Schriftliche Anfrage. Bayerischer Landtag. 16. Wahlperiode Drucksache 16/

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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Franke BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN vom Vorkommen von gefährlichen MRSA Erregern in Bayern Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR) zeigen für das Jahr 2009 alarmierende Ergebnisse im Bereich der Tiermast auf; Studien zufolge werden nicht nur Masthühner 2,3 Mal in ihrem kurzen Leben, sondern auch Schweine, Mastkälber und Rinder bis zu 5,9 Mal im Jahr mit Antibiotika behandelt. Dies geschieht vorbeugend, um die Tiere vor Infektionen mit Keimen zu schützen, die sich aufgrund der engen Verhältnisse der Massentierhaltung in den Ställen schnell verbreiten können. Auch Wachstumsbeschleunigung ist oft der Grund, was eigentlich seit 2006 in der EU verboten ist. Knapp Tonnen Antibiotika wurden schätzungsweise 2010 an Hühner, Puten, Schweine, Kälber oder Rinder in deutschen Ställen verfüttert. Die verstärkte Antibiotikagabe hat die Ausbildung von resistenten Keimen zur Folge, die letztlich für Verbraucher/ innen und die restliche Umwelt zur Gefahr werden können. So legt das BfR erschreckende Zahlen hinsichtlich der Vorkommnisse von multiresistenten MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus) Erregern in Schlachthöfen und auf den Lebensmitteln vor. Die Bundesbehörde hatte 2009 etwa 2580 Fleischproben untersucht, darunter mehr als Proben von Hähnchen und Putenfleisch. Vor allem in Schlachthöfen, in denen Kälber und Puten geschlachtet werden, wurden mit hoher Prävalenz die Erreger durch das BfR nachgewiesen. 42 Prozent der Putenfleischund 22 Prozent der Hähnchenfleischproben trugen ebenfalls MRSA Keime. Bei Hackfleisch vom Schwein wurde auf 24% der Proben Erreger nachgewiesen. Erschreckend außerdem; die Vergleichszahlen für das Jahr 2008 bei Schweineund Hähnchenfleisch sind niedriger. Nach Angaben des Robert Koch Instituts besteht für die Verbraucher/ innen bei der Zubereitung von kontaminiertem Fleisch das Risiko einer Ansteckung mit den Keimen. Aber auch die kontinuierliche Aufnahme von Antibiotika durch den Verzehr des belasteten Fleisches durch die Verbraucher/ innen verstärkt das Risiko der Resistenzbildung von Bakterien im Darm und in der Umwelt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung, 1. a) Welche Zahlen liegen der Staatsregierung über die Menge des Einsatzes von Antibiotika für die Jahre 2009 und 2010 in Bayern in der Tiermast vor (bitte getrennt nach Tierart und Typ des Antibiotikums aufschlüsseln)? b) Wurden Stichproben in Mastbetrieben auf den vorbeugenden und wachstumssteigernden Einsatz von Antibiotika durchgeführt, und wenn nein, c) warum nicht? 2. a) Falls keine Zahlen vorliegen; warum hat sich die Staatsregierung nicht um die Erfassung des Medikamenteneinsatzes in der Tierzucht in Bayern bemüht, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Ergebnisse der Untersuchungen des LGL der Jahre bereits Rückstände von Antibiotika (2010 waren 68% der 84 Putenfleischproben betroffen) und auch Mehrfachrückstände von Antibiotika in Fleisch aufzeigten? b) Welche Antibiotika werden für die Produktion der laut Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft 5 Millionen Hühnchen in Bayern pro Jahr eingesetzt (bitte um Angabe der jeweiligen Menge)? c) In wie vielen Mastbetrieben in Bayern wurden in den letzten drei Jahren MRSA Erreger nachgewiesen (bitte getrennt nach Tiermastart aufschlüsseln)? 3. a) Wurden Untersuchungen in Schlachthöfen in Hinblick auf das Vorkommen von MRSA Erregern in den letzten 3 Jahren durchgeführt, und wenn ja, b) mit welchen Ergebnissen? c) Wenn nein, warum nicht? 4. Wie viele Meldungen über Infektionen von Bürger(inne)n mit MRSA Erregern, die nachweislich auf den Konsum von Fleisch zurückzuführen sind, wurden an bayerischen Gesundheitsämtern in den letzten 3 Jahren bereits registriert? 5. Warum verzichtete die Staatsregierung bislang auf Information der bayerischen Verbraucher/ innen (bspw. durch das LGL) über a) das Risiko des Vorkommens von MRSA Erregern auf fleischlichen Lebensmitteln und b) die Gefahren der Resistenzbildung durch Antibiotikaaufnahme aus dem Fleisch? c) Wann beabsichtigt die Staatsregierung die Verbraucher/ innen über das Risiko, geeignete Vorsichtsmaßnahmen und die Situation in bayerischen Betrieben hinsichtlich MRSA Erregern aufzuklären (bitte um Angabe der geplanten Informationsweise)? 6. a) Kann die Staatsregierung ausschließen, dass in Bayern MRSA belastetes Fleisch in den Handel gelangt? b) Wie gedenkt die Staatsregierung den Vertrieb von MR SA kontaminiertem Fleisch im Handel zum Schutze der Verbraucher/ innen zu verhindern? c) Wie beabsichtigt die Staatsregierung zukünftig gegen den massiven Einsatz von Antibiotika in der Tiermast in Bayern aktiv zu werden (bitte um Angabe der Aktivitä Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10330 ten auf den jeweiligen politischen Entscheidungsebenen)? 7. a) Wie viele Mastbetriebe existieren derzeit in Bayern (bitte nach Tierart getrennt aufschlüsseln)? b) Wie steht die Staatsregierung allgemein der Tatsache gegenüber, dass zunehmende neue extrem große Tierbestände umfassende Mastbetriebe beantragt und genehmigt werden? c) Befürwortet die Staatsregierung die Errichtung der geplanten Hähnchenmastfabrik mit Tieren in Zolling bei Freising? 8. a) Plant die Staatsregierung ein offensives Vorgehen gegen die Neuerrichtung und b) den Betrieb von Mastbetrieben mit Massentierhaltung zum Schutze von Tier, Mensch, Umwelt und Natur, und wenn nein, c) warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom Zu 1. a): Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Zahlen vor. Zu 1. b): Die Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von Tier arzneimitteln (auch von Antibiotika) erfolgt risikoorientiert bei Tierhaltern Lebensmittel liefernder Tiere im Rahmen der Regelüberwachung. Im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) werden Untersuchungen auf das Vorhandensein von Antibiotika durchgeführt. Im Rahmen der Futtermittelüberwachung erfolgt eine risiko orientierte Untersuchung auf unzulässige Futtermittel Zusät ze, so z. B. Antibiotika zur Leistungsförderung. Zu 1. c): Siehe Antwort auf Frage 1 b. Zu 2. a): Eine Erfassung der Verbrauchsmengen von Antibiotika in Tierhaltungen ist gemäß dem bundesrechtlichen Arzneimit telrecht nicht vorgesehen testete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmit telsicherheit (LGL) im Rahmen eines Sonderuntersuchungs programms 174 Geflügelfleischproben auf Rückstände von Antibiotika und stellte dabei weder unzulässige Behandlun gen noch Höchstmengenüberschreitungen fest (vgl. LGL Jahresbericht 2010, S. 64). Zu 2. b): Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Ver brauchsdaten vor (vgl. auch Antwort zu Frage 2 a). Zu 2. c): Erhebungen zum Vorkommen von MRSA (Methicillin resistente Staphylococcus aureus) in Mastbetrieben wurden in den vergangenen drei Jahren in Bayern im Rahmen des bundesweit gültigen Zoonosestichprobenplans nach AVV Zoonosen Lebensmittelkette* durchgeführt. Um eine einheitliche Diagnostik, v. a. im Bezug auf die Resistenzbestimmungen bei den Staphylococcus aureus Stämmen gewährleisten zu können, erfolgt eine Isolierung verdächtiger Keime in den einzelnen Landesuntersuchungseinrichtungen. Zur endgültigen Bestätigung und insbesondere Resistenzbestimmung werden die Isolate an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingesandt. Die Probenanzahl des Zoonosestichprobenplans ist für Deutschland so bestimmt, dass eine statistisch valide Aussage für Deutschland, nicht aber für die einzelnen Bundesländer möglich ist. Dies liegt insbesondere daran, dass die Verteilung der Untersuchungszahlen auf die einzelnen Bundesländer nach der Anzahl der Tierbestände bzw. der Tierzahlen erfolgt. Untersuchungszahlen für Bayern (MRSA in Mastbeständen): 2009: Masthähnchenbestände (Untersuchung von Staubpro ben aus 32 Beständen) 2010: Mastkälberbestände (Untersuchung von Staubproben aus 8 Beständen) Mastputenbestände (Untersuchung von Staubproben aus 3 Beständen) 2011: keine Untersuchungen auf MRSA in Mastbeständen gem. Zoonosestichprobenplan nach AVV Zoonosen Le bensmittelkette vorgesehen. Da die Auswertung dieser Programme aufgrund der Ergeb nisse aus den weiterführenden Untersuchungen nur durch das BfR möglich ist, wird hierzu auf den Zoonosetrendbe richt verwiesen: deutschland_im_jahr_2009.pdf). Von den deutschlandweit 277 Staubproben, die aus Masthähnchenbeständen untersucht wurden, erwiesen sich zwei Proben als MRSA positiv (0,7 %). Ergebnisse aus den Untersuchungsprogrammen aus 2010 und 2011 liegen der zeit noch nicht vor. Zusätzlich wurde die MRSA Situation in bayerischen Schweinebeständen im Rahmen eines Projektes am LGL untersucht und die Daten in einer Doktorarbeit ver öffentlicht. Zu 3. a) bis c): Untersuchungen zum Vorkommen von MRSA an Schlacht höfen wurden ebenfalls im Rahmen des Zoonosestichpro benplans nach AVV Zoonosen Lebensmittelkette durchge führt: Untersuchungszahlen für Bayern (MRSA am Schlachthof): Puten am Schlachthof (Untersuchung von Halshautproben aus 36 Schlachtchargen) im Jahr 2009 Mastkälber am Schlachthof (Untersuchung von Nasentupferproben aus 53 Schlachtchargen) im Jahr 2009 Puten am Schlachthof (Untersuchung von Halshautproben aus 37 Schlachtchargen) im Jahr 2010

3 Drucksache 16/10330 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Masthähnchen am Schlachthof (Untersuchung von Halshautproben) im Jahr 2011 Mastrinder am Schlachthof (Untersuchung von Nasentupferproben) im Jahr 2011 Da die Auswertung dieser Programme aufgrund der Ergeb nisse aus den weiterführenden Untersuchungen nur durch das BfR möglich ist, wird hierzu auf den Zoonosetrendbe richt verwiesen. Auszug aus dem Zoonosentrendbericht 2009: Mastkälber am Schlachthof wiesen zu 35,1 % eine nasale Besiedlung mit MRSA auf. Dieses Ergebnis stimmt mit Be funden aus den Niederlanden überein, die in Kälbermastbe trieben einen Anteil positiver Kälber von etwa 30 % nach wiesen. Putenschlachtkörper am Schlachthof wiesen in den Untersu chungen die höchste Prävalenz von MRSA auf. Dies stimmt mit den Ergebnissen von Untersuchungen aus den Nieder landen überein, die ebenfalls die höchsten Nachweisraten im Putenfleisch beobachteten. Ergebnisse aus den Untersuchungsprogrammen aus 2010 und 2011 liegen derzeit noch nicht vor. Zu 4.: Im Bereich der Nutztierhaltung kommen nahezu ausschließ lich sogenannte (la) MRSA (livestock associated) vor, die deutlich von (ha) MRSA (hospital acquired) zu unterschei den sind. Menschliche Erkrankungen mit diesen (la) MRSA sind äußerst selten. Die in der Regel bei Geflügel gefundenen (la) MRSA sind nicht gleichzusetzen mit den aus dem Krankenhaus bekann ten hospital acquired (ha) MRSA. Beide MRSATypen un terscheiden sich bislang sehr wesentlich insbesondere in den krankmachenden Eigenschaften und in den Resistenzeigen schaften. Im LGL liegen keine Daten über Meldungen von MRSA bei den Gesundheitsämtern vor, die nachweislich auf den Kon sum von Fleisch zurückzuführen sind. Zu 5. a): Die Bedeutung kontaminierten Fleisches als Quelle humaner Besiedlungen mit MRSA wird derzeit von Experten als sehr gering eingeschätzt, insbesondere auch deshalb, weil es sich bei den im Lebensmittelbereich isolierten MRSA Stämmen um sog. livestock associated (la) MRSA handelt, die zwar sowohl Mensch als auch Tier besiedeln können, aber im Ge gensatz zu den im humanmedizinischen Bereich bedeutsa men hospital acquired (ha) MRSA nur äußerst selten zu Er krankungen beim Menschen führen. Auch wenn die zum Teil hohen Nachweisraten in frischem Fleisch (u. a. Geflügel) zu einer Exposition des Verbrauchers führen können, sind die Erregerkonzentrationen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft im Lebensmittel gering. Eine Kolonisierung oder Infektion des Menschen durch den Umgang mit rohen Lebensmitteln ist deshalb als unwahrscheinlich einzustufen (Quelle und weitere Informationen: Zu 5. b): Generell erfolgt der Einsatz von systemisch wirksamen An tibiotika im Nutztierbereich nur aus therapeutischen Grün den aufgrund einer tierärztlichen Indikation. Für den Einsatz von Antibiotika ist, wie beim Einsatz anderer Arzneimittel auch, eine sog. Wartezeit festgelegt, die nach der Behand lung des Tieres bis zur Schlachtung (oder der Gewinnung an derer Lebensmittel tierischen Ursprungs, wie z. B. Eier oder Milch) einzuhalten ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Lebensmittel keine Rückstände antibiotisch wirksamer Substanzen oberhalb der von der EU festgelegten tolerablen Höchstmengen enthält. Die Einhaltung der Höchstmengen wird im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) überwacht. Lebensmittel werden dabei stichproben weise untersucht. Dadurch ist nicht vollständig auszu schließen, dass auch rückstandshaltige Lebensmittel zum Verbraucher gelangen. Das Bundesamt für Verbraucher schutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Ergebnisse der von den Überwachungsbehörden der Bundesländer im Jahr 2009 im Rahmen des NRKP untersuchten Proben vor gelegt. Nur 0,45 % der Proben überschritten die festgelegten Höchstgehalte bzw. wiesen Rückstände nicht zugelassener Substanzen auf. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat diese Proben gesundheitlich bewertet und kommt zu dem Schluss, dass bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr von Lebensmitteln mit den vorgefundenen Rück ständen kein gesundheitliches Risiko für den Verbrau cher besteht. Zu 5. c): Allen interessierten Verbraucherinnen und Verbrauchern hat das LGL auf seiner Internetseite Informationen zu MRSA aus den unterschiedlichen Fachbereichen zur Verfügung ge stellt, u. a.: Des Weiteren veranstaltet die Landesarbeitsgemeinschaft multiresistente Erreger (LARE) regelmäßige Symposien zum Themenkreis Multiresistente Erreger, deren Zusammenfassungen ebenfalls auf der LGL Homepage verfügbar sind, u. a.: _mrsa_netzwerk.pdf Auf der LGL Internetseite finden sich auch entsprechende Links zur Homepage des RKI oder des BfR. Beide Bundesinstitute informieren umfassend über die Thematik multiresistenter Erreger (u. a. MRSA): hebung_der_praevalenz_von_mrsa_in_zuchtschweinebesta enden_vorgelegt.pdf Zu 6. a): Durch die gängige Praxis der Schlachttier und Fleischunter suchung können krankhafte Zustände festgestellt werden. Beanstandetes Fleisch kommt nicht in den Lebensmittelver kehr. Darüber hinaus sind die Halter von Tieren verpflichtet, festgestellte Unregelmäßigkeiten wie Krankheiten und den

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10330 Einsatz von Tierarzneimitteln (beinhaltet auch Antibiotika) auf einer Tierhaltererklärung dem für den Schlachtbetrieb zu ständigen amtlichen Tierarzt vor der Schlachtung mitzuteilen. Die Resistenzentwicklung bei zoonotischen Erregern in den Tierarten Schwein, Rind und Geflügel ist von besonderer Be deutung. Die Richtlinie Nr. 2003/99/EG sieht eine Erfassung der Resistenzen der zoonotischen Erreger bei diesen Tierar ten in verschiedenen Nutzungsrichtungen vor. Das Resis tenzmonitoring bei Zoonoseerregern dient vorwiegend dem Schutz des Verbrauchers vor resistenten Erregern. Insbeson dere soll ein frühzeitiges Erkennen von Entwicklungsten denzen bei Resistenzen unterstützt, wie auch das Neuauftre ten von Resistenzen erkannt werden. Zu 6. b): Zunächst werden Schlachttiere und das hieraus gewonnene Fleisch entsprechend der europaweit geltenden Normen un tersucht. Ist hiernach das Fleisch nicht zu beanstanden, ist es als genusstauglich zu kennzeichnen. Anschließend darf es in Verkehr gebracht werden. Beanstandetes Fleisch wird ord nungsgemäß als tierisches Nebenprodukt entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 beseitigt. Werden bei in Verkehr gelangtem Fleisch aufgrund nachträglicher Untersuchungen z. B. nach Verbraucherbe schwerden oder aufgrund von risikoorientierten Planproben Kontaminationen festgestellt, die dazu führen, dass das Fleisch nicht sicher im Sinne Art. 14 der Verordnung (EG) 178/2002 ist, so wird das Fleisch aus dem Verkehr gezogen. Soweit erforderlich haben der Lebensmittelunternehmer und, wenn dieser nicht oder nicht ausreichend tätig wird, die Behörde die Öffentlichkeit zu informieren. Zu 6. c): Die Überwachung der Ausbreitung von Resistenzen wird durch die von der EU und den nationalen Vorschriften vor geschriebenen Monitoringprogrammen gewährleistet. Deutsche Antibiotika Resistenzstrategie (DART): Die DART wurde 2008 veröffentlicht und stellt einen umfangreichen Maßnahmenkatalog mit Zielen und Aktionen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen als gemeinsame Strategie von Human und Veterinärmedizin dar. Die Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM, Vorsitz Bayern) der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz (LAV) ist über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eingebunden. Antibiotikaleitlinien der Bundestierärztekammer Die Antibiotikaleitlinien der Bundestierärztekammer (BTK) beschreiben die Voraussetzungen für die Anwendung von Antibiotika bei Tieren und stellen eine Zusammenfassung des verantwortungsbewussten Umgangs mit Antibiotika durch Tierärzte dar wurde die u. a. mit Unterstützung der Länder aktualisierte Fassung der Antibiotikaleitlinien veröffentlicht. Die AG TAM der LAV fungierte als Mitherausgeber. Leitfaden für die orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich Mit dem 2009 veröffentlichten Leitfaden hat das BMELV unter Beteiligung der betroffenen Kreise (Tierärzteschaft, Landwirtschaft) und der Länder (u. a. Bayern) Informationen über Maßnahmen zusammengestellt, die eine ordnungsgemäße, die Lebensmittelsicherheit wahrende Anwendung von Arzneimitteln über das Futter oder das Tränkwasser erleichtern. Der Leitfaden ergänzt die Vorgaben der Antibiotikaleitlinien für diesen speziellen Bereich der Antibiotikabehandlung in Tierbeständen. Abgabemengenerfassung Gemäß DIMDI Arzneimittelverordnung (DIMDI: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) werden ab 2011 (Meldung 2012 ans DIMDI, rückwirkend für 2011) über eine Meldepflicht für pharmazeutische Unternehmer und Großhändler die Abgabemengen von Antibiotika an Tierärzte im Rahmen eines Monitoring des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erfasst, um einen Überblick über den Umfang und die regionale Verteilung von Antibiotika in Deutschland zu erhalten. Da die aufgrund der DIMDI AMV erhobenen Daten einer Risikobewertung durch den Bund (Auswertung im Hinblick auf die Antibiotikaresistenzentwicklung) dienen und nicht der Überwachung der einzelnen tierärztlichen Hausapotheke, müssen diese Daten aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert (begrenzt auf die ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen der Anschrift des jeweiligen Tierarztes) erhoben werden. Die Länder haben sich im Rahmen des Bundesratsverfahrens 2009 zur o. g. Verordnung erfolgreich dafür eingesetzt, die beim DIMDI für das BVL bereitgestellten Daten ebenfalls abrufen zu dürfen. Aus den o. g. Gründen gibt es beim Abruf der anonymisierten Daten durch die Länder (im Gegensatz zum Abruf durch das BVL) jedoch zusätzliche Einschränkungen für Arzneimittel für Geflügel (keine Aufschlüsselung nach den ersten beiden Ziffern der PLZ; vgl. auch LT Drs. 16/9266; Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (Bündnis 90/Die Grünen), Dokumentation der Antibiotika Vergabe in der Tierhaltung transparent gestalten Sonderregelungen für die Geflügelindustrie streichen sowie LT Drs. 16/9609, Antrag der Abgeordneten Maria Noichl, Horst Arnold, Annette Karl u. a. SPD, Antibiotika in der Geflügelmast Transparenz ). Zu 7. a): Tierart Anzahl Betriebe Anzahl Tiere Stand Mastschweine Schlacht und Masthähne bzw. hühner Mastbullen (älter 6 Mon.) Truthühner/ Puten Zu 7. b): Die tierschutzrechtlichen Vorgaben beziehen sich in der Re gel auf das Einzeltier und nicht auf die Bestandsgröße. Die ausschlaggebende Sachkunde der für die Tierhaltung verant wortlichen Personen ist unabhängig von der Betriebsgröße.

5 Drucksache 16/10330 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 Zu 7. c): Zu 8. a) bis c): Solange die tierschutzrechtlichen und immissionsrechtlichen Siehe Antworten auf die Fragen 7 b und 7 c. Anforderungen eingehalten werden, gibt es keine Rechtsgrundlage für die Untersagung großer tierhaltender Betriebe.

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