag für Clusterbildung bekannt Investitionsfreundliche Regulierung Stärkere Berücksichtigung von Investitions- und Innovationsleistungen Diskussion über die notwendige Höhe der Eigenkapitalrendite in der Netzregulierung Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 16
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kommunalkonferenz Energie innovativ - kommunal 17
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