Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
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- Maja Hartmann
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1 Stadt Duisburg Amt für Soziales und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher en - als gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen en - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur beseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des s erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen n und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche en werden auch geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1
2 Allgemeine Angaben Einrichtung Malteserstift St. Hedwig Anschrift Telefonnummer -Adresse und Homepage Leistungsanbieterin/Leistungsanbieter Anschrift -Adresse und Homepage Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, fachl. Schwerpunkt) Malteserstift St. Hedwig Albertus-Magnus-Straße Duisburg (Huckingen) Tel. (0203) Fax. (0203) Malteser Rhein-Ruhr ggmbh Geschäftsbereich Wohnen und Pflege Johannisstraße 21, Duisburg Tel. (02066) Fax. (02066) Pflege Kurzzeitpflege Tagespflege ( Bestandteil dieses Ergebnisberichtes) Kapazität 76 Plätze Vollstationäre Pflege 15 Plätze Kurzzeitpflege Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am
3 Wohnqualität 1. Privatbereich (Bäder/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern geprüft keine 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Hauswirtschaftliche Versorgung 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung geprüft keine 3
4 Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre geprüft keine Information und Beratung 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement geprüft keine Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte geprüft keine 4
5 Personelle Ausstattung 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung geprüft keine X Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung Pflege und Betreuung 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln geprüft keine 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung 5
6 Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) geprüft keine 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Gewaltschutz 27. Konzept zum Gewaltschutz geprüft keine X Dokumentation X - 6
7 Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil 7
8 Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Das Malteserstift St. Hedwig befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des St. Anna Krankenhauses und des Hospizes in gleicher Trägerschaft. An das Haus angegliedert befinden sich darüber hinaus Wohnungen und Appartements mit Service. Das Gebäude liegt etwas zurück versetzt von der Straße, den Eingang erreicht man über eine großzügige Terrasse mit Sitzmöglichkeiten. Im EG befindet sich außer dem Empfang eine große Cafeteria, die auch von auswärtigen Gästen, von Bewohnerinnen und Bewohnern des Servicewohnens, sowie Besucherinnen und Besuchern aus dem Krankenhaus genutzt wird. Der Zugang zur Tagespflege ist ebenfalls über das Foyer zu erreichen. Die Einrichtung besteht aus zwei Wohnbereichen mit je 38 Plätzen und dem Bereich Kurzzeitpflege mit 15 Plätzen. Die baulichen en des WTG sind umfassend erfüllt. Alle Zimmer verfügen über ein schwellenloses Duschbad. Jede Etage verfügt über einen Speiseraum. Zusätzliche Räume für Gruppenangebote und weitere Aktivitäten sind vorhanden. Ein Raucherraum wird vorgehalten; eine Kapelle bietet Platz für religiöse Veranstaltungen. Zwei Pflegebäder sind vorhanden und werden auch für therapeutische Zwecke (Aromapflege) genutzt. Die Personalausstattung der Einrichtung im Bereich Pflege ist rechnerisch ausreichend. Die Anzahl der besetzten Stellen entspricht am Prüftag dem rechnerischen Bedarf und den mit den Kostenträgern verhandelten Stellen. Die überprüften Dienstpläne für den Monat März zeigten jedoch häufig eine Minimalbesetzung aufgrund eines extrem hohen Krankenstandes. Häufig war nur eine Pflegefachkraft im ganzen Haus (Pflege und Kurzzeitpflege) im Einsatz. Dies ist bei der Menge der zu betreuenden Personen adäquat. Einige Pflegekräfte mussten mehrfach auf anderen Wohnbereichen eingesetzt werden. Eine bewohnerbezogene Bezugspflege ist damit ebenfalls realisierbar. Die daraufhin zusätzlich überprüften Zeiträume Februar und April zeigten einen geringeren Krankenstand und damit eine höhere Kontinuität in der Besetzung der Dienste. Insgesamt ist jedoch ein recht hoher Krankenstand und dadurch bedingt eine häufige Verschiebung von Diensten und eine minimaler Besetzung mit Fachkräften zu verzeichnen. Im Sozialen Dienst wurde gerade eine unbesetzte Stelle mit einer Mitarbeiterin aus der Pflege neu besetzt. Durch das Ausscheiden einer weiteren Mitarbeiterin ab Juni 2016 besteht hier ein weiterer Bedarf im Umfang von 0,38 Stellen. Im Bereich der Betreuungskräfte nach 87b SGB XI lag eine leichte Unterdeckung vor. Im überprüften Zeitraum war an einem ganzen Wochenende (Samstag und Sonntag) kein Alltagsbegleiter im Dienst. Hier war die Einsatzplanung mangelhaft. 8
9 Die Stichprobe im Bereich Pflege / Pflegedokumentation war ohne Beanstandung. Die Ergebnisqualität der Pflege wird vorrangig durch den MDK geprüft. Die Einrichtung erhält die Medikamente für die Bewohnerinnen und Bewohner in verblisterter Form. Die Abläufe sind gut strukturiert. Die Blister werden jeweils wöchentlich geliefert. Bei Nachlieferungen werden Kleinstmengen geliefert, die dann gesondert nachgestellt werden. Einige Medikamente, z.b. diejenigen, die aufgrund der Dosierung geteilt werden, können geblistert und müssen somit gesondert gestellt werden. Dies birgt deutliche Fehlerquellen. Einen fehlerunanfälligen Ablauf oder eine Zeitersparnis bietet dieses System m.e.. Die Angebote des sozialen Dienstes orientieren sich an den Wünschen, Bedürfnissen und Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner. Zahlreiche ehrenamtliche Kräfte werden regelmäßig einbezogen. Die Einrichtung pflegt gute Kontakte zur benachbarten Kirchengemeinde. Der Bewohnerbeirat ist aktuell nur kommissarisch im Amt. Die geplante Beiratswahl wurde (in Abstimmung mit der WTG Behörde) aufgrund fehlender Interessenten für die Beiratsarbeit zunächst verschoben. Die in 2014 gewählte Beiratsvorsitzende bleibt vorerst die Ansprechpartnerin für die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Konzept zur Gewaltprävention wird trägerübergreifend erarbeitet und befindet sich in der Abstimmung und Umsetzung. 9
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