Baukultur im Ländlichen Raum: Förderrichtlinie ILE. Veranstaltung der Region Elbe-Röder-Dreieck, Freistaat Sachsen

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1 Veranstaltung der Region Elbe-Röder-Dreieck, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Auszüge zur Baukultur aus Der Förderrichtlinie Integrierte (RL ILE/2007) Den Verfahrensvorschriften (VfV) zur RL ILE Dem Sächsischen Dorfbaubuch 2

2 Teil I 2.5 Zuwendungsvoraussetzungen Bauliche Maßnahmen RL ILE b) sollen sich an der Erhaltung und Entwicklung der regionalen Baukultur orientieren. Dabei sollen entweder historische Elemente erhalten oder wiederhergestellt werden oder es soll eine Neugestaltung in Anlehnung an die historische Material- und Formensprache erfolgen. c) die die Erhaltung und Weiterentwicklung der orts- und regionaltypischen Siedlungsstruktur sowie den sparsamen Einsatz von Ressourcen in besonderem Maße erfüllen, sollen bei der Bewilligung vorrangig vor anderen Maßnahmen Berücksichtigung finden. 3 Definition Ländliche Bausubstanz RL ILE Verfahrensvorschrift Ländliche Bausubstanz sind grundsätzlich Gebäude, die nicht der typisch städtischen oder industriellen Baukultur zuzuordnen sind, wie größere Industrieanlagen oder neuzeitliche Wohngebäude wie z. B. Geschosswohnungsbauten über 4 Geschosse, einschließlich Erdgeschoss, freistehende Einfamilienhäuser ab ca Reihenhäuser ab ca Die Entscheidung, ob es sich um eine ländliche Bausubstanz handelt oder nicht hängt jedoch maßgeblich auch vom (ländlichen) Charakter des Gebäudes nach Durchführung der Maßnahme ab. 4

3 Definition Ortsbildprägende Bausubstanz RL ILE - Verfahrensvorschrift Ortsbildprägende Gebäude im Sinne der RL ILE/2007 sind Gebäude, die sich durch ihren baukulturellen Wert oder durch ihr Erscheinungsbild auf das Ortsbild auswirken. Ziel aller Maßnahmen ist grundsätzlich auch die Verbesserung des Ortsbildes. Die Ortsbildprägung kann sich zum einen aus dem baukulturellen Wert ergeben, den das Gebäude vor der Durchführung der Maßnahme bereits hat und dieser Wert mit der Durchführung der Maßnahme erhalten oder verbessert wird (ist gleich historische Bausubstanz"). Zum anderen kann sich ein baukultureller Wert erst mit der Durchführung der Maßnahme ergeben. Dies kann z.b. durch den Rückbau von ortsbildstörenden baulichen Eingriffen in eine historische Bausubstanz erfolgen (z. B. Umbau liegender Fenster in stehende Fensterformate, Rückbau von ortsbildstörenden An- und Ausbauten) 5 Ortsbildprägung eines Gebäudes Denkmalpflegerische Bedeutung/ baukultureller Wert vor Sanierung Denkmalpflegerische Bedeutung/ baukultureller Wert mittels Sanierung Erhalt bzw. Aufwertung des Gebäudes ( historische Bausubstanz ) Aufwertung des Gebäudes durch Beseitigung ortsbildstörender Eingriffe bzw. gesamter Gebäude Positive Wirkung auf das Ortsbild 6

4 Teil I 2.5 Zuwendungsvoraussetzungen Allgemeine Regelungen RL ILE Bei landwirtschaftlicher Produktion: Förderung der Sanierung von Außenhüllen landwirtschaftlich und/oder gewerblich genutzter Gebäude und der gewerblichen Umnutzung, soweit diese denkmalpflegerischen oder ortsgestalterischen Zielen dienen. 7 Sächsisches Dorfbaubuch Dr.-Ing. H. Becker T. Kempe A. Mehnert F. Mehnert 8

5 Gestalt der Baukörper u.a. gekennzeichnet durch: Hofform (Hofsituation z.b. durch um 90 gedrehte Nebeng ebäude) Grundstücks- und Gebäudebreite Gebäudelänge und Gebäudeabstände Geschossigkeit Anpassung von Dachneigung, Traufhöhe, Firsthöhe an die der historischen Bausubstanz und Nachbargebäude Materialien der Oberflächen symmetrische Fassade (wirkt stabil) günstiges Wand-/ Öffnungsverhältnis (Fensterfläche < Wandfläche) 9 Dachgestaltung Verhältnis Dachhöhe zu Geschosshöhen Aufbauten (Gauben) und Anbauten (Querdächer) beschränken (Orientierung am Hauptdach) Symmetrie (gleiche Traufhöhe, gleiche Dachneigung, zw ) geringe Dachüberstand (Traufe max. 50cm, Ortgang max. 30cm) Regenrinnen meist vorgehangene Rinnen oder Liegerinnen typisch sind germanisches Sparrendach und römisches Pfettendach langgestreckte Satteldächer prägen historische Bauweise in ziegelrote oder verschieferte Dachlandschaften wenige Farbtöne, Orientierung an Tradition (Rot, Rotbraun, Braun bis Ocker sowie an Schiefer erinnerndes Grau bis Schwarz) 10

6 Fassadengestaltung Fenster Öffnungen gefasst durch Fenstergewände (Sandstein, Porphyr, Granit) farblich abgesetzten Fassungen Breite von Fensterfaschen orientiert sich an konstruktiv notwendigen Maßen historischer Steingewände (ca. 15/ 20 cm) Sprossenfenster Putze Putzart beeinflusst durch verwendete Materialien und Handwerkszeug Verzicht auf Putzschienen als Qualität und nicht als Mangel verstanden Hell-Dunkel-Unterschiede differenzieren Erdgeschoss und Obergeschoss verschiedene Bauweisen der Geschosse Schieferverkleidungen meist am Giebel und Obergeschoss Fachwerk: Ausfachungen nicht dunkler als tragende Konstruktion 11 Einfriedung Zäune senkrechte Elemente zwischen Pfosten oder Säulen Zaunsäule (Holzpfosten oder Säule aus regionalem Gestein) Höhe ca. 0,8 bis 1,2 m (1,5 m bei Wildgefahr) Länge Zaunfelder 2,5 bis 3 m Abstand senkrechter Latten = 2/3 Lattenbreite Mauern Natursteinmauer mit oder ohne Abdeckung vermörtelt, verputzt oder trocken versetzt echtes Klinkermauerwerk 12

7 Türen und Tore in verputzte Mauer mit Abdeckung eingearbeitet oder Ensemble aus Mauersäulen, Toren, Türen, Mauerabschnitten zw. Gebäuden oder als Gebäudedurchfahrt ausgebildet farbliche Gestaltung nach Farbgebung des Hofes und der Umgebung einheitlicher Farbton bei Zäunen, Toren, Türen, Haustür (Holzteile) kein Wölbglas in Toren und Türen Neuanfertigung von Toren über 2m erfordert Bauantrag 13

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