Integrationsamt 08 / NEUE ARBEITS- UND AUSBILDUNGSPLÄTZE. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
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- Ernst Emil Beckenbauer
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1 Integrationsamt 08 / NEUE ARBEITS- UND AUSBILDUNGSPLÄTZE Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
2 DAS INTEGRATIONSAMT HILFT MIT RAT UND TAT Das LWV Hessen Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwer - behinderte Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Um - ständen des Einzelfalles. Die Höhe des Zu - schusses ist auch davon abhängig, ob das Unternehmen eine ausreichende Zahl schwerbehinderter Menschen beschäftigt. Der Zuschuss beträgt 50 % bzw. 75 % bis zum maximalen Förderbetrag von Euro. WENN DAS UNTERNEHMEN WÄCHST Wenn ein Unternehmen neue Mitarbeiter einstellen will, sollte es frühzeitig den Kontakt mit der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt auf - nehmen. Neben Leistungen der Agentur für Arbeit können beim Integrationsamt Zuschüsse zu inves - tiven Kosten für Arbeitsplätze für schwerbehinder - te Menschen beantragt werden. Anschaffungen von erforderlichen Maschinen ein - schließlich notwendigem Umbau oder Renovie - rung werden genauso gefördert, wie erforderliche Veränderungen, zum Beispiel eine behinderungs - gerechte Toilette oder Rampe. Oft ermöglichen es Maschinen mit neuesten ergonomischen und sicherheitstechnischen Standards, einen schwerbe - hinderten Menschen zu beschäftigen. Neue Aus - bildungsplätze werden ebenso gefördert.
3 SCHAFFUNG EINES ARBEITSPLATZES - EIN BEISPIEL Viktor Maar ist einer von über 30 qualifizierte und engagierten Mitarbeitern der Gärtnerei Hart- mann in Fulda. Nach einer schweren Erkrankung war seine Weiterbeschäftigung lange Zeit stark gefährdet. Heute hat er eine neue, weniger belas- tende und auf ihn zugeschnittene Aufgabe im Be- trieb. Nach der Reha war der über 50-Jährige einge- schränkt arbeitsfähig. Wie sollte es weitergehen? Seine Krankenkasse verwies ihn an den Integrati- onsfachdienst (IFD) beim Diakonischen Werk Fulda. Der IFD kontaktierte den Inhaber der Gärt- nerei, Wilhelm Hartmann, der Viktor Maar gerne weiterbeschäftigen wollte. Aber wie? Gemeinsam suchten sie nach einer Lösung und fanden sie. Für Viktor Maar wurde eine neue Stelle als Koordinator und Gerätewart geschaffen. Hier kann er seine technischen Kenntnisse und Erfah- rungen einbringen. Die Schaffung dieses neuen Geräte-Managements war auch mit Investitionen verbunden. Das Inte- grationsamt finanzierte die Neuausstattung des Raumes inklusive der notwendigen EDV-Ausrüs- tung mit Euro. Viktor Maar hat jetzt mit einer Dreiviertel-Stelle eine Aufgabe, die seiner Leistungsfähigkeit ent- spricht und sein Arbeitgeber konnte die betriebli- chen Abläufe optimieren. Wilhelm Hartmann ist sich sicher: "Alleine hätten wir das so einfach nicht geschafft. Der Integrati- onsfachdienst und das Integrationsamt haben hier ganze Arbeit geleistet."
4 Viktor Maar findet sein neues Tätigkeitsfeld als Koordinator und Gerätewart klasse. Er sorgt dafür, dass Werkzeuge und Maschinen regelmäßig ge- wartet, effizient eingesetzt werden und immer funktionsfähig sind. Er ist seinem Chef und dem Integrationsamt dank- bar für die Unterstützung. "Ich bin froh, weiter da- bei zu sein!"
5 GANZ OHNE SICHERHEITEN GEHT ES NICHT Das Integrationsamt muss darauf achten, dass Zuschüsse zweckentsprechend verwen- det und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen auf Dauer geschaffen werden. Hierbei wird vorausgesetzt, dass sich die Un- ternehmen an den Gesamtkosten angemes- sen beteiligen, zum Beispiel auch durch Ei- genleistungen bei Bau- und Renovierungsar- beiten. Bei der Bemessung des Eigenanteils des Arbeitgebers sind die individuellen Be- sonderheiten des Einzelfalles zu berücksich- tigen. Je nach Höhe des Zuschusses muss der Ar- beitsplatz für eine bestimmte Zeit mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden. Scheidet der Mitarbeiter aus, ist das Unter- nehmen verpflichtet, die Stelle erneut mit einem schwerbehinderten Menschen zu be- setzen. Kann auch mit Hilfe der arbeitsvermitteln- den Stellen (Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Optionskommune) kein geeigneter schwerbehinderter Mensch auf den geför- derten Arbeitsplatz vermittelt werden, wird der Arbeitgeber von dieser Verpflichtung und damit von seiner Rückzahlungspflicht befreit.
6 NEHMEN SIE UNS BEIM WORT Haben Sie Interesse an näheren Informationen über die finanziellen Leistungen des Integrations- amtes? Bitte wenden Sie sich unverbindlich an die für Ihren Betriebssitz zuständige Regionalverwal- tung. Gern kommen wir kurzfristig zu einem Informationsgespräch in den Betrieb. Auf Wunsch bemühen wir uns um die Teilnahme eines Vertre- ters der Agentur für Arbeit, damit das gesamte Spektrum der Fördermöglichkeiten besprochen werden kann. Bei technischen Fragen stehen Ihnen die beraten- den Ingenieure des Integrationsamtes zur Verfü- gung. FÜR EINE SCHNELLE ENTSCHEIDUNG LEGEN SIE UNS BITTE VOR Beschreibung der geplanten Maßnahme Kostenvoranschläge der Maßnahme Angaben über die Beschäftigungspflicht Arbeitsvertrag des schwerbehinderten Beschäftigten Von Ihrem Mitarbeiter benötigen wir eine Kopie des Feststellungsbescheides der Versorgungsverwaltung.
7 WEITERE AUSKÜNFTE Wenn Sie weitergehende Fragen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. KONTAKTE Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt Kölnische Str Kassel Tel Fax Steubenplatz Darmstadt Tel Fax Besucheradresse Konrad-Adenauer-Ring Wiesbaden Tel Fax Postadresse Postfach Wiesbaden Unsere hessenweite -Adresse: Besuchen Sie uns im Internet:
8 Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zu- sammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden. Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf. Er betreut Kriegsbeschädigte, deren Angehörige und Hinterbliebene. Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen. Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt. Er fördert Arbeitgeber mit Prämien aus dem Hessischen Perspektivprogramm (HePAS) zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen. IMPRESSUM Herausgeber Landeswohlfahrtsverband Hessen Ständeplatz 6-10, Kassel Integrationsamt Marco Steinbach Rolf K. Wegst Heiko Horn Druckerei des LWV Hessen Text Redaktion Foto Gestaltung Druck Stand Dezember 2016 Internet
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