DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND
|
|
- Gertrud Günther
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND Bundeskoordinatorentag 2012 Vorbildfunktion oder Problemfall? Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Vorsitzender im V.S.G.K. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 1/16
2 Agenda Leistungsbild Koordination nach BaustellV Umfrageergebnisse (Stichprobenanalyse) Fazit Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 2/20 2/16
3 Grundsätzliche Möglichkeiten einer Leistungsbeschreibung Bauleistung, beschrieben durch: Pläne Mengen verbale Beschreibungen inkl. Verweis auf Produkte Ingenieur und Architektenleistungen, beschrieben durch: verbale Beschreibungen durch ein Leistungsbild ggf. durch Zeitansätze Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 3/20 3/16
4 Leistungsbild der Koordination nach BaustellV gemäß AHO Heft Nr Grundleistungen, die in jedem Fall nach BaustellV erbracht werden müssen 1.1 Grundleistungen während der Planung der Ausführung 1.2 Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 4/20 4/16
5 Leistungsbild der Koordination nach BaustellV gemäß AHO Heft Nr Besondere Leistungen, die einen Mehraufwand darstellen und eine gesonderte Vergütung rechtfertigen 2.1 Bedarfsleistungen, die nicht immer, bei speziellen Randbedingungen aber in jedem Fall erbracht werden müssen 2.2 Zusatzleistungen, die sich nicht unmittelbar aus der BaustellV ableiten, aber zusätzlich vereinbart werden können Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 5/20 5/16
6 Stichprobenanalyse der Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Ausschreibungstyp 1 Häufige Merkmale: Pauschalierung sehr kurz und knapp häufig unpräzise Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 6/20 6/16
7 Stichprobenanalyse der Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Ausschreibungstyp 2 Häufige Merkmale: Detailliertere Auflistungen der Leistungen. Häufig missverständliche oder fehlerhafte Leistungsbeschreibung Zusatzpositionen ohne Bezug zur BaustellV bzw. dem AHO Heft 15 Keine der untersuchten Ausschreibungen hat alle Grundleistungen beinhaltet. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 7/20 7/16
8 Ausschreibungstyp 1 (Extrembeispiele) Darstellung des vollständig wiedergegebenen Ausschreibungstextes Beispiel Nr. 1: Angeboten werden soll das Leistungsspektrum der SiGe Koordination für die Planungs und die Ausführungsphase sowie die Erstellung eines SiGe Planes und der Unterlagen für die späteren Arbeiten. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 8/20 8/16
9 Ausschreibungstyp 1 (Extrembeispiele) Darstellung des vollständig wiedergegebenen Ausschreibungstextes Beispiel Nr. 2: SiGe Plan erstellen Unterlage für spätere Arbeiten erstellen SiGe Koordinator stellen SiGe Plan des AG fortschreiben Erstellen der Vorankündigung Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 9/20 9/16
10 Ausschreibungs Typ 2 (Extrembeispiele) Darstellung gemäß dem Leistungsbild nach AHO Heft Nr. 15 Grundleistungen während der Planung der Ausführung Punkt 1.1.1: Koordinieren der Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach 4 der Ziffer 1 bis 5 ArbSchG bei der Planung der Ausführung Koordination aller geltenden Bestimmungen Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 10/20 10/16
11 Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens Punkt 1.2.2: Bekanntmachen der SiGe Planung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen Bekanntmachen des SiGePlans. SiGe Plan für alle Beschäftigten einsehbar auf der Baustelle vorhalten. Aushängen des SiGe Plans im Baubüro. Punkt 1.2.4: Hinwirken auf die Einhaltung und Umsetzung der [ ] erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen [ ]. Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber [ ] auf die Einhaltung ihrer Pflichten nach der BaustellV Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 11/20 11/16
12 Punkt 1.2.5: Anpassen und Fortschreiben des SiGePlans und der Unterlage Anpassen und Fortschreiben des SiGePlans. Die Unterlage wird meistens vernachlässigt. Punkt 1.2.7: Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber Koordinieren der Überwachung der Arbeitgeber [ ] auf die ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 12/20 12/16
13 Punkt 1.2.8: Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und besprechungen Organisieren des Zusammenwirkens der bauaus führenden Unternehmen [ ] durch Sicherheits besprechungen und begehungen [ ]. Keine vertraglichen Regelungen bezüglich der durchschnittlichen Begehungshäufigkeit. Punkt 1.2.9: Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen [ ]. Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen [ ]. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 13/20 13/16
14 Zusatzleistungen, die sich nicht unmittelbar aus der BaustellV ableiten, aber zusätzlich vereinbart werden können Punkt 2.2.4: Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen Gegebenenfalls mitwirken bei der Vergaben Ausschreiben von gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen [ ]. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 14/20 14/16
15 Zusätzlich geforderte Leistungen die deutlich über die Besonderen Leistungen hinausgehen: Mitwirken beim Fortschreiben des Bauablaufplans. Einhaltung der Lärmschutzverordnung. Einhaltung der Vorschriften für den Umweltschutz Protokollierung und Unterrichtung des Bauherrn über den ordnungsoder nicht ordnungsgemäßen Zustand der Baustellen und den daraus resultierend, vorgenommenen Maßnahmen. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 15/20 15/16
16 Stichprobenartige Überprüfung des vorschrifts und ordnungsgemäßen Zustandes der Maschinen, der Betriebsanlagen, der technischen Arbeitsmittel, der Arbeitsverfahren, der Arbeits und Baustoffe, der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsschutzbestimmungen, der arbeitsmedizinisch gesicherten Erkenntnisse, der Verkehrswege einschl. stichprobenartiger Kontrollen Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf die Einhaltung ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung. Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 16/20 16/16
17 Messtechnische Überwachung. Zusammenstellen, Fortschreiben und Vorhalten einer Nachweisakte auf der Baustelle. Überwachung der Mängelbeseitigung sicherheitsrelevanter Maßnahmen. Feststellen von Meldepflichten an den SiGe Koordinator, z.b. für den Beginn besonders gefährlicher Arbeiten. Überwachen der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigten bezüglich ihrer Pflichten gemäß 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 17/20 17/16
18 Fazit Häufig wird das Leistungsbild wird viel zu ungenau oder falsch beschrieben und wichtige Leistungen werden teilweise nicht ausgeschrieben. und/oder Das Leistungsbild geht teilweise deutlich über die Aufgaben eines SiGe Koordinators hinaus. Den Arbeitgebern wird dadurch suggeriert, dass ihnen ein Teil ihrer gesetzliche verankerten Arbeitsschutz verantwortung abgenommen wird. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 18/20 18/16
19 Fazit Gefährdung für das Erreichen des Ziels der Baustellenverordnung. Die Akzeptanz und das Verständnis für die Baustellenverordnung wird dadurch stark reduziert. Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 19/20 19/16
20 V.S.G.K. c/o Bergische Universität Wuppertal Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Pauluskirchstr Wuppertal tel fax e mail Internet helmus@uni wuppertal.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundeskoordinatorentag 2012 Die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Folie 20/20 20/16
Bestellung eines geeigneten Koordinators
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bestellung eines geeigneten Koordinators nach RAB 30 Eine Hilfe für den Bauherrn Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)
MehrDie Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau
Die Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau Vortrag auf dem 16. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung München, 08.04.2016 Referent: RA Sebastian Büchner, Oppler Hering
MehrKoordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Körperschaft des öffentlichen Rechts Zukunft gemeinsam gestalten. 1 Warum Koordination? Am 24. Juni 1992 wurde die europäische
Mehr5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren
Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8
MehrArbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten
Baustellen B 05/1 Arbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten Inhalt Michael Kolbitsch Ihr Experte Seite Das sind die größten
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)
Baustellenverordnung BaustellV 817a Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), zuletzt geändert am 15. November
MehrAuf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
MehrDie Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung Mit Wirkung zum 1.7.1998 tritt die nachfolgend abgedruckte Baustellenverordnung in Kraft. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung
MehrDie Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase
Chaos auf der Baustelle muss das sein? Deutsch-Französisches Forum, 27. Nov. 2014, Straßburg Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Matthias Deufel Gliederung 2. Umsetzungsdefizite
MehrSiGe-Koordination einer Dach- und Fassadensanierung in Solingen
SiGe-Koordination einer Dach- und Fassadensanierung in Solingen Beitrag zum Bundeskoordinatorentag am 10.11.2011 in Berlin Dr.-Ing. F. Josef Follmann (OFFICE-4 Baubetreuung GmbH) Inhalt 1. Vorstellung
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrV E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen
SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1 Hinweise für Kirchengemeinden: Beratung über die Notwendigkeit durch das Kirchenbauamt oder den beauftragten Architekten siehe auch BaustellenVerordnung V E R T R A G über
MehrRechtliche Stellung des Koordinators
Rechtliche Stellung des Koordinators Personen auf der Baustelle Arbeitgeber Unbeteiligte Dritte Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte Sonstige SiGeKo Rechtliche
MehrRAB 33 Stand: 12.11.2003
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
MehrKoordinationsvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Koordinationsvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutz Zwischen dem Bauherrn Name / Firma Str. / Nr. 12345 PLZ - im folgenden Auftraggeber - AG genannt- und estecasa Bauberatung GmbH, Werner-von Siemens-Str.
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung
Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander
MehrSicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
SCHIRMER Info Abfallwirtschaft Infrastruktur Anlagenbau Wasserwirtschaft Altlasten Vermessung Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 SCHIRMER Umwelttechnik
MehrArbeitssicherheit auf Baustellen
Arbeitssicherheit auf Baustellen Wichtige Informationen für den Bauherrn Freistaat Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Sehr geehrter Bauherr, jedes Jahr verunglücken auf deutschen Baustellen
MehrRA Dr. Norbert Küper, Hauptgeschäftsführer des AHO. Aufwandsermittlung aufgrund unterschiedlicher Beauftragungsformen des SiGe-Koordinators
RA Dr. Norbert Küper, Hauptgeschäftsführer des AHO Aufwandsermittlung aufgrund unterschiedlicher Beauftragungsformen des SiGe-Koordinators Durchführung der Koordination in der Ausführungsphase anhand ausgewählter
MehrHonorarsituation für Leistungen nach Baustellenverordnung
Honorarsituation für Leistungen nach Baustellenverordnung, LuFG Baubetrieb und Bauwirtschaft 3. Bundeskoordinatorentag am 8. November 2007 im Konferenzzentrum des Bundesministeriums für Wirtschaft und
MehrKundeninfo für den SiGe-Plan
Kundeninfo für den SiGe-Plan Gemäß BaustellV ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden; incl. Muster-Anforderungsschreiben,
MehrBaustellenverordnung
Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde
MehrSicherheit auf dem Bau
Sicherheit auf dem Bau Sicherheit auf dem Bau 1 Sicherheit am Bau 2 Unfallstatistik Stand 2015 Unfälle in der Bauwirtschaft - Unfälle in der gewerblichen. Wirtschaft Bauwirtschaft Gewerbliche Wirtschaft
MehrGesundes Führen lohnt sich!
Gesundes Führen lohnt sich! Führungskräfte fördern die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen Tagung am 13.06.2006 in Köln Systematisches Arbeitsschutzhandeln Tool-Pools: 4 + 3 Konzept
MehrVertrag. über. Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung
Vertrag über Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung zwischen... (Bauherr) und... (Koordinator) wird auf der Grundlage der Verordnung
MehrGefährdungsbeurteilung Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN WIE ERSTELLE ICH EINE ANGEMESSENE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG DIENSTAG, 23. AUGUST 2016 sauber gemacht! Gefährdungsbeurteilung Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
Mehr4.2 Sicherheitsunterweisungen
4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der
MehrVERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS
VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS Argumentations- und Kalkulationshilfen Um die Leistungen gemäß Baustellenverordnung durchzuführen, ist der Architekt in besonderer Weise geeignet.
MehrUntersuchung zur. Umsetzung der Baustellenverordnung. bei ausgewählten Bauvorhaben. Präsentation des Schlussberichts. Friedberg, 16.
Präsentation des Schlussberichts Untersuchung zur Umsetzung der Baustellenverordnung bei ausgewählten Bauvorhaben Friedberg, 16. Februar 2006 Folie 1/#?# Schlussbericht Untersuchung... Baustellenverordnung...
MehrAllright Safety Leistungsumfang
Allright Safety Leistungsumfang Die Lösung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung auf der Baustelle Bildunterschrift in 8 pt Sicherheit auf Deutschlands Baustellen Seit 1. Juli 1998 ist in Deutschland
MehrHaftung: Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zur Zeit zu beobachtender Entwicklungen aus Sicht eines praktizierenden Koordinators
Haftung: Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zur Zeit zu beobachtender Entwicklungen aus Sicht eines praktizierenden Koordinators Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Offenbach Grundlagen Baustellen-Verordnung
MehrSicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer Seite 1 Rechtsgrundlagen für die Praxis BGR 128 Kontaminierte Bereiche + (???) TRGS 524 Seite 2 Gefährdungspotential
MehrSicherheit auf dem Bau
Sicherheit auf dem Bau Sicherheit auf dem Bau 1 Unfallstatistik Stand 2004-2008 2 Sicherheit am Bau 3 Sicherheit am Bau 4 Sicherheit am Bau 5 Sicherheit am Bau 6 Sicherheit am Bau 7 Landesbauordnung NRW
MehrUmbau und Sanierung des Rathauses der Stadt Magdeburg
1 Bauvorhaben: Umbau und Sanierung des Rathauses der Stadt Magdeburg Grunddaten 2 Bauherr: Stadt Magdeburg (Hochbauamt) Planung / Architekten BKSP Bauleitung: Bahlo Köhnke Stosberg & Partner Herr Willmann
MehrLeistungsbild Brandschutz
1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfanges. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind, und Festlegen der Aufgabenverteilung Zusammenstellen der Ergebnisse
MehrGemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode. Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen bei
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrBundeskoordinatorentag 2013 Erwartungen und Wünsche an die Zusammenarbeit mit Koordinatoren aus Sicht eines internationalen Bauunternehmens
Bundeskoordinatorentag 2013 Erwartungen und Wünsche an die Zusammenarbeit mit Koordinatoren aus Sicht eines internationalen Bauunternehmens SPIE, sharing a vision for the future Der SiGeKo als Planer der
MehrArbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
MehrBaustellenverordnung: BaustellV
Gelbe Erläuterungsbücher Baustellenverordnung: Baustell Kommentar für Bauleiter, Architekten, SiGe-Koordinatoren, Baujuristen und Bauherren von Dr. Norbert Franz Kollmer 2. Auflage Baustellenverordnung:
MehrEine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung
Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de
MehrHonorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Einleitung Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand
MehrTalbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt. VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt
Talbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt Berliner Hauptbahnhof (Bauphase) Foto: DB AG/Hans-Joachim Kirsche VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt Prozess
MehrIngenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005. Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern:
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005 Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern: Umbau und Erweiterung des Nationalparkhauses Jasmund Zusammenarbeit
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrBaustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
MehrDigitalisierung in der Wertschöpfungskette des Bauens und der Prävention Fokus Arbeitsschutz
Digitalisierung in der Wertschöpfungskette des Bauens und der Prävention Fokus Arbeitsschutz Bundeskoordinatorentag am 05.11.2015 in Berlin Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Inhalt Hintergrund, bisherige
Mehr1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
Mehrbei gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen
Koordinationsrelevante Aspekte bei gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen Bert Brecht Str. 4, 63069 Offenbach ingolf.kluge@kluge ingenieure.de Arbeitsschutz im Hoch u. Tiefbau 1 gemeinsam genutzte
MehrZusammenarbeit der am Bau Beteiligten. Gegenseitige Erwartungen von Koordinatoren und Aufsichtsinstitutionen
4. Bundeskoordinatorentag am 23.10.2008 in Berlin Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten Gegenseitige Erwartungen von Koordinatoren und Aufsichtsinstitutionen Ingolf Kluge Sebastian Schul Erwartungen und
MehrVorsicht Fundmunition!
Vorsicht Fundmunition! Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Ausführung von Erdarbeiten Vorgehensweise in Sachsen Dipl.-Ing Thomas Lange Leiter Kampfmittelbeseitigungsdienst PD Zentrale Dienste Sachsen
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
MehrZweistufige SiGe-Planung
Zweistufige SiGe-Planung 2. Bundeskoordinatorentag 2006 19. Oktober 2006 Berlin Dipl.-Phys. Michael Jäger Bau-Atelier BVKSG e.v., Leipzig Seite: 1 Zweistufige SiGe-Planung Ausgangssituation Erfahrungen
MehrFrühzeitige Zusammenarbeit mit Planern. Erwartungen, Vorteile, Erfahrungen bei zwei Bauvorhaben
Frühzeitige Zusammenarbeit mit Planern Erwartungen, Vorteile, Erfahrungen bei zwei Bauvorhaben Folie: 1/34 Cranachhöfe, Essen Kombiniertes Wohn- und Geschäftsgebäude mit Seniorenwohngebäude Bauherr Bausumme:
MehrHandbuch Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen
ESV 75 Handbuch Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen Ziele und Inhalt der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrArbeitsschutz im Baubereich
Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrEvaluation der Baustellenverordnung. Schlussfolgerungen
Evaluation der Baustellenverordnung Schlussfolgerungen Dr. Volker Steinborn Achim Sieker Forschungsprojekt des BMAS (Projektnummer 32/03) Untersuchung zur Umsetzung der Baustellenverordnung bei ausgewählten
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Das Wichtigste der Baustellenverordnung für Bauherren, Beauftragte, Koordinatoren,
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrLeistungsphase Pos. Bezeichnung der Leistung/Tätigkeit Gesamtpreis (netto)
1. Vorplanung (Finalisierung der durch den AG begonnen Vorplanung) Der Leistungsumfang bemisst sich nach Kapitel 3.2 der Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung für die Planung des 2. Entwurfsplanung Der
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan -
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - RAB 31 Stand:12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich
MehrRAB 31 Stand: 24.04.2001
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - RAB 31 Stand: 24.04.2001 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit
Mehr2. Baustellenverordnung. Arbeitsschutzvorschriften
2. Baustellenverordnung und Arbeitsschutzvorschriften Stand: 04/2010 Seite 1 von 40 1. Die Baustellenverordnung 1.1 Sinn und Zweck der Baustellenverordnung Wesentliche Verbesserungen von Sicherheit und
MehrSIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden
SIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Christine Schimrosczyk Landesamt für Verbraucherschutz LSA Gewerbeaufsicht West, Halberstadt Klusstraße
MehrLe Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland
Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Vortragsmanuskript Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski Geschäftsführer/
MehrRechtsrahmen in Deutschland
Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen
MehrAusbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Information und Dokumentation
1 Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Information und Dokumentation BETRIEBLICHER AUSBILDUNGSPLAN AUSBILDUNGSBEHÖRDE: AUSZUBILDENDE/R Name: Vorname:
MehrVerantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen
Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei
MehrErmittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*
Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI Ursula.Aich@rpda.hessen.de *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der
MehrWerkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
MehrVerantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme
Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung
Mehr15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Neubew *2*3 1*4*5 1-(6+7) zu 100 %
1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
MehrDie Baustellenverordnung aus Sicht des Deutschen Baugewerbes Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung
Bundeskoordinatorentag 2012 Die Baustellenverordnung aus Sicht des Deutschen Baugewerbes Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung Zentralverband Deutsches Baugewerbe
MehrKoordinator und Weisungsbefugnis Sinn oder Unsinn?
Koordinator und Weisungsbefugnis Sinn oder Unsinn? Bert-Brecht-Str. 4, 63069 Offenbach ingolf.kluge@kluge-ingenieure.de Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 1 Ist ein Koordinator ohne Weisungsbefugnis ein
MehrDIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus
DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus FKC Management-System-Beratung GmbH Leitung Schulung & Seminare Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkraft für Explosionsschutz
MehrLeistungsangebot. Planung und fachgutachtliche Begleitung von Rückbaumaßnahmen
Leistungsangebot Altlastenerkundung und -sanierung Baugrunduntersuchungen/Geotechnik Versickerung von Niederschlagswasser Verdichtungskontrollen (Eigen-/Fremdüberwachung) Schadstoffe in Gebäuden Planung
MehrGesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz
Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz Europäische Richtlinien Anneliese Büggel Expertin für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Oktober 2013 1 Europäische Richtlinien Europäische
MehrSiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze
1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1 Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens ( 3 Abs. 3 BaustellV) I Gegebenenfalls Aushängen und
MehrZeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz
Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz Workshop Vibrationsprävention an gießereitypischen Arbeitsplätzen Dresden, 22./23.05.2013 Zeitarbeit wie funktioniert
MehrAnforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes
Anforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes Regionalforum - Workshop 1 - Gefährdungsbeurteilung - ein Instrument für guten Arbeitsschutz Andrea Krönung
MehrABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG
82B GEWERBEORDNUNG FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG HBV 2009 ERGONOMIE 8 WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN 9 PRÜFUNG NACH AUSSERG. EREIGNISSEN 7 ABNAHMEPRÜFUNGEN SCHULUNGEN MSV 2010 PRÜFUNG VON ARBEITSMITTEL
MehrL e i t f a d en. I. Grundlagen
L e i t f a d en über das Zusammenwirken der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden und der Unfallversicherungsträger zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Planung
MehrKoordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag
Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische
MehrAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotomedienlaboranten / zur Fotomedienlaborantin
Anlage zu 4 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotomedienlaboranten / zur Fotomedienlaborantin 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 3 1) a) Bedeutung- des Ausbildungsvertrages,
MehrHOAI 2009: Grafische Teilleistungstabellen und Kostenanrechnungstabellen
1. Teilleistungstabellen Der Verordnungsgeber hat in der HOAI als kleinste Abrechnungseinheit die Leistungsphasen mit einer Bewertung versehen. Jedoch kommt in der Praxis immer wieder der Fall vor, dass
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen >> Praxisgerecht >> Kompakt >> Kompetent Lobsiger Ihr Baustellenkoordinator Ihr Bauprojekt - Ihre Verantwortung Zeitdruck und ein extremes Kostenbewusstsein
MehrAusbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Archiv
1 Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Archiv BETRIEBLICHER AUSBILDUNGSPLAN AUSBILDUNGSBEHÖRDE: AUSZUBILDENDE/R Name: Vorname: geb.am: zeit vom bis: AUSBILDUNGSORTE
MehrRechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz
Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz Themen: Vertragsarten im Überblick Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich Unterscheidungsmerkmale zu Werkvertrag
MehrAktivitäten im Rahmen der Kammer- und Verbandszugehörigkeiten (IK, VDSI, BFSI, VSGK, INQA-Bauen)
INQA-Bauen Partner: SIDI BLUME 1 Ingenieurbüro überbetrieblicher Dienst i.s. ASIG Sitz: Landeshauptstadt Magdeburg Sicherheitsingenieure, IT-Fachleute, Arbeitsmediziner, Gesundheitswirte Tätigkeitsschwerpunkte:
MehrAktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung
Bundeskoordinatorentag Berlin, 06.11.2014 Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Rechtsanwalt Guido Meyer, Düsseldorf/Essen 1 Obergerichtliche Rechtsprechung zur Baustellenverordnung seit 2006
MehrGrundleistungen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)
Leistungsumfang Ingenieurbauwerke zu 3, Leistungen des Auftragnehmers Grundleistungen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) -- d) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung
Mehr