BEWERTUNGSSYSTEM UND ÖKOKONTO IM BODENSEEKREIS

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1 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung BEWERTUNGSSYSTEM UND ÖKOKONTO IM BODENSEEKREIS 1

2 Arbeitskreis Ökokonto im Bodenseekreis unter Federführung des Umweltschutzamtes / Landratsamt Bodenseekreis Bearbeitung: FREIRAUM-, LANDSCHAFTS-, STADT- und UMWELTPLANUNG HELMUT HORNSTEIN FREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT BDLA STADTPLANER SRL AUFKIRCHER STRASSE 25, ÜBERLINGEN / BODENSEE TEL.: ( ) FAX ( ) helmuthornstein@t-online.de internet: Astrid Eilers, Helmut Hornstein Stand: Dezember

3 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto im Bodenseekreis Inhalt I. Bewertungssystem Vorwort Einleitung Anwendungsbereiche Verfahrensweise Bestandsaufnahme Erfassung der Planung Feststellung und Bewertung des Eingriffes Erfassung der versiegelten Fläche Ermittlung der Auswirkungen des Eingriffes auf die Pflanzen- und Tierwelt Bewertung des Eingriffes in Bezug auf die übrigen Schutzgüter Biotopverbund Klima/Luft Wasser Landschaftsbild Naherholung / Wohnumfeld / Erholungsvorsorge Ermittlung des Ausgleichsbedarfes Versiegelung Pflanzen- und Tierwelt Biotopverbund Klima/Luft Wasser Landschaftsbild Naherholung / Wohnumfeld / Erholungsvorsorge Sonderfälle Abstandsflächen Literatur:

4 II. Ökokonto 1.0 Verfahrensabläufe 2.0 Erhebungsbogen Anhang Anlagen: Anlage 1 (grün): Biotopwertliste Bodenseekreis Anlage 2 (blau) Bedeutung der Schutzgüter für den Naturhaushalt Anlage3 (gelb): Abschlags-Kriterien für Dachbegrünung Anlage 4 (grau): Diagramm Biotopwertzuwachs Anlage 5: Beispiel Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung für ein konstruiertes Beispiel: Pläne: Lageplan Bestandsplan Städtebauliches Konzept Rechtsplan Tabellen: Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter / Eingriffsschwerpunkt (Tabelle 1) Bewertung Schutzgut Flora und Fauna nach Biotoptypen (Tabellen 2 und 3) Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter / Ausgleichsbedarfes (Tabelle 4) Darstellung des Ausgleichs (Tabelle 5) 4

5 I. Bewertungssystem Bodenseekreis 5

6 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Vorwort Bewertungssystem Bodenseekreis Bei der Vorbereitung der Einführung des Ökokontos in den Gemeinden des Bodenseekreises zeigte sich, dass ein einheitliches System zur Bewertung sowohl der Eingriffe in Natur und Landschaft als auch der möglichen Ausgleichflächen wünschenswert ist. Deshalb hat das Landratsamt Bodenseekreis untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Ökokonto und der Bürgermeisterversammlung die Erarbeitung eines kreiseinheitlichen Bewertungssystem bei Eingriffen in Natur und Landschaft in Auftrag gegeben mit der Zielsetzung: Gleichbehandlung von Vorhabensträgern Rechtssicherheit Verfahrenserleichterung in der Bauleitplanung Verwendbarkeit bei der Führung des Ökokontos Unter Berücksichtigung: der Schutzgüter für den Naturhaushalt des Landschaftsbildes des Wohnumfeldes und der Erholung lokaler Besonderheiten Wichtig war für alle Beteiligte, einen klaren, leicht nachvollziehbaren und gut handhabbaren Leitfaden zu erhalten. Die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Systems zur Umsetzung der Eingriffsregelung wurde schon vor Jahren gesehen. Trotz Erarbeitung eines dreibändigen Gutachtens durch die LANA (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz) zwischen 1993 und 1996 konnte man sich nicht auf eine einheitliche Regelung festlegen. Einzelne Bundesländer haben deshalb eigene Richtlinien erlassen, für Baden-Württemberg existiert allerdings keine Rechtsvorschrift. Die Anwendung und Analyse verschiedener Systeme hat 6

7 inzwischen auch deutlich Schwachpunkte und Rechtsunsicherheiten aufgezeigt. Bei der Erarbeitung dieses Systems haben wir uns deshalb an empfohlenen Grundsätzen der LANA und des Bundesamtes für Naturschutz sowie an der aktuellen Rechtssprechung orientiert, um die Rechtssicherheit in der Bauleitplanung sicherzustellen. Demnach ist erklärtes Ziel der zu ermittelnden Ausgleichsmaßnahmen die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, nicht die Berechnung eines abstrakten Wertes. Deshalb werden die Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Naherholungsfunktion untersucht und die Ausgleichsmaßnahmen dem entsprechend ermittelt. Entscheidend für die sachgerechte Berücksichtigung des auf den Naturhaushalt bezogenen Kompensationsinteresses von Natur und Landschaft ist, ob keine relevanten Störungen im funktionalen Wirkungsgefüge des Naturhaushaltes verbleiben bzw. ob ein in seiner Gewichtigkeit zutreffend erkanntes Ausgleichsdefizit aus sachlich hinreichend gerechtfertigten Gründen abwägend hingenommen wurde. Anmerkungen und Verweise an dieser Stelle sollen Ihnen beim Umgang mit diesem Leitfaden behilflich sein Siehe Kap. 4 Biotopwertliste für den Bodenseekreis s. Anhang, Anlage 1 (grün) s. Anlage 2 (blau) Der Eingriff in das Schutzgut Boden wird über die Flächenversiegelung berechnet. Für Flora und Fauna wird das Biotopwertdefizit durch Vergabe von Biotopwertpunkten ermittelt. Dazu wurde nach dem Vorbild der anerkannten Hessischen Biotopwertliste von Thomas Breunig Institut für Botanik und Landschaftskunde eine Biotopwertliste für den Bodenseekreis erarbeitet. Für die übrigen Schutzgüter Klima/Luft, Wasser, Biotopverbund, Landschaftsbild und Naherholung wird der Eingriff drei Bewertungsstufen zugeordnet und deskriptiv begründet. Gleichzeitig haben wir uns bemüht, ein übersichtliches und gut anwendbares System zu finden, das praxistauglich ist und eine Erleichterung für die tägliche Arbeit bietet. Es ist uns bewusst, dass damit eine Vereinfachung einhergeht, die der Komplexität und Vielfalt von Natur und Landschaft nicht in allen Fällen gerecht werden kann. Dieser Leitfaden stellt einen Kompromiss zwischen wissenschaftlichen Ansprüchen und praktischer Handhabung dar. Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 7

8 er zur Verwendung durch Fachleute erarbeitet wurde. Besondere Standorteigenschaften und Beeinträchtigungen müssen im Einzelfall gutachterlich untersucht und die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen entsprechend festgelegt und deskriptiv begründet werden. Mögliche Abweichungen vom Leitfaden müssen begründet werden. In der Regel ist die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Teil des Grünordnungsplanes. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen in der Planung zu berücksichtigen, diese fließen nicht in die Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen ein. Im Anhang ist zur Verdeutlichung und praktischen Anwendung ein konstruiertes Beispiel aufgezeigt. Die im Anhang aufgezeigten Kriterien für die Bedeutung der einzelnen Schutzgüter für Naturhaushalt und Landschaftsbild haben exemplarischen Charakter und müssen im Einzelfall selbstverständlich fachlich ergänzt werden. s. Anlage 5 s. Anlage 2 (blau) 8

9 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem Bodenseekreis 1.0 Einleitung Zur Ermittlung der gem. 8a NatschG und 1a BauGB erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft und als Vorbereitung zur Einführung des Ökokontos soll im Bodenseekreis ein einheitliches System verwendet werden. Folgende Anforderungen muß das System erfüllen: Erfüllung der rechtlichen Vorgaben Rechtssicherheit in der Bauleitplanung Nachvollziehbarkeit und Transparenz Gleichbehandlung der Vorhabensträger Grundlage für die Abwägung in den Gremien Bewertung der Eingriffe für die einzelnen Schutzgüter (Flora/Fauna, Boden, Klima / Luft, Wasser, Landschaftsbild und Naherholung) Ermittlung entsprechender Ausgleichsmaßnahmen Anwendung in verschiedenen Bereichen Flächennutzungsplan Bebauungs-/ Grünordnungsplan Bewertung potentieller Ausgleichsflächen Führung des Ökokontos / Berechnung der Verzinsung bei im Vorgriff auf zu erwartende Eingriffe realisierten Ausgleichsmaßnahmen Berücksichtigung örtlicher Begebenheiten Landschafts- / Ortsbild Erholungsfunktion Wohnumfeld Da es weder bundesweit noch in Baden-Württemberg eine einheitliche Regelung gibt, wurden verschiedene anerkannte Verfahren und Empfehlungen zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich insbesondere um das dreibändige Gutachten der LANA (Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung Methodik der Eingriffsregelung ), den Leitfaden des Bundesamtes für Naturschutz Möglichkeiten der Umsetzung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und um die Hessische Richtlinie zur Bemessung der Abgabe bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Siehe Kapitel 7 Literaturhinweise 9

10 1.1 Anwendungsbereiche Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Durch die Ermittlung der Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter, lassen sich schon in einem frühen Stadium Eingriffsschwerpunkt und notwendige Ausgleichsmaßnahmen ermitteln. Dadurch kann abgeschätzt werden, in welchen Bereichen in einer Gemeinde Ausgleichsflächen vorhanden sein müssen. Flächenmanagement Vorleistung für die Führung des Ökokontos Bebauungs- / Grünordnungsplan Durch die detaillierte Gegenüberstellung von Bestand und Planung wird der genaue Ausgleichsbedarf für die verschiedenen Schutzgüter ermittelt. Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Bewertung der potentiellen Ausgleichsflächen Die Ausgleichsflächen werden nach derselben Methode bewertet. Die Gegenüberstellung von Bestand und geplanter bzw. durchgeführter Ausgleichsmaßnahme ergibt den Wert der möglichen Aufwertung und damit auch den Wert der Abbuchung vom Ökokonto. Berechnung der möglichen Aufwertung Führung Ökokonto Die Abbuchung vom Ökokonto erfolgt dann durch den ermittelten Flächenbedarf im jeweiligen Schutzgut entsprechend den Eingriffsschwerpunkten. Abbuchung vom Ökokonto Berechnung der Verzinsung bei vorzeitig realisierten Ausgleichsmaßnahmen Zum Zeitpunkt der Abbuchung wird der Wert der Ausgleichsmaßnahme nach dem inzwischen entstandenen Zustand bewertet. Je nach Entwicklungsdauer einzelner Biotoptypen ist nach wenigen Jahren ein höherer Wert für die Fläche anzusetzen. 10

11 1.2 Verfahrensweise Die Bewertung und Feststellung des Ausgleichsbedarfs gliedert sich in folgende Schritte: Bestandsaufnahme Erfassung der Planung Feststellung und Bewertung des Eingriffes Ermittlung des Ausgleichsbedarfes Dabei werden die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter getrennt untersucht: Boden Klima / Luft Wasser Landschafts- / Ortsbild Naherholung / Wohnumfeld/ Erholungsvorsorge Flora / Fauna Biotopverbund Für die einzelnen Schutzgüter werden verschiedene Methoden verwendet. Der Eingriff für das Schutzgut Boden wird über die versiegelte Fläche ermittelt. Im Schutzgut Flora/Fauna wird das Biotopwertdefizit ermittelt durch Zuordnung von Biotopwertpunkten für einzelne Biotoptypen. Für die übrigen Schutzgüter wird der Eingriff in die Stufen gering mittel hoch eingeteilt und der Ausgleichsbedarf deskriptiv begründet. Entsprechend dem ermittelten Eingriff werden Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Schutzgüter festgelegt, um die Wiederherstellung der Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu erreichen. s. Kap. 4 Kombination verschiedener Methoden zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfes: versiegelte Fläche Biotopwertverfahren Verbal-argumentativ Biotopwertliste für den Bodenseekreis s. (Anlage 1( grün) Bedeutung der Schutzgüter für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes s. Anlage 2 (blau) s. Kap. 5 Dabei können die Maßnahmen für verschiedene Schutzgüter gekoppelt sein und auf der gleichen Fläche durchgeführt werden, z.b. kann die Anlage einer Streuobstwiese Ausgleich für das Schutzgut Flora/ Fauna und für das Schutzgut Landschaftsbild sein. 11

12 2. Bestandsaufnahme Im ersten Schritt ist für das Plangebiet eine zielgerichtete Bestandsaufnahme erforderlich, die die Zuordnung der Planungsauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermöglicht. Erfasst werden müssen z.b: Boden: Bodenbeschaffenheit Bodenfunktionen Geotope Wasser: Wasserschutzgebiete Bedeutung für die Grundwasserneubildung Oberflächengewässer Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Besondere Merkmale sind immer gutachterlich zu beurteilen. Klima/Luft: Frischluftentstehungsgebiete Kaltluftschneisen klimatische Ausgleichsräume Flora / Fauna: Schutzgebiete 24a Biotope, Geschützte Grünbestände die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen nach Art und Größe die direkt an das Plangebiet angrenzenden vorherrschenden Biotoptypen Vorkommen Roter Liste Arten Bei Bedarf faunistische Kartierungen 12

13 Biotopverbund: Biotopvernetzungslinien Vernetzungsfunktion Siehe auch Tabellen in Anlage 2 (blau) Landschafts- / Ortsbild: Nutzungen im Plangebiet und an das Plangebiet angrenzende Nutzungen Topographie Kulturell bedeutsame Landschaftsbestandteile Blickbeziehungen Kulturdenkmale Wohnumfeld / Naherholung: Funktionen für Wohnumfeld und Naherholung Wegebeziehungen Spielflächen Im Anhang sind Tabellen mit der Bedeutung der einzelnen Schutzgüter für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes dargestellt. 13

14 3. Erfassung der Planung Durch die Überlagerung von Bestand und Planung wird der Eingriff ermittelt. Festgestellt werden müssen z.b.: versiegelte Flächen Bodenverdichtung Veränderung von Oberflächengewässern Mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers negative klimatische Auswirkungen zerstörte Biotoptypen Beeinträchtigung von Lebensräumen Beeinträchtigung von Vernetzungsfunktionen Betroffenheit von Schutzgebieten Auswirkung auf das Landschafts-/ Ortsbild Auswirkung auf Naherholung und Wohnumfeld Der Eingriff für das Schutzgut Boden wird über die versiegelte Fläche berechnet. Flora/Fauna wird in der Regel über Erfassung der Biotoptypen und einen zugeordneten Biotopwert bewertet. Für alle anderen Schutzgüter wird der Eingriff deskriptiv erfasst. Siehe Kapitel 4 Berücksichtigt werden in der Planung, z.b.: Umgang mit Boden / Bodenaushub Versickerung von Regenwasser Nutzungsbeschränkungen / Extensivierung Erhaltungsgebote Pflanzgebote Anlage von Biotoptypen Dach- und Fassadenbegrünung Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffes sind gesetzlich vorgeschrieben und können nicht als Teil der Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden. Sowohl die Zerstörung als auch die Anlage von Biotoptypen werden dabei detailliert nach den einzelnen Typen erfasst, flächenmäßig berechnet und in Tabellenform dargestellt. Siehe Beispiel im Anhang, Anlage 5, Tabellen 2 und 3. 14

15 4.0 Feststellung und Bewertung des Eingriffes Der Eingriff wird getrennt ermittelt für die einzelnen Schutzgüter. Dabei wird der Eingriff für das Schutzgut Boden über die Erfassung der versiegelten Fläche berechnet. Für Flora und Fauna wird das Biotopwertdefizit durch Vergabe von Biotopwertpunkten ermittelt. Dafür wurde eine Biotopwertliste für den Bodenseekreis (nach Vorbild der Hessenliste) erstellt. In den anderen Schutzgütern wird der Eingriff den drei Stufen gering mittel hoch zugeordnet und deskriptiv begründet. Biotopwertliste für den Bodenseekreis siehe Anlage 1 (grün) Bedeutung der Schutzgüter für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Siehe Anlage 2 (blau) 4.1 Erfassung der versiegelten Fläche Die durch die Planung versiegelte Fläche für Bebauung, Nebenanlagen, Straßen und Zufahrten wird entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes berechnet. Dabei wird von der größtmöglichen Flächeninanspruchnahme laut Festsetzungen des Bebauungsplanes einschließlich zulässiger Überschreitung der GRZ gem. BauNVO - ausgegangen. Wasserdurchlässige Beläge, Schotterrasen und Dachbegrünung werden separat erfaßt. Die Darstellung erfolgt in tabellarischer Form Ermittlung der Auswirkungen des Eingriffes auf die Pflanzen- und Tierwelt Die bei der Erfassung von Bestand und Planung festgestellten Biotoptypen werden entsprechend der im Anhang dargestellten Biotopwertliste bewertet: Biotopwert x Fläche = Biotopwertpunkte 15

16 Das Biotopwertdefizit ergibt sich aus der Differenz der Biotopwertpunkte von Bestand und Planung. Bei der Gegenüberstellung muß aber die funktionale Gleichartigkeit der Lebensräume berücksichtigt werden. Die an das Plangebiet angrenzenden Flächen werden nicht direkt bewertet, es wird aber untersucht, ob durch die vorgesehene Planung Störungen der angrenzenden Lebensräume verursacht werden - z.b. durch Barrierewirkung, Verlärmung, Grundwasserabsenkung oder ob spezifische Lebensraumansprüche oder Minimalareale tangiert sind. Die Biotopwertberechnung wird tabellarisch dargestellt, die Auswirkungen auf angrenzende Lebensräume werden ggfs. verbal beschrieben. Siehe Kap. 5 Siehe Anlage 2 (blau) Siehe Beispiel Anhang 5 Tabellen 2 und Bewertung des Eingriffes in Bezug auf die übrigen Schutzgüter Für die Bewertung des Eingriffes auf die Schutzgüter. Klima / Luft Wasser Landschafts- / Ortsbild Naherholung / Wohnumfeld / Erholungsvorsorge Biotopverbund sind im Anhang Kriterien dargestellt. Siehe Anlage 2 (blau) Die Bedeutung der einzelnen Schutzgüter für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und für Landschaftsbild und Erholungsfunktion sind in 3 Bewertungsstufen eingeteilt: geringe Bedeutung allgemeine Bedeutung besondere Bedeutung Diese Zuordnung eignet sich auch für die Grobeinschätzung des Ausgleichsbedarfes auf FNP-Ebene 16

17 Der Eingriff wird auf einer Bewertungsskala von insgesamt 6 Stufen eingeordnet. Eingriff in ein Schutzgut v. geringer Bedeutung 1-2 Eingriff in ein Schutzgut v. allgemeiner Bedeutung 3-4 Eingriff in ein Schutzgut v. besonderer Bedeutung 5 6 Detaillierte Bewertung auf der Bebauungsplan- Ebene Siehe Kriterienliste im Anhang 2 (blau) Die Bewertung wird im ersten Schritt zur Darstellung des Eingriffsschwerpunktes tabellarisch dargestellt (siehe Beispiel im Anhang Tabelle 1). Ermittlung des Eingriffsschwerpunktes: Siehe Beispiel im Anhang, Anlage 5 Tabelle 1 Die Beschreibung der Auswirkungen des Eingriffes erfolgt verbal-argumentativ. Überwiegend hohe Eingriffsbewertungen von Schutzgütern mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt (Stufen 5 und 6) bedeuten in der Regel, dass ein Ausgleich nicht möglich ist. Gemäss dem Gebot der Vermeidung und Minimierung sind Planungen auf ökologisch hochwertigen Landschaftsflächen und im Bereich von lebensraumverbindenden Korridoren mit hoher ökologischer Bedeutung möglichst zu unterlassen und alternative Planungen zu prüfen Biotopverbund Unter Berücksichtigung der an das Plangebiet angrenzenden Biotoptypen und Nutzungen wird untersucht, ob durch den geplanten Eingriff Biotopvernetzungsfunktionen gestört werden. Siehe Anlage 2 (blau) Mögliche Wanderwege (z.b. Amphibien) und Überwinterungs- bzw. Rastplätze müssen einbezogen werden. Die Beschreibung erfolgt verbal-argumentativ und wird ggfs. durch zeichnerische Darstellungen verdeutlicht Klima/Luft Die Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf Klima/Luft erfolgt anhand der Bewertungsskala von 1-6 und verbal-argumentativ. 17

18 Insbesondere ist auf Beeinträchtigungen von Frischluftentstehungsgebieten, klimatische Ausgleichsräume, Gebiete mit Immissionsschutzfunktion zu achten. Siehe Anlage 2 (blau) Hat die Bestandsuntersuchung des Plangebietes ergeben, daß es sich bei dem Gebiet z.b. um eine Kaltluftschneise handelt, muß überprüft werden, wie sich die Größe, Höhe und Anordnung der geplanten Bebauung auswirken. Gegebenenfalls kann durch eine Reduzierung der Höhe oder durch eine andere Ausrichtung der Gebäude die Barrierewirkung minimiert werden Wasser Es werden untersucht und erfaßt: Veränderungen an Oberflächengewässern Eingriffe in Überschwemmungsgebiete mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers und der Grundwasserneubildung Störung von Retentionsflächen Vergleiche auch Anlage 2 (blau) Die Beschreibung erfolgt anhand der Bewertungsskala von 1-6 und verbal-argumentativ Landschaftsbild Beurteilungskriterien für Beeinträchtigung und Ausgleich des Landschaftsbildes sind: Eigenart Naturnähe Vielfalt Erlebniswert Die Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild erfolgt anhand der Bewertungsskala von 1-6 und verbal-argumentativ. 18

19 Ebenso sind Auswirkungen auf das Ortsbild zu prüfen. Siehe Anlage 2 (blau) Dabei muss sich die Beschreibung an folgenden Kriterien orientieren: Landschaftscharakteristik Arten-/Strukturvielfalt Naturnähe Kulturlandschaft Markante geomorphologische Ausprägungen Topographie Einsehbarkeit Höhenentwicklung Erholungsfunktion Ortsrand / Baustruktur Eingrünung Entwicklungsziel Naherholung / Wohnumfeld / Erholungsvorsorge Der Wert des Plangebietes als Naherholungsgebiet für die Umgebung bzw. eine mögliche Auf- oder Abwertung des Wohnumfeldes sollen bei der Ermittlung der Ausgleichsmaßnahmen mit berücksichtigt werden. Auf den ersten Blick ist der direkte Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes vielleicht nicht erkennbar, aber bei Berücksichtigung der Siedlungsdichte und der Infrastruktur wird deutlich, daß durch positive Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes und durch die Möglichkeit Erholung im direkten Umfeld zu finden, oftmals weitere negative Auswirkungen für Natur und Landschaft gemindert werden können (z.b. Bau von Verkehrswegen und Erschließungsmaßnahmen, Belastungen durch Verkehr). Die Beschreibung erfolgt verbal-argumentativ, orientiert sich an den lokalen Begebenheiten und muss die direkte Umgebung des Plangebietes mit berücksichtigen. 19

20 5. Ermittlung des Ausgleichsbedarfes 5.1 Versiegelung Durch die Planung versiegelte Flächen müssen in der Regel 1:1 ausgeglichen werden. Bei diesem Ausgleichsbedarf von 1:1 wird vorausgesetzt, dass Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs, wie z.b. die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, eingeplant sind. Da Entsiegelung nur in seltenen Fällen möglich ist, sind andere Maßnahmen, die die Lebensraumfunktion des Bodens verbessern - z.b. Extensivierung bodenbelastender Nutzungen - als Ausgleich geeignet. Erhöhter Ausgleichsbedarf besteht bei Böden mit besonderer Bedeutung: Extremstandorte besondere Naturnähe und Standorteigenschaft für die Biotopentwicklung herausragende Bodenfruchtbarkeit als Ausgleichskörper Siehe Anlage 2 (blau) und bei Teilbeeinträchtigung von Böden durch: Grundwasserabsenkung Schadstoffeintrag Besondere Standorteigenschaften und Beeinträchtigungen müssen im Einzelfall gutachterlich untersucht und die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen deskriptiv begründet werden. 20

21 Reduzierter Ausgleichsbedarf kann durch großflächige Dachbegrünungen erreicht werden. Ab 200 m² zusammenhängender oder benachbarter Brutto-Dachfläche wird aufgrund der positiven Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Klima / Luft, Flora / Fauna und Naherholung durch: Erforderlicher Umfang und möglicher Abschlag siehe Anlage 3 (gelb) Regenwasserrückhaltung Wasserreinigung (Reduzierung von Schadstoffen) verringerte Abstrahlung Lebensraum für Kleinlebewesen Aufwertung des Ortsbildes Verbesserung des Wohnumfeldes ein Abschlag vom Grundsatz Ausgleich für versiegelte Fläche 1: 1 angerechnet. Bedingungen und Umfang für einen möglichen Abschlag sind im Anhang näher erläutert. 5.2 Pflanzen- und Tierwelt Die Beeinträchtigungen der Pflanzen- und Tierwelt können als ausgeglichen betrachtet werden, wenn im Einflußgebiet der Bebauungsplanung nach deren Realisierung die wertbestimmenden Arten- und Lebensgemeinschaften in annähernd gleichen Populationshöhen mit gleichen Überlebenswahrscheinlichkeiten vorkommen und die vorherigen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten bleiben. (Bundesamt für Naturschutz: Möglichkeiten der Umsetzung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung). Für gut wiederherstellbare und allein an das Vorhandensein bestimmter Biotoptypen gebundene Artengemeinschaften gilt - zusätzlich zur Bodenversiegelung - ein Ausgleichsbedarf von 1:1. (Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Flora/Fauna können ggfs. auf den Ausgleichsflächen für das Schutzgut Boden zusätzlich durchgeführt werden.) Mehrfachfunktion von Ausgleichsflächen für verschiedene Schutzgüter ist möglich. 21

22 Zusätzlicher Ausgleichsbedarf besteht bei der Zerstörung von: Lebensräumen schutzwürdiger Arten Lebensräumen besonderer Bedeutung Siehe Anlage 2 (blau) Seite 6 Gegebenenfalls müssen auch Ausgleichskonzepte für angrenzende Flächen entwickelt werden, z.b bei Beeinträchtigungen durch: Zerschneidungseffekte Grundwasserabsenkung Schad-/Nährstoffeinträge Verlärmung Solche Beeinträchtigungen und daraus abzuleitende Ausgleichsmaßnahmen müssen im Einzelfall gutachterlich ermittelt werden. 5.3 Biotopverbund Werden durch die Planung Biotopvernetzungsfunktionen gestört, müssen entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, die den Biotopverbund wieder sicherstellen. Im allgemeinen kann das durch die Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna geschehen. Erhöhter Ausgleichsbedarf besteht bei: besonderen Lebensraumansprüchen erforderlichen Minimalarealen und Aktionsradien Wanderwegen Besondere Beeinträchtigungen in allen Bereichen müssen im Einzelfall gutachterlich untersucht und die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen deskriptiv begründet werden. 22

23 5.4 Klima/Luft Sofern nicht Bereiche mit besonderer Bedeutung für das Schutzgut Klima / Luft betroffen sind, lassen sich die Beeinträchtigungen ausgleichen durch eine: intensive Durchgrünung des Plangebietes und durch die Ausgleichsmaßnahmen für Pflanzen- und Tierwelt. Siehe auch Beispiel im Anhang, Anlage 5 Tabelle 4: Ausgleichsbedarf Erhöhter Ausgleichsbedarf besteht z.b. bei Betroffenheit von Kaltluftschneisen klimatische Ausgleichsräumen Bereichen mit Immissionsschutzfunktion Dann müssen entsprechende klimatische Ausgleichsleistungen für die beeinträchtigten Belastungsräume entwickelt werden. 5.5 Wasser Im Regelfall läßt sich der Eingriff in Bezug auf das Grundwasser ausgleichen durch: Maßnahmen zur Retention und Versickerung des Regenwassers. Erhöhter Ausgleichsbedarf besteht bei: der Veränderung von Oberflächengewässern der Beanspruchung von Überschwemmungsgebieten besonderer Gefährdung des Grundwassers und der Grundwasserneubildung Eingriff in Retentionsflächen Bei Eingriffen in Überschwemmungsgebiete ist ein Ausgleich nur möglich durch eine entsprechende Vergrößerung von Retentionsräumen innerhalb desselben Fließgewässerabschnittes. 23

24 5.6 Landschaftsbild Wird das Landschaftsbild durch die Planung beeinträchtigt, muß ein Ausgleich durch Aufwertung geringwertiger Bereiche innerhalb der gleichen Landschaftsgrundeinheit (z.b. Tal) ausgeglichen werden. Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen orientiert sich dabei am Maß dessen, wie Eigenart, Vielfalt, Naturnähe und Landschaftserleben durch die Planung gestört wird. Dabei können diese Ausgleichsmaßnahmen mit denen für Pflanzen- und Tierwelt gekoppelt sein. Erhöhter Ausgleichsbedarf wird nötig bei der Beeinträchtigung: von Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftserleben von besonders wertvollen, charakteristischen Landschaftsbildern mit besonderer Fernwirkung Kulturdenkmalen besonderen Sichtbeziehungen. Siehe Anlage 2 (blau) Seite Naherholung / Wohnumfeld / Erholungsvorsorge Eingriffe in Wohnumfeld und Naherholung sollen durch geeignete Maßnahmen wieder ausgeglichen werden. Von besonderen Bedeutung sind die Wiederherstellung von: Wegebeziehungen Grünflächen Aufenthaltsräumen Kinderspielflächen. Siehe Anlage 2 (blau) Seite 5 24

25 6.0 Sonderfälle Wie im Vorwort aufgezeigt, stellt dieser Leitfaden einen Kompromiss zwischen wissenschaftlichen Ansprüchen und praktischer Handhabung dar und kann nicht alle Fälle umfassend vereinfachend regeln. Deshalb ist bei besonderen Standorteigenschaften und Beeinträchtigungen eine genaue gutachterliche Untersuchung nötig. Die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen werden verbal-argumentativ beschrieben. Abweichungen von diesem Leitfaden müssen begründet werden. 6.1 Abstandsflächen Vorgeschriebene Abstandsflächen (z.b. zwischen Intensivobstanlagen und Bebauung), die als Immissionsschutz dienen, können teilweise als Ausgleichsflächen berücksichtigt werden. Voll angerechnet werden können nur Maßnahmen für die Schutzgüter: Landschaftsbild Klima Wohnumfeld / Naherholung Als Ausgleichsfläche für das Schutzgut Flora / Fauna können sie nur teilweise dienen. Diese Abhandlung von Sonderfällen entspricht dem derzeitigen Stand der Praxis und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzung und Fortschreibung sind gewünscht und geplant.. Wird im Anschluß an die Anlage eine dichte Hecke mit Bäumen gepflanzt, nimmt diese den Immissionsschutz wahr und ist als Lebensraum stark beeinträchtigt. Deshalb kann sie nicht als Ausgleichsfläche für zerstörte Biotoptypen dienen. Die dahinter liegenden Flächen sind durch die Hecke geschützt und können vollständig in den Ausgleich für Flora / Fauna einfließen. Wird keine Hecke gepflanzt, dient die gesamte Fläche dem Immissionsschutz und kann nicht als Ausgleichsfläche im Schutzgut Flora/Fauna bewertet werden. 25

26 7. Literatur: Methodik der Eingriffsregelung Teil I III ( ) Auftraggeber: LANA (Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz Landschaftspflege und Erholung) Erstellt vom Institut für Landschaftspflege und Naturschutz der Universität Hannover Herausgegeben vom Umweltministerium Baden-Württemberg Möglichkeiten der Umsetzung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung In Arbeitsgemeinschaft erstellt von : Planungsgruppe Ökologie und Umwelt (Hannover) und Prof. Wilfried Erbguth (Rostock) Herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz Bonn 1999 Richtlinien zur Bemessung der Abgaben bei Eingriffen in Natur und Landschaft Hessisches Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, Wiesbaden 1994 Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen München 1999 Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1996 Leitfaden für Eingriffs- und Ausgleichsbewertung bei Abbauvorhaben Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Karlsruhe 1998 Arten- und Biotopschutz G. Kaule, 2. Auflage, Stuttgart: Ulmer 1991 Erfassen und Bewerten im Naturschutz Michael B. Usher, W. Erz (Hrsg.), Heidelberg-Wiesbaden: Quelle & Meyer Verlag, 1994 Praxis der Eingriffsregelung Schadenersatz an Natur und Landschaft? Köppel, Feickert, Spandau, Strasser Stuttgart: Ulmer

27 Stadtökologie in Bebauungsplänen Stich, Porger, Steinebach, Jacob Wiesbaden Berlin: Bauverlag GmbH 1992 Stadtökologie H. Sukopp (Hrsg.), Reimer Verlag Berlin 1990 Regenwassermanagement natürlich mit Dachbegrünung Th. Hoffmann, W. Fabry, Hrsg: Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Bad Honnef 1998 Grundlagen der Dachbegrünung H.-J. Liesecke, B. Krupka, G. Lösken, H. Brüggemann Hrsg: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung - Landschaftsbau Patzer Verlag, Berlin 1989 Bau- und Fachplanungsgesetze München: Verlag C. H. Beck 1999 Biotopwertliste Bodenseekreis Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde Karlsruhe November

28 II. Das Ökokonto im Bodenseekreis 28

29 Verfahrensabläufe: Ablaufschema bei Realisierung einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme: Prüfung der fachlichen Eignung der Fläche i.d.r. durch einen von der Gemeinde beauftragten Landschaftsplaner im Hinblick auf 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB. Vorabstimmung mit der Naturschutzbehörde (ggf. vor Grunderwerb). Landschaftsplaner bewertet den Ist-Zustand und entwickelt die Ausgleichsmaßnahme. Darstellung der Maßnahme und der Bewertungsergebnisse mit Kenntnisgabe an die untere Naturschutzbehörde (Erhebungsbogen). Abstimmung der Maßnahme und der Bewertung zwischen Gemeinde und unterer Naturschutzbehörde. Schriftliche Anerkennung durch die untere Naturschutzbehörde (s. Erhebungsbogen). Aufnahme in das Ökokonto durch die Gemeinde. Realisierung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme. I I I I I I 29

30 Ablaufschema für den Zugriff auf das Ökokonto im Rahmen eines Eingriffsbebauungsplans: Gemeinde beschließt Aufstellung eines Bebauungsplans. In der Regel Aufstellung eines Grünordnungsplans durch ein von der Gemeinde beauftragtes Fachbüro unter Beachtung des Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsgebots. I Grünordnungsplan kommt im Ergebnis zu einem Ausgleichsdefizit innerhalb des Plangebiets. I Im Grünordnungsplan wird durch den Planer eine geeignete Ausgleichsmaßnahme aus dem Ökokonto als Kompensation vorgeschlagen. I Bei Bedarf Abstimmung der Vorentwürfe (Bebauungsplan und Grünordnungsplan) mit der unteren Naturschutzbehörde. I Förmliches Verfahren mit Abwägung der unterschiedlichen Belange durch die Gemeinde. I Abbuchung aus dem Ökokonto nach Rechtskraft des Bebauungsplans mit Kenntnisgabe an die untere Naturschutzbehörde. I 30

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