Archäologisches Landesamtes Schleswig Holstein Schloss Annettenhöh in Schleswig

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1 Archäologisches Landesamtes Schleswig Holstein Schloss Annettenhöh in Schleswig

2 Aufgaben des Archäologischen Landesamtes Erfassung des kulturellen Erbes (Landesaufnahme) Erhaltung (Denkmalschutz, Planungskontrolle) Erforschung (dokumentierte Ausgrabung) Erzählen (Publikation) Grundlage: Gesetz zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes vom 12. Januar 2012 Konvention von La Valetta/Malta 1992 ratifiziert 2002

3 Was sind archäologische Denkmale? Denkmale nach 5 DSchG (besondere Bedeutung) Grabhügel Burgen

4 Was sind archäologische Denkmale? Denkmale nach 5 DSchG (besondere Bedeutung) Deiche

5 Was sind archäologische Denkmale? Denkmale nach 1 DSchG (einfache Kulturdenkmale) Deiche

6 Erfassen des kulturellen Erbes in der Archäologischen Landesaufnahme ca Denkmäler und Fundplätze sind in die Archäologische Landesaufnahme eingetragen ca Denkmäler sind in das Denkmalbuch nach 5 DSchG eingetragen

7 Archäologische Landesaufnahme In der Landesaufnahme sind ca Blätter enthalten Alfred Thode Selbstbildnis 1920

8 Archäologische Landesaufnahme Orthophotopläne Begehungen Begehungen

9 Archäologische Landesaufnahme 3D Laserscanaufnahmen Begehungen Luftbilder

10 Archäologische Landesaufnahme historische Karten z.b. Varendorfsche Karten oder Preussische Landes Aufnahme 1877

11 Prüfung von archäologischen Belangen bei Planungsvorhaben (Planungskontrolle) Betroffenheit von Denkmälern nach 5 DSchG Prüfung von denkmalrechtlicher Genehmigungsfähigkeit nach 7 DSchG, als Fachbehörde Genehmigungen erteilt oder verwehrt die Untere Denkmalschutzbehörde (Kreis) bei Maßnahmen die den Denkmalwert wesentlich Beeinträchtigen Denkmalwert: Zeugniswert Erhaltungszustand Räumliche Vorbelastung Erlebbarkeit/Landschaftsbezug Seltenheitswert Archivfunktion/ Nachhaltigkeitsprüfung

12 Prüfung von archäologischen Belangen bei Planungsvorhaben (Planungskontrolle) Prüfung als Träger öffentlicher Belange nach 8 DSchG und nach 17 DSchG: 17 DschG: Bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berühren können, sind die Denkmalschutzbehörden so frühzeitig zu beteiligen, dass diese Belange in die Abwägung mit anderen Belangen eingestellt und die Erhaltung und Nutzung der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung sichergestellt werden kann. Beteiligung als TÖB bei allen Flächennutzungsplanaufstellungen und Flächennutzungsplanänderungen sowie bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen

13 Prüfung von archäologischen Belangen bei Planungsvorhaben (Planungskontrolle) 8 DSchG : (1)Werden durch Vorhaben in Böden oder Gewässern archäologische Untersuchungen, Bergungen, Dokumentationen und Veröffentlichungen notwendig, ist der Träger des Vorhabens im Rahmen des Zumutbaren zur Deckung der Gesamtkosten verpflichtet. Soweit die Höhe der Kosten nicht einvernehmlich in einem öffentlich rechtlichen Vertrag geregelt wird, wird sie in einem Bescheid der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde festgesetzt. Die Kosten für die wissenschaftliche Auswertung eines Grabungsfundes sind nicht zu tragen. (2) Vorhaben im Sinne des Absatzes 1 bedürfen der Anzeige bei der oberen Denkmalschutzbehörde, sofern bekannt ist oder zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich dort archäologische Kulturdenkmale befinden.

14 Büsum Archäologische Landesaufnahme diverse Deiche, Warften, Siele, Wehlen am mittelalterlichen Deichverlauf z.b. LA 1 mittelalterlicher Deich (DB1) LA 2 Deiche LA 113 mittelalterliche Warftengruppe LA 5 Wehlen

15 Büsum Archäologische Interessengebiete Grundlage der Erstellung: Archäologische Landesaufnahme Orthophotopläne historische Karten 3D Laserscanaufnahmen topographische Besonderheiten Begehungen Wissenschaftliche Untersuchungen und Erkenntnisse Überfliegungen u.a

16 Archäologische Untersuchungen von Denkmalen ( 1 DSchG) Voruntersuchungen Geplante Laufverlängerung der Jübeker Au

17 Archäologische Untersuchungen von Denkmalen ( 1 DSchG) Voruntersuchung

18 Archäologische Untersuchungen von Denkmalen ( 1 DSchG) Voruntersuchungen Vor und Hauptuntersuchung: hölzerne Substruktion wird dokumentiert und geborgen Hölzer werden C14 datiert und ein Untersuchungsbericht erstellt Funde werden restauriert und in das Magazin des Schloss Gottorf abgegeben Weitere wissenschaftliche Aufarbeitungen und Forschungen werden nicht auf Basis des Verursacherprinzips durchgeführt

19 Archäologische Untersuchungen von Denkmalen ( 1 DSchG) bronzezeitliches Grab Hüsby LA 23 Verursacherprinzip 8 DSchG

20 Archäologische Untersuchungen von Denkmalen ( 1 DSchG)

21 Erzählen / Tag der Archäologie am

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