Mitteilung der Verwaltung

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1 Mitteilung der Verwaltung ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Situation der Schullandschaft der Stadt Neuss SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Schulausschuss wegen Beratungsbedarf vertagt Schulausschuss INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU BEIGEORDNETE DR. ZANGS) Ausgangslage Im weiterführenden Schulbereich der Stadt Neuss gibt es in städtischer Trägerschaft eine Realschule, fünf Gymnasien, zwei im Aufbau befindliche Sekundarschulen sowie vier schulen, von denen sich zwei im Aufbau befinden. Drei städtische Hauptschulen sowie vier städtische Realschulen laufen sukzessive aus. Zudem gibt es mit dem Gymnasium Marienberg, der Neusser Privatschule und der Internationalen Schule drei Schulen in privater Trägerschaft, an denen ebenfalls Schülerinnen und Schüler (SuS) der Sekundarstufen I und II unterrichtet werden. An den städtischen Schulen sind grundsätzlich nach Ratsbeschluss folgende Züge eingerichtet: fünf Gymnasien 20 Züge (alle vierzügig) vier schulen 16 Züge (alle vierzügig) zwei Sekundarschulen 7 Züge (SK Neuss dreizügig, Comeniusschule vierzügig) 45 Züge In der schule Nordstadt ist die Einrichtung eines weiteren Zuges bereits durch den Rat beschlossen, sobald die baulichen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Schulentwicklung Der aufgrund des demographischen Faktors bundesweit erwartete Rückgang der Schülerzahlen ist in Neuss nicht erkennbar. Aufgrund der Ausweisung neuer Baugebiete in den letzten und auch den kommenden Jahren sowie unter Berücksichtigung der inklusiven Beschulung und der zunehmenden Beschulung von Flüchtlingskindern ist die Schülerzahl in Neuss in den nächsten Jahren mindestens stabil bzw. leicht ansteigend. Für das kommende Schuljahr 2016/17 sind deshalb, wie in den vergangenen Jahren auch, zusätzliche Züge in der Jahrgangstufe 5 an einigen Schulen eingerichtet worden, um allen SuS einen Schulplatz zu sichern.

2 Seite 2 Benötigte und gebildete Züge zum Schuljahr 2016/17: fünf Gymnasien 21 Züge (+1 Zug Gymnasium Norf) vier schulen 17 Züge (+1 Zug schule Norf) zwei Sekundarschulen 8 Züge (+1 Zug Comeniusschule) 48 Züge Zusammengefasste Prognose für die kommenden Schuljahre In den kommenden Jahren werden jährlich durchschnittlich ca SuS in die Jahrgangsstufe 5 der städtischen Neusser Schulen aufgenommen werden müssen. Bei einer durchschnittlichen Schülerzahl von 27 SuS in einer Klasse müssen dafür 51 Züge in den weiterführenden Schulen eingerichtet werden. Dies bedeutet auf Basis der eingangs beschriebenen Ausgangslage (45 Züge) eine notwendige dauerhafte Einrichtung von fünf weiteren Zügen in der Sekundarstufe I und des bereits beschlossenen Zuges an der schule Nordstadt. Situation der Realschule Die Realschule Holzheim ist die einzige Realschule in Neuss, die noch SuS in der Jahrgangsstufe 5 aufnimmt. Sie ist grundsätzlich zweizügig eingerichtet und bildete in der Vergangenheit alle sechs Jahre einen dritten Zug, zuletzt zum Schuljahr 2015/16. Mehr Klassen können aufgrund der räumlichen Möglichkeiten im Schulgebäude nicht eingerichtet werden. Die Realschule hat ausnahmsweise im Schuljahr 2014/15 eine weitere zusätzliche Eingangsklasse gebildet. Dazu wurde eine Pavillonanlage auf dem Schulgelände errichtet. Die Anmeldezahlen (nicht Anzahl der Aufnahmen) der Schule stellen sich wie folgt dar: Seit dem Schuljahr 2014/15 nimmt die Schule auch inklusive SuS auf. Situation der Gymnasien Die städtischen Neusser Gymnasien sind alle vierzügig eingerichtet, haben in der Vergangenheit aber immer wieder mal zusätzliche Züge gebildet. Das Gymnasium Norf hat regelmäßig bis zu sechs Eingangsklassen aufgenommen. Aufgrund der Anmeldezahlen und um die Anzahl der Schulformwechsler vor allem nach dem Ende der Erprobungsstufe (im Übergang zur Jahrgangsstufe 7) möglichst gering zu halten, wurde in der Arbeitsgruppe Schulentwicklung mit Vertretern aller Schulformen besprochen, die Aufnahmen an Gymnasien zukünftig auf die beschlossene Vierzügigkeit zurückzuführen. Derzeit nimmt nur das Gymnasium Norf noch eine zusätzliche fünfte Eingangsklasse auf.

3 Seite 3 Die Anmeldezahlen an den Gymnasien sind grundsätzlich stabil und stellen sich wie folgt dar: Abweisungen an einzelnen Gymnasien können durch die Aufnahmemöglichkeit an anderen Gymnasien kompensiert werden. Seit dem Schuljahr 2014/15 nehmen das Nelly-Sachs-Gymnasium, das Marie-Curie- Gymnasium und das Gymnasium Norf inklusive SuS auf. Am Quirinus-Gymnasium und am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium sind Seiteneinsteigergruppen bzw. -klassen eingerichtet. Situation der schulen Die vier schulen sind alle derzeit vierzügig geführt. An der schule Nordstadt ist ein dauerhafter fünfter Zug bereits beschlossen, wenn die räumlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind. In den Umbauplanungen ist aber auch die Einrichtung eines sechsten Zuges vorgesehen, da die räumlichen Bedingungen dies ohne Neubaumaßnahmen unter Einbeziehung des alten Hausmeisterhauses grundsätzlich zulassen. Die schule Norf nimmt aufgrund der hohen Anmeldezahlen zum kommenden Schuljahr zum zweiten Mal einen fünften Zug in der Jahrgangsstufe 5 auf und muss trotzdem noch SuS abweisen. Im Zuge der Planungen für die Erweiterung des Schulgebäudes der Ganztagsrealschule zur schule geht die Verwaltung von einer dauerhaften Sechszügigkeit der schule Norf aus, um den Bedarf im Neusser Süden erfüllen zu können. Die Anmeldezahlen und Abweisungen an den schulen stellen sich wie folgt dar: (Anmeldungen) (Abweisungen) Die schule Nordstadt nimmt seit dem Schuljahr 2011/12 SuS auf und bildet im Schuljahr 2016/17 eine vollständige Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10), die schule Norf hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2014/15 aufgenommen und bildet im nächsten Schuljahr die Jahrgangsstufen 5 bis 7. Bis auf die Janusz-Korczak-schule nehmen alle schulen im Rahmen der Inklusion SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf. Die Janusz-Korczak- schule hat eine Seiteneinsteigerklasse für Migranten- und Flüchtlingskinder gebildet. Dies gilt mittlerweile auch für die schule Nordstadt sowie die schule an der Erft.

4 Seite 4 Situation der Sekundarschulen Beide Sekundarschulen der Stadt Neuss sind im Aufbau befindlich. Die Sekundarschule Neuss hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2013/14 aufgenommen, die Comeniusschule zum Schuljahr 2014/15. Beide haben eine Kooperation mit einer Schule geschlossen, die über eine Sekundarstufe II verfügt. Dies ist zum einen bei der Sekundarschule Neuss die schule an der Erft und zum anderen bei der Comeniusschule das Alexander-von- Humboldt-Gymnasium. Beide Schulen nehmen von Beginn an auch inklusive SuS auf, die Sekundarschule Neuss hat zudem Seiteneinsteigergruppen bzw. -klassen gebildet. Die Comeniusschule übernimmt zum Schuljahr 2016/17 die Schulwerkstatt Blitz von der auslaufenden Geschwister-Scholl-Hauptschule. Grundsätzlich werden die Sekundarschule Neuss dreizügig und die Comeniusschule vierzügig geführt. Allerdings sind in Abstimmung mit der Schule und der Bezirksregierung zur Aufnahme von Schulformwechslern zusätzliche Klassen an der Sekundarschule Neuss gebildet worden. Dies war nur möglich, weil die Schule sich einerseits im Aufbau befindet und deshalb noch nicht alle Klassenräume benötigt und andererseits vorübergehend Mehrzweckräume nutzt. Die Comeniusschule bildet zum Schuljahr 2016/17 eine zusätzliche Eingangsklasse in der Jahrgangsstufe 5. Die Schule ist in den Schulgebäuden der Realschule Südstadt sowie der Maximilian-Kolbe-Hauptschule untergebracht. Nach dem Auslaufen dieser beiden Schulen, ist eine Sechszügigkeit ohne größere bauliche Maßnahmen möglich. Die Anmeldezahlen der Sekundarschulen stellen sich wie folgt dar: Die für eine ordnungsgemäße Klassenbildung erforderlichen Schülerzahlen wurden im Anmeldeverfahren seit Gründung der Sekundarschulen in keinem Jahr erreicht. Erst aufgrund von Koordinierungen der Schulen nach Zweit- bzw. Drittwünschen und einem erneuten Anmeldeverfahren werden entsprechend ausreichende Anmeldungen erreicht. Diese kommen in erster Linie von abgewiesenen Anmeldungen an den schulen: Bei der Sekundarschule handelt es sich um eine - im Verhältnis zu den anderen Schulformen - neue Schulform, die in Neuss als teilintegrative Ganztagsschule eingerichtet worden ist und sich in ihrem Aufbau in der Sekundarstufe I an dem Aufbau einer schule orientiert. Sowohl von den Schulen wie auch der Verwaltung wurden in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um die Schulform und die Schulen bei den Eltern und den Schülern bekannt zu machen. Hierzu gehörten u.a. Informationsabende für Eltern von Kindern der dritten und vierten Grundschulklassen, Informationsveranstaltungen für Grundschulleitungen und Grundschullehrkräften für anstehende Elternberatungen, Entwicklung und Verteilung von Informationsbroschüren usw. Einen erkennbaren positiven Effekt hatten diese Maßnahmen allerdings nicht.

5 Seite 5 Mögliche Handlungsoptionen 1. Erhalt des Status Quo Beim Erhalt des Status Quo würden keine weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen getroffen. Durch die bereits beschriebene notwendige Erhöhung der Zügigkeiten an der schule Nordstadt, der schule Norf und der Comeniusschule können alle Kinder eines jeweiligen Jahrgangs der Klasse 5, die einen Schulplatz an einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens wünschen, diesen auch erhalten. Allerdings nicht an einer schule, so dass weiterhin viele SuS von der gewünschten schule auf die (nicht gewünschte) Sekundarschule verwiesen werden müssten. Die Sekundarschulen erhalten andererseits mehr Zeit um sich zu etablieren und zu zeigen, dass auch hier der Übergang zu einer Oberstufe, vor allem zur Kooperationsschule, möglich ist. Bis auf bereits geplante bzw. in der Planung befindliche bauliche Maßnahmen, sind voraussichtlich keine weiteren größeren Maßnahmen erforderlich. Die Zügigkeiten würden sich wie folgt verteilen: fünf Gymnasien 20 Züge (alle vierzügig) vier schulen 20 Züge * zwei Sekundarschulen 9 Züge (SK Neuss 3 Züge, Comeniusschule 6 Züge) 51 Züge *schule an der Erft und Janusz-Korczak-schule jeweils 4 Züge, schule Nordstadt und schule Norf jeweils 6 Züge. 2. Umwandlung beider Sekundarschulen in schulen Schulorganisatorisch handelt es sich bei der Umwandlung einer Sekundarschule in eine schule um eine Änderung der Schulform gemäß 81 Abs. 2 SchulG NRW. Der aus dem entsprechenden Ratsbeschluss resultierende Antrag muss von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden. Eine schule muss gemäß 82 Abs. 7 SchulG NRW i. V. m. 6 Abs. 5 Satz 3 VO zu 93 Abs. 2 SchulG NRW mindestens vierzügig geführt werden. Bei der Umwandlung einer Sekundarschule in eine schule betrifft dies erst die neuen Jahrgänge, beginnend mit dem Jahrgang 5, ab Wirkung der Umwandlung. Die bisherigen SuS der Sekundarschulen werden SuS der schule, befinden sich aber weiterhin im Bildungsgang der Sekundarschule. Wenn eine Änderung der Schulform erfolgen soll, ist dies aufgrund der inneren Schulorganisation der schule (im Hinblick auf die Differenzierung und den Wahlpflichtbereich) nach Auffassung der Bezirksregierung nur vor der erstmaligen Einführung der Jahrgangsstufe 9 sinnvoll. Die Bezirksregierung benötigt einen Vorlauf von zwei Jahren, um die personellen Voraussetzungen für eine Oberstufe zu schaffen. Damit muss eine Umwandlung der Sekundarschule Neuss spätestens zum Schuljahr 2017/18 und der Comeniusschule spätestens zum Schuljahr 2018/19 erfolgen.

6 Seite 6 Zur Umwandlung der Sekundarschule Neuss in eine (eigenständige) schule liegt der Verwaltung eine Eingabe von Erziehungsberechtigten von SuS dieser Schule vor (siehe Anlage SCH ) Für die Umsetzung dieser Handlungsoption werden bauliche Maßnahmen notwendig. Die Comeniusschule ist in den Schulgebäuden der auslaufenden Realschule Südstadt sowie der auslaufenden Maximilian-Kolbe-Hauptschule untergebracht. Diese Gebäude reichen zur Unterbringung einer bis zu sechszügigen Sekundarstufe I aus. Dasselbe gilt grundsätzlich für das Fachraumangebot. Eine Umwandlung in eine schule führt zu einer eigenen Oberstufe und damit zu einem höheren Raumbedarf. Die fehlenden Räume müssen im Rahmen einer Neubaumaßnahme geschaffen werden. Der dazu notwendige Platz stünde nach dem Abriss des alten Gebäudes der Dreikönigenschule auf dem Schulgelände zur Verfügung. Das Schulgebäude der Sekundarschule Neuss ist, auch nach Abschluss der laufenden Baumaßnahme, für drei Züge ausgelegt. schulen müssen aber mindestens vierzügig geführt werden. Dies bedeutet, dass bei der Umwandlung der Sekundarschule in eine eigenständige schule Klassen und Nebenräume für den vierten Zug (6 Klassenräume, 2 Differenzierungsräume) und Räume für die Oberstufe (bei einer zweizügigen Oberstufe = 6 Kursräume) neu gebaut werden müssen. Hinzu kommen im Bereich der Naturwissenschaften voraussichtlich drei Fachräume (Biologie, Chemie, Physik), dazugehörige Sammlungs- und Vorbereitungsräume sowie eine größere Verwaltung incl. Lehrerzimmer und ggfls. eine Erweiterung der Mensa. Ob ein Baukörper dieser Größenordnung auf dem zur Verfügung stehenden Schulgelände überhaupt realisierbar wäre, müsste in einer Machbarkeitsstudie geprüft werden. Durch die Umsetzung dieser Option würden zwei weitere Oberstufen entstehen. Die Mindestgröße zur Einrichtung einer Oberstufe beträgt 42 SuS pro Jahrgangsstufe. Um eine vernünftige Bandbreite eines Kursangebotes einrichten zu können, muss die Oberstufe aber über mehr SuS verfügen. Bei den beiden derzeit aufbauenden schulen Nordstadt und Norf kommen bereits in den Schuljahren 2017/18 bzw. 2020//21 insgesamt zwei neue Oberstufen zum jetzigen Oberstufenangebot hinzu. Für den Antrag an die Bezirksregierung muss der Nachweis eines ausreichenden Oberstufenpotentials erbracht werden. Aufgrund der aktuellen Zusammensetzung der Schülerschaften im Bereich der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens wird das Gelingen des Nachweises durch die Bezirksregierung durchaus kritisch gesehen. Die Zügigkeiten würden sich wie folgt verteilen: fünf Gymnasien 20 Züge (alle vierzügig) sechs schulen 29 Züge * 51 Züge *schule an der Erft, Janusz-Korczak-schule und die schule Neuss jeweils 4 Züge, schule Comenius 5 Züge, schule Nordstadt und schule Norf jeweils 6 Züge.

7 Seite 7 3. Umwandlung der Comeniusschule in eine schule und gleichzeitige Auflösung der Sekundarschule Neuss plus Errichtung einer Teilstandortes einer bestehenden schule am Standort Gnadentaler Allee Die Umwandlung der Comeniusschule in eine schule und die sich daraus ergebenden grundsätzlichen Konsequenzen wurden unter Punkt 2 der Handlungsoptionen beschrieben. Die Weiterführung der Sekundarschule Neuss als einzige Sekundarschule ist aufgrund der unter dem Punkt Situation der Sekundarschulen beschriebenen Lage nicht sinnvoll. Eine weitere Option ergibt sich durch die Errichtung eines Teilstandortes einer bestehenden schule am Standort der jetzigen Sekundarschule Neuss. Dies setzt eine Auflösung der Sekundarschule Neuss voraus. Die SuS werden dann Schüler der schule. Gemäß 83 Abs. 5 SchulG gibt es für die Bildung von Teilstandorten zwei Möglichkeiten. Zum einen kann eine schule mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und allen Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten geführt werden (horizontale Gliederung). Dies entspricht der jetzigen Aufteilung der schule an der Erft, an der die Jahrgänge 5 bis 7 an einem Teilstandort und die Jahrgänge 8 bis 13 am Hauptstandort unterrichtet werden. Ausnahmsweise kann eine schule auch mit mindestens sechs Parallelklassen pro Jahrgang einen Teilstandort mit zwei oder drei Parallelklassen pro Jahrgang führen, wenn nur dann das schulische Angebot der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert ist (vertikale Gliederung). Dies würde bedeuten, dass an beiden Standorten mehrere Züge mit den Jahrgängen 5 bis 10 geführt werden und an einem Standort die Oberstufe hinzukommt. Zur Möglichkeit der vertikalen Gliederung hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass es sich nach Rücksprache mit dem Schulministerium (MSW NRW) und unter Berücksichtigung eines Erlasses des MSW an die Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2013 entgegen des reinen Gesetzeswortlautes nicht um eine abschließende Regelung der schulteilstandorte handelt. Zwingend bei einer vertikalen Gliederung ist nur die Vorgabe von mindestens sechs Parallelklassen pro Jahrgang. Die Gliederungsformen können auch miteinander kombiniert werden, z.b. jeweils drei Parallelklassen 5 bis 7 an allen Standorten und die übrigen Jahrgänge mit allen Parallelklassen an einem Standort. Durch die Bildung eines Teilstandortes einer bestehenden schule entsteht eine schule mit 7 Zügen, in der vertikalen Gliederung mit vier Zügen Klassen 5 bis 10 am bisherigen Standort zzgl. Oberstufe und drei Zügen Klassen 5 bis 10 am bisherigen Standort der Sekundarschule. Die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen an der Comeniusschule entsteht bei dieser Option in dem bereits in der zweiten Option beschriebenen Umfang. Der Umfang baulicher Maßnahmen am Standort der Sekundarschule Neuss ist bei der Errichtung eines Teilstandortes in vertikaler Gliederung allenfalls gering und ggfls. Notwendigen Anpassungen durch die Änderung der Schulform geschuldet. Bei einer horizontalen Gliederung und einer Unterrichtung der Jahrgangsstufen 5 bis 7 am Teilstandort werden durch die insgesamt sieben Züge drei weitere Klassenräume und ein Differenzierungsraum benötigt.

8 Seite 8 Bei dieser Handlungsoption wird nur eine neue zusätzliche Oberstufe gebildet. Als schulen kommen grundsätzlich aufgrund der Standorte und Größen die schule an der Erft und die Janusz-Korczak-schule in Betracht. Die Entfernung zwischen der schule an der Erft und dem Standort des Schulgebäudes Gnadentaler Allee beträgt 2,65 km, die Entfernung zwischen der Janusz-Korczak-schule und dem Schulgebäude Gnadentaler Allee beträgt 3,50 km. Die Sekundarschule Neuss hat einen Kooperationsvertrag, im Hinblick auf die Oberstufe, mit der schule an der Erft abgeschlossen. Die Zügigkeit würden sich wie folgt verteilen: fünf Gymnasien 20 Züge (alle vierzügig) fünf schulen 29 Züge * 51 Züge *schule an der Erft (je nach Beschluss) 7 oder 4 Züge, Janusz-Korczak-schule (je nach Beschluss) 7 oder 4 Züge, schule Nordstadt, schule Norf und schule Comenius jeweils 6 Züge Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf Vor der Umsetzung größerer schulorganisatorischer Maßnahmen empfiehlt es sich, eine sogenannte Schulträgerberatung wahrzunehmen, an der neben dem Dezernat 48 Schulorganisation und -recht - auch die für die Schulen der Kommune zuständigen schulfachlichen Dezernenten und Schulräte teilnehmen. Der Bezirksregierung wurde der vorstehende Sachverhalt vorgetragen. Nach eingehender Diskussion unter Berücksichtigung der geringen Anmeldezahlen an den Sekundarschulen der nach wie vor hohen Abweisungen an den schulen der fehlenden Heterogenität in der Zusammensetzung der Schülerschaft insbesondere an den Sekundarschulen, aber teilweise auch an den schulen den schulrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten des aufgrund der Schülerzahlen notwendigen Ausbaus der Zügigkeiten den baulichen Notwendigkeiten der bereits bestehenden Kooperation der Sekundarschule Neuss mit der schule an der Erft empfiehlt die Bezirksregierung der Stadt Neuss folgende schulorganisatorische Maßnahmen: 1. Umwandlung der Comeniusschule in eine sechszügige schule spätestens zum Sofortige Auflösung der Sekundarschule Neuss mit Ablauf des (Übernahme der Schülerschaft durch die schule an der Erft) 3. Errichtung einer Dependance der schule an der Erft am Standort der jetzigen Sekundarschule Neuss mit Wirkung vom

9 Seite 9 Elternbefragungen sind grundsätzlich rechtlich nicht zwingend erforderlich. Gleichwohl empfiehlt die Bezirksregierung Düsseldorf eine Befragung der Elternschaften der beiden Sekundarschulen. Andererseits sind die Anmeldezahlen bzw. Abweisungen an den schulen als Begründung für die Umsetzung schulorganisatorischer Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung mehr als ausreichend. Die Mitwirkungsrechte der Schulen lt. Schulgesetz (Stellungnahme der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen gemäß 65 Abs. 2 Nr. 22 i. v. m. 76 Satz 3 Nr. 1 SchulG NRW; Stellungnahmen zu den Auswirkungen auf die übrige Schullandschaft in der Stadt Neuss sowie im benachbarten regionalen Umfeld gemäß 80 Abs. 2 SchulG NRW) bleiben davon unberührt. Des Weiteren ist nach 81 Abs. 2 SchulG im Antrag eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung inklusive Raumplanung vorzulegen. Zum zeitlichen Ablauf weist die Bezirksregierung Düsseldorf daraufhin, dass schulorganisatorische Anträge zum Schuljahr 2017/18 spätestens Mitte November 2016 vollständig vorliegen sollten. Die Verwaltung beabsichtigt im Sinne der Empfehlungen der Bezirksregierung in vertiefte Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen und der Elternschaft zu treten und ggfls. eine Befragung der Eltern durchzuführen.

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