Zustand von Tunnel- und Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Bettina Meier-Augenstein u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Zustand von Tunnel- und Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Tunnel- und Brückenbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg in der Kategorie nicht ausreichender Zustand und schlechter eingestuft sind (unterteilt nach Regierungsbezirken und Zustandsnote); 2. ob für sie bereits absehbar ist, wie viele Tunnel- und Brückenbauwerke bis 2020 sich von der Kategorie nicht ausreichender Zustand (Zustandsnoten 3,0 bis 3,4) in die Kategorie ungenügender Zustand (Zustandsnoten 3,5 bis 4,0) verschlechtern werden; 3. wie viele Tunnelbauwerke in der Kategorie ungenügender Zustand bis 2020 grundlegend instandgesetzt werden müssen; 4. wie viele Brückenbauwerke in der Kategorie ungenügender Zustand bis 2020 grundlegend instandgesetzt werden müssen und in welchen Fällen ggf. die Errichtung von Ersatzbauwerken in Betracht gezogen wird; 5. wie viele Brückenbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen derzeit instandgesetzt bzw. neu errichtet werden; 6. wie sich die Anforderungen an Brückenbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen seit 1960 verändert haben; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 7. mit welchen prognostizierten Anforderungen hinsichtlich des Verkehrs- und Transportaufkommens sowie der Tragfähigkeit neue Brückenbauwerke derzeit geplant und gebaut werden Meier-Augenstein, Razavi, Köberle, Kunzmann, Mack, Dr. Rapp, Schreiner, Schwehr CDU Begründung Baden-Württemberg ist aufgrund seiner exportorientierten Wirtschaft und seiner zentralen Lage in Europa auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Am Beispiel der Schiersteiner Brücke oder auch der Rader Hochbrücke ist zu erkennen, dass Sperrungen oder Nutzungsbeschränkungen von Brücken aber auch von Tunneln weitreichende Folgen haben. Die Bauwerke sind einer Vielzahl an Herausforderungen ausgesetzt. Zum einen hat sich im Laufe der Jahre das Verkehrsaufkommen stark verändert. Zum anderen hat sich das Transportaufkommen stark erhöht. Der Erhalt der Bauwerke steht daher auch in einem besonderen Spannungsverhältnis zur Anpassung an zukünftige Nutzungsanforderungen und stellt eine zentrale Herausforderung an die Verkehrspolitik dar. Der Antrag soll aufzeigen, in welchem Zustand sich die Tunnel- und Brückenbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg befinden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 17. April 2015 Nr /128 nimmt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Tunnel- und Brückenbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg in der Kategorie nicht ausreichender Zustand und schlechter eingestuft sind (unterteilt nach Regierungsbezirken und Zustandsnote); Von den Brücken- und 242 Tunnelteilbauwerken an den Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg in der Baulast des Bundes sind derzeit 6,5 % der Zustandsklasse nicht ausreichend (Zustandsnote 3.0 bis 3.4) und lediglich 0,6 % der Zustandsklasse ungenügend (Zustandsnote 3.5 bis 4.0) zugeordnet. Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar: 2

3 Zustandsklasse nicht ausreichend [Anzahl Teilbauwerke] ungenügend [Anzahl Teilbauwerke] Brücken Tunnel Brücken Tunnel RP Freiburg RP Karlsruhe RP Stuttgart RP Tübingen gesamt ob für sie bereits absehbar ist, wie viele Tunnel- und Brückenbauwerke bis 2020 sich von der Kategorie nicht ausreichender Zustand (Zustandsnoten 3,0 bis 3,4) in die Kategorie ungenügender Zustand (Zustandsnoten 3,5 bis 4,0) verschlechtern werden; Die Zustandsentwicklung hängt unter anderem von Faktoren ab, die nicht vorhersehbar sind (z. B. schlechter Bauwerkszustand infolge eines Anfahrschadens oder einer Unterspülung). Eine Prognose, wie viele der 414 Teilbauwerke mit nicht ausreichendem Zustand sich bis 2020 in die Zustandsklasse ungenügend verschlechtern, ist deshalb nicht möglich. Die Bauwerke mit einem schlechten Bauwerkszustand werden zudem bei der Erhaltungsplanung vordringlich behandelt, sodass für diese Bauwerke eine zeitnahe Instandsetzung vorgesehen ist. 3. wie viele Tunnelbauwerke in der Kategorie ungenügender Zustand bis 2020 grundlegend instandgesetzt werden müssen; An den beiden Tunnelteilbauwerken, die derzeit der Zustandsklasse ungenügend zugeordnet sind, läuft die jeweils notwendige Instandsetzungsmaßnahme bereits. 4. wie viele Brückenbauwerke in der Kategorie ungenügender Zustand bis 2020 grundlegend instandgesetzt werden müssen und in welchen Fällen ggf. die Errichtung von Ersatzbauwerken in Betracht gezogen wird; Die Straßenbauverwaltung betreibt seit dem Jahr 2010 das Schwerpunktprogramm Bauwerke mit einer Zustandsnote 3,5 und schlechter. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Bauwerke mit einem schlechten Erhaltungszustand zeitnah instandgesetzt oder sofern dies technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Dementsprechend geht das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur davon aus, dass bis zum Jahr 2020 bei allen Bauwerken, die derzeit der schlechtesten Zustandsklasse zugeordnet sind, eine geeignete Erhaltungsmaßnahme durchgeführt worden ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird es sich insbesondere auch in Anbetracht der Brückenertüchtigungsproblematik bei rund 50 % dieser Erhaltungsmaßnahmen um komplette oder zumindest teilweise Ersatzneubauten handeln. 5. wie viele Brückenbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen derzeit instandgesetzt bzw. neu errichtet werden; Nach derzeitigem Stand werden im Jahr 2015 insgesamt 88 Erhaltungsmaßnahmen an Brücken- und Tunnelbauwerken durchgeführt. 6. wie sich die Anforderungen an Brückenbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen seit 1960 verändert haben; Die Brücken sind seit 1960 einer stetigen Zunahme der Nutzungsanforderungen ausgesetzt. So ist in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur die Güterverkehrs- 3

4 leistung überproportional angestiegen, es wurde auch sukzessive das zulässige Gesamtgewicht der Lkw von 32,5 t im Jahr 1960 auf inzwischen bis zu 44 t angehoben. Zudem ist ein starker Anstieg der nach 29 Abs. 3 StVO erlaubnispflichtigen Schwerlasttransporte festzustellen. Hinzu kommen weitere Faktoren, wie zum Beispiel der flächendeckende Einsatz von Streusalzen ab Mitte der 1960er-Jahre. 7. mit welchen prognostizierten Anforderungen hinsichtlich des Verkehrs- und Transportaufkommens sowie der Tragfähigkeit neue Brückenbauwerke derzeit geplant und gebaut werden. Mit Schreiben vom 15. Februar 2012 wurde in der Straßenbauverwaltung Baden- Württemberg das Lastmodell 1 gemäß Eurocodes (DIN EN ) eingeführt. Dieses Lastmodell, das zwischenzeitlich bundesweit einheitlich angewandt wird, wurde auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen definiert, wobei nicht nur unterschiedliche Verkehrsszenarien und auch mögliche Weiterentwicklungen bei den Fahrzeugkonzepten, sondern auch weitere Aspekte wie zum Beispiel eine mögliche regelmäßige Überladung von Lastkraftwagen mit eingeflossen sind. Durch die Anwendung des Lastmodells 1 nach Eurocodes ergeben sich bei der Bemessung von Brücken nach heutiger Einschätzung ausreichend robuste und damit zukunftssichere Bauwerke. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur 4

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