I. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sog. Rentenpaket (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
|
|
- Lukas Weber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105, Karlsruhe Telefon , Telefax Adalbert-Stifter-Straße 105, Stuttgart Telefon , Telefax * * Nr. 02/14 * Stuttgart, den An sämtliche Versicherungsämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen und Versichertenberaterinnen und -berater im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg I. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sog. Rentenpaket (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Der Bundestag hat am 23. Mai 2014 in der 2. und 3. Lesung das sog. Rentenpaket beschlossen. Es ist zu erwarten, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 für das nicht zustimmungspflichtige Gesetz stimmen wird. Die Änderungen werden dann zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Mit den nachstehenden Ausführungen wollen wir Sie ergänzend zu unserem Nr. 01/14 - über die Gesetzesänderungen allgemein informieren. Für evtl. Rückfragen im Einzelfall stehen Ihnen die jeweils genannten innen und gerne zur Verfügung. 1. Verbesserungen bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte Seit dem Jahr 2012 können schon nach heutigem Recht besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Zukünftig werden Versicherte, die 63 Jahre oder älter sind und bislang noch keine Altersrente bekommen, ab dem 1. Juli 2014 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei erhalten können, soweit die sonstigen Voraussetzungen für diese Altersrente erfüllt sind. 1
2 Für ab 1953 geborene Versicherte wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise in Zweimonatsschritten pro Geburtsjahrgang aber wieder auf 65 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge ab 1964 ist somit erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres der Bezug einer abschlagsfreien Altersrente möglich. Bei dieser Altersrente ab 63 ist ebenfalls eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren erforderlich. Wie bereits bisher, zählen dabei Pflichtbeitragszeiten für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit sowie Berücksichtigungszeiten und Ersatzzeiten dazu. Neu ist jedoch, dass auch freiwillige Beiträge berücksichtigt werden, wenn 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten für eine abhängige Beschäftigung bzw. für eine selbständige Tätigkeit vorhanden sind, dabei werden freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht gezählt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Weiterhin werden Arbeitslosigkeitszeiten mit Leistungen der Arbeitsförderung wie z. B. Arbeitslosengeld berücksichtigt, sofern diese nicht in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Altersrente bezogen wurden. Sollte die Zahlung des Arbeitslosengeldes durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe verursacht worden sein, wird dieses allerdings auch in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn berücksichtigt. Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld und Übergangsgeld zählen ebenfalls zur Wartezeit von 45 Jahren. Nicht angerechnet werden dagegen Zeiten, in denen Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II bezogen wurde. Da bis zum die bei den im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten des Bezugs von Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung im Versicherungsverlauf mit AFG und sonstige Sozialleistungen mit Sozl gekennzeichnet sind und damit nicht zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe unterschieden werden kann, wurde die Glaubhaftmachung des Leistungsbezugs durch den Gesetzgeber zugelassen. Diese ist allerdings nachrangig gegenüber einem Nachweis. Vorrangig sind Versicherte verpflichtet, in Zweifelsfällen Nachweise über den Leistungsbezug wie z. B. Bescheide oder Bescheinigungen der Agentur für Arbeit oder eines anderen Sozialleistungsträgers als (bestätigte) Kopie vorzulegen. Allerdings sind nicht alle so gekennzeichneten Fälle zu prüfen. Für Zweifelsfragen steht das nächste Regionalzentrum bzw. Außenstelle zur Verfügung. Sollte der Versicherte keine Nachweise mehr besitzen, ist dies (im Rentenantrag) zu vermerken. In diesen Fällen sind im Antrag die Angaben des Versicherten zur Art des Leistungsbezugs und eventuelle Besonderheiten (z. B. eine Umschulung/Weiterbildung während des Bezugs von Sozialleistungen oder Auslandsaufenthalte vor der Arbeitslosigkeit) aufzunehmen. Ein bereits jetzt gestellter Rentenantrag für eine Rente mit Abschlag kann zurückgenommen werden, um stattdessen ab Juli 2014 die abschlagsfreie Altersrente zu bekommen. Die Rücknahme ist aber nur möglich, solange über die beantragte Rente noch kein bindender Rentenbescheid erteilt worden ist. Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er - zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist - nicht mehr angefochten werden kann. Außerdem müssen die bereits gezahlten Rentenbeträge zurückgezahlt werden. : Petra Chrzan Telefon Telefax petra.chrzan@drv-bw.de : Helmut Wolf Telefon helmut.wolf@drv-bw.de 2
3 2. Verbesserungen bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Aufgrund der seit Jahren sinkenden Zahlbeträge von Erwerbsminderungsrenten wird durch dieses Gesetz die Situation der Erwerbsminderungsrentner verbessert. Folgende zwei Regelungen gelten dabei für Rentner mit einem Rentenbeginn ab dem a) Verlängerung der Zurechnungszeit Wer erwerbsgemindert ist und nicht mehr arbeiten kann, bekommt bisher eine Rente, als hätte er bis zum vollendeten 60. Lebensjahr so weiter gearbeitet wie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung. Das ist die sogenannte Zurechnungszeit. Diese Zeit wird bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente ab dem bis zum vollendeten 62. Lebensjahr verlängert. Die Anhebung der Zurechnungszeit wirkt sich zusätzlich auf Renten wegen Todes aus. Auch die Hinterbliebenen profitieren von dieser Regelung, da der verstorbene Versicherte so gestellt wird, als ob er entsprechend der Bewertung seiner Zurechnungszeit bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weitergearbeitet hätte. b) Verbesserte Bewertung der letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung Häufig schmälert bereits eine drohende Erwerbsminderung das Einkommen, zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder Phasen der Krankheit. Die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf den Wert der beitragsfreien Zeiten werden zukünftig verringert. Beitragsfreie Zeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung wie zum Beispiel die bereits genannte Zurechnungszeit. Für die Bewertung der beitragsfreien Zeiten werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung künftig nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch eine höhere Rente ergibt. : Tanja Kunze Telefon tanja.kunze@drv-bw.de : Alois Schlachter Telefon Telefax alois.schlachter@drv-bw.de 3. Verbesserungen für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern, sog. Mütterrente Mit dem Rentenreformgesetz 1992 wurde die anzurechnende Kindererziehungszeit von einem Jahr auf drei Jahre verlängert. Die neue Regelung wurde für ab 1992 geborene Kinder eingeführt. Diese ungleiche Honorierung der Kindererziehung in Abhängigkeit vom Geburtsdatum des Kindes wird nun abgemildert, indem für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt wird. Sofern bereits am ein Anspruch auf Rente bestand, in dem Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind enthalten sind, werden diese Renten um einen Zuschlag in Höhe von einem persönlichen Entgeltpunkt pro berücksichtigungsfähigem Kind erhöht. Dies führt zu einer Erhöhung der mtl. Bruttorente von 28,61 Euro pro Kind. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die DRV Baden-Württemberg wird die Erhöhung dieser Renten vielmehr von Amts wegen in zwei Schritten realisieren. Die Betroffenen werden für die Monate Juli bis einschließlich September 2014 im August eine Einmalzahlung erhalten, ehe ab Oktober die laufende Rentenzahlung entsprechend erhöht wird. 3
4 Bei Renten mit einem Rentenbeginn ab dem werden künftig 24 Kalendermonate Kindererziehung für ein vor 1992 geborenes Kind anerkannt. Auch hier ist ein gesonderter Antrag auf Anerkennung der zusätzlichen 12 Monate Kindererziehungszeiten nicht erforderlich, sofern für diese Kinder bereits Berücksichtigungszeiten anerkannt wurden. Versicherte, die ihre Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bisher noch nicht beantragt haben, sollten dies, spätestens mit dem Rentenantrag, nachholen. Wird durch die zusätzliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten erstmalig die Wartezeit für eine Regelaltersrente erfüllt, ist ein Rentenantrag für vor dem geborene Versicherte spätestens bis zum zu stellen, damit die Regelaltersrente zum beginnen kann. Sollte trotz zusätzlicher Anerkennung von Kindererziehungszeiten die Wartezeit für die Regelaltersrente immer noch nicht erfüllt sein, besteht die Möglichkeit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen. Um die dabei zu berücksichtigenden Antragsfristen einzuhalten, wird eine individuelle Beratung bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen empfohlen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass die Mütterrente die bisherige Höhe der Hinterbliebenenrente mindern kann. Bei der Anrechnung von Einkommen auf Renten wegen Todes wird die eigene Rente eines Berechtigten einschließlich der Anteile, die auf Kindererziehungszeiten entfallen, berücksichtigt. Im Anschluss an die aufgrund der verbesserten Anrechnung der vor 1992 geborenen Kinder erfolgten Erhöhung der Versichertenrenten, werden die Rentenversicherungsträger die ggf. gezahlten Hinterbliebenenrenten dieser Rentner von sich aus neu berechnen. Eine Mitteilung über die geänderte Rentenhöhe ist nicht erforderlich. Eine um den zusätzlichen Zuschlag für Kindererziehungszeiten erhöhte Versichertenrente kann erstmalig oder stärker als bisher zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führen. Überzahlte Beträge sind zurückzuzahlen. : Markus Bieber Telefon markus.bieber@drv-bw.de : Wolfgang Horn Telefon wolfgang.horn@drv-bw.de in für die Anrechnung von Einkommen auf Renten wegen Todes: in: Rosemarie Neumeister Telefon rosemarie.neumeister@drv-bw.de 4
5 4. Berücksichtigung eines Demografie-Faktors beim Budget für Leistungen zur Rehabilitation Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass für Leistungen zur Rehabilitation ein steigender Bedarf besteht. Nun wird für die jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2050 eine Demografiekomponente eingeführt. Damit wird die Obergrenze für das Reha-Budget beginnend mit dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2017 zunächst erhöht und ab 2018 wieder abgesenkt. : Hartmut Schweizer Telefon hartmut.schweizer@drv-bw.de : Susanne Gahn Telefon susanne.gahn@drv-bw.de Mit freundlichen Grüßen Abteilung Grundsatz und Steuerung gez. Benöhr 5
Das Rentenpaket 2014
STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten
MehrBericht des Direktoriums
Bericht des Direktoriums Dr. Axel Reimann Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 25. Juni 2014 in Potsdam Übersicht I. Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz
MehrDie Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
- und Altersgrenzen Normen 5 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als bei den Renten wegen verminderter
MehrRente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen
Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen 1 Vergangenheit und Zukunft Jahr 1957 Dynamische Rente, Umlageverfahren 1973 Flexible Altersgrenze
MehrFachliche Information 03/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrRundschreiben Nr. 1/2012
Münster, 10.02.2012 Auskunft erteilt: Thema: Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Frau Oellermann Telefon: 0251 238-3615 E-Mail: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Thema: Rente mit
Mehrdie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte
Lebensarbeitszeit Normen 236 ff. SGB VI Kurzinfo Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 27.09.1996 wurde die Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
Mehr(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 50-53 Vierter Titel Wartezeiterfüllung HI1055276 50 Wartezeiten HI1055277 (1) 1 Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist
MehrRentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom
1 Aktualisierungen des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014 Stand: September 2017 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom 23.6.2014
MehrErwerbsminderungsrente 1
Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und
MehrInformationen zum Rentenpaket der Bundesregierung
Informationen zum Rentenpaket der Bundesregierung Was enthält das Rentenpaket der Bundesregierung? Das Rentenpaket hat vier Komponenten: Abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährig Versicherte Mütterrente
MehrRV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
MehrBisher kann nur in Grundzügen erläutert werden, wie sich eine vollständige Umsetzung des vorliegenden Entwurfs auswirken wird.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik Hannover, 10. Februar 2014 Hinweise zu den Möglichkeiten des Bezuges einer abschlagsfreien Rente mit Erreichen des 63. Lebensjahres - RV-Leistungsverbesserungsgesetz Kabinettsentwurf
MehrSchulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente
Aktuelles zur Rente Schulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März 2019 Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente R um die Rente Inhalt 1. Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrDas Rentenpaket: Fragen und Antworten
Sonderinformation Das Rentenpaket: Fragen und Antworten > Rente ab 63 > Mütterrente > Erwerbsminderungsrente und Reha-Budget Was bringt das Rentenpaket? Das ab 1. Juli 2014 geltende Rentenpaket enthält
MehrGesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen
MehrFachliche Information 01/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrRentenarten, Flexirente
Rentenarten, Flexirente agmav Westfalen-Lippe 0 Referent Andreas Raßmann Auskunfts- und Beratungsstelle Dortmund 0231 20647-0 Altersrente - Wer Wann Wieviel? Überblick Zeiten in der Rentenversicherung
MehrEin Rentenpaket macht noch lange keinen Frühling
Ein Rentenpaket macht noch lange keinen Frühling 9. SEP 2014 INGO SCHäFER Seit gut 20 Jahren bedeuten Reformen in der Rentenpolitik stets Leistungseinschnitte. Nun liegt ein Rentenpaket der großen Koalition
MehrGute Arbeit - gut in Rente!
Rentenarten, Zugangsvoraussetzungen, Rentenberechnung 20. Bundeshandwerkskonferenz der IG Metall am 27.02.2016 Diethelm Langer Gute Arbeit - gut in Rente! www.igmetall.nieder-sachsen-anhalt.de Rente Rentenarten
MehrDeutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente
Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Altersrente 1 Ab wann kann ich eine Altersrente beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten der gesetzlichen
MehrAuszug aus dem neuen
Auszug aus dem neuen Die Bestätigung des Kabinettsbeschlusses durch Bundestag und Bundesrat steht aber noch aus. Soll bis Juli 2014 geschehen sein? Eurer Schwerbehindertenvertretung informiert 1 Renteneintrittsalter
MehrÜberblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten 15. März 2018 München 0 Versichertenrenten Überblick wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Alter teilweise Erwerbsminderung volle Erwerbsminderung
MehrGesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist. Frankfurt, 24. Juli 2014
Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist Frankfurt, 24. Juli 2014 Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder Die sogenannte Mütterrente Bisher:
MehrVortrag für Schwerbehindertenvertretungen
Service Vortrag für Schwerbehindertenvertretungen Konferenz für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte Von der Behinderung zur Erwerbsminderung Voraussetzungen, Wege, Schwierigkeiten Stadthalle
MehrHolger Malterer. das musst Du wissen
Rente, das musst Du wissen Die Flexi-Rente, das Rentenpaket ab 01. Juli 2014 insbesondere die Rente mit 63 ohne Abschläge sowie Grundlagen zum Thema Rente sind heute unser Thema Wie berechnet sich meine
Mehr22. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Schwanfeld
22. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom 26.04.2016 in Schwanfeld 1..de Nützliches aus dem Internet für die tägliche Praxis 2. Wartezeit von 45 Jahren
MehrDie aktuelle Renten-Information:
Die aktuelle Renten-Information: Die Rente mit 67 Jahren: - Zahlen, Fakten, Hintergründe! Mit 65 in den Ruhestand diese Zeiten sind nun vorbei. Zukünftige Rentner müssen länger arbeiten. Die Geburtenjahrgänge
Mehr// Erwerbsminderungsrente
// Erwerbsminderungsrente Erläuterungen für Versicherte Stand: November 2018 Wenn Beschäftigte wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsfähig sind, kann
MehrRundschreiben Nr. 4/2006
Leistungsabteilung I Grundsatzreferat Deutsche Rentenversicherung Westfalen 48125 Münster Auskunft erteilt: Münster, 08.12.2006 Zum Entwurf des RV-sgrenzenanpassungsgesetzes: Herr Runde Telefon: 0251 238-23
MehrWartezeiten. Studientext. Nr. 19 Andrea Droppelmann
Wartezeiten Studientext Nr. 19 Andrea Droppelmann Stand 2017 Wartezeiten 2/75 Einleitung Allen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aus- und Fortbildung der Rentenversicherungsträger
MehrLeistungen der Rentenversicherung
Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Rehabilitation Renten Sonstige Leistungen medizinische Reha Leistungen zur Teilhabe ergänzende Leistungen wegen Alters
MehrWartezeiten. Studientext. Nr. 19 Andrea Droppelmann
Wartezeiten Studientext Nr. 19 Andrea Droppelmann Stand 2018 Wartezeiten 2/70 Einleitung Allen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aus- und Fortbildung der Rentenversicherungsträger
MehrAltersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung
Service Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Referent: Edwin Lodes Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Nordbayern in Bayreuth 0 Überblick Renten wegen Alters Rentenarten Renten wegen
MehrInhaltsübersicht. Rentenauskunft. Normen 109 SGB VI. Kurzinfo
Rentenauskunft Normen 109 SGB VI Kurzinfo, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft
MehrFragen und Antworten zum RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz. 1. Festlegung von Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau
Fragen und Antworten zum RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz Stand: 23. November 2018 1. Festlegung von Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau Wie hoch ist das Rentenniveau zurzeit?
MehrService. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für
MehrZum 01.07.2014 werden die folgenden Teile des Rentenpaketes der großen Koalition in Kraft treten. Das hat der Bundestag am 23.05.2014 beschlossen.
VB07 FB Sozialpolitik Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ Betriebliche Altersversorgung 02/2014 26.05.2014 Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht RV-Leistungsverbesserungsgesetz Das Rentenpaket der
MehrRentenpolitik nach der Bundestagswahl
Senioren-Arbeitskreis IG Metall Berlin 23. April 2014 Rentenpolitik nach der Bundestagswahl Gliederung 1. Zum Einstieg: Ein paar Zahlen Von Riester-Rente, Dämpfungsfaktoren und der Rente mit 67 2. RV-Leistungsverbesserungegesetz
MehrGeburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?
Anhebung der Lebensalter 65 64 63 62 61 Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Arbeitslose/Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für Schwerbehinderte 60 59 1937 1938 1939
MehrFreiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung
Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung Welche Möglichkeiten gibt es und für wen können sie sinnvoll sein? 0 Dr. Reinhold Thiede, Heike Sibinski Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung
MehrA. Einleitung B. Versicherter Personen kreis... 16
Inhalt A. Einleitung...11 I. Rechtsgrundlagen... 12 II. Organisation...12 III. IV. Hilfsmittel...13 1. Gesetzestexte... 13 2. Fachliche Erläuterungen... 14 3. Fachzeitschrift... 14 4. Internetangebote...
MehrDas neue Rentenpaket im Überblick
focus RECHT Das neue Rentenpaket im Überblick Insbesondere: Rechtliche Auswirkungen der abschlagsfreien Rente mit 63 auf das Arbeitsverhältnis Gestaltungsmöglichkeiten durch die Flexi-Rente Nur für Mitgliedsfirmen
MehrRenteninformation Was bekomme ich bei? Zum Beispiel Geburt vom: Eva Musterfrau Versicherungsnummer: Z 999
Renteninformation 2017 Service Versorgung durch Rente /oder Pension 04.05.2017 4. Landestreffen Netzwerk-AG Thomas Schilde Auskunfts- Beratungsstelle Gießen/Marburg 0 Renteninformation Was bekomme ich
MehrDurchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart
RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente
MehrService. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit
MehrSozialversicherung. 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit HI HI
TK Lexikon Arbeitsrecht Erwerbsminderungsrente Sozialversicherung 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit HI726830 HI2330553 Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller
MehrDie Rentenversicherung im SGB
Die Rentenversicherung im SGB Kommentar für die Praxis von Frank Gollub, Ragnar Hoenig, Lutz Köhler, Hermann Plagemann, Mario Scharf, Detlef Schmidt, Jörn Wesenberg, Rainer Stosberg, Thomas Wiechmann,
MehrVersorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater Wer erhält Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen? Mitglieder des Versorgungswerks,
MehrPraxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern
Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern 1 Übersicht Altersstruktur des Handwerks vor Ort Wege in die Rente kennen und rechtzeitig
MehrReferent: Matthias Carstensen Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Kiel
Referent: Matthias Carstensen Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Kiel Wesentliche Eckpunkte -Änderungen Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Ausweitung von Kindererziehungszeiten
MehrAltersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004
Altersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004 Tatjana Mika (Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung) AP 13: Erwerbsverlauf und Altersübergang Gliederung 1.
MehrFlexirente in der praktischen Arbeit
Service Flexirente in der praktischen Arbeit Tagung AbayV am 18.04.2018 Verfahren - Prognose und Spitzabrechnung Hinzuverdienstprüfung-Verfahrensablauf Beispiele - Spitzabrechnung Beschäftigung neben einer
MehrNeuberechnung der KZVK-Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge und Neuerungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung
der KZVK- für rentenferne Jahrgänge und Neuerungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung Zahlen und Fakten Neues aus der GRV Fragen und Anmerkungen 2 1 Zahlen und Fakten 82.909 laufende Renten gesamt
MehrErwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte
MehrA V. 16. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Landshut
16. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Landshut 14.30 Uhr Thema: Praxisfall wie wirkt sich die Anerkennung einer Lehre in der Rentenberechnung
MehrZur aktuellen Rentenpolitik
Zur aktuellen Rentenpolitik Einschätzung RV-Leistungsverbesserungsgesetz 30.05.2014 Eine bessere Versorgung ist dringend geboten! Es besteht dringender Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung.
MehrÜberschrift in 34pt und über zwei Zeilen
Überschrift in 34pt und über zwei Zeilen 0 0 Regelaltersrente Voraussetzungen 67 Jahre und Wartezeit 5 Jahre Zahlung neben Pension keine Beitragserstattung möglich 1 05120191 Regelaltersrente Wartezeit
MehrRente mit 63. Rechtsanwalt Gerhard Noll / Folie 0
Rente mit 63 Folie 0 EU-Recht Gesetzgeber Deutscher Bundestag oder die Landtage Ministerien nach Ermächtigung durch den Gesetzgeber Gewerkschaft und Arbeitgeber oder -verband Betriebsrat und Betriebsleitung
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.
MehrJuli / August Die Rentenreform
Juli / August 2014 Die Rentenreform Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz
MehrService. Update Rente wegen. Erwerbsminderung. Was ist neu, was hat sich geändert? Marcel Jokoszies
Service Update Rente wegen Erwerbsminderung Was ist neu, was hat sich geändert? Marcel Jokoszies 0 Überblick Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Rentenbeginn und Befristung Rentenberechnung Hinzuverdienst
MehrEntwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten (Stand 23.05.2014)
Anlage 1 zu Info Nr. 31/2014 Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten (Stand 23.05.2014) Der am 23.5.2014 vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier
MehrRundschreiben Nr. 1/2014
Münster, 04.02.2014 Auskunft erteilt: Frau Völmeke Herr Albring Telefon: 0251 238-2073 Telefon: 0251 238-3016 E-Mail: Evelyn.Voelmeke@drv-westfalen.de E-Mail: Thomas.Albring@drv-westfalen.de Telefax: 0251
MehrVersorgungswerk der Steuerberater in Hessen
I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Wer erhält Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen? Mitglieder des Versorgungswerks,
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern nach Bestand und Zugang in Deutschland (2016), in Euro 685,04 704,06 1.
RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner erhalten niedrigere Renten als Grafik RE 05.1 Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n nach
MehrFragen & Antworten zum Rentenpaket
Fragen & Antworten zum Rentenpaket Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das
MehrVeränderungen in der Rente die jeden oder jede betreffen können
Veränderungen in der Rente die jeden oder jede betreffen können Uta Kramer-Schröder Historie Seit 1987 hat es mehrere Reformen gegeben um die Rentenversicherung spürbar zu entlasten. Man ging von einem
MehrErwerbsminderungsrente
TK Lexikon Arbeitsrecht Erwerbsminderungsrente Erwerbsminderungsrente HI522879 Zusammenfassung LI1098148 Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit
MehrFragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente,
MehrAltersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -
Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrenten Überblick Rentenanspruch Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten Altersteilzeit Hinzuverdienst + Flexi -Rente Hinweise
MehrAltersrente für schwerbehinderte Menschen
Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de/de/themen/soziales/renten/altersrente/altersrente.h tml aus dem Internet kopiert am 14.11.2016 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Die Altersrente für
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrZeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II Auswirkungen auf die Rente
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II Auswirkungen auf die Rente Heike Kubon und Jörg Kattenbach Mitarbeiter im Bereich Grundsatz der Abteilung Rentenversicherung der Deutschen Rentenversicherung Bayern
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze
Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Januar 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter
Mehr1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 23 Berechnung der Renten HI1013621 (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die Steigerungszahl, 2. der Rentenartfaktor
MehrDeutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Rente wegen Erwerbsminderung
Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Rente wegen Erwerbsminderung Wann kann ich eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern
RE RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und n Frauen erhalten niedrigere Renten Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal Frauen erhalten niedrigere
MehrRentenbescheid prüfen
RENTENBERATUNG ZIEMANN Rentenbescheid prüfen Leistungen und Kosten der Rentenprüfung I. Überprüfen des Rentenanspruches unter Zugrundelegung rentenwirksamer Zeiten Die Höhe der Rentenzahlungen bemisst
MehrFamilienspezifische Leistungen der Rentenversicherung
Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar am 3. und 4. Juli
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrRenten wegen Alters 1/69 Renten wegen Alters
Renten wegen Alters 1/69 Renten wegen Alters Studientext Nr.16 Vanessa Lennecke Tanja Limbeck Stand 2018 Renten wegen Alters 2/69 Einleitung Allen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
MehrVerstehen Sie Ihre Renteninformation?
Verstehen Sie Ihre Renteninformation? Wir kümmern uns um das nötige Stück finanzielle Sicherheit: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Renteninformation richtig lesen. Die Renteninformation ist Ihre Planungshilfe
MehrBericht des Direktoriums
Bericht des Direktoriums Dr. Herbert Rische Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 5. Dezember 2013 in Berlin 1 Übersicht Mütterrente
MehrÜberblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz
Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter vom 16. bis 17. Mai 2017 in Bad Hersfeld
MehrVersorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land
MehrKVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente
KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente Information für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung Inhaltsverzeichnis
MehrStellungnahme. zum Referentenwurf der Bundesregierung vom 15. Januar 2014
Bundesverband Sozialverband Deutschland e.v. Stralauer Straße 63 10179 Berlin Abteilung Sozialpolitik Tel.: 030 / 72 62 22 122 Fax: 030 / 72 62 22 328 Sekretariat: 030 / 72 62 22 121 E-Mail: ragnar.hoenig@sovd.de
MehrPersonalrat der Universität Würzburg
Ausgabe 3/14 Personalrat der Universität Würzburg Wechsel im Personalrat Jürgen Zimmermann, Technischer Angestellter in der Physikalischen Chemie, seit vielen Jahren Mitglied im Personalrat, trat zum 31.
Mehrzu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017
Bundesrat Drucksache 156/1/17 20.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AIS - AV - Fz zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen
MehrDas neue Rentenpaket ist da!
Mandanten-Info Rentenpaket Das neue Rentenpaket ist da! Rente mit 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente, Rehabilitation In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das neue Rentenpaket ist da! Inhalt
Mehr