Tarifbestimmungen Anlage 11
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- Florian Adler
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1 Übergangsregelungen zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Kooperationsraum 5 (). Teil 1: Anwendung des VRR-Tarifs 1. Tarifsystematik Die dem VRR-Tarif zugrunde liegenden Tarifgrundsätze bleiben auch im Übergang, d.h. in dem Raum, in dem der VRR-Tarif anerkannt wird, erhalten. Einbezogen werden die Preisstufen A bis D. Die in der Preisstufe A festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen dem 2-Waben-Tarif. Per Definition werden also jeweils eine VRR-Wabe und mindestens eine Preiszone des s zusammen als Geltungsbereich der Preisstufe A festgelegt. Die in den Preisstufe B und C festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen ebenfalls dem VRR-Prinzip. Zu einem Zentraltarifgebiet (oder zwei benachbarten Zentraltarifgebieten in der Preisstufe C) werden weitere Tarifgebiete/Zonen des s benannt, in denen eine Fahrt mit dem VRR-Ticket (Preisstufe B oder C) zulässig ist. Die in der Preisstufe D festgelegten Verkehrsbeziehungen umfassen den Geltungsbereich der VRR-Preisstufe D, Region Nord oder Region Süd sowie alle Tarifgebiete/Zonen des s im jeweils definierten Tarifkragen. 1
2 2. Geltungsbereich/Übergangsraum Innerhalb und zwischen den Tarifgebiete/Zonen des Münsterland- Tarifs gilt der. 3. Tickets Im Geltungsbereich werden VRR-Fahrausweise der Preisstufen A bis D anerkannt. VRR-Fahrausweise der Preisstufe E haben keine Gültigkeit. Für SchokoTickets, SemesterTickets, und BärenTickets gelten regional unterschiedliche, besondere Regelungen. Folgende Fahrausweise werden anerkannt: EinzelTicket (Erwachsene/Kinder) 4erTicket (Erwachsene/Kinder) TagesTicket GruppenTicket Ticket1000 Monatskarte, Ticket2000 Monatskarte Ticket1000 Monatskarte im Abo, Ticket2000 Monatskarte im Abo Ticket Uhr, Ticket Uhr Ticket Uhr im Abo, Ticket Uhr im Abo FirmenTicket SchokoTicket (Besondere, regional unterschiedliche Regelungen, siehe 8.1, 9.1, 10.1) YoungTicket YoungTicketPLUS 2
3 BärenTicket (Besondere, regional unterschiedliche Regelungen, siehe 8.2, 9.2, 10.2) SemesterTicket (Besondere, regional unterschiedliche Regelungen, siehe 8.3, 9.3, 10.3) ZusatzTicket (werden ausschließlich von und nach Olfen anerkannt) KombiTicket (werden ausschließlich von und nach Olfen anerkannt) 4. Einzelbestimmungen Zu allen Tickets gelten die Tarifbestimmungen des VRR-Tarifs, außer für das SchokoTicket, das BärenTicket, das SemesterTicket, das ZusatzTicket und das KombiTicket, für die besondere, regional unterschiedliche Regelungen nach 8. bis 10. gelten. 5. Tarifliche Merkmale Es gelten die VRR-Tarifmerkmale. Ein Auszug der wesentlichen Merkmale: Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe A 90 Minuten Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe B Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe C 120 Minuten 180 Minuten Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe D 240 Minuten Kinderaltersgrenzen Erwachsene Hundemitnahme Fahrradmitnahme in Verbindung mit Ticket2000, dem YoungTicket und dem BärenTicket Sonstige Fahrradmitnahme (Olfen) Ticket1000 Ticket Jahre Ab 15 Jahre Kostenlos Kostenlos ZusatzTicket Persönlich Wahlweise persönlich oder übertragbar 3
4 6. Preise Im Geltungsbereich werden VRR-Fahrausweise der Preisstufen A bis D anerkannt. VRR-Fahrausweise der Preisstufe E haben keine Gültigkeit. Es gilt die VRR-Fahrpreistafel in ihrer jeweils gültigen Fassung. Es gilt die VRR-Preistafel in ihrer jeweils gültigen Fassung. 7. Preisstufen und Raumbegrenzungen Geltungsbereich der Preisstufe A1 Zone VRR-Wabe Zonen-Nr. Waben-Nr Olfen-Vinnum 182 Ahsen 184 Mitte 7443 Isselburg Anholt 793 Rees-Millingen 7585 Klein-Reken 059 Dorsten-Lembeck 7652 Marbeck(Bf.)/Grütlohn 058 Dorsten-Rhade 7671 Bocholt Mitte 882 Dingden/Wertherbruch 7673 Bocholt West 882 Dingden/Wertherbruch 7690 Raesfeld 058 Dorsten-Rhade 7691 Raesfeld Mitte 886 Marienthal/Havelich 7692 Raesfeld-Erle 144 Schermbeck Geltungsbereich der Preisstufe B Geltungsbereich mit Zentraltarifgebiet Städte/ VRR-Tarifgebieten 05 Dorsten 7580 Reken 05 Dorsten 7590 Heiden 06 Haltern 7650 Borken 14 Schermbeck/ Hünxe 4
5 Geltungsbereich mit Zentraltarifgebiet Städte/ VRR-Tarifgebieten 05 Dorsten 7690 Raesfeld 15 Marl 26 Gelsenkirchen Zentraltarifgebiet Städte/ VRR-Tarifgebieten 06 Haltern 7580 Reken 05 Dorsten 5080 Olfen 06 Haltern 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/ 14 Schermbeck/ 7690 Raesfeld 03 Wesel Hünxe 05 Dorsten 13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/ Hünxe 88 Hamminkeln 5
6 Zentraltarifgebiet Städte/ VRR-Tarifgebieten 18 Oer-Erkenschwick/ 5080 Olfen 06 Haltern 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/ 28 Castrop-Rauxel 29 Waltrop Zentraltarifgebiet Städte/ VRR-Tarifgebieten 29 Waltrop 5080 Olfen 2190 Lünen (VRL) 18 Oer-Erkenschwick/ 28 Castrop-Rauxel 29 Waltrop 37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost 79 Rees 7440 Isselburg 71 Emmerich 78 Kalkar 79 Rees 88 Hamminkeln 6
7 Zentraltarifgebiet Städte/ VRR-Tarifgebieten 88 Hamminkeln 7440 Isselburg 03 Wesel 7670 Bocholt 14 Schermbeck/Hünxe 7690 Raesfeld 79 Rees 88 Hamminkeln Geltungsbereich der Preisstufe C Geltungsbereich mit Zentraltarifgebieten Städte/ VRR-Tarifgebieten 03 Wesel 7690 Raesfeld 03 Wesel 14 Schermbeck/Hünxe 05 Dorsten 12 Rheinberg 13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/Hünxe 16 Alpen 83 Xanten 88 Hamminkeln 03 Wesel 7440 Isselburg 03 Wesel 88 Hamminkeln 7670 Bocholt 12 Rheinberg 7690 Raesfeld 13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/ Hünxe 16 Alpen 79 Rees 83 Xanten 88 Hamminkeln 7
8 Zentraltarifgebieten Städte/ VRR-Tarifgebieten 05 Dorsten 5080 Olfen 05 Dorsten 06 Haltern 7580 Reken 06 Haltern 7590 Heiden 14 Schermbeck/Hünxe 7650 Borken 15 Marl 7690 Raesfeld 18 Oer-Erkenschwick/ 26 Gelsenkirchen 05 Dorsten 7580 Reken 03 Wesel 14 Schermbeck/Hünxe 7590 Heiden 05 Dorsten 7650 Borken 06 Haltern 7690 Raesfeld 13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/Hünxe 15 Marl 26 Gelsenkirchen 88 Hamminkeln 8
9 Zentraltarifgebieten Städte/ VRR-Tarifgebieten 05 Dorsten 7580 Reken 05 Dorsten 15 Marl 7590 Heiden 06 Haltern 7650 Borken 14 Schermbeck/Hünxe 7690 Raesfeld 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/ 26 Gelsenkirchen 27 Herne 05 Dorsten 7580 Reken 05 Dorsten 7590 Heiden 06 Haltern 7650 Borken 13 Dinslaken/Voerde 7690 Raesfeld 14 Schermbeck/Hünxe 15 Marl 24 Oberhausen 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 9
10 Zentraltarifgebieten Städte/ VRR-Tarifgebieten 05 Dorsten 7580 Reken 05 Dorsten 26 Gelsenkirchen 7590 Heiden 06 Haltern 7650 Borken 14 Schermbeck/Hünxe 7690 Raesfeld 15 Marl 26 Gelsenkirchen 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum 06 Haltern 5080 Olfen 05 Dorsten 15 Marl 7580 Reken 06 Haltern 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/ 26 Gelsenkirchen 27 Herne 06 Haltern 5080 Olfen 05 Dorsten 18 Oer-Erkenschwick/ 7580 Reken 06 Haltern 2190 (VRL) Lünen 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/ 28 Castrop-Rauxel 29 Waltrop 10
11 Zentraltarifgebieten Städte/ VRR-Tarifgebieten 13 Dinslaken/ 7690 Raesfeld 03 Wesel Voerde 14 Schermbeck/ Hünxe 05 Dorsten 13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/Hünxe 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 88 Hamminkeln Isselburg 03 Wesel Bocholt 05 Dorsten 7690 Raesfeld 13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/Hünxe 79 Rees 88 Hamminkeln 11
12 Zentraltarifgebieten Städte/ VRR-Tarifgebieten 15 Marl 5080 Olfen 05 Dorsten 18 Oer-Erkenschwick/ 06 Haltern 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/ 26 Gelsenkirchen 27 Herne 28 Castrop-Rauxel 29 Waltrop 5080 Olfen 05 Dorsten 18 Oer-Erkenschwick/ 06 Haltern 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/ 26 Gelsenkirchen 27 Herne 28 Castrop-Rauxel 29 Waltrop 36 Bochum 12
13 Zentraltarifgebieten Städte/ VRR-Tarifgebieten 18 Oer-Erkenschwick/ 5080 Olfen 06 Haltern 28 Castrop-Rauxel 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/ 27 Herne 28 Castrop-Rauxel 29 Waltrop 36 Bochum 37 Dortmund Mitte/West 47 Witten/Wetter/ Herdecke 28 Castrop-Rauxel 5080 Olfen 29 Waltrop 2190 (VRL) Lünen 18 Oer-Erkenschwick/ 27 Herne 28 Castrop-Rauxel 29 Waltrop 36 Bochum 37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost 47 Witten/Wetter/ Herdecke 13
14 Zentraltarifgebieten Städte/ VRR-Tarifgebieten 29 Waltrop 5080 Olfen 37 Dortmund Mitte/West 2150 Schwerte 18 Oer-Erkenschwick/ (VRL) 2190 (VRL) Lünen 27 Herne 2480 Holzwickede 28 Castrop-Rauxel (VRL) 29 Waltrop 36 Bochum 37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost 47 Witten/Wetter/ Herdecke 58 Hagen 71 Emmerich 7440 Isselburg 07 S Heerenberg 79 Rees 71 Emmerich 78 Kalkar 79 Rees 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 88 Hamminkeln 79 Rees 7440 Isselburg 03 Wesel 88 Hamminkeln 7670 Bocholt 14 Schermbeck/ Hünxe 7690 Raesfeld 71 Emmerich 78 Kalkar 79 Rees 88 Hamminkeln 14
15 Geltungsbereich der Preisstufe D Es gelten die Geltungsbereiche gemäß Anlage 2 des VRR-Tarifs. 7. Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Es gelten die genehmigten Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. 8. Besondere, regionale Regelungen zwischen den Tarifgebieten des s Bocholt, Isselburg, Raesfeld und den VRR-Tarifgebieten der VRR-Preisstufe D, Region Nord Schnäppchenkarte, 7-Tage-Karten, Monatskarten im Ausbildungsverkehr und Azubi-Abos gelten ausschließlich für Fahrten zwischen den vorstehenden Tarifgebieten des s und dem VRR-Tarifbereich unterer Niederrhein. YoungTickets/YoungTicketsPLUS gelten ausschließlich für Fahrten zwischen den vorstehenden Tarifgebieten des s und der VRR-Region D-Nord, über den Tarifbereich unterer Niederrhein hinaus. 8.1 Anwendung und Geltungsbereich des VRR-SchokoTickets Wohnort im Kooperationsraum 5 () Nur Schüler mit Wohnsitz in den Städten/ Bocholt, Isselburg und Raesfeld, die in Tarifgebieten der VRR-Preisstufe D, Region Nord eine allgemein bildende Schule besuchen und für die der Schulträger einen Vertrag über die Anwendung des Schoko- Tickets abgeschlossen hat (auch selbstzahlende Schüler), sind berechtigt, zusätzlich zur Gültigkeit im VRR, auf dem direkten Weg in den VRR-Raum (und zurück) alle Verkehrsmittel in den Tarifgebieten Bocholt, Isselburg und Raesfeld zu benutzen. 15
16 Auf den Linien 61/64 RVN, 95 NIAG und RB 32 (Bocholt-Wesel) gelten SchokoTickets der VRR-Preisstufe D, Region Nord uneingeschränkt. Das SchokoTicket gilt uneingeschränkt an allen Tagen im angegebenen Monat ohne Zeitbeschränkung. Weiterhin gilt es auch an allen NRW-Ferientagen. Der Eintrag des Wohnortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des s) erfolgt auf dem Chip des SchokoTickets. Ohne Eintrag des Wohnortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des s) auf dem Chip des SchokoTickets können die Verkehrsmittel im Tarifraum des s nicht genutzt werden. Das SchokoTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, aus dem auch der Wohnort des Schülers ersichtlich ist Wohnort im VRR Nur Schüler mit Wohnort in Tarifgebieten der VRR-Preisstufe D, Region Nord, die in den Städten/ des s Bocholt, Isselburg und Raesfeld eine allgemein bildende Schule besuchen und für die der Schulträger einen Vertag über die Anwendung des SchokoTickets mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat (auch selbstzahlende Schüler), sind berechtigt, zusätzlich zur Gültigkeit im VRR, auf dem direkten Weg aus dem VRR-Raum (und zurück) alle Verkehrsmittel in den Tarifgebieten Bocholt, Isselburg und Raesfeld zu benutzen. Das SchokoTicket gilt uneingeschränkt an allen Tagen im angegebenen Monat ohne Zeitbeschränkung. Weiterhin gilt es auch an allen NRW-Ferientagen. Der Eintrag des Schulortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des s) erfolgt auf dem Chip des SchokoTickets. Ohne Eintrag des Schulortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des s) auf dem Chip des SchokoTickets können nur VRR-Verkehrsmittel im Tarifraum des s genutzt werden. Das Schoko- Ticket gilt nur in Verbindung mit einem Schülerausweis mit Lichtbild, aus dem auch der Schulort des Schülers ersichtlich ist. 16
17 Auf den Linien 61/64 RVN, 95 NIAG und RB 32 (Bocholt-Wesel) gelten SchokoTickets der VRR-Preisstufe D, Region Nord uneingeschränkt. 8.2 Anwendung und Geltungsbereich des VRR-BärenTickets Das VRR-BärenTicket gilt nicht auf den Verkehrsmitteln des s. 8.3 Anwendung und Geltungsbereich des VRR-SemesterTickets Das VRR-SemesterTicket gilt nicht auf den Verkehrsmitteln des s. 8.4 Anwendung und Geltungsbereich von VRR-ZusatzTickets VRR-ZusatzTickets gelten nicht auf den Verkehrsmitteln des s. 8.5 Anwendung und Geltungsbereich von VRR-KombiTickets VRR-KombiTickets gelten nicht auf den Verkehrsmitteln des s. 17
18 9. Besondere, regionale Regelungen zwischen den Tarifgebieten des s Borken, Heiden, Raesfeld, Reken und den VRR-Tarifgebieten der VRR-Preisstufe D, Region Süd 9.1 Anwendung und Geltungsbereich des VRR-SchokoTickets Wohnort im Kooperationsraum 5 () Nur Schüler mit Wohnsitz in den Städten/ Reken, Heiden, Borken, Raesfeld (Südkreis Borken), die in Tarifgebeiten der VRR-Preisstufe D, Region Süd eine allgemein bildende Schule besuchen und für die der Schulträger einen Vertrag über die Anwendung des SchokoTickets abgeschlossen hat (auch selbstzahlende Schüler), sind berechtigt, zusätzlich zur Gültigkeit im VRR, auf dem direkten Weg in den VRR-Raum (und zurück) alle Verkehrsmittel im definierten Übergangsraum zu benutzen. Das SchokoTicket gilt uneingeschränkt an allen Tagen im angegebenen Monat ohne Zeitbeschränkung. Weiterhin gilt es auch an allen NRW-Ferientagen. Der Eintrag des Wohnortes (Stadt/Gemeinde- Nummer des s) erfolgt auf dem Chip des Schoko- Tickets. Ohne Eintrag des Wohnortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des s) auf dem Chip des SchokoTickets können die Verkehrsmittel im Tarifraum des s nicht genutzt werden. Das SchokoTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, aus dem auch der Wohnort des Schülers ersichtlich ist Wohnort im VRR Nur Schüler mit Wohnort in den VRR-Tarifgebieten der VRR-Preisstufe D, Region Süd,, die in den Städten/ des Münsterland- Tarifs Reken, Heiden, Borken, Raesfeld (Südkreis Borken) eine allgemein bildende Schule besuchen und für die der Schulträger einen Vertag über die Anwendung des SchokoTickets mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat (auch selbstzahlende Schüler), sind berechtigt, zusätzlich zur Gültigkeit im VRR, auf dem direkten 18
19 Weg aus dem VRR-Raum (und zurück) alle Verkehrsmittel in den Tarifgebieten Reken, Heiden, Borken, Raesfeld zu benutzen. Das SchokoTicket gilt uneingeschränkt an allen Tagen im angegebenen Monat ohne Zeitbeschränkung. Weiterhin gilt es auch an allen NRW-Ferientagen. Der Eintrag des Schulortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des s) erfolgt auf dem Chip des SchokoTickets. Ohne Eintrag des Schulortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des s) auf dem Chip des SchokoTickets können die Verkehrsmittel im Tarifraum des s nicht genutzt werden. Das SchokoTicket gilt nur in Verbindung mit einem Schülerausweis mit Lichtbild, aus dem auch der Schulort des Schülers ersichtlich ist. 9.2 Anwendung und Geltungsbereich des VRR-BärenTickets Das VRR-BärenTicket gilt uneingeschränkt. 9.3 Anwendung und Geltungsbereich von VRR-SemesterTickets Das VRR-SemesterTicket gilt uneingeschränkt. 9.4 Anwendung und Geltungsbereich des VRR-ZusatzTickets VRR-ZusatzTickets gelten nicht auf den Verkehrsmitteln des s, außer für die Mitnahme eines Fahrrades pro Fahrrad und Fahrt, sofern die Fahrradmitnahme nicht kostenlos im Ticket enthalten ist. 9.5 Anwendung und Geltungsbereich von VRR-KombiTickets VRR-VRR-KombiTickets gelten nicht auf den Verkehrsmitteln des s. 19
20 10. Besondere, regionale Regelungen zwischen den Tarifgebieten des s Olfen und den VRR-Tarifgebieten der VRR-Preisstufe D, Region Süd 10.1 Anwendung und Geltungsbereich des VRR-SchokoTickets Das VRR-SchokoTicket wird uneingeschränkt innerhalb von Olfen für Verbindungen in den VRR-Tarifraum und umgekehrt auch in allen VGM-Verkehrsmitteln anerkannt Anwendung und Geltungsbereich des VRR-SemesterTickets Das VRR-SemesterTicket gilt uneingeschränkt Anwendung und Geltungsbereich von VRR-ZusatzTickets VRR-ZusatzTickets gelten uneingeschränkt Anwendung und Geltungsbereich von VRR-KombiTickets VRR-KombiTickets gelten uneingeschränkt. 20
21 Teil 2: Anwendung des s 1. Geltungsbereich 1.1 Haltern am See (5060)! Von Haltern am See gilt der in das gesamte Netz- Münsterland und umgekehrt. Er wird innerhalb von Haltern am See für Verbindungen in das Netz Münsterland und umgekehrt auch in allen VRR-Verkehrsmitteln anerkannt. Dieses gilt auch für FunTickets und JobTickets mit dem Zusatz Westfalen für den Geltungsbereich Netz Westfalen. Für Verbindungen innerhalb von Haltern am See gilt nur der VRR- Tarif. 1.2 Dorsten Der wird bis zum Endpunkt der nachstehenden Linien angewendet. Eine Durchtarifierung über die Endpunkte der nachstehend aufgeführten Linien hinaus ist nicht vorgesehen Linie Linienverlauf VGM-Grenze VRR-Grenze R21 Borken Raesfeld Erle Dorsten-Rhade, Dorsten Wulderheideweg R73 Groß Reken Klein Reken Lembeck, Mühlenweg Lembeck 716 Groß Reken Klein Reken Lembeck, Mühlenweg Dorsten-Rhade 721 Borken Raesfeld Erle Dorsten-Rhade, Dorsten-Rhade Urbanusschule 724 Borken Borken Marbeck Rhade, Wellbrockweg Dorsten-Rhade Für den Binnenverkehr VRR gelten die Bestimmungen und Fahrpreise des VRR. 21
22 2. Tickets Im Übergangsraum (siehe Teil 1, Borken, Heiden, Raesfeld, Reken) kommt auch auf den vorgenannten Linien der VRR-Tarif zur Anwendung. Es gelten alle in den Tarifbestimmungen des s aufgeführten Tickets. 3. Fahrpreisberechnung Es gelten die in der Fahrpreistafel des s dargestellten Preisstufen und Fahrpreise. Der Fahrpreis (Preistufe) wird ohne Berücksichtigung der Grenze zwischen dem Tarifraum Münsterland und dem VRR ermittelt. Die Tarifzonen im VRR-Bereich sind dem Handbuch für den zu entnehmen. 4. Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Es gelten die Bestimmungen des s. 22
23 Teil 3: Anschlusstarifierung (gilt für Teil 1 und Teil 2) 1. AnschlussTickets mit beschränkter Fahrtenzahl Ist für eine verbundraumgrenzüberschreitende Fahrt bereits ein Fahrausweis für den Verbund, in dem die Fahrt beginnt, vorhanden, kann für den Fahrtabschnitt im Nachbarverbund jeweils bei Fahrtantritt ein Verbundfahrausweis des Nachbarverbundes soweit vorhanden entwertet werden. Die zeitliche Gültigkeit bei Einzel- Tickets bzw. 4erTickets verlängert sich dann um 60 Minuten. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Hat der Fahrgast keinen Fahrausweis des Nachbarverbundes als Anschlussfahrausweis, so kann ein Fahrausweis nach NRW-Tarif ab dem letzten Bahnhof im Geltungsbereich des bereits vorhandenen Fahrausweises bis zum Ziel-Tarifgebiet erworben werden. 2. Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl Fahrausweise nach dem Verbundtarif mit unbeschränkter Fahrtenzahl können zur Weiterfahrt im Nachbarverbund mit Fahrausweisen mit unbeschränkter Fahrtenzahl des Nachbarverbundes kombiniert werden. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Die Nutzung von Zeitfahrausweisen des NRW-Tarifs als Anschlussfahrausweis zu vorhandenen Verbund-ZeitTickets ist nicht möglich. 23
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