Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Im Hintersten Schönefeld (Nr. 10/3, 4. Änderung)

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1 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Im Hintersten Schönefeld (Nr. 10/3, 4. Änderung) Änderungsbereiche Bereich C Bereich B Bereich D Bereich A Bereich F Bereich E Bereich H Bereich G

2 Im Hintersten Schönefeld (Nr. 10/3, 4. Änderung) Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren Auftraggeber: Verfasser: KE LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Fritz-Elsas-Straße Stuttgart Tel Fax Thomas Geissler Seniorprojektleiter Stuttgart, den 27. August 2014

3 Inhalt Satzung Gegenstand der Änderung Inhalte der Änderung Bestandteile der Änderung Inkrafttreten... 3 Textteil Planungsrechtliche Festsetzungen... 3 Textteil Hinweise und Empfehlungen... 4 Begründung Planungsanlass / Inhalte der Planung Lage und Größe des Änderungsgebietes Umweltbelange Verfahren... 8 I

4 Satzung der über die 4. Änderung des Bebauungsplans Im Hintersten Schönefeld als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB. Der Stadtrat der hat am die 4. Änderung des Bebauungsplans Im Hintersten Schönefeld unter Zugrundelegung der nachstehenden Rechtsvorschriften als Satzung beschlossen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am (BGBl. I. S. 1548), Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert am (BGBl. I. S. 1548), Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV90) in der Fassung vom (BGBl. I S. 58) zuletzt geändert am (BGBl. I S. 1509). 1 Gegenstand der Änderung Gegenstand der 4. Änderung ist der Bebauungsplan Im Hintersten Schönefeld (Nr. 10/3, 3. Änderung) der mit Rechtskraft vom Die Abgrenzung für den Geltungsbereich der 4. Änderung ergibt sich aus der Planzeichnung vom Inhalte der Änderung Planungsrechtliche Festsetzungen Konkretisierungen unter Maß der baulichen Nutzung Die Planungsrechtlichen Festsetzungen unter der Ziffer Gebäudehöhe werden um Ausführungen zur Ausbildung der Treppenhäuser bei Staffelgeschossen ergänzt. Unter Ziffer Anzahl der Vollgeschosse wird für die Bereiche WA 2.1, 3, 3.1, 3.2, 3.3 und 4 geregelt, dass neben Tiefgaragengeschossen nun auch Kellergeschosse ausnahmsweise nicht auf die Anzahl der max. zulässigen Vollgeschosse angerechnet werden. Nutzungsschablone Planbereich A Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans wird in der Nutzungsschablone zum WA 3.3 die Festsetzung der Bauweise von offener zu abweichender Bauweise mit der Längenbeschränkung der Gebäude von 25 m geändert. Wandhöhe Planbereich A Für die Rücksprünge in den Staffelgeschossen der Mehrfamilienwohngebäude im WA 3.3 werden Ausnahmen formuliert für die Schmalseiten des Gebäudes sowie die Gebäudeseiten zum öffentlichen Platz Franziska-Puricelli-Straße / Hans-Staab-Straße und zum Blockinnenbereich.

5 Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans wird die Nutzungsschablone WA 3.3 mit einer geringfügigen Erhöhung der Wandhöhe um 0,3 m geändert. Grundflächenzahl Planbereiche A, B, C und D Unter Ziffer Grundflächenzahl (GRZ) wird für die Bereiche des WA 2.1, WA 3.1, WA 3.2, WA 3.3 und WA 4 geregelt, dass die Grundflächenzahl durch begrünte bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (Tiefgaragen) bis zu einer GRZ von 0,6 überschritten werden darf. Planbereich F Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans wird das Garagenbaufenster des Flurstücks 71/109 (Ende der Schneegans-Straße) geändert. Planbereich G Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans werden die Garagenbaufenster der Flurstücke 71/27, 71/28 und 71/29 (Ende der Dr.-Gerhard-Muhs-Straße) geändert. Planbereich H Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans werden die Garagenbaufenster in die Baugrenze/ überbaubare Grundstücksfläche integriert (Ende der Kurt-Vittinghoff-Straße und Ende der Hildegard-Schäfer-Straße). 2 Konkretisierungen unter Innere Begrünung Als Ausgleich für die Erhöhung der GRZ durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche wird die Pflanzung von einem heimischen Laubbaum pro 100 m² Überschreitung festgesetzt (Ziffer ). Konkretisierungen unter Bodenbelastungen Die Beschränkung zur Nutzung des Böschungsbereichs beim ehem. Parkplatz am nordwestlichen Bereich des Plangebiets wurde in der 3. Änderung zurückgenommen. Der entsprechende Textabschnitt unter Hinweisen und Empfehlungen (Ziffer 3.2) wird angepasst. Die nicht von der Änderung betroffenen planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom Dezember 2013 (Satzungsbeschluss ) bleiben bestehen. 3 Bestandteile der Änderung Die Bebauungsplanänderung besteht aus dem zeichnerischen Teil der Planzeichnung für die Bereiche A bis H vom sowie dem Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den Nutzungsschablonen. Beigefügt ist die Begründung.

6 4 Inkrafttreten Die 4. Änderung des Bebauungsplans Im Hintersten Schönefeld der tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung nach 10 (3) BauGB in Kraft. Textteil Planungsrechtliche Festsetzungen Die textlichen planungsrechtlichen Festsetzungen werden unter folgenden Ziffern wie folgt hier im Fettdruck dargestellt ergänzt: Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen : Ausnahme Bei Flach- und Pultdachgebäuden darf die Wandhöhe bis zur Gebäudehöhe überschritten werden, wenn sie um mind. 2,0 m von der darunter liegenden Außenwand zurücktritt. (Staffelgeschoss - siehe Gebäudeschnitte). Ausgenommen sind Treppenhäuser zur Erschließung von Staffelgeschossen (bei Flach- und Pultdachgebäuden). Ansichtsflächen der Treppenhäuser im Bereich des Staffelgeschosses, die nicht mind. 2 m zurückspringen sind zu mindestens 50 % der Wandfläche transparent zu gestalten (siehe Systemzeichnungen Staffelgeschosse). 3 Systemzeichnung Staffelgeschosse: Ausnahmsweise kann im WA 3.3 zugelassen werden, dass die Rücksprünge der Staffelgeschosse nur auf den beiden Längsseiten des Gebäudes (Traufseite) erfolgen. Zusätzlich ist es möglich, die Rücksprünge von Staffelgeschossen an den Gebäudeseiten zum öffentlichen Platz Franziska-Puricelli-Straße/Hans- Staab-Straße in voller Länge und zum Blockinnenbereich auf einer Länge bis zu einem Drittel auf bis zu 0,5 m zu reduzieren.

7 1.2.2 Grundflächenzahl (GRZ) : In den Bereichen WA 2.1, WA 3.1, WA 3.2, WA 3.3 und WA 4 darf die zulässige GRZ im Sinne 19 Abs. 4 BauNVO um bis zu 50% durch die Flächen überschritten werden, die gemäß wasserdurchlässig hergestellt werden müssen. Ist eine Versickerung nicht möglich, ist eine gleichwertige Lösung im Rahmen des Entwässerungsantrags zu erbringen. In den Bereichen WA 2.1, WA 3.1, WA 3.2, WA 3.3 und WA 4 darf die zulässige GRZ im Sinne 19 Abs. 4 BauNVO in Verbindung mit 16 Abs. 5 BauNVO ausnahmsweise bis zu einer GRZ von 0,6 durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche überschritten werden, sofern diese mit mind. 0,3 m Erdmaterial überdeckt und dauerhaft begrünt sind. Der Nachweis der Versickerung bzw. Rückhaltung des zusätzlich anfallenden Oberflächenwassers ist im Entwässerungsantrag zu erbringen Anzahl der Vollgeschosse (VG) : Als Ausnahme kann im WA 2.1, 3, 3.1, 3.2, 3.3 und 4 gem. 21a Abs. 1 BauNVO zugelassen werden, dass Tiefgaragengeschosse und Kellergeschosse ohne Aufenthaltsräume nicht auf die Anzahl der max. zulässigen Vollgeschosse anzurechnen sind Innere Durchgrünung Je angefangene 200 m² nicht überbauter Grundstücksfläche sind gemäß Pflanzliste (siehe Anlage) mindestens 1 Laubbaum und 5 Sträucher zu pflanzen. Bereits vorhandene Laubbäume und Sträucher sollten nach Möglichkeit erhalten werden. Sofern sie erhalten werden, können sie auf das genannte Pflanzmaß angerechnet werden. Auf Grundstücken, bei denen die Grundflächenzahl durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche überschritten wird, ist pro 100 m² Überschreitung 1 mittel- bis großkroniger heimischer Laubbaum zu pflanzen. 4 Textteil Hinweise und Empfehlungen 3.2 Bodenbelastungen (2. Absatz) Im Böschungsbereich des ehemaligen Parkplatzes im Nordwesten des Plangebiets, der anfangs als Verdachtsfläche eingestuft war, wurden 2012 Bodenuntersuchungen vorgenommen, die zum Ergebnis hatten, dass keine Verunreinigung vorliegt. Mit Schreiben vom der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wurde die bislang formulierte Nutzungseinschränkung (private Grünfläche GR 4 ) zurückgenommen.

8 Begründung 1. Planungsanlass / Inhalte der Planung Das Wohngebiet Rheingrafenblick gliedert sich aus städtebaulichen Gründen in die unterschiedlichen Teilereiche WA 1 bis WA 5. Diese Gliederung wird über das Maß der baulichen Nutzung festgeschrieben und resultiert aus den unterschiedlichen topografischen Gegebenheiten im Baugebiet sowie aus der vorhandenen Bebauung in den benachbarten Wohnquartieren. Die voranschreitende Vermarktung sowie mittlerweile durchgeführte Detailplanungen für einzelne Grundstücke haben gezeigt, dass Anpassungen in den planungsrechtlichen Vorgaben zu machen sind, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans so nicht vorausgesehen werden konnten. Konkretisierungen unter Maß der baulichen Nutzung Notwendige Treppenhäuser müssen bei Staffelgeschossen im Dachgeschoss nicht zurückspringen. Ein Rücksprung wie für die Wohnflächen der Staffelgeschosse gefordert würde die Erschließung des Dachgeschosses unangemessen einschränken. Damit diese Bauteile sich dem Hauptbaukörper unterordnen, sind Treppenhäuser, die den Rücksprung von 2 m nicht einhalten, zu mindestens 50 % transparent zu gestalten. Zur Veranschaulichung der Festsetzung werden im Planteil Systemansichten aufgenommen. Planbereich A Im Planbereich A sieht die konkrete Planung eines Investors vor, ein hochwertiges Gebäudeensemble mit sechs Wohnhäusern im mittleren und westlichen Teil dieses Baufeldes zu realisieren. Unter den Gebäuden soll eine Tiefgarage entstehen, was Einfluss auf die Höhenlage der Einzelgebäude hat. Im Planbereich A wird ein eigenständiges Quartier entstehen, das zur Nachbarbebauung einen großen Abstand einhält. Nach Norden ist das Quartier durch die Franziska-Puricelli-Str. und die begrünten öffentlichen Stellplätze von den Bestandsgebäuden Franziska-Puricelli-Str. 50 und 52 getrennt. Auch die südlich der Straße An der Lazarettkirche angrenzenden Bungalowgebäude werden von der Bebauung nur unwesentlich tangiert, da auf Grund der Norderschließung sich die Bungalows erwartungsgemäß nach Süden orientieren werden. Insofern sind aus städtebaulicher und nachbarschaftlicher Sicht folgende Änderungen zu vertreten: Erhöhung der Wandhöhe von 7,0 m auf 7,3 m. Die Gebäudehöhe von 10,5 m bleibt unverändert. Im WA 3.3 wird ausnahmsweise zugelassen, dass die Rücksprünge der Staffelgeschosse nur auf den beiden Längsseiten des Gebäudes, entsprechend den Traufseiten, erfolgen müssen. Die kurzen Gebäudeseiten können ähnlich der Giebelseiten bei Satteldächern bis zur Gebäudehöhe geführt werden. Zusätzlich wird ermöglicht, dass der Rücksprung an den Gebäudeseiten zum öffentlichen Platz Franziska-Puricelli-Straße/ Hans-Staab-Straße (Kastanienplatz) auf bis zu 0,5 m reduziert werden darf. Der Platz erhält hierdurch städtebaulich prägnante Platzkanten. Zum Blockinnenbereich darf der Rücksprung mit Blick auf eine sinnvolle Grundrissgestaltung der Staffelgeschosswohnungen auf einer Länge von bis 5

9 zu einem Drittel der Gebäudelänge ebenfalls auf bis zu 0,5 m reduziert werden. Mit dieser Festsetzung wird gewährleistet, dass unter Prüfung des konkreten Bauvorhabens auch bei einer Reduzierung des Rücksprungs das obere Geschoß des Wohngebäudes klar als Staffelgeschoss erkennbar bleibt. Diese Festsetzung wird nur für das WA 3.3 getroffen, da die Gebäude hier eine Ensemblewirkung entfalten und ein eigenständiges Quartier entsteht. In städtebaulicher Hinsicht wird hierdurch zur Franziska-Puricelli-Straße und zum Kastanienplatz der Auftakt zum Baugebiet Rheingrafenblick formuliert. Durch die bestehenden Abstände zur Nachbarbebauung werden Dritte nicht beeinträchtigt. Werden für die Wohngebäude Tiefgaragen ( bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche ) vorgesehen, was aus städtebaulicher Sicht zu unterstützen ist, so darf die Grundflächenzahl bis zu einer GRZ von 0,6 überschritten werden. Diese baulichen Anlagen müssen erdüberdeckt und begrünt sein. Als Kompensation für die zusätzlich in Anspruch genommene Fläche ist pro 100 m² ein Laubbaum zu pflanzen. Auf Grund der Hanglage vieler Grundstücke kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiefgaragen und Kellergeschosse in Teilen über die Geländeflächen hinausragen und gemäß LBauO als Vollgeschoss zu rechnen wären. In der 2. Änderung des Bebauungsplans wurde bereits geregelt, dass Tiefgaragengeschosse ausnahmsweise unter Prüfung des konkreten Bauvorhabens - nicht auf die Anzahl der max. zulässigen Vollgeschosse angerechnet werden müssen. Mit der 4. Änderung wird diese Regelung auch auf Kellergeschosse ohne Aufenthaltsräume ausgeweitet. Im Jahr 2012 war im Planbereich A der Bau eines Kindergartens geplant. Die für das Baugebiet geltende Längenbeschränkung von Gebäuden- und Gebäudegruppen von 25 m (abweichende Bauweise) wurde deshalb in der 2. Änderung des Bebauungsplans aufgehoben, da ein Kindergarten eine größere Länge erfordert hätte (offene Bauweise). Mittlerweile ist nicht mehr vorgesehen, diesen Kindergarten hier zu realisieren. Für die nun vorgesehene Wohnbebauung soll die ursprünglich vorgesehene Beschränkung der Gebäudelänge von 25 m (abweichende Bauweise) wieder gelten. 6 Mit Blick auf die Gleichbehandlung der einzelnen Mehrfamilienhaus-Grundstücke im Bebauungsplan finden folgende Änderungen auch für die nachfolgend genannten Planbereiche Anwendung. Die Regelungen wirken sich städtebaulich nur in untergeordneter Weise aus, da die Gebäudehöhen und Gebäudevolumen nicht verändert werden. Sie führen aber zu einer planungsrechtlichen Konkretisierung der vorgesehenen Bebauung und tragen der bestehenden Topografie Rechnung. Planbereiche B, C und D Mögliche Erhöhung der GRZ bei begrünten Tiefgaragen ( bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche ). Ausnahmsweise keine Anrechnung von Tiefgaragen- und Kellergeschossen (ohne Aufenthaltsräume) als Vollgeschosse.

10 Planbereich E Ausnahmsweise keine Anrechnung von Tiefgaragen- und Kellergeschossen (ohne Aufenthaltsräume) als Vollgeschosse. Planbereich F In der 3. Änderung des Bebauungsplans ist der 3 m breite Fußweg in Verlängerung der Schneegans-Straße in Richtung des öffentlichen Parkplatzes entfallen. Die Fläche wurde dem angrenzenden Bungalowgrundstück zugeschlagen. Um eine angemessene Nutzung dieses Grundstücks zu gewährleiten, wird im Planteil das Garagenbaufenster nach Süden um 1 m vergrößert. Die GRZ bleibt unverändert. Die Sichtachse Schneegans-Straße zum Salinental bleibt trotz der leichten Einengung erhalten. Planbereich G Am südwestlichen Rand des Baugebiets (Ende der Dr.-Gerhard-Muhs-Straße und der Engelmannstraße) liegen sehr große Grundstücke, deren Baufenster (überbaubare Grundstücksfläche) auf Grund des Grundstückszuschnitts nur eine Tiefe von 13 m besitzen. Ansonsten sind die Baufenster am Rand des Baugebiets grundsätzlich 15 m tief. Um eine adäquate Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen, werden die Garagenbaufenster (Flächen für Garagen, Carports und Nebenanlagen) von 13 m auf 15 m Tiefe vergrößert. Die Breite dieser Garagenbaufenster wird auf 10 m begrenzt. Die GRZ bleibt unverändert. 7 Planbereich H Am Ende der Kurt-Vittinghoff-Straße und Ende der Hildegard-Schäfer-Straße wurden im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans die Garagenbaufenster und die Baufenster für Gebäude separat dargestellt. Mittlerweile wurden hier allerdings im Rahmen der Grundstücksvermessung die Grundstücksgrößen geändert, so dass diese Gliederung nicht mehr zu den Grundstückszuschnitten passt. Deshalb sollen die Garagenbaufenster in die Baugrenze/ überbaubare Grundstücksfläche integriert werden. Die GRZ bleibt unverändert. Konkretisierungen unter Hinweise und Empfehlungen - Bodenbelastungen Unter Ziffer 3.2 Bodenbelastungen war ein Hinweis zu möglichen Belastungen im Bereich des ehemaligen Parkplatzes am Ende der Franziska-Puricelli-Straße aufgenommen. Die daraus resultierende Beschränkung konnte bereits in der 3. Änderung aufgehoben werden. Der bestehende Passus im Textteil wird in den Hinweisen und Empfehlungen nun entsprechend angepasst. 2. Lage und Größe des Änderungsgebietes Die Änderungen betreffen jeweils das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans Im Hintersten Schönefeld.

11 3. Umweltbelange Der Änderungsbereiche A bis H liegen fast ausschließlich auf den Konversionsflächen des ehemaligen Hospitals, die dem Innenbereich gemäß 34 BauGB zuzuordnen waren; ein naturschutzrechtlicher Ausgleich war im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans nicht erforderlich, da eine Bebauung bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig war. Für diese als Bauplatz zu charakterisierende Fläche waren aufgrund der anthropogenen Überprägung im Zuge der Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Schutzgüter zu dokumentieren, so dass auch die hier vorgenommenen Änderungen des Bebauungsplans ohne Auswirkung bleiben. Die Beeinträchtigungen durch die geringfügigen Änderungen, die im ehemaligen Außenbereich (Planbereiche E und H) vorgesehen sind, werden bereits durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des ursprünglichen Bebauungsplans kompensiert. Die Aussagen des Umweltberichts des Büros Jestaedt und Partner vom behalten auch für die 4. Änderung des Bebauungsplans Im Hintersten Schönefeld uneingeschränkt Gültigkeit. Entsprechend wurde in der Vorprüfung auch festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplans Im Hintersten Schönefeld voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen verursachen wird, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Siehe hierzu die Vorprüfung der Umweltauswirkungen vom August 2014, erstellt durch das Büro plan landschaft. 4. Verfahren 8 Nach Vorliegen der Entwurfsplanung für die 4. Änderung des Bebauungsplans Im Hintersten Schönefeld und Prüfung durch die Verwaltung sind die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gegeben. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt, da der Bebauungsplan eine innerhalb des Siedlungskörpers gelegene Fläche umfasst und damit die Innenentwicklung zum Ziel hat, die nach 19 BauNVO zulässige Grundfläche mit m² zwischen m² und m² liegt und in der Vorprüfung festgestellt wurde, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären ( 13a (1) 2 BauGB) (siehe hierzu die Vorprüfung der Umweltauswirkungen vom August 2014, erstellt durch das Büro plan landschaft ), durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach dem Landesrecht unterliegen, keine im Rahmen der Natura 2000-Gebietskulisse benannten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sowie Europäische Vogelschutzgebiete im Geltungsbereich sowie im näheren Umfeld vorhanden sind und somit durch die Planung nicht beeinträchtigt werden. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren kann von einer Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht gemäß 2a BauGB sowie von der

12 Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden. Das Planverfahren unterliegt nicht der Eingriffsregelung. Auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie den Angaben nach 2a und 3 Abs.2 Satz2 BauGB werden daher im vorliegenden Verfahren verzichtet. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Im Hintersten Schönefeld (Nr. 10/3, 4. Änderung) wurden am vom Stadtrat gefasst und am ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB wurde am bekanntgemacht und vom bis durchgeführt. Die Erörterung des Vorentwurfs mit den Bürgern fand am statt. Am wurden die Behörden zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Der Öffentlichkeit wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom gemäß 3 Abs. 2 BauGB, den Behörden wurde mit Schreiben vom gemäß 4 Abs. 2 BauGB vom bis Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bei der Beteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB wurde darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Der Stadtrat der hat am den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. 9 Diese Begründung ist Bestandteil der 4. Änderung des Bebauungsplans Im Hintersten Schönefeld Nr. 10/3 der., den Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer Anlagen Vorprüfung Umweltauswirkungen, 4. Änderung des Bebauungsplans Im Hintersten Schönefeld der, Büro plan landschaft, August 2014.

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