Einführung in die Rechtslehre

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1 Eführung die Rechtslehre Skript phw / S. Sievi 1. Semester Recht Kapitel 1 Autor: Stefan Furer // phw

2 Eflussfaktoren auf das menschliche Verhalten Moral 3 grundsätzliche Faktoren Moral dividueller Wertmassstab ees ees Menschen (nicht (nicht erzwgbar) Sitte erwartete bestimmte Verhaltensweisen (nicht (nicht erzwgbar) Recht allgemegültige Vorschriften mit mit Zwangscharakter (erzwgbar) phw / Stefan Furer Skript 5-6 2

3 Rechtsordnung und ihr Aufbau Grundprzip der der Demokratie Gewaltentrennung (Legislative, Executive und und Judikative) Respektierung der der Menschenrechte Beachtung des des Legalitätsprzipes Die Die Gesamtheit aller aller von von der der Gemeschaft eem bestimmten rechtsstaatlichen Verfahren geschaffenen und und für für alle alle Individuen dieser Gemeschaft verbdliche Normen bezeichnet man man als als Rechtsordnung Rechtsordnung Rechtsordnung Gesamtheit Gesamtheit aller aller erzwgbarer erzwgbarer und und eem eem rechtsstaatlichen rechtsstaatlichen Verfahren Verfahren erlassenen erlassenen Verhaltensvorschriften Verhaltensvorschriften Öffentliches Öffentliches Recht Recht Privat Privat // Zivilrecht Zivilrecht Beziehung Beziehung zwischen Rechtsbeziehung zwischen Rechtsbeziehung zwischen zwischen übergeordnetem übergeordnetem Staat Staat und und den den ezelnen ezelnen Mitgliedern Mitgliedern dem dem ezelnen ezelnen Mitglied der Mitglied der staatlichen staatlichen Gemeschaft Gemeschaft dieser dieser Gemeschaft Gemeschaft phw / Stefan Furer Skript 6-7 3

4 Das öffentliche Recht Rechtsnormen die die mit mit dem dem Staat Staat und und seer Tätigkeit zu zu tun tun haben... die die Beziehung zwischen Staat Staat und und Ezelpersonen die die Beziehung zwischen den den Staaten die die Organisation des des Staates und und seer Erichtungen Wichtigste Teile des des öffentlichen Rechts: Unterordungsverhältnis Staat Staatsrecht Staatsrecht (Verfassungsrecht) (Verfassungsrecht) Verwaltungsrecht Verwaltungsrecht (kl. (kl. Steuerrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht Verkehrsrecht u.a) u.a) Strafrecht Strafrecht (eheitlich) (eheitlich) Prozessrecht Prozessrecht (kantonal) (kantonal) Schuldbetreibungs Schuldbetreibungs und und Konkursrecht Konkursrecht (eheitlich) (eheitlich) Bürger Kirchenrecht Kirchenrecht Völkerrecht Völkerrecht phw / Stefan Furer Skript 8 4

5 Das Privat- oder Zivilrecht (1) (1) Grundgedanke der der Privatautonomie (den (den ezelnen sollen der der Gestaltung ihrer ihrer gegenseitigen rechtlichen Kontakte möglichst grosse Freiräume gelassen werden)... Dies Dies resultiert im im Privatrecht der der Unterscheidung der der ezelnen Rechtsnormen zwischen zwgenden und und dispositiven (ergänzenden bzw.. abänderbaren) Bestimmungen zwgende Normen: Die Die vom vom Gesetzgeber Gesetzgeber aufgestellte aufgestellte Vorschrift Vorschrift kann kann nicht nicht durch durch Parteiverebarung Parteiverebarung abgeändert abgeändert werden. werden. Sie Sie hat hat zwgende zwgende Gültigkeit Gültigkeit zwischen zwischen den den Parteien. Parteien. dispositive Normen: Die Die vom vom Gesetzgeber Gesetzgeber aufgestellte aufgestellte Rechtsnorm Rechtsnorm kommt kommt nur nur zur zur Anwendung, Anwendung, wenn wenn die die Parteien Parteien kee kee dividuelle dividuelle Verebarung Verebarung getroffen getroffen haben. haben. Sie Sie ergänzt ergänzt die die Abrede, Abrede, wenn wenn sie sie unvollständig unvollständig ist. ist. phw / Stefan Furer Skript

6 Das Privat- oder Zivilrecht (2) (2) Rechtsbeziehungen von von Privatpersonen (nat. (nat.& jur.) jur.) unter sich... Beispiele Käufer --Verkäufer Gläubiger --Schuldner Arbeitgeber --Arbeitnehmer Wichtigste Teile des des öffentlichen Rechts: Gleichstellungverhältnisse ZGB ZGB (Zivilgesetzbuch) (Zivilgesetzbuch) Personenrecht Personenrecht (ZGB (ZGB 11-89) 11-89) Familienrecht Familienrecht (ZGB (ZGB ) 456) Bürger Erbrecht Erbrecht (ZGB (ZGB ) Bürger 640) Sachenrecht Sachenrecht (ZGB (ZGB ) 977) 55 Teil Teil des des ZGB ZGB (separat (separat geführt) geführt) Obligationenrecht Obligationenrecht (OR (OR ) 1186) phw / Stefan Furer Skript

7 Das Privat- oder Zivilrecht (3) (3) Übersicht des des Obligationenrechts Das Das Obligationenrecht besteht aus aus fünf fünf Teilen: Allgemee Bestimmungen über über Obligationen (OR (OR ) 183) Die Die ezelnen Vertragsverhältnisse (OR (OR ) 551) Die Die Handelsgesellschaften und und Genossenschaften (OR (OR ) 926) Handelsregister, Geschäftsfirmen und und kaufm. Buchführ. (OR (OR ) 964) Die Die Wertpapiere (OR (OR ) phw / Stefan Furer Skript

8 Die Rechtsquellen (1) (1) geschriebenes Recht Bundesrecht verdrängt kantonales Recht höherrangiges Recht geht geht tieferrangigem vor vor Bund Verfassung Kanton Verfassung Gesetz Gesetz Verordnung Verordnung phw / Stefan Furer Skript

9 Die Rechtsquellen (2) (2) ungeschriebenes Recht Gewohnheitsrecht; Usanzenrecht (nirgends niedergeschrieben, jedoch seit seit langer Zeit Zeit allgeme als als richtig empfunden) Richterliche Rechtsfdung (nach bewährter Lehre und und Überlieferung) Richterliches Ermessen (Fden eer eer angemessen Lösung für für den den konkreten Fall) Fall) Sonderfall: Gerichtliche Praxis (mögliche Entscheidungsvariante aus aus früheren gleichartigen Fällen herbeigezogen... Präjudiz phw / Stefan Furer Skript

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