Folien 7. Stellvertretung. Stellvertretung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka. Vertragsabschluss durch Dritte:
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- Monika Maurer
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1 VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Stellvertretung Vertragsabschluss durch Dritte: Rechtsgeschäftliches Handeln für einen anderen Direkte Stellvertretung: Handeln im Namen des Vertretenen Indirekte Stellvertretung: auf fremde Rechnung Handeln im eigenen Namen 2 Stellvertretung Vertretener (Machtgeber) Vertreter (Machthaber) Dritter 3 1
2 Direkte Stellvertretung Handeln im Namen des Vertretenen Vertretungsmacht: rechtsgeschäftlich (Bevollmächtigung) richterlich/gesetzlich h l h( 144, 166, 268) durch Statut zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit Offenlegung Vertretungsfähiges Rechtsgeschäft 4 Geschäftsfähigkeit Zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit ( 1018): ab sieben Jahren Beachte: Richterlich bzw gesetzlich bestellte Vertreter oder Organe einer j.p. bedürfen der vollen Geschäftsfähigkeit Irrtum über Geschäftsfähigkeit: Vollmacht gültig Nachträglicher Wegfall der Geschäftsfähigkeit: str 5 Offenlegungsgrundsatz Offenlegung in wessen Namen gehandelt wird Sonst kommt uu Geschäft mit Stellvertreter selbst zustande Vertrauenstheorieenstheorie Maßgebend ist der Empfängerhorizont! Ausnahme: sofort erfüllte Bargeschäfte, Schlüsselgewalt nach 96 ABGB. 6 2
3 Vertretungsfähiges Rechtsgeschäft Geschäfte, welche höchstpersönliche Entscheidungen erfordern, sind: vertretungsfeindlich Bsp: Eheschließung ( 17 EheG), letztwillige Verfügungen, Vaterschaftsanerkenntnisse ua. 7 Vertretungsmacht Vollmacht: rg eingeräumte Vertretungsbefugnis (=einseitig, empfangsbedürftige Willenserklärung) Wirkungen im Außenverhältnis Rechtliches Können Innenvollmacht: wird dem Vertreter gegenüber erklärt Außenvollmacht: wird auch einem Dritten gegenüber erklärt 8 Innenverhältnis Auftrag: Verpflichtung im Innenverhältnis für den Auftraggeber tätig zu werden Rechtliches Müssen Ermächtigung: im Innenverhältnis eingeräumte Befugnis für den Ermächtigenden tätig zu werden Rechtliches Dürfen Auftrag beinhaltet Ermächtigung. 9 3
4 Umfang und Arten der Vollmacht Spezialvollmacht Gattungsvollmacht Generalvollmacht Einzelvertretung Gesamtvertretung 1011 Untervertretung 1010 (Substitution) 10 Gesetzlich festgelegter Umfang der Vollmacht 10 Abs 1 KSchG: von einem Unternehmer erteilte Vollmacht erstreckt sich Verbrauchern gegenüber grsl auf alle gewöhnlich mit dem Geschäft verbundenen Rechtshandlungen 11 Prokura und Handlungsvollmacht Prokura: UGB Formalvollmacht unbeschränkbar grsl alle Rechtsgeschäfte die der Betrieb des Unternehmens mit sich bringt Handlungsvollmacht: im Rahmen des Betriebs erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist 12 4
5 Anscheinsvollmacht Stillschweigende Bevollmächtigung ( 1027 ff) Vollmacht kraft äußeren Tatbestandes Geschäftsherr setzt Verhalten auf das Dritter vertraut hl: Vertrauen auf Vollmacht erweckendes Verhalten wird als Vollmachtkundgabe (Wissenserklärung) aufgefasst. 13 Anscheinsvollmacht 1. Verhalten des Vertretenen 2. Rechtsschein 3. Redlichkeit 14 Gesetzlich geregelte Fälle 1029 Abs 1 S 2 ABGB: Verwaltervollmacht Vermutung einer dem Auftrag entsprechenden Vollmachterteilung 1029 Abs 2: Überbringer einer Quittung ist idr zum Empfang der Leistung ermächtigt 1030 f: Ladenvollmacht: Vermutung der Inkassovollmacht und der Vollmacht für den Verkauf 15 5
6 Abgrenzungen Mittelbare (indirekte) Stellvertretung: Handeln im eigenen Namen 2 Verträge Treuhand: Handeln im eigenen Namen, Bindung im Innenverhältnis; Übertragung von Rechten an Treuhänder kann mehr, als er darf 16 Abgrenzungen Bote: bloßer Übermittler von Willenserklärungen Empfangsbote passive Stellvertretung Vermittler: Vorbereitung und Vermittlung von Geschäftsabschlüssen, Handelt idr im eigenen Namen. Bsp.: Makler 17 falsus procurator (Scheinvertreter) Vertretung ohne Vertretungsmacht bzw Überschreitung der Vertretungsmacht Handeln im fremden Namen ohne ausreichende Vertretungsmacht keine wirksame Vertretung Möglichkeit das Geschäft rückwirkend zu genehmigen ( 1016) 18 6
7 falsus procurator Haftung 1019 ABGB: Bei unterbliebener Genehmigung haftet der falsus dem Dritten auf den Vertrauensschaden, begrenzt durch das hypothetische Erfüllungsinteresse (cic) Vertrag mit Vertretenen kommt nicht zustande 19 Missbrauch der Vertretungsmacht Ausreichende Vertretungsmacht, Verstoß gegen das Innenverhältnis: Vertretung wirksam Schadenersatzpflicht dem Geschäftsherrn gegenüber Kollusion: schädigendes Zusammenwirken Vertretung unwirksam Kennen oder Kennenmüssen der Pflichtwidrigkeit 20 Erlöschen der Vollmacht durch jederzeitigen Widerruf durch Fristablauf bei befristeter Vollmacht durch Bedingungseintritt bei bedingter Vollmacht bei der Spezialvollmacht mit Abschluss des entsprechenden Geschäfts 21 7
8 Erlöschen der Vollmacht durch Tod des Vertreters oder Vertretenen ( siehe aber 1022 Satz 2 ABGB) 1025 ABGB: Fortsetzungspflicht für unaufschiebbare Geschäfte Ausnahmsweise: Verpflichtung durch falsus procurator 22 Insichgeschäft Selbstkontrahieren: Vertreter schließt Geschäft mit sich selbst ab Doppelvertretung: Vertreter beider Vertragsteile grsl unwirksam! Außer es besteht keine Interessenkollision 23 Insichgeschäft Keine Interessenkollusion besteht wenn: nur Vorteile für den Vertretenen bestehen der Vertretene zustimmt zum Markt oder Börsenpreis ge(ver)kauft wird Bestellung eines Kollisionskurator 24 8
Stellvertretung. Stellvertretung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka. Vertragsabschluss durch Dritte:
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