Erziehungskonzept. 1. Einleitung
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- Günter Kneller
- vor 7 Jahren
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1 Erziehungskonzept 1. Einleitung Die Schule am Silberbach ist eine Förderschule des Kreises Düren. Hier werden Schüler unterrichtet, die einen besonderen Förderbedarf im Bereich Sprache haben. Das Erziehungskonzept ist Teil unseres Schulprogramms. Es basiert auf den Leitideen unserer Schule: Stärkung und Förderung von Selbstwertgefühl, Selbstverantwortung, Gemeinschaftsgefühl und Toleranz bei allen Schülern. Die Schüler haben die Möglichkeit, grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein differenziertes, auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmtes Lernangebot zu erwerben. Wir fördern unsere Schüler in ihrem sozialen Verhalten unter Berücksichtigung ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Unsere Schule soll ein Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum sein, in dem Kinder und Erwachsene sich angenommen fühlen und ihre Individualität entfalten können. Dieses Konzept setzt einen Orientierungsrahmen für alle am Schulleben Beteiligten. Es schafft Transparenz und Verbindlichkeit für Lehrer, Schüler und Eltern. 2. Schulordnung Um ein freundliches und respektvolles Miteinander in den Klassen und in der Schule zu ermöglichen, gilt sowohl für die Schüler als auch die Lehrer das folgende, wesentliche Grundrecht: Jeder Schüler und jeder Lehrer hat das Recht, sich an unserer Schule wohl zu fühlen. Dies schließt das Recht auf einen störungsfreien Unterricht ein. Damit verbunden ist die Grundpflicht eines jeden, dies zu ermöglichen. 2.1 Regeln in der Klasse Das Kollegium hat sich darüber verständigt, innerhalb der Schule folgende drei Regeln festzulegen, die für alle Klassen verbindlich sind. Ich arbeite leise an meinem Arbeitsplatz. Ich höre zu, wenn andere sprechen. Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte und warte, bis ich aufgerufen werde.
2 Seite 2 Darüber hinaus werden in Abhängigkeit der aktuellen Klassensituation nach Bedarf weitere für die Gruppe bedeutsame Regeln formuliert sowie angemessene Konsequenzen für auftretende Regelverstöße vereinbart. Die methodische Vorgehensweise bezüglich der Auswahl und Festlegung von Regeln und Konsequenzen sowie der Art der Formulierung und Visualisierung liegt dabei in der Verantwortung der jeweiligen Klassenlehrer. 2.2 Regeln im Gebäude Beim Klingeln stellen wir uns auf und warten auf den Lehrer. Wir gehen gemeinsam ins Schulgebäude oder in die Pause. Wir gehen langsam und leise durch das Schulgebäude. Wir halten die Toilette sauber. Wir bemalen keine Wände und werfen den Müll in die Mülltonne. Während der Regenpause spielen wir im Klassenraum ohne zu rennen oder zu toben. Hält ein Schüler sich nicht an diese Regeln, so werden die zuvor von Lehrer und Schülern gemeinsam besprochenen Konsequenzen der Lerngruppe wirksam. 2.3 Regeln in der Pause Während der Hofpause bleiben wir auf dem Schulhof. Rote Karte: für das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes. Rote Karte: für das unerlaubte Betreten des Schulgebäudes. Wir achten darauf, dass wir niemanden durch Worte und Taten verletzen. Wir schlagen nicht. Wir bewerfen niemanden mit Sand, Steinen oder Schneebällen. Wir ärgern niemanden. Wir beleidigen niemanden. Rote Karte: für das mutwillige Verletzen oder Bewerfen eines anderen Schülers. Wir klettern nur auf Klettergerüsten. Bei der 2. Verwarnung: Strafbank für diese Pause.
3 Seite 3 Auf der Schaukel sitzen höchstens drei Kinder. Bei der 3. Verwarnung: Schaukelverbot für alle Schüler in dieser Pause. Wir spielen Fußball auf dem Platz mit den Toren oder auf dem Ersatzplatz (die Aufsicht entscheidet). Bei der 2. Verwarnung: der Fußball wird für diese Pause weggenommen. Wir melden der Aufsicht, wenn der Ball über den Zaun oder in den Kellerschacht geflogen ist. Rote Karte: für das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes oder das Klettern in den Kellerschacht. 3. Pädagogische Maßnahmen Trotz der aufgestellten und transparenten Regeln kommt es dennoch häufiger zu verbalen und körperlichen Konflikten sowie anderen Regelverstößen. Daher umfassen die pädagogischen Maßnahmen unserer Schule Angebote zur Prävention und Intervention. 3.1 Prävention Wertschätzende Atmosphäre Stärkung des Selbstbewusstseins Selbstkonzept der Lehrkräfte Qualitativ hochwertiger auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler abgestimmter Unterricht fächerverbindende Unterrichtsinhalte zum sozialen Lernen Reflektion des Unterrichtsgeschehens Erstellung von Klassenregeln Klare Strukturen z.b. durch Rituale Positive Verstärkung des gewünschten Verhaltens (z.b. Verstärkersysteme) Gespräche mit den einzelnen Schülern Gespräche in der Klasse Pausenhofangebote Kooperation der Lehrkräfte Enge Zusammenarbeit mit den Eltern Enge Zusammenarbeit mit allen, die darüber hinaus mit den Schülern arbeiten (z.b. Familienhilfe, Hortbetreuung, Logopäden, Physiotherapeuten, u.ä.)
4 Seite Intervention nonverbal und verbal an die Regel erinnern klare Konsequenzen des Regelübertritts benennen und gegebenenfalls auch durchführen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten (Anruf, Brief, Gespräch in der Schule) Denk mal nach Stunde (siehe Anlage1) Rote Karte (siehe Anlage 2) Abmachungsheft (Verhaltensmodifikation) zeitlich begrenzter Klassenwechsel In einzelnen Fällen: o Unterrichtsausschluss (siehe Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen aus dem Schulgesetz 90) o Kurzzeitbeschulung 3.3. DenkMalNachStunde Im Oktober 2007 wurde die DenkMalNachStunde eingerichtet. Diese Stunde besuchen alle Schüler, die in der Woche vorher durch Störungen im Bus und/oder Unterricht oder durch Regelverletzungen der Schulordnung aufgefallen sind. ( Rote Karte Empfänger ) In dieser Stunde erledigen die Schüler z.b. eine Zusatzarbeit, die ihnen die Klassenlehrerin gegeben hat. In jedem Fall spricht Herr Overs ( Leiter dieser Stunde) mit dem Kind über den Grund und Anlass des Besuchs der DenkMalNachStunde. In der Bezeichnung wird die Intention der Stunde deutlich: das Kind soll über sein problematisches Verhalten nachdenken und dabei unterstützt werden, Verhaltensalternativen für die Zukunft zu finden. Die Eltern werden selbstverständlich über den Besuch der DenkMalNachStunde informiert und anschließend darüber unterrichtet, welche konkreten Dinge in der Stunde geleistet, bzw. verabredet wurden. Nach drei Roten Karten werden die Eltern u einem Gespräch in die Schule eingeladen. 4. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein Erziehungsvertrag (siehe Anlage 3), den die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beim Schulaufnahmegespräch unterschreiben. Die Zusammenarbeit mit den Eltern umfasst: Elterngespräche mit der Klassenlehrerin Elterngespräche unter Moderation des Schulleiters Elternabende Hausbesuche gemeinsame Aktivitäten der Klassen mit den Eltern: z.b. Klassenfrühstück, Grillen
5 Hilfeplangespräche Seite 5 Formblatt Rote Karte Anlage 1 Formblatt Mitteilungen an die Eltern Anlage 2 Erziehungsvertrag Anlage 3 zum Ungang mit Beschwerden: Beschwerdemanagement Anlage 4
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